Daten
Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
23.09.13, 17:09
Aktualisiert
23.09.13, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
228/2013
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
- 14 -
Vorlage für
Betriebsausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Übernahme von privaten Abwasseranlagen in der Hitzelerstraße
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 14 -
17.09.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 228/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Kosub
17.09.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Rat
Betreff:
Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Übernahme von privaten Abwasseranlagen in der Hitzelerstraße
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Jahre 1997 wurden die Anlagen zur Erschließung des Gebietes zwischen Berggeist- und Hitzelerstraße
durch einen Bauträger fertig gestellt. Es wurden insgesamt 40 Einfamilienhäuser errichtet. Sowohl verkehrsals auch entwässerungstechnisch erfolgte der Anschluss der Erschließungsanlagen an die Hitzelerstraße.
Die Entwässerung des Wohngebietes wird mittels eines Trennsystems durchgeführt, das aus einem
Schmutzwasserkanal und einem Regenwasserkanal mit zwei Versickerungsbecken besteht. Sämtliche Abwasseranlagen sind im Besitz der 40 Eigentümer und werden durch diese betrieben. Auch die Reinigung
und Instandhaltung obliegt den Eigentümern. Die Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt damit direkt vor
Ort in Eigenregie.
Die Prüfung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2012 durch die Bezirksregierung Köln hat ergeben, dass
die Stadt Wesseling die Abwasseranlagen in der Hitzelerstraße in ihre Pflichtigkeit übernehmen muss. Basierend auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 15.02.2000 darf nur die Ableitung von Abwasser einzelner Grundstücke in privater Hand verbleiben. Abwasser aus einem zusammenhängenden
Wohngebiet mit einer größeren Anzahl von Grundstücken (wie in der Hitzelerstraße) unterliegt der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Die gleiche Position bezieht auch die Untere Wasserbehörde des Rhein-ErftKreises, die in das Prüfungsverfahren des Abwasserbeseitigungskonzeptes mit eingebunden ist. So lange
der Bezirksregierung Köln eine Absichtserklärung der Stadt Wesseling zur Übernahme der Abwasseranlagen in der Hitzelerstraße in ihre Pflichtigkeit nicht vorliegt, ist das Abwasserbeseitungskonzept 2012 nicht
gültig.
2. Lösung
Im Rahmen der Netzerweiterung werden die privaten Abwasseranlagen ins öffentliche Kanalnetz übernommen. Bezüglich der Übernahmemodalitäten muss mit den Eigentümern eine Vorgehensweise vereinbart
werden.
3. Alternativen
Die privaten Abwasseranlagen müssen übernommen werden, da ansonsten kein gültiges Abwasserbeseitigungskonzept vorliegt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Bei einem nicht gültigen Abwasserbeseitigungskonzept besteht u. a. kein Anspruch auf Zuwendungen im
Rahmen von Fördermaßnahmen.