Daten
Kommune
Bedburg
Größe
220 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
18.04.17, 18:03
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-51/2017
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
02.05.2017
Abstimmungsergebnis:
zu a) Einstimmig, 0
Enthaltung(en) zu b)
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
zu c) Einstimmig, 0
Enthaltung(en)
Betreff:
Optimierung der Querung der Pützer Straße
hier:
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 22.02.2017
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.03.2017
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Mit Schreiben vom 22.02.2017 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg zu prüfen,
ob eine Verbesserung der Querungsmöglichkeit der Pützer Straße im Bereich der Schulgasse
erreicht werden könne. Sie stelle eine erhebliche Gefahrenlage, insbesondere für
Kindergartenkinder, Schulkinder, aber auch für Erwachsene mit Mobilitätshandicap dar, weil die
Sicht auf herannahende Fahrzeuge, welche oft mit überhöhter Geschwindigkeit die Straße
beführen, stark beeinträchtigt sei.
In diesem Zusammenhang wird ebenfalls um Prüfung der Situation bei der Einmündung
Dominikanergasse/Pützer Straße und Am Fließ/Pützer Straße gebeten, weil die fehlende Sicht auf
herannahende Autos ebenfalls ein erhebliches Unfallrisiko darstelle. Die SPD-Fraktion im Rat der
Stadt Bedburg schließt sich mit Schreiben vom 28.03.2017 im Wesentlichen diesem Antrag an.
Bei dem Bereich der Pützer Straße (L 279) handelt es sich um eine Ortsdurchfahrt, die sich in der
Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW befindet.
Der Träger der Straßenbaulast ist verantwortlich für die Herstellung, Unterhaltung, Erweiterung
und Verbesserung der sich in seiner Trägerschaft befindlichen Straßen.
Zu. 1. Querungsmöglichkeit der Pützer Straße im Bereich der Schulgasse
Auf Nachfrage der Verwaltung wurde durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW mit E-Mail vom
14.03.2017 mitgeteilt, dass eine weitere Verdeutlichung der Querung Schulgasse im Zuge des
Engpassbereiches der L 279 Pützer Straße nicht gesehen werde. Bereits heute sei dieser Bereich
der L 279 mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Gegenverkehr
sei in diesem Abschnitt mit mehrspurigen Fahrzeugen nicht möglich. Darüber hinaus seien keine
bzw. nur unzureichend breite Nebenanlagen vorhanden. Durch die enge Bebauung könne hier
zurzeit keine Verbesserung erzielt werden.
Hinweis der Verwaltung:
Bereits im Jahr 2009 wurden die Schilderpfosten im Bereich Ecke Pützer Straße / Schulgasse mit
retroreflektierender blau/weißer Folie ummantelt, um die Aufmerksamkeit auf die einmündende
Straße zu erhöhen.
Zu 2. Situation bei der Einmündung Dominikanergasse/Pützer Straße und Am Fließ/Pützer
Straße
Zur Situation an der Dominikanergasse teilt der Landesbetrieb Straßenbau NRW mit gleicher EMail mit, dass die Querung mit einem Fußgängerüberweg (FGÜ) gesichert sei, die
Sichtverhältnisse für Kraftfahrer bei Ausfahrt auf die L 279 Pützer Straße in Richtung Ortsmitte
(Schulgasse) hier jedoch sehr eingeschränkt wären. Die Anlage eines Verkehrsspiegels am
gegenüber der Einmündung befindlichen Lichtmast mit Ausspiegelung dieser Fahrtrichtung könne
ggf. eine Verbesserung darstellen.
Im Bereich der Einmündung Am Fließ seien die Sichtbeziehungen für einbiegende Fahrzeuge auf
die L 279 Pützer Straße eingeschränkt, ob trotz Ausweisung mit VZ 206 (Halt. Vorfahrt gewähren)
die Anfahrsicht nach links in Richtung Ortsmitte (Dominikanergasse) ausreichend sei, könne nur
vor Ort ermittelt werden. Ansonsten könne, wie bei der Einmündung Dominikanergasse, ggf. die
Aufstellung eines Verkehrsspiegels eine Verbesserung erzielen.
Generell sei jedoch bei der Verwendung von Verkehrsspiegeln zu beachten, dass es durch die
regelmäßig verkleinerte und seitenverkehrte Darstellung der sich annähernden Fahrzeuge zu
Fehleinschätzungen der Verkehrsteilnehmer kommen könne. Darüber hinaus sei bei Frost und
nasser Witterung der Nutzen eines Verkehrsspiegels stark eingeschränkt.
Verkehrsspiegel seien keine Instrumente der StVO und könnten deshalb straßenverkehrsrechtlich
nicht angeordnet werden. Die Aufstellung und Kostentragung erfolge vollumfänglich durch die
Kommune.
Beschlussvorlage WP9-51/2017
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Verwaltungsseitig werden die Bedenken zu Verkehrsspiegeln Erfahrungswerten - grundsätzlich geteilt. Weitere bekannte Nachteile sind:
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nach
allgemeinen
Anfälligkeit für Verschmutzung durch Umwelteinflüsse (wie etwa Schmutz oder Wasser
bzw. Eis) oder Vandalismus (beispielsweise durch Aufkleber oder Graffiti)
Unwirksamkeit durch unbeabsichtigtes oder vorsätzliches Verdrehen
Blendgefahr durch Scheinwerfer oder Sonneneinstrahlung
Entstehung von toten Winkeln im Spiegelbild (Radfahrer und Fußgänger können
übersehen werden)
Fehleinschätzung der gefahrenen Geschwindigkeiten
Aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion sowie der Anregungen des Landesbetriebes wurde
verwaltungsseitig eine eigene Einschätzung der Verkehrssituation vor Ort vorgenommen.
Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass durch den Fußgängerüberweg im
Einmündungsbereich zur Dominikanergasse der Verkehr bereits zu einer umsichtigen Fahrweise
und entsprechenden Reduzierung der Geschwindigkeit gezwungen wird.
Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels auf dem gegenüberliegenden Gehweg (vor Haus Nr. 9) ist
nicht realisierbar, da die Zufahrt zu den angrenzenden Stellflächen sichergestellt werden muss.
Als Alternative hierzu käme allenfalls eine Entfernung der Stellplätze in Betracht. Die betreffenden
Flächen befinden sich jedoch im privaten Eigentum.
Eine Installation auf der südlichen Seite scheidet ebenfalls aus, da die Ausspiegelung in den
Straßenbereich der Pützer Straße aufgrund der gegenwärtigen, örtlichen Restriktionen nicht
hergestellt werden kann (ein Foto des Einmündungsbereiches ist zur besseren Illustration der
Sitzungsvorlage beigefügt).
Weitere potentielle Aufstellflächen sind nicht ersichtlich.
Hinsichtlich der Situation Am Fließ wird grundsätzlich die Auffassung des Landesbetriebes geteilt.
Die Sichtbeziehung nach rechts, in Richtung Ortsausgang, wird als unproblematisch erachtet.
Die Einsicht in den Bereich in Richtung Ortsmitte ist hingegen eingeschränkt, jedoch wird durch
das VZ 206 (Halt, Vorfahrt gewähren) eine direkte Einfahrt in die Pützer Straße verhindert. Der
abbiegende Verkehr ist gezwungen anzuhalten und sich in den Kreuzungsbereich
„heranzutasten“.
Hier wäre eine Ausspiegelung dieser Fahrtrichtung grundsätzlich realisierbar. Als geeigneter
Aufstellort für einen Verkehrsspiegel käme die Einmündung Ecke Pützer Straße / Marienstraße in
Betracht.
Bei der Aufstellung von Verkehrsspiegeln ist jedoch grundsätzlich abzuwägen, inwieweit hierdurch
eine Verbesserung der Verkehrssicherheit tatsächlich erzielt werden kann.
Da die Nutzung des Verkehrsspiegels eine Verlagerung des Blickfeldes aus dem Straßenbereich
hinaus erforderlich macht, besteht nach Beurteilung der Verwaltung generell eine erhöhte
Unfallgefahr, insbesondere weil andere Verkehrsteilnehmer übersehen werden könnten.
Aus überwiegenden Gründen der Verkehrssicherungspflicht und möglichen Haftungsansprüchen
aus hieraus entstehenden Schäden, z.B. durch die Aufstellung nichtamtlicher Verkehrszeichen,
wird durch die Stadt Bedburg daher lediglich eine restriktive Aufstellung von Verkehrsspiegeln - im
begründeten Ausnahmefall - praktiziert.
Anders als im Bereich der Schulgasse - wo bereits entsprechende Spiegel aufgestellt wurden - ist
die Einsehbarkeit in den Bereich der Pützer Straße, aus der Dominikanergasse bzw. Am Fließ
kommend, zwar eingeschränkt, kann jedoch durch umsichtige Fahrweise und Herantasten an den
Einmündungsbereich ausreichend gewährleistet werden.
Darüber hinaus ist aufgrund der unauffälligen Unfalllage in den betreffenden Bereichen ein
dringender Handlungsbedarf derzeit nicht angezeigt.
Aus den beschriebenen Gründen wird die Aufstellung von Verkehrsspiegeln für die betreffenden
Standorte verwaltungsseitig nicht befürwortet.
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Sitzungsvorlage
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Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind derzeit nicht ersichtlich bzw.
liegen in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers.
Eine tragfähige Lösung könnte allenfalls im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberwachung erzielt
werden. Die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt grundsätzlich der Polizei, bzw. der
Kreisordnungsbehörde. Der Sachverhalt wurde daher mit der Bitte um Durchführung von
vermehrten mobilen Kontrollen an den Rhein-Erft-Kreis übermittelt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 03.04.2017
----------------------------------Guido Heinrichs
----------------------------------Udo Schmitz
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Stellv. Fachdienstleiter
Bürgermeister
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