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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39 / Bedburg, 3. Änderung - Erweiterung ABI im Südwesten des Industrieparks Mühlenerft hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
206 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
21.06.17, 18:03
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39 / Bedburg, 3. Änderung - Erweiterung ABI im Südwesten des Industrieparks Mühlenerft
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39 / Bedburg, 3. Änderung - Erweiterung ABI im Südwesten des Industrieparks Mühlenerft
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39 / Bedburg, 3. Änderung - Erweiterung ABI im Südwesten des Industrieparks Mühlenerft
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-97/2017 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: 04.07.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Bebauungsplan Nr. 39 / Bedburg, 3. Änderung - Erweiterung ABI im Südwesten des Industrieparks Mühlenerft hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 39 / Bedburg, 3. Änderung – Erweiterung ABI im Südwesten des Industrieparks Mühlenerft gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Verwaltung liegt eine Anfrage für eine Bebauungsplanänderung der Andernacher Bimswerke GmbH (ABI) im Industriepark Mühlenerft vor. Angestrebt wird der Neubau einer weiteren Produktionshalle (140m x 50m), die über den südwestlichen Grundstücksteil hinaus gehend errichtet werden soll. Hierzu müssten durch ABI Flächen gekauft und seitens der Stadt Bedburg das Planungsrecht angepasst werden, da einerseits Teile der geplanten Fläche außerhalb des bestehenden Bebauungsplanes liegen („Flächen für die Landwirtschaft“, sprich Außenbereich gemäß § 35 BauGB) und andererseits die im Bebauungsplan liegenden Flächen entgegenstehende Festsetzungen beinhalten. Das Baufenster endet im Eckbereich des Grundstücks und geht über in einen Bereich mit der Festsetzung „Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“, der die notwendigen Flächen für den ökologischen Ausgleich des Bebauungsplanes sichert. Möglicherweise wäre parallel der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern, da ein kleiner Teilbereich außerhalb der dargestellten gewerblichen Baufläche liegt. Da der Flächennutzungsplan jedoch aufgrund seines Maßstabes keine parzellenscharfen Abgrenzungen trifft und einen gewissen planerischen Spielraum in Grenzbereichen offen lässt, könnte ein Änderungsverfahren möglicherweise entbehrlich sein. Hierzu wird noch eine entsprechende Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln erfolgen. Seitens der Verwaltung wird das Erweiterungsvorhaben eines ansässigen Gewerbebetriebes unterstützt und für sinnvoll erachtet. Die städtebaulichen Voraussetzungen sind für das Vorhaben gegeben bzw. können in Form möglicherweise entfallender Ausgleichsflächen an anderer Stelle wiederhergestellt werden. Zudem wurden im Vorgriff erste Lärmuntersuchungen durch die Firma Accon durchgeführt, die eine wahrscheinliche Zulässigkeit des Vorhabens ergeben haben, da die Produktionsabläufe innerhalb der Halle und nach neuestem Stand der Technik erfolgen. Weitere Details hierzu würden im Zuge des Bebauungsplanverfahrens herausgearbeitet werden. Zusammenfassend betrachtet, kann daher seitens der Verwaltung der Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung empfohlen werden und somit einem ansässigen Betrieb dringend benötigter Erweiterungsspielraum gewährt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Die gewerbliche Weiterentwicklung im Industriepark Mühlenerft sichert und schafft zahlreiche Arbeitsplätze in Bedburg sowohl für jetzige als auch zukünftige Generationen. Somit trägt die Entwicklung im Industriepark Mühlenerft zu einem lebenswerten Umfeld bei und hat maßgeblich positiven Einfluss auf eine stabile Arbeitsmarktsituation in Bedburg. Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-97/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Bedburg, den 14.06.2017 ----------------------------------Dirk Meyer ----------------------------------Udo Schmitz ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Stellv. Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-97/2017 Seite 3