Daten
Kommune
Bedburg
Größe
274 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
28.06.17, 18:02
Aktualisiert
15.08.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9116/2016 2. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
05.07.2016
Rat der Stadt Bedburg
13.06.2017
Rat der Stadt Bedburg
11.07.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Mehrheitlich dafür (Stimmen
der SPD-Fraktion, FWGFraktion, Grünen-Fraktion,
des Herrn Hoffmann und des
Bürgermeisters dafür;
Stimmen der CDU-Fraktion
dagegen)
Betreff:
Entwicklung der Bedburger Innenstadt, Projekt Bedburger Mitte, Auslobung eines
Bieterverfahrens, hier:
a) Beschluss des Auslobungstextes
b) Beschluss einer Bewertungsmatrix
Beschlussvorschlag:
a. Der Rat beschließt den anliegenden Auslobungstext für die sofortige Durchführung
eines Bieterverfahrens für die Immobilie des ehemaligen „TOOM“-Marktes.
b. Der Rat beschließt die anliegende Bewertungsmatrix für die Wertung eingehender
Angebote für das Bieterverfahren für die Immobilie des ehemaligen „TOOM“Marktes.
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Begründung:
Um das Objekt des ehemaligen „TOOM-Marktes“ einer möglichst zügigen und
innenstadtzuträglichen Nachnutzung zuführen zu können, soll die Immobilie samt
umliegender Frei- und Verkehrsflächen über den Weg eines so genannten
Bieterverfahrens an einen Investor veräußert werden. Auf die Ausführungen hierzu in
Vorlage WP9-116/2016 1. Ergänzung sei verwiesen.
Zu a)
Unmittelbar nach einem Beschluss zur Durchführung des Bieterverfahrens soll der als
Anlage 1 zu dieser Vorlage angefügte Ausschreibungstext ortsüblich bekannt gemacht
werden. Nach einem positiven Votum des Rates der Stadt Bedburg zur Auslobung und
ihrer Durchführung würde auf der Basis des unter b) zu beschließenden Kriterienrasters
eine Bewertung der bis zum 08.09.2017 eingegangenen Angebote durch die
Fachverwaltung erfolgen und den Gremien der Stadt Bedburg vorgelegt. In der Sitzung
des Stadtentwicklungsausschusses im September soll zum Stand des Verfahrens ein
mündlicher Bericht gegeben werden, in dem eine erste Präsentation des
Verfahrensstands erfolgen soll. Die Vorlage der abschließenden Bewertung der Angebote
durch die Verwaltung auf der Basis des nachfolgenden Bewertungsrasters ist für die
Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 17.10.2017 vorgesehen, insoweit die
vorgelegten Angebote hinreichend prüf- und würdigungsfähig sind. In diesem Zuge würde
in geeigneter Weise auch eine Information der Öffentlichkeit erfolgen, im Sinne des
Teilbeschlusses d) des Rates der Stadt Bedburg vom 13.06.2017 zur Vorlage WP 9116/2016 1. Ergänzung.
Zu b)
Dem als Anlage 2 angefügten Kriterienraster liegt – ebenso wie dem Auslobungstext –
u.a. der so genannte „10-Punkte-Plan“ des Rates der Stadt Bedburg vom 12.08.2015 zu
Grunde. Grundstruktur und Inhalte sowie die Wertungsmethodik (Punkte und prozentuale
Gewichtung) sind an Bieterverfahren anderer Kommunen angelehnt und insoweit am
Markt eingeführt.
Die Verwaltung schlägt auf der Grundlage der erfolgten Ausführungen zu a) und b) vor,
wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
In der Anlage ist der Ausschreibungstext, das Kriterienraster, der Plan zum Gesamtgebiet,
der Plan zur betreffenden Potentialfläche das einzelhandelsrelevante Gutachten zum
Standort (CIMA vom 04.07.2017) sowie der Auszug aus der Niederschrift zur
Sondersitzung vom 13.06.2017 beigefügt.
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel / eine
nachhaltige Entwicklung:
Das Projekt Bedburger Mitte soll zur nachhaltigen Stärkung des Zentrums und damit zur
Sicherstellung der Versorgungsinfrastruktur des gesamten Stadtgebietes beitragen. Damit
stellt das Projekt einen wesentlichen Baustein für die langfristige Stärkung des Wohn- und
Arbeitsstandortes Bedburg dar.
Eine positive funktionale wie auch gestalterische Entwicklung des Bedburger Zentrums
kann zu einer Verbesserung der Nahversorgung beitragen, was der heutigen Generation,
aber natürlich auch zukünftigen Generationen zu Gute kommt.
Gleichwohl sind insbesondere fachliche Belange hinsichtlich Ortsbild, Denkmalschutz,
Wasserwirtschaft etc. bei der Planung mit zu berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
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