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Mitteilungsvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Übernahme von privaten Abwasseranlagen in der Hitzelerstraße)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
23.09.13, 17:09
Aktualisiert
23.09.13, 17:09
Mitteilungsvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Übernahme von privaten Abwasseranlagen in der Hitzelerstraße) Mitteilungsvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
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hier: Übernahme von privaten Abwasseranlagen in der Hitzelerstraße)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 228/2013 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe - 14 - Vorlage für Betriebsausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Übernahme von privaten Abwasseranlagen in der Hitzelerstraße Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 14 - 17.09.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 228/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Kosub 17.09.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Rat Betreff: Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Übernahme von privaten Abwasseranlagen in der Hitzelerstraße Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Im Jahre 1997 wurden die Anlagen zur Erschließung des Gebietes zwischen Berggeist- und Hitzelerstraße durch einen Bauträger fertig gestellt. Es wurden insgesamt 40 Einfamilienhäuser errichtet. Sowohl verkehrsals auch entwässerungstechnisch erfolgte der Anschluss der Erschließungsanlagen an die Hitzelerstraße. Die Entwässerung des Wohngebietes wird mittels eines Trennsystems durchgeführt, das aus einem Schmutzwasserkanal und einem Regenwasserkanal mit zwei Versickerungsbecken besteht. Sämtliche Abwasseranlagen sind im Besitz der 40 Eigentümer und werden durch diese betrieben. Auch die Reinigung und Instandhaltung obliegt den Eigentümern. Die Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt damit direkt vor Ort in Eigenregie. Die Prüfung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2012 durch die Bezirksregierung Köln hat ergeben, dass die Stadt Wesseling die Abwasseranlagen in der Hitzelerstraße in ihre Pflichtigkeit übernehmen muss. Basierend auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 15.02.2000 darf nur die Ableitung von Abwasser einzelner Grundstücke in privater Hand verbleiben. Abwasser aus einem zusammenhängenden Wohngebiet mit einer größeren Anzahl von Grundstücken (wie in der Hitzelerstraße) unterliegt der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Die gleiche Position bezieht auch die Untere Wasserbehörde des Rhein-ErftKreises, die in das Prüfungsverfahren des Abwasserbeseitigungskonzeptes mit eingebunden ist. So lange der Bezirksregierung Köln eine Absichtserklärung der Stadt Wesseling zur Übernahme der Abwasseranlagen in der Hitzelerstraße in ihre Pflichtigkeit nicht vorliegt, ist das Abwasserbeseitungskonzept 2012 nicht gültig. 2. Lösung Im Rahmen der Netzerweiterung werden die privaten Abwasseranlagen ins öffentliche Kanalnetz übernommen. Bezüglich der Übernahmemodalitäten muss mit den Eigentümern eine Vorgehensweise vereinbart werden. 3. Alternativen Die privaten Abwasseranlagen müssen übernommen werden, da ansonsten kein gültiges Abwasserbeseitigungskonzept vorliegt. 4. Finanzielle Auswirkungen Bei einem nicht gültigen Abwasserbeseitigungskonzept besteht u. a. kein Anspruch auf Zuwendungen im Rahmen von Fördermaßnahmen.