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Beschlussvorlage (Anlage 14 Schalltechnisches Fachgutachten)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
4,9 MB
Datum
25.06.2015
Erstellt
01.06.15, 18:11
Aktualisiert
01.06.15, 18:11

Inhalt der Datei

ACCON-Bericht-Nr.: Titel: Verfasser: Berichtsumfang: Datum: ACB 0115 - 407235 - 1144 Schalltechnisches Fachgutachten zum Bebauungsplan C 24 "Merzpark" der Gemeinde Merzenich Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath 53 Seiten 07.05.2015 Entwurf ACCON Köln GmbH Geschäftsführer Handelsregister Bankverbindung Rolshover Straße 45 51105 Köln Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath Sparkasse KölnBonn Tel.: +49 (0)221 80 19 17 - 0 Fax.: +49 (0)221 80 19 17 - 17 Dipl.-Ing. Manfred Weigand Amtsgericht Köln HRB 29247 UID DE190157608 Messstelle nach § 26 BImSchG V:\Berichte\B4072351144.doc BLZ 370 50 198 Konto-Nr. 130 21 99 SWIFT(BIC): COLSDE33 IBAN: DE73370501980001302199 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 2 Titel: Schalltechnisches Fachgutachten zum Bebauungsplan C 24 "Merzpark" der Gemeinde Merzenich Auftraggeber: PGW Grundbesitz GmbH Schafsbenden 20 52372 Kreuzau Auftrag vom: 10.09.2014 Berichtsnummer: ACB 0115 - 407235 - 1144 Datum: 07.05.2015 Projektleiter: Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath Die Vervielfältigung, Konvertierung, Weitergabe oder Veröffentlichung dieses Berichts - insbesondere die Publikation im Internet - bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die ACCON Köln GmbH. Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung 5 2 Grundlagen der Beurteilung 7 2.1 Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur 7 2.2 Planungsunterlagen 8 2.3 Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 8 2.4 Richtwerte der TA Lärm 10 3 Planentwurf 11 4 Emissionskontingentierung 14 4.1 Erläuterungen zur Emissionskontingentierung 14 4.2 Berechnung der zulässigen Gewerbelärmimmissionen 15 4.2.1 Erhöhung der Emissionskontingente für einzelne Immissionspunkte 19 5 Berechnung der Geräuschimmissionen 20 5.1 Allgemeines 20 5.2 Emissionspegel durch den Straßenverkehr 20 5.3 Emissionspegel durch gewerbliche Schallquellen 23 5.3.1 Emissionsparameter der Stellplätze des Nahversorgungszentrums 23 5.3.2 Emissionen durch Ladegeräusche 24 5.4 Ergebnisse der Berechnungen 26 5.4.1 Gewerbelärmsituation FMZ 26 5.4.2 Auswirkung der Planung auf die Umgebung 29 5.4.2.1 Aussiedlerhof nördlich des Plangebiets 29 5.4.2.2 geplante Wohnbauflächen südlich des Plangebiets 30 5.4.3 Verkehrslärmsituation 33 6 Anforderungen an den passiven Lärmschutz 42 7 Qualität der Prognose 48 8 Zusammenfassung 49 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 4 Anhang A 1 Formelzeichen der RLS 90, Erläuterungen, Abkürzungen und Symbole 50 A 2 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 51 A 3 Ausbreitungsberechnungen 52 A 4 Zuordnung der Straßenabschnitte 53 Abbildungsverzeichnis Abb. 1.1 Lage des Plangebiets 6 Abb. 3.1 Entwurf des Bebauungsplans 12 Abb. 3.2 städtebaulicher Entwurf 13 Abb. 4.2.1 Lärmkontingente LEK mit Richtungssektoren 18 Abb. 5.4.1.1 Gewerbelärmimmissionen an den EG tags 27 Abb. 5.4.1.2 Gewerbelärmimmissionen ungünstigste Stockwerke tags 28 Abb. 5.4.2.2.1 Immissionskontingente tags 31 Abb. 5.4.2.2.2 Immissionskontingente nachts 32 Abb. 5.4.1.3 Verkehrslärmimmissionen 2 m über Gelände (Freifeld) tags 34 Abb. 5.4.1.4 Verkehrslärmimmissionen 6 m über Gelände (Freifeld) tags 35 Abb. 5.4.1.5 Verkehrslärmimmissionen 2 m über Gelände (Freifeld) nachts 36 Abb. 5.4.1.6 Verkehrslärmimmissionen 6 m über Gelände (Freifeld) nachts 37 Abb. 5.4.1.7 Verkehrslärmimmissionen Gebäudelärmkarte Höhe EG tags 38 Abb. 5.4.1.8 Verkehrslärmimmissionen Gebäudelärmkarte ungünstigstes Stockwerk tags 39 Abb. 5.4.1.9 Verkehrslärmimmissionen Gebäudelärmkarte Höhe EG nachts 40 Abb. 5.4.1.10 Verkehrslärmimmissionen Gebäudelärmkarte ungünstigstes Stockwerk nachts 41 Abb. 6.1 Lärmpegelbereiche 2 m über Gelände (Freifeld) 44 Abb. 6.2 Lärmpegelbereiche 6 m über Gelände (Freifeld) 45 Abb. 6.3 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 - Gebäudelärmkarte Höhe EG 46 Abb. 6.4 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 - Gebäudelärmkarte ungünstigstes Stockwerk 47 Tabellenverzeichnis Tab. 4.2.1 Emissions- und Immissionskontingente der einzelnen Teilflächen tags Tab. 4.2.2 Emissions- und Immissionskontingente der einzelnen Teilflächen nachts 17 17 Tab. 5.2.1 Emissionsparameter für die berücksichtigten Straßen 22 Tab. 5.3.1.1 Emissionsparameter der Stellplätze des Nahversorgungszentrums 23 Tab. 5.3.2.1 Emissionsparameter der Liefervorgänge des Nahversorgungszentrums 25 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 1 Seite 5 Aufgabenstellung Die P.G.W. Grundbesitz GmbH in Düren-Kreuzau plant am östlichen Siedlungsrand des Zentralortes Merzenich einen Wohn- und Versorgungsstandort. Hauptmerkmal des Nutzungskonzeptes ist das Nebeneinander von Wohnen und (Nah-) Versorgungseinrichtungen. Ein Schwerpunkt beim Wohnungsbau liegt auf der Errichtung von kompakten Wohngebäuden für betreutes Seniorenwohnen. Ergänzt wird diese Form des Wohnens durch Doppelhäuser. Das Planungsrecht soll durch den Bebauungsplan Merzenich C 24 „Merzpark“ geschaffen werden, dessen Aufstellung der Rat der Gemeinde Merzenich in seiner Sitzung am 13.11.2014 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen hat. In der gleichen Sitzung wurde die Einleitung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen. Die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters (900 qm Verkaufsfläche) und eines Getränkemarktes (300 qm Verkaufsfläche) sollen sowohl der Versorgung der zukünftigen Bewohner der Wohngebäude im Plangebiet, als auch den zukünftigen Bewohnern des Umsiedlungsstandortes Morschenich - Neu sowie den Bewohnern der umliegenden Wohngebiete dienen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Merzenich C 24 weist eine Größe von ca. 3,3 ha auf und liegt östlich des bestehenden Siedlungsrandes der Gemeinde Merzenich im Übergang zum Umsiedlungsstandort Morschenich - Neu. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Merzenich C 24 ist in Abb. 1.1 dargestellt. Der Entwurf des Bebauungsplans sieht im westlichen Teil die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets nach § 4 BauNVO vor, im östlichen Teil sind die Ausweisungen „Sondergebiet Nahversorgungsmarkt“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO und eingeschränktes Gewerbegebiet nach § 4 BauNVO vorgesehen. Mögliche Lärm-Immissionskonflikte zwischen den Wohnnutzungen einerseits sowie den neu festzusetzenden SO- und GE-Flächen andererseits sollen im Bebauungsplan durch entsprechende Festsetzungen der zulässigen Geräuschemissionen so begrenzt werden, dass auch beim Zusammenwirken aller Anlagen keine unzulässigen Geräuschimmissionen auftreten. Dazu sind im Bebauungsplan zulässige Emissionskontingente (LEK) nach der DIN 45691 [12] festzusetzen. Auf diese Weise können die Anforderungen an neue Anlagen frühzeitig ermittelt werden und in der Planung berücksichtigt werden. Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 6 Insbesondere wird auf diese Weise das Miteinander aller Anlagen gemäß den Anforderungen der TA Lärm geregelt. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens soll geprüft werden, ob der Betrieb eines Nahversorgungszentrums am geplanten Standort grundsätzlich möglich ist. Dabei wird die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts vorliegende Gestaltungsplanung zugrunde gelegt. Insofern können sich im Zuge der noch ausstehenden Baugenehmigungsverfahren Abweichungen ergeben. Sofern erforderlich, sollen Maßnahmen zur Lärmminderung entwickelt werden. Weiterhin ist aufgrund der Nähe zur L 264 sowie der neu errichteten Anbindung des Ortsteils Morschenich von Verkehrslärmimmissionen im Wohngebiet auszugehen. Außerdem ist aufgrund der Nachbarschaft von Einzelhandel und Gewerbe und Wohnen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu prüfen, ob gesunde Wohnverhältnisse im Plangebiet zu erwarten sind bzw. welche Maßnahmen zum Schallschutz zu ergreifen sind. Die vorliegende Gutachterliche Stellungnahme dokumentiert die hierzu durchgeführten Berechnungen und Beurteilungen. Abb. 1.1 Lage des Plangebiets Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 7 2 Grundlagen der Beurteilung 2.1 Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur Für die Berechnungen und Beurteilungen wurden benutzt: [1] Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1740) [2] Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung v. 23.9.2004 I 2414, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) [3] Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) [4] DIN ISO 9613-2 E, „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, September 1997 [5] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 GMBl. 1998 S. 503 [6] DIN 4109, "Schallschutz im Hochbau", November 1989 [7] DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002, [8] Beiblatt 1 zur DIN 180005, Mai 1987 [9] Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr IA3 016.21-2 zur DIN 18005 (am 01.01.2003 als Erlass des MSWKS bestätigt) [10] VDI 2720 E, Blatt 1, „Schallschutz durch Abschirmung im Freien“, Februar 1991 [11] VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“, August 1987 [12] DIN 45691, "Geräuschkontingentierung", Dezember 2006 [13] RLS 90 „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen“, Ausgabe 1990, Der Bundesminister für Verkehr [14] Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. überarb. Aufl. 2007, Bayerisches Landesamt für Umwelt [15] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2005 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 8 [16] Energieeinsparungsgesetz - EnEG, Energieeinsparungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2197) [17] DIN 1946-6, Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen; Anforderungen, Ausführung, Abnahme (VDI-Lüftungsregeln), Ausgabe Oktober 1998 2.2 Planungsunterlagen Folgende Unterlagen standen zur Verfügung: [18] Entwurf zum Bebauungsplan - Büro Stadtplanung Zimmermann GmbH, Linzer Straße 31, 50939 Köln [19] Städtebaulicher Entwurf - Architekturbüro Heinz Härtl, Im Buschfeld 13, 52134 Herzogenrath [20] Vermesserplan,, über Büro Dr. Jochims, & Burtscheidt Bauwesen u. Umwelttechnik GmbH, Düren [21] Schalltechnische Untersuchung Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 23 „MorschenichNeu", ISU-Plan Planungsgruppe für Immissionsschutz, Stadtplanung und Umweltplanung Reinersstraße 47, 46145 Oberhausen, Oktober 2012 [22] Bauakten Aussiedlerhof nördlich des Plangebiets, Baugenehmigung 01663-96-06 vom 18.07.1996, Schreiben zur Bauvoranfrage vom 07.09.1994 Eine Ortsbegehung wurde vom Unterzeichner durchgeführt, die Planungsabsichten wurden detailliert dargelegt. 2.3 Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 Die DIN 18005 [7] enthält eine Sammlung vereinfachter Berechnungsverfahren, die dem Planer auch ohne vertiefende Kenntnisse die Möglichkeit geben soll, die Geräuschsituation rechnerisch abzuschätzen. In dem sogenannten Beiblatt 1, das jedoch nicht Teil der Norm ist, werden „wünschenswerte“ Zielwerte zum Lärmschutz je nach Eigenarten der jeweiligen Baugebiete aufgeführt. Diese Orientierungswerte haben nicht den Charakter Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 9 normativ festgelegter Grenzwerte, sie sollen daher als "Orientierungshilfe" bzw. als „grober Anhalt" herangezogen werden1. Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 heißt es: In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. (...) Überschreitungen der Orientierungswerte (...) und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes (...) sollen im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan oder in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und gegebenenfalls in den Plänen gekennzeichnet werden. Entsprechend dem Bebauungsplanentwurf ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets vorgesehen. Nach dem Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zur DIN 18005 [9] sollen die im Beiblatt 1 zur DIN 18005 [8] angegebenen Orientierungswerte für die maximal zulässigen Lärmimmissionspegel angestrebt werden. Für Allgemeine Wohngebiete werden genannt: tags 55 dB(A) und nachts 40 / 45 dB(A) Dabei soll der niedrigere Nachtwert für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 1 vergl. hierzu Oberverwaltungsgericht NRW, 7 D 48/04.NE, vom 16.12.2005 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 2.4 Seite 10 Richtwerte der TA Lärm Bezüglich der gewerblichen Nutzungen (Fachmarktzentrum, Gewerbegebiet) östlich sind die Richtwerte nach der TA Lärm [5] maßgebend. Sie entsprechen den jeweils niedrigeren Orientierungswerten: Allgemeine Wohngebiete: tags 55 dB(A) nachts 40 dB(A) und Der Beurteilungszeitraum „tags“ dauert von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und beträgt 16 Stunden. In der Nachtzeit ist die ungünstigste volle Stunde zu beurteilen. Nach der Nummer 6.5 der TA Lärm sind für Allgemeine Wohngebiete für die Zeiten von 6.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr Geräusche mit einem Zuschlag von 6 dB(A) zu berücksichtigen, um der erhöhten Störwirkung in diesen Zeiten Rechnung zu tragen. Außerdem gilt gemäß der TA-Lärm der Richtwert als überschritten, wenn während der Tageszeit ein einziges Geräuschereignis den Richtwert um mehr als 30 dB(A) und nachts um mehr als 20 dB(A) überschreitet. Somit liegt eine Richtwertüberschreitung in WA-Gebieten vor, wenn z.B. einzelne Vorgänge kurzzeitige Immissionspegel tags von mehr als 85 dB(A) und nachts von mehr als 60 dB(A) verursachen. Aufgrund des recht großen Abstands zwischen der geplanten Wohnbebauung und der Einzelhandelsnutzungen können Spitzenpegelüberschreitungen von vornherein ausgeschlossen werden. Das Wohnhaus des nördlich gelegenen Aussiedlerhofs liegt im Außenbereich nach §35 BauGB. Hierfür besteht ein Schutzbedarf entsprechend einem Mischgebiet mit gegenüber einem Allgemeinen Wohngebiet um jeweils 5 dB(A) höheren Richtwerten. Aufgrund der deutlich weiter entfernten Lage im Vergleich zu dem geplanten Wohngebiet (vergl. Abb. 3.1) sind dort geringere Immissionspegel zu erwarten als in dem geplanten WA-Gebiet. Unter Berücksichtigung der außerdem höheren Richtwerte ist somit von vornherein sichergestellt, dass bei der Einhaltung der Richtwerte im WA-Gebiet am Wohnhaus des Aussiedlerhofs keine unzulässigen Immissionspegel auftreten können. Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 3 Seite 11 Planentwurf Die Abgrenzung des Plangebiets wurde bereits im Abschnitt 1 (Abb. 1.1) beschrieben. Das Plangebiet selbst ist weitgehend eben. Nördlich steigt die Anbindung des Ortsteils Morschenich-Neu über eine Rampe zur Überführung der L 264 an. Die folgende Abb. 3.1 zeigt den Entwurf des Bebauungsplans, das städtebauliche Gestaltungskonzept ist Abb. 3.2 zu entnehmen. Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 12 Wohnhaus Aussiedlerhof Abb. 3.1 Entwurf des Bebauungsplans Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Abb. 3.2 städtebaulicher Entwurf Seite 13 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 14 4 Emissionskontingentierung 4.1 Erläuterungen zur Emissionskontingentierung Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll das Planungsrecht für zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen und geregelt werden. Die Sicherstellung des vorbeugenden Immissionsschutzes bedingt, dass an der schutzbedürftigen Bebauung im Einwirkungsbereich der Sondergebiets- und Gewerbeflächen in Zukunft keine unzulässigen Geräuschimmissionen auftreten dürfen, die in der TA-Lärm festgeschriebenen Richtwerte (Abschnitt 2.4) müssen eingehalten werden. Daraus folgt, dass für neu zu errichtende Anlagen im Sinne der TA Lärm klare Bedingungen zur Sicherstellung der Schutzansprüche der Wohnbebauung im Einwirkungsbereich festgeschrieben werden müssen. Dabei ist dem Ansatz der Akzeptorbezogenheit zu folgen: Entscheidend sind die Gesamtimmissionen, der der Akzeptor (betroffener Anwohner) ausgesetzt ist, das Zusammenwirken aller Anlagen ist also zu berücksichtigen. Die Regelung der Begrenzung erfolgt im Plangebiet durch die Festsetzung der zulässigen Emissionskontingente (LEK) gem. DIN 45691 [12] auf den potentiell emittierenden SO- und GE-Flächen, wobei die Festsetzung der LEK auch davon abhängig ist, welche Lärmemissionen auf dieser Flächen voraussichtlich entstehen oder zu erwarten sind und welche Möglichkeiten der Einflussnahme auf diese Schallemissionen gegeben sind. Hierdurch wird erreicht, dass die Aufteilung des Plangebietes eine möglichst optimale Nutzung unter den gegebenen Bedingungen zulässt. In Teilbereichen, in denen hohe Schallemissionen auftreten bzw. zu erwarten sind, können höhere Schallleistungspegel zugelassen werden als in Teilbereichen mit niedrigeren Schallemissionen. Im vorliegenden Fall sind 2 gewerblich nutzbare Flächen (SO und GE) zu berücksichtigen. Im Rahmen von bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist nachzuweisen, dass die festgesetzten Emissionskontingente LEK eingehalten werden, die Pflicht zur Vorsorge ergibt sich aus der Nummer 3.3 der TA-Lärm. Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 4.2 Seite 15 Berechnung der zulässigen Gewerbelärmimmissionen Das Verfahren zur Berechnung der zulässigen Gewerbelärmimmissionen ist in der DIN 45691 [12] beschrieben: Die Ermittlung der Emissionskontingente LEK erfolgt durch die Berechnung der ungehinderten, ungerichteten und verlustlosen Schallausbreitung in den Vollraum, d. h. ohne Berücksichtigung von Luftabsorption, Zusatzdämpfungen durch Boden und Meteorologie, Richtwirkungen, Abschirmungen oder Reflexionen. Die Berechnungen erfolgen iterativ anhand eines digitalen Modells, dass auf der Basis der Planunterlagen erstellt wurde, wobei die im vorangegangenen Abschnitt beschriebenen Kriterien einbezogen werden. Wenn der Abstand des Immissionsortes vom Schwerpunkt der Fläche mehr als das zweifache ihrer größten Ausdehnung beträgt, kann für alle Schallquellen einheitlich der Abstand des Immissionsortes vom Mittelpunkt der Anlage eingesetzt werden. Ist die gesamte zu betrachtende Flächenquelle so groß, dass sie nicht diesem Kriterium genügt, so muss eine entsprechende Unterteilung in genügend kleine Teilflächen erfolgen, wobei die größte Längenausdehnung jeder Teilfläche kleiner als der halbe Abstand zum Immissionspunkt sein muss. Diese notwendige Unterteilung in Teilflächen wird von dem verwendeten Rechenprogramm „CADNA/A“2 selbständig durchgeführt. Wegen der großen Datenmenge lässt sich der Rechengang nicht vollständig mit vertretbarem Aufwand dokumentieren. Die Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente (Emissionsbegrenzung) des Plangebiets für die Tages- und Nachtzeit und die Dimensionierung erfolgte unter Berücksichtigung der vorangegangenen Ausführungen. Da sich die Ermittlung der möglichen Schallleistungspegel aus mehrfachen aufeinander folgenden Rechenvorgängen ergibt, ist nur das Endergebnis der Rechengänge dargestellt. Die Immissionskontingente IK werden durch die geometrische Ausbreitung in den Vollraum berechnet: IK = LWA,zul -10 lg 4 π s2/s0 = LWA,zul -10 lg s2/s0 - 11 [dB (A)] mit LwA,zul = LEK + 10 lg S/S0 S: Größe der Anlagen- bzw. Betriebsfläche S0: 1 m2 s: Abstand zwischen Flächenschwerpunkt und Immissionsort s0: 1 m ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 2 CADNA/A, DataKustik GmbH München, Version 4.5.148 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 16 Nachfolgend sind alle nach DIN 45691 [12] ermittelten Kontingente zusammengestellt. Tab. 4.2.1 und Tab. 4.2.2 enthalten die LIK für alle betrachteten Immissionspunkte, die sich mit den ebenfalls aufgeführten LEK ergeben. Die Immissionskontingente sind von gelb nach rot in Abhängigkeit der pegelbestimmenden Eigenschaft am Immissionspunkt einfärbt. Die LIK mit den größten Auswirkungen am jeweiligen IP sind in Richtung rot, die mit den geringsten in Richtung gelb angelegt. Die angestrebte Einhaltung der Planungswerte ist sichergestellt. Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 17 Tab. 4.2.1 Emissions- und Immissionskontingente der einzelnen Teilflächen tags Emissionskontingente Bezeichnung Fläche dS LEK Immissionskontingente Lw Ausweisung IP1 IP2 IP3 IP4 WA WA WA WA m² dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) SO 5.030 37,0 61 98 51 54 54 52 GEe 4.800 36,0 64 100 48 49 49 48 55 55 55 55 53 55 55 53 -2 0 0 -2 Planungszielwert tags Summe BP C 24 9.635 103 Differenz zum Planungszielwert Tab. 4.2.2 Emissions- und Immissionskontingente der einzelnen Teilflächen nachts Emissionskontingente Bezeichnung Fläche dS LEK Immissionskontingente Lw Ausweisung IP1 IP2 IP3 IP4 WA WA WA WA m² dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) SO 5.030 37,0 46 83 36 39 39 37 GEe 4.800 36,0 49 86 33 34 34 33 40 40 40 40 38 40 40 38 -2 0 0 -2 Planungszielwert tags Summe BP C 24 Differenz zum Planungszielwert 9.635 88 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 18 LEKt: 64.0 64 dB(A) LEKn: 49 dB(A) Ref-Pkt 1 B IP 1 LEKt: 61.0 61 dB(A) LEKn: 46 dB(A) IP 2 IP 3 65 IP 4 A 63 Abb. 4.2.1 Lärmkontingente LEK mit Richtungssektoren Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 4.2.1 Seite 19 Erhöhung der Emissionskontingente für einzelne Immissionspunkte Wie in den vorangegangenen Abschnitten erläutert wurde, muss zur Prüfung auf die Zulässigkeit eines Einzelvorhabens festgestellt werden, ob die Geräuschemissionen der geplanten Anlagen kleiner oder höchstens gleich dem im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingent sind. Über eine Immissionsprognose kann dieser Nachweis erbracht werden. Dabei ist aus dem Emissionskontingent nach DIN 45691 [12] das Immissionskontingent LIK zu berechnen und mit dem Teilimmissionspegel der geplanten Anlage zu vergleichen. In der Regel wird die Berechnung zu unterschiedlichen Differenzen zwischen LIK und Teilimmissionspegel an jedem Immissionspunkt führen, da die tatsächlich zu erwartenden Immissionspegel der geplanten Anlagen durch genauere Berechnungen ermittelt werden, die die gesamten Einflüsse auf dem Schallausbreitungsweg berücksichtigen. Tab. 4.2.1 und Tab. 4.2.2 zeigen, dass tags und nachts die Immissionspunkte IP 2 und IP 3 die zulässigen Emissionskontingente nach oben hin begrenzen. An den übrigen Immissionspunkten würden die Planungszielwerte auch bei der Ausschöpfung der Emissionskontingente mehr oder weniger unterschritten. Die DIN 45691 sieht für diesen Fall im Anhang A.2 die Erhöhung der Emissionskontingente durch so genannte Zusatzkontingente LEK,zus in bestimmten Richtungssektoren vor. Die Richtungssektoren werden hierbei analog einer Windrose auf einen oder mehrere geeignet festzulegende Referenzpunkte bezogen. Die Zusatzkontingente für jeden Immissionspunkt j in jedem Richtungssektor k berechnen sich nach folgender Formel: L EK , zus , k = L PL , f − 10 ⋅ lg ∑ 10 0 ,1 ( LEK ,i − Δ Li , j ) / dB dB i Für Immissionspunkte in den in der folgenden Tabelle aufgeführten Richtungssektoren A und B, ausgehend vom Bezugspunkt Ref-Pkt 1 mit den UTM32-Koordinaten Rechtswert: 32.326.275 Hochwert: 5.634.005 dürfen die Emissionskontingente LEK um die folgenden Zusatzkontingente LEK,zus erhöht werden Richtungssektor Winkel LEK,zus,tags / nachts A 204° / 221° 2 / 2 dB(A) B 261° / 276° 2 / 2 dB(A) Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 20 5 Berechnung der Geräuschimmissionen 5.1 Allgemeines Zur Berechnung der Schallimmissionen wurde das EDV-Programm „CADNA/A, Version 4.5.148 der Firma DataKustik eingesetzt. Die Digitalisierung des Untersuchungsgebietes (digitales Geländemodell) und der angrenzenden Bebauung erfolgte weitgehend durch den Import der vorliegenden Datenbestände und Pläne. Die Karten im Anhang basieren auf dem digitalisierten Untersuchungsgebiet. Die Ausbreitungsberechnungen erfolgten streng richtlinienkonform. Unter Berücksichtigung der Pegelminderungen über den Abstand und durch Abschirmung sowie der Pegelzunahme durch Reflexionen an Gebäudeflächen wurden die Beurteilungspegel bestimmt. Die Darstellung der zu erwartenden Geräuschsituation erfolgt sowohl in Form von flächenhaften Lärmkarten als auch als Gebäudelärmkarten an der geplanten Bebauung. Diese Darstellung erlaubt die Beurteilung der zu erwartenden inneren Abschirmung im Plangebiet und die Eigenabschirmung der Gebäude. Durch entsprechendes farbliches Anlegen ergeben sich so innerhalb der gewählten Pegelklassen zusammenhängende Bereiche. An den Grenzen der Pegelklassen bilden sich Linien gleicher Pegel aus (Isolinien). 5.2 Emissionspegel durch den Straßenverkehr Auf das geplante Wohngebiet wirken folgende Straßen ein (vergl. [21]): L 264 Anbindung L 264 B 264 Morschenicher Str. Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen (DTV) und die zur Schallberechnung erforderlichen Parameter sind in Tab. 5.2.1 auf Seite 22 aufgeführt Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 21 Verkehrslärmimmissionen werden allgemein nach den RLS 90 (Richtlinien für Lärmschutz an Straßen) [12] berechnet. In diesem Regelwerk ist das Verfahren detailliert beschrieben, so dass hier nur eine kurze Erläuterung erfolgt (vergl. auch Anhang A 1). Nach diesem Verfahren werden zunächst Emissionspegel in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens und des Straßenzustandes berechnet, aus denen unter Berücksichtigung des Geländes die Immissionspegel an bestimmten Immissionspunkten ermittelt werden. Aus dem maßgeblichen stündlichen Verkehrsaufkommen M und dem prozentualen LkwAnteil p werden die Emissionspegel Lm,E berechnet, die unter standardisierten Bedingungen die Geräuschsituation in 25 m Abstand zu einem Fahrstreifen beschreiben. Dabei erfolgen die Berechnungen getrennt nach Tageszeit (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr). Den Berechnungen liegen die in der Untersuchung [21] aufgeführten Verkehrsdaten zugrunde. In der folgenden Tabelle sind die sich daraus ergebenden Emissionsparameter zusammengestellt. Die Bedeutung der einzelnen Formelzeichen ist der Tabelle im Anhang zu dieser Gutachterlichen Stellungnahme zu entnehmen. Die Zuordnung der einzelnen Straßenabschnitte ist dem Anhang A 4 zu entnehmen. Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 22 Tab. 5.2.1 Emissionsparameter für die berücksichtigten Straßen Straße Abschnitt DTV Kfz/24h LmEt LmEn pt pn Mt Mn v Pkw vLkw dB(A) dB(A) % % Kfz/h Kfz/h km/h km/h Dvt Dvn DStrO dB(A) dB(A) dB(A) Steig ung DStg % dB(A) L 264 001 bis Morschenicher Str. 18144 70,4 59,5 20 10 1089 145 70 70 -1,5 -2,0 0 0,6 0,0 L 264 002.1 Morschenicher Str. bis KP 16100 71,3 60,9 20 10 966 129 100 80 -0,1 -0,1 0 0,3 0,0 L 264 002.2 Morschenicher Str. bis KP 16100 69,9 59,0 20 10 966 129 70 70 -1,5 -2,0 0 0,4 0,0 L 264 007 B 264 bis Am Roßpfad 14100 69,3 58,4 20 10 846 113 70 70 -1,5 -2,0 0 1,7 0,0 L 264 007 B 264 bis Am Roßpfad 14100 70,7 60,4 20 10 846 113 100 80 -0,1 -0,1 0 0,3 0,0 Anbindung L 264 008 Sportplatz -KV 847 52,5 42,4 9 2,7 51 9 50 50 -4,2 -5,4 0 0,5 0,0 Anbindung L 264 009 KV -AS Ost 422 49,5 39,4 9 2,7 25 5 50 50 -4,2 -5,4 0 0,4 0,0 Anbindung L 264 010 Einfahrt Richtung Nord 211 46,5 36,4 9 2,7 13 2 50 50 -4,2 -5,4 0 1,2 0,0 Anbindung L 264 011 Ausfahrt Richtung Nord 211 46,5 35,0 9 2,7 13 2 50 50 -4,2 -5,4 0 0,3 0,0 Anbindung L 264 012 Ausfahrt Richtung Süd 212 46,5 35,0 9 2,7 13 2 50 50 -4,2 -5,4 0 1,6 0,0 Anbindung L 264 013 Einfahrt Richtung Süd 211 46,5 35,0 9 2,7 13 2 50 50 -4,2 -5,4 0 1,9 0,0 Anbindung L 264 014 KV-Ri Merzenich 423 49,5 39,4 9 2,7 25 5 50 50 -4,2 -5,4 0 0,6 0,0 B 264 016.1 B 264 bis KP L 264 25002 73,2 65,8 20 20 1500 275 100 80 -0,1 -0,1 0 0,8 0,0 B 264 016.1 B 264 bis KP L 264 25002 71,8 64,4 20 20 1500 275 70 70 -1,5 -1,5 0 0,4 0,0 B 264 017.1 B 264 ab KP L 264 14665 69,4 62,1 20 20 880 161 70 70 -1,5 -1,5 0 0,4 0,0 B 264 017.2 B 264 ab KP L 264 14665 70,9 63,5 20 20 880 161 100 80 -0,1 -0,1 0 0,2 0,0 Morschenicher Str. 018 L264 bis Merzenich 3462 58,9 48,7 10 3 208 38 50 50 -4,1 -5,3 0 0,7 0,0 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 23 5.3 Emissionspegel durch gewerbliche Schallquellen 5.3.1 Emissionsparameter der Stellplätze des Nahversorgungszentrums Das geplante Nahversorgungszentrum soll eine Verkaufsfläche von ca. 1.200 m2 aufweisen. Da im derzeitigen Planungsstadium noch keine detaillierten Angaben zum Kunden aufkommen vorliegen wird auf Literaturwerte [14] zurückgegriffen, die in der Regel Ansätze zur sicheren Seite darstellen. Für Verbrauchermärkte werden pro m2 Nettoverkaufsfläche 0,1 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde genannt. Dies entspricht im vorliegenden Fall 1.920 Bewegungen, entsprechend 960 Kfz pro Tag. Auf dem Kundenparkplatz sind ca. 47 Stellplätze vorgesehen. Basierend auf einer Netto-Gastraumfläche von ca. 1.200 m2 ergeben sich folgende Emissionsparameter: Tab. 5.3.1.1 Emissionsparameter der Stellplätze des Nahversorgungszentrums PPL FMZ ID / Bezeichnung: zusammengefasstes Verfahren Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage Berechnungsverfahren EKZ Standard-Einkaufswagen Art des Parkplatzes Verbrauchermarkt Art der Fahrbahnoberfläche Bezugsgröße B 1200 m² Netto-Verkaufsfläche Anzahl Stellplätze: Asphalt Zuschlag für die Parkplatzart KPA 3,0 dB(A) Zuschlag für Impulshaltigkeit KI 4,0 dB(A) Zuschlag für Fahrbahnoberfl. KStrO 0,0 dB(A) KD 4,7 dB(A) f (Stpl. pro Bezgröße): 47 Bewegungen 0,07 N LWi tags gesamt 1920 /d 0,100 /h 95,5 dB(A) tags außerh. Ruhez. 1824 /d 0,095 /h 95,3 dB(A) tags innerh. Ruhez. 96 /d 0,005 /h 88,5 dB(A) ung. Nachtstunde 0 /h 0,00 /h -999,0 dB(A) LW 96,1 dB(A) -999,0 dB(A) Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 5.3.2 Seite 24 Emissionen durch Ladegeräusche Berechnungen vorab zeigen, dass nächtliche Anlieferungen aufgrund zu erwartender Spitzenpegelüberschreitungen nicht lösbare Konflikte verursachen würden und daher nicht weiter berücksichtigt werden. Aus Erfahrungen an vergleichbaren Nahversorgungszentren kann davon ausgegangen werden, dass ca. 6 Lkw die gemeinsame Laderampe am Tag anfahren werden, die das Frischesortiment, Obst und Gemüse, das Trockensortiment, Brot und Backwaren und Getränke anliefern bzw. Leergut abtransportieren. Da nicht jeder Lkw vollständig entladen wird, liegt ein Ansatz von 20 zu bewegenden Paletten pro Lkw auf der sicheren Seite. Die Warenanlieferungen sollen an der nördlichen Seite des Marktes durchgeführt werden, wobei die Anbindung des oben offenen Ladebereichs über die westliche Zufahrt und den Parkplatz erfolgt. Dabei fahren die anliefernden Lkw rückwärts in den Anlieferbereich. Die Laderampe selbst wird durch das Ladengebäude weitgehend abgeschirmt. Die Ware wird dann üblicherweise in Rollbehältern oder auf Palletten mittels Handhubwagen über die abgesenkte Ladebordwand der Lkw abgeladen. Während des Ladevorgangs werden mögliche Kühlaggregate zwar üblicherweise abgeschaltet, zur Sicherheit wird jedoch ein in Summe zweistündiger Betrieb berücksichtigt. Die Ballenpresse für die Kartonage-Abfälle wird in der Regel innerhalb des Lagerbereichs betrieben, so dass in der Umgebung keinen relevanten Geräuschabstrahlungen zu erwarten sind. Die Berechnung der zu erwartenden Geräuschemissionen erfolgt nach den Ansätzen des Technischen Berichtes zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren [15]. Danach wird unterschieden nach Rangiervorgängen und Ladevorgängen. Erstere hängen von der Anzahl der Lkw ab, letztere von der Anzahl der beim Laden entstehenden Einzelereignisse. Die Rangiervorgänge werden über eine repräsentative Flächenschallquelle erfasst. Nach [15] emittiert ein Rangiervorgang (Dauer ca. 3 min) einschließlich Absetzen und Öffnen der Ladebordwand einen zeitbezogenen mittleren Schallleistungspegel pro Einzelereignis und Stunde einschließlich der Berücksichtigung der Impulshaltigkeit des Geräuschs von LWAT,1h = 87 dB(A). Pro Ladezyklus ergeben sich jeweils zwei nahezu gleiche Gruppen von Einzelereignissen. Diese bestehen aus der Fahrbewegung innerhalb des Fahrzeuges und den beim Über- Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 25 fahren der Ladebordwand entstehenden Geräuschen. Außerdem sind die Rollgeräusche im Inneren des Lkw zu berücksichtigen, so dass sich mit diesen Ansätzen die Schallleistungspegel ergeben, die in der folgenden Tabelle dokumentiert sind. Tab. 5.3.2.1 Emissionsparameter der Liefervorgänge des Nahversorgungszentrums Anz. / TB Vorgang N /h 10 lg(N) Anteil p 10 lg(p) + dRz dRzges Lw o. Rz. | m. Rz. dB dB dB(A) dB Rangiervorgänge, Andocken, Absetzen, Aufnehmen Ladebr. (Dauer ca. 3 min) gesamter Tag (TB=16h) 6 0,38 -4,3 100,0 % 0,0 innerh. d. Ruhezeiten 2 0,13 -9,0 33,3 % 1,2 außerh. d. Ruhezeiten 4 0,25 -6,0 66,7 % -1,8 lauteste Nachtstunde 0 0,00 3,0 87,0 82,7 85,7 - Rückfahrwarner (Dauer ca. 1 min) Lw 102 LW0,1h 84,2 3,0 80,0 83,0 gesamter Tag (TB=16h) 6 0,38 -4,3 100,0 % 0,0 innerh. d. Ruhezeiten 2 0,13 -9,0 33,3 % 1,2 außerh. d. Ruhezeiten 4 0,25 -6,0 66,7 % -1,8 lauteste Nachtstunde 0 0,00 - Palettenhubwagen Innenrampe (2 Vorgänge pro Palette) gesamter Tag (TB=16h) 120 7,50 8,8 100,0 % 0,0 innerh. d. Ruhezeiten 40 2,50 4,0 33,3 % 1,2 außerh. d. Ruhezeiten 80 5,00 7,0 66,7 % -1,8 lauteste Nachtstunde 1 1,00 0,0 3,0 LW0,1h 83,0 91,8 94,7 83,0 Kühlaggregat ("Thermo-King" aus Parkplatzlärmstudie beim Betrieb) gesamter Tag (TB=16h) 2 0,13 -9,0 100,0 % 0,0 innerh. d. Ruhezeiten 1 0,06 -12,0 50,0 % 3,0 außerh. d. Ruhezeiten 1 0,06 -12,0 50,0 % -3,0 lauteste Nachtstunde 1 1,00 0,0 Lw0,1h: N: p: dRz: dRzges: LW0,1h 4,0 LW0,1h 97,0 88,0 91,9 97,0 Schalleistungspegel für einen Vorgang pro Stunde Anzahl der Vorgänge Anteil der Vorgänge innerhalb bzw. außerhalb ruhebedürftiger Zeiten Zuschlag für Ruhezeiten von 6 dB(A) Zuschlag für Ruhezeiten bezogen auf den gesamten Tag Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 5.4 Ergebnisse der Berechnungen 5.4.1 Gewerbelärmsituation FMZ Seite 26 Die folgenden Lärmkarten zeigen die Gewerbelärmsituation an den EG und jeweils ungünstigsten Stockwerken der geplanten Wohnhäuser. Die Ergebnisse zeigen, dass in Tab. 4.2.1 dargestellten Immissionskontingente für die SO-Fläche von tags 53 bis 54 dB(A) unter Berücksichtigung der Zusatzkontingente eingehalten werden. Insofern sind noch ausreichende Reserven für die GE-Fläche vorhanden. Bei der im Rahmen des Bauantrages notwendigen detaillierten Prognose sind jedoch noch Abweichungen möglich. Grundsätzlich ist der Betrieb des Nahversorgungszentrums am geplanten Standort darstellbar. 32326050 Seite 27 32326100 32326150 32326200 32326250 32326300 32326400 Richtwerte 32326350 5634100 TA Lärm 32326450 Pegelklassen WA: 55 dB(A) tags 40 dB(A) nachts 38 47 35 48 32 47 33 31 34 31 29 26 33 37 29 32 29 39 32 39 30 35 29 28 34 5633950 22 36 35 30 35 36 30 22 29 24 28 28 36 36 35 41 34 30 24 32 32 29 29 27 32 28 33 30 31 25 24 23 31 28 28 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 24 Merzpark 31 32 30 23 35 32 31 31 27 29 46 32 32 30 29 28 31 32 27 29 26 30 30 31 29 30 5633900 44 33 30 24 33 32 25 32 28 24 29 27 24 27 28 24 5633850 24 5633850 26 Gewerbelärmbelastung - Ersteinschätzung Gebäudelärmkarte Höhe EG Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr 1:2000 PGW 07.05.2015 Schafsbenden 20 Grundbesitz GmbH ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326400 Tel.: 02422 904132326450 311 Tel.: 0221 801917 - 0 52372 Kreuzau 32326050 Abb. 5.4.1.1 5633900 5633950 29 43 35 30 27 27 28 25 43 35 39 33 38 39 43 39 35 31 31 29 44 34 43 33 31 27 32 5634000 5634000 5634050 <= 35 dB(A) 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 5634050 26 27 27 36 26 26 34 26 34 26 34 5634100 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 32326100 32326150 Gewerbelärmimmissionen an den EG tags 32326200 32326250 32326300 32326350 32326050 Seite 28 32326100 32326150 32326200 32326250 32326300 32326400 Richtwerte 32326350 5634100 TA Lärm 32326450 Pegelklassen WA: 55 dB(A) tags 40 dB(A) nachts 35 32 35 33 3232 36 51 31 5633950 26 4445 38 39 3936 37 39 36 32 32 31 31 36 37 26 50 48 47 35 46 46 33 45 40 41 44 42 33 47 44 49 50 49 34 3739 30 49 41 33 39 40 32 38 32 30 44 45 48 49 37 34 42 32 42 42 34 41 35 26 3233 34 34 39 40 39 40 26 50 36 49 33 50 37 36 35 33 31 33 34 33 32 32 34 36 31 36 26 32 32 33 30 34 31 32 33 33 3435 34 3029 31 29 29 32 32 28 33 3132 33 32 33 32 34 29 27 31 28 30 30 31 32 31 30 29 31 3028 32 29 30 29 31 32 33 26 32 32 33 33 33 28 29 26 31 28 2928 31 30 28 31 31 32 5633900 51 50 50 36 49 49 36 47 34 31 32 28 33 29 29 34 33 30 31 3332 28 31 28 32 29 35 27 29 31 38 27 31 38 30 32 31 26 37 36 31 30 34 30 33 28 5634000 40 50 42 51 5633950 3639 33 34 35 50 50 33 32 33 32 41 50 36 38 35 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 24 Merzpark 30 27 5633850 27 5633850 26 Gewerbelärmbelastung - Ersteinschätzung Gebäudelärmkarte ung. Stockwerk (max. Pegel) Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr 1:2000 PGW 07.05.2015 Schafsbenden 20 Grundbesitz GmbH ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326400 Tel.: 02422 9041 31132326450 Tel.: 0221 801917 - 0 52372 Kreuzau 32326050 Abb. 5.4.1.2 5633900 5634000 5634050 <= 35 dB(A) 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 5634050 31 33 32 40 31 31 40 31 40 31 39 5634100 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 32326100 32326150 32326200 Gewerbelärmimmissionen ungünstigste Stockwerke tags 32326250 32326300 32326350 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 5.4.2 Seite 29 Auswirkung der Planung auf die Umgebung 5.4.2.1 Aussiedlerhof nördlich des Plangebiets Gemäß Nummer 1 c) der TA Lärm (Anwendungsbereich) sind „nicht genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlagen“3 von der Anwendung der TA Lärm ausgenommen. Nicht genehmigungsbedürftig sind u.a. Agrarbetriebe wie im vorliegenden Fall (Gemäß den Bauakten wurde keine Tierhaltung beantragt [22]). Insofern sind diese Betriebe gegenüber sonstigen gewerblichen Anlagen in gewissem Umfang privilegiert. Insbesondere sollen z.B. aufgrund von witterungsbedingten Umständen unaufschiebbare Erntearbeiten auch in den ruheempfindlichen Zeiten nicht behindert werden. Entsprechende Regelungen enthält auch das Feiertagsgesetz NW. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat entschieden, dass Lärmimmissionen durch nächtliche Ernteeinsätze in der Landwirtschaft für die Nachbarschaft auch vor dem Maßstab der strengen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der hierzu ergangenen Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm) hinzunehmen sind (Az: 10 S 2317/99). In der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Niedersachsen (Az: 1 MN 142/04) werden nächtliche Erntebetriebe an nicht mehr als zehn Werktagen bei der schalltechnischen Begutachtung nach der TA Lärm als seltenes Ereignis eingestuft. In diesem Fall gelten dann gebietsunabhängige Richtwerte von tags 70 dB(A) und nachts 55 dB(A). Um derartige Pegel in der Nachtzeit hervorzurufen, müssten Feldarbeiten in relativer Nähe zu der geplanten Wohnbebauung durchgeführt werden. Hiervon ist jedoch nicht zwingend auszugehen. In der Praxis sind Agrarhöfe wie der Aussiedlerhof nördlich des Plangebiets eher wenig störend, insbesondere ist nicht von permanent einwirkenden Geräuschemissionen wie z.B. bei einem produzierenden Gewerbebetrieb auszugehen. Es treten üblicherweise auch lange Zeiträume ohne nennenswerte Geräuschemissionen auf. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der Hof über den ca. 100 m weit entfernten Ürlingsweg angebunden ist, über den daher auch die Ausfahrten mit landwirtschaftlichen Maschinen erfolgen. Wie aus Abb. 5.4.1.2 zu ersehen ist, sind die am Wohnhaus des Hofs zu erwarten Gewerbelärmimmissionen unkritisch, sie liegen weit unter dem Tagesrichtwert von 60 dB(A) für Außengebiete nach § 35 BauGB. ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 3 gemäß dem BImSchG [1] Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 30 5.4.2.2 geplante Wohnbauflächen südlich des Plangebiets Zukünftig sollen weitere Wohnbauflächen südlich des Plangebiets entwickelt werden. Ein Bauleitplanverfahren ist hierzu jedoch noch nicht eingeleitet worden, die vorgesehene Änderung des FNP berücksichtigt jedoch bereits diese Entwicklung. Zur Abschätzung der möglichen Gewerbelärmimmissionen wurden die Immissionskontingente4 entsprechend Tab. 4.2.1 und Tab. 4.2.2 flächenhaft in der Umgebung des Plangebiets berechnet. Wie aus Abb. 5.4.2.2.1 und Abb. 5.4.2.2.2 zu ersehen ist, sind im Hinblick auf die Gewerbelärmimmissionen keine Konflikte zu erwarten, sofern ein Streifen von ca. 10 m Breite von Wohngebäuden freigehalten wird. ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 4 Die Immissionskontingente entsprechen den maximal zulässigen Immissionspegeln in der Umgebung des Plangebiets 32326050 32326100 Seite 31 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326400 5634100 Richtwerte TA Lärm 32326450 Pegelklassen <= 35 dB(A) 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) 5634050 5634050 WA: 55 dB(A) tags 40 dB(A) nachts 5634100 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 LEKt: 64 dB(A) LEKn: 49 dB(A) 5634000 LEKt: 61 dB(A) LEKn: 46 dB(A) 5633950 5633950 61.0 5633900 55 50 5633850 5633850 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 24 Merzpark Kontingentierung Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 6 m ü. Gel. Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr 1:2000 PGW 07.05.2015 Schafsbenden 20 Grundbesitz GmbH ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326400 Tel.: 02422 904132326450 311 Tel.: 0221 801917 - 0 52372 Kreuzau 32326050 Abb. 5.4.2.2.1 5633900 5634000 64.0 32326100 Immissionskontingente tags 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326050 32326100 Seite 32 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326400 5634100 Richtwerte TA Lärm 32326450 Pegelklassen <= 35 dB(A) 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) 5634050 5634050 WA: 55 dB(A) tags 40 dB(A) nachts 5634100 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 LEKt: 64 dB(A) LEKn: 49 dB(A) 5634000 LEKt: 61 dB(A) LEKn: 46 dB(A) 5633950 5633950 46.0 5633900 40 35 5633850 5633850 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 24 Merzpark Kontingentierung Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 6 m ü. Gel. Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr 30 1:2000 PGW 07.05.2015 Schafsbenden 20 Grundbesitz GmbH ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 Köln 32326400 3232645051105 Tel.: 02422 9041 311 Tel.: 0221 801917 - 0 52372 Kreuzau 32326050 Abb. 5.4.2.2.2 5633900 5634000 49.0 32326100 32326150 Immissionskontingente nachts 32326200 32326250 32326300 32326350 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 5.4.3 Seite 33 Verkehrslärmsituation Die folgenden Lärmkarten zeigen die Verkehrslärmsituation in 2 m und 6 m Höhe über Gelände. Die Ergebnisse zeigen, dass unter Freifeldbedingungen tags in dem Wohngebiet Immissionspegel zwischen 56 und 60 dB(A) zu erwarten sind. Nachts liegen die Immissionspegel zwischen 46 und 50 dB(A). Insofern betragen die Überschreitungen nicht mehr als 5 dB(A). Die Berechnungen anhand des städtebaulichen Entwurfs zeigen jedoch, dass bei einer Entwicklung des Plangebiets mit deutlich günstigeren Verhältnissen zu rechnen ist. Insbesondere ist gut zu erkennen, dass sich an allen Gebäuden nach Westen hin leise Fassaden ausbilden, so dass durch eine geeignete Grundrissgestaltung, recht gute Wohnverhältnisse ergeben. Am stärksten belastet werden die Ostfassaden der östlichen Baufenster sein. Die daraus resultierenden Anforderungen an den baulichen Schallschutz werden im Abschnitt 6 beschrieben. 32326100 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326400 32326450 Pegelklassen 5634100 Orientierungswerte Beiblatt 1 DIN 18005 <= 35 dB(A) 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) 70 < ... <= 75 dB(A) 5634000 5633950 5633900 64 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 24 Merzpark 5633850 5633850 60 Verkehrslärmbelastung unter Freifeldbedingungen Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 2 m ü. Gel. Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr 56 1:2000 PGW 07.05.2015 Schafsbenden 20 Grundbesitz GmbH ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326400 Tel.: 02422 9041 311 32326450 Tel.: 0221 801917 - 0 52372 Kreuzau 32326050 Abb. 5.4.1.3 5633900 5633950 5634000 5634050 WA: 55 dB(A) tags 45 dB(A) nachts 5634100 32326050 Seite 34 5634050 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 32326100 32326150 32326200 32326250 Verkehrslärmimmissionen 2 m über Gelände (Freifeld) tags 32326300 32326350 32326100 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326400 32326450 Pegelklassen 5634100 Orientierungswerte Beiblatt 1 DIN 18005 <= 35 dB(A) 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) 70 < ... <= 75 dB(A) 5634000 5633950 5633900 65 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 24 Merzpark 5633850 5633850 60 Verkehrslärmbelastung unter Freifeldbedingungen Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 6 m ü. Gel. Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr 56 1:2000 PGW 07.05.2015 Schafsbenden 20 Grundbesitz GmbH ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326400 Tel.: 02422 9041 311 32326450 Tel.: 0221 801917 - 0 52372 Kreuzau 32326050 Abb. 5.4.1.4 5633900 5633950 5634000 5634050 WA: 55 dB(A) tags 45 dB(A) nachts 5634100 32326050 Seite 35 5634050 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 32326100 32326150 32326200 32326250 Verkehrslärmimmissionen 6 m über Gelände (Freifeld) tags 32326300 32326350 32326100 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326400 32326450 Pegelklassen 5634100 Orientierungswerte Beiblatt 1 DIN 18005 <= 35 dB(A) 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) 70 < ... <= 75 dB(A) 5634000 5633950 5633900 54 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 24 Merzpark 5633850 5633850 50 Verkehrslärmbelastung unter Freifeldbedingungen Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 2 m ü. Gel. Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr 46 1:2000 PGW 07.05.2015 Schafsbenden 20 Grundbesitz GmbH ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326400 Tel.: 02422 9041 311 32326450 Tel.: 0221 801917 - 0 52372 Kreuzau 32326050 Abb. 5.4.1.5 5633900 5633950 5634000 5634050 WA: 55 dB(A) tags 45 dB(A) nachts 5634100 32326050 Seite 36 5634050 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 32326100 32326150 32326200 32326250 Verkehrslärmimmissionen 2 m über Gelände (Freifeld) nachts 32326300 32326350 32326100 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326400 32326450 Pegelklassen 5634100 Orientierungswerte Beiblatt 1 DIN 18005 <= 35 dB(A) 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) 70 < ... <= 75 dB(A) 5634000 5633950 5633900 55 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 24 Merzpark 5633850 5633850 50 Verkehrslärmbelastung unter Freifeldbedingungen Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 6 m ü. Gel. Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr 46 1:2000 PGW 07.05.2015 Schafsbenden 20 Grundbesitz GmbH ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326400 Tel.: 02422 9041 311 32326450 Tel.: 0221 801917 - 0 52372 Kreuzau 32326050 Abb. 5.4.1.6 5633900 5633950 5634000 5634050 WA: 55 dB(A) tags 45 dB(A) nachts 5634100 32326050 Seite 37 5634050 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 32326100 32326150 32326200 32326250 Verkehrslärmimmissionen 6 m über Gelände (Freifeld) nachts 32326300 32326350 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326400 32326450 Pegelklassen 5634100 Orientierungswerte Beiblatt 1 DIN 18005 57 58 57 59 53 55 59 48 55 48 54 59 59 51 55 55 5633950 53 50 47 51 53 50 50 53 55 53 50 50 49 55 50 51 52 47 60 50 51 48 59 54 51 49 56 51 55 50 52 50 48 59 53 46 50 44 54 50 59 52 51 51 50 56 59 55 54 51 54 50 55 51 53 54 50 54 55 5634000 56 59 56 49 55 48 49 51 52 47 50 47 50 52 49 49 5633900 48 49 46 52 51 48 50 50 55 55 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 24 Merzpark 46 54 51 48 57 56 55 48 50 60 48 53 52 50 60 50 49 48 47 50 50 48 48 51 47 51 51 48 51 50 51 51 52 51 60 47 60 58 49 51 52 50 51 50 55 49 47 48 52 48 54 54 54 5633850 54 5633850 47 <= 35 dB(A) 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) 70 < ... <= 75 dB(A) 5633950 5634000 5634050 WA: 55 dB(A) tags 45 dB(A) nachts Verkehrlärmbelastung an der geplanten Bebauung Gebäudelärmkarte Höhe EG Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr 1:2000 PGW 07.05.2015 Schafsbenden 20 Grundbesitz GmbH ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326400 Tel.: 02422 9041 311 32326450 Tel.: 0221 801917 - 0 52372 Kreuzau 32326050 Abb. 5.4.1.7 5634100 32326100 5633900 32326050 Seite 38 5634050 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 32326100 32326150 32326200 32326250 Verkehrslärmimmissionen Gebäudelärmkarte Höhe EG tags 32326300 32326350 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326400 32326450 Pegelklassen 5634100 Orientierungswerte Beiblatt 1 DIN 18005 57 59 57 59 54 56 60 50 57 50 56 57 60 57 60 60 51 50 52 56 56 56 5656 57 53 5633950 50 5858 57 55 5355 55 53 55 53 54 52 53 55 57 49 60 61 58 51 58 58 54 58 55 58 55 57 54 50 55 58 54 57 57 59 61 61 60 61 60 6147 60 61 51 5355 53 61 56 54 54 56 52 54 53 54 58 58 60 60 54 51 56 53 53 56 53 54 55 49 5253 56 55 49 53 55 54 56 54 49 51 54 56 54 54 53 51 51 51 53 53 54 52 55 53 55 53 56 49 54 53 51 51 54 53 53 54 56 5355 56 5552 54 51 51 50 54 49 56 5353 54 56 57 52 56 54 49 54 54 51 56 52 53 51 56 56 53 5653 55 56 51 52 54 50 55 50 56 53 54 56 56 54 51 50 52 55 5555 53 50 55 56 53 54 5633900 60 60 58 50 58 57 54 57 56 52 53 55 56 55 56 57 56 52 53 5551 52 53 55 56 53 54 55 53 55 56 52 56 54 52 53 53 52 54 53 54 52 53 54 55 54 5634000 5757 50 53 61 61 60 50 52 50 52 58 61 57 57 57 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 24 Merzpark 56 55 5633850 55 5633850 50 <= 35 dB(A) 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) 70 < ... <= 75 dB(A) 5633950 5634000 5634050 WA: 55 dB(A) tags 45 dB(A) nachts Verkehrlärmbelastung an der geplanten Bebauung Gebäudelärmkarte ung. Stockwerk (max. Pegel) Beurteilungszeitraum tags 6.00 bis 22.00 Uhr 1:2000 PGW 07.05.2015 Schafsbenden 20 Grundbesitz GmbH ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326400 Tel.: 02422 9041 311 32326450 Tel.: 0221 801917 - 0 52372 Kreuzau 32326050 Abb. 5.4.1.8 5634100 32326100 5633900 32326050 Seite 39 5634050 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 32326100 32326150 32326200 32326250 32326300 Verkehrslärmimmissionen Gebäudelärmkarte ungünstigstes Stockwerk tags 32326350 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326400 32326450 Pegelklassen 5634100 Orientierungswerte Beiblatt 1 DIN 18005 46 48 46 48 43 45 48 37 45 38 44 49 49 40 45 45 5633950 43 40 37 41 43 40 40 43 45 43 40 40 39 44 40 41 42 36 50 40 41 38 49 43 41 38 46 41 45 40 42 40 38 49 42 36 40 33 43 39 49 42 40 41 40 46 49 44 44 40 44 40 45 41 43 44 40 43 44 5634000 46 49 46 39 45 38 39 40 42 37 40 37 40 41 39 38 5633900 37 39 35 42 41 38 40 40 45 45 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 24 Merzpark 35 44 41 38 46 46 45 38 40 49 38 43 42 39 49 40 39 37 37 40 39 37 37 41 37 41 41 38 41 40 41 41 42 41 50 37 49 48 39 41 42 40 41 40 45 39 37 38 42 37 44 44 44 5633850 44 5633850 37 <= 35 dB(A) 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) 70 < ... <= 75 dB(A) 5633950 5634000 5634050 WA: 55 dB(A) tags 45 dB(A) nachts Verkehrlärmbelastung an der geplanten Bebauung Gebäudelärmkarte Höhe EG Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr 1:2000 PGW 07.05.2015 Schafsbenden 20 Grundbesitz GmbH ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326400 Tel.: 02422 9041 311 32326450 Tel.: 0221 801917 - 0 52372 Kreuzau 32326050 Abb. 5.4.1.9 5634100 32326100 5633900 32326050 Seite 40 5634050 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 32326100 32326150 32326200 32326250 Verkehrslärmimmissionen Gebäudelärmkarte Höhe EG nachts 32326300 32326350 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326400 32326450 Pegelklassen 5634100 Orientierungswerte Beiblatt 1 DIN 18005 47 48 47 49 43 45 49 40 47 40 46 47 50 47 50 50 41 40 42 46 46 46 4646 47 42 5633950 40 4747 46 45 4245 44 43 44 42 43 42 43 45 47 39 50 50 48 41 48 48 43 48 45 47 45 47 43 40 44 47 43 47 47 49 51 50 50 51 50 5037 49 51 41 4345 43 50 46 44 44 46 42 44 43 44 48 47 50 50 44 41 45 43 43 46 43 43 45 39 4243 45 45 39 43 45 44 45 43 39 40 44 45 44 44 43 41 41 41 43 43 43 42 44 43 44 42 45 39 44 43 40 41 44 43 43 44 45 4245 46 4542 43 41 41 40 43 39 45 4243 44 46 46 41 45 44 39 44 44 41 46 42 42 41 46 45 43 4543 45 45 41 42 43 39 45 40 45 42 43 46 46 44 41 40 42 45 4545 43 40 45 46 43 44 5633900 50 50 47 40 47 47 43 47 46 42 43 45 46 45 45 46 45 42 43 4440 42 42 45 46 43 44 45 42 45 46 42 46 44 41 43 43 41 44 42 43 41 43 43 45 44 5634000 4747 40 43 50 51 50 40 42 40 42 47 50 47 47 47 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 24 Merzpark 46 45 5633850 45 5633850 40 <= 35 dB(A) 35 < ... <= 40 dB(A) 40 < ... <= 45 dB(A) 45 < ... <= 50 dB(A) 50 < ... <= 55 dB(A) 55 < ... <= 60 dB(A) 60 < ... <= 65 dB(A) 65 < ... <= 70 dB(A) 70 < ... <= 75 dB(A) 5633950 5634000 5634050 WA: 55 dB(A) tags 45 dB(A) nachts Verkehrlärmbelastung an der geplanten Bebauung Gebäudelärmkarte ung. Stockwerk (max. Pegel) Beurteilungszeitraum nachts 22.00 bis 6.00 Uhr 1:2000 PGW 07.05.2015 Schafsbenden 20 Grundbesitz GmbH ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326400 Tel.: 02422 9041 311 32326450 Tel.: 0221 801917 - 0 52372 Kreuzau 32326050 Abb. 5.4.1.10 5634100 32326100 5633900 32326050 Seite 41 5634050 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 32326100 32326150 32326200 32326250 32326300 Verkehrslärmimmissionen Gebäudelärmkarte ungünstigstes Stockwerk nachts 32326350 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 6 Seite 42 Anforderungen an den passiven Lärmschutz Basis für die Ermittlung der Anforderungen ist die Kennzeichnung der lärmbelasteten Bereiche nach der Tabelle 8 der DIN 4109 (siehe Anhang A 2). Definitionsgemäß ist der „maßgebliche Außenlärmpegel“ der um 3 dB(A) erhöhte Immissionspegel (tags) nach der Richtlinien RLS 90 [12]. Nach der Nummer 5.5.6 der DIN 4109 soll für den „maßgebliche Außenlärmpegel“ von gewerblichen Immissionen der Richtwert nach der TA Lärm angesetzt werden (vergl. Abschnitt 2.4). Überlagern sich mehrere (gleich- oder verschiedenartigen) Quellen, so berechnet sich nach der Nummer 5.5.7 der DIN 4109 der resultierende Außenlärmpegel La,res aus den einzelnen „maßgeblichen Außenlärmpegeln“ La.i nach folgender Gleichung: Im Sinne einer Vereinfachung werden dabei unterschiedliche Definitionen der einzelnen „maßgeblichen Außenlärmpegel“ in Kauf genommen. Allerdings würde diese Vorgehensweise im vorliegenden Fall zu einer deutlichen Überschätzung der gewerblichen Geräuschbelastung im westlichen Plangebiet führen. Aus diesem Grund werden zur Bildung der „maßgeblichen Außenlärmpegel“ die Immissionskontingente entsprechend dem Abschnitt 4.2 mit den Immissionspegeln für den Straßenlärm überlagert und mit einem Zuschlag von 3 dB(A) versehen. Die entsprechenden Lärmkarten enthalten die auf diese Weise ermittelten Lärmpegelbereiche. Eine Bauausführung nach diesem Vorschlag erzielt in der Regel den erforderlichen Lärmschutz. Allerdings ist zu beachten, dass die den Berechnungen zugrunde liegende freie Schallausbreitung beispielsweise nicht die Eigenabschirmung der Gebäude berücksichtigt. Durch die Entwicklung des Plangebiets können weniger strenge Anforderungen ausreichend sein, wenn durch Abschirmungen zusätzliche Pegelminderungen auftreten. Dies sollte im Rahmen einer konkreten Planung von einem Sachverständigen überprüft werden, wobei die genaue Festlegung der Anforderungen der Bauteile die Kenntnis der Bauausführung voraussetzt, da Raummaße und Fensteranteile mit in die Berechnung eingehen (vgl. Tabellen 9 und 10 der DIN 4109). Wie Abb. 6.1 und Abb. 6.2 zu entnehmen ist, sind im Plangebiet mit der Ausweisung WA größtenteils die Anforderungen an den Lärmpegelbereich III (61 bis 65 dB(A)) Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 43 einzuhalten. Zu beachten ist, dass flächenhafte Lärmkarten prinzipiell immer nur Annäherungen an die tatsächlichen Verhältnisse sind. Diese aus den Lärmkarten abzulesenden Anforderungen gelten jeweils für die Nordostfassaden, jedoch nur dann, wenn keine vorgelagerten Gebäude für zusätzlichen Schallschutz sorgen. An den Rückseiten zukünftiger Gebäude (Südwestseiten) und den Nordwest- und Südostseiten sind voraussichtlich geringere Anforderungen ausreichend. Einen Anhalt hierzu liefern die Lärmkarten in Abb. 6.3 und Abb. 6.4. Wie sich zeigt, sind bei der Entwicklung des Gebiets in der dargestellten Wiese deutlich geringere Anforderungen ausreichend. Eine detaillierte Prüfung setzt jedoch die Kenntnis der konkreten Bauausführung voraus (vergl. Tabellen 8 bis 10 der DIN 4109 im Anhang A 2). Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall, die Situation genauer, d.h. fassaden- und stockwerksweise an den einzelnen Gebäuden zu untersuchen, wenn die Planung weiter fortgeschritten ist. Es wird empfohlen, die entsprechende Prüfung durch einen Sachverständigen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren vornehmen zu lassen. Andererseits erfordert die Gesetzgebung zur Energieeinsparung (EnEG) [16] bereits unabhängig von der akustischen Situation den Einbau doppelschaliger Fenster. Die Anforderungen nach DIN 4109 für den Lärmpegelbereich II (auch eingeschränkt im LPB III) werden in der Regel, sachgerechte Bauausführung vorausgesetzt, bereits durch die nach dem EnEG erforderlichen doppelschaligen Fenster erfüllt. Dies gilt jedoch nur für den geschlossenen Zustand der Fenster. Ist ein Fenster geöffnet, so verliert es die Dämmwirkung. Sollen nachts Innenpegel um 30 dB(A) angestrebt werden, so dürften bei Außenpegeln um 50 dB(A) und darüber keine Fenster in Schlafräumen geöffnet werden, da gekippte Fenster nur eine Pegelminderung um 10 dB(A) bewirken. Liegen die Schlafräume in den Lärmpegelbereichen III oder darüber, so sind in Schlafräumen daher Fenster mit integrierten schallgedämpften Lüftungen vorzusehen, um die nach DIN 1946 [17] anzustrebende Belüftung sicherzustellen. Tagsüber kann die erforderliche Belüftung durch Stoßlüftungen erreicht werden. Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326400 Lärmpegelbereiche 32326450 nach DIN 4109 5634100 32326100 5634100 32326050 Seite 44 5634050 5634000 5633950 5633900 5633850 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 24 Merzpark Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 2 m ü. Gel. 1:2000 PGW 07.05.2015 Schafsbenden 20 Grundbesitz GmbH ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326400 Tel.: 02422 904132326450 311 Tel.: 0221 801917 - 0 52372 Kreuzau 32326050 Abb. 6.1 5633850 5633900 5633950 5634000 5634050 LPB II 56 bis 60 dB(A) LPB III 61 bis 65 dB(A) 32326100 32326150 32326200 Lärmpegelbereiche 2 m über Gelände (Freifeld) 32326250 32326300 32326350 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326400 Lärmpegelbereiche 32326450 nach DIN 4109 5634100 32326100 5634100 32326050 Seite 45 5634050 5634000 5633950 5633900 5633850 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 24 Merzpark Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Schallausbreitung (Freifeld) Höhe 6 m ü. Gel. 1:2000 PGW 07.05.2015 Schafsbenden 20 Grundbesitz GmbH ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326400 Tel.: 02422 904132326450 311 Tel.: 0221 801917 - 0 52372 Kreuzau 32326050 Abb. 6.2 5633850 5633900 5633950 5634000 5634050 LPB II 56 bis 60 dB(A) LPB III 61 bis 65 dB(A) 32326100 32326150 32326200 Lärmpegelbereiche 6 m über Gelände (Freifeld) 32326250 32326300 32326350 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 Lärmpegelbereiche 32326450 nach DIN 4109 32326400 5634100 32326100 5634100 32326050 Seite 46 5634050 5634050 LPB II 56 bis 60 dB(A) LPB III 61 bis 65 dB(A) LEKt: 64 dB(A) LEKn: 49 dB(A) 5634000 5634000 64.0 LEKt: 61 dB(A) LEKn: 46 dB(A) 5633950 5633900 5633850 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 24 Merzpark Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Gebäudelärmkarte Höhe EG 1:2000 PGW Grundbesitz GmbH Schafsbenden 20 ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326400 Tel.: 02422 904132326450 311 Tel.: 0221 801917 - 0 07.05.2015 52372 Kreuzau 32326050 Abb. 6.3 32326100 32326150 32326200 32326250 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 - Gebäudelärmkarte Höhe EG 32326300 32326350 5633850 5633900 5633950 61.0 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 32326150 32326200 32326250 32326300 32326350 32326400 Lärmpegelbereiche 32326450 nach DIN 4109 5634100 32326100 5634100 32326050 Seite 47 5634050 5634050 LPB II 56 bis 60 dB(A) LPB III 61 bis 65 dB(A) LEKt: 64 dB(A) LEKn: 49 dB(A) 5634000 5634000 64.0 LEKt: 61 dB(A) LEKn: 46 dB(A) 5633950 5633900 5633850 Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 24 Merzpark Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Gebäudelärmkarte ung. Stockwerk (max. Pegel) 1:2000 PGW 07.05.2015 Schafsbenden 20 Grundbesitz GmbH ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln 32326400 Tel.: 02422 9041 31132326450 Tel.: 0221 801917 - 0 52372 Kreuzau 32326050 Abb. 6.4 5633850 5633900 5633950 61.0 32326100 32326150 32326200 32326250 32326300 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 - Gebäudelärmkarte ungünstigstes Stockwerk 32326350 Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 7 Seite 48 Qualität der Prognose Die Berechnungsverfahren verwendeten Studien und Richtlinien liefern in der Regel Ergebnisse zur sicheren Seite. Alle Berechnungen erfolgten richtlinienkonform unter Verwendung eines dreidimensionalen Modells des gesamten Standortes und der Umgebung. Abschirmungen, Teilabschirmungen und Reflexionen können nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht exakter berücksichtigt werden. Alle Pläne wurden maßstäblich eingebunden. Die Höhen und die Lage der einzelnen Lärmquellen wurden während der Eingabe ständig durch die Modellansicht oder ein Drahtmodell kontrolliert. Fehler in Form von falschen Quellen- oder Immissionspunktlagen sind damit auszuschließen. Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 8 Seite 49 Zusammenfassung Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für den C 24 "Merzpark" der Gemeinde Merzenich wurde die zu erwartende Geräuschsituation im Plangebiet prognostiziert. Alle Berechnungen erfolgten zur sicheren Seite. Daraus folgt, dass eher niedrigere Immissionspegel im Plangebiet zu erwarten sind, als in den Karten dargestellt wurden. Weiterhin wird die Entwicklung des Plangebiets zu niedrigeren Immissionspegeln durch den Straßenverkehr in großen Teilen des Plangebiets führen, da die dann vorgelagerten Gebäude zunehmend pegelmindernd wirken. Für die Gewerblichen Nutzungen (FMZ, eingeschränktes Gewerbegebiet) wurden Emissionskontingente berechnet, bei deren Einhaltung keine unzulässigen Immissionen in dem geplanten Wohngebiet zu erwarten sind. Insbesondere wird so die gleichzeitige Einwirkung der verschiedenen Emittenten geregelt. Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich recht gute Wohnbedingungen einstellen werden, da in weiten Bereichen die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 eingehalten oder unterschritten werden. Im östlichen Plangebiet mit der Ausweisung WA muss jedoch wegen der insgesamt relativ kleinen Abstände zu der Anbindung von Neu-Morschenich mit moderaten Überschreitungen der Orientierungswerte tags und nachts bis zu 6 dB(A) gerechnet werden. Gesunde Wohnverhältnisse sind hier zu erreichen, wenn an die Bauausführung der Gebäude erhöhte Anforderungen gestellt werden. Hier ist passiver Schallschutz gemäß den Lärmpegelbereichen III nach DIN 4109 im Bebauungsplan festzusetzen. Bei der geplanten Entwicklung betrifft dies im Wesentlichen nur noch die jeweils ersten Fassaden, vereinzelt auch Querfassaden. Die zusätzlichen Hinweise zum Einbau schallgedämmter Fenster in den Richtlinien DIN 4109, VDI 2719 und DIN 1946 sind zu beachten. Liegen an den betroffenen Fassaden Schlafräume, sind fensterunabhängige Lüftungen vorgesehen werden. Köln, den 07.05.2015 ACCON Köln GmbH Der Sachverständige Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 50 Anhang Formelzeichen der RLS 90, Erläuterungen, Abkürzungen und Symbole Zeichen Einheit A aR B C DTV ΔLA,α,Str DB DBM DE DI Dp Dref Ds Dstg DStrO Dv Dz dü g H h hBeb hGE hGI hm m m m m Kfz/24 h dB dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) m % m m m m m m hR hT K Kw Lr Lm Lm,n Lm,f Lm,i Lm,E LPkw LLkw I M N n p s v w z m m dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) m Kfz/h Kfz/h % m km/h m m Bedeutung Abstand zwischen Emissionsort und Beugungskante Abstand zwischen Emissionsort und einer reflektierenden Fläche Abstand zwischen Beugungskante und Immissionsort Summe der Abstände zwischen mehreren Beugungskanten Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Reflexionseigenschaft von Lärmschutzwänden Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge Korrektur für unterschiedliche Parkplatzarten Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion Pegeländerung durch unterschiedliche Abstände Korrektur für Steigungen und Gefälle Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten Abschirmmaß eines Lärmschirmes Überstandslänge der Abschirmeinrichtung Längsneigung Höhendifferenz zwischen Immissionsort und Fahrstreifen- bzw. Straßenoberfläche Höhe der Abschirmeinrichtung über Fahrstreifen- bzw. Straßenoberfläche mittlere Höhe von baulichen Anlagen Höhe eines Emissionsortes über Grund Höhe des Immissionsortes über Grund mittlerer Abstand zwischen dem Grund und der Verbindungslinie zwischen Emissionsund Immissionsort Höhe einer reflektierenden Fläche Hilfsgröße zur Berechnung von hm Zuschlag für erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen Korrektur zur Berücksichtigung von Witterungseinflüssen Beurteilungspegel A-bewerteter Mittelungspegel Mittelungspegel des nahen äußeren Fahrstreifens Mittelungspegel des fernen äußeren Fahrstreifens Mittelungspegel für ein Teilstück Emissionspegel Mittelungspegel der Pkw Mittelungspegel der Lkw Abschnittslänge maßgebende stündliche Verkehrsstärke mittlere Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde Anzahl der Stellplätze maßgebender Lkw-Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht) Abstand zwischen Emissions- und Immissionsort zulässige Höchstgeschwindigkeit Abstand der reflektierenden Flächen voneinander Schirmwert Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 A2 Seite 51 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 Tabelle 8 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Raumarten Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräu Bettenräume in me in Büroräume 1) Krankenanstalten Beherbergungsstätt und ähnliches und Sanatorien en, Unterrichtsräume und ähnliches erf. R´w des Außenbauteils in dB Lärmpegelbereich „Maßgeblicher Außenlärmpegel“ dB(A) I bis 55 35 30 - II 56 bis 60 35 30 30 III 61 bis 65 40 35 30 IV 66 bis 70 45 40 35 V 71 bis 75 50 45 40 VI 76 bis 80 2) 50 45 VIl >80 2) 2) 50 1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Tabelle 9 Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach Tabelle 8 in Abhängigkeit vom Verhältnis S(W + F) / SG S(W + F) / SG 2,5 2,0 1,6 Korrektur +5 +4 +3 1,3 +2 1,0 0,8 0,6 0,5 0,4 +1 0 -1 -2 -3 S(W + F): Gesamtfläche des Außenbauteils eines Aufenthaltsraumes in m2 SG : Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m2. Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 Seite 52 Tabelle 10 Erforderliche Schalldämm-Maße erf. R’w,res von Kombinationen von Außenwänden und Fenstern Schalldämm-Maße für Wand / Fenster in ... dB/ ... dB bei folgenden Fensterflächenanteilen in % erf. R’w,res in dB nach Tabelle 8 10% 20% 30% 40% 50% 60% 30 30 / 25 30 / 25 35 / 25 35 / 25 50 / 25 30 / 30 35 35 / 30 40 / 25 35 / 30 35 / 32 40 / 30 40 / 30 40 / 32 50 / 30 45 / 32 40 40 / 32 45 / 30 40 / 35 45 / 35 45 / 35 40 / 37 60 / 35 40 / 37 45 45 / 37 50 / 35 45 / 40 50 / 37 50 / 40 60 / 40 50 / 42 60 / 40 60 / 42 50 55 / 40 55 / 42 65 / 45 55 / 45 60 / 45 - Diese Tabelle gilt nur für Wohngebäude mit üblicher Raumhöhe von etwa 2,5 m und Raumtiefe von etwa 4,5 m oder mehr, unter Berücksichtigung der Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß erf. R’w,res des Außenbauteiles nach Tabelle 8 und der Korrektur von -2 dB nach Tabelle 9, Zelle 2. A3 Ausbreitungsberechnungen Die Berechnungen der vorliegenden Gutachterlichen Stellungnahme erfolgten richtlinienkonform mit dem Programmsystem Cadna/A der Firma DataKustik. Mit diesem Rechenprogramm werden die Berechnungen streng richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Computermodells durchgeführt. Die erforderliche Zerlegung in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit der Abstandsverhältnisse erfolgt zur Laufzeit automatisch. Aus diesem Grund entstehen sehr große Datenmengen, deren vollständige Dokumentation den Umfang dieses Berichtes so erhöhen würde, so dass auf eine Wiedergabe verzichtet wird. Bericht-Nr.: ACB 0115 - 407235 - 1144 A4 Seite 53 Zuordnung der Straßenabschnitte 014 008 001 ← 009 010 002 L 264 011 012 012 013 002 L 264 014 007 → 017 70 km/h 001 70 km/h 002 018 50 km/h 007 007 100 km/h 70 km/h 016