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Beschlussvorlage (3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
140 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:11
Aktualisiert
08.06.15, 18:11
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 47/2015 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 03.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Merzenich Zum anliegend erneut beigefügten Antrag der Frau Schlitter nach § 6 Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich auf Änderung der Hundesteuersatzung hat der Gemeinderat am 13.05.2015 mehrheitlich beschlossen, dem Ansinnen von Frau Schlitter nachzukommen. Entsprechend wird vorgeschlagen, die Hundesteuersatzung wie folgt zu ändern: Artikel I § 2 Abs. 2 Ziffer a) bis d) bleiben unverändert. Artikel II § 2 Abs. 2 letzter Satz wird § 2 Abs. 2 Satz 3 Ziffer e) und erhält folgende Fassung: „e) die folgenden Rassen angehören: - Pitbull Terrier - American Staffordshire Terrier - Staffordshire Bullterrier - Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.“ Artikel III Nach § 2 Abs. 2 Satz 3 Ziffer e) wird folgender Satz 4 und 5 eingefügt: „Die Gefährlichkeit eines Hundes nach Ziffer e) wird nicht vermutet, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin im Besitz eines von der örtlichen Ordnungsbehörde anerkannten, gültigen Entlastungsnachweises (Wesenstest) ist.Die Festsetzung der Steuer mit dem niedrigeren Steuersatz nach § 2 Abs. 1 Ziffer 1 a) bis c) gilt nur für die Dauer dieser Anerkennung.“ Artikel IV Diese Satzung tritt am 01. des Monats ihrer Veröffentlichung in Kraft. Drucksache 47/2015 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl, Folgende Satzung wird beschlossen: 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Merzenich vom 27.10.2003 Artikel I § 2 Abs. 2 Ziffer a) bis d) bleiben unverändert. Artikel II § 2 Abs. 2 letzter Satz wird § 2 Abs. 2 Satz 3 Ziffer e) und erhält folgende Fassung: „e) die folgenden Rassen angehören: - Pitbull Terrier - American Staffordshire Terrier - Staffordshire Bullterrier - Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.“ Artikel III Nach § 2 Abs. 2 Satz 3 Ziffer e) wird folgender Satz 4 und 5 eingefügt: „Die Gefährlichkeit eines Hundes nach Ziffer e) wird nicht vermutet, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin im Besitz eines von der örtlichen Ordnungsbehörde anerkannten, gültigen Entlastungsnachweises (Wesenstest) ist. Die Festsetzung der Steuer mit dem niedrigeren Steuersatz nach § 2 Abs. 1 Ziffer 1 a) bis c) gilt nur für die Dauer dieser Anerkennung.“ Artikel IV Diese Satzung tritt am 01. des Monats ihrer Veröffentlichung in Kraft. (Harzheim) (Klein)