Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
13.06.2013
Erstellt
04.06.13, 04:06
Aktualisiert
04.06.13, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 41/2013
24.05.2013
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
13.06.2013
Fortführung der Sozialarbeit im Bereich Integration und Inklusion
Sachbearbeiter/in: Herr Bierdel
x
Tel.: 641
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
---/--Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
x
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkraft für den
Bereich der Integration und Inklusion in der Abteilung Jugend und Familie zunächst bis zum
31.12.2015 fortzuführen.
-2Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 die Einrichtung von 5 Zeitarbeitsverträgen für
Schulsozialarbeit (D 40/2011) beschlossen. Die Stellen waren drittfinanziert über das Bildungs- und
Teilhabepaket, die zeitliche Befristung wurde an die Bundesförderung gekoppelt und läuft am
31.12.2013 aus.
Bei der konkreten Projekterstellung zeichnete sich recht früh ab, dass die zur Verfügung stehenden
Stellen im Schwerpunkt mit den weiterführenden Schulen zusammen arbeiten sollen (4 Stellen), eine
Fachkraft sollte für den Bereich Integration und Inklusion eingesetzt werden (mündliche Info
08.03.2012). Die Stelle wurde zunächst nur zu 50 % besetzt, weil zum damaligen Zeitpunkt noch unklar war, wie sich der konkrete Einsatz im Arbeitsfeld entwickelt. Mit der Vorlage 149/2012 erfolgte in
der Sitzung am 31.05.2012 ein erster Tätigkeitsbericht der Inklusionsfachkraft, in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses vom 15.11.2012 wurde ergänzend berichtet, aufgrund der umfangreichen
Tätigkeiten der Fachkraft wurde der Umfang der Stelle in 2013 auf 35 Std./Wo. im Rahmen der zur
Verfügung stehend Mitte aufgestockt.
In beiden Tätigkeitsfeldern gelingt es, die entsprechenden Einzelfälle der Integration und Inklusion in
Kindertagesstätte und Förderschule zu steuern:
-
das mit den Kooperationspartnern (Abt. 50, Abt. 53, Frühförderung) und Fachstellen (Fachberater der Träger, LVR) erarbeitete Planungsverfahren im Bereich der Förderung in Kindertagesstätten wird einhellig begrüßt, es wird seitens des LVR als "Best Practice"-Beispiel in NRW
eingeschätzt. Das Verfahren hat deutlich zu einer Qualifizierung geführt und wird von Eltern,
Fachberatungen, Kindergartenleitungen und Erzieherinnen gleichsam geschätzt. Das Verfahren wurde ebenfalls in der AG 78 Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege erörtert und
wird von dort befürwortet.
-
die Steuerung der Integrationshilfen insbesondere an den kreiseigenen Förderschulen mit
dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" wird von den Kooperationspartnern (Schulen,
Diakonie) ebenfalls als sehr qualifiziert bewertet. Gerade die "Außensicht" durch die Fachkraft
wird als positiv hervorgehoben, die sich auch bei schwierigen Elterngesprächen sehr bewährt
hat. Das Verfahren wird als aufwändig wahrgenommen, zeigt aber deutlich Wirkung. Nach
Einschätzung der Abt. 50 konnte es gelingen, durch die Poolbildung 150.000 € weniger aufzuwenden als ohne Bündelung der Ressourcen. Neben diesem Aspekt betonen beide Förderschulen, dass die Fachkraft auch an der Schnittstelle zur Jugendhilfe (Kinderschutz, andere
Hilfen) als wertvolle Bereicherung angesehen wird. Beide Schulleitungen wollen eine Intensivierung der Zusammenarbeit, zumindest aber eine Beibehaltung des bisherigen Status Quo.
Zusammenfassend wird deutlich, dass in dem Bereich der Eingliederungshilfe ein Handlungsfeld für
eine erfahrene, systemisch ausgebildete Fachkraft liegt, in dem erhebliches Entwicklungs- und Steuerungspotential liegt. Das Ziel dabei ist, die Bildungschancen aller Kinder früh, individuell und ganzheitlich zu verbessern und die Effizienz der eingesetzten Mittel zu erhöhen. Als Anlage zu dieser Vorlage
ist ein aktueller Tätigkeitsbericht der Fachkraft beigefügt.
Die Verwaltung beabsichtigt, den bestehenden Zeitvertrag bis zum 31.12.2015 zu verlängern und die
erforderlichen Mittel von rd. 52.000 € im Haushalt 2014 einzuplanen (Haushalt 2015: rd. 53.000 €).
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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