Daten
Kommune
Bedburg
Größe
206 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
18.04.17, 18:03
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-74/2017
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
02.05.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 48 / Lipp - Bereich zwischen Germaniastraße und Lipper Berg
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 48 / Lipp – Bereich zwischen Germaniastraße und Lipper Berg – gemäß § 2 Abs. 1
i.V.m. § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015
(BGBl. I S. 1722).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich zwischen
Germaniastraße und Lipper Berg, konkret das Flurstück Nr. 262 (Flur 8, Gemarkung Lipp), vor.
Angestrebt werden zwei Baukörper (Mehrfamilienhäuser) in erster und zweiter Reihe, von denen
der westlich im hinteren Grundstücksbereich gelegene Baukörper nach § 34 BauGB nicht
genehmigungsfähig ist. Der vordere Baukörper fügt sich hingegen nach § 34 Abs. 1 BauGB in die
nähere Umgebung ein und ist genehmigungsfähig. Diesbezüglich wurden intensive Gespräche
und planungsrechtliche Prüfungen vorgenommen. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass seitens
der Verwaltung eine Bebauung gemäß Antrag für städtebaulich sinnvoll erachtet wird, da sie eine
mindergenutzte Fläche revitalisieren und das Erscheinungsbild aufwerten würde. Aufgrund der
Größe des Baugrundstücks (1440 qm) bietet sich ein Baufenster in „zweiter Reihe“ an, was jedoch
aufgrund städtebaulicher Erforderlichkeit nur mittels Bauleitplanung umzusetzen wäre. Zugleich ist
es jedoch städtebaulich ebenfalls sinnvoll, den nördlich anschließenden Bereich in den
Geltungsbereich aufzunehmen und perspektivisch einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
zuzuführen. Hierzu besteht jedoch seitens des Antragstellers kein Interesse.
Zusammenfassend betrachtet wird daher seitens der Verwaltung der Aufstellungsbeschluss für
einen Bebauungsplan empfohlen mit der Maßgabe, dass der Bebauungsplan eine mögliche
Weiterentwicklung für den nördlichen Bereich berücksichtigt. Konkret bedeutet dies, dass die
notwendige Erschließung für das Gebäude in zweiter Reihe eine ausreichende Dimensionierung
vorsieht, um perspektivisch als Erschließung für einen möglichen zweiten Bauabschnitt fungieren
zu können (grafische Visualisierung siehe Anlage ‚Plankonzeption‘). Nur auf diese Weise kann
ein nur ein einziges Grundstück umfassender Bebauungsplan („Briefmarkenbebauungsplan“)
städtebaulich legitimiert werden, da ansonsten bei der Begründung des Planerfordernisses
dargelegt werden müsste, warum für andere Grundstücke mit vergleichbarer Ausgangssituation
kein Bebauungsplan aufgestellt wird.
Vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses können in Abstimmung mit
dem Antragsteller Angebote von Planungsbüros für die Erstellung der Verfahrensunterlagen
eingeholt werden. Der Bebauungsplan kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
aufgestellt werden. Die Planungskosten werden mittels Kostenübernahmeerklärung auf den
Antragsteller übertragen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich,
welche auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Der Antragsteller hat die Planungskosten zu tragen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-74/2017
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Bedburg, 12.04.2017
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Udo Schmitz
----------------------------------Herbert Baum
Sachbearbeiter
Stellv. Fachdienstleiter
Mitglied des
Verwaltungsvorstandes
Beschlussvorlage WP9-74/2017
Seite 3