Daten
Kommune
Merzenich
Größe
78 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
01.06.15, 18:11
Aktualisiert
01.06.15, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 40/2015
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 26.05.2015
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24 (Merzpark) sowie 17. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich
1. Genehmigung des Planentwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich
C 24 (Merzpark) sowie Anordnung der Offenlage
2. Genehmigung des Planentwurfs zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Merzenich sowie Anordnung der Offenlage
Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 13.11.2014 gemäß § 2
Abs.1, Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich
C 24 (Merzpark) und hierzu im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB die Einleitung
der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2
BauGB erfolgte am 05.12.2014 im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich. Der Öffentlichkeit
wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 05.01.2015 bis zum 06.02.2015
einschließlich, frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit der Aufforderung zur Äußerung zu der
Planung.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen und
Anregungen, sowie die entsprechenden Stellungnahmen der Gemeinde hierzu, sind als
Bestandteil dieser Beschlussvorlage als Anlage „Abwägung“ (Abwägung der während der
Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen) beigefügt.
Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht und dem
Landschaftspflegerischen
Fachbeitrag,
sowie
der
Flächennutzungsplanentwurf
einschließlich Begründung und Umweltbericht, sowie die erforderlichen Fachgutachten
wurden inzwischen erstellt, so dass nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen ist. Die vorgenannten Unterlagen sind der Beschlussvorlage
als Anlagen beigefügt.
Nach der Durchführung der vorgenannten Verfahrensschritte gemäß den §§ 3 Abs. 2 und
4 Abs. 2 BauGB wird der Gemeinderat über die Abwägung aller eingegangenen
Stellungnahmen und Anregungen beraten und beschließen.
Drucksache 40/2015
Zur
Fortführung
der
Beschlussvorschläge:
Seite - 2 -
Planverfahren
ergehen
verwaltungsseitig
folgende
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl,
1. den Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24
(Merzpark) zu genehmigen und den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen.
Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
2. den Planentwurf zur Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Merzenich zu genehmigen und den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2
BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen.
Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
(Harzheim)
(Lüssem)