Daten
Kommune
Bedburg
Größe
127 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
25.04.17, 18:01
Aktualisiert
25.04.17, 18:01
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Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Essen, Von der oben bezeichneten Maßnahme sind Entfällt.
keine von uns betreuten Fernleitungen betroffen.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
1.
Evonik GmbH,
17.03.2017
9 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
2.
Landesbetrieb Straßen- Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seibau NRW, Euskirchen, tens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich
15.03.2017
keine Bedenken.
Aus der Satzung heraus bestehen gegenüber
der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen
Ansprüche auf aktive und/oder passive
Schutzmaßnahmen durch Verkehr der A 61,
auch künftig nicht. Dabei weise ich auch da- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
rauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexion zu rechnen ist. Eventuell notwendige
Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder
textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub,
Lärm, Abgase der angrenzenden oder in der
Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9
Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der
Kommunen / Der Vorhabenträger und nicht zu
Lasten der Straßenbauverwaltung.
9 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
3.
Wald und Holz NRW, Gegen o. g. Planungen bestehen von Seiten Entfällt.
Bonn, 14.03.2017
Wald und Holz NRW keine Bedenken, da kein
9 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Wald betroffen ist.
9 die Mitteilung zur
Im o. g. Verfahren gibt die Bundeswehr bei
Kenntnis zu nehmen.
gleichbleibender Sach- und Rechtslage folgende Stellungnahmen ab:
Gegen die im Betreff genannte Maßnahme
hat die Bundeswehr keine Bedenken bzw.
keine Einwände.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Gebäude mit einer Höhe von / über 30m sind
Anlagen – einschließlich untergeordneter Ge- nicht geplant.
bäudeteile – eine Höhe von 30 m nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese
Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem
Einzelfalle mir die Planungsunterlagen – vor
Erteilung einer Baugenehmigung zur Prüfung
zuzuleiten.
4.
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen
der
Bundeswehr,
Bonn,
15.03.2017
5.
LVR-Amt
für
Boden- Ich bedanke mich für die Übersendung der
denkmalpflege im Rhein- Planunterlagen im Rahmen der TÖBland, Bonn, 20.03.2017
Beteiligung zu den o. g. Planungen.
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Un-
9 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und einen Hinweis in
den Bebauungsplan
aufzunehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
tersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur
eine Prognose möglich.
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der
§§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht und
Veränderungsverbot bei Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen:
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45,
52385 Nideggen, Tel.: 02425/90390, Fax:
02425/9039-199, unverzüglich zu melden.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst
unverändert zu erhalten. Die Weisung des
LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den
Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
6.
Westnetz GmbH, Berg- Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass
heim, 10.03.2017
uns die Strom-Netzgesellschaft Stadt Bedburg
& Co. KG und die Gas-Netzgesellschaft Stadt
Bedburg & Co. KG im Stadtgebiet Bedburg
mit der Betriebsführung beauftragt hat.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass
uns die Innogy Netze Deutschland GmbH mit
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Da es sich lediglich um eine vereinfachte Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes
handelt (Hinzufügung einer Zweckbestimmung
als baurechtliche Spezifikation) und bereits
nach aktuellem Baurecht ein Spielplatz zulässig
ist, bedarf es keiner weiteren Untersuchungen
im Rahmen der Bauleitplanung. Ein Hinweis
wird jedoch in den Bebauungsplan aufgenommen, der im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu berücksichtigen ist.
9 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und einen Hinweis in
den Bebauungsplan
aufzunehmen.
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Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
der Betriebsführung der Wasserversorgungsleitungen beauftragt hat.
In Ihrem Schreiben vom 10.03.2017 bitten Sie
uns um Stellungnahme zu obigem Bauvorhaben.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Unsere Versorgungsleitungen sind unmittelbar
betroffen. Insbesondere eine Stromleitung
incl. Anschlussschrank und eine FRRX Leitung, die den geplanten Spielplatz kreuzen.
Zur Information über unseren Leitungsbestand
in obig genanntem Bereich fügen wir in der
Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus
unseren Bestandsplanunterlagen bei.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.
B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer
Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung
ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder
auch an Löschwasserressourcen zu erwarten
sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Seitens der Bauleitplanung werden keine BeBedarf entsprechend berücksichtigen können. grünungsmaßnahmen festgesetzt. Der Hinweis
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflan- wird aufgenommen und im Rahmen des Bauzungszonen darauf zu achten, dass unsere genehmigungsverfahrens für den geplanten
Versorgungsleitungstrassen frei von Baum Spielplatz Berücksichtigung finden.
und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW
125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer
Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen.
Darüber hinaus sind notwendig werdende
Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
7.
Bezirksregierung
Köln, 21.03.2017
Köln, Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt.
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der
allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates
33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
9 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
8.
Thyssengas
GmbH, Mit Ihrer Nachricht vom 10.03.2017 teilen Sie Entfällt.
Dortmund, 17.03.2017
uns die o. g. Maßnahme/n mit:
Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von
uns z. Z. nicht vorgesehen.
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus
9 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
unserer Sicht keine Bedenken.
Bitte beachten Sie unsere neue Anschrift:
Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13,
44137 Dortmund.
9.
Stadt Grevenbroich, Gre- Gegen den o. g. Bebauungsplan bestehen Entfällt.
venbroich, 28.03.2017
seitens der Stadt Grevenbroich keine Bedenken.
9 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
10.
Erftverband,
28.03.2017
Bergheim, Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erft- Entfällt.
verbandes sind derzeit durch die v. g. Maßnahme nicht betroffen. Daher bestehen aus
wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken.
9 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
11.
Deutsche Bahn AG, Köln, Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als Entfällt.
20.03.2017
von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende
Gesamtstellungnahme:
Bezüglich der o. g. Bauleitplanung bestehen
unsererseits keine Anregungen oder Bedenken.
Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung.
9 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
12.
Westnetz GmbH,
mund, 28.03.2017
9 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Dort- Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der
Westnetz GmbH.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Planungen
von
110-kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich
liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns
betreuten
Anlagen
des
110-kVHochspannungsnetzes und ergeht auch im
Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze
Deutschland GmbH als Eigentümerin des
110-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüg- Relevante Versorgungsanbieter am Verfahren
lich weiterer Versorgungsleitungen die zu- wurden beteiligt.
ständigen Unternehmen beteiligt haben.
13.
Unitymedia NRW GmbH, Vielen Dank für Ihre Informationen.
Entfällt.
Kassel, 03.04.2017
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände.
Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind
nicht geplant.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an.
9 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
14.
PLEdoc GmbH, Essen, Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Entfällt.
17.03.2017
Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten
Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für
unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan
markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese
9 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit
und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:
Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir
Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten
Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für
unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan
markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese
Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit
und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Wir beauskunften die die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:
-
Open Grid Europe GmbH, Essen
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN),
Nürnberg
Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
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Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
-
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG
(NETG), Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline
GmbH (TENP), Essen
GasLINE Telekommunikationsnetzges.
Deutscher
Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf
die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte
zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei
den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw.
Konzerngesellschaften oder Regionalcentren
gesondert einzuholen.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung
des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.
15.
Stadt Bedburg, Bedburg, Anbei die Stellungnahme bezüglich der maß23.03.2017
geblichen Unterlagen zur Behördenbeteiligung
i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der 5.
Vereinfachten Änderung des BP 12/Bedburg.
Die betroffene Fläche wurde bereits seitens
des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD)
9 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
geprüft. Der KBD empfiehlt hierbei eine geophysikalische Untersuchung der zu überbau- Der Hinweis wird aufgenommen und im Rahenden Fläche sowie die Untersuchung der men des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt.
konkreten Verdachte.
Die entsprechende Auswertung finden Sie im
Anhang.
Den Empfehlungen des KBD, siehe Schreiben
vom 22.03.2017 (Aktenzeichen: 22.5-35362004-72/17) zu der von der Änderung betroffenen Fläche schließe ich mich vollumfänglich an.
16.
Bezirksregierung Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und
dorf,
andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen.
Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht
auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des
2. Weltkrieges (Laufgraben und militärische
Anlage). Ich empfehle eine Überprüfung der
zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im Der Hinweis wird aufgenommen und im Rahausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte men des Baugenehmigungsverfahrens berücksowie der konkreten Verdachte. Die Beauftra- sichtigt.
gung der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf
unserer Internetseite.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau
9 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des
abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Der Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgeVorgehensweise wird um Terminabsprache nommen.
für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie
dazu ebenfalls das Formular Antrag auf
Kampfmitteluntersuchung.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion.
Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer
Internetseite.
17.
Bezirksregierung
Arns- Zu den bergbaulichen Verhältnissen erhalten
berg,
Dortmund, Sie folgende Hinweise:
29.03.2017
Der o. a. Planungsbereich liegt über dem auf
Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Bedburg 1“, im Eigentum der RV Rheinbraun
Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln.
9 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit
Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht,
Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.:
61.42.63-2000-1-) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die
Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider &
Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk,
9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle,
05 Kölner Scholle.
Folgendes sollte berücksichtigt werden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der
Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme
der Beeinflussung der Grundwasserstände im
Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist
nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der
bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung
für den Braunkohletagebau als auch bei ei-
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und
ist der Stadt Bedburg bzw. der Unteren Bauaufsicht bekannt. Da bereits Planungsrecht in
Form des Bebauungsplanes Nr. 12 / Bedburg
besteht und nur die Hinzufügung der Zweckbestimmung „Spielplatz“ erfolgt, bedarf es keiner
weiteren Maßnahmen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird auf mögliche Änderungen der Grundwasserflurabstände hingewiesen.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
nem späteren Grundwasserwiederanstieg
sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen
möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der
Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen diesbezüglich, zu zukünftigen Planungen sowie zu Anpassungs- oder
Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen eine Anfrage an die RWE Die RWE Power AG wurde am Verfahren beteiPower AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln, sowie ligt.
für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen.
Diese Stellungnahme wurde bezüglich der
bergbaulichen Verhältnisse auf Grundlage des
aktuellen Kenntnisstandes erarbeitet. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die zugrunde liegenden Daten mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt
erhoben und zusammengestellt. Die fortschreitende Auswertung und Überprüfung der
vorhandenen Unterlagen sowie neue Erkenntnisse können zur Folge haben, dass es
im Zeitverlauf zu abweichenden Informations-
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
grundlagen auch in Bezug auf den hier geprüften Vorhabens- oder Planbereich kommt.
Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit
und Genauigkeit der Daten kann insoweit
nicht übernommen werden. Soweit Sie als
berechtigte öffentliche Stelle Zugang zur Behördenversion des Fachinformationssystems
„Gefährdungspotenziale des Untergrundes in
NRW“ (FIS GDU) besitzen, haben Sie hierdurch die Möglichkeit, den jeweils aktuellen
Stand der hiesigen Erkenntnisse zur bergbaulichen Situation zu überprüfen. Details über
die Zugangs- und Informationsmöglichkeiten
dieses Auskunftssystems finden Sie auf der
Homepage der Bezirksregierung Arnsberg
(www.bra.nrw.de) mithilfe des Suchbegriffes
„Behördenversion GDU“.
18.
IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der Industrie- und Handelskammer Entfällt.
Rhein-Erft,
Bergheim, zu Köln bestehen hinsichtlich der 5. Änderung
21.04.2017
des Bebauungsplanes Nr. 12/Bedburg keine
Bedenken oder Anregungen.
Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden
Unterlagen, sehen wir zum gegenwärtigen
Zeitpunkt die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht berührt.
9 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
19.
Landesbetrieb
bau
NRW,
21.04.2017
Straßen- Die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den Entfällt.
Krefeld, Betrieb und die Unterhaltung der in einer Entfernung von ca. 470 m westlich des Plangebietes verlaufenden Autobahn 61, Abschnitt
18 zuständig.
Grundsätzliche Bedenken gegen die o. a. 5.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 bestehen seitens der Straßenbauverwaltung
nicht.
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