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Beschlussvorlage (Bp 55 Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
161 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
25.04.17, 18:01
Aktualisiert
25.04.17, 18:01

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 1. Westnetz GmbH, Bergheim, Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass uns die 10.03.2017 Strom-Netzgesellschaft Stadt Bedburg & Co. KG und die Gas-Netzgesellschaft Stadt Bedburg & Co. KG im Stadtgebiet Bedburg mit der Betriebsführung beauftragt hat. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass uns die Innogy Netze Deutschland GmbH mit der Betriebsführung der Wasserversorgungsleitungen beauftragt hat. In Ihrem Schreiben vom 10.03.2017 bitten wir Sie um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan sowie zur FNP Änderung. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Unsere Versorgungsleitungen sind unmittelbar Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. betroffen. Insbesondere unsere Trafostation „Am Sportplatz“. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... D die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis im Bebauungsplan aufzunehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW (M) „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Seitens der Bauleitplanung werden keine Begrünungsmaßnahmen festgesetzt. Es wird dennoch ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, der im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu berücksichtigen ist. 2. Wald und Holz NRW, Bonn, Gegen die o. g. Planungen (BP 55) bestehen von Entfällt. 14.03.2017 Seiten des Landesbetriebes Wald und Holz NRW keine Bedenken. D die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 3. Landesbetrieb NRW, 15.03.2017 D die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens Euskirchen, der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegen- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. über der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen durch Verkehr der A 61, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexion zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. D die Mitteilung zur Im o. g. Verfahren gibt die Bundeswehr bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage folgende StelKenntnis zu nehmen. lungnahme ab: Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anla- Gebäude mit einer Höhe von / über 30m sind nicht gen- einschließlich untergeordneter Gebäudeteile geplant. – eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle mit die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. 4. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, 15.03.2017 5. LVR-Amt für Bodendenk- Ich bedanke mich für die Übersendung der Planunmalpflege im Rheinland, terlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu den Bonn, 20.03.2017 o. g. Planungen. Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum IstBestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche D die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Ein entsprechender Hinweis wird in den BebauPlanungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbe- ungsplan aufgenommen. wegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/90390, FAX: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 6. EVONIK GmbH, 17.03.2017 Essen, Von der oben bezeichneten Maßnahme sind keine Entfällt. von uns betreuten Fernleitungen betroffen. D die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7. Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 20.03.2017 keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. ... den Hinweis zur Kampfmittelbeseitigung zu ergänzen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 8. D die Mitteilung zur Horst Adler, An der Buchen- Die Rechte der ev. Kirchengemeinde BedburgKenntnis zu nehmen. hecke 1 a, 50129 Bergheim Niederaußem-Glessen werden durch den B-Plan 55 nicht beeinträchtigt. Bitte beachten Sie, dass – wie telefonisch bespro- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und zuchen – in Zukunft eine Benachrichtigung unserer künftig befolgt. Gemeinde nur erforderlich wird, wenn Grundstücke in unmittelbarer Nachbarschaft unserer Liegenschaften berührt werden könnten. Das gilt für Kita Feldmäuse, Feldstr. 43, Martin-LutherGemeindezentrum, St.-Rochusstr. 36, Friedenskirche Langemarckstraße 26 und Pfarrhaus Langemarckstraße 20. 9. Bezirksregierung Arnsberg, Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt Dortmund, 24.03.2017 über dem auf Braunkohle verliehenen Berwerksfeld „Glesch 1“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Glesch 1“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.4263-2001-1-) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider D die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungs/Vorhabengebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln, Die RWE Power AG wurde am Verfahren beteiligt sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erft- und zur Stellungnahme aufgerufen. verband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o .g. Eigentümer der bestehenden Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. 10. IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich Entfällt. Rhein-Erft, Bergheim, der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 50 29.03.2017 „Bedburg - Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“ und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Bedburg – Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“ keine Bedenken oder Anregungen. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Unterlagen sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht berührt. D die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 11. Geologischer Dienst NRW – Für o. g. Plangebiet gebe ich folgenden Hinweis Landesbetrieb, Krefeld, zur 24.03.2017 1 Erdbebengefährdung D die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und entsprechende Hinweise in den Bebauungsplan aufzunehmen. Zum o. g. Vorgang wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist. - Der Ortsteil Kirdorf der Gemarkung Be- Die nachfolgend genannten Hinweise werden in den Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. dburg ist der Erdbebenzone 2 und geolo- Bebauungsplan aufgenommen. gischer Untergrundklasse S zuzuordnen. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Die Erdbebengefährdung wird in der weiterhin geltenden DIN 4149 : 2005 durch die Zuordnung zu Erdbebenzone und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350 000, Bundesland NRW (Geologischer Dienst NRW 2006) für einzelne Standorte bestimmt wird. 2 Baugrunduntersuchung Ich empfehle die Baugrundeigenschaften, einschließlich der Niederschlagswasserversickerungsfähigkeit des Bodens aus tiefgründigem Lößlehm, objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. 3 Festsetzungsempfehlungen zur Vermeidung und Verminderung von Schädigungen der natürlichen Bodenfunktionen a) Schutz des Mutterbodens nach § 202 BauGB Der Schutz des Mutterbodens ist zu be- Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. b) c) d) e) achten. Baubedingte mechanische Beeinträchtigungen des Oberbodens sind grundsätzlich durch fachgerechten Umgang gemäß DIN 18915 zu minimieren. Zu Beginn der Baumaßnahmen sind Bereiche für die Materialhaltung und Oberbodenzwischenlagerung zur Minimierung der Flächenbeeinträchtigung abzugrenzen. Zur Versickerung vorgesehene Flächen dürfen nicht befahren werden bzw. sollten nur von kettengetriebenen Fahrzeugen befahren werden (Bodenverdichtung und Strukturzerstörung vermeiden). Im Bereich Kompensationsflächen ist der Boden in möglichst großem Umfang in naturnahem Zustand zu belassen (kein Abtrag, kein Befahren). Bei Eingriffen in Böden ist eine bodenbezogene Kompensation zu empfehlen: Hier ist ein „besonders schützenswerter Boden“ betroffen mit besonders schützenswerten Bodenfunktionen (Puffer- und Filtereigenschaften, Fruchtbarkeit). Siehe auch: Bodenkundliche Baubegleitung für Kommunen Link zum Ebook: http://lv.kommunen..rwe.testade.net/mkulnv/bodenschutz/bodenschutz/bodenku ndliche- Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... baubegleitung/bodenkundliche-baubegleitung-bbbleitfaden-fur-die-praxis/ 12. Bezirksregierung Köln, Köln, Gegen die o. g. Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt. 21.03.2017 wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. D die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 13. Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 10.03.2017 teilen Sie uns mund, 21.03.2017 die o. g. Maßnahme/mit: D die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Entfällt. Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Bitte beachten Sie unsere neue Anschrift: Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137 Dortmund. 14. Bezirksregierung Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere Der Anregung wird Rechnung getragen und ein D die Mitteilung zur dorf, Düsseldorf, 22.03.2017 historische Unterlagen liefern Hinweise auf ver- entsprechender Hinweis im Bebauungsplan aufge- Kenntnis zu nehmen Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. mehrte Bodenkampfhandlungen. Ich empfehle nommen. eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte. Die Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer Internetseite. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereiches und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. 15. Stadt Bedburg, 23.03.2017 Bedburg, Anbei die Stellungnahme bezügl. der Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung i. S. d. § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des BP 55/Bedburg sowie der 50. FNP Änderung, Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf. Die betroffene Fläche wurde seitens des Kampfmittelbeseitigungsamtes (KBD) geprüft. Der KBD empfiehlt hierbei eine geophysikalische Untersu- Es wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgechung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmit- nommen (siehe Abwägung zu lfd. Nr. 14). Entspre- Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... und einen Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen. D die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... chende Untersuchungen sind im Rahmen des Bautel. Die entsprechende Auswertung finden Sie im An- genehmigungsverfahrens zu erbringen. hang. Den Empfehlungen des KBD, sh. Schreiben vom 22.03.2017 (Aktenzeichen: 22.5-3-5362200469/17/) zu der von der Änderung betroffenen Fläche schließe ich mich hiermit vollumfänglich an. 16. Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 29.03.2017 keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kVHochspannungsnetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kV Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. D die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 17. Erftverband, 28.03.2017 D die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Bergheim, Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhält- Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... nisse nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig durch Grundwasserhaltungsmaßnahmen den Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale Bebauung (Wohnhaus mit normaler Gründungstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau begrenzt. Diese Maßnahmen werden frühestens gegen Ende diesen Jahrhunderts erforderlich werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Planungen vorliegen. Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhal- Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebautungsmaßnahmen empfehlen wir, von natürlichen ungsplan aufgenommen. Grundwasserflurabständen auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“, und hier insbesondere die Blätter 4 – 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, „Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser“, vorzusehen. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Diez, Abteilung G1 – Grundwasser, holTel.-Nr.: 02271/88-1296, E-Mail: ger.diez@erftverband.de . 18. Kreispolizeibehörde Rhein- Gegen die Planung bestehen von hier aus keine Erft-Kreis, Hürth, 30.03.2017 Bedenken. Falls möglich, bitte ich in der textlichen Festsetzung zu ergänzen: Wohngebäude und Garagen sowie Gewerbeobjekte sollen zum wirksamen Schutz von Einbrüchen an sämtlichen Zugangsmöglichkeiten mit einbruchhemmenden Türen, Fenstern, Toren und Die vorgeschlagene Ergänzung der textlichen Fest- D die Mitteilung zur setzungen ist aufgrund fehlender städtebaulicher Kenntnis zu nehmen. Relevanz nicht Bestandteil des Festsetzungskatalogs nach § 9 Abs. 1 BauGB und kann daher nicht aufgenommen werden. Es besteht für die planende Kommune kein „Festsetzungserfindungsrecht“, sondern vielmehr eine Bindung an den Katalog des § 9 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Verschlusssystemen entsprechend den einschlägigen Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen ausgestattet werden. Die Beratung ist kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.: 02233/4816, Herr Kümpel; 02233/52-4817, Herr Schmickler. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... BauGB. Gleichwohl wird der Hinweis begrüßt und sollte z.B. im Rahmen von Aufklärungskampagnen der Stadt Bedburg verstärkt kommuniziert werden. Es obliegt somit den privaten Bauherren entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen. 19. Deutsche Bahn AG, Köln, Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt. 20.03.2017 der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersenden Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Bezüglich der o. g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. D die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 20. Unitymedia NRW Kassel, 04.04.2017 D die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 21. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten31.03.2017 den Belange werden folgende Anregungen und Bedenken geäußert: GmbH, Vielen Dank für Ihre Information. Entfällt. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. Naturschutz und Landschaftspflege D die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Ansprechpartnerin: 02271/8317087 Frau Fitzek, Tel. Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen zur im Betreff genannten Bauleitplanung grundsätzlich keine Bedenken. Den Ergebnissen der Bilanzierung der betreffenden Fläche (errechnet nach „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ des LANUV NRW) stimme ich zu. Ich rege an, in den Festsetzungen des Bebauungsplanes Angaben zu den erforderlichen Ausgleichsflächen zu machen und diese dadurch festzusetzen. Aus naturschutzrechtlicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 39 (1) und § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten sind. Vor den vor Baubeginn notwendigen grundlegenden Veränderungen des Vegetationsbestandes ist eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchzuführen. Ergibt die Vorprüfung Hinweise, dass Verbotstatbestände gemäß der o. g. §§ des BNatSchG tangiert werden können, sind für die entsprechenden Arten artenschutzrechtliche Gutachten erforderlich. Wasserwirtschaft Ansprechpartnerin: 02271/8317036 Frau Schröder, Tel. Zu o. a. Bebauungsplan und der Änderung des Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe 1 wird wie der Umweltbericht – bis zur Offenlage der Planung durchgeführt. Da es sich bei der Fläche jedoch größtenteils um eine Wiese (Bolzplatz) und Schotter im Bereich des Parkplatzes handelt, kann bereits prognostiziert werden, dass keine grundlegende Beeinträchtigung von Vegetationsstrukturen / geschützten Arten vorbereitet wird. Hierfür wurde bewusst ein Baufenster mit großzügigem seitlichem Grenzabstand festgesetzt, so dass am Rande bestehende Baumstrukturen erhalten und sogar zusätzlich begrünt werden können (Grünstreifen denkbar). Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. FN-Plans bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken. Es wird keine Aussage über die Niederschlagswasserbeseitigung getroffen. Eine Versickerung sollte zur Entlastung der Kanäle und Kläranlagen angestrebt werden. Vorgesehene Versickerungsanlagen sollten bereits in FN- und B-Plänen vorgesehen werden. Eine geplante Entwässerung ist frühzeitig mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Die Thematik wurde zur Offenlage der Planung abgehandelt. Eine Versickerung ist im Plangebiet aufgrund humoser bis lehmhaltiger Böden nur bedingt möglich und zudem unwirtschaftlich. Eine Einleitung in ein ortsnahes Gewässer ist nicht möglich. Daher wird das anfallende Niederschlagswasser in den bis zur Kita auszubauenden Mischwasserkanal zugeführt. Bodenschutz: Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel. 02271/8317062 Für das Plangebiet sind keine schädlichen Bodenveränderungen bekannt. Ich weise aber auf folgende rechtliche Vorgabe hin: Gemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBod SchG) haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung von der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Die Prüfung ist Bestandteil der Begründung zum Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens Bebauungsplan (u.a. siehe Punkt 3.8 ‚Planungsalnachzuweisen. ternativen‘). Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert. 22. Die Anwohner des Baugrundstücks Kindergarten am Sportplatz in BedburgKirdorf, Bedburg, 22.03.2017 Bezug nehmend auf die öffentliche Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 50/ Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf und des Bebauungsplans Nr. 55/ Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf geben wir, die Anwohner des geplanten Baugebiets, hiermit offiziell und fristgerecht unsere Stellungnahme ein. Wie bereits auf der letzten Stadtentwicklungssitzung seitens der Anwohner vorgebracht, soll laut Bebauungsplan Nr. 55/ Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf entgegen vorherigen Aussagen und Informationen (Bürgerversammlung in Kirdorf, Ratssitzung) nun doch ein Festplatz auf dem Parkplatz vor dem Baugelände des geplanten Kindergartens entstehen. Hiergegen legen wir Einspruch ein. Wir, die Anwohner des neuen Baugeländes, sind entschieden gegen die vorgesehene Nutzung des Parkplatzes als Festplatz, da nicht gewährleistet werden kann, dass die maximal zulässigen Immissionswerte nach BImschG eingehalten werden können. Hierzu wären umfangreiche Maßnahmen (Lärmschutzeinrichtungen/-wände) notwendig, die auch in den vorangegangenen Diskussionen nicht erwähnt und somit bestimmt auch nicht kostenmäßig eingeplant waren. Dies wiederum widerspricht Die Anregung der Anwohner steht im unmittelbaren Verhältnis zur Anregung der Karnevalsfreunde e.V, die vor dem Bauleitplanverfahren vorgetragen haben, weiterhin auf dem Parkplatz ein Festzelt in den Ausmaßen 15m x 45m errichten zu wollen. Diesem Belang wird im Bebauungsplan Rechnung getragen, in dem ein Baufenster für den Kindergartenneubau festgesetzt wird, das sicherstellt, dass der vorgelagerte Bereich des Parkplatzes in einer Größe von mind. 50m x 20m unbebaut bleibt. Dieser Bereich wird hauptsächlich als Parkplatz bzw. Hol- und Bringzone für den Kindergarten genutzt (Zweckbestimmung Parkfläche). Zudem ist deklaratorisch die Zweckbestimmung Festplatz aus o.g. Gründen hinzugefügt worden und hat nachrichtlichen Charakter. Gegen die Zweckbestimmung Festplatz wird nebenstehender Einwand der Anwohner erhoben. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird angestrebt, die verschiedenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dabei sollen sich gegenüberstehende Belange im Wege der Kompromisslösung abgewogen werden, jedoch können auch an Planungsleitsätzen orientierte und hinreichend gewichtige Gründe es rechtfertigen, den einen Belang hin- D die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. auch der im Vorfeld vorgestellten Kostenaufstellung, welche seinerzeit die um angeblich 100.000 Euro günstigere Variante „Sportplatz Kirdorf“, der Variante „Schulwiese“ vorzog. Zudem befürchten wir bei der Einrichtung eines Festplatzes und damit einhergehender Lärmschutzeinrichtung eine Wertminderung unserer Grundstücke und Häuser (siehe auch Baugesetzbuch § 44 Absatz 3 und § 39 bis 44). Wiederholt vortragen möchten wir hier, dass die Anwohner nicht gegen den nun beschlossenen Bau des Kindergartens sind, sondern lediglich gegen die damit einhergehende Nutzungsänderung des Parkplatzes. Wir weisen an dieser Stelle erneut auf die bereits bestehende, komplizierte Verkehrsführung hin und wollen noch einmal auf die schwierige Erreichbarkeit des Kindergartens durch Rettungsfahrzeuge aufmerksam machen, falls auf dem Parkplatz tatsächlich ein Zelt aufgebaut werden sollte. Auch muss die bereits jetzt schon schwierige Parksituation betrachtet werden, die bei einer Nutzung des Festplatzes zunehmend verschärft wird. Wir bitten darum, die oben erwähnten Einwände gegen die Nutzung des Parkplatzes als Festplatz intensiv in Ihre Überlegungen einzubeziehen und die Entscheidung zur Nutzung zu überdenken. Des Weiteren bitten wir darum, die Wünsche der Anwohner zu hören und dieses möglichst in die genauere Gestaltung des Baugeländes einfließen zu lassen, bzw. diese dem Bauträger mitzuteilen. Wir ter den anderen zurücktreten zu lassen. Im vorliegenden Fall, wird eine für beide Belange gerecht werdende Lösung verfolgt, die die Rücknahme der Zweckbestimmung Festplatz nach sich zieht. Zu den Gründen: Brauchtumsveranstaltungen (Kirmes, Schützenfest o.ä.) finden in den Bedburger Ortsteilen i.d.R. auf Parkflächen statt, wobei ein Schwerpunkt auf dem Schlossplatz und der Parkfläche Stresemannstraße liegt. Dezentrale Standorte für festliche Aktivitäten in den Ortsteilen werden aber weiterhin nachgefragt und sollen erhalten bleiben. So auch für den Standort des Plangebietes, der eine großzügige nicht bebaubare Parkfläche (mind. 50m x 20m) vorsieht, auf der aber durchaus temporär Zelte etc. errichtet werden können. Dies sollte durch die Zweckbestimmung Festplatz klargestellt werden. Diese Ausweisung sehen die Anwohner kritisch und fürchten u.a. eine Wertminderung der Grundstücke. Aus Sicht der Fachverwaltung wird daher die Zweckbestimmung Festplatz zurückgenommen, so dass nur die Zweckbestimmung Parkfläche bestehen bleibt. Daraus resultiert jedoch keine Unzulässigkeit für Brauchtumsveranstaltungen. Vielmehr kann die Situation wie bisher fortgeführt werden, d.h. einige Tage im Jahr können die festlichen Aktivitäten durchgeführt werden und die sogenannte Zeltabnahme (Sicherstellung der Rettungswege, Brandschutzaspekte etc.) erfolgt durch die Untere Bauauf- Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. würden es sehr begrüßen, wenn der Bauträger uns frühzeitig in seine Planungen einbindet. Da wir Sie bisher als bürgernahen Bürgermeister kennenlernen durften, sind wir uns sicher, dass dieses Schreiben bei Ihnen Gehör findet und Sie uns in unseren Anliegen unterstützen werden. Mit bestem Dank für Ihre Unterstützung, Weiterleitung an die zuständigen Stellen der Stadt und dem Bauträger sowie für eine positive RückantwortDD sicht. Im Ergebnis können somit die Karnevalsfreunde e.V. weiterhin die Veranstaltungen durchführen und zugleich trifft der Bebauungsplan keine den Belangen der Anwohner tangierenden Festsetzungen / Zweckbestimmungen. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ...