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Beschlussvorlage GB (Anlage zur V 41/2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
13.06.2013
Erstellt
04.06.13, 04:06
Aktualisiert
04.06.13, 04:06
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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur V 41/2013 Tätigkeitsbericht der Integrations- und Inklusionsfachkraft Bezug nehmend auf die Vorlage 149/2012 erfolgt hier der Tätigkeitsbericht der Inklusionsfachkraft für den Zeitraum 01.02.2012 - 15.05.2013. Der Tätigkeitsbereich der Inklusionsfachkraft bezieht sich auf die frühkindliche Bildung und die Integrationshilfen für Kinder und Jugendliche, die die Schule besuchen und nach dem SGB XII eingliederungshilfeberechtigt sind. Übersicht der Eingliederungshilfen in Kindertagesstätten Jahr 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Anzahl integrativer Plätze in Kindertagesstätten 125 154 164 Ca. 176 (inkl. Einzelintegration in Regelgruppen) 157 integrative und heilpädagogische Plätze und aktuell - geplant und bereits umgesetzt - 25 Kinder in Einzelintegration in Regelgruppen (Tendenz steigend) Die Fallzahlverschiebung von integrativen Plätzen hin zu Einzelintegrationen ist begründet durch den Wegfall der Übernahme der Fahrtkosten durch den LVR, die Platzsituation in bestimmten Regionen und dem zunehmenden Elternwunsch nach Verbleib ihre Kindes in der vertrauten, wohnortnahen Kindertageseinrichtung. In insgesamt 94 Fällen wurde das beschriebene Verfahren für Kinder mit besonderem Förderbedarf seit Mai 2012 begonnen, Beratungsergebnis: • für 78 Kinder Antragstellung oder Verlängerung der Eingliederungshilfe • 7 Kinder ohne weitere Förderung im Rahmen der Eingliederungshilfe (außer ggfs. Frühförderung) • aktuell 9 Kinder noch ohne Antrag bei erkennbarem Bedarf • weitere Fallberatungen sind terminiert. Hilfeplanung in Kindertagesstätten wurde in 49 Fällen durchgeführt, zusätzlich erfolgen nun erste Fortschreibungen. 2 Es wurden 2012 bezogen auf den individuellen Förderbedarf von Kindern und Jugendlichen in der frühkindlichen und der schulischen Bildung drei sozialpädagogische Handlungsfelder beschrieben. 1. Gibt es in der Familie des Kindes oder beim Kind selbst eine Krise oder besondere Belastung? Was braucht das Kind oder die Familie, um diese zu bewältigen? Beratung und/oder Unterstützung im familiären Umfeld 2. Kann die Schule oder der Kindergarten durch ein auf diese Situation zugeschnittenes sozialpädagogisches Angebot in ihrer Handlungsfähigkeit unterstützt werden? Planung und Beauftragung passgenauer Maßnahmen 3. Steuerung der eingesetzten Mittel anhand am einzelnen Hilfebedarf orientierten, gemeinsam festgelegten Zielen. Hilfeplanung und Überprüfung der erreichten Ziele. In der fachlichen Auswertung dieser Überlegungen hat sich gezeigt, dass die Beschreibung passend war. Im Rückblick wird ein weiteres, wesentliches Handlungsfeld deutlich. 4. Gemeinsam mit den Eltern und den ErzieherInnen wird herausgearbeitet, wie es zu Entwicklungsverzögerungen kommen konnte. Eltern brauchen Modelle und sehr konkrete Unterstützung bei der Förderung ihrer Kinder. Ca. 2/3 der Kinder mit besonderem Förderbedarf haben die Diagnose „Kombinierte Entwicklungsstörung“ oder „Sprachentwicklungsstörung“ und sind dadurch in ihren Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt. Die Erstellung der Diagnose erfolgt i.d.R. durch das SPZ, das Gesundheitsamt oder die Frühförderstelle. In einer Vielzahl dieser Fälle hat das genauere Hinschauen zu der Erkenntnis geführt, dass viele dieser Kinder zu wenige Erfahrungen haben mit • Wahrnehmung: Körper „von innen“, im Raum, Anstrengung/Entspannung • Bewegung (als wesentliche Vorraussetzung für die Sprachentwicklung und Wahrnehmung) • Kommunikation, also auch Zuhören und Sprechen • kindgerechten Herausforderungen jeglicher Art (zu lange breiiges Essen, zu wenig Anstrengungen wie zu Fuß gehen, Treppe steigen, selber Anziehen u.ä.) • Tagesstruktur, Regeln und Grenzen • Langeweile. „Ältere“ Kinder entwickeln ein Störungsbewusstsein, das deutlich das Selbstbewusstsein und damit die auch Leistungsbereitschaft schwächt. Dabei ist wesentlich, dass Eltern oft nicht wissen, wie wichtig diese Erfahrungen für die kindliche Entwicklung sind und aus unterschiedlichen Gründen unbewusst derartige Entwicklungsaufgaben vorenthalten haben. 3 Im Rahmen der durchgeführten Hilfeplangespräche wurden auf sehr wertschätzende Art und Weise diese Aufgaben für Eltern und Kindertageseinrichtung beschrieben. Dabei wurde deutlich, dass Eltern, sofern sie eine gute Anleitung erfahren, die Wirksamkeit ihres erzieherischen Handelns entdecken und so sehr motivierbar für Veränderungen sind. In diesem Handlungsfeld sind die Entwicklungspotentiale für Kinder weniger gebildeter Eltern enorm. Es wird nun darum gehen, gemeinsam mit allen mittlerweile gut vernetzten - Kooperationspartnern passende, "barrierefreie" Elternbildung individuell zu vermitteln. Im Rahmen der Hilfeplanung wurden für alle beteiligten Aufgaben formuliert, die bis zum nächsten Hilfeplangespräch bearbeitet werden sollen. Das Rahmenziel fast aller Hilfeplangespräche lautete: "Das Kind kann seine Fähigkeiten nutzen." In der Regel haben Eltern dieses Ziel am Ende des Gesprächs selbst formuliert. Im Falle der Einzelintegration wurden im Hilfeplan Vereinbarungen über die Verwendung der zusätzlichen Mittel getroffen, die am individuellen Entwicklungsbedarf des Kindes ausgerichtet sind. Die bisherigen Verläufe der Einzelintegrationen werden auch von externen Fachleuten positiv bewertet. Deutlich wurde in diesem Jahr auch, dass die Kindertageseinrichtung als Dienstleisterin für Eltern in bestimmten Konfliktsituationen, in denen es beispielsweise um die Akzeptanz der "Behinderung" geht, die Unterstützung durch die Inklusionsfachkraft als sehr hilfreich erlebt haben. Der wertschätzende Blick "von außen" auf die oft sehr kompetente Arbeit der ErzieherInnen und der gleichzeitig wertschätzende Blick auf die Eltern hat das Finden einer gemeinsamen Zielrichtung und Handlungsplanung befördert und manchmal erst ermöglicht. Entsprechend positiv fielen die Rückmeldungen der beteiligten Kooperationspartner (LVR, Trägervertretungen, Fachberatungen, Frühförderstelle, Abt. 50, Abt. 53 u.a.) aus. Zum Thema "Vielfalt" ist ein Fortbildungsangebot für ErzieherInnen im Kreis Euskirchen in enger Zusammenarbeit mit der Koordinatorin des FamilienUnterstützungs-Netzwerks (EU-FUN) in der Planung. Übersicht der Eingliederungshilfen an Schulen von 2007 bis 2012 Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Anzahl der Schüler mit Integrationshilfen 30 37 40 52 56 63 Kosten 274.761,81 € 432.904,20 € 626.102,01 € 798.143,42 € 988.135,79 € 1.207.401,06 € 4 Einsatz der Inklusionsfachkraft Es gibt einen erheblichen Anteil dieser SchülerInnen, die aufgrund ihrer körperlichen und/oder geistigen Behinderung ohne eine individuelle Unterstützung keine Schule besuchen können. Bei 33 Kindern und Jugendlichen wurden die Ziele und Aufgaben der Schulbegleitung gemeinsam mit den Eltern, LehrerInnen und Schulbegleitung, zeitweise auch gemeinsam mit dem Kind oder Jugendlichen geplant. Die Zielformulierung lautete häufig: "Der/die SchülerIn erlangt möglichst viel Selbstständigkeit". Dieses Ziel gemeinsam verfolgend, konnten mittlerweile insgesamt 14 Schulbegleitungen so reduziert werden, dass im Durchschnitt 2 SchülerInnen durch eine Schulbegleitung betreut werden. Dabei wird der individuelle Bedarf weiterhin abgedeckt. In enger Kooperation mit Eltern, den Schulen und dem Träger der Schulbegleitung sind weitere Reduzierungen im Rahmen der Hilfeplanung zu erwarten.