Daten
Kommune
Merzenich
Größe
16 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
01.06.15, 18:11
Aktualisiert
01.06.15, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 37/2015
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 20.05.2015
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
9. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 3 (Ortsteil Merzenich) im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen
Stellungnahmen während der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB
2. Beschlussfassung als Satzung
Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 10.05.2012 die Aufstellung
der 9. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 3 in der Ortschaft Merzenich gemäß
§ 1 Abs. 3 BauGB im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8a) BauGB und gemäß § 1 Abs. 9
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. V. m. § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO gemäß § 13
BauGB als vereinfachtes Verfahren beschlossen.
Am 25.05.2012 erfolgte die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2
Abs. 1 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich.
In seiner Sitzung am 19.03.2015 hat der Rat der Gemeinde Merzenich den Entwurf der
9. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 3 einschließlich Begründung genehmigt
und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2
BauGB angeordnet. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte am
27.03.2015 im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich.
Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 07.04.2015 bis 08.05.2015
einschließlich statt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden weder im Offenlagezeitraum noch im Verlauf des
gesamten Verfahrens Einwände oder Bedenken gegen das Planänderungsverfahren
vorgetragen.
Im Rahmen der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden ebenfalls keine Bedenken gegen die Planänderung erhoben.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl,
die 9. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 3 einschließlich Begründung
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Drucksache 37/2015
Seite - 2 -
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu
machen mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan während der Öffnungszeiten der
Verwaltung eingesehen werden kann.
Mit der Bekanntmachung wird die 9. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 3
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig.
(Harzheim)
(Lüssem)