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Beschlussvorlage (Optimierung der Querung der Pützer Straße hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 22.02.2017 Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.03.2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
220 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
18.04.17, 18:03
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Beschlussvorlage (Optimierung der Querung der Pützer Straße
hier: 
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 22.02.2017
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.03.2017) Beschlussvorlage (Optimierung der Querung der Pützer Straße
hier: 
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 22.02.2017
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.03.2017) Beschlussvorlage (Optimierung der Querung der Pützer Straße
hier: 
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 22.02.2017
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.03.2017) Beschlussvorlage (Optimierung der Querung der Pützer Straße
hier: 
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 22.02.2017
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.03.2017)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-51/2017 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: 02.05.2017 Abstimmungsergebnis: zu a) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) zu b) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) zu c) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Optimierung der Querung der Pützer Straße hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 22.02.2017 Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.03.2017 Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 22.02.2017 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg zu prüfen, ob eine Verbesserung der Querungsmöglichkeit der Pützer Straße im Bereich der Schulgasse erreicht werden könne. Sie stelle eine erhebliche Gefahrenlage, insbesondere für Kindergartenkinder, Schulkinder, aber auch für Erwachsene mit Mobilitätshandicap dar, weil die Sicht auf herannahende Fahrzeuge, welche oft mit überhöhter Geschwindigkeit die Straße beführen, stark beeinträchtigt sei. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls um Prüfung der Situation bei der Einmündung Dominikanergasse/Pützer Straße und Am Fließ/Pützer Straße gebeten, weil die fehlende Sicht auf herannahende Autos ebenfalls ein erhebliches Unfallrisiko darstelle. Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg schließt sich mit Schreiben vom 28.03.2017 im Wesentlichen diesem Antrag an. Bei dem Bereich der Pützer Straße (L 279) handelt es sich um eine Ortsdurchfahrt, die sich in der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW befindet. Der Träger der Straßenbaulast ist verantwortlich für die Herstellung, Unterhaltung, Erweiterung und Verbesserung der sich in seiner Trägerschaft befindlichen Straßen. Zu. 1. Querungsmöglichkeit der Pützer Straße im Bereich der Schulgasse Auf Nachfrage der Verwaltung wurde durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW mit E-Mail vom 14.03.2017 mitgeteilt, dass eine weitere Verdeutlichung der Querung Schulgasse im Zuge des Engpassbereiches der L 279 Pützer Straße nicht gesehen werde. Bereits heute sei dieser Bereich der L 279 mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Gegenverkehr sei in diesem Abschnitt mit mehrspurigen Fahrzeugen nicht möglich. Darüber hinaus seien keine bzw. nur unzureichend breite Nebenanlagen vorhanden. Durch die enge Bebauung könne hier zurzeit keine Verbesserung erzielt werden. Hinweis der Verwaltung: Bereits im Jahr 2009 wurden die Schilderpfosten im Bereich Ecke Pützer Straße / Schulgasse mit retroreflektierender blau/weißer Folie ummantelt, um die Aufmerksamkeit auf die einmündende Straße zu erhöhen. Zu 2. Situation bei der Einmündung Dominikanergasse/Pützer Straße und Am Fließ/Pützer Straße Zur Situation an der Dominikanergasse teilt der Landesbetrieb Straßenbau NRW mit gleicher EMail mit, dass die Querung mit einem Fußgängerüberweg (FGÜ) gesichert sei, die Sichtverhältnisse für Kraftfahrer bei Ausfahrt auf die L 279 Pützer Straße in Richtung Ortsmitte (Schulgasse) hier jedoch sehr eingeschränkt wären. Die Anlage eines Verkehrsspiegels am gegenüber der Einmündung befindlichen Lichtmast mit Ausspiegelung dieser Fahrtrichtung könne ggf. eine Verbesserung darstellen. Im Bereich der Einmündung Am Fließ seien die Sichtbeziehungen für einbiegende Fahrzeuge auf die L 279 Pützer Straße eingeschränkt, ob trotz Ausweisung mit VZ 206 (Halt. Vorfahrt gewähren) die Anfahrsicht nach links in Richtung Ortsmitte (Dominikanergasse) ausreichend sei, könne nur vor Ort ermittelt werden. Ansonsten könne, wie bei der Einmündung Dominikanergasse, ggf. die Aufstellung eines Verkehrsspiegels eine Verbesserung erzielen. Generell sei jedoch bei der Verwendung von Verkehrsspiegeln zu beachten, dass es durch die regelmäßig verkleinerte und seitenverkehrte Darstellung der sich annähernden Fahrzeuge zu Fehleinschätzungen der Verkehrsteilnehmer kommen könne. Darüber hinaus sei bei Frost und nasser Witterung der Nutzen eines Verkehrsspiegels stark eingeschränkt. Verkehrsspiegel seien keine Instrumente der StVO und könnten deshalb straßenverkehrsrechtlich nicht angeordnet werden. Die Aufstellung und Kostentragung erfolge vollumfänglich durch die Kommune. Beschlussvorlage WP9-51/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Verwaltungsseitig werden die Bedenken zu Verkehrsspiegeln Erfahrungswerten - grundsätzlich geteilt. Weitere bekannte Nachteile sind:      Seite: 3 nach allgemeinen Anfälligkeit für Verschmutzung durch Umwelteinflüsse (wie etwa Schmutz oder Wasser bzw. Eis) oder Vandalismus (beispielsweise durch Aufkleber oder Graffiti) Unwirksamkeit durch unbeabsichtigtes oder vorsätzliches Verdrehen Blendgefahr durch Scheinwerfer oder Sonneneinstrahlung Entstehung von toten Winkeln im Spiegelbild (Radfahrer und Fußgänger können übersehen werden) Fehleinschätzung der gefahrenen Geschwindigkeiten Aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion sowie der Anregungen des Landesbetriebes wurde verwaltungsseitig eine eigene Einschätzung der Verkehrssituation vor Ort vorgenommen. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass durch den Fußgängerüberweg im Einmündungsbereich zur Dominikanergasse der Verkehr bereits zu einer umsichtigen Fahrweise und entsprechenden Reduzierung der Geschwindigkeit gezwungen wird. Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels auf dem gegenüberliegenden Gehweg (vor Haus Nr. 9) ist nicht realisierbar, da die Zufahrt zu den angrenzenden Stellflächen sichergestellt werden muss. Als Alternative hierzu käme allenfalls eine Entfernung der Stellplätze in Betracht. Die betreffenden Flächen befinden sich jedoch im privaten Eigentum. Eine Installation auf der südlichen Seite scheidet ebenfalls aus, da die Ausspiegelung in den Straßenbereich der Pützer Straße aufgrund der gegenwärtigen, örtlichen Restriktionen nicht hergestellt werden kann (ein Foto des Einmündungsbereiches ist zur besseren Illustration der Sitzungsvorlage beigefügt). Weitere potentielle Aufstellflächen sind nicht ersichtlich. Hinsichtlich der Situation Am Fließ wird grundsätzlich die Auffassung des Landesbetriebes geteilt. Die Sichtbeziehung nach rechts, in Richtung Ortsausgang, wird als unproblematisch erachtet. Die Einsicht in den Bereich in Richtung Ortsmitte ist hingegen eingeschränkt, jedoch wird durch das VZ 206 (Halt, Vorfahrt gewähren) eine direkte Einfahrt in die Pützer Straße verhindert. Der abbiegende Verkehr ist gezwungen anzuhalten und sich in den Kreuzungsbereich „heranzutasten“. Hier wäre eine Ausspiegelung dieser Fahrtrichtung grundsätzlich realisierbar. Als geeigneter Aufstellort für einen Verkehrsspiegel käme die Einmündung Ecke Pützer Straße / Marienstraße in Betracht. Bei der Aufstellung von Verkehrsspiegeln ist jedoch grundsätzlich abzuwägen, inwieweit hierdurch eine Verbesserung der Verkehrssicherheit tatsächlich erzielt werden kann. Da die Nutzung des Verkehrsspiegels eine Verlagerung des Blickfeldes aus dem Straßenbereich hinaus erforderlich macht, besteht nach Beurteilung der Verwaltung generell eine erhöhte Unfallgefahr, insbesondere weil andere Verkehrsteilnehmer übersehen werden könnten. Aus überwiegenden Gründen der Verkehrssicherungspflicht und möglichen Haftungsansprüchen aus hieraus entstehenden Schäden, z.B. durch die Aufstellung nichtamtlicher Verkehrszeichen, wird durch die Stadt Bedburg daher lediglich eine restriktive Aufstellung von Verkehrsspiegeln - im begründeten Ausnahmefall - praktiziert. Anders als im Bereich der Schulgasse - wo bereits entsprechende Spiegel aufgestellt wurden - ist die Einsehbarkeit in den Bereich der Pützer Straße, aus der Dominikanergasse bzw. Am Fließ kommend, zwar eingeschränkt, kann jedoch durch umsichtige Fahrweise und Herantasten an den Einmündungsbereich ausreichend gewährleistet werden. Darüber hinaus ist aufgrund der unauffälligen Unfalllage in den betreffenden Bereichen ein dringender Handlungsbedarf derzeit nicht angezeigt. Aus den beschriebenen Gründen wird die Aufstellung von Verkehrsspiegeln für die betreffenden Standorte verwaltungsseitig nicht befürwortet. Beschlussvorlage WP9-51/2017 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind derzeit nicht ersichtlich bzw. liegen in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers. Eine tragfähige Lösung könnte allenfalls im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberwachung erzielt werden. Die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt grundsätzlich der Polizei, bzw. der Kreisordnungsbehörde. Der Sachverhalt wurde daher mit der Bitte um Durchführung von vermehrten mobilen Kontrollen an den Rhein-Erft-Kreis übermittelt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 03.04.2017 ----------------------------------Guido Heinrichs ----------------------------------Udo Schmitz ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Stellv. Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-51/2017 Seite 4