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Beschlussvorlage (Anlage 17 Feldhamsterbegehung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
820 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
01.06.15, 18:11
Aktualisiert
01.06.15, 18:11
Beschlussvorlage (Anlage 17 Feldhamsterbegehung)

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Inhalt der Datei

Feldhamsterbegehung des Bebauungsplangeländes Merzenich „Merzpark“ am 14. April 2015 Zur Vermeidung der Erfüllung der Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Nr. 1 und 3 sollte in der be‐ ginnenden Aktivitätszeit des Feldhamsters April/Mai auf der Fläche eine Begehung stattfinden um ein Vorkommen der Art ausschließen zu können. Der 14. April war ein sonniger Tag mit über 20° C und leichtem Wind. Die zu bewertende Fläche wurde zum Zeitpunkt der Begehung nicht (mehr) ackerbaulich bewirt‐ schaftet. Der Bereich auf dem später Sonder‐ und Gewerbegebiet eingerichtet werden, wurde wahrscheinlich zum Bau der Straße als Arbeitsraum mitgenutzt und war planiert worden. Die Ackerfläche direkt neben der Wiese war teilweise auch bereits befahren und aufgelockert worden, teilweise liegt sie seit der Ernte im Sommer brach. Auf der planierten Fläche wurden keine Löcher oder sonstige Hinweise auf eine unterirdische Bautätigkeit von Säugetieren gefunden. Auch auf dem befahrenen und aufgelockerten Bereich waren nur wenige Feldmauslöcher zu sehen. Auf dem seit Sommer 2014 brachgefallenen Grundstücksteil befanden sich jedoch zahlreiche Feld‐ oder Schermauslöcher, am Rande zur Wiese hin auch Maulwurfshügel. Die Löcher hatten einen Durchmesser von ca. 6 cm und liefen maximal mit 15 cm Abstand zur Oberfläche. Dies entspricht nicht dem charakteristischen Bau des Feldhamsters, dessen Baueingänge wesentlich größer sind und tiefer in den Boden führen. Somit kann ein Vorkommen des Feldhamsters für die Fläche ausgeschlossen werden. Jutta Weber‐Gray Reepel, Garten‐ und Landschaftsarchitekten 15. April 2015