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Beschlussvorlage (Anlage 8 Umweltbericht B-Plan)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
215 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
01.06.15, 18:11
Aktualisiert
01.06.15, 18:11

Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Bebauungsplan Nr. C 24 „Merzpark“ Teil II UMWELTBERICHT ALS ERGEBNIS DER UMWELTPRÜFUNG Aufgestellt: 27. Mai 2015 Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Reepel Schweringstraße 1 52349 Düren Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. Inhalt der Umweltprüfung Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen Berücksichtigung Berücksichtigung des Umweltschutzes in Fachgesetzen Übergeordnete Pläne 2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 3 3 4 4 5 7 8 2.1. Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung 2.1.1. SCHUTZGUT MENSCH 2.1.2. SCHUTZGUT PFLANZEN UND TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT 2.1.3. SCHUTZGUT BODEN 2.1.4. SCHUTZGUT WASSER 2.1.5. SCHUTZGUT KLIMA/ LUFT 2.1.6. SCHUTZGUT LANDSCHAFT 2.1.7. SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER 2.1.8. WECHSELWIRKUNGEN 2.1.9. WEITERE BELANGE DES UMWELTSCHUTZES 2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 8 8 10 11 12 12 13 14 15 15 16 3. VERMEIDUNG UND AUSGLEICH 17 3.1. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 3.2. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten 17 17 4. ZUSÄTZLICHE ANGABEN 18 4.1. Technische Verfahren 4.2. Hinweise auf Schwierigkeiten 4.3. Monitoring 18 18 18 5. ZUSAMMENFASSUNG 18 6. ANHÄNGE 20 6.1. Quellen 6.2. Gesetzliche Grundlagen 20 21 GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 2 Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ 1. EINLEITUNG Die P.G.W. Grundbesitz GmbH in Düren-Kreuzau plant am östlichen Siedlungsrand der Gemeinde Merzenich, erschlossen über die Landesstraße (L 264), einen Wohn- und Versorgungsstandort als Ergänzung des östlich der L 264 gelegenen Umsiedlungsstandortes Morschenich – Neu zu errichten. Dass Nutzungskonzeptes sieht das Nebeneinander von Wohnen und (Nah-) Versorgungseinrichtungen vor. Ein Schwerpunkt liegt beim Wohnungsbau auf der Errichtung von kompakten Wohngebäuden für betreutes Seniorenwohnen, ergänzt durch Doppel- und Einzelhäuser. Das Nahversorgungszentrum ist auf den Flächen zwischen dem geplanten Wohngebiet und der L 264 vorgesehen. Neben dem Markt sind ergänzende Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten bzw. sonstige gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Das Nahversorgungszentrum dient der Versorgung der künftigen Bewohner des Plangebietes und des Umsiedlungsstandortes Morschenich-Neu. Der östliche Teil des Bebauungsplanes überlagert den Bebauungsplan C 23 „MorschenichNeu“, der hier größtenteils landwirtschaftliche Fläche bzw. öffentliche Verkehrsflächen festsetzt. Für den westlichen Bereich des Plangebietes besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Zur Umsetzung der Planung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Der vorliegende Umweltbericht (UB) gem. § 2a Nr. 2 BauGB i.V.m. Anlage 1 BauGB beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die Ergebnisse der Umweltprüfung. 1.1. Inhalt der Umweltprüfung - Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes einschließlich der Beschreibung der Festsetzung des Plans mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des Vorhabens - Darstellung der, in Gesetzen und Plänen festgesetzten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden - Darstellung grundlegender und übergeordneter Planwerke - Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung - Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. - In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Plans zu berücksichtigen sind. - Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse - Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) - Zusammenfassung der gemachten Angaben GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 3 Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung liegt ein besonderes Augenmerk auf der Ausgestaltung der Maßnahmen des Lärmschutzes zum Erreichen gesunder Wohnverhältnisse, der Umsetzung einer landschaftsbildverträglichen Einbindung der Bebauung sowie der Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes. Weitere bedeutende Aspekte sind Maßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen archäologisch interessanter Objekte, zur Minimierung von Bodenzerstörungen schutzwürdiger Böden auf das unbedingt erforderliche Maß sowie zur Vermeidung von Störungen der Grundwasserneubildung. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Beurteilung der Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen und des Umfangs verbleibender Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung festgesetzter Maßnahmen. 1.2. Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes sind: o Sicherung der Nahversorgung für Merzenich, für den Umsiedlungsstandort Morschenich – Neu sowie für die neuen Wohnnutzungen innerhalb des Plangebietes, o Verbesserung des Angebotes für betreutes Wohnen innerhalb des Gemeindegebietes von Merzenich, o Verbesserung des allgemeinen Wohnungsangebotes, o Verbesserung der Ausnutzung der bestehenden Infrastruktureinrichtungen, welche insbesondere für die Umsiedlung von Morschenich – Neu errichtet wurden sowie o Sicherung bzw. Schaffung von neuen Arbeitsplätzen innerhalb des Gemeindegebietes. 1.3. Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen Das insgesamt ca. 33.473 m² große Plangebiet umfasst die Flurstücke 74-79, in der Flur 30, Gemarkung Merzenich. Die Fläche befindet sich nordöstlich des Ortsrandes von Merzenich und südwestlich der Landesstraße 264, die direkt an das Plangelände anschließt. Im Nordwesten grenzen wie im Südwesten Ackerflächen an, nur dass sich hier ebenfalls eine landwirtschaftliche Hofanlage mit Wohnhaus und Lagerhalle befindet. Festgesetzt werden ein Sondergebiet Zweckbestimmung Nahversorgungszentrum und ein Gewerbegebiet. Weiterhin entsteht ein „Allgemeines Wohngebiet“ innerhalb dessen u.a. eine Seniorenwohnanlage entstehen soll. Der BP überplant teilweise den rechtskräftigen BP C 23 „Morschenich-Neu“. Gewerbe- und Sondergebiet haben eine Grundflächenzahl von 0,8 (Überschreitung bis zu 0,9) und umfassen eine Gesamtfläche von 9.845 m². Für das Allgemeine Wohngebiet gilt eine GRZ von 0,4, die um 50 bzw. um 100 % überschritten werden kann und eine Gesamtfläche von 13.432 m² umfasst. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgelegt. Die Erschließung erfolgt von der Landesstraße L 264 direkt oder über ein Brückenbauwerk. Die Auf-/Abfahrt dient auch der Erschließung von Morschenich-Neu. Die Erschließung der Wohnbauflächen wird durch eine Hauptachse mit Verzweigungen, teilweise auf Privatflächen mit Geh- und Fahrrecht gewährleistet. An zentraler Stelle im Wohngebiet ist eine Wendemöglichkeit vorgesehen. Hier befindet sich auch der Kinderspielplatz. Eine nördliche oder südliche Erweiterung ist geplant. Seitlich der Straßen werden öffentliches Verkehrsgrün und Flächen gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB, auf den Baugrundstücken Bäume und am Wendeplatz ein Spielplatz festgesetzt. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 4 Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ Für die Baumaßnahme werden ca. 3.923 m² Grünlandfläche, teilweise mit Gehölzstrukturen und 23.610 m² Acker beansprucht. 1.4. Berücksichtigung des Umweltschutzes in Fachgesetzen Bezogen auf die Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind folgende Gesetze für die Bebauungsplanung relevant: Schutzgut Gesetz Mensch Baugesetzbuch Zielaussage „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB).“ Bundesimmissionsschutzgesetz „Zweck dieses Gesetzes ist es Menschen ... vor schädlichen inkl. der Verordnungen und Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen.“ Erlasse Tiere Pflanzen TA Lärm Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. DIN 18005 Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und – minderung bewirkt werden soll. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ und Baugesetzbuch Bundesnaturschutzgesetz (Landschaftsgesetz NRW) „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass  die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,  die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,  die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie  die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.“ (§1) „Der Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.(§ 15) Es ist verboten, 1. Wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 5 Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. Wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; …, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. Wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 (1)) Boden Baugesetzbuch Bundesbodenschutzgesetz Wasser Baugesetzbuch Wasserhaushaltsgesetz Die nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden…können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen….Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht verschlechtert…. (§ 45 (7) BauGB) „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Boden ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Stadt insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenverdichtung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“ (§ 1a (2) BauGB) Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange de Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Wasser ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ „Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anders zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.“ (§ 1a WHG) GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 6 Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ Landeswassergesetz Luft Baugesetzbuch Bundesimmissionsschutzgesetz „Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen ... vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“ TA Luft Die TA Luft dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Klima ... (§ 1 Abs. 5 Nr. 7a BauGB).“ § 1 (s. o.). Klima Baugesetzbuch Landschaft und biologische Vielfalt Bundesnaturschutzgesetz (Landschaftsgesetz NW) 1.5. „Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erreichen. Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen. Dies erfordert die Ordnung des Wasserhaushalts als Bestandteil von Natur und Landschaft und als Grundlage für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und andere Gewässernutzungen.“ (§ 2 LWG) „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Luft ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ Übergeordnete Pläne Der Landesentwicklungsplan (LEP) des Landes NRW (1995) stellte den Bereich um Merzenich als 'Freiraum' dar. Da sich der neue Landesentwicklungsplan für Nordrhein-Westfalen in Erarbeitung befindet, wurden landesplanerische Regelungen zum großflächigen Einzelhandel in einem „Sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel“ zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) vorgezogen, der seit dem 13. Juli 2013 rechtswirksam ist. Grundsätzlich sind die Ziele und Grundsätze der Landesplanung von den planenden Gemeinden (Planungshoheit) zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Die zunächst vor allem durch die geplante Einzelhandelsnutzung entstehenden Konflikte konnten im Vorfeld geklärt oder ausgeräumt werden. Im Regionalplan Köln, TA Aachen liegt die östliche Siedlungsentwicklung von Merzenich außerhalb des „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB). Der Regionalplan stellt an dieser Stelle „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Für eine Entwicklung der kommunalen Bauleitplanung aus dem Regionalplan ist die Darstellung eines „Allgemeinen Siedlungsbereiches – ASB“ erforderlich. Für die angestrebten Wohnbau-, Sondergebiets- und gewerbliche Flächen wurde von der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 17.10.2014 die Anpassungserklärung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung nach § 34 LPlG bestätigt. Seitens der Bezirksregierung Köln bestehen nunmehr keine Bedenken gegen die Planung. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich (1992) stellt in seiner derzeit gültigen Fassung für das Plangebiet zumeist „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 7 Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ Für den Umsiedlungsstandort Morschenich – Neu wurde der FNP im Rahmen der 16. Änderung entsprechend den Zielen des Braunkohleplans bereits angepasst. Das Plangebiet der 17. Änderung überlagert die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes teilweise. Das betroffene Gebiet wird als „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße“ dargestellt. Der unter „Flächennutzungsplan“ genannte Überlagerungsbereich ist auch Teil des Bebauungsplanes Merzenich C 23 „Morschenich-Neu“. Als Grundlage für die weiteren Planungsschritte auf der Ebene der Bauleitplanung wurde durch GMA ein „Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich“ (Mai 2013) erarbeitet. Im Gutachten wird der zentrale Versorgungsbereich (ZVB) Merzenichs festgelegt, eine zentrenrelevante Merzenicher Sortimentsliste definiert und Potentialflächen des ZVB untersucht. Kurzfristige Ergänzungen sind für den Einzelhandel jedoch nur auf kleinen Flächen möglich. Der „Ürlingsweg“ (Plangebiet) wird als Ergänzungsstandort geführt und in Bezug auf 2 Varianten begutachtet. Die Fläche liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes. Es liegen auch keine Schutzgebiete oder schutzwürdige Flächen i.S.d. BNatSchG (Natura 2000, besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft oder Biotopkatasterflächen des LANUV) innerhalb oder im nächsten Umfeld des Änderungsbereichs. Das nächste Naturschutzgebiet liegt nordwestlich und westlich von Merzenich entlang der Bahnstrecke Köln-Aachen, das NSG „Vorbahnhofsgelände Düren“ (DN-031). Die Fläche ist ebenfalls im Biotopkataster unter BK-5105-902 registriert. Sonstige Schutzgebiete oder Restriktionsflächen (wie Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, etc.) sind innerhalb des Geltungsbereiches und seines näheren Umfeldes nicht vorhanden. Merzenich liegt in der Erdbebenzone 3 nach der Kategorisierung der DIN 4149. Daher sind hier für Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Hochbauten die entsprechenden Maßnahmen der DIN 4149 zu ergreifen bzw. für Objekte mit höherem Sicherheitsniveau weitere einschlägige Regelwerke zu beachten. Im Bereich der Ortslage Merzenich liegen geologische Störungen des Verwerfungssystems des Rurrandes. Innerhalb des Änderungsbereiches verlaufen keine aktiven Störungen. Der Werhahn Sprung, der im Westen durch den Änderungsbereich verläuft, wird vom Geologischen Dienst NW nicht als seismisch aktiv bewertet. 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1. Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung 2.1.1. Schutzgut Mensch Die Flächen des Änderungsbereichs werden überwiegend ackerbaulich genutzt, ein kleiner Teilbereich dient als Viehweide, auf der auch mehrere Schuppen sowie wenige Bäume und Sträucher stehen. Nördlich grenzt ein landwirtschaftliches Gehöft an. So ist im Gebiet mit saisonal auftretenden Immissionen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu rechnen. Für die Bewohner der nächstgelegen Bebauung stellen der Änderungsbereich und sein Umfeld siedlungsnahen und durch ein Wegenetz erschlossenen Freiraum dar. Die in diesem GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 8 Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ Sinne zu nutzenden Feldwege werden nicht überplant sondern bleiben in ihrer Funktion erhalten. Lediglich der offene Blick in die freie Landschaft wird durch die Bebauung künftig verhindert. Im Umfeld stehen mindestens gleichwertige, ausgedehnte Flächen zur Verfügung. Die angrenzende L 264 hat u.a. durch den Umsiedlungsstandort, die Verlegung der A 4 und dem dadurch entstehenden neue Autobahnanschluss eine neue Verkehrsbedeutung mit steigendem Verkehrsaufkommen erhalten (siehe IGEPA Juli 2011). Auswirkungen Mit der Realisierung des Baugebietes gehen landwirtschaftliche Produktionsflächen und siedlungsnaher Freiraum verloren. Im neuen Wohngebiet wird Wohnraum für Familien und Senioren geschaffen mit Einrichtungen einer wohnortnahen Versorgung. Mögliche Immissionskonflikte zwischen der Wohnbebauung und dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb wurden durch Einarbeitung im Lärmgutachten der Accon Köln GmbH berücksichtigt. Der Betrieb ist gem. Nr. 1c der TA Lärm eine „nicht genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlage“ da keine Tierhaltung beantragt wurde und somit von der Anwendung der TA Lärm ausgenommen. Ein in diesem Sinne geführter Hof ist in der Praxis wenig störend da entstehende Geräuschemissionen wie z.B. Erntearbeiten nicht permanent wirken und demgegenüber auch lange Zeiträume ohne nennenswerte Geräuschemissionen auftreten. Darüber hinaus sind unaufschiebbare Erntearbeiten auch in ruheempfindlichen Zeiten ungehindert durchführbar, da sie durch das Feiertagsgesetz NW und diverse Rechtsprechungen von VGH und OVG NS rechtlich abgesichert sind. Das erstellte Schallgutachten der Fa. ACCON prognostiziert die zu erwartende Geräuschsituation im Plangebiet. Diese wird jedoch eher niedriger als berechnet sein da die sukzessiv entstehende Bebauung, zunehmend lärmpegelmindernd wirkt. Für die gewerblichen Nutzungen wurden Emissionskontingente berechnet, bei deren Einhaltung keine unzulässigen Immissionen im geplanten Wohngebiet zu erwarten sind. Außerdem ermöglichen Emissionskontingente die Regelung der verschiedenen einwirkenden Lärmquellen. Außer im östlichen Teil des Allgemeinen Wohngebietes werden die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 eingehalten oder unterschritten. (55 dB tags und 40 dB nachts). Die moderate Überschreitung im östlichen WA-Gebiet um etwa 6 dB(A) tags und nachts resultiert aus der relativen Nähe zur Anbindung Morschenich-Neu, sie kann durch erhöhte Anforderungen an die Bauausführung der Gebäude aufgefangen werden. Hier wird passiver Schallschutz gem. den Lärmpegelbereichen III nach DIN 4109 im Bebauungsplan festgesetzt. Die zusätzlichen Hinweise zum Einbau schallgedämmter Fenster in den Richtlinien DIN 4109, VDI 2719 und DIN 1946 sind zu beachten. Liegen an den betroffenen ersten Fassaden Schlafräume, sind fensterunabhängige Lüftungen vorzusehen. Durch diese Maßnahmen werden gesunde Wohnbedingungen ermöglicht. Die Gewerbelärmemissionen von max. 40 dB(A) am Wohnhaus des Hofes sind laut Gutachten weit unter dem Tagesrichtwert von 60 dB(A) für Außengebiete. Die Grundflächenzahl im östlichen Teil des „Allgemeinen Wohngebietes“ kann für Nebenanlagen, Garagen etc. auf ca. 0,8 erhöht werden. Dies ist notwendig um eine Tiefgarage für den ruhenden Verkehr realisieren zu können. Negative Auswirkungen auf die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden dadurch nicht hervorgerufen da die Tiefgarage oberirdisch begrünt werden kann. Aufgrund der Lage in der Erdbebenzone 3 sind bei Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Hochbauten die entsprechenden Maßnahmen der DIN 4149 zu ergreifen bzw. für Objekte mit höherem Sicherheitsniveau weitere einschlägige Regelwerke zu beachten. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 9 Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ Die Auf-/Abfahrt und das Brückenbauwerk an der Landesstraße zum Umsiedlungsstandort dienen auch der Erschließung von Wohngebiet, Sonder- und Gewerbegebiet. Damit ist auch eine risikolose Querung der Landesstraße an dieser Stelle möglich. Eine direkte Straßenanbindung an das Wegenetz der Altortschaft wird nicht hergestellt, so dass auch keine unberechenbaren „Schleichverkehre“ zur Landesstraße oder zum Einkaufszentrum entstehen. Eine Fuß- bzw. Radwegeanbindung wurde allerdings bereits im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes C 23 eingerichtet. Eine Weiterentwicklung des Wohngebietes „Merzpark“ in nördliche und südliche Richtung ist straßentechnisch vorgesehen. Da das Baugebiet „Merzpark das erste und innenliegende Teilstück der vorbereitenden Bauleitplanung (17. Änderung FNP) darstellt, ist eine landschaftsgerechte Einbindung des Baugebietes „Merzpark“ nicht vorgesehen. Dies geschieht nur im Bereich der Zufahrtsstraße. Eine optische und kleinklimatische Aufwertung des Wohngebietes erfolgt durch festgesetzte Baumpflanzungen. Die im Bebauungsplan dargestellten Festsetzungen erfüllen insofern die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Nach bisherigem Kenntnisstand ist die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit bzgl. Luftschadstoffe der 39. BImSchV zu erwarten. 2.1.2. Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt Der Änderungsbereich und sein Umfeld werden von intensiv bewirtschafteten strukturarmen landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Lediglich eine kleinflächige Wiese mit wenigen lebensraumtypischen Gehölzen bildet eine Ausnahme. Die ökologische Wertigkeit ist deshalb überwiegend als gering, für die Wiese als mittel anzusetzen. Agrarraum besitzt für die Großzahl der heimischen Tierarten eine sehr geringe Lebensraumqualität und weist deshalb insgesamt eine vergleichsweise geringe Artenvielfalt auf. Im faunistischen Gutachten zum BP C 23 vom Büro Raskin wurden allerdings Bruthabitate der planungsrelevanten Vogelarten Feldlerche bzw. der seltenen Grauammer ermittelt. Dasselbe Büro wurde daraufhin beauftragt auch hier eine faunistische Erstuntersuchung des Plangebietes und seiner Umgebung durchzuführen. Hauptaugenmerk lag auf den oben genannten Arten. Die Feldlerche ist jedoch laut Gutachten nicht betroffen und die Grauammer konnte nicht nachgewiesen werden. Auch der Feldhamster konnte im Zuge einer Begehung (Büro Reepel) Mitte April nicht nachgewiesen werden, was dem Ergebnis der Untersuchung zum BP C 23 entspricht. Schließlich konnte im Zuge einer „worst-case-Betrachtung“ für Turteltaube, Feldschwirl und Kreuzkröte ein Vorhandensein u. Konflikte mit dem § 44 (1) Nr. 1-3 BNatSchG nicht abschließend ausgeschlossen werden weshalb folgende Vermeidungsmaßnahmen zu ergreifen sind:    Rodung der vorhandenen Gehölze in der brutfreien Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar Entfernen der Vegetationsschicht in der brutfreien Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar Vermeidung der Bildung von Temporärgewässern in Fahrspuren und Senken und Verhindern des Einwanderns von Amphibien in das Baugebiet. Das floristische Entwicklungspotential der Ackerfläche ist aufgrund der anhaltenden intensiven Nutzung gering. Raum für eine spontanere Vegetationsentwicklung findet sich nur in den Säumen, innerhalb derer auch die Bäume stehen. Die vorhandenen Gehölze auf der Planungsfläche könnten als Trittsteine in die Landschaft dienen. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 10 Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ Auswirkungen Durch die Realisierung der Bebauung werden heutige Acker- und Wiesenflächen in WohnSonder- und Gewerbegebiete umgewandelt. Durch Überbauung und Versiegelung gehen Flächen als Lebensraum verloren, im Bereich von Grünflächen und Gärten kann eine geringe Erhöhung der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen angenommen werden. Grundsätzlich verlieren die Arten der Feldflur durch die Bebauung im Geltungsbereich und näheren Umfeld direkt durch Flächenverlust sowie indirekt durch neu entstehende Kulisseneffekte Lebensräume. Allerdings konnte eine Betroffenheit der vermuteten Grauammer und Feldlerche sowie dem Feldhamster im Vorfeld ausgeschlossen werden. Möglicherweise verbleibende, baubedingte Konflikte können durch Vermeidungsmaßnahmen unterbunden werden. Im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag werden interne und externe Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Eingriffsregelung formuliert. Dies sind intern Baumpflanzungen entlang der Straßenachsen im Wohngebiet sowie Grünflächen und Flächen gem. § 9(1) Nr. 20 BauGB im Bereich der Zu- und Abfahrtsstraße. Extern werden Ausgleichsflächen der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft in Kreuzau (13.185 ökol. Einheiten) und der Stadt Jülich (7.310 m²=29.240 ökol. Einheiten) in Anspruch genommen. So kann die ökologische Abwertung der Natur an anderer Stelle kompensiert werden. 2.1.3. Schutzgut Boden Im Agrarraum östlich von Merzenich treten großflächig typische, tiefgründige Parabraunerden auf (L331), die sich aus den Lössablagerungen der Zülpicher Börde/ Erper Lössplatte entwickelt haben. Diese Böden weisen hohe Bodenwertzahlen (55-75), eine mittlere Gesamtfilterfähigkeit und eine hohe Erodierbarkeit auf. Vom Geologischen Dienst NRW (GD NW) werden diese Böden als schutzwürdig aufgrund ihrer hohen bzw. sehr hohen natürlichen Fruchtbarkeit, bzw. ihrer Regelungs- und Pufferfunktion bewertet. Die betroffenen Böden sind weitgehend ackerbaulich genutzt. In diesen anthropogen überprägten Bereichen des Plangebietes spielen Bodengefüge und Stoffhaushalt im Naturhaushalt zwar noch eine wichtige Rolle, diese sind jedoch verändert und der Boden wird abgetragen. Im Planbereich befindet sich eine Altlastenverdachtsfläche, die bei der Unteren Bodenschutzbehörde unter der Nummer Me 3335 geführt wird. Für das Flurstück Gemarkung Merzenich, Flur 30, Flurstück 74 wurden deshalb weitere Ermittlungen zu Art und heutigem Zustand der möglichen Ablagerung notwendig. Durch die Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH wurden 7 Rammkernsondierungen mit jeweils 2,00 m Tiefe abgeteuft. Die „Vor Ort-Beprobung“ konnte keine bodenfremden Beimengungen feststellen, weshalb auf eine weitere chemische Untersuchung verzichtet wurde. Mittels der durchgeführten Bohrungen, deren Beurteilung und einer Begehung des Geländes konnten keine Hinweise auf das Vorliegen einer Altlast i.S. von schadstoffhaltigen Auffüllungen oder Ablagerungen festgestellt werden. Auswirkungen Durch eine Siedlungsentwicklung werden die schutzwürdigen Böden im Änderungsbereich großflächig überbaut und versiegelt, teilweise durch Nutzungsänderung weiteren Veränderungen unterworfen. Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 im Sonder- und eingeschränkten Gewerbegebiet kann für Garagen, Nebenanlagen etc. auf bis zu 0,9, die GRZ von 0,4 im östlichen Teil des „Allgemeinen Wohngebietes“ auf bis zu 0,8 für Garagen, Nebenanlagen etc. erhöht werden. Sonder- und Gewerbegebiet benötigen die Überschreitung, um einen ausreichend großen Parkplatz zu ermöglichen. In den Teilbereichen des allgemeinen Wohngebietes soll der GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 11 Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ ruhende Verkehr unterirdisch mittels einer Tiefgarage abgefangen werden. Die verdichtete Bebauung führt insgesamt zu einer geringeren Flächenbeanspruchung. Im Bebauungsplan wird mittels Festsetzungen das Maß der Bodenzerstörung und -schädigung auf das erforderliche Maß beschränkt (Begrenzung der GRZ, Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen in der Bauphase). Ein Altlastenverdacht konnte nicht bestätigt werden. 2.1.4. Schutzgut Wasser Grundwasser Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb eines Gebietes mit weniger ergiebigen Grundwasservorkommen. Durch die Sümpfungsmaßnahmen des heranrückenden Tagebaus sind im Bereich des Untersuchungsgebietes die tieferen Grundwasserschichten betroffen. Oberflächengewässer Das nächstgelegene Gewässer ist der Ellebach, der in etwa 700 westlich, parallel zur Landesstraße verläuft. Ein Fließ verläuft nördlich, in über 1 km Entfernung. Auswirkungen Mit der Siedlungsentwicklung gehen Versiegelungen einher, so dass Versickerungsflächen bzw. Flächen zur Grundwasserneubildung verloren gehen. Im Rahmen der Entwässerungsplanung für den Umsiedlungsstandort Morschenich–Neu wurden allerdings umfangreiche Kanaltrassen für Schmutz- wie für Niederschlagswasser angelegt, die auch das Plangebiet der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigen. Das hier anfallende Niederschlagswasser soll über die gerade gebauten Kanäle zum Regenrückhaltebecken nordöstlich von Morschenich–Neu zugeführt und von dort gedrosselt in eine Vorflut eingeleitet werden. Eine Einschränkung ist, dass insgesamt maximal 84 l/s dem namenlosen Vorfluter 3a, der zum Buirer Fließ führt, eingeleitet werden dürfen, Daraus resultiert ein mittlerer Befestigungsgrad von 51 %. Für die Verkehrs- und Parkflächen im Gewerbe- sowie im Sondergebiet wird eine Vorbehandlung der anfallenden Oberflächenwässer erforderlich. Im Rahmen der Baugenehmigung bzw. Bauentwurfsplanung ist nachzuweisen, dass der mittlere Versiegelungsgrad weiterhin eingehalten werden kann. Sämtliche Untersuchungen erfolgen nach Abstimmung mit der Kreisverwaltung Düren. Da von der damals in die Berechnungen eingeflossene Fläche (17. Änd. FNP) maximal 1/3 in Anspruch genommen wird, werden durch das Vorhaben keine Maßnahmen vorbereitet, welche die Vollzugsfähigkeit der Entwässerungsplanung und somit des Bebauungsplanes gefährden, so dass auf eine Untersuchung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens verzichtet werden kann. Das Schmutzwasser wird aufgrund des natürlichen Gefälles ebenfalls dem bestehenden Kanalnetz von Morschenich – Neu zugeführt, welches wiederum über eine Druckleitung an das Kanalnetz von Merzenich angeschlossen ist. 2.1.5. Schutzgut Klima/ Luft Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum Erper Lössplatte, der sich aufgrund der Leelage zur Eifel mit durchschnittlich ca. 600 mm Jahresniederschlag durch relative Trockenheit auszeichnet. Auch zählt der Raum zu den sonnenreichen und klimatisch milden Gebieten Westdeutschlands. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 10-10,5°C, die Winter sind GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 12 Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ vergleichsweise mild und schneearm, die Sommer vergleichsweise frisch. Die Hauptwindrichtung ist West bis Südwest. Die Ackerflächen stellen nächtliche Kaltluftentstehungsflächen ohne relevante Ausgleichsfunktion für benachbarte Flächen dar. Die geringe Bodenrauhigkeit sichert gute Durchlüftungsbedingungen. Es sind lufthygienische Vorbelastungen durch den Straßenverkehr entlang der L 264 anzunehmen, die durch Verkehrszunahmen resultierend aus der Anschlussstelle Merzenich der BAB 4 angestiegen sind. Aufgrund der guten Austauschbedingungen sind allerdings keine Grenzwertüberschreitungen zu erwarten. Im Untersuchungsgebiet können Feinstaubbelastungen durch Kumulationswirkungen von Straßenverkehr, heranrückendem Tagebau und ackerbaulicher Nutzung auftreten. Messwerte aus dem Bereich der Ortslage Merzenich liegen nicht vor. Im Jahr 2005 wurde ein Aktionsplan und im Jahr 2012 ein Luftreinhalteplan für den Tagebau Hambach konzipiert, die auf eine Vermeidung von Grenzwertüberschreitungen in der Umgebung des Tagebaus abzielen. Auswirkungen Mit der Realisierung der Bebauung kommt es zu einem Verlust von Kaltluftentstehungsflächen und lokalklimatischen Veränderungen in Richtung siedlungsklimatischer Verhältnisse. Da die Planung zu relativ hoher Bebauung/Versiegelung führt wird es vor allem im Bereich des Sonder-/Gewerbegebiet und des östlichen Wohngebietes zu einer relativen Erhöhung der Lufttemperatur durch Aufwärmung bebauter Flächen mit nur geringer Kompensation durch Verdunstungskälte begrünter Flächen kommen. Durch die starke Ausnutzung der Flächen wird schonend mit Grund und Boden im Allgemeinen umgegangen. Ebenso wird auf vorhandene Erschließungseinrichtungen zurückgegriffen. Durch die Pflanzung von Einzelbäumen, die Festsetzung privater Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Spielplatz, Verkehrsgrün und den beiden als M 7 Flächen festgesetzten Bereichen soll dem Klimawandel entgegengewirkt, beziehungsweise der Anpassung an den Klimawandel gedient werden. Dadurch wird dem allgemeinen Klimaschutz Rechnung getragen. In Bezug auf das globale Klima gem. § 1 Abs. 5 BauGB besteht bei der Bauleitplanung die Möglichkeit, durch die Nutzung erneuerbarer Energien über die gesetzlichen Regelungen hinaus weitergehende Anforderungen an den allgemeinen Klimaschutz zu berücksichtigen. 2.1.6. Schutzgut Landschaft Das Plangebiet befindet sich in einer typischen Bördelandschaft im Naturraum Erper Lößplatte am Siedlungsrand von Merzenich. Die Landschaft ist geprägt durch weite Ackerflächen ohne bzw. mit nur wenigen gliedernden Elementen und ein überwiegend ebenes Relief. Die Ortschaft Merzenich geht an dieser Stelle mit einem Gehölzstreifen und einer abschließenden Baumreihe zur intensiv genutzter Ackerbaulandschaft über, die vor allem durch Einzelgehöfte (wie der Fringshof) und damit verbundenen Grünstrukturen sowie Grün entlang von Straßen und Wegen gegliedert wird. Auch Windkraftanlagen spielen aufgrund der günstigen Windverhältnisse eine Rolle. Es bestehen weite Blickbeziehungen auf die umliegenden Orte und in die Börde, die nach Südwesten bis in die Voreifel und nach Nordosten bis zum Hambacher Forst und zur Sophienhöhe des Tagebaus Hambach reichen. Auch der Änderungsbereich selbst wird von Ackerflächen dominiert, nur eine kleine Wiesenfläche befindet sich in zentraler Lage, hier stehen auch die wenigen im Plangebiet vorhanden Gehölz- und Vertikalstrukturen (Schuppen). GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 13 Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ Vorbelastungen bestehen im weiteren Umfeld durch eine Hochspannungsleitung im Norden (rd. 800 m entfernt) und Windräder im Südwesten und Osten (rd. 1.700 bzw. 1.900 m entfernt) sowie durch Verkehrslärmbelastungen der L 264. Die Erholungseignung ist aufgrund der Vorbelastungen und fehlenden Abwechslung im Raum als mäßig anzusehen, die Qualität des Landschaftsbildes ist insgesamt gering. Auswirkungen Der Bebauungsplan C 24 „Merzpark bereitet eine an 3 Seiten freiliegende Bebauung, jedoch mit Anschluss an den bestehenden Siedlungsraum vor. Außerdem besteht eine optische und verkehrstechnische Verbindung zum Umsiedlungsstandort Morschenich-Neu. Das lokale Erscheinungsbild der Agrarlandschaft zwischen Merzenich und der Landesstraße wird grundlegend verändert da es zu einer Zerschneidung der Landschaft kommt Es gehen Flächen mit mäßiger Erholungseignung und zumeist geringer Landschaftsbildqualität verloren, wie sie im Umfeld in mindestens gleichwertiger Qualität weiterhin großflächig vorhanden sind. Darüber hinaus werden Bauwerke errichtet, die in der offenen Bördelandschaft zu einer weiteren technischen Überprägung beitragen. Im Bebauungsplan C 24 „Merzpark“ sind Eingrünungen nördlich und südlich der Zu-/Abfahrt festgesetzt, die die Auswirkungen auf das Landschaftsbild mindern helfen. Im Zuge der beabsichtigten Erweiterung der Planung können landschaftsgerechte Eingrünungen in den Randbereichen vorgesehen werden. 2.1.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Aufgrund der historischen Besiedlung des Börderaumes spielen Aspekte der Archäologie hier eine bedeutende Rolle. Im Änderungsbereich wurde deshalb im Januar 2015 eine Sachverhaltsermittlung durch die Fa. Archaeonet durchgeführt. Eine Prospektion mit Feldbegehung, Einzelfundeinmessung und anschließender Sondagenanlage war aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht mehr möglich. Nach Absprache mit dem LVR– ABR sollten daher, als Ersatzmaßnahme, ausreichend große Suchschnitte mit Dokumentation der Bodenverhältnisse angelegt werden. In der östlichen Hälfte des Untersuchungsgebietes scheint durch die Straßenbautätigkeiten sowohl in den Boden eingegriffen und als auch Material aufgetragen worden zu sein, es konnten nur neuzeitliche Befunde erfasst werden. Im westlichen Teil des Areals konnten in lockerer Streuung 14 archäologisch relevante Verfärbungen dokumentiert werden, die zumeist nur eine allgemein vorgeschichtliche Datierung zulassen. Hausgrundrisse können nicht rekonstruiert werden. Die meisten Gruben enthielten keramisches Fundmaterial der frühen Eisenzeit (Ha C/D). Die sehr fundreiche Grube Stelle 14 enthielt neben dem Hauptteil der geborgenen Keramik zusätzlich BriquetageFragmente, welche im Zeitraum des 7. bis 5. Jh. v. Chr. den Salzhandel von der Nordseeküste bis ins Rheinland belegen. Eine der Gruben enthielt zwei Scherben der altneolithischen Kultur der Bandkeramik (Stelle 26). Diese Grube und drei Schwarzerdebefunde (Stelle 13, 20 und 27) deuten auf einen neolithischen Fundplatz in der näheren Umgebung hin. Aufgrund dieser Ergebnisse wurde eine weiter gehende Untersuchung notwendig, um festlegen zu können, wie mit den Funden umzugehen ist. Hiermit wurde die Firma Goldschmidt Archäologie & Denkmalpflege, Düren beauftragt. Derzeit liegt zur aktuellen Untersuchung nur ein Zwischenbericht vor, der Schlussbericht folgt nach Beendigung der Arbeiten. Bis jetzt wurden bereits zahlreiche Funde gemacht, die vollständig oder teilweise dokumentiert wurden. Dazu gehören verschiedene zusammenhängende Reihen von Pfosten und ein Kreisgraben. In einer kreisrunden Grube konnten eindeutig vorgeschichtliche Keramikscherben geborgen werden. Die Herstellungsart weiterer geborgener Keramik deutet auf eine spätere Zeitstellung hin. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 14 Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ Auswirkungen Mit einer Bebauung der archäologisch relevanten Bereiche ist das Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung archäologischer Fundstellen verbunden. Die ursprüngliche Anordnung des archäologischen Ensembles wird in Bereichen, in denen Erdarbeiten durchgeführt werden, gestört. Hierdurch ergeben sich grundsätzlich negative Auswirkungen auf das archäologische Kulturgut, da Bodenurkunden zerstört werden, die sich über Jahrtausende erhalten haben. Allerdings werden durch die durchgeführten und weiterhin laufenden Grabungen aufgefundene Bodendenkmäler als Sekundärquelle gesichert und dokumentiert, so dass Schäden oder negative Auswirkungen soweit als möglich gemindert werden. Die Firma Goldschmidt Archäologie & Denkmalpflege kann nach jetzigem Erkenntnis- und Bearbeitungsstand festzustellen, dass spätestens nach Eröffnung der Restflächen und nach vollständiger Dokumentation und Ausgrabung der archäologischen Befunde einer Bebauung aus facharchäologischer Sicht nichts entgegen spricht. Im Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen, dass eine Bebauung nur nach vorheriger Untersuchung erfolgen kann. Das außerhalb des Bebauungsplans liegende angrenzende Flurstück 73 (Gemeinde Merzenich, Flur 30) wurde ist nicht Bestandteil dieser archäologischen Untersuchung. 2.1.8. Wechselwirkungen Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts besteht ein weitläufiges Netz aus Wechselwirkungen in Form von Stoffkreisläufen (z. B. Wasser, Nähr- und Schadstoffe) sowie eine enge Abhängigkeit von Lebensräumen und ihren Besiedlern (BodenPflanzen, Tiere, etc.). Auch die Aspekte Nutzungs- bzw. Vegetationsstruktur, Landschaftsbild und naturbezogene Erholung sind eng miteinander verbunden. Im Untersuchungsgebiet sind die Wechselwirkungen innerhalb des Naturhaushaltes durch menschliche Aktivitäten (historische Entwaldung des Naturraums, intensive Ackernutzung, etc.) bereits beeinflusst. Für die naturbezogene Erholung liegt keine durch besondere Ausprägung der übrigen Schutzgüter bedingte hervorzuhebende Eignung des Raumes vor. Die relevanten Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander sind schutzgutbezogen berücksichtigt 2.1.9. Weitere Belange des Umweltschutzes Das BauGB führt in § 1 Abs. 6 Nr. 7e) – h) weitere Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf, die bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind: e) Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern  wird im Bebauungsplan konkretisiert f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie  Im Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen geregelt, welchen den Anpassungen an den Klimawandel dienen g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts  berücksichtigt soweit relevant; h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden  Berücksichtigung des Luftreinhalteplans Hambach der Bezirksregierung Köln (2012). GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 15 Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ 2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Fortführung der derzeitigen Nutzungen ist zunächst nicht mit maßgeblichen Veränderungen des Umweltzustandes zu rechnen. Die optische und funktionale Anbindung des Umsiedlungsstandortes an den Ort Merzenich unterbleibt. Die Nahversorgung, sowie das Angebot für betreutes und allgemeines Wohnen unterbleiben an dieser Stelle und müssen ggf. an anderer Stelle bereitgestellt werden, wobei eine Voruntersuchung zur Nahversorgung bereits festgestellt hat, dass innerörtlich nur wenig Spielraum für die Einrichtung eines vergleichbaren Nahversorgungsmarktes besteht. Erkenntnisse, die aus der archäologischen Untersuchung resultieren werden nicht gewonnen Langfristig ist, unabhängig von der Planung, nach Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen mit einem Wiederanstieg des Grundwasserspiegels in den tieferen Grundwasserschichten zu rechnen; dies wird jedoch keine Auswirkungen auf das Plangebiet haben. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 16 Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ 3. Vermeidung und Ausgleich 3.1. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Die Lage am Rande des Siedlungsbereiches ermöglicht grundsätzlich verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Auswirkungen auf die Schutzgüter (z.B. landschaftsbildgerechte Einbindung der Bebauung, Umsetzung eines passiven Lärmschutzes durch Nutzungsgliederung, Einrichtung ökologisch hochwertiger Grünflächen). Innerhalb des Wohngebietes werden entlang der Wegeachsen auf privater Fläche hochstämmige Bäume und am Rande des Plangebietes entlang der Zu- und Abfahrt auf öffentlichen Grünflächen und Flächen gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB lebensraumtypische Gehölzpflanzungen festgesetzt. Weitere landschaftsbildverbessernde Maßnahmen, z.B. randliche Eingrünungen können erst im Zuge der geplanten Erweiterungen vorgesehen werden da der BP C 24 „Merzpark“ inmitten der durch den FNP möglichen Bebauung liegt. Durch die Positionierung der Bebauung von Sonder- und Gewerbegebiet werden die Schallimmissionen der Landesstraße und der Zu-und Abfahrt aber auch des Versorgungs- und Nutzungverkehrs von SO- und GE-Gebietes vom „Allgemeinen Wohngebiet“ abgeschirmt. Im Plangebiet selbst kann nur im geringen Maße ein ökologischer Ausgleich erfolgen. Der Hauptanteil wird durch die Bereitstellung diverser Ausgleichsflächen der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und der Stadt Jülich abgegolten. Folgende Flächen werden bereitgestellt: 3.2. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Im Zusammenhang mit der Schaffung des Umsiedlungsstandortes Morschenich-Neu, musste sich die Gemeinde Merzenich gegenüber der Bezirksregierung Köln dahingehend verpflichten, dass die weitere Siedlungsflächenentwicklung im Bereich der Ortschaft Merzenich vorrangig auf eine Schließung der Lücke zwischen dem jetzigen Siedlungsschwerpunkt (SSP) und der im Braunkohlenplan ausgewiesenen Umsiedlungsfläche auszurichten ist Von der GMA- Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Köln wurde eine „Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und eines Drogeriefachmarktes in Merzenich, Ürlingsweg“ (März 2013) erstellt. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 17 Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ Zusammenfassend wird festgehalten, dass in Merzenich eine Ansiedlung weiterer Nahrungsund Genussmittelanbieter wünschenswert ist. Das Gutachten von März 2013 sieht eine optimale Ansiedlung dieser Potenzialflächen innerhalb des Ortszentrums. Für den Ergänzungsstandort Ürlingsweg wurden Nutzungsvarianten aufgeführt. Variante 1 sieht dabei einen Lebensmittelmarkt (Discount) mit einer Verkaufsfläche von 900 m² vor, Variante 2 einen Lebensmittelmarkt (Discount) mit einer Verkaufsfläche von 800 m² zzgl. einem Drogeriefachmarkt mit 300 m² Verkaufsfläche. Gemäß den Aussagen des Gutachters könnte ein Drogeriemarkt in der untersuchten Größenordnung der Variante 2 jedoch einer möglichen Weiterentwicklung des Ortszentrums entgegenstehen, so dass Variante I der Vorzug gegeben wurde. 4. Zusätzliche Angaben 4.1. Technische Verfahren Der Umweltbericht berücksichtigt die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB. Umfang und Detaillierung wurden endgültig im Zuge der frühzeitigen Beteiligung festgelegt und orientieren sich an der vorliegenden Planung und dem derzeitigen Wissensstand. 4.2. Hinweise auf Schwierigkeiten Alle relevanten und zur Verfügung stehenden Informationsgrundlagen wurden ausgewertet, erhebliche Wissenslücken wurden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Erstellung entsprechender Gutachten geschlossen. Zum Zeitpunkt der Offenlage bestehen derzeit noch, für das Verfahren relevante bzw. wesentlichen Untersuchungs- oder Wissenslücken zum Schutzgut Kulturgüter. Der Archäologe kann jedoch nach jetzigem Erkenntnis- und Bearbeitungsstand eine mögliche Bebauung nach vollständiger Dokumentation und Ausgrabung prognostizieren. 4.3. Monitoring Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen sind die Überprüfung der sachgerechten Umsetzung und die funktional erwünschte Entwicklung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen. Überprüfung der Vermeidungsmaßnahmen für den Artenschutz Kontrolle der sachgerechten Bergung und Dokumentation archäologischer Fundstücke Zeitnahe Umsetzung der internen landschaftspflegerischen Maßnahmen Zeitnahe Umsetzung der externen landschaftspflegerischen Maßnahmen 5. Gemeinde Merzenich wird im Bebauungsplan festgesetzt Gemeinde Merzenich Sicherung durch öffentlich rechtlichen Vertrag (Ökokonto) Zusammenfassung Derzeit wird im Zuge des fortschreitenden Tagebaues Hambach die Ortschaft Morschenich östlich von Merzenich neu angesiedelt. Zwischen der Gemeinde Merzenich und der Bezirksregierung Köln wurde in diesem Zusammenhang eine Vereinbarung getroffen, die kommende Siedlungsentwicklung der GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 18 Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ Gemeinde vorrangig zur Schließung der Lücke zwischen Merzenich und Morschenich-Neu zu nutzen. Dies wurde mit der Aufstellung der 17. Änderung des FNP in die Wege geleitet und durch den Bebauungsplan C 24 „Merzpark“ erstmalig konkretisiert. Im Rahmen der Änderung des FNP wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Diese ermittelt, beschreibt und bewertet frühzeitig, die mit der Realisierung des Bauleitplans zu erwartenden bau-, anlage-, und betriebsbedingten Auswirkungen auf den Menschen und die Umweltschutzgüter. Der vorliegende Umweltbericht beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die Ergebnisse der Umweltprüfung. Das Ergebnis dieser Umweltprüfung zum Bebauungsplan C 24 „Merzpark“ fasst nachfolgend in Tabellenform die zu erwartenden Umweltauswirkungen und evtl. verbleibende Untersuchungserfordernisse zusammen. Schutzgut Bedeutung/ Empfindlichkeit/Vorbelast ung Auswirkungen Bewertungder Auswirkungen Mensch, seine Gesundheit, Bevölkerung Landwirtschaftliche Produktionsflächen; Vorbelastung insbes. durch Verkehrslärm mittel Tiere und Pflanzen Insgesamt relativ geringe Bedeutung Lebensraumfunktion für planungsrelevante Feldvogelarten Boden Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit, Schutzwürdigkeit gem. GD NRW; Altlastenverdachtsfläche Wasser Geringe Empfindlichkeit des Grundwassers; Einleitung von Niederschlagswasser in Oberflächengewässer Klima/Luft Freilandklima (Kaltluftentstehung) ohne besondere Ausgleichsfunktion; keine maßgeblichen lufthygienischen Vorbelastungen Landschaft Insgesamt geringe Qualität des Landschaftsbildes Kultur- und Sachgüter Archäologische Fundplätze vorliegend Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen; Vermeidungsmaßnahmen zum Erreichen gesunder Wohnverhältnisse in Form von Lärmkontingenten und passivem Schallschutz; Verlust und Veränderung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen; Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase, Artenschutzbezogene Ausgleichsmaßnahmen nicht notwendig; Bodenversiegelung nicht vermeidbar; im Zuge der Eingriffsregelung durch ökologische Maßnahmen kompensierbar. Verdichtete Bebauung beansprucht geringere Fläche; Altlastenverdacht ausgeräumt; Verlust von Versickerungsflächen, Verringerung der Grundwasserneubildungsrate; Beschränkung der Versiegelung auf das erforderliche Maß; Gedrosselte Ableitung des Niederschlagwassers in das Buirer Fließ. Nachweis der funktionalen Ableitung auf Ebene der Baugenehmigung bzw. Bauentwurfsplanung Relativ hoher Versiegelungsgrad im Bereich von SO- und GE-Gebiet, sowie nördlichem WA-Gebiet. Deshalb kleinklimatische Aufheizung des Gebietes, jedoch aufgrund geringer Größe keine Entwicklung einer klimatischen Belastung zu erwarten; Erweiterung des Siedlungsraumes von Merzenich in östliche Richtung und Schließung der Siedlungslücke zwischen Merzenich und dem Umsiedlungsstandort Morschenich-Neu; Lebensraumtypische Randeingrünung nur im Bereich von Zu- und Abfahrt. Keine weitere Randeingrünung da südlich und nördlich Erweiterung vorgesehen. Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung archäologischer Fundstellen.  Hinweis zu notwendigen archäologischen Untersuchungen im Bebauungsplan GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL gering mittel gering gering mittel mittel 19 Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ 6. Anhänge 6.1. Quellen Gestaltungsplan Merz-Park, Architekturbüro Heinz Härtl, Herzogenrath im April 2015 Bebauungsplan und Umweltbericht Merzenich Nr. C 23 „Morschenich-Neu“, BKR Aachen, Castro & Hinzen Stadtplaner, Umweltplaner, März 2013 Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“, Stadtplanung Zimmermann, Köln , Mai 2015 FNP Gemeindegebiet Merzenich (inkl. Änderungen), Gemeinde Merzenich (1992) 16. Änderung des FNP, BKR Aachen, Castro & Hinzen Stadtplaner Umweltplaner, März 2013 17. Änderung des FNP, Stadtplanung Zimmermann, Köln, Mai 2015 Faunistische Untersuchung, Erfassung von Feldlerche und Grauammer im Bereich des BP C 23 (neu) östlich von Merzenich (= C 24 „Merzpark“), Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR, Aachen im Mai 2013 Artenschutzvorprüfung, Büro Reepel, Garten- und Landschaftsarchitekten, Düren im April 2015 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 23 „MorschenichNeu, BKR Aachen, Castro & Hinzen Stadtplaner Umweltplaner, März 2013 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“, Garten- und Landschaftsarchitektur Reepel im Mai 2015 Merzenich „Merzpark“ NW 2014/1073 Abschlussbericht, Archaeo net Aeissen + Görür GbR, Bonn im Januar 2015 Zwischenbericht zur archäologischen Flächengrabung Merzenich-Merzpark NW 2015/1039, Goldschmidt Archäologie und Denkmalpflege, Düren im Mai 2015 Schalltechnisches Fachgutachten zum Bebauungsplan C 24 „Merzpark“ der Gemeinde Nörvenich, ACCON Köln GmbH, Köln im April 2015 Erkundung einer Altablagerung, IQ Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen im Mai 2015 Luftreinhalteplan Hambach (Stand Dezember 2012) Bezirksregierung Köln (2012) Regionalplan Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aachen, Bezirksregierung Köln (2003) Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen, Ewald/ Glässer (1978) Karte der schutzwürdigen Böden. – Auskunftssystem Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen, Bearbeitungsmaßstab 1:50 000, digitale Karte Geologischer Dienst NRW (2004): Landschaftsplan Ruraue (in der Fassung vom 29.09.1984) digitale Darstellung, Kreis Düren (1984); http://geoserver.kreis-dueren.de/GeoDN.html Informationen aus dem Bodenschutzbehörde Altlastenkataster Kreis Düren, Kreis Düren, Untere Sach- und Grafikdaten zu Schutzgebieten, Biotopkatasterflächen, Planungsrelevanten Arten (MTB, Fundpunkte), Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV – Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen; Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen, LINFOS (2009-2011): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV – GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 20 Umweltbericht zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“ Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen (März 2008), Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV (2008) 6.2. Gesetzliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl I S. 2986) Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten- vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502) 1998, Stand: zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 31.7.2009 Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), Stand: zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 31.7.2009 I 2585 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) Letzte Neufassung vom 29. Juli 2009, in Kraft getreten am 1. März 2010. Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz-LG), i. d. F der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000, zuletzt geändert am 16. März 2010: Minister für Umwelt-, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (hrsg.) Landeswassergesetz NRW (LWG), Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen; in der Fassung vom 25. Juni 1995 (GV. NW. S. 926), Stand zuletzt geändert 16.03.2010 (GV. NRW. S. 185) Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung derRichtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungsoder Zulassungsverfahren; Rd. Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – TA Lärm (1998) Wasserhaushaltsgesetz WHG, Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist Denkmalschutzgesetz (DSchG) Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (mit Stand vom 1.1.2015, Minister für Umwelt-, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (hrsg.) GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 21