Daten
Kommune
Bedburg
Größe
212 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
18.04.17, 18:03
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9224/2016 2. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
Stadtentwicklungsausschuss
07.03.2017
Stadtentwicklungsausschuss
02.05.2017
Abstimmungsergebnis:
zu a) Einstimmig, 0
Enthaltung(en) zu b)
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen
Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. §
13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im
Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne
Beschlüsse gemäß Anlage ‚Abwägungsliste‘ zu fassen.
b) dem Rat der Stadt Bedburg wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – Teilbereich „südlicher Teilbereich
zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz“ wird nebst Begründung und
dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), als Satzung beschlossen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im
Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Beschlussvorlage WP9-224/2016 2. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Sachstand zur Sitzung am 29.11.2016:
Die Planungen zur Errichtung eines Spielplatzes auf dem Grünstreifen zwischen der Oberschlager
Straße und der Bedburger Schweiz sind durch den FD 4 vorangeschritten und werden am
15.11.2016 im Jugendhilfeausschuss unter dem Tagesordnungspunkt „Umsetzung
Spielplatzkonzept – Aktueller Sachstand“ präsentiert (vgl. WP9-202/2016). Vorbehaltlich der
inhaltlichen Diskussion soll parallel aus Gründen der Rechtssicherheit der aktuelle Bebauungsplan
Nr. 12 / Bedburg für diesen Bereich angepasst werden. Dieser trifft für den relevanten Bereich
lediglich die Festsetzung Grünfläche ohne gesonderte Zweckbestimmung. Baurechtlich spezifiziert
werden sollte aber zudem die Zweckbestimmung Spielplatz, die in einer vereinfachten Änderung
nach § 13 BauGB festgesetzt werden soll. Hierzu soll der Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung
gefasst werden, um zeitlich analog mit der Planung des FD 4 gegen Ende März die Offenlage
abgeschlossen zu haben und den Satzungsbeschluss fassen zu können. Für die vereinfachte
Änderung des Bebauungsplans entstehen keine Kosten, da diese durch die Verwaltung erarbeitet
wird.
Sachstand zur Sitzung am 07.03.2017:
In der Sitzung am 29.11.2016 wurde durch den Stadtentwicklungsausschuss der
Aufstellungsbeschluss zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 / Bedburg
gefasst. Zwischenzeitlich wurden die Verfahrensunterlagen durch die Verwaltung erarbeitet und
insbesondere das Hinzufügen der Zweckbestimmung Spielplatz zur festgesetzten Grünfläche
begründet. Damit das Bauleitplanverfahren weiterhin zeitlich analog mit der Planung des FD 4
fortschreiten kann, wurde als nächster Verfahrensschritt die Offenlage der Planung beschlossen.
Aktueller Sachstand zur Sitzung am 02.05.2017:
Die öffentliche Auslegung der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 22.03.2017
bis 26.04.2017 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit
Schreiben vom 10.03.2017 beteiligt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste
aufgeführten Punkte eingegangen. Aufgrund der Zustellungsfrist für die Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses werden später eingegangene Stellungnahmen nachgereicht. Die
Stellungnahmen führen zu keiner Änderung der Planung, so dass nunmehr das Verfahren
abgeschlossen werden kann. Vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses
vom 02.05.2017 empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt Bedburg dem vorgenannten
Beschlussvorschlag zu folgen.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die geplante Änderung des Bebauungsplanes aus
Gründen der Rechtssicherheit mittels Hinzufügung der Zweckbestimmung „Spielplatz“ erfolgt und
somit die Umsetzung des Spielplatzes auf der vorhandenen Grünfläche gesichert wird.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im
Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung und Instandhaltung von Spielplätzen trägt zu einem lebenswerten Umfeld bei und
kommt insbesondere jungen Familien mit Kindern zu Gute.
Beschlussvorlage WP9-224/2016 2. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 29.03.2017
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Udo Schmitz
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Stellv. Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-224/2016 2. Ergänzung
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