Daten
Kommune
Bedburg
Größe
161 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
25.04.17, 18:01
Aktualisiert
25.04.17, 18:01
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Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
1.
Westnetz GmbH, Bergheim, Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass uns die
10.03.2017
Strom-Netzgesellschaft Stadt Bedburg & Co. KG
und die Gas-Netzgesellschaft Stadt Bedburg & Co.
KG im Stadtgebiet Bedburg mit der Betriebsführung beauftragt hat.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass uns
die Innogy Netze Deutschland GmbH mit der Betriebsführung der Wasserversorgungsleitungen
beauftragt hat.
In Ihrem Schreiben vom 10.03.2017 bitten wir Sie
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan
sowie zur FNP Änderung.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Unsere Versorgungsleitungen sind unmittelbar Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
betroffen. Insbesondere unsere Trafostation „Am
Sportplatz“.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage
zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
D die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und einen Hinweis im
Bebauungsplan aufzunehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW (M) „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Seitens der Bauleitplanung werden keine Begrünungsmaßnahmen festgesetzt. Es wird dennoch ein
entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, der im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu berücksichtigen ist.
2.
Wald und Holz NRW, Bonn, Gegen die o. g. Planungen (BP 55) bestehen von Entfällt.
14.03.2017
Seiten des Landesbetriebes Wald und Holz NRW
keine Bedenken.
D die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
3.
Landesbetrieb
NRW,
15.03.2017
D die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens
Euskirchen, der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine
Bedenken.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegen- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
über der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen
Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen durch Verkehr der A 61, auch künftig
nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei
Hochbauten mit Lärmreflexion zu rechnen ist.
Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm,
Abgase der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24
BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen
allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
D die Mitteilung zur
Im o. g. Verfahren gibt die Bundeswehr bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage folgende StelKenntnis zu nehmen.
lungnahme ab:
Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die
Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anla- Gebäude mit einer Höhe von / über 30m sind nicht
gen- einschließlich untergeordneter Gebäudeteile geplant.
– eine Höhe von 30 m nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe
überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle
mit die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer
Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
4.
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
Bonn, 15.03.2017
5.
LVR-Amt für Bodendenk- Ich bedanke mich für die Übersendung der Planunmalpflege im Rheinland, terlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu den
Bonn, 20.03.2017
o. g. Planungen.
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der
Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist
dabei jedoch, dass Untersuchungen zum IstBestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche
D die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und einen Hinweis in
den
Bebauungsplan
aufzunehmen.
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich.
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§
15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Ein entsprechender Hinweis wird in den BebauPlanungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbe- ungsplan aufgenommen.
wegungen auftretende archäologische Funde und
Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße
45,
52385
Nideggen,
Tel.:
02425/90390, FAX: 02425/9039-199, unverzüglich
zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind
zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung
des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den
Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
6.
EVONIK GmbH,
17.03.2017
Essen, Von der oben bezeichneten Maßnahme sind keine Entfällt.
von uns betreuten Fernleitungen betroffen.
D die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
7.
Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
20.03.2017
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht
nicht vor.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
... den Hinweis zur
Kampfmittelbeseitigung
zu ergänzen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
8.
D die Mitteilung zur
Horst Adler, An der Buchen- Die Rechte der ev. Kirchengemeinde BedburgKenntnis zu nehmen.
hecke 1 a, 50129 Bergheim Niederaußem-Glessen werden durch den B-Plan
55 nicht beeinträchtigt.
Bitte beachten Sie, dass – wie telefonisch bespro- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und zuchen – in Zukunft eine Benachrichtigung unserer künftig befolgt.
Gemeinde nur erforderlich wird, wenn Grundstücke
in unmittelbarer Nachbarschaft unserer Liegenschaften berührt werden könnten. Das gilt für Kita
Feldmäuse,
Feldstr.
43,
Martin-LutherGemeindezentrum, St.-Rochusstr. 36, Friedenskirche Langemarckstraße 26 und Pfarrhaus Langemarckstraße 20.
9.
Bezirksregierung Arnsberg, Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt
Dortmund, 24.03.2017
über dem auf Braunkohle verliehenen Berwerksfeld „Glesch 1“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes
„Glesch 1“ ist die RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die
RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln.
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand:
01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des
Sammelbescheides – Az.: 61.4263-2001-1-) von
durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen
betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende
Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider
D die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
& Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B,
8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der
Grundwasserstände
im
Planungs/Vorhabengebiet in den nächsten Jahren ist nach
heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen.
Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an
die RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln, Die RWE Power AG wurde am Verfahren beteiligt
sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erft- und zur Stellungnahme aufgerufen.
verband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu
stellen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
ebenfalls die o .g. Eigentümer der bestehenden
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur
Verfügung.
10.
IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich Entfällt.
Rhein-Erft,
Bergheim, der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 50
29.03.2017
„Bedburg - Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“
und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55
„Bedburg – Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“
keine Bedenken oder Anregungen.
Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Unterlagen sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt
die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht
berührt.
D die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
11.
Geologischer Dienst NRW – Für o. g. Plangebiet gebe ich folgenden Hinweis
Landesbetrieb,
Krefeld, zur
24.03.2017
1 Erdbebengefährdung
D die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und
entsprechende
Hinweise in den Bebauungsplan
aufzunehmen.
Zum o. g. Vorgang wird auf die Bewertung der
Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß
den Technischen Baubestimmungen des Landes
NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen
Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist.
-
Der Ortsteil Kirdorf der Gemarkung Be- Die nachfolgend genannten Hinweise werden in den
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
dburg ist der Erdbebenzone 2 und geolo- Bebauungsplan aufgenommen.
gischer Untergrundklasse S zuzuordnen.
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der
entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Erdbebengefährdung wird in der weiterhin
geltenden DIN 4149 : 2005 durch die Zuordnung
zu Erdbebenzone und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen
der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350 000, Bundesland NRW (Geologischer Dienst NRW 2006)
für einzelne Standorte bestimmt wird.
2
Baugrunduntersuchung
Ich empfehle die Baugrundeigenschaften, einschließlich der Niederschlagswasserversickerungsfähigkeit des Bodens aus tiefgründigem Lößlehm,
objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten.
3
Festsetzungsempfehlungen zur Vermeidung und Verminderung von Schädigungen der natürlichen Bodenfunktionen
a) Schutz des Mutterbodens nach § 202
BauGB
Der Schutz des Mutterbodens ist zu be-
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Stadt Bedburg ...
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
b)
c)
d)
e)
achten. Baubedingte mechanische Beeinträchtigungen des Oberbodens sind
grundsätzlich durch fachgerechten Umgang gemäß DIN 18915 zu minimieren.
Zu Beginn der Baumaßnahmen sind Bereiche für die Materialhaltung und Oberbodenzwischenlagerung zur Minimierung der
Flächenbeeinträchtigung abzugrenzen.
Zur Versickerung vorgesehene Flächen
dürfen nicht befahren werden bzw. sollten
nur von kettengetriebenen Fahrzeugen befahren werden (Bodenverdichtung und
Strukturzerstörung vermeiden).
Im Bereich Kompensationsflächen ist der
Boden in möglichst großem Umfang in naturnahem Zustand zu belassen (kein Abtrag, kein Befahren).
Bei Eingriffen in Böden ist eine bodenbezogene Kompensation zu empfehlen: Hier
ist ein „besonders schützenswerter Boden“
betroffen mit besonders schützenswerten
Bodenfunktionen (Puffer- und Filtereigenschaften, Fruchtbarkeit).
Siehe auch:
Bodenkundliche Baubegleitung für Kommunen
Link zum Ebook:
http://lv.kommunen..rwe.testade.net/mkulnv/bodenschutz/bodenschutz/bodenku
ndliche-
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
baubegleitung/bodenkundliche-baubegleitung-bbbleitfaden-fur-die-praxis/
12.
Bezirksregierung Köln, Köln, Gegen die o. g. Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt.
21.03.2017
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
keine Bedenken vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33
sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
D die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
13.
Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 10.03.2017 teilen Sie uns
mund, 21.03.2017
die o. g. Maßnahme/mit:
D die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Entfällt.
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer
Sicht keine Bedenken.
Bitte beachten Sie unsere neue Anschrift:
Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137
Dortmund.
14.
Bezirksregierung
Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere Der Anregung wird Rechnung getragen und ein D die Mitteilung zur
dorf, Düsseldorf, 22.03.2017 historische Unterlagen liefern Hinweise auf ver- entsprechender Hinweis im Bebauungsplan aufge- Kenntnis zu nehmen
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
mehrte Bodenkampfhandlungen. Ich empfehle nommen.
eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf
Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte. Die Beauftragung der Überprüfung
erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer Internetseite.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat,
sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945
abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereiches und der weiteren Vorgehensweise
wird um Terminabsprache für einen Ortstermin
gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in
diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt
für Baugrundeingriffe.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
15.
Stadt Bedburg,
23.03.2017
Bedburg, Anbei die Stellungnahme bezügl. der Unterlagen
zur frühzeitigen Beteiligung i. S. d. § 4 Abs. 1
BauGB im Rahmen des BP 55/Bedburg sowie der
50. FNP Änderung, Kindergarten am Sportplatz in
Kirdorf.
Die betroffene Fläche wurde seitens des Kampfmittelbeseitigungsamtes (KBD) geprüft. Der KBD
empfiehlt hierbei eine geophysikalische Untersu- Es wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgechung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmit- nommen (siehe Abwägung zu lfd. Nr. 14). Entspre-
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
und einen Hinweis in
den
Bebauungsplan
aufzunehmen.
D die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
chende Untersuchungen sind im Rahmen des Bautel.
Die entsprechende Auswertung finden Sie im An- genehmigungsverfahrens zu erbringen.
hang.
Den Empfehlungen des KBD, sh. Schreiben vom
22.03.2017
(Aktenzeichen:
22.5-3-5362200469/17/) zu der von der Änderung betroffenen Fläche schließe ich mich hiermit vollumfänglich an.
16.
Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
29.03.2017
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten
Anlagen
des
110-kVHochspannungsnetzes und ergeht auch im Auftrag
und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland
GmbH als Eigentümerin des 110-kV Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
D die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
17.
Erftverband,
28.03.2017
D die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Bergheim, Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen
durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste
Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen
flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall
stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg
dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhält-
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
nisse nicht mehr zuzulassen.
Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig
durch
Grundwasserhaltungsmaßnahmen
den
Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale
Bebauung (Wohnhaus mit normaler Gründungstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau
begrenzt. Diese Maßnahmen werden frühestens
gegen Ende diesen Jahrhunderts erforderlich werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
konkreten Planungen vorliegen.
Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhal- Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebautungsmaßnahmen empfehlen wir, von natürlichen ungsplan aufgenommen.
Grundwasserflurabständen auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“,
und hier insbesondere die Blätter 4 – 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, „Abdichtungen
gegen von außen drückendes Wasser“, vorzusehen.
Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich
bitte an Herrn Diez, Abteilung G1 – Grundwasser,
holTel.-Nr.:
02271/88-1296,
E-Mail:
ger.diez@erftverband.de .
18.
Kreispolizeibehörde Rhein- Gegen die Planung bestehen von hier aus keine
Erft-Kreis, Hürth, 30.03.2017 Bedenken. Falls möglich, bitte ich in der textlichen
Festsetzung zu ergänzen:
Wohngebäude und Garagen sowie Gewerbeobjekte sollen zum wirksamen Schutz von Einbrüchen
an sämtlichen Zugangsmöglichkeiten mit einbruchhemmenden Türen, Fenstern, Toren und
Die vorgeschlagene Ergänzung der textlichen Fest- D die Mitteilung zur
setzungen ist aufgrund fehlender städtebaulicher Kenntnis zu nehmen.
Relevanz nicht Bestandteil des Festsetzungskatalogs nach § 9 Abs. 1 BauGB und kann daher nicht
aufgenommen werden. Es besteht für die planende
Kommune kein „Festsetzungserfindungsrecht“, sondern vielmehr eine Bindung an den Katalog des § 9
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Verschlusssystemen entsprechend den einschlägigen Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen ausgestattet werden.
Die Beratung ist kostenlos. Weitere Informationen
erhalten Sie unter Tel.: 02233/4816, Herr Kümpel;
02233/52-4817, Herr Schmickler.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
BauGB. Gleichwohl wird der Hinweis begrüßt und
sollte z.B. im Rahmen von Aufklärungskampagnen
der Stadt Bedburg verstärkt kommuniziert werden.
Es obliegt somit den privaten Bauherren entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen.
19.
Deutsche Bahn AG, Köln, Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt.
20.03.2017
der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen,
übersenden Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
Bezüglich der o. g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken.
Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
D die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
20.
Unitymedia NRW
Kassel, 04.04.2017
D die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
21.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten31.03.2017
den Belange werden folgende Anregungen und
Bedenken geäußert:
GmbH, Vielen Dank für Ihre Information.
Entfällt.
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände.
Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht
geplant.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben
stehende Vorgangsnummer an.
Naturschutz und Landschaftspflege
D die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und
gemäß
Abwägungsvorschlag vorzugehen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Ansprechpartnerin:
02271/8317087
Frau
Fitzek,
Tel.
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen zur im Betreff genannten
Bauleitplanung grundsätzlich keine Bedenken.
Den Ergebnissen der Bilanzierung der betreffenden Fläche (errechnet nach „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in
NRW“ des LANUV NRW) stimme ich zu. Ich rege
an, in den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Angaben zu den erforderlichen Ausgleichsflächen
zu machen und diese dadurch festzusetzen.
Aus naturschutzrechtlicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass die artenschutzrechtlichen Verbote
nach § 39 (1) und § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten sind.
Vor den vor Baubeginn notwendigen grundlegenden Veränderungen des Vegetationsbestandes ist
eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchzuführen.
Ergibt die Vorprüfung Hinweise, dass Verbotstatbestände gemäß der o. g. §§ des BNatSchG tangiert werden können, sind für die entsprechenden
Arten artenschutzrechtliche Gutachten erforderlich.
Wasserwirtschaft
Ansprechpartnerin:
02271/8317036
Frau
Schröder,
Tel.
Zu o. a. Bebauungsplan und der Änderung des
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe 1 wird wie der Umweltbericht – bis zur Offenlage der Planung durchgeführt. Da es sich bei der Fläche jedoch
größtenteils um eine Wiese (Bolzplatz) und Schotter
im Bereich des Parkplatzes handelt, kann bereits
prognostiziert werden, dass keine grundlegende
Beeinträchtigung von Vegetationsstrukturen / geschützten Arten vorbereitet wird. Hierfür wurde bewusst ein Baufenster mit großzügigem seitlichem
Grenzabstand festgesetzt, so dass am Rande bestehende Baumstrukturen erhalten und sogar zusätzlich begrünt werden können (Grünstreifen denkbar).
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
FN-Plans bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken.
Es wird keine Aussage über die Niederschlagswasserbeseitigung getroffen. Eine Versickerung
sollte zur Entlastung der Kanäle und Kläranlagen
angestrebt werden. Vorgesehene Versickerungsanlagen sollten bereits in FN- und B-Plänen vorgesehen werden. Eine geplante Entwässerung ist
frühzeitig mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen.
Die Thematik wurde zur Offenlage der Planung abgehandelt. Eine Versickerung ist im Plangebiet aufgrund humoser bis lehmhaltiger Böden nur bedingt
möglich und zudem unwirtschaftlich. Eine Einleitung
in ein ortsnahes Gewässer ist nicht möglich. Daher
wird das anfallende Niederschlagswasser in den bis
zur Kita auszubauenden Mischwasserkanal zugeführt.
Bodenschutz:
Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel. 02271/8317062
Für das Plangebiet sind keine schädlichen Bodenveränderungen bekannt. Ich weise aber auf folgende rechtliche Vorgabe hin:
Gemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz
NRW (LBod SchG) haben bei der Aufstellung von
Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und
Plangenehmigungen die damit befassten Stellen
im Rahmen der planerischen Abwägung von der
Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht
baulich veränderten oder unbebauten Flächen
insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten,
baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.
Die Prüfung ist Bestandteil der Begründung zum
Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens Bebauungsplan (u.a. siehe Punkt 3.8 ‚Planungsalnachzuweisen.
ternativen‘).
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises
keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert.
22.
Die Anwohner des Baugrundstücks
Kindergarten
am Sportplatz in BedburgKirdorf,
Bedburg,
22.03.2017
Bezug nehmend auf die öffentliche Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 50/
Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
und des Bebauungsplans Nr. 55/ Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf geben wir, die
Anwohner des geplanten Baugebiets, hiermit offiziell und fristgerecht unsere Stellungnahme ein.
Wie bereits auf der letzten Stadtentwicklungssitzung seitens der Anwohner vorgebracht, soll laut
Bebauungsplan Nr. 55/ Bedburg – Kindergarten
am Sportplatz in Kirdorf entgegen vorherigen Aussagen und Informationen (Bürgerversammlung in
Kirdorf, Ratssitzung) nun doch ein Festplatz auf
dem Parkplatz vor dem Baugelände des geplanten
Kindergartens entstehen. Hiergegen legen wir
Einspruch ein.
Wir, die Anwohner des neuen Baugeländes, sind
entschieden gegen die vorgesehene Nutzung des
Parkplatzes als Festplatz, da nicht gewährleistet
werden kann, dass die maximal zulässigen Immissionswerte nach BImschG eingehalten werden
können. Hierzu wären umfangreiche Maßnahmen
(Lärmschutzeinrichtungen/-wände) notwendig, die
auch in den vorangegangenen Diskussionen nicht
erwähnt und somit bestimmt auch nicht kostenmäßig eingeplant waren. Dies wiederum widerspricht
Die Anregung der Anwohner steht im unmittelbaren
Verhältnis zur Anregung der Karnevalsfreunde e.V,
die vor dem Bauleitplanverfahren vorgetragen haben, weiterhin auf dem Parkplatz ein Festzelt in den
Ausmaßen 15m x 45m errichten zu wollen. Diesem
Belang wird im Bebauungsplan Rechnung getragen,
in dem ein Baufenster für den Kindergartenneubau
festgesetzt wird, das sicherstellt, dass der vorgelagerte Bereich des Parkplatzes in einer Größe von
mind. 50m x 20m unbebaut bleibt. Dieser Bereich
wird hauptsächlich als Parkplatz bzw. Hol- und
Bringzone für den Kindergarten genutzt (Zweckbestimmung Parkfläche). Zudem ist deklaratorisch die
Zweckbestimmung Festplatz aus o.g. Gründen hinzugefügt worden und hat nachrichtlichen Charakter.
Gegen die Zweckbestimmung Festplatz wird nebenstehender Einwand der Anwohner erhoben.
Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB
wird angestrebt, die verschiedenen öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander
gerecht abzuwägen. Dabei sollen sich gegenüberstehende Belange im Wege der Kompromisslösung
abgewogen werden, jedoch können auch an Planungsleitsätzen orientierte und hinreichend gewichtige Gründe es rechtfertigen, den einen Belang hin-
D die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und
gemäß
Abwägungsvorschlag vorzugehen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
auch der im Vorfeld vorgestellten Kostenaufstellung, welche seinerzeit die um angeblich 100.000
Euro günstigere Variante „Sportplatz Kirdorf“, der
Variante „Schulwiese“ vorzog.
Zudem befürchten wir bei der Einrichtung eines
Festplatzes und damit einhergehender Lärmschutzeinrichtung eine Wertminderung unserer
Grundstücke und Häuser (siehe auch Baugesetzbuch § 44 Absatz 3 und § 39 bis 44).
Wiederholt vortragen möchten wir hier, dass die
Anwohner nicht gegen den nun beschlossenen
Bau des Kindergartens sind, sondern lediglich
gegen die damit einhergehende Nutzungsänderung des Parkplatzes. Wir weisen an dieser Stelle
erneut auf die bereits bestehende, komplizierte
Verkehrsführung hin und wollen noch einmal auf
die schwierige Erreichbarkeit des Kindergartens
durch Rettungsfahrzeuge aufmerksam machen,
falls auf dem Parkplatz tatsächlich ein Zelt aufgebaut werden sollte. Auch muss die bereits jetzt
schon schwierige Parksituation betrachtet werden,
die bei einer Nutzung des Festplatzes zunehmend
verschärft wird.
Wir bitten darum, die oben erwähnten Einwände
gegen die Nutzung des Parkplatzes als Festplatz
intensiv in Ihre Überlegungen einzubeziehen und
die Entscheidung zur Nutzung zu überdenken. Des
Weiteren bitten wir darum, die Wünsche der Anwohner zu hören und dieses möglichst in die genauere Gestaltung des Baugeländes einfließen zu
lassen, bzw. diese dem Bauträger mitzuteilen. Wir
ter den anderen zurücktreten zu lassen. Im vorliegenden Fall, wird eine für beide Belange gerecht
werdende Lösung verfolgt, die die Rücknahme der
Zweckbestimmung Festplatz nach sich zieht.
Zu den Gründen:
Brauchtumsveranstaltungen (Kirmes, Schützenfest
o.ä.) finden in den Bedburger Ortsteilen i.d.R. auf
Parkflächen statt, wobei ein Schwerpunkt auf dem
Schlossplatz und der Parkfläche Stresemannstraße
liegt. Dezentrale Standorte für festliche Aktivitäten in
den Ortsteilen werden aber weiterhin nachgefragt
und sollen erhalten bleiben. So auch für den Standort des Plangebietes, der eine großzügige nicht
bebaubare Parkfläche (mind. 50m x 20m) vorsieht,
auf der aber durchaus temporär Zelte etc. errichtet
werden können. Dies sollte durch die Zweckbestimmung Festplatz klargestellt werden. Diese Ausweisung sehen die Anwohner kritisch und fürchten u.a.
eine Wertminderung der Grundstücke.
Aus Sicht der Fachverwaltung wird daher die
Zweckbestimmung Festplatz zurückgenommen, so
dass nur die Zweckbestimmung Parkfläche bestehen bleibt. Daraus resultiert jedoch keine Unzulässigkeit für Brauchtumsveranstaltungen. Vielmehr
kann die Situation wie bisher fortgeführt werden, d.h.
einige Tage im Jahr können die festlichen Aktivitäten
durchgeführt werden und die sogenannte Zeltabnahme (Sicherstellung der Rettungswege, Brandschutzaspekte etc.) erfolgt durch die Untere Bauauf-
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
würden es sehr begrüßen, wenn der Bauträger uns
frühzeitig in seine Planungen einbindet.
Da wir Sie bisher als bürgernahen Bürgermeister
kennenlernen durften, sind wir uns sicher, dass
dieses Schreiben bei Ihnen Gehör findet und Sie
uns in unseren Anliegen unterstützen werden.
Mit bestem Dank für Ihre Unterstützung, Weiterleitung an die zuständigen Stellen der Stadt und dem
Bauträger sowie für eine positive RückantwortDD
sicht. Im Ergebnis können somit die Karnevalsfreunde e.V. weiterhin die Veranstaltungen durchführen
und zugleich trifft der Bebauungsplan keine den
Belangen der Anwohner tangierenden Festsetzungen / Zweckbestimmungen.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...