Daten
Kommune
Bedburg
Größe
206 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
21.06.17, 18:03
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-97/2017
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
04.07.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 39 / Bedburg, 3. Änderung - Erweiterung ABI im Südwesten des
Industrieparks Mühlenerft
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 39 / Bedburg, 3. Änderung – Erweiterung ABI im Südwesten des Industrieparks
Mühlenerft gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Verwaltung liegt eine Anfrage für eine Bebauungsplanänderung der Andernacher Bimswerke
GmbH (ABI) im Industriepark Mühlenerft vor. Angestrebt wird der Neubau einer weiteren
Produktionshalle (140m x 50m), die über den südwestlichen Grundstücksteil hinaus gehend
errichtet werden soll. Hierzu müssten durch ABI Flächen gekauft und seitens der Stadt Bedburg
das Planungsrecht angepasst werden, da einerseits Teile der geplanten Fläche außerhalb des
bestehenden Bebauungsplanes liegen („Flächen für die Landwirtschaft“, sprich Außenbereich
gemäß § 35 BauGB) und andererseits die im Bebauungsplan liegenden Flächen
entgegenstehende Festsetzungen beinhalten. Das Baufenster endet im Eckbereich des
Grundstücks und geht über in einen Bereich mit der Festsetzung „Umgrenzung von Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“, der die
notwendigen Flächen für den ökologischen Ausgleich des Bebauungsplanes sichert.
Möglicherweise wäre parallel der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern, da
ein kleiner Teilbereich außerhalb der dargestellten gewerblichen Baufläche liegt. Da der
Flächennutzungsplan jedoch aufgrund seines Maßstabes keine parzellenscharfen Abgrenzungen
trifft und einen gewissen planerischen Spielraum in Grenzbereichen offen lässt, könnte ein
Änderungsverfahren möglicherweise entbehrlich sein. Hierzu wird noch eine entsprechende
Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln erfolgen.
Seitens der Verwaltung wird das Erweiterungsvorhaben eines ansässigen Gewerbebetriebes
unterstützt und für sinnvoll erachtet. Die städtebaulichen Voraussetzungen sind für das Vorhaben
gegeben bzw. können in Form möglicherweise entfallender Ausgleichsflächen an anderer Stelle
wiederhergestellt werden. Zudem wurden im Vorgriff erste Lärmuntersuchungen durch die Firma
Accon durchgeführt, die eine wahrscheinliche Zulässigkeit des Vorhabens ergeben haben, da die
Produktionsabläufe innerhalb der Halle und nach neuestem Stand der Technik erfolgen. Weitere
Details hierzu würden im Zuge des Bebauungsplanverfahrens herausgearbeitet werden.
Zusammenfassend betrachtet, kann daher seitens der Verwaltung der Aufstellungsbeschluss zur
Bebauungsplanänderung empfohlen werden und somit einem ansässigen Betrieb dringend
benötigter Erweiterungsspielraum gewährt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im
Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die gewerbliche Weiterentwicklung im Industriepark Mühlenerft sichert und schafft zahlreiche Arbeitsplätze in Bedburg
sowohl für jetzige als auch zukünftige Generationen. Somit trägt die Entwicklung im Industriepark Mühlenerft zu einem
lebenswerten Umfeld bei und hat maßgeblich positiven Einfluss auf eine stabile Arbeitsmarktsituation in Bedburg.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-97/2017
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Bedburg, den 14.06.2017
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Udo Schmitz
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Stellv. Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-97/2017
Seite 3