Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung - Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
204 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
18.04.17, 18:03
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung - Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung - Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung - Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 204 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-63/2017 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: 02.05.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung - Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung – Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße – gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 / Bedburg vor, mit dem Ziel, die überbaubare Grundstücksfläche im vorderen Grundstücksbereich auszudehnen und die Festsetzungen zur Trauf- und Firsthöhe sowie der Dachform und -neigung analog zu den seitlich anschließenden Baufenstern anzupassen (vgl. Anlage ‚Antragsschreiben‘). Derzeit existiert Planungsrecht in Form des Bebauungsplans Nr. 33 / Bedburg, 7. Änderung. Der ursprüngliche Antrag vom 31.01.2017 wurde Anfang April zurückgezogen, überarbeitet und mit Schreiben vom 10.04.2017 neu eingereicht. Die Einstellung des Antrags als Tageordnungspunkt in der Sitzung am 02.05.2017 wurde seinerzeit in Aussicht gestellt. Aus Sicht der Verwaltung sind die Erweiterung des Baufensters und die Anpassung der weiteren o.g. Festsetzungen städtebaulich unbedenklich. Die seinerzeitige Ausweisung des Baufensters im Bereich des Flurstückes 300 (Neusser Straße 51) in der 7. Änderung ist auf Wunsch des Eigentümers erfolgt und hat nur den Bestand abgedeckt. Einheitliche Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche und zum Maß der baulichen Nutzung, wie sie mit der beantragten Änderung vorhanden wären, können städtebaulich begrüßt werden, da sie den Bebauungsplan in der Nachvollziehbarkeit stärken und einen angemessenen Erweiterungsspielraum für den Eigentümer ermöglichen. Ggf. ist ein Lärmgutachten erforderlich, da eine mögliche Bebauung näher an die Neusser Straße heranrücken kann und die festgesetzten Lärmpegelbereiche angepasst werden müssen. Vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses können in Abstimmung mit dem Antragsteller Angebote von Planungsbüros für die Erstellung der Verfahrensunterlagen eingeholt werden. Die Planungskosten werden mittels Kostenübernahmeerklärung auf den Antragsteller übertragen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich, welche auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei. Hierzu tragen auch kleinteilige Maßnahmen wie z.B. die geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche bei. Finanzielle Auswirkungen: Nein  Der Antragsteller hat die Planungskosten zu tragen. Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 12.04.2017 Beschlussvorlage WP9-63/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 ----------------------------------Dirk Meyer ----------------------------------Schmitz, Udo ----------------------------------Herbert Baum Sachbearbeiter Stellv. Fachdienstleiter Mitglied des Verwaltungsvorstandes Beschlussvorlage WP9-63/2017 Seite 3