Daten
Kommune
Wesseling
Größe
173 kB
Datum
30.01.2014
Erstellt
13.01.14, 17:10
Aktualisiert
13.01.14, 17:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
163/2013 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag des Vereins Sport für Senioren Wesseling e.V.
Antrag über einen Teil-Erlass der Hallennutzungsgebühren für den Verein Sport für Senioren Wesseling e.V.
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
23.12.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 163/2013 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
23.12.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Antrag des Vereins Sport für Senioren Wesseling e.V.
Antrag über einen Teil-Erlass der Hallennutzungsgebühren für den Verein Sport für Senioren Wesseling e.V.
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
-1-
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Antrag des Vereins Sport für Senioren Wesseling e.V. über einen Teil-Erlass der Hallennutzungsgebühren, Vorlagen-Nr. 163/2013, wurde am 11.07.2013 in der 21. Sitzung des Ausschuss für Sport und Freizeit
vertag, da noch Beratungsbedarf seitens der Fraktionen bestand und gemeinsame Gespräche der Fraktionen mit dem Verein geführt werden sollten.
2. Lösung
Die Verwaltung hat den beiden Städten Brühl und Bornheim einen 4-Punkte-Fragekatalog zugesandt und
abgefragen, ob es dort vergleichbare Probleme und übertragbare Lösungsansätze gibt.
Einleitung / Sachdarstellung für Brühl bzw. Bornheim:
Unser Wesselinger Verein Sport für Senioren e.V. bietet ein sehr umfassendes folgendes Angebot
(siehe auch: www.seniorensport-wesseling.de) an:
1. Rehabilitationssport (mit ärztlicher Verordnung):
Wirbelsäulengymnastik, Sport für Diabetiker, Rheumatiker, Prothesenträger, Lungen- und Atmungserkrankte (COPD-Gruppe), Herzsport, Schlaganfallbetroffene/Präventivgruppe (gegen Reinfarkte),
Osteoporosegymnastik, Sport in der Krebsnachsorge, Bewegung im warmen Wasser
2. Präventionssport: Pilates, Nordic Walking
3. Präventivsport: Breiten- und Bewegungssport, Stuhlgymnastik, Hallengymnastik/Fitness, Wassergymnastik
4. Freizeitangebote: Tanz, Kegeln, Unterhaltungsspiel, Boulespiel, Radtouren, Wandern, u.v.m.
Derzeit hat dieser Verein rund 530 Mitglieder.
Seit dem 01.01.2011 müssen alle Vereine, die Sportstätten der Stadt Wesseling für sportliche Zwecke nutzen, einen Kostendeckungsbeitrag in Höhe von 8,75 € je Nutzungsstunde (Zeitstunde) an die
Stadt zahlen.
Von der Verpflichtung zur Zahlung befreit ist die anteilige Nutzung für die Jugendarbeit, d.h. die
anteilige Nutzung für die sportliche Arbeit mit Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Leistungen, zu denen sich Vereine nach Art und Umfang sowie Qualität verpflichten und jetzigen
Aufwand der Stadt einsparen, werden nach Maßgabe des von der Stadt eingesparten Aufwandes auf
den Kostendeckungsbeitrag bis zu seiner vollständigen Höhe angerechnet (Eigenleistungen der Vereine).
Der Verein Sport für Senioren hat nun einen Teil- Erlass der Hallennutzungsgebühren beantragt;
dieser Antrag wurde im Ausschuss für Sport und Freizeit zunächst vertagt, da noch Beratungsbedarf
seitens der Fraktionen besteht.
Frage 1: Gibt es in ihrer Stadt einen oder mehrere Vereine, der/die mit unserem Verein "Sport für
Senioren" vergleichbar ist/sind (nach der Anzahl der Mitglieder, dem Kursangeboten, mit oder ohne
Reha-Sport-Angebote)?
Antwort Brühl:
Antwort Bornheim:
Es gibt in Brühl den Verein für Sporttherapie,
Die Stadt Bornheim hat keinen eigenständigen,
der Koronarsport anbietet. Dem Verein gehören
städtischen Verein für Seniorensport. Die städtica. 60 Mitglieder an. Dann haben wir natürlich
schen Vereine "sprechen" mit Ihren Breitennoch den Brühler Turnverein, der auf über
sportangeboten wie z.B. Turnen, Gymnastik,
9.000 Mitglieder blicken kann und ein reichhalFitnesstraining, Aerobic, Nordic-Walking, Pilates
tiges Sportangebot insbesondere auch im Präverschiedenste Altersgruppen an.
ventiv- oder Rehabereich vorhält (im vereinseigenen Sportzentrum). Beide Vereine zahlen
Die SG-Sechtem 1971 e.V. betreibt eine Breigemäß unserer Sportstättengebührensatzung
ten/-Rehasportabteilung mit der Durchführung
(siehe Homepage Stadt Brühl) pro 60 min einen
von Präventivkursen.
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Betrag in Höhe von 6,00 Euro.
Die Volkshochschule Bornheim/Alfter bietet
gegen Entgelt in den städtischen Turnhallen
verschiedene Kurse (Rückengymnastik, Gymnastik usw.) an.
Frage 2: Müssen Sportvereine in ihrer Stadt generell (mit Wesseling vergleichbare) Hallennutzungsgebühren zahlen oder gibt es abweichende Regelungen (Gebühren/Mieten)?
Antwort Brühl:
Antwort Bornheim:
Die Stadt Brühl erhebt Sportstätten-Gebühren
Die unentgeltliche Benutzung der städtischer
ausschließlich im Seniorenbereich. Sofern jeTurnhallen betrifft:
doch dem Verein die Schlüsselgewalt für ein
Objekt übertragen werden konnte, entfällt die- Schulen in der Stadt Bornheim,
se Gebühr (--> eingesparter Personalaufwand).
- Kindergärten in der Stadt Bornheim,
- Volkshochschule Bornheim/Alfter,
- Sportgruppen der Feuerwehr in der Stadt
Bornheim,
- Stadtmeisterschaften und Sportlerehrungen,
- öffentliche Veranstaltungen der Stadt Bornheim,
- Kinder- und Jugendgruppen (alle Teilnehmer/Teilnehmerinnen haben das 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet) der Vereine und Organisationen, die von der Stadt Bornheim als förderungswürdig anerkannt sind,
- altersgemischte Gruppen (die überwiegende
Zahl der Teilnehmer/Teilnehmerinnen hat das
18. Lebensjahr noch nicht vollendet) der Vereine und Organisationen, die von der Stadt Bornheim als förderungswürdig anerkannt sind, bis
20:00 Uhr,
- Meisterschaftsspiele oder Meisterschaftskämpfe der von der Stadt Bornheim als förderungswürdig anerkannten Turn- und Sportvereine.
Für Turn- und Sporthallen sind je Turnhalleneinheit folgende Beträge zuzüglich des jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes zu
zahlen:
- Übungs- und Trainingsbetrieb der Erwachsenengruppen der Turn- und Sportvereine, die von
der Stadt Bornheim als förderungswürdig anerkannt sind: je Stunde 3,00 EUR
- Übungs- und Trainingsbetrieb der altersgemischten Gruppen** der Turn- und Sportvereine,
die von der Stadt Bornheim als förderungswürdig
anerkannt sind, ab 20:00 Uhr: je Stunde 3,00
EUR
- Sportliche Veranstaltungen (Turniere) durch
Erwachsenengruppen der Turn- und Sportvereine, die von der Stadt Bornheim als förderungs-3-
würdig anerkannt sind, an Wochenenden mit
Umsatz / Einnahmenerzielung: je Tag 50,00 EUR
- Nicht sportliche Veranstaltungen der Vereine
und Organisationen, die von der Stadt Bornheim
als förderungswürdig anerkannt sind, an Wochenenden mit Umsatz / Einnahmenerzielung in
der Mehrzweckhalle am Standort der Grundschule Bornheim, Wallrafstraße: Auf- und Abbau
(Auslegen von Schutzbelägen, Bestuhlung, etc.)
sowie Sonderreinigungen sind vom Veranstalter/von der Veranstalterin auf eigene Kosten
durchzuführen. je Tag 50,00 EUR
- Übungs- und Trainingsbetrieb sowie sonstige
Veranstaltungen der Turn- und Sportvereine und
sonstigen Gruppen, die von der Stadt Bornheim
nicht als förderungswürdig anerkannt sind: je
Stunde 17,50 EUR
Die anfallenden Kosten zur Nutzung der sanitären Anlagen werden nicht zusätzlich in Rechnung gestellt.
Frage 3: Für welche Vereine oder Personengruppen gibt es Vergünstigungen, z.B. Kinder, Rentner,
Sozialhilfeempfänger, o.ä.?)
Antwort Brühl:
Antwort Bornheim:
Es gibt grundsätzlich keine Vergünstigungen in
Von den Bornheimer Turn- und Sportvereinen,
dem Sinne. Kinder und Jugendliche bis zum
die vom Sport- und Kulturausschuss der Stadt
vollendeten 17. Lebensjahres bezahlen KEINE
Bornheim als förderungswillig anerkannt sind,
Gebühren. Da die Vereine in allen Einfachhallen wird je Stunde ein Nutzungsentgelt in Höhe von
die Schlüsselgewalt übernommen haben, erhe3,00 EUR zuzüglich des geltenden Mehrwertben wir nur noch Gebühren für unsere Dreifachsteuersatzes für den Übungs- und Trainingsbehallen sowie für das Schlossparkstadion (hier
trieb der Erwachsenen- und der altersgemischwerden Hallen- bzw. Platzwarte eingesetzt).
ten Gruppen erhoben.
Frage 4: Gibt es Sonderregelungen für Reha-Sport-Angebote von Vereinen / kommerziellen Anbietern (offiziell anerkannter Reha-Sport kann z.T. mit den Krankenkassen abgerechnet werden)?
Antwort Brühl:
Antwort Bornheim:
Wir haben keine Vergünstigungen für RehaSonderregelungen für Reha-Sport-Angebote sind
Sport-Gruppen. Nach meiner persönlichen Aufkeine bekannt. Wie bereits zu Frage 1 aufgefassung ist es schwierig, hier eine gerechte Reführt betreibt die SG-Sechtem 1971 e.V. Breigelung zu finden, da auch Präventiv-Angebote
ten/-Rehasportabteilung. Etwaige Sonderregeoder Sport im Allgemeinen bedeutsame Inhalte
lungen werden ggfs. vereinsintern beschlossen.
in der Sportlandschaft darstellen. Kindern und
Jugendlichen ein Bewusstsein für die Bedeutung
des Sports zu vermitteln, ist nach meiner Auffassung ebenso wichtig wie die Sicherung von
Reha-Angeboten.
Die Anfragen derjenigen Vereine, welche dem
Stadtsportverband angehören, werden vorrangig
behandelt. Anfragen im Rahmen von kommerziellen Sportstätten-Nutzungen werden nachrangig behandelt.
Für kommerzielle Nutzungen liegt der Gebührensatz bei 15,00 Euro pro 60 min zzgl. Energie-,
Reinigungs-, Hausmeisterkosten.
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3. Alternativen
Die Richtlinien für die Erhebung von Kostendeckungsbeiträge sehen für die Vereine auch die Möglichkeit
vor, anstelle der Zahlung von Kostendeckungsbeiträgen alternativ für die Stadt (Arbeits-)Leistungen zu erbringen, die vorher von der Stadt erbracht werden mussten. Den Vereinen wird dann der von der Stadt eingesparte Aufwand auf den Kostendeckungsbeitrag bis max. zu seiner vorständigen Höhe angerechnet.
Der Vorlage Nr. 294/2013 „Übersicht Kostendeckungsbeiträge für die Nutzung von Sportstätten“ können
detaillierte Angaben darüber, welche Vereine von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben und welche
Auswirkungen dies auf die Höhe der Kostendeckungsbeiträge im Jahr 2012 hatte, entnommen werden. Diese Vorlage (nichtöffentlich) wurde ihnen zur letzten Ausschusssitzung am 28.11.2013 zugestellt.
In Gesprächen mit dem Verein Sport für Senioren Wesseling ist die Verwaltung jedoch zu der Ansicht gelangt, dass es diesem Verein aufgrund seiner Mitgliederstruktur (Alter, Gesundheit usw.) kaum möglich ist,
solche städtischen Arbeitsleistungen zu übernehmen, wie diese typischerweise von anderen Sportvereinen
bereits erbracht werden. Zum Beispiel Unkrautjähten, Laub- und Unratbeseitigung und ähnliche Arbeiten.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen im Falle eines Verzichtes oder Teilverzichtes können der Vorlage Nr.
294/2013 „Übersicht Kostendeckungsbeiträge für die Nutzung von Sportstätten“ entnommen werden. Diese
Vorlage (nichtöffentlich) wurde ihnen zur letzten Ausschusssitzung am 28.11.2013 zugestellt.
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