Daten
Kommune
Bedburg
Größe
134 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
25.04.17, 18:01
Aktualisiert
25.04.17, 18:01
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Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
1.
Bezirksregierung Köln, Köln, Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt.
21.03.2017
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
keine Bedenken vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33
sind in dem Planungsbereich nicht vorzusehen.
8 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
2.
Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 10.03.2017 teilen Sie uns Entfällt.
mund, 21.03.2017
die o. g. Maßnahme/n mit:
8 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns z.
Z. nicht vorgesehen.
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer
Sicht keine Bedenken.
Bitte beachten Sie unsere neue Anschrift:
Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137
Dortmund.
3.
Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
20.03.2017
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer
8 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
4.
Bezirksregierung Arnsberg, Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt
Dortmund, 24.03.2017
über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Glesch 1“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes
„Glesch 1“ ist die RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die
RWE Power AG, Abteilung Liegenschaften und
Umsiedlung in 50416 Köln.
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand:
01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des
Sammelbescheides – Az.: 61.42.63-2000-1-) von
durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen
betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende
Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider
& Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B,
8, 7, 6D, 6B, 2-5, 09,07 Kölner Scholle, 0,5 Kölner
Scholle.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der
Grundwasserstände
im
Planungs/Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist nach
heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen.
Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen
8 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich. Dies können
bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an Die RWE Power AG wurde am Verfahren beteiligt
die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, und zur Stellungnahme aufgerufen.
sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
ebenfalls die o. g. Eigentümer der bestehenden
Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur
Verfügung.
5.
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
Bonn, 15.03.2017
Im o. g. Verfahren gibt die Bundeswehr bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage folgende Stellungnahme ab:
Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die
Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwän-
8 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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de.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anla- Gebäude mit einer Höhe von / über 30m sind nicht
gen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile – geplant.
eine Höhe von 30 m nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe
überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle
mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer
Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
6.
Pledoc GmbH,
Essen, 17.03.2017
Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt.
mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich
keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen
vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft
ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte
überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber:
-
Open Grid Europe GmbH, Essen
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
8 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
-
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher
Gasversorungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich auf
die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Hinsichtlich der Maßnahme zum Ausgleich und
zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den
Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen
erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw.
keine Erwähnung finden.
Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung
planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit
von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung
der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren.
Achtung:
Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung
mit uns.
7.
Wald und Holz NRW, Bonn, Gegen die o. g. Planungen (BP 55 bestehen von Entfällt.
14.03.2017
Seiten des Landesbetriebes Wald und Holz NRW
keine Bedenken.
8 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
8.
Westnetz GmbH, Bergheim, Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass uns die
21.03.2017
Strom-Netzgesellschaft Stadt Bedburg & Co. KG
und die Gas-Netzgesellschaft Stadt Bedburg & Co.
KG im Stadtgebiet Bedburg mit der Betriebsführung beauftragt hat.
8 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass uns
die Innogy Netze Deutschland GmbH mit der Betriebsführung der Wasserversorgungsleitungen
beauftragt hat.
In Ihrem Schreiben vom 10.03.2017 bitten wir Sie
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan
sowie zur FNP Änderung.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Unsere Versorgungsleitungen sind unmittelbar
betroffen. Insbesondere unsere Trafostation „Am
Sportplatz“.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage
zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können.
Seitens der Bauleitplanung werden keine BegrüWir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungs- nungsmaßnahmen festgesetzt. Es wird dennoch ein
entsprechender Hinweis im nachgelagerten Bebauzonen darauf zu achten, dass unsere Versorungsplan aufgenommen, der im Rahmen des Baugungsleitungstrassen frei von Baum und Strauch- genehmigungsverfahrens zu berücksichtigen ist.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
werk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW (M) „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
9.
IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich Entfällt.
Rhein-Erft,
Bergheim, der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 50
29.03.2017
„Bedburg - Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“
und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55
„Bedburg – Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“
keine Bedenken oder Anregungen.
Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Unterlagen sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt
die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht
berührt.
8 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
10.
Landesbetrieb Straßenbau Die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den
NRW, Krefeld, 27.03.2017
Betrieb und die Unterhaltung der westlich in ca.
580 m verlaufenden Autobahn A 61, Abschnitt 18
und damit für die anbaurechtliche Beurteilung zuständig.
Diesseits bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die o. a. Bauleitplanung.
Ich weise darauf hin, dass gegenüber der Stra- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
ßenbauverwaltung weder jetzt noch zukünftig aus
dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder
passiven Lärmschutz geltend gemacht werden
8 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
können.
Eine detaillierte Eingriffsbewertung und die Festlegung der daraus resultierenden Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen wird im Rahmen des weiteren
Verfahrens durchgeführt.
Um Planungskollisionen zu vermeiden, bitte ich mir Sobald entsprechende Planungen vorliegen erfolgt
zu gegebener Zeit die erforderlichen Ausgleichs- eine Mitteilung.
flächen, eingetragen in einen Übersichtsplan, mitzuteilen.
11.
Stadt Bedburg,
23.03.2017
12.
Erftverband,
28.03.2017
Bedburg, Anbei die Stellungnahme bezügl. der Unterlagen
zur frühzeitigen Beteiligung i. S. d. § 4 Abs. 1
BauGB im Rahmen des BP 55/Bedburg sowie der
50. FNP Änderung, Kindergarten am Sportplatz in
Kirdorf.
Die betroffene Fläche wurde seitens des Kampf- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und es
mittelbeseitigungsamtes (KBD) geprüft. Der KBD werden entsprechende Hinweise im nachgelagerten
empfiehlt hierbei eine geophysikalische Untersu- Bebauungsplan aufgenommen.
chung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel.
Die entsprechende Auswertung finden Sie im Anhang.
Den Empfehlungen des KBD, sh. Schreiben vom
22.03.2017
(Aktenzeichen:
22.5-3-5362200469/17/) zu der von der Änderung betroffenen Fläche schließe ich mich hiermit vollumfänglich an.
Bergheim, Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen
durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste
Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen
flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall
8 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und einen Hinweis in
den Flächennutzungsplan aufzunehmen.
8 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg
dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen.
Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig
durch
Grundwasserhaltungsmaßnahmen
den
Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale
Bebauung (Wohnhaus mit normaler Gründungstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau
begrenzt. Diese Maßnahmen werden frühestens
gegen Ende diesen Jahrhunderts erforderlich werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
konkreten Planungen vorliegen.
Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhal- Ein entsprechender Hinweis wird im nachgelagerten
tungsmaßnahmen empfehlen wir, von natürlichen Bebauungsplan aufgenommen.
Grundwasserflurabständen auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“,
und hier insbesondere die Blätter 4 – 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, „Abdichtungen
gegen von außen drückendes Wasser“, vorzusehen.
Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich
bitte an Herrn Diez, Abteilung G1 – Grundwasser,
Tel.-Nr.:
02271/88-1296,
E-Mail:
holger.diez@erftverband.de .
13.
Kreispolizeibehörde Rhein- Gegen die Planung bestehen von hier aus keine Die vorgeschlagene Ergänzung der textlichen Fest- 8 die Mitteilung zur
Erft-Kreis, Hürth, 30.03.2017 Bedenken. Falls möglich, bitte ich in der textlichen setzungen ist aufgrund fehlender städtebaulicher Kenntnis zu nehmen.
Festsetzung zu ergänzen:
Relevanz nicht Bestandteil des Festsetzungskata-
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Wohngebäude und+ Garagen sowie Gewerbeobjekte sollen zum wirksamen Schutz von Einbrüchen an sämtlichen Zugangsmöglichkeiten mit
einbruchhemmenden Türen, Fenstern, Toren und
Verschlusssystemen entsprechend den einschlägigen Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen ausgestattet werden.
Die Beratung ist kostenlos. Weitere Informationen
erhalten Sie unter Tel.: 02233/4816, Herr Kümpel;
02233/52-4817, Herr Schmickler.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
logs nach § 9 Abs. 1 BauGB und kann daher nicht
aufgenommen werden. Es besteht für die planende
Kommune kein „Festsetzungserfindungsrecht“, sondern vielmehr eine Bindung an den Katalog des § 9
BauGB. Gleichwohl wird der Hinweis begrüßt und
sollte z.B. im Rahmen von Aufklärungskampagnen
der Stadt Bedburg verstärkt kommuniziert werden.
Es obliegt somit den privaten Bauherren entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen.
14.
Stadt Grevenbroich, Gre- Gegen den o. g. Bebauungsplan bestehen seitens Entfällt.
venbroich, 28.03.2017
der Stadt Grevenbroich keine Bedenken.
8 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
15.
Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
28.03.2017
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten
Anlagen
des
110-kVHochspannungsnetzes und ergeht auch im Auftrag
und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland
GmbH als Eigentümerin des 110-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
8 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
16.
Deutsche Bahn AG, Köln, Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt.
20.03.2017
der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen,
übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
Bezüglich der o. g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken.
Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
8 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
17.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten31.03.2017
den Belange werden folgende Anregungen und
Bedenken geäußert:
8 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und
gemäß
Abwägungsvorschlag vorzugehen.
Naturschutz und Landschaftspflege
Ansprechpartnerin:
Frau
Fitzek,
02271/8317087
Tel.
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen zur im Betreff genannten
Bauleitplanung grundsätzlich keine Bedenken.
Den Ergebnissen der Bilanzierung der betreffenden Fläche (errechnet nach „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in
NRW“ des LANUV NRW) stimme ich zu. Ich rege
an, in den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Angaben zu den erforderlichen Ausgleichsflächen
zu machen und diese dadurch festzusetzen.
Aus naturschutzrechtlicher Sicht wird darauf hin- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
gewiesen, dass die artenschutzrechtlichen Verbote
nach § 39 (1) und § 44 (1) Bundesnaturschutzge-
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
setz zu beachten sind.
Vor den vor Baubeginn notwendigen grundlegenden Veränderungen des Vegetationsbestandes ist
eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchzuführen.
Ergibt die Vorprüfung Hinweise, dass Verbotstatbestände gemäß der o. g. §§ des BNatSchG tangiert werden können, sind für die entsprechenden
Arten artenschutzrechtliche Gutachten erforderlich.
Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe 1 wird wie der Umweltbericht – bis zur Offenlage der Planung durchgeführt. Da es sich bei der Fläche jedoch
größtenteils um eine Wiese (Bolzplatz) und Schotter
im Bereich des Parkplatzes handelt, kann bereits
prognostiziert werden, dass keine grundlegende
Beeinträchtigung von Vegetationsstrukturen / geschützten Arten vorbereitet wird. Hierfür wurde bewusst im nachgelagerten Bebauungsplan ein Baufenster mit großzügigem seitlichem Grenzabstand
Wasserwirtschaft
Ansprechpartnerin:
Frau
Schröder,
Tel. festgesetzt, so dass am Rande bestehende Baum02271/8317036
strukturen erhalten und sogar zusätzlich begrünt
werden können (Grünstreifen denkbar).
Zu o. a. Bebauungsplan und der Änderung des
FN-Plans bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken.
Es wird keine Aussage über die Niederschlags- Die Thematik wurde zur Offenlage der Planung abwasserbeseitigung getroffen. Eine Versickerung gehandelt. Eine Versickerung ist im Plangebiet aufsollte zur Entlastung der Kanäle und Kläranlagen grund humoser bis lehmhaltiger Böden nur bedingt
angestrebt werden. Vorgesehene Versickerungs- möglich und zudem unwirtschaftlich. Eine Einleitung
anlagen sollten bereits in FN- und B-Plänen vorge- in ein ortsnahes Gewässer ist nicht möglich. Daher
sehen werden. Eine geplante Entwässerung ist wird das anfallende Niederschlagswasser in den bis
frühzeitig mit meiner Unteren Wasserbehörde ab- zur Kita auszubauenden Mischwasserkanal zugezustimmen.
führt.
Bodenschutz:
Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel. 02271/8317062
Für das Plangebiet sind keine schädlichen Bodenveränderungen bekannt. Ich weise aber auf fol-
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
gende rechtliche Vorgabe hin:
Gemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz
NRW (LBod SchG) haben bei der Aufstellung von
Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und
Plangenehmigungen die damit befassten Stellen
im Rahmen der planerischen Abwägung von der
Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht
baulich veränderten oder unbebauten Flächen
insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten,
baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.
Die Prüfung ist Bestandteil der Begründung zum
Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachgelagerten Bebauungsplan (u.a. siehe Punkt
nachzuweisen.
3.8 ‚Planungsalternativen‘).
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises
keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert.
18.
Die Anwohner des Baugrundstücks
Kindergarten
am Sportplatz in BedburgKirdorf,
Bedburg,
22.03.2017
Bezug nehmend auf die öffentliche Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 50/
Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
und des Bebauungsplans Nr. 55/ Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf geben wir, die
Anwohner des geplanten Baugebiets, hiermit offiziell und fristgerecht unsere Stellungnahme ein.
Wie bereits auf der letzten Stadtentwicklungssitzung seitens der Anwohner vorgebracht, soll laut
Bebauungsplan Nr. 55/ Bedburg – Kindergarten
am Sportplatz in Kirdorf entgegen vorherigen Aus-
Die Anregung der Anwohner steht im unmittelbaren
Verhältnis zur Anregung der Karnevalsfreunde e.V,
die vor dem Bauleitplanverfahren vorgetragen haben, weiterhin auf dem Parkplatz ein Festzelt in den
Ausmaßen 15m x 45m errichten zu wollen. Diesem
Belang wird im Bebauungsplan Rechnung getragen,
in dem ein Baufenster für den Kindergartenneubau
festgesetzt wird, das sicherstellt, dass der vorgelagerte Bereich des Parkplatzes in einer Größe von
mind. 50m x 20m unbebaut bleibt. Dieser Bereich
wird hauptsächlich als Parkplatz bzw. Hol- und
8 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und
gemäß
Abwägungsvorschlag vorzugehen.
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
sagen und Informationen (Bürgerversammlung in
Kirdorf, Ratssitzung) nun doch ein Festplatz auf
dem Parkplatz vor dem Baugelände des geplanten
Kindergartens entstehen. Hiergegen legen wir
Einspruch ein.
Wir, die Anwohner des neuen Baugeländes, sind
entschieden gegen die vorgesehene Nutzung des
Parkplatzes als Festplatz, da nicht gewährleistet
werden kann, dass die maximal zulässigen Immissionswerte nach BImschG eingehalten werden
können. Hierzu wären umfangreiche Maßnahmen
(Lärmschutzeinrichtungen/-wände) notwendig, die
auch in den vorangegangenen Diskussionen nicht
erwähnt und somit bestimmt auch nicht kostenmäßig eingeplant waren. Dies wiederum widerspricht
auch der im Vorfeld vorgestellten Kostenaufstellung, welche seinerzeit die um angeblich 100.000
Euro günstigere Variante „Sportplatz Kirdorf“, der
Variante „Schulwiese“ vorzog.
Zudem befürchten wir bei der Einrichtung eines
Festplatzes und damit einhergehender Lärmschutzeinrichtung eine Wertminderung unserer
Grundstücke und Häuser (siehe auch Baugesetzbuch § 44 Absatz 3 und § 39 bis 44).
Wiederholt vortragen möchten wir hier, dass die
Anwohner nicht gegen den nun beschlossenen
Bau des Kindergartens sind, sondern lediglich
gegen die damit einhergehende Nutzungsänderung des Parkplatzes. Wir weisen an dieser Stelle
erneut auf die bereits bestehende, komplizierte
Verkehrsführung hin und wollen noch einmal auf
Bringzone für den Kindergarten genutzt (Zweckbestimmung Parkfläche). Zudem ist deklaratorisch die
Zweckbestimmung Festplatz aus o.g. Gründen hinzugefügt worden und hat nachrichtlichen Charkater.
Gegen die Zweckbestimmung Festplatz wird nebenstehender Einwand der Anwohner erhoben.
Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB
wird angestrebt, die verschiedenen öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander
gerecht abzuwägen. Dabei sollen sich gegenüberstehende Belange im Wege der Kompromisslösung
abgewogen werden, jedoch können auch an Planungsleitsätzen orientierte und hinreichend gewichtige Gründe es rechtfertigen, den einen Belang hinter den anderen zurücktreten zu lassen. Im vorliegenden Fall, wird eine für beide Belange gerecht
werdende Lösung verfolgt, die die Rücknahme der
Zweckbestimmung Festplatz nach sich zieht.
Zu den Gründen:
Brauchtumsveranstaltungen (Kirmes, Schützenfest
o.ä.) finden in den Bedburger Ortsteilen i.d.R. auf
Parkflächen statt, wobei ein Schwerpunkt auf dem
Schlossplatz und der Parkfläche Stresemannstraße
liegt. Dezentrale Standorte für festliche Aktivitäten in
den Ortsteilen werden aber weiterhin nachgefragt
und sollen erhalten bleiben. So auch für den Standort des Plangebietes, der eine großzügige nicht
bebaubare Parkfläche (mind. 50m x 20m) vorsieht,
auf der aber durchaus temporär Zelte etc. errichtet
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
die schwierige Erreichbarkeit des Kindergartens
durch Rettungsfahrzeuge aufmerksam machen,
falls auf dem Parkplatz tatsächlich ein Zelt aufgebaut werden sollte. Auch muss die bereits jetzt
schon schwierige Parksituation betrachtet werden,
die bei einer Nutzung des Festplatzes zunehmend
verschärft wird.
Wir bitten darum, die oben erwähnten Einwände
gegen die Nutzung des Parkplatzes als Festplatz
intensiv in Ihre Überlegungen einzubeziehen und
die Entscheidung zur Nutzung zu überdenken. Des
Weiteren bitten wir darum, die Wünsche der Anwohner zu hören und dieses möglichst in die genauere Gestaltung des Baugeländes einfließen zu
lassen, bzw. diese dem Bauträger mitzuteilen. Wir
würden es sehr begrüßen, wenn der Bauträger uns
frühzeitig in seine Planungen einbindet.
Da wir Sie bisher als bürgernahen Bürgermeister
kennenlernen durften, sind wir uns sicher, dass
dieses Schreiben bei Ihnen Gehör findet und Sie
uns in unseren Anliegen unterstützen werden.
Mit bestem Dank für Ihre Unterstützung, Weiterleitung an die zuständigen Stellen der Stadt und dem
Bauträger sowie für eine positive Rückantwort88
werden können. Dies sollte durch die Zweckbestimmung Festplatz klargestellt werden. Diese Ausweisung sehen die Anwohner kritisch und fürchten u.a.
eine Wertminderung der Grundstücke.
Aus Sicht der Fachverwaltung wird daher die
Zweckbestimmung Festplatz zurückgenommen, so
dass nur die Zweckbestimmung Parkfläche bestehen bleibt. Daraus resultiert jedoch keine Unzulässigkeit für Brauchtumsveranstaltungen. Vielmehr
kann die Situation wie bisher fortgeführt werden, d.h.
einige Tage im Jahr können die festlichen Aktivitäten
durchgeführt werden und die sogenannte Zeltabnahme (Sicherstellung der Rettungswege, Brandschutzaspekte etc.) erfolgt durch die Untere Bauaufsicht. Im Ergebnis können somit die Karnevalsfreunde e.V. weiterhin die Veranstaltungen durchführen
und zugleich trifft der Bebauungsplan keine den
Belangen der Anwohner tangierenden Festsetzungen / Zweckbestimmungen.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...