Daten
Kommune
Merzenich
Größe
4,9 MB
Datum
25.06.2015
Erstellt
01.06.15, 18:11
Aktualisiert
01.06.15, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
ACCON-Bericht-Nr.:
Titel:
Verfasser:
Berichtsumfang:
Datum:
ACB 0115 - 407235 - 1144
Schalltechnisches Fachgutachten zum
Bebauungsplan C 24 "Merzpark"
der Gemeinde Merzenich
Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath
53 Seiten
07.05.2015
Entwurf
ACCON Köln GmbH
Geschäftsführer
Handelsregister
Bankverbindung
Rolshover Straße 45
51105 Köln
Dipl.-Ing.
Gregor Schmitz-Herkenrath
Sparkasse KölnBonn
Tel.: +49 (0)221 80 19 17 - 0
Fax.: +49 (0)221 80 19 17 - 17
Dipl.-Ing.
Manfred Weigand
Amtsgericht Köln
HRB 29247
UID DE190157608
Messstelle nach § 26 BImSchG
V:\Berichte\B4072351144.doc
BLZ 370 50 198
Konto-Nr. 130 21 99
SWIFT(BIC): COLSDE33
IBAN: DE73370501980001302199
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
Seite 2
Titel:
Schalltechnisches Fachgutachten zum Bebauungsplan C 24 "Merzpark"
der Gemeinde Merzenich
Auftraggeber:
PGW
Grundbesitz GmbH
Schafsbenden 20
52372 Kreuzau
Auftrag vom:
10.09.2014
Berichtsnummer:
ACB 0115 - 407235 - 1144
Datum:
07.05.2015
Projektleiter:
Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath
Die Vervielfältigung, Konvertierung, Weitergabe oder Veröffentlichung dieses Berichts - insbesondere die
Publikation im Internet - bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die ACCON Köln GmbH.
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
Seite 3
Inhaltsverzeichnis
1
Aufgabenstellung
5
2
Grundlagen der Beurteilung
7
2.1
Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur
7
2.2
Planungsunterlagen
8
2.3
Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005
8
2.4
Richtwerte der TA Lärm
10
3
Planentwurf
11
4
Emissionskontingentierung
14
4.1
Erläuterungen zur Emissionskontingentierung
14
4.2
Berechnung der zulässigen Gewerbelärmimmissionen
15
4.2.1
Erhöhung der Emissionskontingente für einzelne Immissionspunkte
19
5
Berechnung der Geräuschimmissionen
20
5.1
Allgemeines
20
5.2
Emissionspegel durch den Straßenverkehr
20
5.3
Emissionspegel durch gewerbliche Schallquellen
23
5.3.1
Emissionsparameter der Stellplätze des Nahversorgungszentrums
23
5.3.2
Emissionen durch Ladegeräusche
24
5.4
Ergebnisse der Berechnungen
26
5.4.1
Gewerbelärmsituation FMZ
26
5.4.2
Auswirkung der Planung auf die Umgebung
29
5.4.2.1 Aussiedlerhof nördlich des Plangebiets
29
5.4.2.2 geplante Wohnbauflächen südlich des Plangebiets
30
5.4.3
Verkehrslärmsituation
33
6
Anforderungen an den passiven Lärmschutz
42
7
Qualität der Prognose
48
8
Zusammenfassung
49
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Seite 4
Anhang
A 1
Formelzeichen der RLS 90, Erläuterungen, Abkürzungen und Symbole
50
A 2
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach
DIN 4109
51
A 3
Ausbreitungsberechnungen
52
A 4
Zuordnung der Straßenabschnitte
53
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1.1
Lage des Plangebiets
6
Abb. 3.1
Entwurf des Bebauungsplans
12
Abb. 3.2
städtebaulicher Entwurf
13
Abb. 4.2.1
Lärmkontingente LEK mit Richtungssektoren
18
Abb. 5.4.1.1
Gewerbelärmimmissionen an den EG tags
27
Abb. 5.4.1.2
Gewerbelärmimmissionen ungünstigste Stockwerke tags
28
Abb. 5.4.2.2.1
Immissionskontingente tags
31
Abb. 5.4.2.2.2
Immissionskontingente nachts
32
Abb. 5.4.1.3
Verkehrslärmimmissionen 2 m über Gelände (Freifeld) tags
34
Abb. 5.4.1.4
Verkehrslärmimmissionen 6 m über Gelände (Freifeld) tags
35
Abb. 5.4.1.5
Verkehrslärmimmissionen 2 m über Gelände (Freifeld) nachts
36
Abb. 5.4.1.6
Verkehrslärmimmissionen 6 m über Gelände (Freifeld) nachts
37
Abb. 5.4.1.7
Verkehrslärmimmissionen Gebäudelärmkarte Höhe EG tags
38
Abb. 5.4.1.8
Verkehrslärmimmissionen Gebäudelärmkarte ungünstigstes Stockwerk
tags
39
Abb. 5.4.1.9
Verkehrslärmimmissionen Gebäudelärmkarte Höhe EG nachts
40
Abb. 5.4.1.10
Verkehrslärmimmissionen Gebäudelärmkarte ungünstigstes Stockwerk
nachts
41
Abb. 6.1
Lärmpegelbereiche 2 m über Gelände (Freifeld)
44
Abb. 6.2
Lärmpegelbereiche 6 m über Gelände (Freifeld)
45
Abb. 6.3
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 - Gebäudelärmkarte Höhe EG
46
Abb. 6.4
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 - Gebäudelärmkarte ungünstigstes
Stockwerk
47
Tabellenverzeichnis
Tab. 4.2.1
Emissions- und Immissionskontingente der einzelnen Teilflächen tags
Tab. 4.2.2
Emissions- und Immissionskontingente der einzelnen Teilflächen nachts
17
17
Tab. 5.2.1
Emissionsparameter für die berücksichtigten Straßen
22
Tab. 5.3.1.1
Emissionsparameter der Stellplätze des Nahversorgungszentrums
23
Tab. 5.3.2.1
Emissionsparameter der Liefervorgänge des Nahversorgungszentrums
25
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1
Seite 5
Aufgabenstellung
Die P.G.W. Grundbesitz GmbH in Düren-Kreuzau plant am östlichen Siedlungsrand des
Zentralortes Merzenich einen Wohn- und Versorgungsstandort. Hauptmerkmal des
Nutzungskonzeptes ist das Nebeneinander von Wohnen und (Nah-) Versorgungseinrichtungen. Ein Schwerpunkt beim Wohnungsbau liegt auf der Errichtung von kompakten
Wohngebäuden für betreutes Seniorenwohnen. Ergänzt wird diese Form des Wohnens
durch Doppelhäuser.
Das Planungsrecht soll durch den Bebauungsplan Merzenich C 24 „Merzpark“ geschaffen
werden, dessen Aufstellung der Rat der Gemeinde Merzenich in seiner Sitzung am
13.11.2014 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen hat. In der gleichen
Sitzung wurde die Einleitung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren beschlossen.
Die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters (900 qm Verkaufsfläche) und eines
Getränkemarktes (300 qm Verkaufsfläche) sollen sowohl der Versorgung der zukünftigen
Bewohner der Wohngebäude im Plangebiet, als auch den zukünftigen Bewohnern des
Umsiedlungsstandortes Morschenich - Neu sowie den Bewohnern der umliegenden
Wohngebiete dienen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Merzenich C 24 weist eine Größe von ca. 3,3 ha
auf und liegt östlich des bestehenden Siedlungsrandes der Gemeinde Merzenich im
Übergang zum Umsiedlungsstandort Morschenich - Neu. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Merzenich C 24 ist in Abb. 1.1 dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplans sieht im westlichen Teil die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets nach § 4 BauNVO vor, im östlichen Teil sind die Ausweisungen
„Sondergebiet Nahversorgungsmarkt“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO und eingeschränktes
Gewerbegebiet nach § 4 BauNVO vorgesehen.
Mögliche Lärm-Immissionskonflikte zwischen den Wohnnutzungen einerseits sowie den
neu festzusetzenden SO- und GE-Flächen andererseits sollen im Bebauungsplan durch
entsprechende Festsetzungen der zulässigen Geräuschemissionen so begrenzt werden,
dass auch beim Zusammenwirken aller Anlagen keine unzulässigen Geräuschimmissionen auftreten. Dazu sind im Bebauungsplan zulässige Emissionskontingente (LEK) nach
der DIN 45691 [12] festzusetzen. Auf diese Weise können die Anforderungen an neue
Anlagen frühzeitig ermittelt werden und in der Planung berücksichtigt werden.
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
Seite 6
Insbesondere wird auf diese Weise das Miteinander aller Anlagen gemäß den Anforderungen der TA Lärm geregelt.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens soll geprüft werden, ob der Betrieb eines Nahversorgungszentrums am geplanten Standort grundsätzlich möglich ist. Dabei wird die zum
Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts vorliegende Gestaltungsplanung zugrunde gelegt. Insofern können sich im Zuge der noch ausstehenden Baugenehmigungsverfahren
Abweichungen ergeben. Sofern erforderlich, sollen Maßnahmen zur Lärmminderung entwickelt werden.
Weiterhin ist aufgrund der Nähe zur L 264 sowie der neu errichteten Anbindung des Ortsteils Morschenich von Verkehrslärmimmissionen im Wohngebiet auszugehen. Außerdem
ist aufgrund der Nachbarschaft von Einzelhandel und Gewerbe und Wohnen im Rahmen
des Bauleitplanverfahrens zu prüfen, ob gesunde Wohnverhältnisse im Plangebiet zu erwarten sind bzw. welche Maßnahmen zum Schallschutz zu ergreifen sind.
Die vorliegende Gutachterliche Stellungnahme dokumentiert die hierzu durchgeführten
Berechnungen und Beurteilungen.
Abb. 1.1
Lage des Plangebiets
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
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2
Grundlagen der Beurteilung
2.1
Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur
Für die Berechnungen und Beurteilungen wurden benutzt:
[1]
Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013
(BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014
(BGBl. I S. 1740)
[2]
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung v. 23.9.2004 I 2414, zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748)
[3]
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548)
[4]
DIN ISO 9613-2 E, „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, September 1997
[5]
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 GMBl. 1998 S.
503
[6]
DIN 4109, "Schallschutz im Hochbau", November 1989
[7]
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung,
Juli 2002,
[8]
Beiblatt 1 zur DIN 180005, Mai 1987
[9]
Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr IA3 016.21-2 zur
DIN 18005 (am 01.01.2003 als Erlass des MSWKS bestätigt)
[10]
VDI 2720 E, Blatt 1, „Schallschutz durch Abschirmung im Freien“, Februar 1991
[11]
VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“, August 1987
[12]
DIN 45691, "Geräuschkontingentierung", Dezember 2006
[13]
RLS 90 „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen“, Ausgabe 1990, Der Bundesminister für
Verkehr
[14]
Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen,
Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. überarb.
Aufl. 2007, Bayerisches Landesamt für Umwelt
[15]
Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf
Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2005
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
Seite 8
[16]
Energieeinsparungsgesetz - EnEG, Energieeinsparungsgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2197)
[17]
DIN 1946-6, Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen; Anforderungen, Ausführung,
Abnahme (VDI-Lüftungsregeln), Ausgabe Oktober 1998
2.2
Planungsunterlagen
Folgende Unterlagen standen zur Verfügung:
[18]
Entwurf zum Bebauungsplan - Büro Stadtplanung Zimmermann GmbH, Linzer Straße 31,
50939 Köln
[19]
Städtebaulicher Entwurf - Architekturbüro Heinz Härtl, Im Buschfeld 13, 52134 Herzogenrath
[20]
Vermesserplan,, über Büro Dr. Jochims, & Burtscheidt Bauwesen u. Umwelttechnik GmbH,
Düren
[21]
Schalltechnische Untersuchung Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 23 „MorschenichNeu", ISU-Plan Planungsgruppe für Immissionsschutz, Stadtplanung und Umweltplanung
Reinersstraße 47, 46145 Oberhausen, Oktober 2012
[22]
Bauakten Aussiedlerhof nördlich des Plangebiets, Baugenehmigung 01663-96-06 vom
18.07.1996, Schreiben zur Bauvoranfrage vom 07.09.1994
Eine Ortsbegehung wurde vom Unterzeichner durchgeführt, die Planungsabsichten wurden detailliert dargelegt.
2.3
Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005
Die DIN 18005 [7] enthält eine Sammlung vereinfachter Berechnungsverfahren, die dem
Planer auch ohne vertiefende Kenntnisse die Möglichkeit geben soll, die Geräuschsituation rechnerisch abzuschätzen. In dem sogenannten Beiblatt 1, das jedoch nicht Teil der
Norm ist, werden „wünschenswerte“ Zielwerte zum Lärmschutz je nach Eigenarten der
jeweiligen Baugebiete aufgeführt. Diese Orientierungswerte haben nicht den Charakter
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
Seite 9
normativ festgelegter Grenzwerte, sie sollen daher als "Orientierungshilfe" bzw. als „grober Anhalt" herangezogen werden1.
Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 heißt es:
In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden
Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht
einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte
möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden.
(...)
Überschreitungen der Orientierungswerte (...) und entsprechende Maßnahmen zum
Erreichen ausreichenden Schallschutzes (...) sollen im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan oder in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und
gegebenenfalls in den Plänen gekennzeichnet werden.
Entsprechend dem Bebauungsplanentwurf ist die Ausweisung eines Allgemeinen
Wohngebiets vorgesehen.
Nach dem Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zur
DIN 18005 [9] sollen die im Beiblatt 1 zur DIN 18005 [8] angegebenen Orientierungswerte
für die maximal zulässigen Lärmimmissionspegel angestrebt werden.
Für Allgemeine Wohngebiete werden genannt:
tags
55 dB(A)
und
nachts
40 / 45 dB(A)
Dabei soll der niedrigere Nachtwert für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für
Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
1
vergl. hierzu Oberverwaltungsgericht NRW, 7 D 48/04.NE, vom 16.12.2005
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
2.4
Seite 10
Richtwerte der TA Lärm
Bezüglich der gewerblichen Nutzungen (Fachmarktzentrum, Gewerbegebiet) östlich sind
die Richtwerte nach der TA Lärm [5] maßgebend. Sie entsprechen den jeweils niedrigeren
Orientierungswerten:
Allgemeine Wohngebiete:
tags
55 dB(A)
nachts
40 dB(A)
und
Der Beurteilungszeitraum „tags“ dauert von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und beträgt 16 Stunden. In der Nachtzeit ist die ungünstigste volle Stunde zu beurteilen.
Nach der Nummer 6.5 der TA Lärm sind für Allgemeine Wohngebiete für die Zeiten von
6.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr Geräusche mit einem Zuschlag
von 6 dB(A) zu berücksichtigen, um der erhöhten Störwirkung in diesen Zeiten Rechnung
zu tragen.
Außerdem gilt gemäß der TA-Lärm der Richtwert als überschritten, wenn während der Tageszeit ein einziges Geräuschereignis den Richtwert um mehr als 30 dB(A) und nachts
um mehr als 20 dB(A) überschreitet. Somit liegt eine Richtwertüberschreitung in WA-Gebieten vor, wenn z.B. einzelne Vorgänge kurzzeitige Immissionspegel tags von mehr als
85 dB(A) und nachts von mehr als 60 dB(A) verursachen.
Aufgrund des recht großen Abstands zwischen der geplanten Wohnbebauung und der
Einzelhandelsnutzungen können Spitzenpegelüberschreitungen von vornherein ausgeschlossen werden.
Das Wohnhaus des nördlich gelegenen Aussiedlerhofs liegt im Außenbereich nach
§35 BauGB. Hierfür besteht ein Schutzbedarf entsprechend einem Mischgebiet mit
gegenüber einem Allgemeinen Wohngebiet um jeweils 5 dB(A) höheren Richtwerten.
Aufgrund der deutlich weiter entfernten Lage im Vergleich zu dem geplanten Wohngebiet
(vergl. Abb. 3.1) sind dort geringere Immissionspegel zu erwarten als in dem geplanten
WA-Gebiet. Unter Berücksichtigung der außerdem höheren Richtwerte ist somit von
vornherein sichergestellt, dass bei der Einhaltung der Richtwerte im WA-Gebiet am
Wohnhaus des Aussiedlerhofs keine unzulässigen Immissionspegel auftreten können.
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3
Seite 11
Planentwurf
Die Abgrenzung des Plangebiets wurde bereits im Abschnitt 1 (Abb. 1.1) beschrieben.
Das Plangebiet selbst ist weitgehend eben. Nördlich steigt die Anbindung des Ortsteils
Morschenich-Neu über eine Rampe zur Überführung der L 264 an.
Die folgende Abb. 3.1 zeigt den Entwurf des Bebauungsplans, das städtebauliche Gestaltungskonzept ist Abb. 3.2 zu entnehmen.
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Seite 12
Wohnhaus
Aussiedlerhof
Abb. 3.1
Entwurf des Bebauungsplans
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Abb. 3.2
städtebaulicher Entwurf
Seite 13
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
Seite 14
4
Emissionskontingentierung
4.1
Erläuterungen zur Emissionskontingentierung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll das Planungsrecht für zukünftige
Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen und geregelt werden. Die Sicherstellung des vorbeugenden Immissionsschutzes bedingt, dass an der schutzbedürftigen Bebauung im
Einwirkungsbereich der Sondergebiets- und Gewerbeflächen in Zukunft keine unzulässigen Geräuschimmissionen auftreten dürfen, die in der TA-Lärm festgeschriebenen
Richtwerte (Abschnitt 2.4) müssen eingehalten werden. Daraus folgt, dass für neu zu errichtende Anlagen im Sinne der TA Lärm klare Bedingungen zur Sicherstellung der
Schutzansprüche der Wohnbebauung im Einwirkungsbereich festgeschrieben werden
müssen.
Dabei ist dem Ansatz der Akzeptorbezogenheit zu folgen: Entscheidend sind die Gesamtimmissionen, der der Akzeptor (betroffener Anwohner) ausgesetzt ist, das Zusammenwirken aller Anlagen ist also zu berücksichtigen.
Die Regelung der Begrenzung erfolgt im Plangebiet durch die Festsetzung der zulässigen
Emissionskontingente (LEK) gem. DIN 45691 [12] auf den potentiell emittierenden SO- und
GE-Flächen, wobei die Festsetzung der LEK auch davon abhängig ist, welche Lärmemissionen auf dieser Flächen voraussichtlich entstehen oder zu erwarten sind und
welche Möglichkeiten der Einflussnahme auf diese Schallemissionen gegeben sind. Hierdurch wird erreicht, dass die Aufteilung des Plangebietes eine möglichst optimale Nutzung
unter den gegebenen Bedingungen zulässt. In Teilbereichen, in denen hohe Schallemissionen auftreten bzw. zu erwarten sind, können höhere Schallleistungspegel zugelassen
werden als in Teilbereichen mit niedrigeren Schallemissionen.
Im vorliegenden Fall sind 2 gewerblich nutzbare Flächen (SO und GE) zu berücksichtigen.
Im Rahmen von bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist nachzuweisen, dass die festgesetzten Emissionskontingente LEK eingehalten werden, die
Pflicht zur Vorsorge ergibt sich aus der Nummer 3.3 der TA-Lärm.
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
4.2
Seite 15
Berechnung der zulässigen Gewerbelärmimmissionen
Das Verfahren zur Berechnung der zulässigen Gewerbelärmimmissionen ist in der
DIN 45691 [12] beschrieben: Die Ermittlung der Emissionskontingente LEK erfolgt durch
die Berechnung der ungehinderten, ungerichteten und verlustlosen Schallausbreitung in
den Vollraum, d. h. ohne Berücksichtigung von Luftabsorption, Zusatzdämpfungen durch
Boden und Meteorologie, Richtwirkungen, Abschirmungen oder Reflexionen. Die Berechnungen erfolgen iterativ anhand eines digitalen Modells, dass auf der Basis der Planunterlagen erstellt wurde, wobei die im vorangegangenen Abschnitt beschriebenen Kriterien
einbezogen werden.
Wenn der Abstand des Immissionsortes vom Schwerpunkt der Fläche mehr als das
zweifache ihrer größten Ausdehnung beträgt, kann für alle Schallquellen einheitlich der
Abstand des Immissionsortes vom Mittelpunkt der Anlage eingesetzt werden. Ist die gesamte zu betrachtende Flächenquelle so groß, dass sie nicht diesem Kriterium genügt, so
muss eine entsprechende Unterteilung in genügend kleine Teilflächen erfolgen, wobei die
größte Längenausdehnung jeder Teilfläche kleiner als der halbe Abstand zum Immissionspunkt sein muss.
Diese notwendige Unterteilung in Teilflächen wird von dem verwendeten Rechenprogramm „CADNA/A“2 selbständig durchgeführt. Wegen der großen Datenmenge lässt sich
der Rechengang nicht vollständig mit vertretbarem Aufwand dokumentieren.
Die Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente (Emissionsbegrenzung) des Plangebiets für die Tages- und Nachtzeit und die Dimensionierung erfolgte unter Berücksichtigung der vorangegangenen Ausführungen. Da sich die Ermittlung der möglichen Schallleistungspegel aus mehrfachen aufeinander folgenden Rechenvorgängen ergibt, ist nur
das Endergebnis der Rechengänge dargestellt.
Die Immissionskontingente IK werden durch die geometrische Ausbreitung in den Vollraum berechnet:
IK = LWA,zul -10 lg 4 π s2/s0 = LWA,zul -10 lg s2/s0 - 11 [dB (A)]
mit
LwA,zul = LEK + 10 lg S/S0
S: Größe der Anlagen- bzw. Betriebsfläche
S0: 1 m2
s: Abstand zwischen Flächenschwerpunkt und Immissionsort
s0: 1 m
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
2
CADNA/A, DataKustik GmbH München, Version 4.5.148
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
Seite 16
Nachfolgend sind alle nach DIN 45691 [12] ermittelten Kontingente zusammengestellt.
Tab. 4.2.1 und Tab. 4.2.2 enthalten die LIK für alle betrachteten Immissionspunkte, die
sich mit den ebenfalls aufgeführten LEK ergeben. Die Immissionskontingente sind von gelb
nach rot in Abhängigkeit der pegelbestimmenden Eigenschaft am Immissionspunkt einfärbt. Die LIK mit den größten Auswirkungen am jeweiligen IP sind in Richtung rot, die mit
den geringsten in Richtung gelb angelegt. Die angestrebte Einhaltung der Planungswerte
ist sichergestellt.
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
Seite 17
Tab. 4.2.1 Emissions- und Immissionskontingente der einzelnen Teilflächen tags
Emissionskontingente
Bezeichnung
Fläche
dS
LEK
Immissionskontingente
Lw
Ausweisung
IP1
IP2
IP3
IP4
WA
WA
WA
WA
m²
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
SO
5.030
37,0
61
98
51
54
54
52
GEe
4.800
36,0
64
100
48
49
49
48
55
55
55
55
53
55
55
53
-2
0
0
-2
Planungszielwert tags
Summe BP C 24
9.635
103
Differenz zum Planungszielwert
Tab. 4.2.2 Emissions- und Immissionskontingente der einzelnen Teilflächen nachts
Emissionskontingente
Bezeichnung
Fläche
dS
LEK
Immissionskontingente
Lw
Ausweisung
IP1
IP2
IP3
IP4
WA
WA
WA
WA
m²
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
SO
5.030
37,0
46
83
36
39
39
37
GEe
4.800
36,0
49
86
33
34
34
33
40
40
40
40
38
40
40
38
-2
0
0
-2
Planungszielwert tags
Summe BP C 24
Differenz zum Planungszielwert
9.635
88
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
Seite 18
LEKt: 64.0
64 dB(A)
LEKn: 49 dB(A)
Ref-Pkt 1
B
IP 1
LEKt: 61.0
61 dB(A)
LEKn: 46 dB(A)
IP 2
IP 3
65
IP 4
A
63
Abb. 4.2.1
Lärmkontingente LEK mit Richtungssektoren
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
4.2.1
Seite 19
Erhöhung der Emissionskontingente für einzelne Immissionspunkte
Wie in den vorangegangenen Abschnitten erläutert wurde, muss zur Prüfung auf die Zulässigkeit eines Einzelvorhabens festgestellt werden, ob die Geräuschemissionen der
geplanten Anlagen kleiner oder höchstens gleich dem im Bebauungsplan festgesetzten
Emissionskontingent sind. Über eine Immissionsprognose kann dieser Nachweis erbracht
werden. Dabei ist aus dem Emissionskontingent nach DIN 45691 [12] das Immissionskontingent LIK zu berechnen und mit dem Teilimmissionspegel der geplanten Anlage
zu vergleichen.
In der Regel wird die Berechnung zu unterschiedlichen Differenzen zwischen LIK und
Teilimmissionspegel an jedem Immissionspunkt führen, da die tatsächlich zu erwartenden
Immissionspegel der geplanten Anlagen durch genauere Berechnungen ermittelt werden,
die die gesamten Einflüsse auf dem Schallausbreitungsweg berücksichtigen.
Tab. 4.2.1 und Tab. 4.2.2 zeigen, dass tags und nachts die Immissionspunkte IP 2 und
IP 3 die zulässigen Emissionskontingente nach oben hin begrenzen. An den übrigen Immissionspunkten würden die Planungszielwerte auch bei der Ausschöpfung der
Emissionskontingente mehr oder weniger unterschritten. Die DIN 45691 sieht für diesen
Fall im Anhang A.2 die Erhöhung der Emissionskontingente durch so genannte Zusatzkontingente LEK,zus in bestimmten Richtungssektoren vor. Die Richtungssektoren werden
hierbei analog einer Windrose auf einen oder mehrere geeignet festzulegende Referenzpunkte bezogen. Die Zusatzkontingente für jeden Immissionspunkt j in jedem Richtungssektor k berechnen sich nach folgender Formel:
L
EK , zus , k
= L PL , f − 10 ⋅ lg
∑ 10
0 ,1 (
LEK ,i − Δ Li , j ) / dB dB
i
Für Immissionspunkte in den in der folgenden Tabelle aufgeführten Richtungssektoren A
und B, ausgehend vom Bezugspunkt Ref-Pkt 1 mit den UTM32-Koordinaten
Rechtswert: 32.326.275
Hochwert: 5.634.005
dürfen die Emissionskontingente LEK um die folgenden Zusatzkontingente LEK,zus erhöht
werden
Richtungssektor
Winkel
LEK,zus,tags / nachts
A
204° / 221°
2 / 2 dB(A)
B
261° / 276°
2 / 2 dB(A)
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
Seite 20
5
Berechnung der Geräuschimmissionen
5.1
Allgemeines
Zur Berechnung der Schallimmissionen wurde das EDV-Programm „CADNA/A, Version
4.5.148 der Firma DataKustik eingesetzt. Die Digitalisierung des Untersuchungsgebietes
(digitales Geländemodell) und der angrenzenden Bebauung erfolgte weitgehend durch
den Import der vorliegenden Datenbestände und Pläne. Die Karten im Anhang basieren
auf dem digitalisierten Untersuchungsgebiet. Die Ausbreitungsberechnungen erfolgten
streng richtlinienkonform. Unter Berücksichtigung der Pegelminderungen über den Abstand und durch Abschirmung sowie der Pegelzunahme durch Reflexionen an Gebäudeflächen wurden die Beurteilungspegel bestimmt.
Die Darstellung der zu erwartenden Geräuschsituation erfolgt sowohl in Form von flächenhaften Lärmkarten als auch als Gebäudelärmkarten an der geplanten Bebauung.
Diese Darstellung erlaubt die Beurteilung der zu erwartenden inneren Abschirmung im
Plangebiet und die Eigenabschirmung der Gebäude.
Durch entsprechendes farbliches Anlegen ergeben sich so innerhalb der gewählten Pegelklassen zusammenhängende Bereiche. An den Grenzen der Pegelklassen bilden sich
Linien gleicher Pegel aus (Isolinien).
5.2
Emissionspegel durch den Straßenverkehr
Auf das geplante Wohngebiet wirken folgende Straßen ein (vergl. [21]):
L 264
Anbindung L 264
B 264
Morschenicher Str.
Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen (DTV) und die zur Schallberechnung
erforderlichen Parameter sind in Tab. 5.2.1 auf Seite 22 aufgeführt
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
Seite 21
Verkehrslärmimmissionen werden allgemein nach den RLS 90 (Richtlinien für Lärmschutz
an Straßen) [12] berechnet. In diesem Regelwerk ist das Verfahren detailliert beschrieben, so dass hier nur eine kurze Erläuterung erfolgt (vergl. auch Anhang A 1).
Nach diesem Verfahren werden zunächst Emissionspegel in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens und des Straßenzustandes berechnet, aus denen unter Berücksichtigung
des Geländes die Immissionspegel an bestimmten Immissionspunkten ermittelt werden.
Aus dem maßgeblichen stündlichen Verkehrsaufkommen M und dem prozentualen LkwAnteil p werden die Emissionspegel Lm,E berechnet, die unter standardisierten Bedingungen die Geräuschsituation in 25 m Abstand zu einem Fahrstreifen beschreiben. Dabei
erfolgen die Berechnungen getrennt nach Tageszeit (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr).
Den Berechnungen liegen die in der Untersuchung [21] aufgeführten Verkehrsdaten
zugrunde. In der folgenden Tabelle sind die sich daraus ergebenden Emissionsparameter
zusammengestellt. Die Bedeutung der einzelnen Formelzeichen ist der Tabelle im Anhang zu dieser Gutachterlichen Stellungnahme zu entnehmen. Die Zuordnung der einzelnen Straßenabschnitte ist dem Anhang A 4 zu entnehmen.
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
Seite 22
Tab. 5.2.1 Emissionsparameter für die berücksichtigten Straßen
Straße
Abschnitt
DTV
Kfz/24h
LmEt
LmEn
pt
pn
Mt
Mn
v Pkw
vLkw
dB(A) dB(A)
%
%
Kfz/h
Kfz/h
km/h
km/h
Dvt
Dvn
DStrO
dB(A) dB(A) dB(A)
Steig
ung
DStg
%
dB(A)
L 264
001 bis Morschenicher Str.
18144
70,4
59,5
20
10
1089
145
70
70
-1,5
-2,0
0
0,6
0,0
L 264
002.1 Morschenicher Str. bis KP
16100
71,3
60,9
20
10
966
129
100
80
-0,1
-0,1
0
0,3
0,0
L 264
002.2 Morschenicher Str. bis KP
16100
69,9
59,0
20
10
966
129
70
70
-1,5
-2,0
0
0,4
0,0
L 264
007 B 264 bis Am Roßpfad
14100
69,3
58,4
20
10
846
113
70
70
-1,5
-2,0
0
1,7
0,0
L 264
007 B 264 bis Am Roßpfad
14100
70,7
60,4
20
10
846
113
100
80
-0,1
-0,1
0
0,3
0,0
Anbindung L 264
008 Sportplatz -KV
847
52,5
42,4
9
2,7
51
9
50
50
-4,2
-5,4
0
0,5
0,0
Anbindung L 264
009 KV -AS Ost
422
49,5
39,4
9
2,7
25
5
50
50
-4,2
-5,4
0
0,4
0,0
Anbindung L 264
010 Einfahrt Richtung Nord
211
46,5
36,4
9
2,7
13
2
50
50
-4,2
-5,4
0
1,2
0,0
Anbindung L 264
011 Ausfahrt Richtung Nord
211
46,5
35,0
9
2,7
13
2
50
50
-4,2
-5,4
0
0,3
0,0
Anbindung L 264
012 Ausfahrt Richtung Süd
212
46,5
35,0
9
2,7
13
2
50
50
-4,2
-5,4
0
1,6
0,0
Anbindung L 264
013 Einfahrt Richtung Süd
211
46,5
35,0
9
2,7
13
2
50
50
-4,2
-5,4
0
1,9
0,0
Anbindung L 264
014 KV-Ri Merzenich
423
49,5
39,4
9
2,7
25
5
50
50
-4,2
-5,4
0
0,6
0,0
B 264
016.1 B 264 bis KP L 264
25002
73,2
65,8
20
20
1500
275
100
80
-0,1
-0,1
0
0,8
0,0
B 264
016.1 B 264 bis KP L 264
25002
71,8
64,4
20
20
1500
275
70
70
-1,5
-1,5
0
0,4
0,0
B 264
017.1 B 264 ab KP L 264
14665
69,4
62,1
20
20
880
161
70
70
-1,5
-1,5
0
0,4
0,0
B 264
017.2 B 264 ab KP L 264
14665
70,9
63,5
20
20
880
161
100
80
-0,1
-0,1
0
0,2
0,0
Morschenicher Str.
018 L264 bis Merzenich
3462
58,9
48,7
10
3
208
38
50
50
-4,1
-5,3
0
0,7
0,0
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
Seite 23
5.3
Emissionspegel durch gewerbliche Schallquellen
5.3.1
Emissionsparameter der Stellplätze des Nahversorgungszentrums
Das geplante Nahversorgungszentrum soll eine Verkaufsfläche von ca. 1.200 m2
aufweisen. Da im derzeitigen Planungsstadium noch keine detaillierten Angaben zum
Kunden aufkommen vorliegen wird auf Literaturwerte [14] zurückgegriffen, die in der
Regel Ansätze zur sicheren Seite darstellen.
Für Verbrauchermärkte werden pro m2 Nettoverkaufsfläche 0,1 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde genannt. Dies entspricht im vorliegenden Fall 1.920 Bewegungen, entsprechend 960 Kfz pro Tag. Auf dem Kundenparkplatz sind ca. 47 Stellplätze vorgesehen.
Basierend auf einer Netto-Gastraumfläche von ca. 1.200 m2 ergeben sich folgende
Emissionsparameter:
Tab. 5.3.1.1
Emissionsparameter der Stellplätze des Nahversorgungszentrums
PPL FMZ
ID / Bezeichnung:
zusammengefasstes Verfahren Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage
Berechnungsverfahren
EKZ Standard-Einkaufswagen
Art des Parkplatzes
Verbrauchermarkt
Art der Fahrbahnoberfläche
Bezugsgröße B
1200
m² Netto-Verkaufsfläche
Anzahl Stellplätze:
Asphalt
Zuschlag für die Parkplatzart
KPA
3,0 dB(A)
Zuschlag für Impulshaltigkeit
KI
4,0 dB(A)
Zuschlag für Fahrbahnoberfl.
KStrO
0,0 dB(A)
KD
4,7 dB(A)
f (Stpl. pro Bezgröße):
47
Bewegungen
0,07
N
LWi
tags gesamt
1920 /d
0,100 /h
95,5 dB(A)
tags außerh. Ruhez.
1824 /d
0,095 /h
95,3 dB(A)
tags innerh. Ruhez.
96 /d
0,005 /h
88,5 dB(A)
ung. Nachtstunde
0 /h
0,00 /h
-999,0 dB(A)
LW
96,1 dB(A)
-999,0 dB(A)
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
5.3.2
Seite 24
Emissionen durch Ladegeräusche
Berechnungen vorab zeigen, dass nächtliche Anlieferungen aufgrund zu erwartender
Spitzenpegelüberschreitungen nicht lösbare Konflikte verursachen würden und daher
nicht weiter berücksichtigt werden.
Aus Erfahrungen an vergleichbaren Nahversorgungszentren kann davon ausgegangen
werden, dass ca. 6 Lkw die gemeinsame Laderampe am Tag anfahren werden, die das
Frischesortiment, Obst und Gemüse, das Trockensortiment, Brot und Backwaren und
Getränke anliefern bzw. Leergut abtransportieren. Da nicht jeder Lkw vollständig entladen
wird, liegt ein Ansatz von 20 zu bewegenden Paletten pro Lkw auf der sicheren Seite.
Die Warenanlieferungen sollen an der nördlichen Seite des Marktes durchgeführt werden,
wobei die Anbindung des oben offenen Ladebereichs über die westliche Zufahrt und den
Parkplatz erfolgt. Dabei fahren die anliefernden Lkw rückwärts in den Anlieferbereich.
Die Laderampe selbst wird durch das Ladengebäude weitgehend abgeschirmt. Die Ware
wird dann üblicherweise in Rollbehältern oder auf Palletten mittels Handhubwagen über
die abgesenkte Ladebordwand der Lkw abgeladen. Während des Ladevorgangs werden
mögliche Kühlaggregate zwar üblicherweise abgeschaltet, zur Sicherheit wird jedoch ein
in Summe zweistündiger Betrieb berücksichtigt.
Die Ballenpresse für die Kartonage-Abfälle wird in der Regel innerhalb des Lagerbereichs
betrieben, so dass in der Umgebung keinen relevanten Geräuschabstrahlungen zu erwarten sind.
Die Berechnung der zu erwartenden Geräuschemissionen erfolgt nach den Ansätzen des
Technischen Berichtes zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren [15]. Danach wird unterschieden nach Rangiervorgängen und
Ladevorgängen. Erstere hängen von der Anzahl der Lkw ab, letztere von der Anzahl der
beim Laden entstehenden Einzelereignisse.
Die Rangiervorgänge werden über eine repräsentative Flächenschallquelle erfasst. Nach
[15] emittiert ein Rangiervorgang (Dauer ca. 3 min) einschließlich Absetzen und Öffnen
der Ladebordwand einen zeitbezogenen mittleren Schallleistungspegel pro Einzelereignis
und Stunde einschließlich der Berücksichtigung der Impulshaltigkeit des Geräuschs von
LWAT,1h = 87 dB(A).
Pro Ladezyklus ergeben sich jeweils zwei nahezu gleiche Gruppen von Einzelereignissen.
Diese bestehen aus der Fahrbewegung innerhalb des Fahrzeuges und den beim Über-
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
Seite 25
fahren der Ladebordwand entstehenden Geräuschen. Außerdem sind die Rollgeräusche
im Inneren des Lkw zu berücksichtigen, so dass sich mit diesen Ansätzen die Schallleistungspegel ergeben, die in der folgenden Tabelle dokumentiert sind.
Tab. 5.3.2.1
Emissionsparameter der Liefervorgänge des Nahversorgungszentrums
Anz. / TB
Vorgang
N
/h
10 lg(N) Anteil p
10 lg(p)
+ dRz
dRzges
Lw
o. Rz. | m. Rz.
dB
dB
dB(A)
dB
Rangiervorgänge, Andocken, Absetzen, Aufnehmen Ladebr. (Dauer ca. 3 min)
gesamter Tag (TB=16h)
6
0,38
-4,3
100,0 %
0,0
innerh. d. Ruhezeiten
2
0,13
-9,0
33,3 %
1,2
außerh. d. Ruhezeiten
4
0,25
-6,0
66,7 %
-1,8
lauteste Nachtstunde
0
0,00
3,0
87,0
82,7
85,7
-
Rückfahrwarner (Dauer ca. 1 min)
Lw
102
LW0,1h
84,2
3,0
80,0
83,0
gesamter Tag (TB=16h)
6
0,38
-4,3
100,0 %
0,0
innerh. d. Ruhezeiten
2
0,13
-9,0
33,3 %
1,2
außerh. d. Ruhezeiten
4
0,25
-6,0
66,7 %
-1,8
lauteste Nachtstunde
0
0,00
-
Palettenhubwagen Innenrampe (2 Vorgänge pro Palette)
gesamter Tag (TB=16h)
120
7,50
8,8
100,0 %
0,0
innerh. d. Ruhezeiten
40
2,50
4,0
33,3 %
1,2
außerh. d. Ruhezeiten
80
5,00
7,0
66,7 %
-1,8
lauteste Nachtstunde
1
1,00
0,0
3,0
LW0,1h
83,0
91,8
94,7
83,0
Kühlaggregat ("Thermo-King" aus Parkplatzlärmstudie beim Betrieb)
gesamter Tag (TB=16h)
2
0,13
-9,0
100,0 %
0,0
innerh. d. Ruhezeiten
1
0,06
-12,0
50,0 %
3,0
außerh. d. Ruhezeiten
1
0,06
-12,0
50,0 %
-3,0
lauteste Nachtstunde
1
1,00
0,0
Lw0,1h:
N:
p:
dRz:
dRzges:
LW0,1h
4,0
LW0,1h
97,0
88,0
91,9
97,0
Schalleistungspegel für einen Vorgang pro Stunde
Anzahl der Vorgänge
Anteil der Vorgänge innerhalb bzw. außerhalb ruhebedürftiger Zeiten
Zuschlag für Ruhezeiten von 6 dB(A)
Zuschlag für Ruhezeiten bezogen auf den gesamten Tag
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
5.4
Ergebnisse der Berechnungen
5.4.1
Gewerbelärmsituation FMZ
Seite 26
Die folgenden Lärmkarten zeigen die Gewerbelärmsituation an den EG und jeweils
ungünstigsten Stockwerken der geplanten Wohnhäuser.
Die Ergebnisse zeigen, dass in Tab. 4.2.1 dargestellten Immissionskontingente für die
SO-Fläche von tags 53 bis 54 dB(A) unter Berücksichtigung der Zusatzkontingente eingehalten werden. Insofern sind noch ausreichende Reserven für die GE-Fläche vorhanden. Bei der im Rahmen des Bauantrages notwendigen detaillierten Prognose sind
jedoch noch Abweichungen möglich. Grundsätzlich ist der Betrieb des Nahversorgungszentrums am geplanten Standort darstellbar.
32326050
Seite 27
32326100
32326150
32326200
32326250
32326300
32326400
Richtwerte
32326350
5634100
TA Lärm
32326450
Pegelklassen
WA:
55 dB(A) tags
40 dB(A) nachts
38 47
35
48
32
47
33
31 34
31
29
26 33
37
29
32
29
39
32 39
30
35
29
28
34
5633950
22
36
35
30 35
36
30
22
29
24
28
28
36 36
35
41
34
30
24
32 32
29
29
27
32
28
33
30 31
25
24
23
31
28
28
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C 24
Merzpark
31 32
30
23
35
32
31
31
27
29
46
32
32
30
29
28
31
32
27
29
26
30
30
31
29
30
5633900
44
33
30
24
33
32
25
32
28
24
29
27
24
27
28
24
5633850
24
5633850
26
Gewerbelärmbelastung - Ersteinschätzung
Gebäudelärmkarte Höhe EG
Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr
1:2000
PGW
07.05.2015
Schafsbenden 20
Grundbesitz GmbH
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326400
Tel.: 02422 904132326450
311
Tel.: 0221 801917 - 0
52372 Kreuzau
32326050
Abb. 5.4.1.1
5633900
5633950
29
43
35
30
27 27
28
25
43
35
39
33 38
39 43
39
35
31
31
29
44
34 43
33
31
27 32
5634000
5634000
5634050
<= 35 dB(A)
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
5634050
26
27 27 36
26
26
34
26
34
26 34
5634100
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
32326100
32326150
Gewerbelärmimmissionen an den EG tags
32326200
32326250
32326300
32326350
32326050
Seite 28
32326100
32326150
32326200
32326250
32326300
32326400
Richtwerte
32326350
5634100
TA Lärm
32326450
Pegelklassen
WA:
55 dB(A) tags
40 dB(A) nachts
35
32 35
33
3232
36
51
31
5633950
26
4445
38
39
3936
37
39
36
32 32
31
31
36
37
26
50
48
47
35
46
46
33 45
40
41
44
42
33
47
44
49
50
49
34
3739
30
49
41
33
39
40
32 38
32
30
44
45 48
49
37 34
42
32
42
42
34 41
35
26
3233
34
34
39
40 39
40
26
50
36
49
33
50
37
36
35
33
31
33
34 33
32
32
34 36
31
36
26
32
32
33
30
34
31
32
33
33
3435
34
3029
31
29 29
32 32
28
33
3132
33
32
33
32
34
29
27
31
28
30
30
31
32
31 30 29
31
3028
32
29
30 29
31
32 33
26
32
32 33
33
33
28
29
26
31
28
2928
31
30 28
31
31
32
5633900
51
50
50
36
49
49
36 47
34
31 32
28 33
29 29
34
33
30
31
3332
28 31
28
32
29 35
27
29 31
38
27
31
38
30
32
31
26
37 36
31
30 34
30
33
28
5634000
40 50
42
51
5633950
3639
33 34
35
50
50
33
32
33
32
41 50
36
38
35
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C 24
Merzpark
30
27
5633850
27
5633850
26
Gewerbelärmbelastung - Ersteinschätzung
Gebäudelärmkarte ung. Stockwerk (max. Pegel)
Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr
1:2000
PGW
07.05.2015
Schafsbenden 20
Grundbesitz GmbH
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326400
Tel.: 02422 9041 31132326450
Tel.: 0221 801917 - 0
52372 Kreuzau
32326050
Abb. 5.4.1.2
5633900
5634000
5634050
<= 35 dB(A)
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
5634050
31
33 32 40
31
31
40
31
40
31 39
5634100
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
32326100
32326150
32326200
Gewerbelärmimmissionen ungünstigste Stockwerke tags
32326250
32326300
32326350
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
5.4.2
Seite 29
Auswirkung der Planung auf die Umgebung
5.4.2.1 Aussiedlerhof nördlich des Plangebiets
Gemäß Nummer 1 c) der TA Lärm (Anwendungsbereich) sind „nicht genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlagen“3 von der Anwendung der TA Lärm ausgenommen.
Nicht genehmigungsbedürftig sind u.a. Agrarbetriebe wie im vorliegenden Fall (Gemäß
den Bauakten wurde keine Tierhaltung beantragt [22]).
Insofern sind diese Betriebe gegenüber sonstigen gewerblichen Anlagen in gewissem
Umfang privilegiert. Insbesondere sollen z.B. aufgrund von witterungsbedingten Umständen unaufschiebbare Erntearbeiten auch in den ruheempfindlichen Zeiten nicht behindert
werden. Entsprechende Regelungen enthält auch das Feiertagsgesetz NW.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat entschieden, dass Lärmimmissionen
durch nächtliche Ernteeinsätze in der Landwirtschaft für die Nachbarschaft auch vor dem
Maßstab der strengen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der hierzu
ergangenen
Technischen
Anleitung
Lärm
(TA Lärm)
hinzunehmen
sind
(Az: 10 S 2317/99).
In der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Niedersachsen (Az: 1 MN 142/04)
werden nächtliche Erntebetriebe an nicht mehr als zehn Werktagen bei der schalltechnischen Begutachtung nach der TA Lärm als seltenes Ereignis eingestuft. In diesem
Fall gelten dann gebietsunabhängige Richtwerte von tags 70 dB(A) und nachts 55 dB(A).
Um derartige Pegel in der Nachtzeit hervorzurufen, müssten Feldarbeiten in relativer
Nähe zu der geplanten Wohnbebauung durchgeführt werden. Hiervon ist jedoch nicht
zwingend auszugehen.
In der Praxis sind Agrarhöfe wie der Aussiedlerhof nördlich des Plangebiets eher wenig
störend, insbesondere ist nicht von permanent einwirkenden Geräuschemissionen wie
z.B. bei einem produzierenden Gewerbebetrieb auszugehen. Es treten üblicherweise
auch lange Zeiträume ohne nennenswerte Geräuschemissionen auf. Weiterhin ist zu
berücksichtigen, dass der Hof über den ca. 100 m weit entfernten Ürlingsweg angebunden ist, über den daher auch die Ausfahrten mit landwirtschaftlichen Maschinen erfolgen.
Wie aus Abb. 5.4.1.2 zu ersehen ist, sind die am Wohnhaus des Hofs zu erwarten
Gewerbelärmimmissionen unkritisch, sie liegen weit unter dem Tagesrichtwert von
60 dB(A) für Außengebiete nach § 35 BauGB.
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
3
gemäß dem BImSchG [1]
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
Seite 30
5.4.2.2 geplante Wohnbauflächen südlich des Plangebiets
Zukünftig sollen weitere Wohnbauflächen südlich des Plangebiets entwickelt werden. Ein
Bauleitplanverfahren ist hierzu jedoch noch nicht eingeleitet worden, die vorgesehene
Änderung des FNP berücksichtigt jedoch bereits diese Entwicklung.
Zur Abschätzung der möglichen Gewerbelärmimmissionen wurden die Immissionskontingente4 entsprechend Tab. 4.2.1 und Tab. 4.2.2 flächenhaft in der Umgebung des
Plangebiets berechnet. Wie aus Abb. 5.4.2.2.1 und Abb. 5.4.2.2.2 zu ersehen ist, sind im
Hinblick auf die Gewerbelärmimmissionen keine Konflikte zu erwarten, sofern ein Streifen
von ca. 10 m Breite von Wohngebäuden freigehalten wird.
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
4
Die Immissionskontingente entsprechen den maximal zulässigen Immissionspegeln in der
Umgebung des Plangebiets
32326050
32326100
Seite 31
32326150
32326200
32326250
32326300
32326350
32326400
5634100
Richtwerte
TA Lärm
32326450
Pegelklassen
<= 35 dB(A)
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
5634050
5634050
WA:
55 dB(A) tags
40 dB(A) nachts
5634100
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
LEKt: 64 dB(A)
LEKn: 49 dB(A)
5634000
LEKt: 61 dB(A)
LEKn: 46 dB(A)
5633950
5633950
61.0
5633900
55
50
5633850
5633850
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C 24
Merzpark
Kontingentierung
Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 6 m ü. Gel.
Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr
1:2000
PGW
07.05.2015
Schafsbenden 20
Grundbesitz GmbH
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326400
Tel.: 02422 904132326450
311
Tel.: 0221 801917 - 0
52372 Kreuzau
32326050
Abb. 5.4.2.2.1
5633900
5634000
64.0
32326100
Immissionskontingente tags
32326150
32326200
32326250
32326300
32326350
32326050
32326100
Seite 32
32326150
32326200
32326250
32326300
32326350
32326400
5634100
Richtwerte
TA Lärm
32326450
Pegelklassen
<= 35 dB(A)
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
5634050
5634050
WA:
55 dB(A) tags
40 dB(A) nachts
5634100
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
LEKt: 64 dB(A)
LEKn: 49 dB(A)
5634000
LEKt: 61 dB(A)
LEKn: 46 dB(A)
5633950
5633950
46.0
5633900
40
35
5633850
5633850
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C 24
Merzpark
Kontingentierung
Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 6 m ü. Gel.
Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr
30
1:2000
PGW
07.05.2015
Schafsbenden 20
Grundbesitz GmbH
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
Köln
32326400
3232645051105
Tel.: 02422 9041 311
Tel.: 0221 801917 - 0
52372 Kreuzau
32326050
Abb. 5.4.2.2.2
5633900
5634000
49.0
32326100
32326150
Immissionskontingente nachts
32326200
32326250
32326300
32326350
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
5.4.3
Seite 33
Verkehrslärmsituation
Die folgenden Lärmkarten zeigen die Verkehrslärmsituation in 2 m und 6 m Höhe über
Gelände. Die Ergebnisse zeigen, dass unter Freifeldbedingungen tags in dem
Wohngebiet Immissionspegel zwischen 56 und 60 dB(A) zu erwarten sind. Nachts liegen
die Immissionspegel zwischen 46 und 50 dB(A). Insofern betragen die Überschreitungen
nicht mehr als 5 dB(A).
Die Berechnungen anhand des städtebaulichen Entwurfs zeigen jedoch, dass bei einer
Entwicklung des Plangebiets mit deutlich günstigeren Verhältnissen zu rechnen ist. Insbesondere ist gut zu erkennen, dass sich an allen Gebäuden nach Westen hin leise Fassaden ausbilden, so dass durch eine geeignete Grundrissgestaltung, recht gute Wohnverhältnisse ergeben. Am stärksten belastet werden die Ostfassaden der östlichen Baufenster sein.
Die daraus resultierenden Anforderungen an den baulichen Schallschutz werden im Abschnitt 6 beschrieben.
32326100
32326150
32326200
32326250
32326300
32326350
32326400
32326450
Pegelklassen
5634100
Orientierungswerte
Beiblatt 1
DIN 18005
<= 35 dB(A)
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
70 < ... <= 75 dB(A)
5634000
5633950
5633900
64
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C 24
Merzpark
5633850
5633850
60
Verkehrslärmbelastung unter Freifeldbedingungen
Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 2 m ü. Gel.
Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr
56
1:2000
PGW
07.05.2015
Schafsbenden 20
Grundbesitz GmbH
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326400
Tel.: 02422 9041 311 32326450
Tel.: 0221 801917 - 0
52372 Kreuzau
32326050
Abb. 5.4.1.3
5633900
5633950
5634000
5634050
WA:
55 dB(A) tags
45 dB(A) nachts
5634100
32326050
Seite 34
5634050
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
32326100
32326150
32326200
32326250
Verkehrslärmimmissionen 2 m über Gelände (Freifeld) tags
32326300
32326350
32326100
32326150
32326200
32326250
32326300
32326350
32326400
32326450
Pegelklassen
5634100
Orientierungswerte
Beiblatt 1
DIN 18005
<= 35 dB(A)
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
70 < ... <= 75 dB(A)
5634000
5633950
5633900
65
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C 24
Merzpark
5633850
5633850
60
Verkehrslärmbelastung unter Freifeldbedingungen
Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 6 m ü. Gel.
Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr
56
1:2000
PGW
07.05.2015
Schafsbenden 20
Grundbesitz GmbH
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326400
Tel.: 02422 9041 311 32326450
Tel.: 0221 801917 - 0
52372 Kreuzau
32326050
Abb. 5.4.1.4
5633900
5633950
5634000
5634050
WA:
55 dB(A) tags
45 dB(A) nachts
5634100
32326050
Seite 35
5634050
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
32326100
32326150
32326200
32326250
Verkehrslärmimmissionen 6 m über Gelände (Freifeld) tags
32326300
32326350
32326100
32326150
32326200
32326250
32326300
32326350
32326400
32326450
Pegelklassen
5634100
Orientierungswerte
Beiblatt 1
DIN 18005
<= 35 dB(A)
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
70 < ... <= 75 dB(A)
5634000
5633950
5633900
54
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C 24
Merzpark
5633850
5633850
50
Verkehrslärmbelastung unter Freifeldbedingungen
Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 2 m ü. Gel.
Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr
46
1:2000
PGW
07.05.2015
Schafsbenden 20
Grundbesitz GmbH
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326400
Tel.: 02422 9041 311 32326450
Tel.: 0221 801917 - 0
52372 Kreuzau
32326050
Abb. 5.4.1.5
5633900
5633950
5634000
5634050
WA:
55 dB(A) tags
45 dB(A) nachts
5634100
32326050
Seite 36
5634050
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
32326100
32326150
32326200
32326250
Verkehrslärmimmissionen 2 m über Gelände (Freifeld) nachts
32326300
32326350
32326100
32326150
32326200
32326250
32326300
32326350
32326400
32326450
Pegelklassen
5634100
Orientierungswerte
Beiblatt 1
DIN 18005
<= 35 dB(A)
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
70 < ... <= 75 dB(A)
5634000
5633950
5633900
55
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C 24
Merzpark
5633850
5633850
50
Verkehrslärmbelastung unter Freifeldbedingungen
Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 6 m ü. Gel.
Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr
46
1:2000
PGW
07.05.2015
Schafsbenden 20
Grundbesitz GmbH
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326400
Tel.: 02422 9041 311 32326450
Tel.: 0221 801917 - 0
52372 Kreuzau
32326050
Abb. 5.4.1.6
5633900
5633950
5634000
5634050
WA:
55 dB(A) tags
45 dB(A) nachts
5634100
32326050
Seite 37
5634050
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
32326100
32326150
32326200
32326250
Verkehrslärmimmissionen 6 m über Gelände (Freifeld) nachts
32326300
32326350
32326150
32326200
32326250
32326300
32326350
32326400
32326450
Pegelklassen
5634100
Orientierungswerte
Beiblatt 1
DIN 18005
57
58 57 59
53
55
59
48
55
48 54
59
59
51
55 55
5633950
53
50
47
51
53
50
50 53
55
53
50
50
49
55
50 51
52
47
60
50
51
48
59
54
51
49
56
51 55
50
52
50
48
59
53
46
50 44
54
50
59
52
51
51 50
56 59
55
54
51
54
50
55
51 53
54
50
54 55
5634000
56 59
56
49
55
48
49
51
52
47
50
47
50 52
49
49
5633900
48
49
46 52
51
48
50
50
55
55
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C 24
Merzpark
46 54
51
48
57
56
55
48
50
60
48
53
52
50
60
50
49
48
47
50
50
48
48
51
47
51
51
48
51
50
51
51
52
51
60
47
60
58
49
51 52
50
51
50
55
49
47
48
52
48
54
54
54
5633850
54
5633850
47
<= 35 dB(A)
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
70 < ... <= 75 dB(A)
5633950
5634000
5634050
WA:
55 dB(A) tags
45 dB(A) nachts
Verkehrlärmbelastung an der geplanten Bebauung
Gebäudelärmkarte Höhe EG
Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr
1:2000
PGW
07.05.2015
Schafsbenden 20
Grundbesitz GmbH
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326400
Tel.: 02422 9041 311 32326450
Tel.: 0221 801917 - 0
52372 Kreuzau
32326050
Abb. 5.4.1.7
5634100
32326100
5633900
32326050
Seite 38
5634050
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
32326100
32326150
32326200
32326250
Verkehrslärmimmissionen Gebäudelärmkarte Höhe EG tags
32326300
32326350
32326150
32326200
32326250
32326300
32326350
32326400
32326450
Pegelklassen
5634100
Orientierungswerte
Beiblatt 1
DIN 18005
57
59 57 59
54
56
60
50
57
50 56
57 60
57
60
60
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52
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56
5656
57
53
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50
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57
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55
53
55
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52
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55
57
49
60
61
58
51
58
58
54 58
55
58
55
57
54
50
55
58
54
57
57
59
61
61 60
61
60
6147
60
61
51
5355
53
61
56
54
54
56
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53
54
58
58 60
60
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56
53
53
56
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55
49
5253
56
55
49
53
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56
54
49
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54
56
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51
51
53
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52
55
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53
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49
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51
54
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53
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56
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56
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54
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5353
54
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54
49
54
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56
52
53
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53
5653
55
56
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54
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50
56
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56
56
54
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52
55
5555
53
50 55
56
53
54
5633900
60
60
58
50
58
57
54 57
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55 56
57
56
52
53
5551
52 53
55
56
53 54
55
53 55
56
52
56
54
52
53
53
52
54 53
54
52 53
54
55
54
5634000
5757
50
53
61
61
60
50
52
50
52
58 61
57
57
57
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C 24
Merzpark
56
55
5633850
55
5633850
50
<= 35 dB(A)
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
70 < ... <= 75 dB(A)
5633950
5634000
5634050
WA:
55 dB(A) tags
45 dB(A) nachts
Verkehrlärmbelastung an der geplanten Bebauung
Gebäudelärmkarte ung. Stockwerk (max. Pegel)
Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr
1:2000
PGW
07.05.2015
Schafsbenden 20
Grundbesitz GmbH
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326400
Tel.: 02422 9041 311 32326450
Tel.: 0221 801917 - 0
52372 Kreuzau
32326050
Abb. 5.4.1.8
5634100
32326100
5633900
32326050
Seite 39
5634050
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
32326100
32326150
32326200
32326250
32326300
Verkehrslärmimmissionen Gebäudelärmkarte ungünstigstes Stockwerk tags
32326350
32326150
32326200
32326250
32326300
32326350
32326400
32326450
Pegelklassen
5634100
Orientierungswerte
Beiblatt 1
DIN 18005
46
48 46 48
43
45
48
37
45
38 44
49
49
40
45 45
5633950
43
40
37
41
43
40
40 43
45
43
40
40
39
44
40 41
42
36
50
40
41
38
49
43
41
38
46
41 45
40
42
40
38
49
42
36
40 33
43
39
49
42
40
41 40
46 49
44
44
40
44
40
45
41 43
44
40
43 44
5634000
46 49
46
39
45
38
39
40
42
37
40
37
40 41
39
38
5633900
37
39
35 42
41
38
40
40
45
45
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C 24
Merzpark
35 44
41
38
46
46
45
38
40
49
38
43
42
39
49
40
39
37
37
40
39
37
37
41
37
41
41
38
41
40
41
41
42
41
50
37
49
48
39
41 42
40
41
40
45
39
37
38
42
37
44
44
44
5633850
44
5633850
37
<= 35 dB(A)
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
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5633950
5634000
5634050
WA:
55 dB(A) tags
45 dB(A) nachts
Verkehrlärmbelastung an der geplanten Bebauung
Gebäudelärmkarte Höhe EG
Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr
1:2000
PGW
07.05.2015
Schafsbenden 20
Grundbesitz GmbH
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326400
Tel.: 02422 9041 311 32326450
Tel.: 0221 801917 - 0
52372 Kreuzau
32326050
Abb. 5.4.1.9
5634100
32326100
5633900
32326050
Seite 40
5634050
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
32326100
32326150
32326200
32326250
Verkehrslärmimmissionen Gebäudelärmkarte Höhe EG nachts
32326300
32326350
32326150
32326200
32326250
32326300
32326350
32326400
32326450
Pegelklassen
5634100
Orientierungswerte
Beiblatt 1
DIN 18005
47
48 47 49
43
45
49
40
47
40 46
47 50
47
50
50
41 40
42
46 46
46
4646
47
42
5633950
40
4747
46
45
4245
44
43
44
42 43
42
43
45
47
39
50
50
48
41
48
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43 48
45
47
45
47
43
40
44
47
43
47
47
49
51
50 50
51
50
5037
49
51
41
4345
43
50
46
44
44
46
42 44
43
44
48
47 50
50
44 41
45
43
43
46
43 43
45
39
4243
45
45
39
43
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45
43
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40
44
45
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41
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44
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42
45
39
44
43
40
41
44
43
43
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45
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46
4542
43
41 41
40 43
39
45
4243
44
46
46
41
45
44
39
44
44
41
46
42
42
41 46 45
43
4543
45
45
41 42
43
39 45
40
45
42 43
46
46
44
41
40
42
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43
40 45
46
43
44
5633900
50
50
47
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47
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46
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45 46
45 45
46
45
42
43
4440
42 42
45
46
43 44
45
42 45
46
42
46
44
41
43
43
41
44 42
43
41 43
43
45
44
5634000
4747
40
43
50
51
50
40
42
40
42
47 50
47
47
47
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C 24
Merzpark
46
45
5633850
45
5633850
40
<= 35 dB(A)
35 < ... <= 40 dB(A)
40 < ... <= 45 dB(A)
45 < ... <= 50 dB(A)
50 < ... <= 55 dB(A)
55 < ... <= 60 dB(A)
60 < ... <= 65 dB(A)
65 < ... <= 70 dB(A)
70 < ... <= 75 dB(A)
5633950
5634000
5634050
WA:
55 dB(A) tags
45 dB(A) nachts
Verkehrlärmbelastung an der geplanten Bebauung
Gebäudelärmkarte ung. Stockwerk (max. Pegel)
Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr
1:2000
PGW
07.05.2015
Schafsbenden 20
Grundbesitz GmbH
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326400
Tel.: 02422 9041 311 32326450
Tel.: 0221 801917 - 0
52372 Kreuzau
32326050
Abb. 5.4.1.10
5634100
32326100
5633900
32326050
Seite 41
5634050
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
32326100
32326150
32326200
32326250
32326300
Verkehrslärmimmissionen Gebäudelärmkarte ungünstigstes Stockwerk nachts
32326350
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
6
Seite 42
Anforderungen an den passiven Lärmschutz
Basis für die Ermittlung der Anforderungen ist die Kennzeichnung der lärmbelasteten Bereiche nach der Tabelle 8 der DIN 4109 (siehe Anhang A 2). Definitionsgemäß ist der
„maßgebliche Außenlärmpegel“ der um 3 dB(A) erhöhte Immissionspegel (tags) nach der
Richtlinien RLS 90 [12].
Nach der Nummer 5.5.6 der DIN 4109 soll für den „maßgebliche Außenlärmpegel“ von
gewerblichen Immissionen der Richtwert nach der TA Lärm angesetzt werden (vergl.
Abschnitt 2.4). Überlagern sich mehrere (gleich- oder verschiedenartigen) Quellen, so berechnet sich nach der Nummer 5.5.7 der DIN 4109 der resultierende Außenlärmpegel
La,res aus den einzelnen „maßgeblichen Außenlärmpegeln“ La.i nach folgender Gleichung:
Im Sinne einer Vereinfachung werden dabei unterschiedliche Definitionen der einzelnen
„maßgeblichen Außenlärmpegel“ in Kauf genommen.
Allerdings würde diese Vorgehensweise im vorliegenden Fall zu einer deutlichen Überschätzung der gewerblichen Geräuschbelastung im westlichen Plangebiet führen. Aus
diesem Grund werden zur Bildung der „maßgeblichen Außenlärmpegel“ die Immissionskontingente entsprechend dem Abschnitt 4.2 mit den Immissionspegeln für den Straßenlärm überlagert und mit einem Zuschlag von 3 dB(A) versehen.
Die entsprechenden Lärmkarten enthalten die auf diese Weise ermittelten Lärmpegelbereiche. Eine Bauausführung nach diesem Vorschlag erzielt in der Regel den erforderlichen Lärmschutz. Allerdings ist zu beachten, dass die den Berechnungen zugrunde liegende freie Schallausbreitung beispielsweise nicht die Eigenabschirmung der Gebäude
berücksichtigt.
Durch die Entwicklung des Plangebiets können weniger strenge Anforderungen ausreichend sein, wenn durch Abschirmungen zusätzliche Pegelminderungen auftreten. Dies
sollte im Rahmen einer konkreten Planung von einem Sachverständigen überprüft werden, wobei die genaue Festlegung der Anforderungen der Bauteile die Kenntnis der Bauausführung voraussetzt, da Raummaße und Fensteranteile mit in die Berechnung eingehen (vgl. Tabellen 9 und 10 der DIN 4109).
Wie Abb. 6.1 und Abb. 6.2 zu entnehmen ist, sind im Plangebiet mit der Ausweisung WA
größtenteils die Anforderungen an den Lärmpegelbereich III (61 bis 65 dB(A))
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
Seite 43
einzuhalten. Zu beachten ist, dass flächenhafte Lärmkarten prinzipiell immer nur Annäherungen an die tatsächlichen Verhältnisse sind.
Diese aus den Lärmkarten abzulesenden Anforderungen gelten jeweils für die Nordostfassaden, jedoch nur dann, wenn keine vorgelagerten Gebäude für zusätzlichen Schallschutz sorgen. An den Rückseiten zukünftiger Gebäude (Südwestseiten) und den Nordwest- und Südostseiten sind voraussichtlich geringere Anforderungen ausreichend. Einen
Anhalt hierzu liefern die Lärmkarten in Abb. 6.3 und Abb. 6.4. Wie sich zeigt, sind bei der
Entwicklung des Gebiets in der dargestellten Wiese deutlich geringere Anforderungen
ausreichend. Eine detaillierte Prüfung setzt jedoch die Kenntnis der konkreten Bauausführung voraus (vergl. Tabellen 8 bis 10 der DIN 4109 im Anhang A 2).
Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall, die Situation genauer, d.h. fassaden- und stockwerksweise an den einzelnen Gebäuden zu untersuchen, wenn die Planung weiter
fortgeschritten ist. Es wird empfohlen, die entsprechende Prüfung durch einen Sachverständigen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren vornehmen zu lassen.
Andererseits erfordert die Gesetzgebung zur Energieeinsparung (EnEG) [16] bereits
unabhängig von der akustischen Situation den Einbau doppelschaliger Fenster. Die Anforderungen nach DIN 4109 für den Lärmpegelbereich II (auch eingeschränkt im LPB III)
werden in der Regel, sachgerechte Bauausführung vorausgesetzt, bereits durch die nach
dem EnEG erforderlichen doppelschaligen Fenster erfüllt. Dies gilt jedoch nur für den
geschlossenen Zustand der Fenster. Ist ein Fenster geöffnet, so verliert es die Dämmwirkung. Sollen nachts Innenpegel um 30 dB(A) angestrebt werden, so dürften bei Außenpegeln um 50 dB(A) und darüber keine Fenster in Schlafräumen geöffnet werden, da gekippte Fenster nur eine Pegelminderung um 10 dB(A) bewirken. Liegen die Schlafräume
in den Lärmpegelbereichen III oder darüber, so sind in Schlafräumen daher Fenster mit
integrierten schallgedämpften Lüftungen vorzusehen, um die nach DIN 1946 [17] anzustrebende Belüftung sicherzustellen. Tagsüber kann die erforderliche Belüftung durch
Stoßlüftungen erreicht werden.
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
32326150
32326200
32326250
32326300
32326350
32326400
Lärmpegelbereiche
32326450
nach DIN 4109
5634100
32326100
5634100
32326050
Seite 44
5634050
5634000
5633950
5633900
5633850
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C 24
Merzpark
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109
Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 2 m ü. Gel.
1:2000
PGW
07.05.2015
Schafsbenden 20
Grundbesitz GmbH
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326400
Tel.: 02422 904132326450
311
Tel.: 0221 801917 - 0
52372 Kreuzau
32326050
Abb. 6.1
5633850
5633900
5633950
5634000
5634050
LPB II 56 bis 60 dB(A)
LPB III 61 bis 65 dB(A)
32326100
32326150
32326200
Lärmpegelbereiche 2 m über Gelände (Freifeld)
32326250
32326300
32326350
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
32326150
32326200
32326250
32326300
32326350
32326400
Lärmpegelbereiche
32326450
nach DIN 4109
5634100
32326100
5634100
32326050
Seite 45
5634050
5634000
5633950
5633900
5633850
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C 24
Merzpark
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109
Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 6 m ü. Gel.
1:2000
PGW
07.05.2015
Schafsbenden 20
Grundbesitz GmbH
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326400
Tel.: 02422 904132326450
311
Tel.: 0221 801917 - 0
52372 Kreuzau
32326050
Abb. 6.2
5633850
5633900
5633950
5634000
5634050
LPB II 56 bis 60 dB(A)
LPB III 61 bis 65 dB(A)
32326100
32326150
32326200
Lärmpegelbereiche 6 m über Gelände (Freifeld)
32326250
32326300
32326350
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
32326150
32326200
32326250
32326300
32326350
Lärmpegelbereiche
32326450
nach DIN 4109
32326400
5634100
32326100
5634100
32326050
Seite 46
5634050
5634050
LPB II 56 bis 60 dB(A)
LPB III 61 bis 65 dB(A)
LEKt: 64 dB(A)
LEKn: 49 dB(A)
5634000
5634000
64.0
LEKt: 61 dB(A)
LEKn: 46 dB(A)
5633950
5633900
5633850
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C 24
Merzpark
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109
Gebäudelärmkarte Höhe EG
1:2000
PGW
Grundbesitz GmbH
Schafsbenden 20
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326400
Tel.: 02422 904132326450
311
Tel.: 0221 801917 - 0
07.05.2015
52372 Kreuzau
32326050
Abb. 6.3
32326100
32326150
32326200
32326250
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 - Gebäudelärmkarte Höhe EG
32326300
32326350
5633850
5633900
5633950
61.0
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
32326150
32326200
32326250
32326300
32326350
32326400
Lärmpegelbereiche
32326450
nach DIN 4109
5634100
32326100
5634100
32326050
Seite 47
5634050
5634050
LPB II 56 bis 60 dB(A)
LPB III 61 bis 65 dB(A)
LEKt: 64 dB(A)
LEKn: 49 dB(A)
5634000
5634000
64.0
LEKt: 61 dB(A)
LEKn: 46 dB(A)
5633950
5633900
5633850
Gemeinde Merzenich
Bebauungsplan C 24
Merzpark
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109
Gebäudelärmkarte ung. Stockwerk (max. Pegel)
1:2000
PGW
07.05.2015
Schafsbenden 20
Grundbesitz GmbH
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
32326400
Tel.: 02422 9041 31132326450
Tel.: 0221 801917 - 0
52372 Kreuzau
32326050
Abb. 6.4
5633850
5633900
5633950
61.0
32326100
32326150
32326200
32326250
32326300
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 - Gebäudelärmkarte ungünstigstes Stockwerk
32326350
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
7
Seite 48
Qualität der Prognose
Die Berechnungsverfahren verwendeten Studien und Richtlinien liefern in der Regel Ergebnisse zur sicheren Seite.
Alle Berechnungen erfolgten richtlinienkonform unter Verwendung eines dreidimensionalen Modells des gesamten Standortes und der Umgebung. Abschirmungen, Teilabschirmungen und Reflexionen können nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht exakter
berücksichtigt werden. Alle Pläne wurden maßstäblich eingebunden. Die Höhen und die
Lage der einzelnen Lärmquellen wurden während der Eingabe ständig durch die Modellansicht oder ein Drahtmodell kontrolliert. Fehler in Form von falschen Quellen- oder Immissionspunktlagen sind damit auszuschließen.
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
8
Seite 49
Zusammenfassung
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für den C 24 "Merzpark" der Gemeinde Merzenich
wurde die zu erwartende Geräuschsituation im Plangebiet prognostiziert. Alle Berechnungen erfolgten zur sicheren Seite. Daraus folgt, dass eher niedrigere Immissionspegel im
Plangebiet zu erwarten sind, als in den Karten dargestellt wurden. Weiterhin wird die Entwicklung des Plangebiets zu niedrigeren Immissionspegeln durch den Straßenverkehr in
großen Teilen des Plangebiets führen, da die dann vorgelagerten Gebäude zunehmend
pegelmindernd wirken.
Für die Gewerblichen Nutzungen (FMZ, eingeschränktes Gewerbegebiet) wurden Emissionskontingente berechnet, bei deren Einhaltung keine unzulässigen Immissionen in dem
geplanten Wohngebiet zu erwarten sind. Insbesondere wird so die gleichzeitige Einwirkung der verschiedenen Emittenten geregelt.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich recht gute Wohnbedingungen einstellen werden, da in weiten Bereichen die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 eingehalten oder unterschritten werden.
Im östlichen Plangebiet mit der Ausweisung WA muss jedoch wegen der insgesamt relativ
kleinen Abstände zu der Anbindung von Neu-Morschenich mit moderaten Überschreitungen der Orientierungswerte tags und nachts bis zu 6 dB(A) gerechnet werden. Gesunde
Wohnverhältnisse sind hier zu erreichen, wenn an die Bauausführung der Gebäude erhöhte Anforderungen gestellt werden. Hier ist passiver Schallschutz gemäß den Lärmpegelbereichen III nach DIN 4109 im Bebauungsplan festzusetzen. Bei der geplanten Entwicklung betrifft dies im Wesentlichen nur noch die jeweils ersten Fassaden, vereinzelt
auch Querfassaden.
Die zusätzlichen Hinweise zum Einbau schallgedämmter Fenster in den Richtlinien
DIN 4109, VDI 2719 und DIN 1946 sind zu beachten. Liegen an den betroffenen Fassaden Schlafräume, sind fensterunabhängige Lüftungen vorgesehen werden.
Köln, den 07.05.2015
ACCON Köln GmbH
Der Sachverständige
Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
Seite 50
Anhang Formelzeichen der RLS 90, Erläuterungen, Abkürzungen und
Symbole
Zeichen
Einheit
A
aR
B
C
DTV
ΔLA,α,Str
DB
DBM
DE
DI
Dp
Dref
Ds
Dstg
DStrO
Dv
Dz
dü
g
H
h
hBeb
hGE
hGI
hm
m
m
m
m
Kfz/24 h
dB
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
m
%
m
m
m
m
m
m
hR
hT
K
Kw
Lr
Lm
Lm,n
Lm,f
Lm,i
Lm,E
LPkw
LLkw
I
M
N
n
p
s
v
w
z
m
m
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
m
Kfz/h
Kfz/h
%
m
km/h
m
m
Bedeutung
Abstand zwischen Emissionsort und Beugungskante
Abstand zwischen Emissionsort und einer reflektierenden Fläche
Abstand zwischen Beugungskante und Immissionsort
Summe der Abstände zwischen mehreren Beugungskanten
Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
Reflexionseigenschaft von Lärmschutzwänden
Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen
Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung
Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen
Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge
Korrektur für unterschiedliche Parkplatzarten
Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion
Pegeländerung durch unterschiedliche Abstände
Korrektur für Steigungen und Gefälle
Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen
Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten
Abschirmmaß eines Lärmschirmes
Überstandslänge der Abschirmeinrichtung
Längsneigung
Höhendifferenz zwischen Immissionsort und Fahrstreifen- bzw. Straßenoberfläche
Höhe der Abschirmeinrichtung über Fahrstreifen- bzw. Straßenoberfläche
mittlere Höhe von baulichen Anlagen
Höhe eines Emissionsortes über Grund
Höhe des Immissionsortes über Grund
mittlerer Abstand zwischen dem Grund und der Verbindungslinie zwischen Emissionsund Immissionsort
Höhe einer reflektierenden Fläche
Hilfsgröße zur Berechnung von hm
Zuschlag für erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen
Korrektur zur Berücksichtigung von Witterungseinflüssen
Beurteilungspegel
A-bewerteter Mittelungspegel
Mittelungspegel des nahen äußeren Fahrstreifens
Mittelungspegel des fernen äußeren Fahrstreifens
Mittelungspegel für ein Teilstück
Emissionspegel
Mittelungspegel der Pkw
Mittelungspegel der Lkw
Abschnittslänge
maßgebende stündliche Verkehrsstärke
mittlere Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde
Anzahl der Stellplätze
maßgebender Lkw-Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht)
Abstand zwischen Emissions- und Immissionsort
zulässige Höchstgeschwindigkeit
Abstand der reflektierenden Flächen voneinander
Schirmwert
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
A2
Seite 51
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach
DIN 4109
Tabelle 8 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen
Raumarten
Aufenthaltsräume in
Wohnungen,
Übernachtungsräu
Bettenräume in
me in
Büroräume 1)
Krankenanstalten
Beherbergungsstätt
und ähnliches
und Sanatorien
en, Unterrichtsräume und
ähnliches
erf. R´w des Außenbauteils in dB
Lärmpegelbereich
„Maßgeblicher
Außenlärmpegel“
dB(A)
I
bis 55
35
30
-
II
56 bis 60
35
30
30
III
61 bis 65
40
35
30
IV
66 bis 70
45
40
35
V
71 bis 75
50
45
40
VI
76 bis 80
2)
50
45
VIl
>80
2)
2)
50
1)
An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den
Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel
leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
2)
Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Tabelle 9 Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach
Tabelle 8 in Abhängigkeit vom Verhältnis S(W + F) / SG
S(W + F) / SG
2,5
2,0
1,6
Korrektur
+5
+4
+3
1,3
+2
1,0
0,8
0,6
0,5
0,4
+1
0
-1
-2
-3
S(W + F):
Gesamtfläche des Außenbauteils eines Aufenthaltsraumes in m2
SG :
Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m2.
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
Seite 52
Tabelle 10 Erforderliche Schalldämm-Maße erf. R’w,res von Kombinationen von
Außenwänden und Fenstern
Schalldämm-Maße für Wand / Fenster in ... dB/ ... dB
bei folgenden Fensterflächenanteilen in %
erf. R’w,res
in dB nach
Tabelle 8
10%
20%
30%
40%
50%
60%
30
30 / 25
30 / 25
35 / 25
35 / 25
50 / 25
30 / 30
35
35 / 30
40 / 25
35 / 30
35 / 32
40 / 30
40 / 30
40 / 32
50 / 30
45 / 32
40
40 / 32
45 / 30
40 / 35
45 / 35
45 / 35
40 / 37
60 / 35
40 / 37
45
45 / 37
50 / 35
45 / 40
50 / 37
50 / 40
60 / 40
50 / 42
60 / 40
60 / 42
50
55 / 40
55 / 42
65 / 45
55 / 45
60 / 45
-
Diese Tabelle gilt nur für Wohngebäude mit üblicher Raumhöhe von etwa 2,5 m und Raumtiefe
von etwa 4,5 m oder mehr, unter Berücksichtigung der Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß erf. R’w,res des Außenbauteiles nach Tabelle 8 und der Korrektur von -2 dB nach
Tabelle 9, Zelle 2.
A3
Ausbreitungsberechnungen
Die Berechnungen der vorliegenden Gutachterlichen Stellungnahme erfolgten richtlinienkonform mit dem Programmsystem Cadna/A der Firma DataKustik. Mit diesem Rechenprogramm werden die Berechnungen streng richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Computermodells durchgeführt. Die erforderliche Zerlegung in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit der Abstandsverhältnisse erfolgt zur Laufzeit
automatisch. Aus diesem Grund entstehen sehr große Datenmengen, deren vollständige
Dokumentation den Umfang dieses Berichtes so erhöhen würde, so dass auf eine
Wiedergabe verzichtet wird.
Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144
A4
Seite 53
Zuordnung der Straßenabschnitte
014
008
001
←
009
010
002
L 264
011
012
012
013
002
L 264
014
007
→
017
70 km/h
001
70 km/h
002
018
50 km/h
007
007
100 km/h
70 km/h
016