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Beschlussvorlage (Anlage 18 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
2,4 MB
Datum
25.06.2015
Erstellt
01.06.15, 18:11
Aktualisiert
01.06.15, 18:11

Inhalt der Datei

Gemeinde Merzenich Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ vom Mai 2015 Proj. - Nr.: 12-20 Auftraggeber: Verfasser: Landschaftsarchitekturbüro Reepel Garten-, Landschafts- und Sportplatzplanung Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ Lageplan Eingriffsbereich Topographische Karte Übersicht : M 1 : 25.000 Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 2 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ INHALTSVERZEICHNIS 1. VORBEMERKUNGEN 1.1. 1.2. 1.3. AUFGABENSTELLUNG ANLASS GESETZLICHE GRUNDLAGE 2. BESTANDSERFASSUNG 2.1. 2.2. LAGE UND BESTANDSBESCHREIBUNG SCHUTZGEBIETE 3. PLANUNG 3.1. BESCHREIBUNG DER MAßNAHME 4. ÖKOLOGISCHE BEWERTUNG 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. 4.6. 4.7. AUSWIRKUNGEN DES B-PLANES AUF NATUR UND LANDSCHAFT /KONFLIKTE SYSTEMATIK DER ÖKOLOGISCHEN BILANZIERUNG AUFLISTUNG DER VORHANDENEN BIOTOPTYPEN ÖKOLOGISCHE BILANZEN DARSTELLUNG VON ART, UMFANG UND ZEITLICHEM ABLAUF DES EINGRIFFS DARSTELLUNG VON ART, UMFANG UND ZEITLICHEM ABLAUF DER MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, ZUM AUSGLEICH UND ZUM ERSATZ DER EINGRIFFSFOLGEN AUSGLEICHSFORDERUNG 4 4 4 4 4 4 7 7 7 8 8 10 11 12 13 14 15 5. LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MASSNAHMEN 16 5.1. VERMEIDUNGSMAßNAHMEN 5.2. AUSGLEICHSMAßNAHMEN 5.2.1. FLÄCHEN FÜR MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT, § 9 ABS. 1 NR. 20 BAUGB (M7) 5.2.2. ÖFFENTLICHE GRÜNFLÄCHE „VERKEHRSGRÜN“ (V) 5.2.3. BAUMPFLANZUNG 5.2.4. EXTERNE KOMPENSATION 16 17 17 18 19 20 6. QUELLENVERZEICHNIS 21 7. FOTOS 22 8. PLÄNE 23 GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 3 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ 1. VORBEMERKUNGEN 1.1. Aufgabenstellung Eingriffsbewertung sowie "Landschaftspflegerischer Fachbeitrag" zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“. 1.2. Anlass Nach § 14 Abs. 1 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundfläche oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können“ als Eingriffe definiert. Weil der Bebauungsplan einen Eingriff durch Bebauung vorbereitet, findet die Eingriffsregelung auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung statt. Der Bebauungsplan bildet eine räumliche Verbindung zwischen dem Baugebiet C 23 „Morschenich Neu“, dem Umsiedlungsstandort für den durch den Braunkohlentagebau betroffenen Ort Morschenich und der Ortslage Merzenich selbst. Er hat      die Sicherung der Nahversorgung für Merzenich, für den Umsiedlungsstandort Morschenich–Neu sowie für das neue Wohngebiet die Verbesserung des Angebotes für betreutes Wohnen die Verbesserung des allgemeinen Wohnungsangebotes die Verbesserung der Ausnutzung der bestehenden Infrastruktureinrichtungen und die Sicherung bzw. Schaffung von neuen Arbeitsplätzen innerhalb des Gemeindegebietes zum Ziel. 1.3. Gesetzliche Grundlage Gesetzliche Grundlagen sind das BauGB, das BNatSchG und das LG von NRW in ihren letztgültigen Fassungen (siehe Pos. 6). 2. BESTANDSERFASSUNG 2.1. Lage und Bestandsbeschreibung Der ca. 33.473 m² große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ umfasst die Flurstücke 74-79, in der Flur 30, Gemarkung Merzenich. Die Fläche liegt nordöstlich von Merzenich jedoch südwestlich der Landesstraße 264, die direkt an den Bebauungsplan angrenzt und den Ort im Osten umfährt. Im Südwesten grenzen Ackerflächen an, im Nordwesten ebenfalls Acker und eine landwirtschaftliche Hofanlage mit Wohnhaus und Lagerhalle. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 4 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ ÜBERGEORDNETE PLÄNE Im Regionalplan Köln, TA Aachen liegt die östliche Siedlungsentwicklung von Merzenich außerhalb des „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB). Der Regionalplan stellt an dieser Stelle „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Ein Teilbereich des Bebauungsplanes C 23 „Morschenich-Neu“ wird vom Bebauungsplan C 24 „Merzpark“ überplant. Der in seiner 16. Änderung den Anforderungen des Umsiedlungsstandortes Morschenich-Neu angepasste Flächennutzungsplan setzte für diesen Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „sonstige örtliche und überörtliche Hauptverkehrsstraße“ fest. Für die Realisierung des Projektes „Merzpark“ wird nun die 17. Änderung des FNP im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Merzpark“ durchgeführt. Zwischen dem bestehendem Siedlungsrand und der L 264 werden Bauflächen dargestellt, die dem Entwicklungskonzept „Merzpark“ entsprechen. Dies sind Wohnbauflächen auch für eine zukünftige südliche bzw. nördliche Entwicklung, Sonderbauflächen für Einzelhandelsnutzungen (Lebensmitteldiscountmarkt/ Getränkemarkt), sowie Gewerbliche Baufläche für die ergänzenden Nutzungen. Im Rahmen dieser anstehenden Flächennutzungsplanänderung hat die Bezirksregierung Köln die Anpassungserklärung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung nach § 34 LPlG NRW per Mail vom 11.09.2014 in Aussicht gestellt. NATURRÄUMLICHE GLIEDERUNG Das Bearbeitungsgebiet gehört zum Naturraum „Erper Lößplatte“, welche der Zülpicher Börde zugeordnet wird. Die Erper Lößplatte ist der eigentliche Kern der Zülpicher Börde und nahezu einheitlich mit Löss bedeckt. Allerdings sind die Lößschichten hier nur 1-2 m mächtig und inzwischen fast ganz entkalkt. Sie neigen deshalb zur Staunässe. Insgesamt bieten die Braunerde- und Parabraunerdeböden mit mittlerem bis hohem Nährstoffgehalt gut Voraussetzungen für den Weizen-, Gersteund Zuckerrübenanbau, weshalb große Teile der Lößplatte schon in vor- und frühgeschichtlicher Zeit gerodet wurden. Die Zülpicher Börde insgesamt liegt makroklimatisch betrachtet im Lee der Nordeifel und der Ardennen, die Niederschläge fallen hier größtenteils auf weniger als 600 mm im Jahr. LANDSCHAFTSBILD Das Landschaftsbild spiegelt die Lage in der Bördelandschaft wider, eine relativ ausgeräumte, intensiv landwirtschaftlich genutzte Landschaft, die vor allem durch Einzelgehöfte und damit verbundenen Grünstrukturen sowie Grün entlang von Straßen und Wegen gegliedert wird. Auch Windkraftanlagen spielen aufgrund der günstigen Windverhältnisse eine Rolle. Am nördlichen Horizont ist der die Zülpicherund Jülicher Börde gliedernde Bürgewald zu erkennen. Der Ortsrand wird an dieser Stelle landschaftsgerecht durch einen Gehölzstreifen und eine Baumreihe entlang eines Weges gebildet. POTENTIELLE NATÜRLICHE VEGETATION Die potentielle natürliche Vegetation die sich bei Ausbleiben des anthropogenen Einflusses einstellen würde, wäre die Gesellschaft des Maiglöckchen-PerlgrasBuchenwaldes der Niederrheinischen Bucht, stellenweise Flattergras-TraubeneichenBuchenwaldes, auf lehmigen Böden. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 5 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ Diese Waldgesellschaft wächst großflächig in der niederrheinischen Bucht auf gut bis mittel basenhaltiger Parabraunerde, teils Gley-Parabraunerde, selten pseudovergleyt. Die Buche ist vorherrschend, mit Beimischung von Stiel- und Traubeneiche, Hainbuche und Winterlinde. Im Unterstand stehen Salweide, Hasel, Weißdorn, Hundsrose, Schlehe und Hartriegel. NUTZUNG UND ENTWICKLUNGSPOTENTIAL Die Nutzung des Plangebietes, sowie dessen Fortführung in südliche, nördliche und östliche Richtung erfolgte ursprünglich relativ einheitlich als Ackerbaufläche. Mittlerweile wurden die Erschließungsmaßnahmen für den BP C 23 durchgeführt. Diese sehen ein Brückenbauwerk über die Landesstraße und eine Verbindung auf die Landesstraße vor Im Böschungsbereich zur Brücke setzt der Bebauungsplan Nr. C 23 zwei Maßnahmenflächen M7 fest. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind diese Flächen mit Landschaftsrasenansaat und Gehölzpflanzungen aus heimischen Sträuchern und Bäumen auszuführen. Kreuzungsbereiche und Sichtdreiecke sind von Gehölzpflanzungen auszunehmen. Eine Quantifizierung der Gehölzanpflanzungen besteht nicht. Ein kleiner Teilbereich im westlichen Teil des Plangebietes wird als Viehweide (Schafe und Gänse) genutzt. Vor allem in den Randbereichen dieser Weide befinden sich standorttypische Gehölze. Gerade diese wenig genutzten Randbereiche von Weide und Ackerflächen sowie die Maßnahmenflächen bieten das größte Entwicklungspotential in der ansonsten von Monokulturen geprägten Landschaft. Ansonsten ist nur wenig Raum für eine spontane Vegetationsentwicklung. BIOTOPVERBINDUNGSFUNKTION Die Einzelgehölze auf der Planungsfläche könnten als Trittsteine in die Landschaft dienen obwohl die Abstände der einzelnen Bäume teilweise etwas groß sind. Eine wichtigere Funktion wird hier die Grünstruktur entlang des Ürlingsweges haben. Der linienförmige Gehölzstreifen inklusive Baumreihe am Siedlungsrand hat erst ein mittleres Alter wird jedoch heute schon oder zukünftig eine Funktion als Leitstruktur besitzen. FAUNA Intensiv bewirtschaftete Ackerflächen bieten besonders Vögeln, hier vor allem den Siedlungsrand- und Offenlandarten Lebensraum, Die Planungsfläche ist dazu geeignet für Boden- und Baumbrüter Bruthabitat oder für viele weitere Arten auch Nahrungshabitat darzustellen. In der Landschaftsinformationssammlung NRW sind in der Nähe der Eingriffsfläche Grauammer und Feldlerche dargestellt. Aus diesem Anlass wurde im Vorfeld eine Untersuchung durch das Büro Raskin, Aachen in Auftrag gegeben. Das Resultat der Untersuchung ist ein Nichtvorkommen der Grauammer und eine Nichtbetroffenheit der Feldlerche. Weitere Vogelarten können nur vermutet werden. Auch kann davon ausgegangen werden, dass Fledermäuse des Siedlungsbereichs die Fläche nutzen, die Baumreihe entlang des Ortsrandes könnte dabei als Orientierungslinie dienen. In den Lößbörden war auch früher der Feldhamster verbreitet, heutzutage ist er aufgrund der Intensivierung der Landwirtschaft nur noch selten vertreten, könnte GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 6 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ jedoch theoretisch ansässig sein. Ein Vorkommen kann zwischenzeitlich aufgrund einer Begehung der Fläche im April ausgeschlossen werden. Mit Amphibien und Reptilien ist derzeit aufgrund der Habitatbedingungen nicht zu rechnen. BODEN Im Plangebiet findet sich eine sehr tiefgründige „Typische Parabraunerde“. 5 bis 10 dm schluffiger Lehm, stellenweise schwach kiesig, vereinzelt humos aus Löß liegen über Kies z.T. Sand aus Terrassenablagerungen. Der Boden ist schutzwürdig aufgrund seiner hohen oder sehr hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit. Er besitzt eine ausgezeichnete Lebensraumfunktion aufgrund seiner hohen Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe. Grundsätzlich ist das ökologische Leistungsvermögen des Bodens, als Lebensraum für Fauna und Flora, sowie Filter, Puffer und Transformator für Schadstoffe aufgrund der fehlenden Versiegelung als hoch zu bewerten. Niederschlagswasser kann im Boden pflanzenverfügbar gespeichert werden bzw. wird versickert und trägt zur Grundwasserneubildung bei. Für das Plangebiet (Gemarkung Merzenich, Flur 30, Flurstück 74) war im Kataster für Altlastenverdachtsflächen (Untere Bodenschutzbehörde, Kreis Düren) unter der Nummer Me 3335 eine Verdachtsfläche geführt. Eine zwischenzeitlich durch eine Fachfirma durchgeführte Untersuchung hatte zum Ergebnis, dass keine schädlichen Bodenbelastungen nachgewiesen werden können. WASSER Innerhalb des Plangebietes ist kein Oberflächengewässer betroffen. nächstgelegene Fließgewässer ist der Ellbach in ca. 700 m Richtung Westen Ein Fließ verläuft nördlich in über 1 km Entfernung. 2.2. Das Schutzgebiete Für das Plangebiet existiert kein Landschaftsplan. Es unterliegt auch keinem Schutzstatus. Es entsteht also auf dieser Ebene kein Konflikt mit einem bestehenden Schutzregime und einer Bebauung wie vorgesehen. 3. Planung 3.1. Beschreibung der Maßnahme Der Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ schließt die bauliche Lücke zwischen der geplanten Umsiedlung Morschenich (BP C 23 „Morschenich neu“ östlich von Merzenich und dem Hauptort Merzenich. Die trennende Wirkung der L 264 wurde zwischenzeitlich mittels eines Brückenbauwerks überwunden. Hauptmerkmal des Nutzungskonzeptes ist das Nebeneinander von Wohnen und (Nahversorgungs-) Einrichtungen. Innerhalb des Wohngebietes sollen kompakte Wohngebäude für betreutes Seniorenwohnen und Doppelhäuser errichtet werden. Über ein Wegenetz wird der Wohnstandort an den unmittelbar westlich angrenzenden Siedlungskörper angebunden. An zentraler Stelle entsteht ein Spielplatz. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 7 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ Auf den Flächen zwischen geplantem Wohngebiet und der L 264 sind ein Sondergebiet Zweckbestimmung „Nahversorgungszentrum“ bzw. ein Gewerbegebiet geplant. Diese dienen sowohl der Versorgung der zukünftigen Bewohner der Wohngebäude am Ürlingsweg, als auch den zukünftigen Bewohnern des Umsiedlungsstandortes Morschenich-Neu. Für das Allgemeine Wohngebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,4 mit möglicher 50 %iger Überschreitung auf 0,6 festgesetzt. Da das restliche Wohngebiet über eine Tiefgarage verfügt ist hier eine Überschreitung von 0,4 auf 0,8 vorgesehen. Die festgesetzte GRZ von 0,8 für Gewerbe- und Sondergebiet kann bis auf 0,9 überschritten werden. Erschlossen wird das Wohngebiet von der Landesstraße über die gerade fertig gestellten Straßenbauwerke im Rahmen der Neuansiedlung von Morschenich. Das bestehende Fuß- und Radwegenetz wird parallel zu dem bestehenden Verkehrsbauwerk bis zu dem Kreisverkehr mit einem Weg in einer Breite von 1,5 m ergänzt. Von diesem bereits bestehenden Straßenring führt eine Straßenachse ins Wohngebiet die sich nach Norden und Süden verzweigt. Somit könnte in Zukunft eine Erweiterung des Baugebietes in nördliche und südliche Richtung erfolgen. Die Straßenachsen sollen durch Hochstammbäume auf privater Fläche betont werden. Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt 33.473 m² davon fallen 9.845 m² auf Sonder- und Gewerbegebiet, 13.432 m² auf das „Allgemeine Wohngebiet“ sowie 10.196 m² auf die öffentliche Fläche. Die Kompensation erfolgt überwiegend extern auf Ausgleichsflächen in Jülich und Kreuzau. Intern werden insgesamt 1.564 m² bodenständige Gehölzpflanzung auf öffentlichen Grünflächen (V u. M7) neu gepflanzt, dazu 19 Bäume, 18 auf privater, einer auf öffentlicher Fläche entlang der Straßenachse. 4. ÖKOLOGISCHE BEWERTUNG 4.1. Auswirkungen des B-Planes auf Natur und Landschaft /Konflikte Der Bebauungsplan bereitet einen Eingriff durch Bebauung vor. Die Umsetzung des Bebauungsplanes verursacht durch dauerhafte Inanspruchnahme von Biotoptypen bzw. Biotopgemengen Funktionsverluste im biotischen und abiotischen Potential. Daneben sind auch Funktionsverluste des Orts- und Landschaftsbildes zu erwarten. NUTZUNG UND VEGETATION Der Bebauungsplan ermöglicht, städtebaulich sinnvoll eine wohnortnahe Versorgung für die östliche und jenseits der Landesstraße 264 gelegene Umsiedlung Morschenich. Außerdem stellt sie die Verbindung zwischen dem Bebauungsplangebiet C 23 „Morschenich-Neu“ und dem Hauptort Merzenich her. Betroffen sind zumeist intensiv bewirtschafteten Ackerflächen aber auch eine Viehweide mit mittelaltem Baumbestand. Diese Nutzungen gehen durch die Umsetzung des Bebauungsplanes verloren. Die bereits umgesetzten Erschließungswege für den BP C 23 werden in die Planung des BP C 24 integriert. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 8 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ BIOTOPTYPEN Die in der Eingriffsbilanzierung berücksichtigten Biotoptypen sind im westlichen Teilbereich Intensivacker mit fehlenden Ackerwildkräutern, artenarme Intensivweide und Einzelbäume mit 100 % lebensraumtypischen Baumarten. Die bereits vom Bebauungsplan C 23 überplante Fläche umfasst versiegelte Flächen, Verkehrsgrün (Maßnahmenfläche 7) und eine angenommene Ackerfläche. FAUNA Für die Vogelarten Grauammer und Feldlerche wurde eine faunistische Untersuchung durchgeführt, Das Resultat der Untersuchung ist ein Nichtvorkommen der Grauammer und eine Nichtbetroffenheit der Feldlerche. Auch der Feldhamster kann mittels einer systematischen Begehung Mitte April 2015 ausgeschlossen werden. Weitere Artenvorkommen können nur vermutet werden. Die Artenschutzvorprüfung wurde als worst-case-Szenario durchgeführt. Damit die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht erfüllt werden, sind demzufolge folgende Maßnahmen zu ergreifen:    Fällung der betroffenen Gehölze in der brutfreien Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar Entfernen der Vegetationsdecke in der brutfreien Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar Vermeidung der Ausbildung temporärer Wasserstellen (z.B. in Senken und Fahrspuren) bei der Baufeldfreimachung bzw. des Einwanderns von Amphibien in die Baufelder. WASSER Durch die Baumaßnahme tritt keine negative Veränderung in der Zusammensetzung des Oberflächenwassers auf. Aufgrund der Flächenversiegelung kann allerdings dem Bodenhaushalt nicht mehr die gleiche Wassermenge zugeführt werden wie zuvor. Das anfallende Niederschlagswasser der Straßen wird in die neu entstandene örtliche Kanalisation von Neu-Morschenich geleitet, die Entwässerung des Baugebietes erfolgt im Trennsystem. Das anfallende Niederschlagswasser wird zusammen mit dem gesammelten Niederschlagswasser von „Neu-Morschenich“ über ein zwischengeschaltetes Regenrückhaltebecken in ein nahegelegenes Fließ geleitet. Eine Versickerung ist im Bereich Merzenich aufgrund des nur gering versickerungsfähigen Bodens nicht vorgesehen. Das Schmutzwasser wird aufgrund des natürlichen Gefälles ebenfalls dem bestehenden Kanalnetz von Morschenich – Neu zugeführt, welches wiederum über eine Druckleitung an das Kanalnetz von Merzenich angeschlossen ist. BODEN Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes wird großflächig Boden versiegelt und durch Kellerbauten in seiner natürlichen Schichtung gestört. Dieser ist im Plangebiet laut Geologischem Dienst NRW, wie auch großflächig in der Umgebung schützenswert aufgrund seiner natürlichen Fruchtbarkeit, sowie Regelungs- und Pufferfunktion. Daneben entstehen ca. 28 % Garten- bzw. als Grünflächen mit mittelbis hochwertiger bodenständiger Vegetation, so dass an diesen Stellen der Boden seine Funktionen optimal übernehmen kann. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 9 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ Eine Kompensation des Eingriffs in den Boden erfolgt über die Biotope, d.h. im Zuge der Ausgleichsmaßnahme Im Hinblick auf den Boden sind darüber hinaus folgende Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen. Die wertvollen humosen Oberböden sind getrennt vom Unterboden abzubauen und möglichst Vorort wieder einzubauen. Dazu sind sie zwischenzeitlich getrennt zu lagern bzw. ansonsten fachgerecht zur weiteren Verwendung abzutransportieren. Siehe hierzu DIN 19 731 und DIN 18 915. Die bei der Bodenschutzbehörde registrierte Altlastenverdachtsfläche Me 3335 hat sich im Zuge einer entsprechenden Untersuchung als unbelastet herausgestellt LANDSCHAFTSBILD Neu-Morschenich stellt als neu errichtete Ortschaft inmitten einer bisher unbebauten Ackerfläche einen erheblichen Eingriff ins Landschaftsbild dar, der durch nach außen gelagerte, bepflanzte Flächen gemindert wird. Darin enthalten sind auch Sportanlagen, der Friedhof und eine Regenrückhaltebecken. Im aktuellen Bebauungsplan, der C 23 teilweise überplant werden ein Sonder- und Gewerbegebiet bzw. ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Auch diese Bebauung bedeutet einen zusätzlichen erheblichen Eingriff ins Landschaftsbild, das von offenen Ackerfluren geprägt ist. Eine Eingrünung zur Minderung des Eingriffs erfolgt nicht da in alle Richtungen des Bebauungsplanes eine Erweiterung erfolgen kann (siehe FNP). 4.2. Systematik der ökologischen Bilanzierung Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes wird am deutlichsten durch das biotische Potential repräsentiert. Seine Darstellung erfolgt durch Erfassung und Bewertung der angetroffenen Biotop- und Nutzungstypen und deren Lebensraumbedeutung für Pflanzen und Tiere, wobei die Vegetation „als Bestandteil der Biozönose bei der Mehrzahl der Biotoptypen jene Struktur aufbaut, die maßgeblich über die Eignung als Habitat für bestimmte Tierarten, -gruppen oder -gesellschaften entscheiden (z.B. Wald, Gebüsch, Röhricht u.ä.)“. (Landesanstalt für Ökologie; Landschaftsentwicklung und Forstplanung (Lölf 1991)). Dem Vegetationstyp = Nutzungstyp = Biotoptyp kommt damit eine Indikatorfunktion für die gesamte Lebensraumbedeutung zu. Die Einordnung der vorgefundenen Biotop- und Nutzungstypen, ihre Codes sowie die Bewertung in den Tabellen richten sich nach der NUMERISCHEN BEWERTUNG VON BIOTOPTYPEN FÜR DIE BAULEITPLANUNG IN NRW LANDESREGIERUNG NRW 2008 In der ersten Tabelle „Bestandserfassung“ wird der Ausgangszustand des Untersuchungsgebietes zusammenfassend ermittelt, um Ihn durch Gegenüberstellung mit dem Zustand gemäß Planfestsetzung (zweite Tabelle) in einer ökologischen Bilanz zu vergleichen. Zur Ermittlung einer evt. zusätzlichen Kompensationsmaßnahme wird der ökologische Summen-Wert der ersten Tabelle von der der zweiten subtrahiert. Ist dieses Ergebnis im negativen Bereich so liegt ein ökologisches Defizit vor, welches durch eine zusätzliche Kompensationsmaßnahme ausgeglichen werden muss. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 10 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ Die Ermittlung des Biotopwertes für die Kompensation erfolgt nach dem Grundsatz der Bewertung des Eingriffs. Für den Biotopwert der Kompensationsmaßnahme wird deren Zustand nach 30 Jahren zugrunde gelegt. Dieser Zustand wird dann einem entsprechenden Biotoptyp der Biotoptypenliste zugeordnet und der zugehörige Biotopwert bestimmt. Der ökologische Wert einer Kompensationsmaßnahme ist das Resultat aus dem Biotopwert und der Flächengröße. 4.3. Auflistung der vorhandenen Biotoptypen Code Bezeichnung Biotopwert Aufwertung auf ZUSTAND 1.1 Bebauung (Schuppen) 0,0 1.1 Versiegelte Fläche (Straße, Fuß- u. Radweg) 0,0 2.3 Straßenbegleitgrün und –böschungen mit Gehölzbestand 4,0 3.1 Acker 2,0 3.4 Intensivwiese, artenarm 3,0 7.4 Einzelbäume mit 100% lebensraumtypischen Baumarten 5,0 PLANUNG 1.1 SONDER- UND GEWERBEGEBIET Bebauung (GRZ 0,8) 0,0 4.5 Straßenbegleitgrün Parkplatz 2,0 1.1 WOHNGEBIET Bebauung (GRZ 0,4 + 50% Überschreitung) 0,0 4.3 Zier- und Nutzgarten mit weniger als 50 % heimischen Gehölzen 2,0 7.4 Straßenbäume, lebensraumtypisch 5,0 1.1 ÖFFENTLICHE FLÄCHE Versiegelte Fläche (Bebauung, Straße) 0,0 1.3 Spielplatz 1,0 2.3 Straßenbegleitgrün und –böschungen mit Gehölzbestand 4,0 7.4 Straßenbäume, lebensraumtypisch 5,0 GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 11 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ 4.4. Ökologische Bilanzen GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 12 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ 4.5. Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs (§ 6, ABS.2 Nr.2 LG NW) Lage Gemark. Merzenich, Flur 30, Flurstück 74 Gemark. Merzenich, Flur 30, Flurstücke 74, 75 Gemark. Merzenich, Flur 30, Flurstücke 75 bis 79 Umfang Art des Eingriffs Zeitlicher Ablauf ca. 3.923 m² Entzug von Gründland Voraussichtlich ab Ende 2015 ca. 110 m² Entzug von Siehe oben Einzelbäumen und -sträuchern ca. 23.610 m² Entzug von Siehe oben Ackerfläche GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 13 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ 4.6. Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf der Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen (§ 6, ABS.2 Nr.3 LG NW) Lage Umfang INTERNE KOMPENSATION Gemarkung Merzenich Flur 30 Zeitlicher Ablauf ca. 524 m² Gemarkung Merzenich Flur 30 ca. 1.040 m² Gemarkung Merzenich Flur 30 18 St. Gemarkung Merzenich Flur 30 1 St. EXTERNE KOMPENSATIONSMASSNAHME STIFTUNG RHEIN. 13.185 öE KULTURLANDSCHAFT, Ökokonto StockheimSchmitzbusch (Gemeinde Kreuzau, Gem.Stockheim, Flur 12, Flurstück 405 u. Flur 24, Flurstücke 25 u. 26) STADT JÜLICH 24.672 öE Kompensationsfläche oder (Gem. Barmen, Flur 10, 6.168 m² Flurstück 497 (tw.), Maßnahmenpool Fl. L STADT JÜLICH 4.568 öE oder Kompensationsfläche 1.142 m² (Gem. Jülich, Flur 42, Flurstück 46 (tw.), GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL Spätestens 2 Jahre nach Beginn der Erschließungsmaßnahmen Spätestens 2 Jahre nach Beginn der Erschließungsmaßnahmen Spätestens 2 Jahre nach Baubeginn (grundstücksbezogen) Spätestens 2 Jahre nach Beginn der Erschließungsmaßnahmen Schutz- bzw. Ausgleichsmaßnahme / Begründung Anlage von zusätzlichem Straßenbegleitgrün (wie M7) 1.038 m² sind über den BP C 23 abgedeckt Anlage von Straßenbegleitgrün auf Grünflächen „Verkehrsgrün“ Pflanzung von Bäumen auf privater Gartenfläche Pflanzung eines Baumes auf der Spielplatzfläche Bei Baubeginn Bereitstellung einer entsprechenden Ausgleichsfläche Bei Baubeginn Bereitstellung einer entsprechenden Ausgleichsfläche Bei Baubeginn Bereitstellung einer entsprechenden Ausgleichsfläche 14 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ 4.7. AUSGLEICHSFORDERUNG Nach der Berechnung des Eingriffs- und Ausgleichswertes ergibt sich folgende Ausgleichsforderung : Das durch den Eingriff entstandene Defizit kann nicht vollständig auf der Fläche des Bebauungsplanes ausgeglichen werden. Es beträgt 42.425 öE, was 66,6 % des Bestandswertes 63.691öE sind. VERMEIDUNGSMAßNAHMEN Schutz des Oberbodens gem. DIN Normen 19 731 und 18 915 Schutz der Vegetationsflächen gem. DIN 18 920 Schutz der Fauna durch Bauzeitenregelung (siehe 5.1) INTERNE KOMPENSATIONSMASSNAHME Anpflanzung von bodenständigen Gehölzen (M 7), (über BP C 23 abgedeckt) Anpflanzung von zusätzlichen bodenständigen Gehölzen wie M 7 aus BP C 23 Anpflanzung von bodenständigen Gehölzen (Verkehrsgrünflächen) Anpflanzung von bodenständigen Bäumen auf privaten Wohngrundstücken entlang der Straße auf Spielplatzfläche (öffentliche Grünfläche) 1.038 m² 524 m² 1.040 m² 18 Stk 1 Stk EXTERNE KOMPENSATIONSMASSNAHME Kompensation von ökologischen Einheiten gesamt Ökokonto Stiftung Rhein. Kulturlandschaft Kompensationsfläche Stadt Jülich (Gem. Barmen) Kompensationsfläche Stadt Jülich (Gem. Jülich) 42.425 öE 13.185 öE 24.672 öE 4.568 öE Die Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs und die Pflege werden vom Erschließungsträger durchgeführt bzw. getragen. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 15 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ 5. LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MASSNAHMEN 5.1. Vermeidungsmaßnahmen Als Vorbeugemaßnahmen, zum Abwenden von vermeidbaren Beeinträchtigungen des Landschaftsraumes und einzelner Landschaftsfaktoren sind vorgesehen: SCHUTZ DES OBERBODENS Vor Baubeginn sind humoser Oberboden und Unterboden getrennt abzutragen und möglichst innerhalb des Baugebietes wiederzuverwenden. Zwischenzeitlich sollte er ebenfalls getrennt auf Mieten gelagert werden. Kann er nicht wiederverwendet werden, so ist er zur anderweitigen Nutzung fachgerecht abzutransportieren. Eine Verdichtung des Bodens ist zu vermeiden. Lagernde Mieten sind mit Mulchmaterial abzudecken oder mit Leguminosen einzusäen. Es gilt die DIN-Norm 19 731und für Bodenarbeiten die DIN 18 915. SCHUTZ DER VEGETATIONSFLÄCHEN Verwiesen wird auf die DIN - Vorschrift 18 920: " Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen." SCHUTZ DER FAUNA Besonders sensible Phasen für alle vorkommenden Tierarten sind vor allem die Zeit der Jungenaufzucht und ggf. der der Überwinterung. Durch eine gezielte Bauzeitenregelung soll verhindert werden, dass die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG erfüllt werden und sich der Erhaltungszustand einer lokalen Tierpopulation verschlechtert. Eine Erfüllung des Verbotstatbestandes gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG kann bei Einhaltung einer Bauzeitenregelung ausgeschlossen werden. Folgende Maßnahmen sollten prophylaktisch durchgeführt werden:  Freimachen des Baufeldes inkl. benötigten Arbeitsräumen außerhalb der Brutzeit (Anfang Oktober bis Ende Februar). o Rodung der Gehölze o Abschieben der Krautschicht  Die Ausbildung temporärer Wasserstellen (z.B. in Senken und Fahrspuren) vermeiden bzw. ein Einwandern von Amphibien in die Baufelder verhindern. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 16 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ 5.2. Ausgleichsmaßnahmen 5.2.1. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB (M7) Die Böschungsfläche an der Brücke vergrößert sich im Vergleich der Darstellungen von BP C23 und C24 um 524 m². Diese sind mit den für die Maßnahme 7 (BP C 23) angegebenen Gehölzen zu bepflanzen. PFLANZLISTE Siehe BP C 24 Gehölze 1. Ordnung (Großbäume) Rotbuche – Fagus sylvatica Traubeneiche – Quercus petraea Stiel-Eiche – Quercus robur Winterlinde – Tilia cordata Vogel-Kirsche – Prunus avium Berg-Ahorn – Acer pseudoplatanus Gehölze 2. Ordnung (Bäume mittlerer Größe) Hainbuche – Carpinus betulus Salweide – Salix caprea Eberesche – Sorbus aucuparia Feld-Ahorn – Acer campestre Gehölze 3. Ordnung (Kleinbäume, Sträucher) Hasel – Corylus avellana Weißdorn – Crataegus monogyna Rotdorn – Crataegus laevigata Hundsrose – Rosa canina Schlehe – Prunus spinosa Roter Hartriegel – Cornus sanguinea Kornelkische – Cornus mas Schwarzer Holunder – Sambucus nigra Gewöhnlicher Schneeball – Viburnum opulus GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 17 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ PFLANZQUALITÄT Siehe BP C 24 Bäume: Sonstige Gehölze: Hochstämme, 3 x v, StU mind. 10 cm Heister 2 x v, Höhe mind. 100 cm ERLÄUTERUNG DER PFLANZUNG UND PFLEGE Siehe Pos 5.2.2 5.2.2. Öffentliche Grünfläche „Verkehrsgrün“ (V) Auf ca. 1.040 m² ausgewiesener Verkehrsgrünfläche sind bodenständige Bäume und Sträucher unten stehender Liste anzupflanzen. PFLANZLISTE Acer campestre - Feldahorn Carpinus betulus - Hainbuche Sorbus aucuparia - Eberesche Amelanchier lamarckii - Kupferfelsenbirne Cornus sanguinea - Roter Hartriegel Crataegus monogyna - Weißdorn Ligustrum vulgare - Rainweide Prunus spinosa - Schlehe Rosa canina - Hundsrose Rosa glauca - Hechtrose Salix caprea - Salweide Viburnum opulus - Wasserschneeball PFLANZQUALITÄT Folgende Mindestqualitäten sind zu verwenden: Laubbäume: Sträucher: 2xv., o.B., Höhe 100/150 cm 2xv., o.B., Höhe 80/100 cm ERLÄUTERUNG DER PFLANZUNG UND PFLEGE Die Pflanzungen sind zu schützen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Zur Etablierung der Pflanzen ist mindestens eine 3-jährige Anwuchspflege durchzuführen. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 18 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ Im Einzelnen gilt: 5.2.3.  eine fachgerechte Vorbereitung des Bodens gem. DIN 18 915  eine fachgerechte Herstellung der Pflanzgruben gem. DIN 18 916  der Schutz der Gehölze gegen Wildverbiss  das Wässern bei Trockenheit  ggf. das Nachrichten und Erneuern von Bindungen  das regelmäßiges Freischneiden der Gehölzpflanzungen von Wildkräutern  und der Ersatz der nach Ablauf der ersten Vegetationsperiode eingegangenen Gehölze Baumpflanzung Auf privater Wohnbaufläche sind insgesamt 18 Straßenbäume zu pflanzen, 1 Baum ist entsprechend den anderen Bäumen auf dem öffentlichen Spielplatz vorzusehen. Die vom SO/GE-Gebiet ausgehende Haupterschließung wird künftig mit 8 Spitzahornen, die Querstraße mit 11 Säulen-Hainbuchen gesäumt. PFLANZLISTE Acer platanoides `Eurostar´ Europäischer Spitzahorn Carpinus betulus `Frans Fontaine´ Säulen-Hainbuche PFLANZQUALITÄT Folgende Mindestqualitäten sind zu verwenden: Hochstamm, 4xv., m. B., Stammumfang18/20 cm ERLÄUTERUNG DER PFLANZUNG UND PFLEGE Die Standorte der Bäume sind im Bebauungsplan festgesetzt. Sie befinden sich in 1,5 m Abstand zum Straßengrundstück. Auf dieser Achse parallel zur Straße, können die Bäume falls erforderlich um 3 m in beide Richtungen verschoben werden. Die Pflanzungen sind zu schützen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Zur Etablierung der Pflanzen ist mindestens eine 3-jährige Anwuchspflege durchzuführen. Im Einzelnen gilt:  eine fachgerechte Herstellung der Pflanzgruben gem. DIN 18 916  der Schutz der Gehölze gegen Wildverbiss GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 19 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ 5.2.4.  das Wässern bei Trockenheit  ggf. das Nachrichten und Erneuern von Bindungen  das regelmäßiges Freischneiden der Baumscheiben von Wildkräutern  und der Ersatz eingegangenen Gehölze Externe Kompensation Das verbleibende ökologische Defizit von 42.425 ökologischen Einheiten (LANUV) wird auf verschiedenen externen Ausgleichsflächen kompensiert. Die Bereitstellung der Flächen wird über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gesichert. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 20 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ 6. QUELLENVERZEICHNIS BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (HRSG.): Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl 1, S.2414). Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl 1 S. 2986) BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (HRSG.): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) Letzte Neufassung vom 29. Juli 2009, in Kraft getreten am 1. März 2010. MINISTERIUM FÜR UMWELT-, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES NORDRHEINWESTFALEN (HRSG.): Landschaftsgesetz (LG-NRW), in der Neufassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2005, in Kraft getreten am 10.01.2006 – Düsseldorf BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (HRSG.): Vegetationskarte der potentiellen natürlichen Vegetation i. M. 1:200.000, Blatt Köln, Bonn-Bad Godesberg 1972 STADTPLANUNG ZIMMERMANN GMBH: BEBAUUNGSPLAN NR. C 24 „MERZPARK“ IN MERZENICH, KÖLN IM JANUAR 2015 GEOLOGISCHER DIENST NRW: Informationssystem Bodenkarte, Auskunftssystem BK 50, Karte der schutzwürdigen Böden (Krefeld 2004) GLÄSSER, E., BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG (HRSG.): Die naturräumliche Gliederung Deutschlands, Blatt 12/123 Köln-Aachen, Bonn-Bad Godesberg 1978 LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ: Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen 2008 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2007): Geschütze Arten In Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. Düsseldorf. RASKIN UMWELTPLANUNG UND UMWELTBERATUNG GBR, Faunistische Untersuchung, Erfassung von Feldlerche und Grauammer im Bereich des BP C 23 (neu) östlich von Merzenich, Aachen im Mai 2013 LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUERSCHUTZ: http://www.gis.nrw.de/osirisweb GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 21 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ 7. FOTOS Derzeitige Ortsgrenze mit Wirtschaftsweg und angrenzendem Plangebiet; Blick vom Wirtschaftsweg über die Eingriffsfläche (Acker u. Wiese) auf den benachbarten Hof; GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 22 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum BP Merzenich Nr. C 24, „Merzpark“ 8. PLÄNE Plan Bestand Plan Planung GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 23