Daten
Kommune
Bedburg
Größe
87 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
25.04.17, 18:01
Aktualisiert
25.04.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg,
5. vereinf. Änderung
Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße
und Bedburger Schweiz
Textliche Festsetzungen
(Stand: 25.01.2017)
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung
Textliche Festsetzungen
1.
Planungsrechtliche Festsetzung gemäß BauGB
1.1
Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Nr. 15 BauGB)
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 / Bedburg, 5.
Änderung wird gemäß Eintrag in die Planzeichnung folgende Art der
baulichen Nutzung festgesetzt:
Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz
Diese Textfestsetzung ist Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 12 /
Bedburg, 5. Änderung.
2.
Hinweise auf sonstige zu beachtende Vorschriften und Richtlinien
2.1
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde
sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr.
45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/90390, Fax: 02425/9039-199,
unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst
unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für
Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
2.2
Historische Aufnahmen weisen auf vermehrte Bodenkampfhandlungen
hin. Insbesondere besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw.
Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben und militärische
Einrichtung). Es wird daher die Überprüfung der zu überbauenden
Fläche auf Kampfmittel empfohlen. Die Beauftragung der Überprüfung
erfolgt über das Formular ‘Antrag auf Kampfmitteluntersuchung’ auf der
Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf. Bei Erdarbeiten mit
erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich eine
Sicherheitsdetektion empfohlen.
2.3
Die Versorgungsleitungstrassen müssen frei von Baum und Strauchwerk
bleiben.
Stadt Bedburg, den ______________
__________________
Bürgermeister
2