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Beschlussvorlage (Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
148 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
21.06.17, 18:03
Aktualisiert
21.06.17, 18:03

Inhalt der Datei

Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 1. Evonik GmbH, 17.03.2017 Essen, Von der oben bezeichneten Maßnahme sind keine Entfällt. von uns betreuten Fernleitungen betroffen. 2. Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen 20.03.2017 keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt. Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 3. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, 15.03.2017 4. LVR-Amt für Bodendenk- Ich bedanke mich für die Übersendung der Planunmalpflege im Rheinland, terlagen zu den o. g. Planungen. Bonn, 20.03.2017 Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügba- Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 4 die Mitteilung zur Im o. g. Verfahren gibt die Bundeswehr bei gleichKenntnis zu nehmen. bleibender Sach- und Rechtslage folgende Stellungnahme ab: Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anla- Gebäude mit einer Höhe von / über 30m sind nicht gen – einschließlich untergeordneter Gebäudeteile geplant. – eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle mit die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis in Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. ren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum IstBestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Der Hinweis wird aufgenommen. Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 5. Westnetz GmbH, Bergheim, Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass uns die Entfällt. 10.03.2017 Strom-Netzgesellschaft Stadt Bedburg GmbH & Co. KG und die Gas-Netzgesellschaft Stadt Bedburg GmbH & Co. KG im Stadtgebiet Bedburg mit der Betriebsführung beauftragt hat. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass uns die Innogy Netze Deutschland GmbH mit der Betriebsführung der Wasserversorgungsleitungen Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... die Planunterlagen aufzunehmen. 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... beauftragt hat. In Ihrem Schreiben vom 10.03.2017 bitten wir Sie uns um Stellungnahme zu o. g. Ergänzungssatzung. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Bedenken erheben. 6. 7. Landesbetrieb NRW, 15.03.2017 Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens Euskirchen, der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Aus der Satzung heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen durch den Verkehr der L 279, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexion zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. PLEdoc GmbH 16.03.2017 Essen, Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Aus Sicht der Stadt Bedburg ist ein Hinweis dieser Art entbehrlich, da keine übermäßig stark frequentierten Straßen in der Nähe sind. 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - - - Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. Im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zur 2. Ergänzungssatzung wurde nach der Gegenüberstellung von Bestands- und Planungswert ein Kompensationsbedarf von 1.980 Ökowertpunkten ermittelt. Der Kompensationsbedarf wird über das Ökokonto TerraNova im Stadtgebiet Bergheim abgerechnet. Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren. Eine Betroffenheit von Versorgungseinrichtungen der PLE doc ist durch eine allgemeine Prüfung und Eignung der Flächen dieses Okokontos auszuschließen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. 8. Bezirksregierung Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939 . 1945 und andere dorf, Düsseldorf, 22.03.2017 historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Be- 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis in die Planunterlagen Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. reichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden Ein entsprechender Hinweis wird in die Planunterlawerden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen gen aufgenommen und im Rahmen des Baugenehund die zuständige Ordnungsbehörde oder eine migungsverfahrens berücksichtigt. Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. 9. Stadt Bedburg, 23.03.2017 Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... aufzunehmen. Bedburg, Anbei die Stellungnahme bezügl. der maßgebli4 die Mitteilung zur chen Unterlagen zur Behördenbeteiligung i.S.d. § Kenntnis zu nehmen. 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der 2. Ergänzungssatzung Bedburg – nordwestliches Ende der OttoHahn-Straße. Die betroffene Fläche wurde bereits seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) geprüft. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in die Der KBD empfiehlt hierbei keine geophysikalische Planunterlagen aufgenommen. Untersuchung der zu überbauenden Fläche. Der KBD gibt in seinem Schreiben vom 22.03.2017 aber Maßnahmen an, für den Fall, dass dort dennoch Kampfmittel gefunden würden. Ich bitte diese zu befolgen. Die entsprechende Auswertung finden Sie im Anhang. Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Den Empfehlungen des KBD, siehe Schreiben vom 22.03.2017 (Aktenzeichen: 22.5-3-536200471/17/) zu der von der Änderung betroffenen Fläche schließe ich mich hiermit vollumfänglich an. 10. Bezirksregierung Köln, Köln, Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt. 21.03.2017 wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 11. Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 10.03.2017 teilen Sie uns Entfällt. mund, 21.03.2017 die o. g. Maßnahme/n mit: Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns z. Z. nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. 12. Stadt Grevenbroich, Gre- Gegen den o. g. Bebauungsplan besteht seitens Entfällt. venbroich, 28.03.2017 der Stadt Grevenbroich keine Bedenken. 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 13. Erftverband, 29.03.2017 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Bergheim, Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes sind durch die v. g. Maßnahme nicht be- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. troffen. Die Grundwasseroberfläche ist im Bereich Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... des Plangebietes im oberen Grundwasserstockwerk durch den Braunkohlentagebau abgesenkt. Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen wurden flurnahe Grundwasserstände gemessen. Des Weiteren bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken. 14. Landesbetrieb Wald und Aus Sicht des Landesbetriebes Wald und Holz Holz NRW, Eitorf, NRW wird die Beurteilung der Fläche nach § 34 29.03.2017 BauGB kritisch gesehen, da das Gebiet durch Wald und Brachflächen geprägt ist, woraus auch die Zuordnung zum Außenbereich im Flächennutzungsplan resultiert. Der Abstand des geplanten Parkplatzes zu der im Südwesten angrenzenden Waldfläche beträgt ca. 6 Meter. Der Sicherheitsabstand zwischen Wald und Bauwerken (hier der Parkplatz) sollte zweckmäßigerweise ca. 35 Meter betragen, damit unter anderem Schäden durch eventuell umstürzende Bäume vermieden werden. Bei Unterschreitung dieses Sicherheitsabstandes - Es ist richtig, dass der Abstand des geplanten Park- 4 die Mitteilung zur platzes zu der im Südwesten angrenzenden Wald- Kenntnis zu nehmen. fläche ca. 6 Meter beträgt. Es ist aber auch so, dass dieser Abstand lediglich auf der schmaleren Seite des Geltungsbereiches besteht und dass die bauliche Anlage innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung nach § 34 BauGB nur ein Parkplatz sein wird. Die unmittelbare Umgebung des Geltungsbereiches der 2. Änderungssatzung ist im Übrigen überwiegend durch extensive Wiesen und Ruderalflächen geprägt. Hier sind aufgrund des Nichtvorhandenseins von Gehölzen, eine Gefahr durch eventuelle umstürzende Bäume oder andere Gefahren (z. B. Brandgefahr) nicht gegeben. Besteht die latente Gefahr, dass durch Aus Gründen der Absicherung des Plangebers geumstürzende Bäume Menschen und Pkw genüber dem Landesbetrieb werden aber folgende zu Schaden kommen, Hinweise in die Satzung aufgenommen: sind die Waldflächen brandgefährdet, da Waldbrände häufig von vom Mensch ge1. Auf die Gefahr durch umstürzende Bäume, nutzten Bereichen ausgehen, Waldbrand sowie Wind-, Schnee- und Eiswird die Bewirtschaftung des an den Parkbruch, bezogen auf den südwestlich anplatz angrenzenden Waldbestandes ergrenzenden Wald, wird besonders aufmerk- Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. - schwert, da bei Fällungen von Bäumen/Sträuchern im Gefahrenbereich besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, besitzt der Eigentümer (RWE Power AG) der im Südwesten angrenzenden Waldfläche eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht. Da die Belange des Waldeigentümers (RWE Power AG) nach den aktuellen Planungen durch den Bau des Parkplatzes berührt werden, halte ich es für erforderlich, dass zwischen der RWE Power AG und dem Antragsteller vorab eine Vereinbarung getroffen wird. Auf diese Weise werden eventuelle Auseinandersetzungen, die sich aus der waldnahen Nutzung als Parkplatz ergeben könnten, weitgehend vermieden und die Interessen des Waldeigentümers angemessen berücksichtig. Eine weitere Ausdehnung des Gewerbebetriebes in Richtung Norden sollte vermieden werden, da die Kombination aus der angrenzenden Freifläche und des vorbildlich angelegten Waldrandes ökologisch wertvoll ist. 15. Deutsche Bahn AG, Köln, Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... sam gemacht. 2. Feuerstätten für feste Brennstoffe in baulichen Anlagen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter am Waldrand dürfen nur errichtet oder betrieben werden, wenn durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen, wie Funkenflugschutz, gewährleistet ist, dass kein Waldbrand entsteht. Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt. der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Bezüglich der o. g. Bauleitplanung bestehen unse- 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... rerseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 16. Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 28.03.2017 keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110 kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kVHochspannungsnetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 17. Unitymedia NRW Kassel, 04.04.2017 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen. GmbH, Vielen Dank für Ihre Information. Entfällt. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 18. Bezirksregierung Arnsberg, Zu den bergbaulichen Verhältnissen erhalten Sie Dortmund, 29.03.2017 folgende Hinweise: Der o. a. Planungsbereich liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Union 43“, im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Im unmittelbaren Umfeld des Planungsbereichs befindet sich nach den hier vorliegenden Unterlagen im Zusammenhang mit der Sümpfung im Rheinischen Braunkohlenrevier erstellter (Alt-) Brunnen: 1) Kennziffer Mittelpunktkoordinaten 5651846 GR 672 R=2539888m; H= Ich empfehle Ihnen, weitere Informationen zu diesem Brunnen, wie insbesondere den aktuellen Sicherungszustand, bei der RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, zu erfragen. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 -2000-1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stel- Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen. Da im Rahmen der Stellungnahme der RWE Power AG der hier angesprochene Brunnen keine Erwähnung findet, ist er möglicherweise gesichert, wird nicht mehr genutzt oder ist bereits nicht mehr vorhanden. Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. lungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet. Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Folgendes sollte berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich zu zukünftigen Planungen sowie Anpassungs- oder Si- Die beschriebene Thematik der Grundwasserabsenkungen sowie der Baugrundverhältnisse werden in Form der Aufnahme zweier Hinweise in die 2. Änderungssatzung berücksichtigt (vgl. auch Stellungnahme Nr. 20 RWE Power AG). Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. cherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim zu stellen. Diese Stellungnahme wurde bezüglich der bergbaulichen Verhältnisse auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes erarbeitet. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die zugrunde liegenden Daten mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt erhoben und zusammengestellt. Die fortschreitende Auswertung und Überprüfung der vorhandenen Unterlagen sowie neue Erkenntnisse können zur Folge haben, dass es im Zeitverlauf zu abweichenden Informationsgrundlagen auch in Bezug auf den hier geprüften Vorhabens- oder Planbereich kommt. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten kann insoweit nicht übernommen werden. Soweit Sie als berechtigte öffentliche Stelle Zugang zur Behördenversion des Fachinformationssystems „Gefährdungspotentiale des Untergrundes in NRW“ (FIS GDU) besitzen, haben Sie hierdurch die Möglichkeit, den jeweils aktuellen Stand der hiesigen Erkenntnisse zur bergbaulichen Situation zu überprüfen. Details über die Zugangs- und Informationsmöglichkeiten dieses Auskunftsystems finden Sie auf der Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Homepage der Bezirksregierung Arnsberg (www.bra.nrw.de) mithilfe des Suchbegriffs „Behördenversion GDU“. 19. IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich Entfällt. Rhein-Erft, Bergheim, der 2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssat21.04.2017 zung Bedburg – nordwestliches Ende der OttoHahn-Straße – keine Anregungen oder Bedenken. 20. RWE Power 24.04.2017 AG, Köln, Wir weisen darauf hin, dass das gesamte Plangebiet nach den Darstellungen der offiziellen Kartenwerke des Landesgrundwasserdienstes bzw. des geologischen Dienstes NRW in einem Flußauengebiet liegt, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und demzufolge mit der Verbreitung humoser Bodenschichten zu rechnen ist. In solchen Gebieten können organisch durchsetzte Böden, Torf oder weiche feinkörnige Schluff- bzw. Tonschichten vorhanden sein, die hoch zusammendrückbar und im Allgemeinen kaum tragfähig bzw. als Baugrund für Gründungen ungeeignet sind. Erfahrungsgemäß wechseln diese Schichten auf kurzer Distanz stark in ihrer homogenen Schichtmächtigkeit oder Neigung, so dass diese Böden selbst bei gleichmäßiger Belastung mit unterschiedlichen Setzungen reagieren. Der oberste Grundwasserspiegel wird nach Beendigung der Sümpfungen wieder seinen ursprüngli- 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. chen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Somit halten wir Abdichtungsmaßnahmen an Bauwerken für grundsätzlich sinnvoll. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende Hinweise aufzunehmen: Das Plangebiet liegt in einem Auebereich - Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang, die Normblätter der DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erdund Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ mit der Tabelle 4, die organische und organogene Böden als Baugrund ungeeignet einstuft, sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Lan- Die beschriebene Thematik der Grundwasserabsenkungen sowie der Baugrundverhältnisse werden in Form der Aufnahme zweier Hinweise in die 2. Änderungssatzung berücksichtigt (vgl. auch Stellungnahme Nr. 20 RWE Power AG). Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. des Nordrhein-Westfalen zu beachten. - Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig durch Grundwasserhaltungsmaßnahmen den Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale Bebauung (Wohnhaus mit normaler Gründungstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau begrenzt. Diese Maßnahmen werden frühestens gegen Ende dieses Jahrhunderts erforderlich werden. Detailliertere Informationen zu den vorgesehenen Grundwasserhaltungsmaßnahmen können beim Erftverband nachgefragt werden. Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhaltungsmaßnahmen ist von natürlichen Grundwasserflurabständen auszugehen. Hier sind die Vor- (vgl. hier Hinweis zu Baugrundverhältnisse in der 2. schriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ Änderungssatzung) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... zu beachten – und hier insbesondere die Blätter 4 bis 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, „Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser“. Weitere Informationen über die derzeitigen und zukünftig zu erwartenden Grundwasserverhältnisse kann der Erftverband in Bergheim geben (www.erftverband.de). Abschließend weisen wir vorsorglich darauf hin, dass das im Plangebiet liegende Flurstück Gemarkung Bedburg, Flur 51, Flurstück 109 im Grundbuch in Abt. II zu unseren Gunsten mit einem Bergschadensverzicht belastet ist. Ferner sind von Ihrem Vorhaben ökologische Aus- Die ökologischen Ausgleichsflächen der RWE gleichsflächen der RWE Power AG betroffen. Bitte Power AG sind in der Planung (hier im Landschaftssetzen Sie sich mit unserer Fachabteilung in Ver- pflegerischen Fachbeitrag) berücksichtigt worden. bindung. Abt. GOC-NL, Frau Janz, Tel. 0221 – 480/22186. 21. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten27.04.2017 den Belange werden folgende Anregungen und Bedenken geäußert: Kreisplanung Ansprechpartnerin: 8317087 Frau Fitzek, Tel.: 02271 Die Stadt Bedburg beabsichtigt, dem Betreiber eines Fitnessstudios eine angemessene bauliche Entwicklung zu ermöglichen und eine sinnvolle 4 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. städtebauliche Arrondierung zu erreichen. Aus Sicht der Kreisplanung werden zu der im Betreff genannten Bauleitplanung keine Anregungen oder Bedenken geäußert, da sich die Fläche gemäß geltendem FNP innerhalb der „Gewerblichen Baufläche“ befindet. Seitens der Kreisplanung wird es ausdrücklich begrüßt, dass durch die 2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung ein Abschluss der baulichen Nutzung auf Höhe der Wendeanlage erreicht wird. Naturschutz und Landschaftspflege Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, 02271 8317087 Es bestehen zur im Betreff genannten Bauleitplanung ebenfalls keine grundsätzlichen Bedenken. Den Ergebnissen der Bilanzierung der betreffenden Fläche (errechnet nach „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung NRW“ des LANUV NRW) stimme ich zu. Der Kompensa- Die Kompensation über das Ökokonto TerraNova im tionsbedarf von 1.980 Ökowertpunkten wird über Stadtgebiet von Bergheim wird gem. § 9 Abs. 1a das Ökokonto TerraNova im Stadtgebiet Bergheim BauGB in der 2. Änderungssatzung festgesetzt. abgerechnet. Ich bitte darum, dies als Festsetzung in die 2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung – nordwestliches Ende der Otto-HahnStraße – aufzunehmen. Aus naturschutzrechtlicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 39 (1) und § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten sind. Die auf Seite 2 und 3 des Landschaftspflegeri- Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. schen Fachbeitrags genannten Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind einzuhalten. Zusätzlich rege ich an, die geplante Erweiterungsfläche (Erweiterung des Parkplatzes) gegenüber der angrenzenden freien Landschaft durch Gehölze oder eine Hecke oder Ähnliches abzugrenzen. Wasserwirtschaft Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel.: 02271 8317036 Der Eingriff (Erweiterung des Parkplatzes) wird über das Ökokonto TerraNova im Stadtgebiet Bergheim ausgeglichen. Weitere grünordnerischen und Ausgleichsmaßnahmen werden für die Erweiterung eines Parkplatzes für nicht erforderlich gehalten. Zu o. a. Bebauungsplan bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken. Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht mehr, wie im § 44 Landeswassergesetz NRW vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie planen von einer Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen und das anfallende Niederschlagswasser über den vorhandenen Mischwasserkanal abzuleiten. Sie begründen diesen Schritt mit einem unverhältnismäßig hohem technischen und wirtschaftlichen Aufwand für die Planung und Erstellung der Versickerungsanlagen sowie der vorhandenen Mischwasserkanalisation. Beim Vorliegen einer konkreten Entwässerungs- Im Rahmen der Ausführungsplanung wird eine konplanung ist diese mit der Unteren Wasserbehörde krete Entwässerungsplanung erstellt. Diese wird des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen. dann mit dem Rhein-Erft-Kreis, Untere Wasserbehörde abgestimmt. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ...