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Beschlussvorlage (Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlung nach § 83 GO: Verbandsumlage des Förderschulverbandes im Kreis Düren)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
131 kB
Datum
23.09.2015
Erstellt
14.09.15, 18:21
Aktualisiert
14.09.15, 18:21
Beschlussvorlage (Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlung nach § 83 GO:
Verbandsumlage des Förderschulverbandes im Kreis Düren)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 54/2015 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 03.08.2015 Gemeinderat Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlung nach § 83 GO: Verbandsumlage des Förderschulverbandes im Kreis Düren Die Verbandsversammlung des Förderschulverbandes im Kreis Düren hat in ihrer Sitzung am 03.08.2015 beschlossen, dass die Verbandsumlage 2015 (01.08.-31.12.) für die Gemeinde Merzenich vorbehaltlich des formalen Beschlusses über die dortige Haushaltssatzung 2015/2016 voraussichtlich 93.642 € beträgt. Für den Schulverband Düren-Niederzier-Merzenich als Rechtsvorgänger wurde im Jahr 2015 (01.01.-31.07.) ein Umlagebetrag von 46.567 € gezahlt. Der Haushalt der Gemeinde Merzenich sieht für den Schulverband Düren-NiederzierMerzenich als Rechtsvorgänger im Jahr 2015 lediglich einen Umlagebetrag von 85.000 € vor (Produktsachkonto 03.221.01.00 / 5313005). Es ergibt sich folgende Berechnung: Umlage 01.01.-31.07.2015 Umlage 01.08.-31.12.2015 46.567 € 93.642 € Summe Umlagen 140.209 € Haushaltsansatz 85.000 € Mehrbedarf 55.209 € Der Mehrbedarf von 55.209 € stellt eine erheblich überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung dar. Sie bedarf gemäß § 83 Abs. 2 der Zustimmung des Rates. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschloss, Der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung bei Produktsachkonto 03.221.01.00 / 5313005 in Höhe von 55.209 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NW zugestimmt. (Harzheim) (Klein)