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Beschlussvorlage (Bp 12.5 Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
127 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
25.04.17, 18:01
Aktualisiert
25.04.17, 18:01

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Essen, Von der oben bezeichneten Maßnahme sind Entfällt. keine von uns betreuten Fernleitungen betroffen. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 1. Evonik GmbH, 17.03.2017 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 2. Landesbetrieb Straßen- Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seibau NRW, Euskirchen, tens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich 15.03.2017 keine Bedenken. Aus der Satzung heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen durch Verkehr der A 61, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch da- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. rauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexion zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / Der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 3. Wald und Holz NRW, Gegen o. g. Planungen bestehen von Seiten Entfällt. Bonn, 14.03.2017 Wald und Holz NRW keine Bedenken, da kein 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Wald betroffen ist. 9 die Mitteilung zur Im o. g. Verfahren gibt die Bundeswehr bei Kenntnis zu nehmen. gleichbleibender Sach- und Rechtslage folgende Stellungnahmen ab: Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Gebäude mit einer Höhe von / über 30m sind Anlagen – einschließlich untergeordneter Ge- nicht geplant. bäudeteile – eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung zur Prüfung zuzuleiten. 4. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, 15.03.2017 5. LVR-Amt für Boden- Ich bedanke mich für die Übersendung der denkmalpflege im Rhein- Planunterlagen im Rahmen der TÖBland, Bonn, 20.03.2017 Beteiligung zu den o. g. Planungen. Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Un- 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. tersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/90390, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 6. Westnetz GmbH, Berg- Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass heim, 10.03.2017 uns die Strom-Netzgesellschaft Stadt Bedburg & Co. KG und die Gas-Netzgesellschaft Stadt Bedburg & Co. KG im Stadtgebiet Bedburg mit der Betriebsführung beauftragt hat. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass uns die Innogy Netze Deutschland GmbH mit Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Da es sich lediglich um eine vereinfachte Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes handelt (Hinzufügung einer Zweckbestimmung als baurechtliche Spezifikation) und bereits nach aktuellem Baurecht ein Spielplatz zulässig ist, bedarf es keiner weiteren Untersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung. Ein Hinweis wird jedoch in den Bebauungsplan aufgenommen, der im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu berücksichtigen ist. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. der Betriebsführung der Wasserversorgungsleitungen beauftragt hat. In Ihrem Schreiben vom 10.03.2017 bitten Sie uns um Stellungnahme zu obigem Bauvorhaben. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Unsere Versorgungsleitungen sind unmittelbar betroffen. Insbesondere eine Stromleitung incl. Anschlussschrank und eine FRRX Leitung, die den geplanten Spielplatz kreuzen. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Seitens der Bauleitplanung werden keine BeBedarf entsprechend berücksichtigen können. grünungsmaßnahmen festgesetzt. Der Hinweis Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflan- wird aufgenommen und im Rahmen des Bauzungszonen darauf zu achten, dass unsere genehmigungsverfahrens für den geplanten Versorgungsleitungstrassen frei von Baum Spielplatz Berücksichtigung finden. und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. 7. Bezirksregierung Köln, 21.03.2017 Köln, Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt. wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 8. Thyssengas GmbH, Mit Ihrer Nachricht vom 10.03.2017 teilen Sie Entfällt. Dortmund, 17.03.2017 uns die o. g. Maßnahme/n mit: Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns z. Z. nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... unserer Sicht keine Bedenken. Bitte beachten Sie unsere neue Anschrift: Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137 Dortmund. 9. Stadt Grevenbroich, Gre- Gegen den o. g. Bebauungsplan bestehen Entfällt. venbroich, 28.03.2017 seitens der Stadt Grevenbroich keine Bedenken. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 10. Erftverband, 28.03.2017 Bergheim, Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erft- Entfällt. verbandes sind derzeit durch die v. g. Maßnahme nicht betroffen. Daher bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 11. Deutsche Bahn AG, Köln, Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als Entfällt. 20.03.2017 von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Bezüglich der o. g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 12. Westnetz GmbH, mund, 28.03.2017 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Dort- Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Planungen von 110-kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kVHochspannungsnetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüg- Relevante Versorgungsanbieter am Verfahren lich weiterer Versorgungsleitungen die zu- wurden beteiligt. ständigen Unternehmen beteiligt haben. 13. Unitymedia NRW GmbH, Vielen Dank für Ihre Informationen. Entfällt. Kassel, 03.04.2017 Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 14. PLEdoc GmbH, Essen, Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Entfällt. 17.03.2017 Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. - Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. 15. Stadt Bedburg, Bedburg, Anbei die Stellungnahme bezüglich der maß23.03.2017 geblichen Unterlagen zur Behördenbeteiligung i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der 5. Vereinfachten Änderung des BP 12/Bedburg. Die betroffene Fläche wurde bereits seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... geprüft. Der KBD empfiehlt hierbei eine geophysikalische Untersuchung der zu überbau- Der Hinweis wird aufgenommen und im Rahenden Fläche sowie die Untersuchung der men des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt. konkreten Verdachte. Die entsprechende Auswertung finden Sie im Anhang. Den Empfehlungen des KBD, siehe Schreiben vom 22.03.2017 (Aktenzeichen: 22.5-35362004-72/17) zu der von der Änderung betroffenen Fläche schließe ich mich vollumfänglich an. 16. Bezirksregierung Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und dorf, andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben und militärische Anlage). Ich empfehle eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im Der Hinweis wird aufgenommen und im Rahausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte men des Baugenehmigungsverfahrens berücksowie der konkreten Verdachte. Die Beauftra- sichtigt. gung der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer Internetseite. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Der Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgeVorgehensweise wird um Terminabsprache nommen. für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. 17. Bezirksregierung Arns- Zu den bergbaulichen Verhältnissen erhalten berg, Dortmund, Sie folgende Hinweise: 29.03.2017 Der o. a. Planungsbereich liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Bedburg 1“, im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63-2000-1-) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Folgendes sollte berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei ei- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und ist der Stadt Bedburg bzw. der Unteren Bauaufsicht bekannt. Da bereits Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes Nr. 12 / Bedburg besteht und nur die Hinzufügung der Zweckbestimmung „Spielplatz“ erfolgt, bedarf es keiner weiteren Maßnahmen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird auf mögliche Änderungen der Grundwasserflurabstände hingewiesen. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. nem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen diesbezüglich, zu zukünftigen Planungen sowie zu Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen eine Anfrage an die RWE Die RWE Power AG wurde am Verfahren beteiPower AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln, sowie ligt. für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Diese Stellungnahme wurde bezüglich der bergbaulichen Verhältnisse auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes erarbeitet. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die zugrunde liegenden Daten mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt erhoben und zusammengestellt. Die fortschreitende Auswertung und Überprüfung der vorhandenen Unterlagen sowie neue Erkenntnisse können zur Folge haben, dass es im Zeitverlauf zu abweichenden Informations- Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... grundlagen auch in Bezug auf den hier geprüften Vorhabens- oder Planbereich kommt. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten kann insoweit nicht übernommen werden. Soweit Sie als berechtigte öffentliche Stelle Zugang zur Behördenversion des Fachinformationssystems „Gefährdungspotenziale des Untergrundes in NRW“ (FIS GDU) besitzen, haben Sie hierdurch die Möglichkeit, den jeweils aktuellen Stand der hiesigen Erkenntnisse zur bergbaulichen Situation zu überprüfen. Details über die Zugangs- und Informationsmöglichkeiten dieses Auskunftssystems finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg (www.bra.nrw.de) mithilfe des Suchbegriffes „Behördenversion GDU“. 18. IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der Industrie- und Handelskammer Entfällt. Rhein-Erft, Bergheim, zu Köln bestehen hinsichtlich der 5. Änderung 21.04.2017 des Bebauungsplanes Nr. 12/Bedburg keine Bedenken oder Anregungen. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Unterlagen, sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht berührt. 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. vereinfachte Änderung – Südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 19. Landesbetrieb bau NRW, 21.04.2017 Straßen- Die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den Entfällt. Krefeld, Betrieb und die Unterhaltung der in einer Entfernung von ca. 470 m westlich des Plangebietes verlaufenden Autobahn 61, Abschnitt 18 zuständig. Grundsätzliche Bedenken gegen die o. a. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 bestehen seitens der Straßenbauverwaltung nicht. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 9 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.