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Beschlussvorlage (Bp 12.5 Textliche Festsetzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
87 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
25.04.17, 18:01
Aktualisiert
25.04.17, 18:01
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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinf. Änderung Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz Textliche Festsetzungen (Stand: 25.01.2017) Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung Textliche Festsetzungen 1. Planungsrechtliche Festsetzung gemäß BauGB 1.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Nr. 15 BauGB) Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung wird gemäß Eintrag in die Planzeichnung folgende Art der baulichen Nutzung festgesetzt: Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz Diese Textfestsetzung ist Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung. 2. Hinweise auf sonstige zu beachtende Vorschriften und Richtlinien 2.1 Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/90390, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 2.2 Historische Aufnahmen weisen auf vermehrte Bodenkampfhandlungen hin. Insbesondere besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben und militärische Einrichtung). Es wird daher die Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen. Die Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das Formular ‘Antrag auf Kampfmitteluntersuchung’ auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf. Bei Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empfohlen. 2.3 Die Versorgungsleitungstrassen müssen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Stadt Bedburg, den ______________ __________________ Bürgermeister 2