Daten
Kommune
Bedburg
Größe
212 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
14.09.17, 18:01
Aktualisiert
27.10.17, 18:02
Stichworte
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Drucksache: WP9145/2016 1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: - 60 -
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
30.08.2016
Stadtentwicklungsausschuss
28.09.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf - „An der Spring“
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a
BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Beschluss zur Offenlage für den
Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf „An der Spring“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2017
(BGBl. I S. 2193).
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Der Verwaltung liegt eine Anfrage von der RWE Power AG zur Baulandentwicklung in
Kirchtroisdorf im Bereich „An der Spring 28“ (Gemarkung Pütz, Flur 26, Nr. 60-66, 68-69) vor. Das
Gebiet hat eine Größe von knapp 4300 Quadratmeter und wird nördlich von der K 37 „An der
Spring“, westlich und südlich von der Straße „Im Vogelsang“ und dahinterliegenden gemischten
Wohn- und Hofflächen sowie östlich von Wohnbebauung umgrenzt (siehe Anlage ‚Lageplan‘).
Bereits in der Rahmenvereinbarung über liegenschaftliche Maßnahmen im Bedburger Stadtgebiet
vom Mai 2011 zwischen der Stadt Bedburg und der RWE Power AG bestand Einigkeit über das
Entwicklungspotenzial der vorgenannten Flächen. Die Entwicklung der Fläche wurde seinerzeit
jedoch zurückgestellt, um zunächst die städtische Entwicklungsmaßnahme in Kirchtroisdorf
umzusetzen. Sämtliche Flächen im städtischen Baugebiet in Kirchtroisdorf konnten mittlerweile
verkauft werden. Da die Nachfrage nach Baulandflächen in der Ortslage nach wie vor besteht,
würde die RWE Power AG gerne zeitnah die Flächen abstimmungsgemäß entwickeln.
Seitens der Verwaltung wird dieses Vorhaben begrüßt, da es sich um eine mindergenutzte Fläche
inmitten des Siedlungsgefüges handelt, die einer sinnvollen und geordneten städtebaulichen
Entwicklung zugeführt werden sollte und einen Lückenschluss bewirken würde. Durch das
Interesse der RWE Power AG besteht zudem nun die Gelegenheit, kostenneutral die Flächen
entwickeln zu lassen und so der konstant hohen Wohnraumnachfrage gerecht zu werden.
Aufgrund der Beschaffenheit des Grundstücks und der Planintention ist es möglich, den
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen, wodurch die
Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB gelten.
Demnach darf das Verfahren angewandt werden, wenn unter anderem die zulässige Grundfläche
von insgesamt 20.000 Quadratmetern unterschritten wird. Da die Plangebietsgröße insgesamt
deutlich geringer ist als die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO, wird das
vorgenannte Kriterium eingehalten. Weiterhin muss es sich um die Wiedernutzbarmachung von
Flächen, eine Nachverdichtung oder andere vergleichbare Maßnahmen in einem im
Zusammenhang bebauten Ortsteil handeln. Dies ist im vorliegenden Fall der angestrebten
Fortentwicklung eines vorhandenen Ortsteils im Sinne einer maßvollen Nachverdichtung als
gegeben anzusehen.
Da Teile des Planbereichs geschützte Landschaftsbestandteile im Landschaftsplan tangieren, soll
eine Vorabstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde erfolgen. Die Aussagen des
Landschaftsplanes dürften dem Vorhaben nicht entgegenstehen, da die Flächen noch deutlich vor
der Aufstellung des Landschaftsplanes bereits im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt
wurden (vgl. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW).
Nach der Erarbeitung der benötigten Planunterlagen durch den Antragssteller kann das
Bebauungsplanverfahren mit den Beteiligungsschritten fortgesetzt werden. Die Kosten für dieses
Bebauungsplanverfahren werden mittels Kostenübernahmeerklärung durch den Antragsteller
übernommen.
Aktueller Sachstand zur Sitzung am 28.09.2017:
Zwischenzeitig wurden in enger Abstimmung zwischen der Stadt Bedburg, der RWE Power AG
und dem zuständigen Planungsbüro die Verfahrensunterlagen zur Offenlage der Planung
erarbeitet. Insbesondere die Frage der Erschließung bedurfte einer Klärung mit dem Kreis
(Baulastträger der K37). Im Ergebnis soll ein zusätzlicher Stichweg ausgehend von der K 37 / An
der Spring vermieden werden, da eine weitere Einmündung zu unübersichtlichen und gefährlichen
Ein- und Ausfahrtsituationen führen kann. Daher wird die Erschließung des Baugebietes über die
bestehende Straße „Im Vogelsang“ stattfinden, von der ein Stich in östlicher Richtung in das
Baugebiet abzweigt. Ein entsprechender Ausbau der Straße auf 6,50 m bzw. in Teilen 5,50 m wird
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stattfinden. Ein entsprechender Ausbau der Straße auf 6,50 m bzw. in Teilen 5,50 m wird
stattfinden. Die nördlichen Grundstücke werden wie die Umgebungsbebauung über die
Parallelstraße zur K37 (An der Spring) erschlossen, damit u.a. eine Südausrichtung möglich ist.
Zusammenfassend betrachtet kann durch das erarbeitete Plankonzept eine mindergenutzte
Fläche aktiviert und die vorhandene Baulücke geschlossen werden. Damit stehen planmäßig im
Frühjahr 2018 attraktive Baugrundstücke in Kirchtroisdorf zur Verfügung.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich,
welches auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Der Antragssteller hat die Planungskosten zu übernehmen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 28.08.2017
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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