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Beschlussvorlage (Planzeichnung Bp 8 Kirchtroisdorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,1 MB
Datum
28.09.2017
Erstellt
14.09.17, 18:01
Aktualisiert
14.09.17, 18:01
Beschlussvorlage (Planzeichnung Bp 8 Kirchtroisdorf)

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Inhalt der Datei

Bedburg-Kirchtroisdorf Bebauungsplan Nr. 8 "An der Spring/Im Vogelsang" - Entwurf Verfahrensvermerke 1 Textliche Festsetzungen 1.1 Art der baulichen Nutzung - Allgemeines Wohngebiet (WA) und 9 BauNVO wird festgesetzt, dass die BauNVO allgemein der Versorgung des Gebiets dienenden Die nach 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden Art der baulichen Nutzung 2.2 Zur sind nur frei wachsende Hecken oder Schnitthecken aus standorttypischen heimischen sowie offene Zaunkonstruktionen mit Schank- Die das entlang der erschlossen wird, eine von Allgemeines Wohngebiet von der und entlang der Anlagen Palisaden und andere geschlossene Ausfertigung der Satzung Die Darstellung stimmt mit dem amtlichen Katasternachweis vom ............................. Dieser Bebauungsplan wird hiermit ausgefertigt. Es wird bescheinigt, dass die Festlegungen Bedburg, den .................................. 4 BauNVO) eindeutig ist. Allgemeines Wohngebiet Mauern, Plangrundlage ................................................... Bedburg, den ............................................. bzw. .................................................................... 1.2 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebiets darf die baulichen Anlagen und Bebauungsplan eingetragene maximale 1.3 2.3 16 BauNVO) (FH) der zu errichtenden BauNVO die im (NHN) nicht Zu der angrenzenden Vermessungsingenieur Ort und Zeit zur Einsichtnahme des Zahl der Vollgeschosse 3 Ein Teilbereich des Plangebiets ist BauGB als gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen BauNVO wird festgesetzt, dass Einwirkungen erforderlich sind. In diesem Teilbereich befinden sich humose die empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum sind. Es wird des Bodens durch einen Geotechnik von der Garagen und Carports empfohlen, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bzw. rechtzeitig vor dem Beginn von Garagen und Carports BauGB Inkrafttreten Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in Abs. 1 BauGB beschlossen, diesen Bebauungsplan im beschleunigten 70,00 In der Bekanntmachung ist auf die Geltend- machung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und 47,00 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen 1.4 Nebenanlagen Nebenanlagen 1.5 Bauweise Innerhalb des Allgemeinen Wohngebiets sind 23 BauNVO) 30,00 47,00 30,00 Neben den Bestimmungen der Landesbauordnung (Bauordnung das Land Nordrhein-Westfalen - BauO NRW) sind insbesondere folgende Bauvorschriften zu beachten: nur Einzel- und ED Baugrenze ,00 R3 1.6 Bepflanzungen BauGB wird festgesetzt, dass in dem Allgemeinen mindestens ein standortheimischer, 4 Laub- oder Obstbaum aus Arten und der folgenden 4.1 Sichtfelder Pflanzenauswahlliste anzupflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten ist: Die nachrichtlich im Bebauungsplan dargestellten Sichtfelder sind - vorbehaltlich einer Hochstamm, Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am offene Bauweise 70,00 3,00 BauGB nur Einzel- des Bodens verbessern und Dies kann mit 1,75 Ggf. sind erforderlich, die die BauNVO sind nur innerhalb der festgesetzten die Standsicherheit baulicher Anlagen und gemacht worden. Dieser Bebauungsplan ist am ...................... als Satzung in Kraft getreten. Bedburg, den ...................................... Bedburg, den .................................. ...................................... ................................................... 30,50 Wohngebiet je Beachtliche Verletzung von Vorschriften WA 2 Wo o 0,4 II ED WA ,00 R6 SD/PD 0 3,00 3,00 3,00 ED ,0 0 R6 die nach dem 1. Kanalisation von unbelastetem sofern dies ohne Baugrundund versickerungstechnische Untersuchungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans (Dr. Tillmanns & Partner GmbH, Bergheim, vom 30.06.2017) haben ergeben, dass die angetroffenen Bodenschichten und die hydrogeologischen Gegebenheiten eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers im untersuchten zulassen: Bodenschichten sind demnach ab der von in Teilbereichen ab anzutreffen. die Bemessung von Versickerungsanlagen kann unterhalb der von einem mittleren kf-Wert von ausgegangen werden (kf-Wert = der den Grad der 5.4 Bergbau und Grundwasser Das Plangebiet ist von durch bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Bei flurnahe Zuge Die Summe der Zwerchgiebel, Gauben, sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnitte baulicher Nutzung BauNVO) des Rhein-Erft-Kreises am ........................ nicht geltend gemacht worden. Bedburg, den ...................................... SD/PD Birke d = ca. 11,00 m -neigungen: Satteldach (SD)/Pultdach (PD) mit einer Dachneigung von 5.2 5.3 Baugrund und Abfallwirtschaft Es wird empfohlen, jedes geplante Bauwerk ein standortbezogenes Baugrundgutachten anfertigen und freigelegte Ausbhubsohlen fachgutachterlich abnehmen zu lassen. Untergeordnete Dachteile wie Zwerchgiebel, Gauben sowie Anbauten bis zu einer von 1/3 der sowie Nebenanlagen und Garagen SD/PD Aufenthalt von Menschen dienen. des Rhein-Erft-Kreises anzuzeigen. mit einer Dachneigung II ......................... bis zum .......................... Abgrenzung ) Sofern Zisternen zur Regenwasserspeicherung und Nutzung vorgesehen werden, sind diese mit einem der in eine Versickerungsanlage auf dem handelt es sich um eine erlaubnispflichtige 2.1 Dachgestaltung Im Allgemeinen Wohngebiet sind nur Sattel- und 0,4 umweltbezogenen Stellungnahmen Forderungen, die sich durch das Vorhandensein oder den Betrieb klassifizierter Die erforderlichen gesamten bewerteten sind in vom der gesamten eines Raums SS zur eines Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung bzw. im Plangebiet sind Raums SG nach DIN 4109-2:2016-07, Gleichung (33) mit dem Korrekturfaktor KAL zu bei der Unteren des Rhein-Erft-Kreises die erforderlichen zu korrigieren. die unterschiedlich zur stellen und gutachterlich der Nachweis zu dass eine der orientiert sind, siehe DIN 4109-2:2016-07, 4.4.1. Allgemeinheit durch vorgesehene Versickerungsanlagen ausgeschlossen werden kann. Notwendige Genehmigungen sind von der Bauherrenschaft rechtzeitig vor Baubeginn sofern im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gutachterlich der einzuholen. Bei Einsatz von Mulden-Rigolen-Systemen zur Beseitigung des Niederschlagswassers ist auf die Einhaltung ausreichender zu unterkellerten mindestens sowie zu mindestens zu achten. Tabelle 7 der DIN 4109-1:2016-07 Neben der Einleitung von Niederschlagswasser in den Untergrund stellen auch die Nutzung von und der Einbau von industriellen Recyclingprodukten Anforderungen gestellt. o der Allgemeine Liegenschaftskarte (ALK) und Deutsche Grundkarte (DGK5) Gefahren im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Innerhalb der BauGB gekennzeichneten Vorkehrungen zum Schutz gegen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (LPB) - sind von unter der unterschiedlichen Raumarten die in Tabelle 7 der DIN 4109-1:2016-07 im 2 Wo FH max. = Niederschlagswasserbeseitigung Landeswassergesetz (LWG NW) besteht Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die angeschlossen werden, die Pflicht zur Versickerung in Niederschlagswasser bzw. zur Einleitung in ein ortsnahes 1.9 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Geltungsbereichs des Bebauungsplans 9 Abs. 7 BauGB) 25,00 22,00 18,00 WA 5 Hinweise 5.1 Immissionsvorbelastung Das Plangebiet wird durch Verkehrsemissionen belastet. des Baugesetzbuches beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, R6 ,00 5,50 8,50 der Innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes sind Auslegung des Bebauungsplans beschlossen. # 3,0 5,50 unterhalb SD/PD Sonstige Planzeichen 5,50 sie Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am ...................... den Entwurf des Bebauungsplans mit ,00 wenn II R6 4.2 BauGB wird festgesetzt, dass Abgrabungen und soweit sie zur Herstellung des erforderlich sind, innerhalb des Allgemeinen Wohngebiets sind 0,4 FH max. = 1.7 1.8 Keller o ED 46,50 Orange, Geheimrat Oldenburg, Kaiser Wilhelm) Je Einzelbaum ist hierbei eine offene von mindestens vorzusehen. Die Baumscheiben sind gegen zu sind art- und funktionsgerecht zu ersetzen. Die nicht sind, soweit sie nicht und Garagen nach sowie Nebenanlagen nach BauNVO in Anspruch genommen werden, als durch Bepflanzung mit sind. 2 Wo FH max. = Sorbus aucuparia (Eberesche), Sorbus domestica (Speierling), Corylus colurna (Baumhasel), Prunus mahaleb (Weichselkirsche), Fraxinus ornus (Blumenesche), Amelanchier lamarckii (Felsenbirne) Hochstamm, 3 x verpflanzt, Stammumfang 12 - (44 BauGB) hingewiesen worden. vom Bergbau unbeeinflusster Grundwassersituation, bestanden im Plangebiet. Nach Beendigung der bergbaulichen ist ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Grundwasserabsenkung als auch bei einem Bauwerke im Plangebiet sind geeignete nach DIN 18195 unter besonderer der 4 - 6 gegen Abdichtungen gegen Freizuhaltendes Sichtfeld (Anfahrsicht) Stellungnahme bis zum ................... gebeten. Bedburg, den ................................... Rechtsgrundlagen ........................................... Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298). Satzungsbeschluss (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I Der Rat der Stadt Bedburg hat diesen Kennzeichnung Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057). Baugesetzbuches in seiner Sitzung am Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen ........................ als Satzung beschlossen. Der Rat der Stadt Bedburg hat in der erforderlich sind N Anlagen und Vorkehrungen LPB V LPB IV 0 5 10 20 50 m z. B. LPB V 5.5 Erdbeben Die wird durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350 000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) einzelne Standorte bestimmt werden. In den Technischen Baubestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwendung dieser Kartengrundlage hingewiesen. Die Gemarkung der Stadt Bedburg ist demnach der Erdbebenzone 2 und der geologischen Untergrundklasse S zuzuordnen. DIN 4149:2005-04 in deutschen Erdbebengebieten wurde durch den Regelsetzer und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist zum Zeitpunkt der Bebauungsplanaufstellung noch nicht bauaufsichtlich Anwendungsteile, die nicht durch die DIN 4149 abgedeckt werden, jedoch als Stand der Technik angesehen werden und sollten entsprechend werden. Dies betrifft insbesondere DIN EN 1998, 5.6 des Braunkohlenbergbaus Freizuhaltendes Sichtfeld (Haltesicht) ................................................... Kampfmittel Bei Auffinden von der Erd-/Bauarbeiten sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung zu benachrichtigen. den Fall von Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, usw. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Auf das das Einbringen von im Regierungsbezirk der Bezirksregierung Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW Rheinland wird hingewiesen. 5.8 zu erhalten. Die Weisung den Fortgang der Arbeiten ist Bodenschutz Auf die Bestimmungen des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) wird hingewiesen. Bei der Behandlung des abzutragenden Oberbodens gilt die DIN 18915. Dabei ist u. A. das Blatt 3 (Bodenabtrag, Bodenlagerung, Bodenschichteneinbau, Bodenlockerung) zu beachten. Die Einrichtung von Baustellen auf, ist die Untere bewirkt wurden, z. B. durch die Versickerung von Treibstoffen oder Schmiermitteln, Die nach dem Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW) vom 15. April 1969, zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Februar 2014 (GV. NRW. S. 104) sind zu beachten. 5.7 Sollten bei Bodenbewegungen innerhalb des Plangebiets Bodenfunde, Befunde oder entdeckt werden, so sind diese nach den und 16 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen der Stadt Bedburg als Untere oder dem LVR-Amt Bodendenkmalpflege im Rheinland, Nideggen, 45 in 52385 Nideggen-Wollersheim, Tel.: 5.9 Artenschutz Zur Vermeidung von wie - Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW. S. Bedburg, den .................................. Artikel 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der ..................................................... Vorschriften vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496). 5.10 Baumschutzsatzung der Stadt Bedburg Die Baumschutzsatzung der Stadt Bedburg vom 23. Oktober 1986 regelt den Schutz des Baumbestands innerhalb der BauGB im Zusammenhang bebauten Auf die zu beachtenden Bestimmungen der geltenden Baumschutzsatzung der Stadt Bedburg wird hingewiesen. Die Rodung bedarf demnach der Genehmigung durch die Stadt Bedburg bzw. die des Rhein-Erft-Kreises. 5.9 Mutterboden, der bei der Errichtung und baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen der ausgehoben wird, ist nach (BauGB) in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu Beim Ausbau der bei Trennung des Ober- und Unterbodens sowie der Bodenschichten unterschiedlicher Eignungsgruppen sowie bei der Zwischenlagerung des Bodenmaterials ist DIN 19731 zu beachten. Treten im Rahmen von Erdbauarbeiten Z nahmen in den unter- des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057). bereichen (LPB) siehe textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan 02425 / 90 39 - 0, Fax.: 02425 / 90 39 - 19 anzuzeigen. Bodendenkmal und Fundstelle sind des LVR-Amtes Bodendenkmalpflege abzuwarten. Umwelteinwirkungen i. S. d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG) - Grenze zwischen unterschiedlichen (LPB): und abgewogen. Die Ergebnisse wurden mitgeteilt. Planinhaltes - Planzeichenverordnung (PlanVO 1990) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBl. gegen die Verbote des Rodungen, nicht zwischen dem 1. BNatSchG sind und 30. September Die BauGB festgesetzten zum Anpflanzen von und sonstigen Bepflanzungen sind in der Pflanzperiode nach Abschluss von vorzunehmen. sind standort- und funktionsgerecht mit einheimischen Arten aus den entsprechenden, festgesetzten Pflanzenauswahllisten zu ersetzen. Im Bereich von ein- und ausfahrten sowie bei Anschluss anderer an die ist auf die Freihaltung notwendiger Sichtfelder zu achten. Sonstige Darstellungen (keine Festsetzungen) Parzellierungsvorschlag Vorhandener Baum, teils mit Angabe der Art und des Kronendurchmessers (zum Schutzstatus vgl. Baumschutzsatzung der Stadt Bedburg vom 03.10.1986 ) 5.12 Unterschiede im den zwischen (einzelnen) sowie der privaten und untereinander sind 5.13 Einsehbarkeit von Rechtsvorschriften Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Richtlinien und DIN-Vorschriften) beim Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, - der Stadt Bedburg, Rathaus 1 in 50181 Bedburg der eingesehen werden. Herausgeber DIN-Vorschriften ist das Deutsche Institut Normung e. V., Berlin. DIN-Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, sind den Beuth Verlag GmbH zu beziehen. Sie finden jeweils in der bei Rechtskraft dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Bedburg Kirchtroisdorf Bebauungsplan Nr. 8 "An der Spring/Im Vogelsang" Entwurf Flur: 26 Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 06.09. 2017