Daten
Kommune
Bedburg
Größe
213 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
21.06.17, 18:03
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-46/2017
1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: 61.14
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Ausschuss für Umwelt und
Strukturwandel
28.03.2017
Abgesetzt
Stadtentwicklungsausschuss
04.07.2017
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Kommunales Klimaschutzkonzept
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.02.2017
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, ein städtisches Klimaschutzkonzept
aufzustellen.
Weiterhin beschließt der Stadtentwicklungsausschuss zur Durchführung des
Klimaschutzkonzeptes
im
Anschluss
die
Förderung
eines
städtischen
Klimaschutzmanagers zu beantragen, um diesen nach Bewilligung der Fördermittel
einzustellen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Der nachfolgende Sachverhalt wurde am 28.03.2017 von der Tagesordnung des Ausschusses für
Umwelt und Strukturwandel von der Tagesordnung abgesetzt und zur Beratung in den
Stadtentwicklungsausschuss verwiesen:
Mit Antrag vom 16.02.2017 regt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Aufstellung eines
kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Bedburg an (siehe Anlage).
Ein Klimaschutzkonzept ist ein strategischer Plan für die zukünftige Klimaschutzarbeit einer
Kommune und zeigt Ziele und Maßnahmen für die nächsten 10 bis 15 Jahre auf.
Im Rahmen der „Nationalen Klimaschutz Initiative“ hat das „Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“ ein Programm auferlegt, welches Kommunen fördert, die
am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen. Diese haben die Möglichkeit, sich eine
umfassende Einstiegsberatung durch externe Dienstleister fördern zu lassen, um dadurch
konkrete Hinweise für Klimaschutzaktivitäten zu erhalten.
Im Fokus stehen hierbei sämtliche klimaschutzrelevanten Bereiche. U.a. tangiert dies das
Flächenmanagement, die Straßenbeleuchtung, die privaten Haushalte und die Bereiche Industrie,
Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie „Erneuerbare Energien“, Mobilität, Abwasser und
Abfall.
Das Beratungsergebnis soll die Stadt Bedburg in die Lage versetzen, anschließend ein
Klimaschutzkonzept oder ein entsprechendes Teilkonzept aufzustellen.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Bedburg als Vorreiterkommune im städtebaulichen
Rahmen konzeptionell bereits mehrere Projekte von regenerativen Energien möglich gemacht
habe. So wurden bereits 1997 und 2015 entsprechende Flächennutzungsplanänderungen (FNP)
durchgeführt, die die Errichtung von insgesamt 34 Windenergieanlagen (WEA) ermöglicht haben.
Darüber hinaus wurde die Brennstoffzellensiedlung in Bedburg, in welcher ausschließlich auf
Heizungen mit Brennstoffzellentechnik gesetzt wird, als sogenanntes Starterprojekt
„Energiewende im Einfamilienhausbau“ der Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR)
ausgewählt.
Weiterhin ist - nach aktuellem Planungsstand - im Bereich der „Schießbahn“ die Errichtung einer
„Klimaschutzsiedlung“ vorgesehen. Die projektierten ca. 70 Wohneinheiten sollen konsequent in
Passivbauweise errichtet werden.
Zuletzt seien beispielhaft noch das Blockheizkraftwerk (BHKW) in der Grundschule Kaster, die
Wärmerückgewinnungsanlage Monte Mare sowie der Austausch bzw. die Sanierung der
Straßenbeleuchtung unter energetischer Optimierung im Rahmen des Konjunkturpaketes 2 im
Jahr 2011 erwähnt.
Zur Sicherstellung der personellen und fachlich kompetenten Umsetzung der Maßnahmen wird
seitens der Verwaltung angeregt, im Anschluss an die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes
einen eigenen fördermittelfähigen Klimaschutzmanager befristet einzustellen. Die Einstellung kann
noch im dritten Jahr nach Fertigstellung des Klimaschutzkonzeptes gefördert werden.
Beispiel:
Fertigstellung des Klimaschutzkonzeptes im April 2018
Einstellung des Klimaschutzmanagers im November 2021 wird gefördert.
Regulär wird eine Förderquote von 65% für die Einstellung von zunächst drei Jahren gewährt.
Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können, sofern deren Konzept zur
Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde, für die Einstellung eines
Klimaschutzmanagers eine erhöhte Förderquote von bis zu 90% erhalten, sofern keine weiteren
Drittmittel in das Vorhaben einfließen. Diese Voraussetzung ist bei der Stadt Bedburg gegeben.
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Auf eine erhöhte Förderquote besteht jedoch kein Anspruch. Ein vorliegendes Klimaschutzkonzept
ist Bedingung für die Bewilligung eines Klimaschutzmanagers. Die Laufzeit der Förderung ist i.d.R.
auf 36 Monate begrenzt, kann jedoch bei Bedarf um zwei weitere Jahre verlängert werden. Im
Verlängerungszeitraum beträgt die reguläre Förderquote dann 40% bzw. 56% bei
finanzschwachen Kommunen mit einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept.
Information zum Klimaschutzkonzept für Verkehr:
Mit Schreiben vom 08.02.2017 wurde zuletzt von der SPD-Kreistagsfraktion im
Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreises am 15.03.2017 eine Sachstandsanfrage bezüglich des
Klimaschutzkonzeptes für Verkehr gestellt (Drucksache 50/2017). Mit der 1.Ergänzungsvorlage
(zu Drucksache 50/2017) hat die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises diesbezüglich Stellung
genommen. Auf die beigefügten Anlagen wird hiermit verwiesen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und einer
nachhaltigen Entwicklung:
Die klimagerechte Stadtentwicklung erhöht eine nachhaltige Wohn- und Lebensqualität, was
nachfolgenden Generationen zugutekommt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja Aufgrund des personellen und fachlichen Umfangs ist die Einbindung eines
Planungsbüros für die Aufstellung eines Klimaschutzkonzeptes unerlässlich. Der
Kostenumfang hierfür kann erst nach Durchführung einer Preisanfrage konkretisiert
werden.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Harald Schreier
----------------------------------Udo Schmitz
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
stellv. Fachdienstleiter
Bürgermeister
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