Daten
Kommune
Merzenich
Größe
2,4 MB
Datum
25.06.2015
Erstellt
01.06.15, 18:11
Aktualisiert
01.06.15, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Merzenich
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
zum
Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24
„Merzpark“
vom Mai 2015
Proj. - Nr.: 12-20
Auftraggeber:
Verfasser:
Landschaftsarchitekturbüro Reepel
Garten-, Landschafts- und Sportplatzplanung
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“
Lageplan
Eingriffsbereich
Topographische Karte
Übersicht :
M 1 : 25.000
Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24
„Merzpark“
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“
INHALTSVERZEICHNIS
1. VORBEMERKUNGEN
1.1.
1.2.
1.3.
AUFGABENSTELLUNG
ANLASS
GESETZLICHE GRUNDLAGE
2. BESTANDSERFASSUNG
2.1.
2.2.
LAGE UND BESTANDSBESCHREIBUNG
SCHUTZGEBIETE
3. PLANUNG
3.1.
BESCHREIBUNG DER MAßNAHME
4. ÖKOLOGISCHE BEWERTUNG
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
4.5.
4.6.
4.7.
AUSWIRKUNGEN DES B-PLANES AUF NATUR UND LANDSCHAFT /KONFLIKTE
SYSTEMATIK DER ÖKOLOGISCHEN BILANZIERUNG
AUFLISTUNG DER VORHANDENEN BIOTOPTYPEN
ÖKOLOGISCHE BILANZEN
DARSTELLUNG VON ART, UMFANG UND ZEITLICHEM ABLAUF DES EINGRIFFS
DARSTELLUNG VON ART, UMFANG UND ZEITLICHEM ABLAUF DER MAßNAHMEN ZUR
VERMEIDUNG, ZUM AUSGLEICH UND ZUM ERSATZ DER EINGRIFFSFOLGEN
AUSGLEICHSFORDERUNG
4
4
4
4
4
4
7
7
7
8
8
10
11
12
13
14
15
5. LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MASSNAHMEN
16
5.1.
VERMEIDUNGSMAßNAHMEN
5.2.
AUSGLEICHSMAßNAHMEN
5.2.1. FLÄCHEN FÜR MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ENTWICKLUNG VON BODEN,
NATUR UND LANDSCHAFT, § 9 ABS. 1 NR. 20 BAUGB (M7)
5.2.2. ÖFFENTLICHE GRÜNFLÄCHE „VERKEHRSGRÜN“ (V)
5.2.3. BAUMPFLANZUNG
5.2.4. EXTERNE KOMPENSATION
16
17
17
18
19
20
6. QUELLENVERZEICHNIS
21
7. FOTOS
22
8. PLÄNE
23
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“
1.
VORBEMERKUNGEN
1.1.
Aufgabenstellung
Eingriffsbewertung sowie "Landschaftspflegerischer Fachbeitrag" zum Bebauungsplan
Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“.
1.2.
Anlass
Nach § 14 Abs. 1 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von
Grundfläche oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung
stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen
können“ als Eingriffe definiert.
Weil der Bebauungsplan einen Eingriff durch Bebauung vorbereitet, findet die
Eingriffsregelung auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung statt.
Der Bebauungsplan bildet eine räumliche Verbindung zwischen dem Baugebiet C 23
„Morschenich Neu“, dem Umsiedlungsstandort für den durch den
Braunkohlentagebau betroffenen Ort Morschenich und der Ortslage Merzenich selbst.
Er hat
die Sicherung der Nahversorgung für Merzenich, für den Umsiedlungsstandort
Morschenich–Neu sowie für das neue Wohngebiet
die Verbesserung des Angebotes für betreutes Wohnen
die Verbesserung des allgemeinen Wohnungsangebotes
die Verbesserung der Ausnutzung der bestehenden Infrastruktureinrichtungen
und
die Sicherung bzw. Schaffung von neuen Arbeitsplätzen innerhalb des
Gemeindegebietes
zum Ziel.
1.3.
Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlagen sind das BauGB, das BNatSchG und das LG von NRW in
ihren letztgültigen Fassungen (siehe Pos. 6).
2.
BESTANDSERFASSUNG
2.1.
Lage und Bestandsbeschreibung
Der ca. 33.473 m² große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Merzenich Nr. C 24
„Merzpark“ umfasst die Flurstücke 74-79, in der Flur 30, Gemarkung Merzenich.
Die Fläche liegt nordöstlich von Merzenich jedoch südwestlich der Landesstraße 264,
die direkt an den Bebauungsplan angrenzt und den Ort im Osten umfährt. Im
Südwesten grenzen Ackerflächen an, im Nordwesten ebenfalls Acker und eine
landwirtschaftliche Hofanlage mit Wohnhaus und Lagerhalle.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
4
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“
ÜBERGEORDNETE PLÄNE
Im Regionalplan Köln, TA Aachen liegt die östliche Siedlungsentwicklung von
Merzenich außerhalb des „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB). Der Regionalplan
stellt an dieser Stelle „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar.
Ein Teilbereich des Bebauungsplanes C 23 „Morschenich-Neu“ wird vom
Bebauungsplan C 24 „Merzpark“ überplant.
Der in seiner 16. Änderung den Anforderungen des Umsiedlungsstandortes
Morschenich-Neu angepasste Flächennutzungsplan setzte für diesen Bereich „Fläche
für die Landwirtschaft“ bzw. „sonstige örtliche und überörtliche Hauptverkehrsstraße“
fest. Für die Realisierung des Projektes „Merzpark“ wird nun die 17. Änderung des
FNP im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Merzpark“
durchgeführt. Zwischen dem bestehendem Siedlungsrand und der L 264 werden
Bauflächen dargestellt, die dem Entwicklungskonzept „Merzpark“ entsprechen. Dies
sind Wohnbauflächen auch für eine zukünftige südliche bzw. nördliche Entwicklung,
Sonderbauflächen
für
Einzelhandelsnutzungen
(Lebensmitteldiscountmarkt/
Getränkemarkt), sowie Gewerbliche Baufläche für die ergänzenden Nutzungen.
Im Rahmen dieser anstehenden Flächennutzungsplanänderung hat die
Bezirksregierung Köln die Anpassungserklärung an die Ziele der Raumordnung und
Landesplanung nach § 34 LPlG NRW per Mail vom 11.09.2014 in Aussicht gestellt.
NATURRÄUMLICHE GLIEDERUNG
Das Bearbeitungsgebiet gehört zum Naturraum „Erper Lößplatte“, welche der
Zülpicher Börde zugeordnet wird. Die Erper Lößplatte ist der eigentliche Kern der
Zülpicher Börde und nahezu einheitlich mit Löss bedeckt. Allerdings sind die
Lößschichten hier nur 1-2 m mächtig und inzwischen fast ganz entkalkt. Sie neigen
deshalb zur Staunässe. Insgesamt bieten die Braunerde- und Parabraunerdeböden mit
mittlerem bis hohem Nährstoffgehalt gut Voraussetzungen für den Weizen-, Gersteund Zuckerrübenanbau, weshalb große Teile der Lößplatte schon in vor- und
frühgeschichtlicher Zeit gerodet wurden.
Die Zülpicher Börde insgesamt liegt makroklimatisch betrachtet im Lee der Nordeifel
und der Ardennen, die Niederschläge fallen hier größtenteils auf weniger als 600 mm
im Jahr.
LANDSCHAFTSBILD
Das Landschaftsbild spiegelt die Lage in der Bördelandschaft wider, eine relativ
ausgeräumte, intensiv landwirtschaftlich genutzte Landschaft, die vor allem durch
Einzelgehöfte und damit verbundenen Grünstrukturen sowie Grün entlang von
Straßen und Wegen gegliedert wird. Auch Windkraftanlagen spielen aufgrund der
günstigen Windverhältnisse eine Rolle. Am nördlichen Horizont ist der die Zülpicherund Jülicher Börde gliedernde Bürgewald zu erkennen. Der Ortsrand wird an dieser
Stelle landschaftsgerecht durch einen Gehölzstreifen und eine Baumreihe entlang eines
Weges gebildet.
POTENTIELLE NATÜRLICHE VEGETATION
Die potentielle natürliche Vegetation die sich bei Ausbleiben des anthropogenen
Einflusses einstellen würde, wäre die Gesellschaft des Maiglöckchen-PerlgrasBuchenwaldes der Niederrheinischen Bucht, stellenweise Flattergras-TraubeneichenBuchenwaldes, auf lehmigen Böden.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“
Diese Waldgesellschaft wächst großflächig in der niederrheinischen Bucht auf gut bis
mittel basenhaltiger Parabraunerde, teils Gley-Parabraunerde, selten pseudovergleyt.
Die Buche ist vorherrschend, mit Beimischung von Stiel- und Traubeneiche,
Hainbuche und Winterlinde. Im Unterstand stehen Salweide, Hasel, Weißdorn,
Hundsrose, Schlehe und Hartriegel.
NUTZUNG UND ENTWICKLUNGSPOTENTIAL
Die Nutzung des Plangebietes, sowie dessen Fortführung in südliche, nördliche und
östliche Richtung erfolgte ursprünglich relativ
einheitlich als Ackerbaufläche.
Mittlerweile wurden die Erschließungsmaßnahmen für den BP C 23 durchgeführt.
Diese sehen ein Brückenbauwerk über die Landesstraße und eine Verbindung auf die
Landesstraße vor Im Böschungsbereich zur Brücke setzt der Bebauungsplan Nr. C 23
zwei Maßnahmenflächen M7 fest. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes
sind diese Flächen mit Landschaftsrasenansaat und Gehölzpflanzungen aus heimischen
Sträuchern und Bäumen auszuführen. Kreuzungsbereiche und Sichtdreiecke sind von
Gehölzpflanzungen auszunehmen. Eine Quantifizierung der Gehölzanpflanzungen
besteht nicht.
Ein kleiner Teilbereich im westlichen Teil des Plangebietes wird als Viehweide (Schafe
und Gänse) genutzt. Vor allem in den Randbereichen dieser Weide befinden sich
standorttypische Gehölze.
Gerade diese wenig genutzten Randbereiche von Weide und Ackerflächen sowie die
Maßnahmenflächen bieten das größte Entwicklungspotential in der ansonsten von
Monokulturen geprägten Landschaft. Ansonsten ist nur wenig Raum für eine spontane
Vegetationsentwicklung.
BIOTOPVERBINDUNGSFUNKTION
Die Einzelgehölze auf der Planungsfläche könnten als Trittsteine in die Landschaft
dienen obwohl die Abstände der einzelnen Bäume teilweise etwas groß sind. Eine
wichtigere Funktion wird hier die Grünstruktur entlang des Ürlingsweges haben. Der
linienförmige Gehölzstreifen inklusive Baumreihe am Siedlungsrand hat erst ein
mittleres Alter wird jedoch heute schon oder zukünftig eine Funktion als Leitstruktur
besitzen.
FAUNA
Intensiv bewirtschaftete Ackerflächen bieten besonders Vögeln, hier vor allem den
Siedlungsrand- und Offenlandarten Lebensraum, Die Planungsfläche ist dazu geeignet
für Boden- und Baumbrüter Bruthabitat oder für viele weitere Arten auch
Nahrungshabitat darzustellen. In der Landschaftsinformationssammlung NRW sind in
der Nähe der Eingriffsfläche Grauammer und Feldlerche dargestellt. Aus diesem Anlass
wurde im Vorfeld eine Untersuchung durch das Büro Raskin, Aachen in Auftrag
gegeben. Das Resultat der Untersuchung ist ein Nichtvorkommen der Grauammer
und eine Nichtbetroffenheit der Feldlerche. Weitere Vogelarten können nur vermutet
werden.
Auch kann davon ausgegangen werden, dass Fledermäuse des Siedlungsbereichs die
Fläche nutzen, die Baumreihe entlang des Ortsrandes könnte dabei als
Orientierungslinie dienen.
In den Lößbörden war auch früher der Feldhamster verbreitet, heutzutage ist er
aufgrund der Intensivierung der Landwirtschaft nur noch selten vertreten, könnte
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“
jedoch theoretisch ansässig sein. Ein Vorkommen kann zwischenzeitlich aufgrund einer
Begehung der Fläche im April ausgeschlossen werden.
Mit Amphibien und Reptilien ist derzeit aufgrund der Habitatbedingungen nicht zu
rechnen.
BODEN
Im Plangebiet findet sich eine sehr tiefgründige „Typische Parabraunerde“. 5 bis
10 dm schluffiger Lehm, stellenweise schwach kiesig, vereinzelt humos aus Löß liegen
über Kies z.T. Sand aus Terrassenablagerungen. Der Boden ist schutzwürdig aufgrund
seiner hohen oder sehr hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit. Er besitzt eine
ausgezeichnete Lebensraumfunktion aufgrund seiner hohen Puffer- und
Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe.
Grundsätzlich ist das ökologische Leistungsvermögen des Bodens, als Lebensraum für
Fauna und Flora, sowie Filter, Puffer und Transformator für Schadstoffe aufgrund der
fehlenden Versiegelung als hoch zu bewerten. Niederschlagswasser kann im Boden
pflanzenverfügbar gespeichert werden bzw. wird versickert und trägt zur
Grundwasserneubildung bei.
Für das Plangebiet (Gemarkung Merzenich, Flur 30, Flurstück 74) war im Kataster für
Altlastenverdachtsflächen (Untere Bodenschutzbehörde, Kreis Düren) unter der
Nummer Me 3335 eine Verdachtsfläche geführt. Eine zwischenzeitlich durch eine
Fachfirma durchgeführte Untersuchung hatte zum Ergebnis, dass keine schädlichen
Bodenbelastungen nachgewiesen werden können.
WASSER
Innerhalb des Plangebietes ist kein Oberflächengewässer betroffen.
nächstgelegene Fließgewässer ist der Ellbach in ca. 700 m Richtung Westen
Ein Fließ verläuft nördlich in über 1 km Entfernung.
2.2.
Das
Schutzgebiete
Für das Plangebiet existiert kein Landschaftsplan. Es unterliegt auch keinem
Schutzstatus.
Es entsteht also auf dieser Ebene kein Konflikt mit einem bestehenden Schutzregime
und einer Bebauung wie vorgesehen.
3.
Planung
3.1.
Beschreibung der Maßnahme
Der Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ schließt die bauliche Lücke
zwischen der geplanten Umsiedlung Morschenich (BP C 23 „Morschenich neu“ östlich
von Merzenich und dem Hauptort Merzenich. Die trennende Wirkung der L 264
wurde zwischenzeitlich mittels eines Brückenbauwerks überwunden.
Hauptmerkmal des Nutzungskonzeptes ist das Nebeneinander von Wohnen und
(Nahversorgungs-) Einrichtungen. Innerhalb des Wohngebietes sollen kompakte
Wohngebäude für betreutes Seniorenwohnen und Doppelhäuser errichtet werden.
Über ein Wegenetz wird der Wohnstandort an den unmittelbar westlich
angrenzenden Siedlungskörper angebunden. An zentraler Stelle entsteht ein Spielplatz.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
7
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“
Auf den Flächen zwischen geplantem Wohngebiet und der L 264 sind ein
Sondergebiet Zweckbestimmung „Nahversorgungszentrum“ bzw. ein Gewerbegebiet
geplant. Diese dienen sowohl der Versorgung der zukünftigen Bewohner der
Wohngebäude am Ürlingsweg, als auch den zukünftigen Bewohnern des
Umsiedlungsstandortes Morschenich-Neu.
Für das Allgemeine Wohngebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,4 mit möglicher
50 %iger Überschreitung auf 0,6 festgesetzt.
Da das restliche Wohngebiet über eine Tiefgarage verfügt ist hier eine Überschreitung
von 0,4 auf 0,8 vorgesehen.
Die festgesetzte GRZ von 0,8 für Gewerbe- und Sondergebiet kann bis auf 0,9
überschritten werden.
Erschlossen wird das Wohngebiet von der Landesstraße über die gerade fertig
gestellten Straßenbauwerke im Rahmen der Neuansiedlung von Morschenich. Das
bestehende Fuß- und Radwegenetz wird parallel zu dem bestehenden
Verkehrsbauwerk bis zu dem Kreisverkehr mit einem Weg in einer Breite von 1,5 m
ergänzt. Von diesem bereits bestehenden Straßenring führt eine Straßenachse ins
Wohngebiet die sich nach Norden und Süden verzweigt. Somit könnte in Zukunft
eine Erweiterung des Baugebietes in nördliche und südliche Richtung erfolgen. Die
Straßenachsen sollen durch Hochstammbäume auf privater Fläche betont werden.
Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt 33.473 m² davon fallen 9.845 m² auf
Sonder- und Gewerbegebiet, 13.432 m² auf das „Allgemeine Wohngebiet“ sowie
10.196 m² auf die öffentliche Fläche.
Die Kompensation erfolgt überwiegend extern auf Ausgleichsflächen in Jülich und
Kreuzau. Intern werden insgesamt 1.564 m² bodenständige Gehölzpflanzung auf
öffentlichen Grünflächen (V u. M7) neu gepflanzt, dazu 19 Bäume, 18 auf privater,
einer auf öffentlicher Fläche entlang der Straßenachse.
4.
ÖKOLOGISCHE BEWERTUNG
4.1.
Auswirkungen des B-Planes auf Natur und Landschaft /Konflikte
Der Bebauungsplan bereitet einen Eingriff durch Bebauung vor. Die Umsetzung des
Bebauungsplanes verursacht durch dauerhafte Inanspruchnahme von Biotoptypen
bzw. Biotopgemengen Funktionsverluste im biotischen und abiotischen Potential.
Daneben sind auch Funktionsverluste des Orts- und Landschaftsbildes zu erwarten.
NUTZUNG UND VEGETATION
Der Bebauungsplan ermöglicht, städtebaulich sinnvoll eine wohnortnahe Versorgung
für die östliche und jenseits der Landesstraße 264 gelegene Umsiedlung Morschenich.
Außerdem stellt sie die Verbindung zwischen dem Bebauungsplangebiet C 23
„Morschenich-Neu“ und dem Hauptort Merzenich her. Betroffen sind zumeist intensiv
bewirtschafteten Ackerflächen aber auch eine Viehweide mit mittelaltem
Baumbestand. Diese Nutzungen gehen durch die Umsetzung des Bebauungsplanes
verloren. Die bereits umgesetzten Erschließungswege für den BP C 23 werden in die
Planung des BP C 24 integriert.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“
BIOTOPTYPEN
Die in der Eingriffsbilanzierung berücksichtigten Biotoptypen sind im westlichen
Teilbereich Intensivacker mit fehlenden Ackerwildkräutern, artenarme Intensivweide
und Einzelbäume mit 100 % lebensraumtypischen Baumarten.
Die bereits vom Bebauungsplan C 23 überplante Fläche umfasst versiegelte Flächen,
Verkehrsgrün (Maßnahmenfläche 7) und eine angenommene Ackerfläche.
FAUNA
Für die Vogelarten Grauammer und Feldlerche wurde eine faunistische Untersuchung
durchgeführt, Das Resultat der Untersuchung ist ein Nichtvorkommen der
Grauammer und eine Nichtbetroffenheit der Feldlerche. Auch der Feldhamster kann
mittels einer systematischen Begehung Mitte April 2015 ausgeschlossen werden.
Weitere Artenvorkommen können nur vermutet werden. Die Artenschutzvorprüfung
wurde als worst-case-Szenario durchgeführt.
Damit die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht erfüllt werden, sind
demzufolge folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Fällung der betroffenen Gehölze in der brutfreien Zeit zwischen Anfang
Oktober und Ende Februar
Entfernen der Vegetationsdecke in der brutfreien Zeit zwischen Anfang
Oktober und Ende Februar
Vermeidung der Ausbildung temporärer Wasserstellen (z.B. in Senken und
Fahrspuren) bei der Baufeldfreimachung bzw. des Einwanderns von
Amphibien in die Baufelder.
WASSER
Durch die Baumaßnahme tritt keine negative Veränderung in der Zusammensetzung
des Oberflächenwassers auf. Aufgrund der Flächenversiegelung kann allerdings dem
Bodenhaushalt nicht mehr die gleiche Wassermenge zugeführt werden wie zuvor.
Das anfallende Niederschlagswasser der Straßen wird in die neu entstandene örtliche
Kanalisation von Neu-Morschenich geleitet, die Entwässerung des Baugebietes erfolgt
im Trennsystem.
Das anfallende Niederschlagswasser wird zusammen mit dem gesammelten
Niederschlagswasser von „Neu-Morschenich“
über ein zwischengeschaltetes
Regenrückhaltebecken in ein nahegelegenes Fließ geleitet. Eine Versickerung ist im
Bereich Merzenich aufgrund des nur gering versickerungsfähigen Bodens nicht
vorgesehen.
Das Schmutzwasser wird aufgrund des natürlichen Gefälles ebenfalls dem
bestehenden Kanalnetz von Morschenich – Neu zugeführt, welches wiederum über
eine Druckleitung an das Kanalnetz von Merzenich angeschlossen ist.
BODEN
Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes wird großflächig Boden versiegelt und
durch Kellerbauten in seiner natürlichen Schichtung gestört. Dieser ist im Plangebiet
laut Geologischem Dienst NRW, wie auch großflächig in der Umgebung
schützenswert aufgrund seiner natürlichen Fruchtbarkeit, sowie Regelungs- und
Pufferfunktion. Daneben entstehen ca. 28 % Garten- bzw. als Grünflächen mit mittelbis hochwertiger bodenständiger Vegetation, so dass an diesen Stellen der Boden
seine Funktionen optimal übernehmen kann.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
9
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“
Eine Kompensation des Eingriffs in den Boden erfolgt über die Biotope, d.h. im Zuge
der Ausgleichsmaßnahme
Im Hinblick auf den Boden sind darüber hinaus folgende Vermeidungsmaßnahmen
vorgesehen. Die wertvollen humosen Oberböden sind getrennt vom Unterboden
abzubauen und möglichst Vorort wieder einzubauen. Dazu sind sie zwischenzeitlich
getrennt zu lagern bzw. ansonsten fachgerecht zur weiteren Verwendung abzutransportieren. Siehe hierzu DIN 19 731 und DIN 18 915.
Die bei der Bodenschutzbehörde registrierte Altlastenverdachtsfläche Me 3335 hat
sich im Zuge einer entsprechenden Untersuchung als unbelastet herausgestellt
LANDSCHAFTSBILD
Neu-Morschenich stellt als neu errichtete Ortschaft inmitten einer bisher unbebauten
Ackerfläche einen erheblichen Eingriff ins Landschaftsbild dar, der durch nach außen
gelagerte, bepflanzte Flächen gemindert wird. Darin enthalten sind auch Sportanlagen,
der Friedhof und eine Regenrückhaltebecken.
Im aktuellen Bebauungsplan, der C 23 teilweise überplant werden ein Sonder- und
Gewerbegebiet bzw. ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Auch diese Bebauung
bedeutet einen zusätzlichen erheblichen Eingriff ins Landschaftsbild, das von offenen
Ackerfluren geprägt ist. Eine Eingrünung zur Minderung des Eingriffs erfolgt nicht da in
alle Richtungen des Bebauungsplanes eine Erweiterung erfolgen kann (siehe FNP).
4.2.
Systematik der ökologischen Bilanzierung
Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes wird am deutlichsten durch das biotische
Potential repräsentiert. Seine Darstellung erfolgt durch Erfassung und Bewertung der
angetroffenen Biotop- und Nutzungstypen und deren Lebensraumbedeutung für
Pflanzen und Tiere, wobei die Vegetation „als Bestandteil der Biozönose bei der
Mehrzahl der Biotoptypen jene Struktur aufbaut, die maßgeblich über die Eignung als
Habitat für bestimmte Tierarten, -gruppen oder -gesellschaften entscheiden (z.B.
Wald, Gebüsch, Röhricht u.ä.)“. (Landesanstalt für Ökologie; Landschaftsentwicklung
und Forstplanung (Lölf 1991)). Dem Vegetationstyp = Nutzungstyp = Biotoptyp
kommt damit eine Indikatorfunktion für die gesamte Lebensraumbedeutung zu.
Die Einordnung der vorgefundenen Biotop- und Nutzungstypen, ihre Codes sowie
die Bewertung in den Tabellen richten sich nach der
NUMERISCHEN BEWERTUNG VON BIOTOPTYPEN
FÜR DIE BAULEITPLANUNG IN NRW
LANDESREGIERUNG NRW 2008
In der ersten Tabelle „Bestandserfassung“ wird der Ausgangszustand des
Untersuchungsgebietes zusammenfassend ermittelt, um Ihn durch Gegenüberstellung
mit dem Zustand gemäß Planfestsetzung (zweite Tabelle) in einer ökologischen Bilanz
zu vergleichen.
Zur Ermittlung einer evt. zusätzlichen Kompensationsmaßnahme wird der ökologische
Summen-Wert der ersten Tabelle von der der zweiten subtrahiert. Ist dieses Ergebnis
im negativen Bereich so liegt ein ökologisches Defizit vor, welches durch eine
zusätzliche Kompensationsmaßnahme ausgeglichen werden muss.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
10
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“
Die Ermittlung des Biotopwertes für die Kompensation erfolgt nach dem Grundsatz
der Bewertung des Eingriffs. Für den Biotopwert der Kompensationsmaßnahme wird
deren Zustand nach 30 Jahren zugrunde gelegt. Dieser Zustand wird dann einem
entsprechenden Biotoptyp der Biotoptypenliste zugeordnet und der zugehörige
Biotopwert bestimmt. Der ökologische Wert einer Kompensationsmaßnahme ist das
Resultat aus dem Biotopwert und der Flächengröße.
4.3.
Auflistung der vorhandenen Biotoptypen
Code
Bezeichnung
Biotopwert
Aufwertung
auf
ZUSTAND
1.1
Bebauung (Schuppen)
0,0
1.1
Versiegelte Fläche (Straße, Fuß- u. Radweg)
0,0
2.3
Straßenbegleitgrün und –böschungen
mit Gehölzbestand
4,0
3.1
Acker
2,0
3.4
Intensivwiese, artenarm
3,0
7.4
Einzelbäume
mit 100% lebensraumtypischen Baumarten
5,0
PLANUNG
1.1
SONDER- UND GEWERBEGEBIET
Bebauung (GRZ 0,8)
0,0
4.5
Straßenbegleitgrün Parkplatz
2,0
1.1
WOHNGEBIET
Bebauung (GRZ 0,4 + 50% Überschreitung)
0,0
4.3
Zier- und Nutzgarten mit weniger
als 50 % heimischen Gehölzen
2,0
7.4
Straßenbäume, lebensraumtypisch
5,0
1.1
ÖFFENTLICHE FLÄCHE
Versiegelte Fläche (Bebauung, Straße)
0,0
1.3
Spielplatz
1,0
2.3
Straßenbegleitgrün und –böschungen
mit Gehölzbestand
4,0
7.4
Straßenbäume, lebensraumtypisch
5,0
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
11
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“
4.4.
Ökologische Bilanzen
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
12
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“
4.5. Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs
(§ 6, ABS.2 Nr.2 LG NW)
Lage
Gemark. Merzenich,
Flur 30, Flurstück 74
Gemark. Merzenich,
Flur 30, Flurstücke 74,
75
Gemark. Merzenich,
Flur 30, Flurstücke 75 bis
79
Umfang
Art des Eingriffs
Zeitlicher Ablauf
ca. 3.923 m² Entzug von Gründland Voraussichtlich ab
Ende 2015
ca. 110 m² Entzug von
Siehe oben
Einzelbäumen und
-sträuchern
ca. 23.610 m² Entzug von
Siehe oben
Ackerfläche
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
13
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“
4.6.
Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf der Maßnahmen
zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen
(§ 6, ABS.2 Nr.3 LG NW)
Lage
Umfang
INTERNE KOMPENSATION
Gemarkung Merzenich
Flur 30
Zeitlicher Ablauf
ca. 524 m²
Gemarkung Merzenich
Flur 30
ca. 1.040 m²
Gemarkung Merzenich
Flur 30
18 St.
Gemarkung Merzenich
Flur 30
1 St.
EXTERNE KOMPENSATIONSMASSNAHME
STIFTUNG RHEIN.
13.185 öE
KULTURLANDSCHAFT,
Ökokonto StockheimSchmitzbusch
(Gemeinde Kreuzau,
Gem.Stockheim,
Flur 12, Flurstück 405 u.
Flur 24, Flurstücke 25 u.
26)
STADT JÜLICH
24.672 öE
Kompensationsfläche
oder
(Gem. Barmen, Flur 10,
6.168 m²
Flurstück 497 (tw.),
Maßnahmenpool Fl. L
STADT JÜLICH
4.568 öE
oder
Kompensationsfläche
1.142 m²
(Gem. Jülich, Flur 42,
Flurstück 46 (tw.),
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
Spätestens 2 Jahre nach
Beginn der
Erschließungsmaßnahmen
Spätestens 2 Jahre nach
Beginn der
Erschließungsmaßnahmen
Spätestens 2 Jahre nach
Baubeginn
(grundstücksbezogen)
Spätestens 2 Jahre nach
Beginn der
Erschließungsmaßnahmen
Schutz- bzw. Ausgleichsmaßnahme /
Begründung
Anlage von zusätzlichem
Straßenbegleitgrün (wie M7)
1.038 m² sind über den BP
C 23 abgedeckt
Anlage von Straßenbegleitgrün auf Grünflächen
„Verkehrsgrün“
Pflanzung von Bäumen auf
privater Gartenfläche
Pflanzung eines Baumes auf
der Spielplatzfläche
Bei Baubeginn Bereitstellung einer
entsprechenden
Ausgleichsfläche
Bei Baubeginn Bereitstellung einer
entsprechenden
Ausgleichsfläche
Bei Baubeginn Bereitstellung einer
entsprechenden
Ausgleichsfläche
14
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“
4.7.
AUSGLEICHSFORDERUNG
Nach der Berechnung des Eingriffs- und Ausgleichswertes ergibt sich
folgende Ausgleichsforderung :
Das durch den Eingriff entstandene Defizit kann nicht vollständig auf der Fläche
des Bebauungsplanes ausgeglichen werden. Es beträgt 42.425 öE, was 66,6 %
des Bestandswertes 63.691öE sind.
VERMEIDUNGSMAßNAHMEN
Schutz des Oberbodens gem. DIN Normen 19 731 und 18 915
Schutz der Vegetationsflächen gem. DIN 18 920
Schutz der Fauna durch Bauzeitenregelung (siehe 5.1)
INTERNE KOMPENSATIONSMASSNAHME
Anpflanzung von bodenständigen Gehölzen (M 7),
(über BP C 23 abgedeckt)
Anpflanzung von zusätzlichen bodenständigen Gehölzen
wie M 7 aus BP C 23
Anpflanzung von bodenständigen Gehölzen
(Verkehrsgrünflächen)
Anpflanzung von bodenständigen Bäumen
auf privaten Wohngrundstücken entlang der Straße
auf Spielplatzfläche (öffentliche Grünfläche)
1.038 m²
524 m²
1.040 m²
18 Stk
1 Stk
EXTERNE KOMPENSATIONSMASSNAHME
Kompensation von ökologischen Einheiten
gesamt
Ökokonto Stiftung Rhein. Kulturlandschaft
Kompensationsfläche Stadt Jülich (Gem. Barmen)
Kompensationsfläche Stadt Jülich (Gem. Jülich)
42.425 öE
13.185 öE
24.672 öE
4.568 öE
Die Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs und die Pflege werden vom
Erschließungsträger durchgeführt bzw. getragen.
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5.
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MASSNAHMEN
5.1.
Vermeidungsmaßnahmen
Als Vorbeugemaßnahmen, zum Abwenden von vermeidbaren Beeinträchtigungen des
Landschaftsraumes und einzelner Landschaftsfaktoren sind vorgesehen:
SCHUTZ DES OBERBODENS
Vor Baubeginn sind humoser Oberboden und Unterboden getrennt abzutragen und
möglichst innerhalb des Baugebietes wiederzuverwenden. Zwischenzeitlich sollte er
ebenfalls getrennt auf Mieten gelagert werden. Kann er nicht wiederverwendet
werden, so ist er zur anderweitigen Nutzung fachgerecht abzutransportieren.
Eine Verdichtung des Bodens ist zu vermeiden. Lagernde Mieten sind mit
Mulchmaterial abzudecken oder mit Leguminosen einzusäen. Es gilt die DIN-Norm
19 731und für Bodenarbeiten die DIN 18 915.
SCHUTZ DER VEGETATIONSFLÄCHEN
Verwiesen wird auf die DIN - Vorschrift 18 920: " Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen."
SCHUTZ DER FAUNA
Besonders sensible Phasen für alle vorkommenden Tierarten sind vor allem die Zeit
der Jungenaufzucht und ggf. der der Überwinterung. Durch eine gezielte Bauzeitenregelung soll verhindert werden, dass die Verbotstatbestände des § 44
BNatSchG erfüllt werden und sich der Erhaltungszustand einer lokalen Tierpopulation
verschlechtert.
Eine Erfüllung des Verbotstatbestandes gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG kann bei
Einhaltung einer Bauzeitenregelung ausgeschlossen werden. Folgende Maßnahmen
sollten prophylaktisch durchgeführt werden:
Freimachen des Baufeldes inkl. benötigten Arbeitsräumen außerhalb der
Brutzeit (Anfang Oktober bis Ende Februar).
o Rodung der Gehölze
o Abschieben der Krautschicht
Die Ausbildung temporärer Wasserstellen (z.B. in Senken und Fahrspuren)
vermeiden bzw. ein Einwandern von Amphibien in die Baufelder verhindern.
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5.2.
Ausgleichsmaßnahmen
5.2.1.
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft, § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB (M7)
Die Böschungsfläche an der Brücke vergrößert sich im Vergleich der Darstellungen
von BP C23 und C24 um 524 m². Diese sind mit den für die Maßnahme 7 (BP C 23)
angegebenen Gehölzen zu bepflanzen.
PFLANZLISTE
Siehe BP C 24
Gehölze 1. Ordnung (Großbäume)
Rotbuche
–
Fagus sylvatica
Traubeneiche
–
Quercus petraea
Stiel-Eiche
–
Quercus robur
Winterlinde
–
Tilia cordata
Vogel-Kirsche
–
Prunus avium
Berg-Ahorn
–
Acer pseudoplatanus
Gehölze 2. Ordnung (Bäume mittlerer Größe)
Hainbuche
–
Carpinus betulus
Salweide
–
Salix caprea
Eberesche
–
Sorbus aucuparia
Feld-Ahorn
–
Acer campestre
Gehölze 3. Ordnung (Kleinbäume, Sträucher)
Hasel
–
Corylus avellana
Weißdorn
–
Crataegus monogyna
Rotdorn
–
Crataegus laevigata
Hundsrose
–
Rosa canina
Schlehe
–
Prunus spinosa
Roter Hartriegel
–
Cornus sanguinea
Kornelkische
–
Cornus mas
Schwarzer Holunder
–
Sambucus nigra
Gewöhnlicher Schneeball
–
Viburnum opulus
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PFLANZQUALITÄT
Siehe BP C 24
Bäume:
Sonstige Gehölze:
Hochstämme, 3 x v, StU mind. 10 cm
Heister 2 x v, Höhe mind. 100 cm
ERLÄUTERUNG DER PFLANZUNG UND PFLEGE
Siehe Pos 5.2.2
5.2.2.
Öffentliche Grünfläche „Verkehrsgrün“ (V)
Auf ca. 1.040 m² ausgewiesener Verkehrsgrünfläche sind bodenständige Bäume und
Sträucher unten stehender Liste anzupflanzen.
PFLANZLISTE
Acer campestre
-
Feldahorn
Carpinus betulus
-
Hainbuche
Sorbus aucuparia
-
Eberesche
Amelanchier lamarckii
-
Kupferfelsenbirne
Cornus sanguinea
-
Roter Hartriegel
Crataegus monogyna
-
Weißdorn
Ligustrum vulgare
-
Rainweide
Prunus spinosa
-
Schlehe
Rosa canina
-
Hundsrose
Rosa glauca
-
Hechtrose
Salix caprea
-
Salweide
Viburnum opulus
-
Wasserschneeball
PFLANZQUALITÄT
Folgende Mindestqualitäten sind zu verwenden:
Laubbäume:
Sträucher:
2xv., o.B., Höhe 100/150 cm
2xv., o.B., Höhe 80/100 cm
ERLÄUTERUNG DER PFLANZUNG UND PFLEGE
Die Pflanzungen sind zu schützen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Zur
Etablierung der Pflanzen ist mindestens eine 3-jährige Anwuchspflege durchzuführen.
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Im Einzelnen gilt:
5.2.3.
eine fachgerechte Vorbereitung des Bodens gem. DIN 18 915
eine fachgerechte Herstellung der Pflanzgruben gem. DIN 18 916
der Schutz der Gehölze gegen Wildverbiss
das Wässern bei Trockenheit
ggf. das Nachrichten und Erneuern von Bindungen
das regelmäßiges Freischneiden der Gehölzpflanzungen von Wildkräutern
und der Ersatz der nach Ablauf der ersten Vegetationsperiode eingegangenen
Gehölze
Baumpflanzung
Auf privater Wohnbaufläche sind insgesamt 18 Straßenbäume zu pflanzen, 1 Baum ist
entsprechend den anderen Bäumen auf dem öffentlichen Spielplatz vorzusehen. Die
vom SO/GE-Gebiet ausgehende Haupterschließung wird künftig mit 8 Spitzahornen,
die Querstraße mit 11 Säulen-Hainbuchen gesäumt.
PFLANZLISTE
Acer platanoides `Eurostar´
Europäischer Spitzahorn
Carpinus betulus `Frans Fontaine´
Säulen-Hainbuche
PFLANZQUALITÄT
Folgende Mindestqualitäten sind zu verwenden:
Hochstamm, 4xv., m. B., Stammumfang18/20 cm
ERLÄUTERUNG DER PFLANZUNG UND PFLEGE
Die Standorte der Bäume sind im Bebauungsplan festgesetzt. Sie befinden sich in 1,5
m Abstand zum Straßengrundstück. Auf dieser Achse parallel zur Straße, können die
Bäume falls erforderlich um 3 m in beide Richtungen verschoben werden.
Die Pflanzungen sind zu schützen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Zur
Etablierung der Pflanzen ist mindestens eine 3-jährige Anwuchspflege durchzuführen.
Im Einzelnen gilt:
eine fachgerechte Herstellung der Pflanzgruben gem. DIN 18 916
der Schutz der Gehölze gegen Wildverbiss
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5.2.4.
das Wässern bei Trockenheit
ggf. das Nachrichten und Erneuern von Bindungen
das regelmäßiges Freischneiden der Baumscheiben von Wildkräutern
und der Ersatz eingegangenen Gehölze
Externe Kompensation
Das verbleibende ökologische Defizit von 42.425 ökologischen Einheiten (LANUV)
wird auf verschiedenen externen Ausgleichsflächen kompensiert.
Die Bereitstellung der Flächen wird über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gesichert.
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6.
QUELLENVERZEICHNIS
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (HRSG.): Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl 1, S.2414). Zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl 1 S. 2986)
BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (HRSG.): Gesetz über
Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) Letzte Neufassung vom 29.
Juli 2009, in Kraft getreten am 1. März 2010.
MINISTERIUM FÜR UMWELT-, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES NORDRHEINWESTFALEN (HRSG.): Landschaftsgesetz (LG-NRW), in der Neufassung der Bekanntmachung vom
21. Juli 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2005, in Kraft getreten am 10.01.2006 –
Düsseldorf
BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (HRSG.):
Vegetationskarte der potentiellen natürlichen Vegetation i. M. 1:200.000, Blatt Köln, Bonn-Bad
Godesberg 1972
STADTPLANUNG ZIMMERMANN GMBH: BEBAUUNGSPLAN NR. C 24 „MERZPARK“ IN MERZENICH, KÖLN
IM JANUAR 2015
GEOLOGISCHER DIENST NRW: Informationssystem Bodenkarte, Auskunftssystem BK 50, Karte der
schutzwürdigen Böden (Krefeld 2004)
GLÄSSER, E., BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG (HRSG.): Die
naturräumliche Gliederung Deutschlands, Blatt 12/123 Köln-Aachen, Bonn-Bad Godesberg 1978
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ: Numerische Bewertung von Biotoptypen
für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen 2008
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
NRW (2007): Geschütze Arten In Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand,
Gefährdungen, Maßnahmen. Düsseldorf.
RASKIN UMWELTPLANUNG UND UMWELTBERATUNG GBR, Faunistische Untersuchung, Erfassung von
Feldlerche und Grauammer im Bereich des BP C 23 (neu) östlich von Merzenich, Aachen im Mai 2013
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUERSCHUTZ: http://www.gis.nrw.de/osirisweb
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7.
FOTOS
Derzeitige Ortsgrenze mit Wirtschaftsweg und angrenzendem Plangebiet;
Blick vom Wirtschaftsweg über die Eingriffsfläche (Acker u. Wiese) auf den benachbarten Hof;
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8.
PLÄNE
Plan Bestand
Plan Planung
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