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Beschlussvorlage (Erarbeitung der „Eckpunkte für die städtebauliche Weiterentwicklung der Gemeinde Merzenich“ Verbindliches Verfahren bei der Entwicklung neuer Baugebiete in der Gemeinde Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
124 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
01.06.15, 18:11
Aktualisiert
01.06.15, 18:11
Beschlussvorlage (Erarbeitung der „Eckpunkte für die städtebauliche Weiterentwicklung der Gemeinde Merzenich“

Verbindliches Verfahren bei der Entwicklung neuer Baugebiete in der Gemeinde Merzenich)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 44/2015 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 01.06.2015 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat Erarbeitung der „Eckpunkte für die städtebauliche Weiterentwicklung der Gemeinde Merzenich“ Verbindliches Verfahren bei der Entwicklung neuer Baugebiete in der Gemeinde Merzenich Auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung der Gemeinde Merzenich vom 16.04.2015 wurden die bisher erarbeiteten Eckpunkte zur weiteren Ergänzung an den Bau-, Planungs-und Umweltausschuss verwiesen. In der Sitzung am 13.05.2015 verwies der Gemeinderat den Antrag der SPD Fraktion “Verbindliches Verfahren bei der Entwicklung neuer Baugebiete in der Gemeinde Merzenich“ zur weiteren Beratung an den Bau-, Planungs-und Umweltausschuss. Aufgrund der direkten fachlichen Zusammenhänge und der nachhaltigen Auswirkungen auf die künftige Umsetzung von Bauleitplanverfahren in der Gemeinde Merzenich sind die oben aufgeführten Sachverhalte aus Sicht der Bauverwaltung ganzheitlich zu betrachten. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die weitere Ausarbeitung der „Eckpunkte für die städtebauliche Weiterentwicklung der Gemeinde Merzenich“ in direktem Zusammenhang mit den weiteren Beratungen über ein „Verbindliches Verfahren bei der Entwicklung neuer Baugebiete in der Gemeinde Merzenich“ durchzuführen. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl, die bisher vorliegenden Ausarbeitungen und Anträge zur Sache werden in einer zu bildenden Arbeitsgruppe bestehend aus jeweils einem Vertreter der Fraktionen unter Beteiligung eines externen Beraters und des Bauamtsleiters weiter konkretisiert und endabgestimmt und abschließend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. (Klein) (Lüssem)