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Beschlussvorlage (Antrag des Vereins Sport für Senioren Wesseling e.V. Antrag über einen Teil-Erlass der Hallennutzungsgebühren für den Verein Sport für Senioren Wesseling e.V.)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
173 kB
Datum
30.01.2014
Erstellt
13.01.14, 17:10
Aktualisiert
13.01.14, 17:10
Beschlussvorlage (Antrag des Vereins Sport für Senioren Wesseling e.V.
Antrag über einen Teil-Erlass der Hallennutzungsgebühren für den Verein Sport für Senioren Wesseling e.V.) Beschlussvorlage (Antrag des Vereins Sport für Senioren Wesseling e.V.
Antrag über einen Teil-Erlass der Hallennutzungsgebühren für den Verein Sport für Senioren Wesseling e.V.) Beschlussvorlage (Antrag des Vereins Sport für Senioren Wesseling e.V.
Antrag über einen Teil-Erlass der Hallennutzungsgebühren für den Verein Sport für Senioren Wesseling e.V.) Beschlussvorlage (Antrag des Vereins Sport für Senioren Wesseling e.V.
Antrag über einen Teil-Erlass der Hallennutzungsgebühren für den Verein Sport für Senioren Wesseling e.V.) Beschlussvorlage (Antrag des Vereins Sport für Senioren Wesseling e.V.
Antrag über einen Teil-Erlass der Hallennutzungsgebühren für den Verein Sport für Senioren Wesseling e.V.) Beschlussvorlage (Antrag des Vereins Sport für Senioren Wesseling e.V.
Antrag über einen Teil-Erlass der Hallennutzungsgebühren für den Verein Sport für Senioren Wesseling e.V.)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 163/2013 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag des Vereins Sport für Senioren Wesseling e.V. Antrag über einen Teil-Erlass der Hallennutzungsgebühren für den Verein Sport für Senioren Wesseling e.V. Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 23.12.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 163/2013 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt 23.12.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Antrag des Vereins Sport für Senioren Wesseling e.V. Antrag über einen Teil-Erlass der Hallennutzungsgebühren für den Verein Sport für Senioren Wesseling e.V. Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. -1- Sachdarstellung: 1. Problem Der Antrag des Vereins Sport für Senioren Wesseling e.V. über einen Teil-Erlass der Hallennutzungsgebühren, Vorlagen-Nr. 163/2013, wurde am 11.07.2013 in der 21. Sitzung des Ausschuss für Sport und Freizeit vertag, da noch Beratungsbedarf seitens der Fraktionen bestand und gemeinsame Gespräche der Fraktionen mit dem Verein geführt werden sollten. 2. Lösung Die Verwaltung hat den beiden Städten Brühl und Bornheim einen 4-Punkte-Fragekatalog zugesandt und abgefragen, ob es dort vergleichbare Probleme und übertragbare Lösungsansätze gibt. Einleitung / Sachdarstellung für Brühl bzw. Bornheim: Unser Wesselinger Verein Sport für Senioren e.V. bietet ein sehr umfassendes folgendes Angebot (siehe auch: www.seniorensport-wesseling.de) an: 1. Rehabilitationssport (mit ärztlicher Verordnung): Wirbelsäulengymnastik, Sport für Diabetiker, Rheumatiker, Prothesenträger, Lungen- und Atmungserkrankte (COPD-Gruppe), Herzsport, Schlaganfallbetroffene/Präventivgruppe (gegen Reinfarkte), Osteoporosegymnastik, Sport in der Krebsnachsorge, Bewegung im warmen Wasser 2. Präventionssport: Pilates, Nordic Walking 3. Präventivsport: Breiten- und Bewegungssport, Stuhlgymnastik, Hallengymnastik/Fitness, Wassergymnastik 4. Freizeitangebote: Tanz, Kegeln, Unterhaltungsspiel, Boulespiel, Radtouren, Wandern, u.v.m. Derzeit hat dieser Verein rund 530 Mitglieder. Seit dem 01.01.2011 müssen alle Vereine, die Sportstätten der Stadt Wesseling für sportliche Zwecke nutzen, einen Kostendeckungsbeitrag in Höhe von 8,75 € je Nutzungsstunde (Zeitstunde) an die Stadt zahlen. Von der Verpflichtung zur Zahlung befreit ist die anteilige Nutzung für die Jugendarbeit, d.h. die anteilige Nutzung für die sportliche Arbeit mit Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Leistungen, zu denen sich Vereine nach Art und Umfang sowie Qualität verpflichten und jetzigen Aufwand der Stadt einsparen, werden nach Maßgabe des von der Stadt eingesparten Aufwandes auf den Kostendeckungsbeitrag bis zu seiner vollständigen Höhe angerechnet (Eigenleistungen der Vereine). Der Verein Sport für Senioren hat nun einen Teil- Erlass der Hallennutzungsgebühren beantragt; dieser Antrag wurde im Ausschuss für Sport und Freizeit zunächst vertagt, da noch Beratungsbedarf seitens der Fraktionen besteht. Frage 1: Gibt es in ihrer Stadt einen oder mehrere Vereine, der/die mit unserem Verein "Sport für Senioren" vergleichbar ist/sind (nach der Anzahl der Mitglieder, dem Kursangeboten, mit oder ohne Reha-Sport-Angebote)? Antwort Brühl: Antwort Bornheim: Es gibt in Brühl den Verein für Sporttherapie, Die Stadt Bornheim hat keinen eigenständigen, der Koronarsport anbietet. Dem Verein gehören städtischen Verein für Seniorensport. Die städtica. 60 Mitglieder an. Dann haben wir natürlich schen Vereine "sprechen" mit Ihren Breitennoch den Brühler Turnverein, der auf über sportangeboten wie z.B. Turnen, Gymnastik, 9.000 Mitglieder blicken kann und ein reichhalFitnesstraining, Aerobic, Nordic-Walking, Pilates tiges Sportangebot insbesondere auch im Präverschiedenste Altersgruppen an. ventiv- oder Rehabereich vorhält (im vereinseigenen Sportzentrum). Beide Vereine zahlen Die SG-Sechtem 1971 e.V. betreibt eine Breigemäß unserer Sportstättengebührensatzung ten/-Rehasportabteilung mit der Durchführung (siehe Homepage Stadt Brühl) pro 60 min einen von Präventivkursen. -2- Betrag in Höhe von 6,00 Euro. Die Volkshochschule Bornheim/Alfter bietet gegen Entgelt in den städtischen Turnhallen verschiedene Kurse (Rückengymnastik, Gymnastik usw.) an. Frage 2: Müssen Sportvereine in ihrer Stadt generell (mit Wesseling vergleichbare) Hallennutzungsgebühren zahlen oder gibt es abweichende Regelungen (Gebühren/Mieten)? Antwort Brühl: Antwort Bornheim: Die Stadt Brühl erhebt Sportstätten-Gebühren Die unentgeltliche Benutzung der städtischer ausschließlich im Seniorenbereich. Sofern jeTurnhallen betrifft: doch dem Verein die Schlüsselgewalt für ein Objekt übertragen werden konnte, entfällt die- Schulen in der Stadt Bornheim, se Gebühr (--> eingesparter Personalaufwand). - Kindergärten in der Stadt Bornheim, - Volkshochschule Bornheim/Alfter, - Sportgruppen der Feuerwehr in der Stadt Bornheim, - Stadtmeisterschaften und Sportlerehrungen, - öffentliche Veranstaltungen der Stadt Bornheim, - Kinder- und Jugendgruppen (alle Teilnehmer/Teilnehmerinnen haben das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet) der Vereine und Organisationen, die von der Stadt Bornheim als förderungswürdig anerkannt sind, - altersgemischte Gruppen (die überwiegende Zahl der Teilnehmer/Teilnehmerinnen hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet) der Vereine und Organisationen, die von der Stadt Bornheim als förderungswürdig anerkannt sind, bis 20:00 Uhr, - Meisterschaftsspiele oder Meisterschaftskämpfe der von der Stadt Bornheim als förderungswürdig anerkannten Turn- und Sportvereine. Für Turn- und Sporthallen sind je Turnhalleneinheit folgende Beträge zuzüglich des jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes zu zahlen: - Übungs- und Trainingsbetrieb der Erwachsenengruppen der Turn- und Sportvereine, die von der Stadt Bornheim als förderungswürdig anerkannt sind: je Stunde 3,00 EUR - Übungs- und Trainingsbetrieb der altersgemischten Gruppen** der Turn- und Sportvereine, die von der Stadt Bornheim als förderungswürdig anerkannt sind, ab 20:00 Uhr: je Stunde 3,00 EUR - Sportliche Veranstaltungen (Turniere) durch Erwachsenengruppen der Turn- und Sportvereine, die von der Stadt Bornheim als förderungs-3- würdig anerkannt sind, an Wochenenden mit Umsatz / Einnahmenerzielung: je Tag 50,00 EUR - Nicht sportliche Veranstaltungen der Vereine und Organisationen, die von der Stadt Bornheim als förderungswürdig anerkannt sind, an Wochenenden mit Umsatz / Einnahmenerzielung in der Mehrzweckhalle am Standort der Grundschule Bornheim, Wallrafstraße: Auf- und Abbau (Auslegen von Schutzbelägen, Bestuhlung, etc.) sowie Sonderreinigungen sind vom Veranstalter/von der Veranstalterin auf eigene Kosten durchzuführen. je Tag 50,00 EUR - Übungs- und Trainingsbetrieb sowie sonstige Veranstaltungen der Turn- und Sportvereine und sonstigen Gruppen, die von der Stadt Bornheim nicht als förderungswürdig anerkannt sind: je Stunde 17,50 EUR Die anfallenden Kosten zur Nutzung der sanitären Anlagen werden nicht zusätzlich in Rechnung gestellt. Frage 3: Für welche Vereine oder Personengruppen gibt es Vergünstigungen, z.B. Kinder, Rentner, Sozialhilfeempfänger, o.ä.?) Antwort Brühl: Antwort Bornheim: Es gibt grundsätzlich keine Vergünstigungen in Von den Bornheimer Turn- und Sportvereinen, dem Sinne. Kinder und Jugendliche bis zum die vom Sport- und Kulturausschuss der Stadt vollendeten 17. Lebensjahres bezahlen KEINE Bornheim als förderungswillig anerkannt sind, Gebühren. Da die Vereine in allen Einfachhallen wird je Stunde ein Nutzungsentgelt in Höhe von die Schlüsselgewalt übernommen haben, erhe3,00 EUR zuzüglich des geltenden Mehrwertben wir nur noch Gebühren für unsere Dreifachsteuersatzes für den Übungs- und Trainingsbehallen sowie für das Schlossparkstadion (hier trieb der Erwachsenen- und der altersgemischwerden Hallen- bzw. Platzwarte eingesetzt). ten Gruppen erhoben. Frage 4: Gibt es Sonderregelungen für Reha-Sport-Angebote von Vereinen / kommerziellen Anbietern (offiziell anerkannter Reha-Sport kann z.T. mit den Krankenkassen abgerechnet werden)? Antwort Brühl: Antwort Bornheim: Wir haben keine Vergünstigungen für RehaSonderregelungen für Reha-Sport-Angebote sind Sport-Gruppen. Nach meiner persönlichen Aufkeine bekannt. Wie bereits zu Frage 1 aufgefassung ist es schwierig, hier eine gerechte Reführt betreibt die SG-Sechtem 1971 e.V. Breigelung zu finden, da auch Präventiv-Angebote ten/-Rehasportabteilung. Etwaige Sonderregeoder Sport im Allgemeinen bedeutsame Inhalte lungen werden ggfs. vereinsintern beschlossen. in der Sportlandschaft darstellen. Kindern und Jugendlichen ein Bewusstsein für die Bedeutung des Sports zu vermitteln, ist nach meiner Auffassung ebenso wichtig wie die Sicherung von Reha-Angeboten. Die Anfragen derjenigen Vereine, welche dem Stadtsportverband angehören, werden vorrangig behandelt. Anfragen im Rahmen von kommerziellen Sportstätten-Nutzungen werden nachrangig behandelt. Für kommerzielle Nutzungen liegt der Gebührensatz bei 15,00 Euro pro 60 min zzgl. Energie-, Reinigungs-, Hausmeisterkosten. -4- 3. Alternativen Die Richtlinien für die Erhebung von Kostendeckungsbeiträge sehen für die Vereine auch die Möglichkeit vor, anstelle der Zahlung von Kostendeckungsbeiträgen alternativ für die Stadt (Arbeits-)Leistungen zu erbringen, die vorher von der Stadt erbracht werden mussten. Den Vereinen wird dann der von der Stadt eingesparte Aufwand auf den Kostendeckungsbeitrag bis max. zu seiner vorständigen Höhe angerechnet. Der Vorlage Nr. 294/2013 „Übersicht Kostendeckungsbeiträge für die Nutzung von Sportstätten“ können detaillierte Angaben darüber, welche Vereine von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben und welche Auswirkungen dies auf die Höhe der Kostendeckungsbeiträge im Jahr 2012 hatte, entnommen werden. Diese Vorlage (nichtöffentlich) wurde ihnen zur letzten Ausschusssitzung am 28.11.2013 zugestellt. In Gesprächen mit dem Verein Sport für Senioren Wesseling ist die Verwaltung jedoch zu der Ansicht gelangt, dass es diesem Verein aufgrund seiner Mitgliederstruktur (Alter, Gesundheit usw.) kaum möglich ist, solche städtischen Arbeitsleistungen zu übernehmen, wie diese typischerweise von anderen Sportvereinen bereits erbracht werden. Zum Beispiel Unkrautjähten, Laub- und Unratbeseitigung und ähnliche Arbeiten. 4. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen im Falle eines Verzichtes oder Teilverzichtes können der Vorlage Nr. 294/2013 „Übersicht Kostendeckungsbeiträge für die Nutzung von Sportstätten“ entnommen werden. Diese Vorlage (nichtöffentlich) wurde ihnen zur letzten Ausschusssitzung am 28.11.2013 zugestellt. -5-