Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
13.06.2013
Erstellt
04.06.13, 04:06
Aktualisiert
04.06.13, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur V 41/2013
Tätigkeitsbericht der Integrations- und Inklusionsfachkraft
Bezug nehmend auf die Vorlage 149/2012 erfolgt hier der Tätigkeitsbericht der
Inklusionsfachkraft für den Zeitraum 01.02.2012 - 15.05.2013.
Der Tätigkeitsbereich der Inklusionsfachkraft bezieht sich auf die frühkindliche
Bildung und die Integrationshilfen für Kinder und Jugendliche, die die Schule
besuchen und nach dem SGB XII eingliederungshilfeberechtigt sind.
Übersicht der Eingliederungshilfen in Kindertagesstätten
Jahr
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
2013/2014
Anzahl integrativer Plätze in
Kindertagesstätten
125
154
164
Ca. 176 (inkl. Einzelintegration in
Regelgruppen)
157 integrative und heilpädagogische
Plätze und aktuell - geplant und bereits
umgesetzt - 25 Kinder in
Einzelintegration in Regelgruppen
(Tendenz steigend)
Die Fallzahlverschiebung von integrativen Plätzen hin zu Einzelintegrationen ist
begründet durch den Wegfall der Übernahme der Fahrtkosten durch den LVR, die
Platzsituation in bestimmten Regionen und dem zunehmenden Elternwunsch nach
Verbleib ihre Kindes in der vertrauten, wohnortnahen Kindertageseinrichtung.
In insgesamt 94 Fällen wurde das beschriebene Verfahren für Kinder mit
besonderem Förderbedarf seit Mai 2012 begonnen, Beratungsergebnis:
• für 78 Kinder Antragstellung oder Verlängerung der Eingliederungshilfe
• 7 Kinder ohne weitere Förderung im Rahmen der Eingliederungshilfe (außer
ggfs. Frühförderung)
• aktuell 9 Kinder noch ohne Antrag bei erkennbarem Bedarf
• weitere Fallberatungen sind terminiert.
Hilfeplanung in Kindertagesstätten wurde in 49 Fällen durchgeführt, zusätzlich
erfolgen nun erste Fortschreibungen.
2
Es wurden 2012 bezogen auf den individuellen Förderbedarf von Kindern und
Jugendlichen in der frühkindlichen und der schulischen Bildung drei
sozialpädagogische Handlungsfelder beschrieben.
1. Gibt es in der Familie des Kindes oder beim Kind selbst eine Krise oder besondere
Belastung? Was braucht das Kind oder die Familie, um diese zu bewältigen?
Beratung und/oder Unterstützung im familiären Umfeld
2. Kann die Schule oder der Kindergarten durch ein auf diese Situation
zugeschnittenes sozialpädagogisches Angebot in ihrer Handlungsfähigkeit
unterstützt werden?
Planung und Beauftragung passgenauer Maßnahmen
3. Steuerung der eingesetzten Mittel anhand am einzelnen Hilfebedarf orientierten,
gemeinsam festgelegten Zielen.
Hilfeplanung und Überprüfung der erreichten Ziele.
In der fachlichen Auswertung dieser Überlegungen hat sich gezeigt, dass die
Beschreibung passend war. Im Rückblick wird ein weiteres, wesentliches
Handlungsfeld deutlich.
4. Gemeinsam mit den Eltern und den ErzieherInnen wird herausgearbeitet, wie
es zu Entwicklungsverzögerungen kommen konnte.
Eltern brauchen Modelle und sehr konkrete Unterstützung bei der
Förderung ihrer Kinder.
Ca. 2/3 der Kinder mit besonderem Förderbedarf haben die Diagnose
„Kombinierte Entwicklungsstörung“ oder „Sprachentwicklungsstörung“ und sind
dadurch in ihren Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt. Die Erstellung der Diagnose
erfolgt i.d.R. durch das SPZ, das Gesundheitsamt oder die Frühförderstelle.
In einer Vielzahl dieser Fälle hat das genauere Hinschauen zu der Erkenntnis
geführt, dass viele dieser Kinder zu wenige Erfahrungen haben mit
• Wahrnehmung: Körper „von innen“, im Raum, Anstrengung/Entspannung
• Bewegung (als wesentliche Vorraussetzung für die Sprachentwicklung und
Wahrnehmung)
• Kommunikation, also auch Zuhören und Sprechen
• kindgerechten Herausforderungen jeglicher Art (zu lange breiiges Essen, zu
wenig Anstrengungen wie zu Fuß gehen, Treppe steigen, selber Anziehen u.ä.)
• Tagesstruktur, Regeln und Grenzen
• Langeweile.
„Ältere“ Kinder entwickeln ein Störungsbewusstsein, das deutlich das
Selbstbewusstsein und damit die auch Leistungsbereitschaft schwächt.
Dabei ist wesentlich, dass Eltern oft nicht wissen, wie wichtig diese Erfahrungen für
die kindliche Entwicklung sind und aus unterschiedlichen Gründen unbewusst
derartige Entwicklungsaufgaben vorenthalten haben.
3
Im Rahmen der durchgeführten Hilfeplangespräche wurden auf sehr wertschätzende
Art und Weise diese Aufgaben für Eltern und Kindertageseinrichtung beschrieben.
Dabei wurde deutlich, dass Eltern, sofern sie eine gute Anleitung erfahren, die
Wirksamkeit ihres erzieherischen Handelns entdecken und so sehr motivierbar für
Veränderungen sind.
In diesem Handlungsfeld sind die Entwicklungspotentiale für Kinder weniger
gebildeter Eltern enorm. Es wird nun darum gehen, gemeinsam mit allen mittlerweile gut vernetzten - Kooperationspartnern passende, "barrierefreie"
Elternbildung individuell zu vermitteln.
Im Rahmen der Hilfeplanung wurden für alle beteiligten Aufgaben formuliert, die bis
zum nächsten Hilfeplangespräch bearbeitet werden sollen. Das Rahmenziel fast aller
Hilfeplangespräche lautete: "Das Kind kann seine Fähigkeiten nutzen." In der Regel
haben Eltern dieses Ziel am Ende des Gesprächs selbst formuliert.
Im Falle der Einzelintegration wurden im Hilfeplan Vereinbarungen über die
Verwendung der zusätzlichen Mittel getroffen, die am individuellen
Entwicklungsbedarf des Kindes ausgerichtet sind. Die bisherigen Verläufe der
Einzelintegrationen werden auch von externen Fachleuten positiv bewertet.
Deutlich wurde in diesem Jahr auch, dass die Kindertageseinrichtung als
Dienstleisterin für Eltern in bestimmten Konfliktsituationen, in denen es
beispielsweise um die Akzeptanz der "Behinderung" geht, die Unterstützung durch
die Inklusionsfachkraft als sehr hilfreich erlebt haben. Der wertschätzende Blick "von
außen" auf die oft sehr kompetente Arbeit der ErzieherInnen und der gleichzeitig
wertschätzende Blick auf die Eltern hat das Finden einer gemeinsamen Zielrichtung
und Handlungsplanung befördert und manchmal erst ermöglicht.
Entsprechend positiv fielen die Rückmeldungen der beteiligten Kooperationspartner
(LVR, Trägervertretungen, Fachberatungen, Frühförderstelle, Abt. 50, Abt. 53 u.a.)
aus.
Zum Thema "Vielfalt" ist ein Fortbildungsangebot für ErzieherInnen im Kreis
Euskirchen in enger Zusammenarbeit mit der Koordinatorin des FamilienUnterstützungs-Netzwerks (EU-FUN) in der Planung.
Übersicht der Eingliederungshilfen an Schulen von 2007 bis 2012
Jahr
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Anzahl der Schüler
mit
Integrationshilfen
30
37
40
52
56
63
Kosten
274.761,81 €
432.904,20 €
626.102,01 €
798.143,42 €
988.135,79 €
1.207.401,06 €
4
Einsatz der Inklusionsfachkraft
Es gibt einen erheblichen Anteil dieser SchülerInnen, die aufgrund ihrer körperlichen
und/oder geistigen Behinderung ohne eine individuelle Unterstützung keine Schule
besuchen können.
Bei 33 Kindern und Jugendlichen wurden die Ziele und Aufgaben der
Schulbegleitung gemeinsam mit den Eltern, LehrerInnen und Schulbegleitung,
zeitweise auch gemeinsam mit dem Kind oder Jugendlichen geplant. Die
Zielformulierung lautete häufig: "Der/die SchülerIn erlangt möglichst viel
Selbstständigkeit".
Dieses Ziel gemeinsam verfolgend, konnten mittlerweile insgesamt 14
Schulbegleitungen so reduziert werden, dass im Durchschnitt 2 SchülerInnen durch
eine Schulbegleitung betreut werden. Dabei wird der individuelle Bedarf weiterhin
abgedeckt. In enger Kooperation mit Eltern, den Schulen und dem Träger der
Schulbegleitung sind weitere Reduzierungen im Rahmen der Hilfeplanung zu
erwarten.