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Beschlussvorlage (50. FNP Änderung Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
134 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
25.04.17, 18:01
Aktualisiert
25.04.17, 18:01

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 1. Bezirksregierung Köln, Köln, Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt. 21.03.2017 wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorzusehen. 8 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 2. Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 10.03.2017 teilen Sie uns Entfällt. mund, 21.03.2017 die o. g. Maßnahme/n mit: 8 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns z. Z. nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Bitte beachten Sie unsere neue Anschrift: Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137 Dortmund. 3. Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 20.03.2017 keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer 8 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 4. Bezirksregierung Arnsberg, Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt Dortmund, 24.03.2017 über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Glesch 1“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Glesch 1“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abteilung Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63-2000-1-) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2-5, 09,07 Kölner Scholle, 0,5 Kölner Scholle. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungs/Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen 8 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Dies können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an Die RWE Power AG wurde am Verfahren beteiligt die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, und zur Stellungnahme aufgerufen. sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o. g. Eigentümer der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. 5. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, 15.03.2017 Im o. g. Verfahren gibt die Bundeswehr bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage folgende Stellungnahme ab: Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwän- 8 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... de. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anla- Gebäude mit einer Höhe von / über 30m sind nicht gen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile – geplant. eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. 6. Pledoc GmbH, Essen, 17.03.2017 Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt. mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen 8 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Hinsichtlich der Maßnahme zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. 7. Wald und Holz NRW, Bonn, Gegen die o. g. Planungen (BP 55 bestehen von Entfällt. 14.03.2017 Seiten des Landesbetriebes Wald und Holz NRW keine Bedenken. 8 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 8. Westnetz GmbH, Bergheim, Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass uns die 21.03.2017 Strom-Netzgesellschaft Stadt Bedburg & Co. KG und die Gas-Netzgesellschaft Stadt Bedburg & Co. KG im Stadtgebiet Bedburg mit der Betriebsführung beauftragt hat. 8 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass uns die Innogy Netze Deutschland GmbH mit der Betriebsführung der Wasserversorgungsleitungen beauftragt hat. In Ihrem Schreiben vom 10.03.2017 bitten wir Sie um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan sowie zur FNP Änderung. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Unsere Versorgungsleitungen sind unmittelbar betroffen. Insbesondere unsere Trafostation „Am Sportplatz“. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Seitens der Bauleitplanung werden keine BegrüWir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungs- nungsmaßnahmen festgesetzt. Es wird dennoch ein entsprechender Hinweis im nachgelagerten Bebauzonen darauf zu achten, dass unsere Versorungsplan aufgenommen, der im Rahmen des Baugungsleitungstrassen frei von Baum und Strauch- genehmigungsverfahrens zu berücksichtigen ist. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... werk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW (M) „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. 9. IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich Entfällt. Rhein-Erft, Bergheim, der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 50 29.03.2017 „Bedburg - Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“ und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Bedburg – Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“ keine Bedenken oder Anregungen. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Unterlagen sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht berührt. 8 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 10. Landesbetrieb Straßenbau Die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den NRW, Krefeld, 27.03.2017 Betrieb und die Unterhaltung der westlich in ca. 580 m verlaufenden Autobahn A 61, Abschnitt 18 und damit für die anbaurechtliche Beurteilung zuständig. Diesseits bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die o. a. Bauleitplanung. Ich weise darauf hin, dass gegenüber der Stra- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. ßenbauverwaltung weder jetzt noch zukünftig aus dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz geltend gemacht werden 8 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... können. Eine detaillierte Eingriffsbewertung und die Festlegung der daraus resultierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird im Rahmen des weiteren Verfahrens durchgeführt. Um Planungskollisionen zu vermeiden, bitte ich mir Sobald entsprechende Planungen vorliegen erfolgt zu gegebener Zeit die erforderlichen Ausgleichs- eine Mitteilung. flächen, eingetragen in einen Übersichtsplan, mitzuteilen. 11. Stadt Bedburg, 23.03.2017 12. Erftverband, 28.03.2017 Bedburg, Anbei die Stellungnahme bezügl. der Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung i. S. d. § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des BP 55/Bedburg sowie der 50. FNP Änderung, Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf. Die betroffene Fläche wurde seitens des Kampf- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und es mittelbeseitigungsamtes (KBD) geprüft. Der KBD werden entsprechende Hinweise im nachgelagerten empfiehlt hierbei eine geophysikalische Untersu- Bebauungsplan aufgenommen. chung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel. Die entsprechende Auswertung finden Sie im Anhang. Den Empfehlungen des KBD, sh. Schreiben vom 22.03.2017 (Aktenzeichen: 22.5-3-5362200469/17/) zu der von der Änderung betroffenen Fläche schließe ich mich hiermit vollumfänglich an. Bergheim, Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall 8 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. 8 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig durch Grundwasserhaltungsmaßnahmen den Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale Bebauung (Wohnhaus mit normaler Gründungstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau begrenzt. Diese Maßnahmen werden frühestens gegen Ende diesen Jahrhunderts erforderlich werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Planungen vorliegen. Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhal- Ein entsprechender Hinweis wird im nachgelagerten tungsmaßnahmen empfehlen wir, von natürlichen Bebauungsplan aufgenommen. Grundwasserflurabständen auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“, und hier insbesondere die Blätter 4 – 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, „Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser“, vorzusehen. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Diez, Abteilung G1 – Grundwasser, Tel.-Nr.: 02271/88-1296, E-Mail: holger.diez@erftverband.de . 13. Kreispolizeibehörde Rhein- Gegen die Planung bestehen von hier aus keine Die vorgeschlagene Ergänzung der textlichen Fest- 8 die Mitteilung zur Erft-Kreis, Hürth, 30.03.2017 Bedenken. Falls möglich, bitte ich in der textlichen setzungen ist aufgrund fehlender städtebaulicher Kenntnis zu nehmen. Festsetzung zu ergänzen: Relevanz nicht Bestandteil des Festsetzungskata- Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Wohngebäude und+ Garagen sowie Gewerbeobjekte sollen zum wirksamen Schutz von Einbrüchen an sämtlichen Zugangsmöglichkeiten mit einbruchhemmenden Türen, Fenstern, Toren und Verschlusssystemen entsprechend den einschlägigen Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen ausgestattet werden. Die Beratung ist kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.: 02233/4816, Herr Kümpel; 02233/52-4817, Herr Schmickler. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... logs nach § 9 Abs. 1 BauGB und kann daher nicht aufgenommen werden. Es besteht für die planende Kommune kein „Festsetzungserfindungsrecht“, sondern vielmehr eine Bindung an den Katalog des § 9 BauGB. Gleichwohl wird der Hinweis begrüßt und sollte z.B. im Rahmen von Aufklärungskampagnen der Stadt Bedburg verstärkt kommuniziert werden. Es obliegt somit den privaten Bauherren entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen. 14. Stadt Grevenbroich, Gre- Gegen den o. g. Bebauungsplan bestehen seitens Entfällt. venbroich, 28.03.2017 der Stadt Grevenbroich keine Bedenken. 8 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 15. Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 28.03.2017 keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kVHochspannungsnetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 8 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 16. Deutsche Bahn AG, Köln, Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt. 20.03.2017 der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Bezüglich der o. g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 8 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 17. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten31.03.2017 den Belange werden folgende Anregungen und Bedenken geäußert: 8 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen. Naturschutz und Landschaftspflege Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, 02271/8317087 Tel. Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen zur im Betreff genannten Bauleitplanung grundsätzlich keine Bedenken. Den Ergebnissen der Bilanzierung der betreffenden Fläche (errechnet nach „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ des LANUV NRW) stimme ich zu. Ich rege an, in den Festsetzungen des Bebauungsplanes Angaben zu den erforderlichen Ausgleichsflächen zu machen und diese dadurch festzusetzen. Aus naturschutzrechtlicher Sicht wird darauf hin- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. gewiesen, dass die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 39 (1) und § 44 (1) Bundesnaturschutzge- Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. setz zu beachten sind. Vor den vor Baubeginn notwendigen grundlegenden Veränderungen des Vegetationsbestandes ist eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchzuführen. Ergibt die Vorprüfung Hinweise, dass Verbotstatbestände gemäß der o. g. §§ des BNatSchG tangiert werden können, sind für die entsprechenden Arten artenschutzrechtliche Gutachten erforderlich. Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe 1 wird wie der Umweltbericht – bis zur Offenlage der Planung durchgeführt. Da es sich bei der Fläche jedoch größtenteils um eine Wiese (Bolzplatz) und Schotter im Bereich des Parkplatzes handelt, kann bereits prognostiziert werden, dass keine grundlegende Beeinträchtigung von Vegetationsstrukturen / geschützten Arten vorbereitet wird. Hierfür wurde bewusst im nachgelagerten Bebauungsplan ein Baufenster mit großzügigem seitlichem Grenzabstand Wasserwirtschaft Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel. festgesetzt, so dass am Rande bestehende Baum02271/8317036 strukturen erhalten und sogar zusätzlich begrünt werden können (Grünstreifen denkbar). Zu o. a. Bebauungsplan und der Änderung des FN-Plans bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken. Es wird keine Aussage über die Niederschlags- Die Thematik wurde zur Offenlage der Planung abwasserbeseitigung getroffen. Eine Versickerung gehandelt. Eine Versickerung ist im Plangebiet aufsollte zur Entlastung der Kanäle und Kläranlagen grund humoser bis lehmhaltiger Böden nur bedingt angestrebt werden. Vorgesehene Versickerungs- möglich und zudem unwirtschaftlich. Eine Einleitung anlagen sollten bereits in FN- und B-Plänen vorge- in ein ortsnahes Gewässer ist nicht möglich. Daher sehen werden. Eine geplante Entwässerung ist wird das anfallende Niederschlagswasser in den bis frühzeitig mit meiner Unteren Wasserbehörde ab- zur Kita auszubauenden Mischwasserkanal zugezustimmen. führt. Bodenschutz: Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel. 02271/8317062 Für das Plangebiet sind keine schädlichen Bodenveränderungen bekannt. Ich weise aber auf fol- Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... gende rechtliche Vorgabe hin: Gemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBod SchG) haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung von der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Die Prüfung ist Bestandteil der Begründung zum Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachgelagerten Bebauungsplan (u.a. siehe Punkt nachzuweisen. 3.8 ‚Planungsalternativen‘). Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert. 18. Die Anwohner des Baugrundstücks Kindergarten am Sportplatz in BedburgKirdorf, Bedburg, 22.03.2017 Bezug nehmend auf die öffentliche Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 50/ Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf und des Bebauungsplans Nr. 55/ Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf geben wir, die Anwohner des geplanten Baugebiets, hiermit offiziell und fristgerecht unsere Stellungnahme ein. Wie bereits auf der letzten Stadtentwicklungssitzung seitens der Anwohner vorgebracht, soll laut Bebauungsplan Nr. 55/ Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf entgegen vorherigen Aus- Die Anregung der Anwohner steht im unmittelbaren Verhältnis zur Anregung der Karnevalsfreunde e.V, die vor dem Bauleitplanverfahren vorgetragen haben, weiterhin auf dem Parkplatz ein Festzelt in den Ausmaßen 15m x 45m errichten zu wollen. Diesem Belang wird im Bebauungsplan Rechnung getragen, in dem ein Baufenster für den Kindergartenneubau festgesetzt wird, das sicherstellt, dass der vorgelagerte Bereich des Parkplatzes in einer Größe von mind. 50m x 20m unbebaut bleibt. Dieser Bereich wird hauptsächlich als Parkplatz bzw. Hol- und 8 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen. Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. sagen und Informationen (Bürgerversammlung in Kirdorf, Ratssitzung) nun doch ein Festplatz auf dem Parkplatz vor dem Baugelände des geplanten Kindergartens entstehen. Hiergegen legen wir Einspruch ein. Wir, die Anwohner des neuen Baugeländes, sind entschieden gegen die vorgesehene Nutzung des Parkplatzes als Festplatz, da nicht gewährleistet werden kann, dass die maximal zulässigen Immissionswerte nach BImschG eingehalten werden können. Hierzu wären umfangreiche Maßnahmen (Lärmschutzeinrichtungen/-wände) notwendig, die auch in den vorangegangenen Diskussionen nicht erwähnt und somit bestimmt auch nicht kostenmäßig eingeplant waren. Dies wiederum widerspricht auch der im Vorfeld vorgestellten Kostenaufstellung, welche seinerzeit die um angeblich 100.000 Euro günstigere Variante „Sportplatz Kirdorf“, der Variante „Schulwiese“ vorzog. Zudem befürchten wir bei der Einrichtung eines Festplatzes und damit einhergehender Lärmschutzeinrichtung eine Wertminderung unserer Grundstücke und Häuser (siehe auch Baugesetzbuch § 44 Absatz 3 und § 39 bis 44). Wiederholt vortragen möchten wir hier, dass die Anwohner nicht gegen den nun beschlossenen Bau des Kindergartens sind, sondern lediglich gegen die damit einhergehende Nutzungsänderung des Parkplatzes. Wir weisen an dieser Stelle erneut auf die bereits bestehende, komplizierte Verkehrsführung hin und wollen noch einmal auf Bringzone für den Kindergarten genutzt (Zweckbestimmung Parkfläche). Zudem ist deklaratorisch die Zweckbestimmung Festplatz aus o.g. Gründen hinzugefügt worden und hat nachrichtlichen Charkater. Gegen die Zweckbestimmung Festplatz wird nebenstehender Einwand der Anwohner erhoben. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird angestrebt, die verschiedenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dabei sollen sich gegenüberstehende Belange im Wege der Kompromisslösung abgewogen werden, jedoch können auch an Planungsleitsätzen orientierte und hinreichend gewichtige Gründe es rechtfertigen, den einen Belang hinter den anderen zurücktreten zu lassen. Im vorliegenden Fall, wird eine für beide Belange gerecht werdende Lösung verfolgt, die die Rücknahme der Zweckbestimmung Festplatz nach sich zieht. Zu den Gründen: Brauchtumsveranstaltungen (Kirmes, Schützenfest o.ä.) finden in den Bedburger Ortsteilen i.d.R. auf Parkflächen statt, wobei ein Schwerpunkt auf dem Schlossplatz und der Parkfläche Stresemannstraße liegt. Dezentrale Standorte für festliche Aktivitäten in den Ortsteilen werden aber weiterhin nachgefragt und sollen erhalten bleiben. So auch für den Standort des Plangebietes, der eine großzügige nicht bebaubare Parkfläche (mind. 50m x 20m) vorsieht, auf der aber durchaus temporär Zelte etc. errichtet Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. die schwierige Erreichbarkeit des Kindergartens durch Rettungsfahrzeuge aufmerksam machen, falls auf dem Parkplatz tatsächlich ein Zelt aufgebaut werden sollte. Auch muss die bereits jetzt schon schwierige Parksituation betrachtet werden, die bei einer Nutzung des Festplatzes zunehmend verschärft wird. Wir bitten darum, die oben erwähnten Einwände gegen die Nutzung des Parkplatzes als Festplatz intensiv in Ihre Überlegungen einzubeziehen und die Entscheidung zur Nutzung zu überdenken. Des Weiteren bitten wir darum, die Wünsche der Anwohner zu hören und dieses möglichst in die genauere Gestaltung des Baugeländes einfließen zu lassen, bzw. diese dem Bauträger mitzuteilen. Wir würden es sehr begrüßen, wenn der Bauträger uns frühzeitig in seine Planungen einbindet. Da wir Sie bisher als bürgernahen Bürgermeister kennenlernen durften, sind wir uns sicher, dass dieses Schreiben bei Ihnen Gehör findet und Sie uns in unseren Anliegen unterstützen werden. Mit bestem Dank für Ihre Unterstützung, Weiterleitung an die zuständigen Stellen der Stadt und dem Bauträger sowie für eine positive Rückantwort88 werden können. Dies sollte durch die Zweckbestimmung Festplatz klargestellt werden. Diese Ausweisung sehen die Anwohner kritisch und fürchten u.a. eine Wertminderung der Grundstücke. Aus Sicht der Fachverwaltung wird daher die Zweckbestimmung Festplatz zurückgenommen, so dass nur die Zweckbestimmung Parkfläche bestehen bleibt. Daraus resultiert jedoch keine Unzulässigkeit für Brauchtumsveranstaltungen. Vielmehr kann die Situation wie bisher fortgeführt werden, d.h. einige Tage im Jahr können die festlichen Aktivitäten durchgeführt werden und die sogenannte Zeltabnahme (Sicherstellung der Rettungswege, Brandschutzaspekte etc.) erfolgt durch die Untere Bauaufsicht. Im Ergebnis können somit die Karnevalsfreunde e.V. weiterhin die Veranstaltungen durchführen und zugleich trifft der Bebauungsplan keine den Belangen der Anwohner tangierenden Festsetzungen / Zweckbestimmungen. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ...