Daten
Kommune
Merzenich
Größe
358 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
01.06.15, 18:11
Aktualisiert
01.06.15, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Ortsteil Merzenich
BEBAUUNGSPLAN Nr. C 3
9. Änderung
Begründung
1.
Plangebiet, Erfordernis und Ziel der Planaufstellung
Durch Beschluss des Rates der Gemeinde Merzenich vom 15.01.1970 wurde der
Bebauungsplan Merzenich C 3 aufgestellt und ist seit dem 30.11.1973 rechtskräftig.
Bisher wurde der Bebauungsplan in Teilbereichen achtmal geändert, wobei die
Änderungen für dieses Verfahren unerheblich sind.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Merzenich C 3 liegt im Zentrum der Ortschaft
Merzenich und wird begrenzt durch die Straßenzüge Lindenstraße, Bahnstraße,
St. Laurentiusstraße, Händelstraße und Dürener Straße sowie Arnoldsweilerweg und
Burgstraße.
GEMEINDE MERZENICH
9. Änderung BEBAUUNGSPLAN C 3, Ortsteil Merzenich
BEGRÜNDUNG
2
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 3 ist die
Sicherstellung der städtebaulichen Ordnung im Plangebiet.
Im Planbereich sind die Bereiche westlich der Lindenstraße bis zum Kammweg,
nördlich bis zur Dürener Straße und südlich bis zur Rosenstraße bzw. Bahnstraße
als MI-Gebiet ausgewiesen, um Wirtschaftsstellen, landwirtschaftliche Nutzungen
sowie Gewerbebetriebe und sonstige Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich
stören, im Sinne des § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ermöglichen.
Der übrige Planbereich wurde als WA-Gebiet ausgewiesen, wobei je nach
vorhandenem Baubestand eine max. zwei- bzw. max. dreigeschossige Bauweise
sowohl in offener als auch in geschlossener Bauweise festgesetzt wurde.
Unmittelbar östlich an den Planbereich angrenzend befinden sich Flächen für den
Gemeinbedarf (Kirche, Jugendheim, Kindergarten, Grundschule mit Mehrzweckhalle
und Gesamtschule mit Sportzentrum).
Mit der 9. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 3 soll langfristig eine
positive Entwicklung des Gebietes sichergestellt werden.
Zur Sicherung der vorhandenen und angestrebten Nutzungen und zur Wahrung der
städtebaulichen Ordnung werden mit den geplanten Änderungen der textlichen
Festsetzungen die folgenden, in Mischgebieten derzeit allgemein bzw.
ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen:
-
Die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zulässigen Bordellbetriebe und
bordellähnlichen Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros werden
ausgeschlossen.
-
Weiterhin werden die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO zulässigen und nach
§ 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten
ausgeschlossen werden.
Die vorgenannten, auszuschließenden Nutzungsarten sind kerntypische
Einrichtungen, die nicht zur Ausstattung eines Grundzentrums gehören müssen. Hier
stehen etwaigen Interessenten Kerngebiete in den Zentren der benachbarten
Mittelstädte zur Verfügung.
GEMEINDE MERZENICH
9. Änderung BEBAUUNGSPLAN C 3, Ortsteil Merzenich
2.
BEGRÜNDUNG
3
Festsetzungen zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 3
Im Rahmen der 9. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 3 wird ergänzend
festgesetzt:
A.
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
Art der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
1.1
Mischgebiete gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
1.
Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO sind die nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO
zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnliche Betriebe sowie Spielhallen und
Wettbüros nicht zulässig.
2.
Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind die nach § 6 Abs. 8 BauNVO zulässigen und
nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im
Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes
und werden ausgeschlossen.
Da durch die Änderung des Bebauungsplanes
1.
die Grundzüge der Planung nicht berührt sind,
2.
die Zulässigkeit von Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und
3.
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7
Buchstabe b) BauGB genannten Schutzgüter bestehen,
wird die 9. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13
BauGB durchgeführt.
Bei der Durchführung der Bebauungsplanänderung entstehen der Gemeinde
Merzenich keine zusätzlichen Kosten.
Merzenich, den 10.02.2015
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Der Bürgermeister
Harzheim
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Lüssem