Daten
Kommune
Merzenich
Größe
144 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
09.11.15, 13:10
Aktualisiert
09.11.15, 13:10
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Flächennutzungsplan
17. Änderung
Teil B
UMWELTBERICHT
ALS ERGEBNIS DER UMWELTPRÜFUNG
Aufgestellt: 27. Mai 2015
Geändert: 21. Okt. 2015
Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Reepel
Schweringstraße 1
52349 Düren
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich, 17. Änderung
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
3
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
3
4
4
5
7
Inhalt der Umweltprüfung
Ziel und Inhalt des Flächennutzungsplanes
Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen
Berücksichtigung des Umweltschutzes in Fachgesetzen
Übergeordnete Pläne
2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN
8
2.1. Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
bei Durchführung der Planung
2.1.1.
SCHUTZGUT MENSCH
2.1.2.
SCHUTZGUT PFLANZEN UND TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT
2.1.3.
SCHUTZGUT BODEN
2.1.4.
SCHUTZGUT WASSER
2.1.5.
SCHUTZGUT KLIMA/ LUFT
2.1.6.
SCHUTZGUT LANDSCHAFT
2.1.7.
SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER
2.1.8.
WECHSELWIRKUNGEN
2.1.9.
WEITERE BELANGE DES UMWELTSCHUTZES
2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
8
8
9
10
10
11
11
12
13
14
14
3. VERMEIDUNG UND AUSGLEICH
14
3.1. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
3.2. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
14
15
4. ZUSÄTZLICHE ANGABEN
15
4.1. Technische Verfahren
4.2. Hinweise auf Schwierigkeiten
4.3. Monitoring
15
15
15
5. ZUSAMMENFASSUNG
15
6. ANHÄNGE
17
6.1. Quellen
6.2. Gesetzliche Grundlagen
17
18
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
2
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich, 17. Änderung
1.
EINLEITUNG
die Gemeinde Merzenich hat sich mit der Bezirksregierung Köln im Braunkohlenplanverfahren
Umsiedlung Morschenich darüber verständigt, dass die weitere Siedlungsflächenentwicklung
im Bereich der Ortschaft Merzenich vorrangig auf eine Schließung der Lücke zwischen dem
jetzigen Siedlungsschwerpunkt (SSP) und der im Braunkohlenplan ausgewiesenen und in
Umsetzung befindlichen Umsiedlungsfläche auszurichten ist.
Entsprechend dieser Vorgaben plant die Gemeinde die Entwicklung neuer Siedlungsflächen am
östlichen Siedlungsrand des Zentralortes Merzenich. Zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen (Umwandlung der Flächen von bisher „Fläche für die Landwirtschaft“ in
„Wohnbauflächen“, „Sonderbauflächen“ sowie „gewerbliche Bauflächen“) ist die Änderung des
Flächennutzungsplanes erforderlich.
Für einen Teilbereich der 17. FNP-Änderung existiert bereits eine detaillierte Planung, der
Bebauungsplan Nr. C 24 „Merzpark“. Dieser befindet sich in Aufstellung. Hauptmerkmal des
Nutzungskonzeptes ist das Nebeneinander von Wohnen, u. a. mit seniorengerechten
Wohneinheiten sowie (Nah-) Versorgungseinrichtungen.
Im Weiteren kann die Gemeinde Merzenich abschnittweise, entsprechend ihrem
Bauflächenbedarf über Bauleitplanverfahren weitere Wohnbauflächen südlich bzw. nördlich
von BP C 24 “Merzpark“ realisieren.
Der vorliegende Umweltbericht (UB) gem. § 2a Nr. 2 BauGB i.V.m. Anlage 1 BauGB
beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die Ergebnisse der Umweltprüfung.
1.1.
Inhalt der Umweltprüfung
-
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des vorbereitenden Bauleitplans
einschließlich der Beschreibung der Festsetzung des Plans mit Angaben über Standort, Art
und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des Vorhabens
-
Darstellung der, in Gesetzen und Plänen festgesetzten Ziele des Umweltschutzes, die für
den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange
bei der Aufstellung berücksichtigt wurden
-
Darstellung grundlegender und übergeordneter Planwerke
-
Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Durchführung und Nichtdurchführung der Planung
-
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen.
-
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der
räumliche Geltungsbereich des Plans zu berücksichtigen sind.
-
Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der
Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der
Angaben aufgetreten sind, z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse
-
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)
-
Zusammenfassung der gemachten Angaben
-
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
3
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich, 17. Änderung
Bei der vorbereitenden Bauleitplanung liegt das Augenmerk auf der Abschätzung des
Vermeidungs- und Minderungspotentials. Dies umfasst die Beurteilung relevanter Immissionen
und der Nennung von Anforderungen zum Erreichen gesunder Wohnverhältnisse, der
Formulierung
einer
landschaftsbildverträglichen
Einbindung,
die
Vermeidung
artenschutzrechtlicher Konflikte und von Konflikten mit archäologisch interessanten Objekten
sowie die Minimierung der Zerstörung schutzwürdiger Böden.
1.2.
Ziel und Inhalt des Flächennutzungsplanes
Ziel und Inhalt des Flächennutzungsplanes sind:
o Steuerung der Siedlungsflächenentwicklung im Bereich des Umsiedlungsstandortes
Morschenich – Neu
o Sicherung der Nahversorgung für Merzenich, für den Umsiedlungsstandort
Morschenich – Neu sowie für die neuen Wohnnutzungen innerhalb des Plangebietes,
o Verbesserung des Angebotes für betreutes Wohnen innerhalb des Gemeindegebietes
von Merzenich,
o Verbesserung des allgemeinen Wohnungsangebotes,
o Verbesserung der Ausnutzung der bestehenden Infrastruktureinrichtungen, welche
insbesondere für die Umsiedlung von Morschenich – Neu errichtet wurden sowie
o Sicherung bzw. Schaffung von neuen Arbeitsplätzen innerhalb des Gemeindegebietes.
1.3.
Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen
Das insgesamt ca. 7,2 ha große Plangebiet liegt nordöstlich des bestehenden Siedlungsrandes
von Merzenich und südwestlich der Landesstraße 264, die an das Plangebiet angrenzt. Im
Nordwesten bilden der Ürlingsweg sowie eine Hofanlage die Grenze, im Südosten folgen
weitere Ackerflächen.
Für den Bereich zwischen bestehendem Siedlungsrand und der L 264 werden Bauflächen,
überwiegend Wohnbauflächen, eine Sonderbaufläche für die Einzelhandelsnutzung und
Gewerbliche Baufläche dargestellt.
Im derzeitigen FNP ist das Plangebiet hauptsächlich als „Fläche für die Landwirtschaft“
charakterisiert, teilweise überlagert allerdings die 17. Änderung des FNP die 16. Änderung
zum Umsiedlungsstandort Morschenich-Neu. Auf der überlagerten Fläche wurde zur
Erschließung der Umsiedlung Morschenich-Neu von der L 264 eine „sonstige überörtliche
und örtliche Hauptverkehrsstraße“ dargestellt, der Rest als „Fläche für die Landwirtschaft“.
Oben genannte „Sonderbaufläche“ und „Gewerbliche Baufläche“ wurden innerhalb der
dargestellten Schleife der „sonstigen überörtlichen und örtlichen Hauptverkehrsstraße“
platziert.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
4
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich, 17. Änderung
1.4.
Berücksichtigung des Umweltschutzes in Fachgesetzen
Bezogen auf die Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind folgende Gesetze
für die Bebauungsplanung relevant:
Schutzgut
Gesetz
Mensch
Baugesetzbuch
Zielaussage
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere
... umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine
Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c
BauGB).“
Bundesimmissionsschutzgesetz „Zweck dieses Gesetzes ist es Menschen ... vor schädlichen
inkl. der Verordnungen und Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher
Umweltwirkungen vorzubeugen.“
Erlasse
Tiere
Pflanzen
TA Lärm
Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche.
DIN 18005
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die
Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen
Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch
städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und –
minderung bewirkt werden soll.
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere
... die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a
BauGB).“
und Baugesetzbuch
Bundesnaturschutzgesetz
(Landschaftsgesetz NRW)
„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und
als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich
so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich,
wiederherzustellen, dass
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit
der Naturgüter,
die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten
und Lebensräume sowie
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert
von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.“ (§1)
„Der Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden,
wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in
angemessener Frist auszugleichen oder in sonstiger Weise zu
kompensieren sind und die Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur
und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.(§ 15)
Boden
Baugesetzbuch
Die nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaftspflege
zuständigen Behörden…können von den Verboten des § 44 im
Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen….Eine Ausnahme darf nur
zugelassen werden wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben
sind und sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht
verschlechtert…. (§ 45 (7) BauGB)
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich, 17. Änderung
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere
... die Auswirkungen auf ... Boden ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“
„Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen
werden. Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen
Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die
Möglichkeiten der Entwicklung der Stadt insbesondere durch
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und
andere Maßnahmen zur Innenverdichtung zu nutzen sowie
Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“ (§
1a (2) BauGB)
Bundesbodenschutzgesetz
Wasser
Luft
Baugesetzbuch
Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des
Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind
schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und
Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen
zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den
Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner
Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie
möglich vermieden werden.
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange de Umweltschutzes, insbesondere ...
die Auswirkungen auf ... Wasser ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“
Wasserhaushaltsgesetz
„Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als
Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu
bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im
Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare
Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt
von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im
Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit
insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei
sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen
Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anders zu
berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt
insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des
Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.“ (§ 1a WHG)
Landeswassergesetz
„Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor vermeidbaren
Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit Rücksicht auf den
Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu
erreichen. Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem
Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem
Nutzen Einzelner dienen. Dies erfordert die Ordnung des
Wasserhaushalts als Bestandteil von Natur und Landschaft und als
Grundlage für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung
und andere Gewässernutzungen.“ (§ 2 LWG)
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere
... die Auswirkungen auf ... Luft ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“
Baugesetzbuch
Bundesimmissionsschutzgesetz
„Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen ... vor schädlichen
Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher
Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“
TA Luft
Die TA Luft dient dem Schutz der Allgemeinheit und der
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen sowie der Vorsorge gegen schädliche
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich, 17. Änderung
Klima
Baugesetzbuch
Landschaft
und
biologische
Vielfalt
Bundesnaturschutzgesetz
(Landschaftsgesetz NW)
1.5.
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere
... die Auswirkungen auf ... Klima ... (§ 1 Abs. 5 Nr. 7a BauGB).“
§ 1 (s. o.).
Übergeordnete Pläne
Der Landesentwicklungsplan (LEP) des Landes NRW (1995) stellte den Bereich um
Merzenich als 'Freiraum' dar.
Da sich der neue Landesentwicklungsplan für Nordrhein-Westfalen in Erarbeitung befindet,
wurden landesplanerische Regelungen zum großflächigen Einzelhandel in einem Sachlichen
Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP
NRW) vorgezogen, der seit dem 13. Juli 2013 rechtswirksam ist. Grundsätzlich sind die Ziele
und Grundsätze der Landesplanung von den planenden Gemeinden (Planungshoheit) zu
beachten bzw. zu berücksichtigen. Die zunächst vor allem durch die geplante
Einzelhandelsnutzung entstehenden Konflikte konnten im Vorfeld geklärt oder ausgeräumt
werden.
Im Regionalplan Köln, TA Aachen liegt die östliche Siedlungsentwicklung von Merzenich
außerhalb des „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB). Der Regionalplan stellt an dieser Stelle
„Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Für eine Entwicklung der kommunalen
Bauleitplanung aus dem Regionalplan ist die Darstellung eines „Allgemeinen Siedlungsbereiches
– ASB“ erforderlich. Für die angestrebten Wohnbau-, Sondergebiets- und gewerbliche
Flächen wurde von der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 17.10.2014 die
Anpassungserklärung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung nach § 34 LPlG
bestätigt. Seitens der Bezirksregierung Köln bestehen nunmehr keine Bedenken gegen die
Planung.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich (1992) stellt in seiner derzeit gültigen
Fassung innerhalb des Änderungsbereiches zumeist Flächen für die Landwirtschaft dar. Ein
Teilbereich der 16. Änderung des FNP wird von der 17. Änderung überlagert, hier ist eine
„sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße“ zur Erschließung des
Umsiedlungsstandorten Morschenich-Neu dargestellt.
Der unter „Flächennutzungsplan“ genannte Überlagerungsbereich ist auch Teil des
Bebauungsplanes Merzenich C 23 „Morschenich-Neu“.
Die Fläche liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes. Es liegen auch keine
Schutzgebiete oder schutzwürdige Flächen i.S.d. BNatSchG (Natura 2000, besonders
geschützte Teile von Natur und Landschaft oder Biotopkatasterflächen des LANUV) innerhalb
oder im nächsten Umfeld des Änderungsbereichs.
Das nächste Naturschutzgebiet liegt nordwestlich und westlich von Merzenich entlang der
Bahnstrecke Köln-Aachen, das NSG „Vorbahnhofsgelände Düren“ (DN-031). Die Fläche ist
ebenfalls im Biotopkataster unter BK-5105-902 registriert.
Sonstige
Schutzgebiete
oder
Restriktionsflächen
(wie
Wasserschutzgebiete,
Überschwemmungsgebiete, etc.) sind innerhalb des Geltungsbereiches und seines näheren
Umfeldes nicht vorhanden.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
7
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich, 17. Änderung
Merzenich liegt in der Erdbebenzone 3 nach der Kategorisierung der DIN 4149. Daher sind
hier für Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Hochbauten die entsprechenden
Maßnahmen der DIN 4149 zu ergreifen bzw. für Objekte mit höherem Sicherheitsniveau
weitere einschlägige Regelwerke zu beachten.
Im Bereich der Ortslage Merzenich liegen geologische Störungen des Verwerfungssystems des
Rurrandes. Innerhalb des Änderungsbereiches verlaufen keine aktiven Störungen. Der
Werhahn Sprung, der im Westen durch den Änderungsbereich verläuft, wird vom
Geologischen Dienst NW nicht als seismisch aktiv bewertet.
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1.
Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
2.1.1.
Schutzgut Mensch
Die Flächen des Änderungsbereichs werden überwiegend ackerbaulich genutzt, ein kleiner
Teilbereich dient als Viehweide, auf der auch mehrere Schuppen sowie wenige Bäume und
Sträucher stehen. Nördlich grenzt ein landwirtschaftliches Gehöft an. So ist im Gebiet mit
saisonal auftretenden Immissionen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu rechnen.
Für die Bewohner der nächstgelegen Bebauung stellt der Änderungsbereich und sein Umfeld
siedlungsnahen und durch ein Wegenetz erschlossenen Freiraum dar. Die in diesem Sinne zu
nutzenden Feldwege werden nicht überplant sondern bleiben in ihrer Funktion erhalten.
Lediglich der offene Blick in die freie Landschaft wird durch die Planung verhindert. Jedoch
stehen im Umfeld mindestens gleichwertige, ausgedehnte Flächen zur Verfügung.
Die angrenzende L 264 hat u.a. durch den Umsiedlungsstandort, die Verlegung der A 4 und
dem dadurch entstehenden neue Autobahnanschluss eine neue Verkehrsbedeutung mit
steigendem Verkehrsaufkommen erhalten (siehe IGEPA Juli 2011).
Auswirkungen
Mit der Realisierung des Baugebietes gehen landwirtschaftliche Produktionsflächen und
siedlungsnaher Freiraum verloren. Im neuen Wohngebiet wird Wohnraum für Familien und
Senioren geschaffen, Gewerbe- und Sondergebiet dienen der wohnortnahen Versorgung.
Mögliche Immissionskonflikte zwischen der Wohnbebauung und dem bestehenden
landwirtschaftlichen Betrieb wurden durch Einarbeitung im Lärmgutachten der Accon Köln
GmbH berücksichtigt. Der Betrieb ist gem. Nr. 1c der TA Lärm eine „nicht
genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlage“ da keine Tierhaltung beantragt wurde und
somit von der Anwendung der TA Lärm ausgenommen. Ein in diesem Sinne geführter Hof ist
in der Praxis wenig störend da entstehende Geräuschemissionen wie z.B. Erntearbeiten nicht
permanent wirken und demgegenüber auch lange Zeiträume ohne nennenswerte
Geräuschemissionen auftreten. Darüber hinaus sind unaufschiebbare Erntearbeiten auch in
ruheempfindlichen Zeiten ungehindert durchführbar, da sie durch das Feiertagsgesetz NW
und diverse Rechtsprechungen von VGH und OVG NS rechtlich abgesichert sind.
Die Gewerbelärmemissionen am Wohnhaus des Hofes liegen laut Gutachter weit unter dem
Tagesrichtwert für Außengebiete.
Aufgrund der Lage in der Erdbebenzone 3 sind bei Entwurf, Bemessung und Konstruktion von
Hochbauten die entsprechenden Maßnahmen der DIN 4149 zu ergreifen bzw. für Objekte
mit höherem Sicherheitsniveau weitere einschlägige Regelwerke zu beachten.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich, 17. Änderung
Die Auf-/Abfahrtsschleife und das Brückenbauwerk an der Landesstraße zum
Umsiedlungsstandort dienen auch der Erschließung von Wohngebiet, Sonder- und
Gewerbegebiet. Somit ist auch eine risikolose Querung der Landesstraße an dieser Stelle
möglich.
Das Änderungsgebiet ist durch die Zufahrt zum Umsiedlungsstandort und die Landesstraße
bereits heute durch Schallimmissionen vorbelastet, diese wird durch die Installation des
Sonder- und Gewerbegebietes verstärkt, gleichzeitig aber auch durch die neuen Baukörper in
Richtung Wohngebiet vermindert. Im Schallgutachten wurden für gewerblichen Nutzungen
Emissionskontingente berechnet, bei deren Einhaltung keine unzulässigen Immissionen im
geplanten Wohngebiet zu erwarten sind, sonstige Konflikte können durch erhöhte
Anforderungen an die Bauausführung der Gebäude aufgefangen werden und gesunde
Wohnbedingungen ermöglichen.
Insofern erfüllen die im FNP vorbereiteten Nutzungen die allgemeinen Anforderungen an
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
Nach bisherigem Kenntnisstand ist die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der
menschlichen Gesundheit bzgl. Luftschadstoffe der 39. BImSchV zu erwarten.
2.1.2.
Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt
Der Änderungsbereich und sein Umfeld werden von intensiv bewirtschafteten strukturarmen
landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Lediglich eine kleinflächige Wiese mit wenigen
lebensraumtypischen Gehölzen und Schuppen bildet eine Ausnahme. Die ökologische
Wertigkeit ist deshalb überwiegend als gering, für die Wiese als mittel anzusetzen. Agrarraum
besitzt für die Großzahl der heimischen Tierarten eine sehr geringe Lebensraumqualität und
weist deshalb insgesamt eine vergleichsweise geringe Artenvielfalt auf.
Im faunistischen Gutachten zum BP C 23 vom Büro Raskin wurden allerdings Bruthabitate der
planungsrelevanten Vogelarten Feldlerche bzw. der seltenen Grauammer ermittelt, die an
anderer Stelle im Zuge einer CEF-Maßnahme berücksichtigt bzw. kompensiert wurden.
Dasselbe Büro wurde daraufhin beauftragt auch hier eine faunistische Erstuntersuchung des
Plangebietes und seiner Umgebung durchzuführen. Hauptaugenmerk lag auf den oben
genannten Arten. Die Feldlerche ist jedoch laut Gutachten nicht betroffen und die Grauammer
konnte nicht nachgewiesen werden.
Auch der Feldhamster konnte im Zuge einer Begehung (Büro Reepel) Mitte April nicht
nachgewiesen werden, was dem Ergebnis der Untersuchung zum BP C 23 entspricht.
Schließlich konnte im Zuge einer „worst-case-Betrachtung“ für Turteltaube, Feldschwirl und
Kreuzkröte ein Vorhandensein u. Konflikte mit dem § 44 (1) Nr. 1-3 BNatSchG nicht
abschließend ausgeschlossen werden weshalb folgende Vermeidungsmaßnahmen zu ergreifen
sind:
Rodung der vorhandenen Gehölze in der brutfreien Zeit zwischen Anfang
Oktober und Ende Februar
Entfernen der Vegetationsschicht in der brutfreien Zeit zwischen Anfang Oktober
und Ende Februar
Vermeidung der Bildung von Temporärgewässern in Fahrspuren und Senken und
Verhindern des Einwanderns von Amphibien in das Baugebiet.
Das floristische Entwicklungspotential der Ackerfläche ist aufgrund der anhaltenden intensiven
Nutzung gering. Raum für eine spontanere Vegetationsentwicklung findet sich nur in den
Säumen, innerhalb derer auch die Bäume stehen.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich, 17. Änderung
Die vorhandenen Gehölze auf der Planungsfläche könnten als Trittsteine in die Landschaft
dienen.
Auswirkungen
Durch die Realisierung der Umsiedlungen werden heutige Acker- und Wiesenflächen in
Wohn- Sonder- und Gewerbegebiete umgewandelt. Durch Überbauung und Versiegelung
gehen Flächen als Lebensraum verloren, im Bereich von Grünflächen und Gärten kann eine
geringe Erhöhung der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen angenommen werden.
Grundsätzlich verlieren die Arten der Feldflur durch die Bebauung im Geltungsbereich und
näheren Umfeld direkt durch Flächenverlust sowie indirekt durch neu entstehende
Kulisseneffekte Lebensräume. Allerdings konnte eine Betroffenheit der vermuteten
Grauammer und Feldlerche sowie dem Feldhamster im Vorfeld ausgeschlossen werden.
Möglicherweise verbleibende, baubedingte Konflikte können durch Vermeidungsmaßnahmen
unterbunden werden.
Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung wird ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
erstellt, der interne und externe Ausgleichsmaßnahmen für das Schutzgut formuliert.
2.1.3.
Schutzgut Boden
Im Agrarraum östlich von Merzenich treten großflächig typische, tiefgründige Parabraunerden
auf (L331), die sich aus den Lössablagerungen der Zülpicher Börde/ Erper Lössplatte
entwickelt haben. Diese Böden weisen hohe Bodenwertzahlen (55-75), eine mittlere
Gesamtfilterfähigkeit und eine hohe Erodierbarkeit auf. Vom Geologischen Dienst NRW (GD
NW) werden die Böden als schutzwürdig aufgrund ihrer hohen bzw. sehr hohen natürlichen
Fruchtbarkeit, bzw. ihrer Regelungs- und
Pufferfunktion bewertet.
Die betroffenen Böden sind weitgehend ackerbaulich genutzt und durch die intensive
anthropogene Nutzung verändert, außerdem werden sie abgetragen.
Im Planbereich befindet sich eine Altlastenverdachtsfläche, die bei der Unteren
Bodenschutzbehörde unter der Nummer Me 3335 geführt wird. Hier wurden deshalb
weitere Ermittlungen zu Art und heutigem Zustand der möglichen Ablagerung notwendig.
Durch die Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH wurde im April 2015 eine Untersuchung
vorgenommen. Mittels der durchgeführten Bohrungen (Rammkernsondierung), deren
Beurteilung und einer Begehung des Geländes konnten keine Hinweise auf das Vorliegen
einer Altlast i.S. von schadstoffhaltigen Auffüllungen oder Ablagerungen festgestellt werden.
.
Auswirkungen
Durch eine Siedlungsentwicklung werden die schutzwürdigen Böden im Änderungsbereich
relativ großflächig überbaut und versiegelt, teilweise durch Nutzungsänderung weiteren
Veränderungen unterworfen.
Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung wird mittels Festsetzungen das Maß der
Bodenzerstörung und -schädigung auf das erforderliche Maß beschränkt (Begrenzung der
GRZ, Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen in der Bauphase).
Ein Altlastenverdacht konnte nicht bestätigt werden.
2.1.4.
Schutzgut Wasser
Grundwasser
Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb eines Gebietes mit weniger ergiebigen
Grundwasservorkommen. Durch die Sümpfungsmaßnahmen des heranrückenden Tagebaus
sind im Bereich des Untersuchungsgebietes die tieferen Grundwasserschichten betroffen.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich, 17. Änderung
Oberflächengewässer
Das nächstgelegene Gewässer ist der Ellebach, der in etwa 700m westlich, parallel zur
Landesstraße verläuft.
Ein Fließ verläuft nördlich, in über 1 km Entfernung.
Auswirkungen
Mit Siedlungsentwicklung gehen Versiegelungen einher, so dass Versickerungsflächen bzw.
Flächen zur Grundwasserneubildung verloren gehen.
Im Rahmen der Entwässerungsplanung für den Umsiedlungsstandort Morschenich – Neu
wurden allerdings umfangreiche Kanaltrassen für Schmutz- wie für Niederschlagswasser
angelegt, die auch das FNP Teilgebiet der 17. Änderung des FNP mit Einschränkungen
berücksichtigen.
Die erforderlichen Untersuchungen und Nachweise erfolgen im Rahmen der nachgeordneten
Baugenehmigung bzw. Bauentwurfsplanung da bei Ableitung anfallenden Oberflächenwassers
Auswirkungen auf die betroffenen naturfernen Gräben südlich und östlich des Baugebietes C
23 möglich sind.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird durch entsprechende Festsetzungen die
Versiegelung auf das erforderliche Maß beschränkt.
2.1.5.
Schutzgut Klima/ Luft
Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum Erper Lössplatte, der sich aufgrund der Leelage
zur Eifel mit durchschnittlich ca. 600 mm Jahresniederschlag durch relative Trockenheit
auszeichnet. Auch zählt der Raum zu den sonnenreichen und klimatisch milden Gebieten
Westdeutschlands. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 10-10,5°C, die Winter sind
vergleichsweise mild und schneearm, die Sommer vergleichsweise frisch. Die
Hauptwindrichtung ist West bis Südwest.
Die Ackerflächen stellen nächtliche Kaltluftentstehungsflächen ohne relevante
Ausgleichsfunktion für benachbarte Flächen dar. Die geringe Bodenrauhigkeit sichert gute
Durchlüftungsbedingungen.
Es sind lufthygienische Vorbelastungen durch den Straßenverkehr entlang der L 264
anzunehmen, die durch Verkehrszunahmen resultierend aus der Anschlussstelle Merzenich
der BAB 4 und die Baugebiete angestiegen sind. Aufgrund der guten Austauschbedingungen
sind allerdings keine Grenzwertüberschreitungen zu erwarten.
Im Untersuchungsgebiet können Feinstaubbelastungen durch Kumulationswirkungen von
Straßenverkehr, heranrückendem Tagebau und ackerbaulicher Nutzung auftreten.
Grenzwertüberschreitungen sind hier jedoch ebenfalls nicht zu erwarten.
Auswirkungen
Mit der Realisierung der Umsiedlung kommt es zu einem Verlust von
Kaltluftentstehungsflächen
und
lokalklimatischen
Veränderungen
in
Richtung
siedlungsklimatischer Verhältnisse. Da die Planung zu relativ hoher Bebauung/Versiegelung
führt wird es vor allem im Bereich des Sonder-/Gewerbegebiet zu einer relativen Erhöhung
der Lufttemperatur durch Aufwärmung bebauter Flächen ohne Kompensation durch
Verdunstungskälte begrünter Flächen kommen.
In Bezug auf das globale Klima gem. § 1 Abs. 5 BauGB besteht bei der Bauleitplanung die
Möglichkeit, durch die Nutzung erneuerbarer Energien über die gesetzlichen Regelungen
hinaus weitergehende Anforderungen an den allgemeinen Klimaschutz zu berücksichtigen.
2.1.6.
Schutzgut Landschaft
Das Plangebiet befindet sich in einer typischen Bördelandschaft im Naturraum Erper Lößplatte
am Siedlungsrand von Merzenich. Die Landschaft ist geprägt durch weite Ackerflächen ohne
bzw. mit nur wenigen gliedernden Elementen und ein überwiegend ebenes Relief.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich, 17. Änderung
Die Ortschaft Merzenich geht an dieser Stelle mit einem Gehölzstreifen und einer
abschließenden Baumreihe zur intensiv genutzten Ackerbaulandschaft über, die vor allem
durch Einzelgehöfte (wie der Fringshof) und damit verbundenen Grünstrukturen sowie Grün
entlang von Straßen und Wegen gegliedert wird. Auch Windkraftanlagen spielen aufgrund der
günstigen Windverhältnisse eine Rolle.
Es bestehen weite Blickbeziehungen auf die umliegenden Orte und in die Börde, die nach
Südwesten bis in die Voreifel und nach Nordosten bis zum Hambacher Forst und zur
Sophienhöhe des Tagebaus Hambach reichen.
Auch der Änderungsbereich selbst wird von Ackerflächen dominiert, nur eine kleine
Wiesenfläche befindet sich in zentraler Lage, hier stehen auch die wenigen vorhanden Gehölzund Vertikalstrukturen (Schuppen).
Vorbelastungen bestehen im weiteren Umfeld durch eine Hochspannungsleitung im Norden
(rd. 800 m entfernt) und Windräder im Südwesten und Osten (rd. 1.700 bzw. 1.900 m
entfernt) sowie durch Verkehrslärmbelastungen der L 264.
Die Erholungseignung ist aufgrund der Vorbelastungen und fehlenden Abwechslung im Raum
als mäßig anzusehen, die Qualität des Landschaftsbildes ist insgesamt gering.
Auswirkungen
Die 17. Änderung des FNP bereitet eine an 3 Seiten freiliegende Bebauung, jedoch mit
Anschluss an den bestehenden Siedlungsraum vor. Außerdem besteht eine optische
Verbindung zum Umsiedlungsstandort Morschenich-Neu. Diese Entwicklung ist aus Gründen
der Raumordnung so gewollt.
Das lokale Erscheinungsbild der Agrarlandschaft östlich von Merzenich wird grundlegend
verändert da es zu einer Zerschneidung der Landschaft kommt. Es werden Bauwerke
errichtet, die in der offenen Bördelandschaft zu einer weiteren technischen Überprägung
beitragen.
Dabei gehen Flächen mit mäßiger Erholungseignung und zumeist geringer
Landschaftsbildqualität verloren, wie sie im Umfeld in mindestens gleichwertiger Qualität
weiterhin großflächig vorhanden sind.
Im Flächennutzungsplan sind keine Grünflächen dargestellt. Im Bebauungsplan C 24
„Merzpark“ sind Eingrünungen nördlich und südlich der Zu-/Abfahrt festgesetzt, die die
Auswirkungen auf das Landschaftsbild mindern helfen.
2.1.7.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Aufgrund der historischen Besiedlung des Börderaumes -die fruchtbaren Böden der Jülicher
Lössbörde boten in Verbindung mit ausreichender Wasserversorgung seit der Frühen
Jungsteinzeit (ca. 5500 v. u. Z.) ideale Siedlungsvoraussetzungen- spielen Aspekte der
Archäologie hier eine bedeutende Rolle.
Im Änderungsbereich wurde deshalb im Januar 2015 eine Sachverhaltsermittlung durch die Fa.
Archaeonet durchgeführt.
Aufgrund dieser Ergebnisse wurde eine weiterführende Untersuchung notwendig, um
festlegen zu können, wie mit den Funden umzugehen ist. Hiermit wurde die Firma
Goldschmidt Archäologie & Denkmalpflege, Düren beauftragt. Die Firma nahm am 04. Mai
2015 die Feldarbeiten auf und stand bei Durchführung der Arbeiten in unmittelbarer
Abstimmung mit dem Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland.
Die Untersuchungen ergaben weitere Befunde (u. a. holzkohlehaltige Pfostengruben,
Kreisgraben, vorgeschichtliche Keramikscherben, Holzkohlefilter, Brandlehmbröckchen,
vorgeschichtliche Hausgrundrisse) Nach den nun vorliegenden Erkenntnissen wird für das
Plangebiet eine vollständige Dokumentation und Ausgraben der archäologische Befunde
notwendig. Durch die Planung wird somit die Zerstörung des Bodendenkmals präjudiziert.
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Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich, 17. Änderung
Erhalten bleiben im Ergebnis nur die beweglichen Bodendenkmäler (ausgegrabene Funde)
und die Dokumentation der Ausgrabung. Mit Schreiben vom 08.09.2015 bestätigt das
Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland die denkmalgerechte Vorgehensweise innerhalb
des Verfahrens. Aus Sicht des Amtes sind damit die Belange des Bodendenkmalschutzes
für diese Planung nicht mehr abwägungsrelevant. Nach Durchführung dieser Arbeiten
stehen demnach denkmalpflegerische Belange der Planung nicht mehr entgegen.
Das Flurstücks 73 (Gemeinde Merzenich, Flur 30) war dabei nicht Gegenstand der
archäologischen Untersuchungen, die für das Bebauungsplanverfahren C 24 „Merzpark“
erfolgten. Eine Betroffenheit der Bodendenkmalbelange ist zu erwarten.
Auswirkungen
Mit einer Bebauung der archäologisch relevanten Bereiche ist das Risiko einer Beschädigung
oder Zerstörung archäologischer Fundstellen verbunden. Die ursprüngliche Anordnung des
archäologischen Ensembles wird in Bereichen, in denen Erdarbeiten durchgeführt werden,
gestört. Hierdurch ergeben sich grundsätzlich negative Auswirkungen auf das archäologische
Kulturgut, da Bodenurkunden zerstört werden, die sich über Jahrtausende erhalten haben.
Allerdings werden durch die durchgeführten und weiterhin laufenden Grabungen
aufgefundene Bodendenkmäler als Sekundärquelle gesichert und dokumentiert, so dass
Schäden oder negative Auswirkungen soweit als möglich gemindert werden.
Die Firma Goldschmidt Archäologie & Denkmalpflege kann nach jetzigem Erkenntnis- und
Bearbeitungsstand festzustellen, dass spätestens nach Eröffnung der Restflächen und nach
vollständiger Dokumentation und Ausgrabung der archäologischen Befunde einer Bebauung
aus facharchäologischer Sicht nichts entgegen spricht.
Der Flächennutzungsplan nimmt einen Hinweis zur Berücksichtigung der Belange des
Bodendenkmalschutzes aufgrund der archäologischen Bedeutung in den BebauungsplanVerfahren auf.
Baubegleitende Maßnahmen werden ebenfalls über die Bebauungspläne sichergestellt
Das Flurstücks 73 (Gemeinde Merzenich, Flur 30) bedarf noch einer genaueren
Untersuchung, welche ebenfalls auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durchgeführt
werden.
2.1.8.
Wechselwirkungen
Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts bestehen umfangreiche Wechselwirkungen in
Form von Stoffkreisläufen (z. B. Wasser, Nähr- und Schadstoffe), sowie eine enge
Abhängigkeit zwischen Lebensräumen und Besiedlern (Boden, Pflanzen, Tiere, etc.). Auch die
Nutzungs- bzw. Vegetationsstruktur, das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung
stehen in einem Zusammenhang. Im Untersuchungsgebiet sind die Wechselwirkungen
innerhalb des Naturhaushaltes durch den Menschen und seine Nutzungen bereits stark
beeinflusst. Für die naturbezogene Erholung liegt keine durch besondere Ausprägung der
übrigen Schutzgüter bedingte hervorzuhebende Eignung des Raumes vor. Die relevanten
Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander sind schutzgutbezogen berücksichtigt
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich, 17. Änderung
2.1.9.
Weitere Belange des Umweltschutzes
Das BauGB führt in § 1 Abs. 6 Nr. 7e) – h) weitere Belange des Umweltschutzes,
einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf, die bei der Bauleitplanung zu
berücksichtigen sind:
e)
Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und
Abwässern
wird in der verbindlichen Bauleitplanung konkretisiert
f)
die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung
von Energie
In den nachgeordneten Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen
geregelt, welchen den Anpassungen an den Klimawandel dienen
g)
die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen,
insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts
berücksichtigt soweit relevant;
h)
die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch
Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen
Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden
Berücksichtigung des Luftreinhalteplans Hambach der Bezirksregierung Köln
(2012).
2.2.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Fortführung der derzeitigen Nutzungen ist zunächst nicht mit maßgeblichen
Veränderungen des Umweltzustandes zu rechnen.
Die optische und funktionale Anbindung des Umsiedlungsstandortes an den Ort Merzenich
unterbleibt.
Die Nahversorgung, sowie das Angebot für betreutes und allgemeines Wohnen unterbleiben
an dieser Stelle und müssen ggf. an anderer Stelle bereitgestellt werden, wobei eine
Voruntersuchung zur Nahversorgung bereits festgestellt hat, dass innerörtlich nur wenig
Spielraum für die Einrichtung eines vergleichbaren Nahversorgungsmarktes besteht.
Langfristig ist, unabhängig von der Planung, nach Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen mit
einem Wiederanstieg des Grundwasserspiegels in den tieferen Grundwasserschichten zu
rechnen; dies wird jedoch keine Auswirkungen auf das Plangebiet haben.
3.
Vermeidung und Ausgleich
3.1.
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Die Lage am Rande des Siedlungsbereiches ermöglicht grundsätzlich verschiedene
Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Auswirkungen auf die Schutzgüter (z.B.
landschaftsbildgerechte Einbindung der Bebauung, Umsetzung eines passiven Lärmschutzes
durch Nutzungsgliederung, Einrichtung ökologisch hochwertiger Grünflächen).
Die Möglichkeiten für entsprechende Maßnahmen können und werden auch teilweise durch
die Änderung des FNP vorbereitet.
Eine Ausgestaltung und Konkretisierung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt
jedoch auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (s. Umweltbericht und
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Merzenich C 24, „Merzpark“).
Darüber hinaus sind externe Maßnahmen zum Ausgleich erforderlich. Das ökologische Defizit
wird auf Flächen der Stadt Jülich und in der Gemeinde Kreuzau durch die Stiftung Rheinische
Kulturlandschaft realisiert. Diese werden im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung
konkretisiert.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich, 17. Änderung
3.2.
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Im Zusammenhang mit der Schaffung des Umsiedlungsstandortes Morschenich-Neu, musste
sich die Gemeinde Merzenich gegenüber der Bezirksregierung Köln dahingehend verpflichten,
dass die weitere Siedlungsflächenentwicklung im Bereich der Ortschaft Merzenich vorrangig
auf eine Schließung der Lücke zwischen dem jetzigen Siedlungsschwerpunkt (SSP) und der im
Braunkohlenplan ausgewiesenen Umsiedlungsfläche abgezielt ist
4.
Zusätzliche Angaben
4.1.
Technische Verfahren
Der Umweltbericht berücksichtigt die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a
BauGB. Umfang und Detaillierung wurden endgültig im Zuge der frühzeitigen Beteiligung
festgelegt und orientieren sich an der vorliegenden Planung und dem derzeitigen
Wissensstand.
4.2.
Hinweise auf Schwierigkeiten
Alle relevanten und zur Verfügung stehenden Informationsgrundlagen wurden ausgewertet,
erhebliche Wissenslücken wurden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit durch die Erstellung entsprechender Gutachten geschlossen. Zum
Zeitpunkt der Offenlage bestehen derzeit noch, für das Verfahren relevante bzw.
wesentlichen Untersuchungs- oder Wissenslücken zum Schutzgut Kulturgüter. Der
Archäologe kann jedoch nach jetzigem Erkenntnis- und Bearbeitungsstand eine mögliche
Bebauung nach vollständiger Dokumentation und Ausgrabung prognostizieren.
4.3.
Monitoring
Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen werden auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung benannt. Erforderlich sind die Überprüfung der sachgerechten
Umsetzung und die funktional erwünschte Entwicklung der im Bebauungsplan festgesetzten
Maßnahmen.
5.
Zusammenfassung
Derzeit wird im Zuge des fortschreitenden Tagebaues Hambach die Ortschaft Morschenich
östlich von Merzenich neu angesiedelt.
Zwischen der Gemeinde Merzenich und der Bezirksregierung Köln wurde in diesem
Zusammenhang eine Vereinbarung getroffen, die kommende Siedlungsentwicklung der
Gemeinde vorrangig am östlichen Rand von Merzenich, Richtung Morschenich-Neu
auszurichten. Dies wird mit der Aufstellung der 17. Änderung des FNP in die Wege geleitet.
Eine Konkretisierung der Planung erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, für
den ersten Teilbereich mit der Aufstellung des Bebauungsplans C 24, „Merzpark“.
Im Rahmen der Änderung des FNP wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung
durchgeführt. Diese ermittelt, beschreibt und bewertet frühzeitig, die mit der Realisierung des
Bauleitplans zu erwartenden bau-, anlage-, und betriebsbedingten Auswirkungen auf den
Menschen und die Umweltschutzgüter.
Der vorliegende Umweltbericht beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die
Ergebnisse der Umweltprüfung.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich, 17. Änderung
Das Ergebnis dieser Umweltprüfung zur 17. Änderung des FNP fasst nachfolgend in
Tabellenform die zu erwartenden Umweltauswirkungen und evt. verbleibende
Untersuchungserfordernisse zusammen.
Schutzgut
Bedeutung/
Empfindlichkeit/Vorbelast
ung
Auswirkungen
Bewertungder
Auswirkungen
Mensch, seine
Gesundheit,
Bevölkerung
Landwirtschaftliche Produktionsflächen
Vorbelastung insbes. durch
Verkehrslärm
mittel
Tiere und Pflanzen
Insgesamt relativ geringe
Bedeutung
Lebensraumfunktion für
planungsrelevante
Feldvogelarten
Boden
Böden mit hoher natürlicher
Fruchtbarkeit, Schutzwürdigkeit gem. GD NRW,
Altlastenverdachtsfläche
Wasser
Geringe Empfindlichkeit des
Grundwassers; Einleitung
von Niederschlagswasser in
Oberflächengewässer
Klima/Luft
Freilandklima (Kaltluftentstehung) ohne besondere
Ausgleichsfunktion; keine
maßgeblichen lufthygienischen Vorbelastungen
Insgesamt geringe Qualität
des Landschaftsbildes
Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen;
Vermeidungsmaßnahmen zum Erreichen
gesunder Wohnverhältnisse bzgl. Lärm
grundsätzlich möglich. Erstellung eines
Lärmschutzgutachtens zur verbindlichen
Bauleitplanung.
Verlust und Veränderung von Lebensräumen
für Tiere und Pflanzen; Vermeidungs- und
Ausgleichsmaßnahmen i.S.d. naturschutzfachlichen Eingriffsregelung in verbindlicher
Bauleitplanung grundsätzlich möglich;
Erstellung LBP zur verbindlichen
Bauleitplanung.
Altlastenverdacht ausgeräumt
Bodenversiegelung nicht vermeidbar; im Zuge
der Eingriffsregelung durch Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft grundsätzlich
kompensierbar. Erstellung LBP zur
verbindlichen Bauleitplanung.
Verlust von Versickerungsflächen, Verringerung der Grundwasserneubildungsrate;
Beschränkung der Versiegelung auf das
erforderliche Maß; verträgliche Abführung des
Niederschlagwasser im Zusammenhang mit
BP C 23 grundsätzlich möglich.
Entwässerungsnachweis in der
nachgeordneten Baugenehmigung bzw.
Bauentwurfsplanung
Aufgrund geringer Größe keine Entwicklung
einer klimatischen Belastung zu erwarten;
Erweiterung des Siedlungsraumes von
Merzenich in östliche Richtung und Schließung
der Siedlungslücke zwischen Merzenich und
dem Umsiedlungsstandort Morschenich-Neu
Maßnahmen im LBP zur verbindlichen
Bauleitplanung.
Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung
archäologischer Fundstellen. Maßnahmen
zur weitmöglichen Vermeidung von
Beschädigungen im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung.
mittel
Landschaft
Kultur- und
Sachgüter
Archäologische Fundplätze
vorliegend
(Parzelle 73, Flur 30 noch
nicht untersucht)
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
gering
mittel
gering
gering
mittel
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Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich, 17. Änderung
6.
Anhänge
6.1.
Quellen
Gestaltungsplan Merz-Park, Architekturbüro Heinz Härtl, Herzogenrath im April
Bebauungsplan und Umweltbericht Merzenich Nr. C 23 „Morschenich-Neu“, BKR Aachen,
Castro & Hinzen Stadtplaner Umweltplaner, März 2013
FNP Gemeindegebiet Merzenich (inkl. Änderungen), Gemeinde Merzenich (1992)
16. Änderung des FNP, BKR Aachen, Castro & Hinzen Stadtplaner Umweltplaner, März 2013
Faunistische Untersuchung, Erfassung von Feldlerche und Grauammer im Bereich des BP C
23 (neu) östlich von Merzenich (= C 24 „Merzpark“), Raskin Umweltplanung und
Umweltberatung GbR, Aachen im Mai 2013
Artenschutzvorprüfung, Büro Reepel, Garten- und Landschaftsarchitekten, Düren im April
2015
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 23 „MorschenichNeu, BKR Aachen, Castro & Hinzen Stadtplaner Umweltplaner, März 2013
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Merzenich Nr. C 24 „Merzpark“,
Garten- und Landschaftsarchitektur Reepel im Januar 2015
Merzenich „Merzpark“ NW 2014/1073 Abschlussbericht, Archaeo net Aeissen + Görür GbR,
Bonn im Januar 2015
Zwischenbericht zur archäologischen Flächengrabung Merzenich-Merzpark NW 2015/1039,
Goldschmidt Archäologie und Denkmalpflege, Düren im Mai 2015
Schalltechnisches Fachgutachten zum Bebauungsplan C 24 „Merzpark“ der Gemeinde
Nörvenich, ACCON Köln GmbH, Köln im April 2015
Erkundung einer Altablagerung, IQ Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen im Mai
2015
Luftreinhalteplan Hambach (Stand Dezember 2012) Bezirksregierung Köln (2012)
Regionalplan Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aachen, Bezirksregierung Köln
(2003)
Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen, Ewald/ Glässer (1978)
Karte der schutzwürdigen Böden. – Auskunftssystem Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen,
Bearbeitungsmaßstab 1:50 000, digitale Karte Geologischer Dienst NRW (2004):
Landschaftsplan Ruraue (in der Fassung vom 29.09.1984) digitale Darstellung, KREIS DÜREN
(1984); http://geoserver.kreis-dueren.de/GeoDN.html
Informationen aus
Bodenschutzbehörde
dem
Altlastenkataster
Kreis
Düren,
Kreis
Düren-Untere
Sach- und Grafikdaten zu Schutzgebieten, Biotopkatasterflächen, Planungsrelevanten Arten
(MTB, Fundpunkte), Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV –
Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen; Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen,
Maßnahmen, LINFOS (2009-2011): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
NRW – LANUV –
Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen
(März 2008), Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV (2008)
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Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich, 17. Änderung
6.2.
Gesetzliche Grundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl
I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl I S.
2986)
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) - Gesetz zum Schutz vor schädlichen
Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten- vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502)
1998, Stand: zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 31.7.2009
Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S.
1554), Stand: zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 31.7.2009 I 2585
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) Letzte
Neufassung vom 29. Juli 2009, in Kraft getreten am 1. März 2010.
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz-LG), i. d. F der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000, zuletzt geändert am
16. März 2010: Minister für Umwelt-, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes
Nordrhein-Westfalen (hrsg.)
Landeswassergesetz NRW (LWG), Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen; in der
Fassung vom 25. Juni 1995 (GV. NW. S. 926), Stand zuletzt geändert 16.03.2010 (GV.
NRW. S. 185)
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung
derRichtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungsoder Zulassungsverfahren; Rd. Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz – TA Lärm (1998)
Wasserhaushaltsgesetz WHG, Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das durch Artikel
12 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist
Denkmalschutzgesetz (DSchG) Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande
Nordrhein-Westfalen (mit Stand vom 1.1.2015, Minister für Umwelt-, Raumordnung und
Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (hrsg.)
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