Daten
Kommune
Bedburg
Größe
238 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
18.04.17, 18:03
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Stichworte
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Drucksache: WP9163/2016 3. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
20.09.2016
Stadtentwicklungsausschuss
03.11.2016
Stadtentwicklungsausschuss
07.03.2017
Stadtentwicklungsausschuss
02.05.2017
Abstimmungsergebnis:
Abgesetzt
zu a) Einstimmig, 0
Enthaltung(en) zu b)
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
zu c) Einstimmig, 0
Enthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf und
Flächennutzungsplanänderung Nr. 50 im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
hier:
a) Abwägung der in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und
b) Offenlagebeschluss im Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanverfahren gemäß § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der
frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage ‚Abwägungsliste‘
zu fassen.
b) Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 55 /
Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
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c) Der Stadtentwicklungsausschuss fasst im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB den
Offenlagebeschluss für die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes – Kindergarten am
Sportplatz in Kirdorf gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
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Begründung:
Sachstand zur Sitzung am 03.11.2016:
Die Verwaltung plant aufgrund des konstant steigenden Bedarfs an neuen Kitaplätzen einen
neuen Standort in Kirdorf-Blerichen für die Errichtung eines Kindergartens. Die derzeit
verfügbaren Kindergärten sind nahezu vollständig belegt, so dass zeitnah eine neue Einrichtung
benötigt wird, um die soziale Infrastruktur zu stärken und somit den Stadtteil weiterhin attraktiv für
junge Familien mit Kindern zu gestalten.
Dazu wurden fachdienstübergreifend mögliche Standorte identifiziert und diskutiert. Für eine
möglichst zeitnahe Umsetzung der Planung wurden Potenziale und Restriktionen der Standorte
ermittelt, um eine engere Auswahl zu erhalten. Zwei Standorte stehen zur Diskussion, die finale
Standortentscheidung soll am 25.10.2016 im Rat der Stadt Bedburg fallen (siehe hierzu WP9157/2016). Der Kitaneubau soll entweder
auf der als Bolzplatz genutzten Rasenfläche südlich des Sportplatzes in Kirdorf
oder
im rückwärtigen Bereich des Schulgeländes der Anton-Heinen Gemeinschafts-grundschule
errichtet werden.
Unabhängig von dieser Entscheidung soll aufgrund der Dringlichkeit bereits im Vorgriff der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg gefasst werden. Nach der
Standortentscheidung durch den Rat werden die benötigten Planunterlagen nachgereicht.
Durch die avisierte Bauleitplanung könnten mindergenutzte Flächen revitalisiert und dadurch dem
dringend benötigten Bedarf an neuen Kitaplätzen Rechnung getragen werden. Der
Flächennutzungsplan kann im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden, da
dieser aktuell die in Betracht kommenden Flächen einerseits als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Sportplatz und andererseits als Gemeinbedarfs-fläche mit der
Zweckbestimmung Schule darstellt.
Zusammenfassend betrachtet könnten nach der Fassung des Aufstellungsbeschlusses und der
Standortentscheidung im Rat die benötigten Unterlagen durch die Verwaltung erarbeitet und
danach mit der frühzeitigen Beteiligung begonnen werden.
Sachstand zur Sitzung am 07.03.2017:
In der Sitzung am 03.11.2016 wurde durch den Stadtentwicklungsausschuss der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg sowie die parallele
Flächennutzugsplanänderung Nr. 50 gefasst. Zwischenzeitlich wurden Angebote von
verschiedenen Planungsbüros zur Erstellung der für das Verfahren erforderlichen Unterlagen
angefordert und ein Auftrag an das wirtschaftlichste und qualitativ hochwertigste Angebot erteilt.
Nunmehr sind die Unterlagen für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren in enger Abstimmung mit
dem Fachdienst 4 und Fachdienst 5 erarbeitet worden.
Die Planungskonzeption sieht auf der westlichen Teilfläche eine großzügig dimensionierte
Gemeinbedarfsfläche mit festgesetzten Baugrenzen vor. Diese sollen das mögliche Baufenster für
den Kitaneubau begrenzen und insbesondere einen angemessenen Abstand zu den
Grundstücksgrenzen sicherstellen. Innerhalb dieses Abstandsstreifens ist auch eine randliche
Eingrünung als Ausgleichsmaßnahme oder Sichtschutzmaßnahme möglich. Zudem wird den
Vereinen eine abgestimmte Flächengröße in östlicher Richtung zum Zwecke der temporären
Zelterrichtung ermöglicht. Dies erfolgt durch eine Festsetzung als Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung (Parkplatz, Festplatz). Der Zufahrtsbereich ist in der Planzeichnung als
Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Hier erfolgt in der Begründung die Ergänzung, dass auf
westlicher Seite ein Gehweg durch die Stadt Bedburg errichtet wird, um eine sichere
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Erreichbarkeit des Kindergartens für Fußgänger gewährleisten zu können. Die dort befindlichen
Bäume bleiben hiervon aufgrund ausreichend zur Verfügung stehender Fläche unberührt. Da die
entsprechenden Flächen im Eigentum der Stadt Bedburg liegen, bedarf es auf Ebene der
Bauleitplanung keiner weiteren Regelungen zur Umsetzung des Fußweges.
Aktueller Sachstand zur Sitzung am 02.05.2017:
Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind in der Zeit vom 15.03.2017 bis 31.03.2017
durchgeführt worden. Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 10.03.2017 um
Stellungnahme gebeten. Die dabei abgegebenen Stellungnahmen sind der Anlage
‚Abwägungsliste‘ zu entnehmen. Wesentliche, die Planung verändernde Bedenken sind nicht
vorgetragen worden. Zur Offenlage der Planung wird der Bebauungsplan nach Rücksprache mit
dem zuständigen Architekten dahingehend geändert, dass das Baufenster im nördlichen Teil in
Richtung Sportplatz teilweise von 5m auf 3m an die Grundstücksgrenze heranrückt. Dies hat mit
der Planung der Außenbereichsflächen und möglichst schmaler, dafür längerer Baukörper zu tun die überbaubare Grundstücksfläche bleibt unangetastet bei maximal 1.250 Quadratmetern. Um
weiterhin einen angemessenen Abstand und eine abschirmende Wirkung zu den südlichen
Wohngrundstücken zu gewährleisten, wurde die benötigte Ausdehnung in nördliche Richtung für
städtebaulich sinnvoll erachtet. Zudem wurde seitens der Anwohner die Zweckbestimmung
Festplatz kritisiert. Diese wird nach gründlicher Abwägung zurückgenommen (Details hierzu siehe
Anlage ‚Abwägungsliste‘, lfd. Nr. 22). Im Ergebnis kann dadurch wie bisher auch ein Zeltaufbau
erfolgen, es erfolgt aber keine die Anwohner tangierende Festsetzung bzw. Zweckbestimmung im
Bebauungsplan. Die im Rahmen des Masterplans Mobilität und Verkehr vorgeschlagenen
Varianten zur Verbesserung der Verkehrssituation im südlich des Plangebietes anschließenden
Kreuzungsbereich wurden berücksichtigt. Hierzu wurde der Zufahrtsbereich mit einer großzügig
dimensionierten Straßenverkehrsfläche festgesetzt, so dass bei Bedarf ein entsprechend breiter
Straßenquerschnitt umgesetzt werden kann.
Zwischenzeitlich wurde zudem der für die Offenlage erforderliche Umweltbericht durch das
Planungsbüro erarbeitet. Nunmehr kann das Verfahren mit der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
und § 4 Abs. 2 BauGB fortgeführt werden.
Fazit:
Zusammenfassend betrachtet werden nach intensiven Abstimmungsprozessen zwischen den
Fachdiensten 4 und 5 sowie dem externen Planungsbüro sämtliche erforderlichen Planunterlagen
für die Offenlage im Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanverfahren erarbeitet. Das Ergebnis
muss aufgrund der engen Zeitschiene zwischen der Beteiligungsfrist in den Bauleitplanverfahren
und der Zustellfrist zur Sitzung nachgereicht werden. Im Ergebnis wird die Planungskonzeption
nur minimal verändert, die aus Sicht der Verwaltung weiterhin den verschiedenen Belangen
größtmöglich Rechnung trägt.
Als nächster Verfahrensschritt soll nun der Offenlagebeschluss im Bebauungsplan- und
Flächennutzungsplanverfahren gefasst werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung sozialer Infrastruktureinrichtungen trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im
Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei. Die Schaffung dringend benötigter Kitaplätze
kommt jungen Familien mit Kindern zu Gute und ist als wichtiger Standortfaktor anzusehen.
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja Für die Erstellung externer Gutachten (z.B. Umweltbericht) fallen Planungskosten an.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 29.03.2017
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Udo Schmitz
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Stellv. Fachdienstleiter
Bürgermeister
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