Daten
Kommune
Merzenich
Größe
13 kB
Datum
23.09.2015
Erstellt
14.09.15, 18:21
Aktualisiert
14.09.15, 18:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 57/2015
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 09.09.2015
Gemeinderat
Genehmigung der 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK)
der Gemeinde Merzenich
Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 53 Abs. 1 Nr. 7 LWG (Landeswassergesetz) i.V.m.
§ 53 Abs. 1a LWG sowie § 54 Abs. 3 LWG haben die Gemeinden und Abwasserverbände
die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in
angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein
anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Der Stand der öffentlichen
Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten
Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen
sind im Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen.
Gemäß § 53 Abs. 1a LWG ist das Abwasserbeseitigungskonzept jeweils im Abstand von
6 Jahren fortzuschreiben. Die 6. Fortschreibung des ABK der Gemeinde Merzenich wurde
zwischenzeitlich in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt,
Düren, erstellt. Mit Schreiben vom 25.06.2015 wurden der Erftverband und der
Wasserverband Eifel Rur (WVER) um Herstellung des Benehmens gebeten. Beide
Wasserverbände haben das Benehmen mittlerweile erteilt.
Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat ist die 6. Fortschreibung des ABK
der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.
Das ABK ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 und der zugehörige Lageplan als
Anlage 2 beigefügt. Weiterführende Informationen und Ausführungen zum Stand der
öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet Merzenich werden vom
Ingenieurbüro Dr. Jochims&Burtscheidt in der Ratssitzung am 23.09.2015 vortragen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschloss,
die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) der Gemeinde
Merzenich in der vorgestellten Form zu genehmigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das ABK der Bezirksregierung Köln vorzulegen.
(Harzheim)
(Lüssem)