Daten
Kommune
Bedburg
Größe
148 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
21.06.17, 18:03
Aktualisiert
21.06.17, 18:03
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Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
1.
Evonik
GmbH,
17.03.2017
Essen, Von der oben bezeichneten Maßnahme sind keine Entfällt.
von uns betreuten Fernleitungen betroffen.
2.
Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen
20.03.2017
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt.
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
3.
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
Bonn, 15.03.2017
4.
LVR-Amt für Bodendenk- Ich bedanke mich für die Übersendung der Planunmalpflege im Rheinland, terlagen zu den o. g. Planungen.
Bonn, 20.03.2017
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügba-
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
4 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
4 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
4 die Mitteilung zur
Im o. g. Verfahren gibt die Bundeswehr bei gleichKenntnis zu nehmen.
bleibender Sach- und Rechtslage folgende Stellungnahme ab:
Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die
Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anla- Gebäude mit einer Höhe von / über 30m sind nicht
gen – einschließlich untergeordneter Gebäudeteile geplant.
– eine Höhe von 30 m nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe
überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle
mit die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer
Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
4 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und einen Hinweis in
Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
ren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der
Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist
dabei jedoch, dass Untersuchungen zum IstBestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche
nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich.
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§
15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Der Hinweis wird aufgenommen.
Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und
Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0,
Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang
der Arbeiten ist abzuwarten.
5.
Westnetz GmbH, Bergheim, Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass uns die Entfällt.
10.03.2017
Strom-Netzgesellschaft Stadt Bedburg GmbH &
Co. KG und die Gas-Netzgesellschaft Stadt Bedburg GmbH & Co. KG im Stadtgebiet Bedburg mit
der Betriebsführung beauftragt hat.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass uns
die Innogy Netze Deutschland GmbH mit der Betriebsführung der Wasserversorgungsleitungen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
die
Planunterlagen
aufzunehmen.
4 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
beauftragt hat.
In Ihrem Schreiben vom 10.03.2017 bitten wir Sie
uns um Stellungnahme zu o. g. Ergänzungssatzung.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Bedenken erheben.
6.
7.
Landesbetrieb
NRW,
15.03.2017
Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens
Euskirchen, der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine
Bedenken.
Aus der Satzung heraus bestehen gegenüber der
Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen durch den Verkehr der L 279, auch künftig
nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei
Hochbauten mit Lärmreflexion zu rechnen ist.
Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder
textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm,
Abgase der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24
BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen
allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
PLEdoc
GmbH
16.03.2017
Essen, Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen
mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich
4 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Aus Sicht der Stadt Bedburg ist ein Hinweis dieser
Art entbehrlich, da keine übermäßig stark frequentierten Straßen in der Nähe sind.
4 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen
vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft
ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte
überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber:
-
-
-
Open Grid Europe GmbH, Essen
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher
Gasversorungsunternehmen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
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Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und
zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den
Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen
erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw.
keine Erwähnung finden.
Im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zur 2.
Ergänzungssatzung wurde nach der Gegenüberstellung von Bestands- und Planungswert ein Kompensationsbedarf von 1.980 Ökowertpunkten ermittelt.
Der Kompensationsbedarf wird über das Ökokonto
TerraNova im Stadtgebiet Bergheim abgerechnet.
Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung
planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit
von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen
nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung
der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren.
Eine Betroffenheit von Versorgungseinrichtungen
der PLE doc ist durch eine allgemeine Prüfung und
Eignung der Flächen dieses Okokontos auszuschließen.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des
Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.
8.
Bezirksregierung
Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939 . 1945 und andere
dorf, Düsseldorf, 22.03.2017 historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf
das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich.
Daher ist eine Überprüfung des beantragten Be-
4 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und einen Hinweis in
die
Planunterlagen
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Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
reichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht
gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden Ein entsprechender Hinweis wird in die Planunterlawerden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen gen aufgenommen und im Rahmen des Baugenehund die zuständige Ordnungsbehörde oder eine migungsverfahrens berücksichtigt.
Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine
Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall
auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
9.
Stadt Bedburg,
23.03.2017
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
aufzunehmen.
Bedburg, Anbei die Stellungnahme bezügl. der maßgebli4 die Mitteilung zur
chen Unterlagen zur Behördenbeteiligung i.S.d. §
Kenntnis zu nehmen.
4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der 2. Ergänzungssatzung Bedburg – nordwestliches Ende der OttoHahn-Straße.
Die betroffene Fläche wurde bereits seitens des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) geprüft. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in die
Der KBD empfiehlt hierbei keine geophysikalische Planunterlagen aufgenommen.
Untersuchung der zu überbauenden Fläche. Der
KBD gibt in seinem Schreiben vom 22.03.2017
aber Maßnahmen an, für den Fall, dass dort dennoch Kampfmittel gefunden würden. Ich bitte diese
zu befolgen.
Die entsprechende Auswertung finden Sie im Anhang.
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Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Den Empfehlungen des KBD, siehe Schreiben
vom 22.03.2017 (Aktenzeichen: 22.5-3-536200471/17/) zu der von der Änderung betroffenen Fläche schließe ich mich hiermit vollumfänglich an.
10.
Bezirksregierung Köln, Köln, Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt.
21.03.2017
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
keine Bedenken vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33
sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
4 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
11.
Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 10.03.2017 teilen Sie uns Entfällt.
mund, 21.03.2017
die o. g. Maßnahme/n mit:
Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns z.
Z. nicht vorgesehen.
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer
Sicht keine Bedenken.
4 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und einen Hinweis in
den Flächennutzungsplan aufzunehmen.
12.
Stadt Grevenbroich, Gre- Gegen den o. g. Bebauungsplan besteht seitens Entfällt.
venbroich, 28.03.2017
der Stadt Grevenbroich keine Bedenken.
4 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
13.
Erftverband,
29.03.2017
4 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Bergheim, Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes sind durch die v. g. Maßnahme nicht be- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
troffen. Die Grundwasseroberfläche ist im Bereich
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Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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des Plangebietes im oberen Grundwasserstockwerk durch den Braunkohlentagebau abgesenkt.
Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen wurden
flurnahe Grundwasserstände gemessen. Des Weiteren bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht
seitens des Erftverbandes keine Bedenken.
14.
Landesbetrieb Wald und Aus Sicht des Landesbetriebes Wald und Holz
Holz
NRW,
Eitorf, NRW wird die Beurteilung der Fläche nach § 34
29.03.2017
BauGB kritisch gesehen, da das Gebiet durch
Wald und Brachflächen geprägt ist, woraus auch
die Zuordnung zum Außenbereich im Flächennutzungsplan resultiert.
Der Abstand des geplanten Parkplatzes zu der im
Südwesten angrenzenden Waldfläche beträgt ca.
6 Meter.
Der Sicherheitsabstand zwischen Wald und Bauwerken (hier der Parkplatz) sollte zweckmäßigerweise ca. 35 Meter betragen, damit unter anderem
Schäden durch eventuell umstürzende Bäume
vermieden werden.
Bei Unterschreitung dieses Sicherheitsabstandes
-
Es ist richtig, dass der Abstand des geplanten Park- 4 die Mitteilung zur
platzes zu der im Südwesten angrenzenden Wald- Kenntnis zu nehmen.
fläche ca. 6 Meter beträgt. Es ist aber auch so, dass
dieser Abstand lediglich auf der schmaleren Seite
des Geltungsbereiches besteht und dass die bauliche Anlage innerhalb des Geltungsbereiches der
Satzung nach § 34 BauGB nur ein Parkplatz sein
wird.
Die unmittelbare Umgebung des Geltungsbereiches
der 2. Änderungssatzung ist im Übrigen überwiegend durch extensive Wiesen und Ruderalflächen
geprägt. Hier sind aufgrund des Nichtvorhandenseins von Gehölzen, eine Gefahr durch eventuelle
umstürzende Bäume oder andere Gefahren (z. B.
Brandgefahr) nicht gegeben.
Besteht die latente Gefahr, dass durch Aus Gründen der Absicherung des Plangebers geumstürzende Bäume Menschen und Pkw genüber dem Landesbetrieb werden aber folgende
zu Schaden kommen,
Hinweise in die Satzung aufgenommen:
sind die Waldflächen brandgefährdet, da
Waldbrände häufig von vom Mensch ge1. Auf die Gefahr durch umstürzende Bäume,
nutzten Bereichen ausgehen,
Waldbrand sowie Wind-, Schnee- und Eiswird die Bewirtschaftung des an den Parkbruch, bezogen auf den südwestlich anplatz angrenzenden Waldbestandes ergrenzenden Wald, wird besonders aufmerk-
Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
-
schwert, da bei Fällungen von Bäumen/Sträuchern im Gefahrenbereich besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind,
besitzt der Eigentümer (RWE Power AG)
der im Südwesten angrenzenden Waldfläche eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht.
Da die Belange des Waldeigentümers (RWE
Power AG) nach den aktuellen Planungen durch
den Bau des Parkplatzes berührt werden, halte ich
es für erforderlich, dass zwischen der RWE Power
AG und dem Antragsteller vorab eine Vereinbarung getroffen wird.
Auf diese Weise werden eventuelle Auseinandersetzungen, die sich aus der waldnahen Nutzung
als Parkplatz ergeben könnten, weitgehend vermieden und die Interessen des Waldeigentümers
angemessen berücksichtig.
Eine weitere Ausdehnung des Gewerbebetriebes
in Richtung Norden sollte vermieden werden, da
die Kombination aus der angrenzenden Freifläche
und des vorbildlich angelegten Waldrandes ökologisch wertvoll ist.
15.
Deutsche Bahn AG, Köln,
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
sam gemacht.
2. Feuerstätten für feste Brennstoffe in baulichen Anlagen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter am Waldrand dürfen nur errichtet oder betrieben
werden, wenn durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen, wie Funkenflugschutz, gewährleistet ist, dass kein Waldbrand entsteht.
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt.
der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen,
übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
Bezüglich der o. g. Bauleitplanung bestehen unse-
4 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
rerseits keine Anregungen oder Bedenken.
Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
16.
Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
28.03.2017
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH.
Planungen von 110 kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten
Anlagen
des
110-kVHochspannungsnetzes und ergeht auch im Auftrag
und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland
GmbH als Eigentümerin des 110-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
4 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
17.
Unitymedia NRW
Kassel, 04.04.2017
4 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und
gemäß
Abwägungsvorschlag vorzugehen.
GmbH, Vielen Dank für Ihre Information.
Entfällt.
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände.
Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht
geplant.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben
stehende Vorgangsnummer an.
Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
18.
Bezirksregierung Arnsberg, Zu den bergbaulichen Verhältnissen erhalten Sie
Dortmund, 29.03.2017
folgende Hinweise:
Der o. a. Planungsbereich liegt über dem auf
Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Union 43“,
im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die
RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln.
Im unmittelbaren Umfeld des Planungsbereichs
befindet sich nach den hier vorliegenden Unterlagen im Zusammenhang mit der Sümpfung im
Rheinischen Braunkohlenrevier erstellter (Alt-)
Brunnen:
1) Kennziffer
Mittelpunktkoordinaten
5651846
GR 672
R=2539888m;
H=
Ich empfehle Ihnen, weitere Informationen zu
diesem Brunnen, wie insbesondere den aktuellen Sicherungszustand, bei der RWE Power
AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, zu erfragen.
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit
Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63
-2000-1) von durch Sümpfungsmaßnahmen
des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stel-
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
4 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und
gemäß
Abwägungsvorschlag vorzugehen.
Da im Rahmen der Stellungnahme der RWE Power
AG der hier angesprochene Brunnen keine Erwähnung findet, ist er möglicherweise gesichert, wird
nicht mehr genutzt oder ist bereits nicht mehr vorhanden.
Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
lungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele,
1965) betrachtet. Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7,
6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner
Scholle.
Folgendes sollte berücksichtigt werden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der
Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme
der Beeinflussung der Grundwasserstände im
Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist
nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der
bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung
für den Braunkohletagebau als auch bei einem
späteren
Grundwasserwiederanstieg
sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der
Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich zu zukünftigen Planungen sowie Anpassungs- oder Si-
Die beschriebene Thematik der Grundwasserabsenkungen sowie der Baugrundverhältnisse werden in
Form der Aufnahme zweier Hinweise in die 2. Änderungssatzung berücksichtigt (vgl. auch Stellungnahme Nr. 20 RWE Power AG).
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
cherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher
Einwirkungen eine Anfrage an die RWE Power
AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für
konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim zu
stellen.
Diese Stellungnahme wurde bezüglich der
bergbaulichen Verhältnisse auf Grundlage des
aktuellen Kenntnisstandes erarbeitet. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die zugrunde liegenden Daten mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt erhoben und zusammengestellt. Die fortschreitende Auswertung und Überprüfung der vorhandenen Unterlagen sowie neue Erkenntnisse können zur Folge haben, dass es im Zeitverlauf zu abweichenden Informationsgrundlagen auch in Bezug auf den hier geprüften Vorhabens- oder Planbereich kommt. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
Genauigkeit der Daten kann insoweit nicht
übernommen werden. Soweit Sie als berechtigte öffentliche Stelle Zugang zur Behördenversion des Fachinformationssystems „Gefährdungspotentiale des Untergrundes in
NRW“ (FIS GDU) besitzen, haben Sie hierdurch die Möglichkeit, den jeweils aktuellen
Stand der hiesigen Erkenntnisse zur bergbaulichen Situation zu überprüfen. Details über die
Zugangs- und Informationsmöglichkeiten dieses Auskunftsystems finden Sie auf der
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Homepage der Bezirksregierung Arnsberg
(www.bra.nrw.de) mithilfe des Suchbegriffs
„Behördenversion GDU“.
19.
IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich Entfällt.
Rhein-Erft,
Bergheim, der 2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssat21.04.2017
zung Bedburg – nordwestliches Ende der OttoHahn-Straße – keine Anregungen oder Bedenken.
20.
RWE Power
24.04.2017
AG,
Köln, Wir weisen darauf hin, dass das gesamte Plangebiet nach den Darstellungen der offiziellen Kartenwerke des Landesgrundwasserdienstes bzw. des
geologischen Dienstes NRW in einem Flußauengebiet liegt, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und
demzufolge mit der Verbreitung humoser Bodenschichten zu rechnen ist. In solchen Gebieten können organisch durchsetzte Böden, Torf oder weiche feinkörnige Schluff- bzw. Tonschichten vorhanden sein, die hoch zusammendrückbar und im
Allgemeinen kaum tragfähig bzw. als Baugrund für
Gründungen ungeeignet sind. Erfahrungsgemäß
wechseln diese Schichten auf kurzer Distanz stark
in ihrer homogenen Schichtmächtigkeit oder Neigung, so dass diese Böden selbst bei gleichmäßiger Belastung mit unterschiedlichen Setzungen
reagieren.
Der oberste Grundwasserspiegel wird nach Beendigung der Sümpfungen wieder seinen ursprüngli-
4 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
chen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht
Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute
liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und
inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig
getroffen werden. Somit halten wir Abdichtungsmaßnahmen an Bauwerken für grundsätzlich sinnvoll.
Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB
als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung
ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind.
Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende Hinweise aufzunehmen:
Das Plangebiet liegt in einem Auebereich
-
Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der
Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die
Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit nationalem
Anhang, die Normblätter der DIN 1054
„Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erdund Grundbau; Bodenklassifikation für
bautechnische Zwecke“ mit der Tabelle 4,
die organische und organogene Böden als
Baugrund ungeeignet einstuft, sowie die
Bestimmungen der Bauordnung des Lan-
Die beschriebene Thematik der Grundwasserabsenkungen sowie der Baugrundverhältnisse werden in
Form der Aufnahme zweier Hinweise in die 2. Änderungssatzung berücksichtigt (vgl. auch Stellungnahme Nr. 20 RWE Power AG).
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
des Nordrhein-Westfalen zu beachten.
-
Grundwasserverhältnisse: Der natürliche
Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend
durch künstliche oder natürliche Einflüsse
abgesenkt worden. Nach Beendigung der
Grundwasserabsenkungen durch den
Braunkohlenbergbau wird der oberste
Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen.
Einen Sonderfall stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg dar. Aufgrund der intensiven
Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen
Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen.
Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig
durch
Grundwasserhaltungsmaßnahmen
den
Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale
Bebauung (Wohnhaus mit normaler Gründungstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau
begrenzt. Diese Maßnahmen werden frühestens
gegen Ende dieses Jahrhunderts erforderlich werden. Detailliertere Informationen zu den vorgesehenen Grundwasserhaltungsmaßnahmen können
beim Erftverband nachgefragt werden.
Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhaltungsmaßnahmen ist von natürlichen Grundwasserflurabständen auszugehen. Hier sind die Vor- (vgl. hier Hinweis zu Baugrundverhältnisse in der 2.
schriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ Änderungssatzung)
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
zu beachten – und hier insbesondere die Blätter 4
bis 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit“,
„Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser“. Weitere Informationen über die derzeitigen und zukünftig zu erwartenden Grundwasserverhältnisse
kann der Erftverband in Bergheim geben
(www.erftverband.de).
Abschließend weisen wir vorsorglich darauf hin,
dass das im Plangebiet liegende Flurstück Gemarkung Bedburg, Flur 51, Flurstück 109 im Grundbuch in Abt. II zu unseren Gunsten mit einem
Bergschadensverzicht belastet ist.
Ferner sind von Ihrem Vorhaben ökologische Aus- Die ökologischen Ausgleichsflächen der RWE
gleichsflächen der RWE Power AG betroffen. Bitte Power AG sind in der Planung (hier im Landschaftssetzen Sie sich mit unserer Fachabteilung in Ver- pflegerischen Fachbeitrag) berücksichtigt worden.
bindung.
Abt. GOC-NL, Frau Janz, Tel. 0221 – 480/22186.
21.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten27.04.2017
den Belange werden folgende Anregungen und
Bedenken geäußert:
Kreisplanung
Ansprechpartnerin:
8317087
Frau
Fitzek,
Tel.:
02271
Die Stadt Bedburg beabsichtigt, dem Betreiber
eines Fitnessstudios eine angemessene bauliche
Entwicklung zu ermöglichen und eine sinnvolle
4 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
städtebauliche Arrondierung zu erreichen.
Aus Sicht der Kreisplanung werden zu der im Betreff genannten Bauleitplanung keine Anregungen
oder Bedenken geäußert, da sich die Fläche gemäß geltendem FNP innerhalb der „Gewerblichen
Baufläche“ befindet.
Seitens der Kreisplanung wird es ausdrücklich
begrüßt, dass durch die 2. Ergänzungssatzung zur
Innenbereichssatzung ein Abschluss der baulichen
Nutzung auf Höhe der Wendeanlage erreicht wird.
Naturschutz und Landschaftspflege
Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, 02271 8317087
Es bestehen zur im Betreff genannten Bauleitplanung ebenfalls keine grundsätzlichen Bedenken.
Den Ergebnissen der Bilanzierung der betreffenden Fläche (errechnet nach „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung NRW“
des LANUV NRW) stimme ich zu. Der Kompensa- Die Kompensation über das Ökokonto TerraNova im
tionsbedarf von 1.980 Ökowertpunkten wird über Stadtgebiet von Bergheim wird gem. § 9 Abs. 1a
das Ökokonto TerraNova im Stadtgebiet Bergheim BauGB in der 2. Änderungssatzung festgesetzt.
abgerechnet. Ich bitte darum, dies als Festsetzung
in die 2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung – nordwestliches Ende der Otto-HahnStraße – aufzunehmen.
Aus naturschutzrechtlicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass die artenschutzrechtlichen Verbote
nach § 39 (1) und § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten sind.
Die auf Seite 2 und 3 des Landschaftspflegeri-
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
schen Fachbeitrags genannten Maßnahmen zur
Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind einzuhalten.
Zusätzlich rege ich an, die geplante Erweiterungsfläche (Erweiterung des Parkplatzes) gegenüber
der angrenzenden freien Landschaft durch Gehölze oder eine Hecke oder Ähnliches abzugrenzen.
Wasserwirtschaft
Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel.: 02271
8317036
Der Eingriff (Erweiterung des Parkplatzes) wird über
das Ökokonto TerraNova im Stadtgebiet Bergheim
ausgeglichen. Weitere grünordnerischen und Ausgleichsmaßnahmen werden für die Erweiterung eines Parkplatzes für nicht erforderlich gehalten.
Zu o. a. Bebauungsplan bestehen aus Sicht der
Unteren Wasserbehörde keine Bedenken.
Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht
mehr, wie im § 44 Landeswassergesetz NRW vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie planen
von einer Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen und das anfallende Niederschlagswasser
über den vorhandenen Mischwasserkanal abzuleiten. Sie begründen diesen Schritt mit einem unverhältnismäßig hohem technischen und wirtschaftlichen Aufwand für die Planung und Erstellung der Versickerungsanlagen sowie der vorhandenen Mischwasserkanalisation.
Beim Vorliegen einer konkreten Entwässerungs- Im Rahmen der Ausführungsplanung wird eine konplanung ist diese mit der Unteren Wasserbehörde krete Entwässerungsplanung erstellt. Diese wird
des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen.
dann mit dem Rhein-Erft-Kreis, Untere Wasserbehörde abgestimmt.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Anlage A) -Abwägungsliste2. Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-21)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises
keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...