Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,1 MB
Datum
28.09.2017
Erstellt
14.09.17, 18:01
Aktualisiert
14.09.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Bedburg-Kirchtroisdorf
Bebauungsplan Nr. 8 "An der Spring/Im Vogelsang" - Entwurf
Verfahrensvermerke
1 Textliche Festsetzungen
1.1 Art der baulichen Nutzung - Allgemeines Wohngebiet (WA)
und 9 BauNVO wird festgesetzt, dass die
BauNVO allgemein
der Versorgung des Gebiets dienenden
Die nach
4 und 5 BauNVO ausnahmsweise
Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden
Art der baulichen Nutzung
2.2
Zur
sind nur frei wachsende Hecken oder Schnitthecken aus
standorttypischen heimischen
sowie offene Zaunkonstruktionen mit
Schank- Die
das
entlang der
erschlossen wird, eine
von
Allgemeines Wohngebiet
von der
und entlang der
Anlagen
Palisaden
und
andere
geschlossene
Ausfertigung der Satzung
Die Darstellung stimmt mit dem amtlichen
Katasternachweis vom .............................
Dieser Bebauungsplan wird hiermit
ausgefertigt.
Es wird bescheinigt, dass die Festlegungen
Bedburg, den ..................................
4 BauNVO)
eindeutig ist.
Allgemeines Wohngebiet
Mauern,
Plangrundlage
...................................................
Bedburg, den .............................................
bzw.
....................................................................
1.2
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebiets darf die
baulichen Anlagen und
Bebauungsplan eingetragene maximale
1.3
2.3
16 BauNVO)
(FH) der zu errichtenden
BauNVO die im
(NHN) nicht
Zu der angrenzenden
Vermessungsingenieur
Ort und Zeit zur Einsichtnahme des
Zahl der Vollgeschosse
3
Ein Teilbereich des Plangebiets ist
BauGB als
gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen
BauNVO wird festgesetzt, dass Einwirkungen erforderlich sind. In diesem Teilbereich befinden sich humose
die
empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum
sind. Es wird
des Bodens durch einen
Geotechnik
von der Garagen und Carports empfohlen, die
im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bzw. rechtzeitig vor dem Beginn von
Garagen und Carports
BauGB
Inkrafttreten
Aufstellungsbeschluss
bekannt gemacht.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in
Abs. 1 BauGB beschlossen, diesen
Bebauungsplan im beschleunigten
70,00
In der Bekanntmachung ist auf die
Geltend- machung der Verletzung von
Verfahrens- oder Formvorschriften und
47,00
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
1.4 Nebenanlagen
Nebenanlagen
1.5 Bauweise
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebiets sind
23 BauNVO)
30,00
47,00
30,00
Neben den Bestimmungen der Landesbauordnung (Bauordnung
das Land
Nordrhein-Westfalen - BauO NRW) sind insbesondere folgende Bauvorschriften zu
beachten:
nur Einzel- und
ED
Baugrenze
,00
R3
1.6
Bepflanzungen
BauGB wird festgesetzt, dass in dem Allgemeinen
mindestens ein standortheimischer,
4
Laub- oder Obstbaum aus Arten und
der folgenden
4.1 Sichtfelder
Pflanzenauswahlliste anzupflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten ist:
Die nachrichtlich im Bebauungsplan dargestellten Sichtfelder sind - vorbehaltlich einer
Hochstamm,
Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt
des Rhein-Erft-Kreises am
offene Bauweise
70,00
3,00
BauGB nur Einzel-
des Bodens verbessern und
Dies kann
mit
1,75
Ggf. sind
erforderlich, die die
BauNVO sind nur innerhalb der festgesetzten die Standsicherheit baulicher Anlagen und
gemacht worden.
Dieser Bebauungsplan ist am
...................... als Satzung in Kraft
getreten.
Bedburg, den ......................................
Bedburg, den ..................................
......................................
...................................................
30,50
Wohngebiet je
Beachtliche Verletzung von Vorschriften
WA
2 Wo
o
0,4
II
ED
WA
,00
R6
SD/PD
0
3,00
3,00 3,00
ED
,0
0
R6
die nach dem 1.
Kanalisation
von unbelastetem
sofern dies ohne
Baugrundund versickerungstechnische
Untersuchungen
im
Geltungsbereich des Bebauungsplans (Dr. Tillmanns & Partner GmbH, Bergheim,
vom 30.06.2017) haben ergeben, dass die angetroffenen
Bodenschichten und die hydrogeologischen Gegebenheiten eine Versickerung des
anfallenden Niederschlagswassers im untersuchten
zulassen:
Bodenschichten sind demnach ab der
von
in
Teilbereichen ab
anzutreffen.
die Bemessung von Versickerungsanlagen
kann unterhalb der
von einem mittleren kf-Wert von
ausgegangen werden (kf-Wert =
der den Grad der
5.4 Bergbau und Grundwasser
Das Plangebiet ist von durch
bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Bei
flurnahe
Zuge
Die Summe der Zwerchgiebel, Gauben, sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnitte
baulicher Nutzung
BauNVO)
des Rhein-Erft-Kreises am ........................
nicht geltend gemacht worden.
Bedburg, den ......................................
SD/PD
Birke
d = ca. 11,00 m
-neigungen:
Satteldach (SD)/Pultdach (PD)
mit einer Dachneigung von
5.2
5.3 Baugrund und Abfallwirtschaft
Es wird empfohlen,
jedes geplante Bauwerk ein standortbezogenes
Baugrundgutachten anfertigen und freigelegte Ausbhubsohlen fachgutachterlich
abnehmen zu lassen.
Untergeordnete Dachteile wie Zwerchgiebel, Gauben sowie Anbauten bis zu einer
von 1/3 der
sowie Nebenanlagen und Garagen
SD/PD
Aufenthalt von Menschen dienen.
des Rhein-Erft-Kreises anzuzeigen.
mit einer Dachneigung
II
......................... bis zum ..........................
Abgrenzung
)
Sofern Zisternen zur Regenwasserspeicherung und Nutzung vorgesehen werden, sind
diese mit einem
der
in eine
Versickerungsanlage auf dem
handelt es sich um eine erlaubnispflichtige
2.1 Dachgestaltung
Im Allgemeinen Wohngebiet sind nur Sattel- und
0,4
umweltbezogenen Stellungnahmen
Forderungen, die sich durch das Vorhandensein oder den Betrieb klassifizierter
Die erforderlichen gesamten bewerteten
sind in
vom
der gesamten
eines Raums SS zur
eines
Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung bzw.
im Plangebiet sind
Raums SG nach DIN 4109-2:2016-07, Gleichung (33) mit dem Korrekturfaktor KAL zu
bei der Unteren
des Rhein-Erft-Kreises die erforderlichen
zu
korrigieren.
die unterschiedlich zur
stellen
und
gutachterlich
der
Nachweis
zu
dass
eine
der
orientiert sind, siehe DIN 4109-2:2016-07, 4.4.1.
Allgemeinheit durch vorgesehene Versickerungsanlagen ausgeschlossen werden kann.
Notwendige Genehmigungen sind von der Bauherrenschaft rechtzeitig vor Baubeginn
sofern im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gutachterlich der
einzuholen.
Bei Einsatz von Mulden-Rigolen-Systemen zur Beseitigung des Niederschlagswassers ist
auf die Einhaltung ausreichender
zu unterkellerten
mindestens
sowie zu
mindestens
zu achten.
Tabelle 7 der DIN 4109-1:2016-07
Neben der Einleitung von Niederschlagswasser in den Untergrund stellen auch die
Nutzung von
und der Einbau von industriellen Recyclingprodukten
Anforderungen gestellt.
o
der
Allgemeine Liegenschaftskarte (ALK) und Deutsche Grundkarte (DGK5)
Gefahren im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Innerhalb der
BauGB gekennzeichneten
Vorkehrungen zum Schutz gegen
Umwelteinwirkungen im Sinne
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (LPB) - sind
von
unter
der
unterschiedlichen Raumarten die in Tabelle 7 der DIN 4109-1:2016-07
im
2 Wo
FH max. =
Niederschlagswasserbeseitigung
Landeswassergesetz (LWG NW) besteht
Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die
angeschlossen werden, die Pflicht zur Versickerung
in Niederschlagswasser bzw. zur Einleitung in ein ortsnahes
1.9
214 Abs. 2 BauGB beachtliche
Geltungsbereichs des
Bebauungsplans
9 Abs. 7 BauGB)
25,00
22,00
18,00
WA
5
Hinweise
5.1 Immissionsvorbelastung
Das Plangebiet wird durch Verkehrsemissionen belastet.
des Baugesetzbuches beachtliche
Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften,
R6
,00
5,50
8,50
der
Innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes sind
Auslegung des Bebauungsplans
beschlossen.
# 3,0
5,50
unterhalb
SD/PD
Sonstige Planzeichen
5,50
sie
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in
seiner Sitzung am ...................... den
Entwurf des Bebauungsplans mit
,00
wenn
II
R6
4.2
BauGB wird festgesetzt, dass
Abgrabungen und
soweit sie zur Herstellung des
erforderlich sind, innerhalb des Allgemeinen Wohngebiets
sind
0,4
FH max. =
1.7
1.8
Keller
o
ED
46,50
Orange, Geheimrat Oldenburg, Kaiser Wilhelm)
Je Einzelbaum ist hierbei eine offene
von mindestens
vorzusehen. Die Baumscheiben sind gegen
zu
sind art- und funktionsgerecht zu ersetzen.
Die nicht
sind, soweit sie nicht
und Garagen nach
sowie Nebenanlagen nach
BauNVO in Anspruch
genommen werden, als
durch Bepflanzung mit
sind.
2 Wo
FH max. =
Sorbus aucuparia (Eberesche), Sorbus domestica (Speierling), Corylus colurna
(Baumhasel), Prunus mahaleb (Weichselkirsche), Fraxinus ornus (Blumenesche),
Amelanchier lamarckii (Felsenbirne)
Hochstamm, 3 x verpflanzt, Stammumfang 12 -
(44 BauGB) hingewiesen worden.
vom Bergbau unbeeinflusster Grundwassersituation, bestanden
im Plangebiet. Nach Beendigung der bergbaulichen
ist ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im
Grundwasserabsenkung
als
auch
bei
einem
Bauwerke im Plangebiet sind geeignete
nach DIN 18195
unter besonderer
der
4 - 6
gegen
Abdichtungen gegen
Freizuhaltendes Sichtfeld
(Anfahrsicht)
Stellungnahme bis zum ...................
gebeten.
Bedburg, den ...................................
Rechtsgrundlagen
...........................................
Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017
(BGBl. I S. 1298).
Satzungsbeschluss
(BauNVO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I
Der Rat der Stadt Bedburg hat diesen
Kennzeichnung
Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057).
Baugesetzbuches in seiner Sitzung am
Bebauung besondere
bauliche Vorkehrungen
........................ als Satzung beschlossen.
Der Rat der Stadt Bedburg hat in der
erforderlich sind
N
Anlagen und Vorkehrungen
LPB V
LPB IV
0
5
10
20
50 m
z. B.
LPB V
5.5
Erdbeben
Die
wird durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und
geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen
und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350 000,
Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006)
einzelne
Standorte bestimmt werden. In den Technischen Baubestimmungen des Landes
Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwendung dieser Kartengrundlage hingewiesen.
Die Gemarkung
der Stadt Bedburg ist demnach der Erdbebenzone 2 und der
geologischen Untergrundklasse S zuzuordnen.
DIN 4149:2005-04
in deutschen Erdbebengebieten wurde durch den
Regelsetzer
und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN
1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist zum Zeitpunkt der Bebauungsplanaufstellung noch
nicht bauaufsichtlich
Anwendungsteile, die nicht durch die DIN 4149
abgedeckt werden,
jedoch als Stand der Technik angesehen werden und
sollten entsprechend
werden. Dies betrifft insbesondere DIN EN 1998,
5.6
des Braunkohlenbergbaus
Freizuhaltendes Sichtfeld
(Haltesicht)
...................................................
Kampfmittel
Bei
Auffinden
von
der
Erd-/Bauarbeiten sind die Arbeiten sofort einzustellen und die
Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung
zu benachrichtigen.
den Fall von Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
usw. wird eine
Sicherheitsdetektion empfohlen.
Auf das
das Einbringen von
im Regierungsbezirk
der Bezirksregierung
Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW Rheinland wird hingewiesen.
5.8
zu erhalten. Die Weisung
den Fortgang der Arbeiten ist
Bodenschutz
Auf die Bestimmungen des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) wird
hingewiesen. Bei der Behandlung des abzutragenden Oberbodens gilt
die DIN 18915. Dabei ist u. A. das Blatt 3 (Bodenabtrag, Bodenlagerung,
Bodenschichteneinbau, Bodenlockerung) zu beachten. Die Einrichtung von Baustellen
auf, ist
die Untere
bewirkt wurden, z. B. durch die Versickerung von Treibstoffen oder
Schmiermitteln,
Die
nach dem Nachbarrechtsgesetz
Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW) vom 15. April 1969, zuletzt
durch
Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Februar 2014 (GV. NRW. S. 104) sind zu beachten.
5.7
Sollten bei Bodenbewegungen innerhalb des Plangebiets
Bodenfunde,
Befunde oder
entdeckt werden, so sind diese nach den
und 16
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
der Stadt Bedburg als Untere
oder dem LVR-Amt
Bodendenkmalpflege im Rheinland,
Nideggen,
45 in 52385 Nideggen-Wollersheim, Tel.:
5.9
Artenschutz
Zur Vermeidung von
wie
-
Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW. S.
Bedburg, den ..................................
Artikel 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der
.....................................................
Vorschriften vom 25.06.2015
(GV NRW S. 496).
5.10 Baumschutzsatzung der Stadt Bedburg
Die Baumschutzsatzung der Stadt Bedburg vom 23. Oktober 1986 regelt den Schutz
des Baumbestands innerhalb der
BauGB im Zusammenhang bebauten
Auf die zu beachtenden Bestimmungen der geltenden Baumschutzsatzung der Stadt
Bedburg wird hingewiesen. Die Rodung
bedarf demnach der
Genehmigung durch die Stadt Bedburg bzw. die
des
Rhein-Erft-Kreises.
5.9
Mutterboden, der bei der Errichtung und
baulicher Anlagen sowie bei
wesentlichen anderen
der
ausgehoben wird, ist nach
(BauGB) in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder
Vergeudung zu
Beim Ausbau der
bei Trennung des Ober- und
Unterbodens sowie der Bodenschichten unterschiedlicher Eignungsgruppen sowie bei
der Zwischenlagerung des Bodenmaterials ist DIN 19731 zu beachten.
Treten im Rahmen von Erdbauarbeiten
Z
nahmen in den unter-
des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S.
1057).
bereichen (LPB) siehe textliche
Festsetzungen zum
Bebauungsplan
02425 / 90 39 - 0, Fax.: 02425 / 90 39 - 19 anzuzeigen.
Bodendenkmal und Fundstelle sind
des LVR-Amtes
Bodendenkmalpflege
abzuwarten.
Umwelteinwirkungen i. S. d.
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG) - Grenze
zwischen unterschiedlichen
(LPB):
und abgewogen.
Die Ergebnisse wurden mitgeteilt.
Planinhaltes - Planzeichenverordnung
(PlanVO 1990) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBl.
gegen die Verbote des
Rodungen, nicht zwischen dem 1.
BNatSchG sind
und 30. September
Die
BauGB festgesetzten
zum Anpflanzen von
und sonstigen Bepflanzungen sind
in der
Pflanzperiode
nach Abschluss
von
vorzunehmen.
sind standort- und funktionsgerecht mit einheimischen
Arten aus den entsprechenden, festgesetzten Pflanzenauswahllisten
zu ersetzen. Im Bereich von
ein- und ausfahrten
sowie bei Anschluss anderer
an die
ist auf die Freihaltung
notwendiger Sichtfelder zu achten.
Sonstige Darstellungen
(keine Festsetzungen)
Parzellierungsvorschlag
Vorhandener Baum, teils
mit Angabe der Art und
des Kronendurchmessers
(zum Schutzstatus vgl.
Baumschutzsatzung der
Stadt Bedburg vom
03.10.1986 )
5.12
Unterschiede im
den
zwischen (einzelnen)
sowie der privaten
und
untereinander sind
5.13 Einsehbarkeit von Rechtsvorschriften
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse,
Richtlinien und DIN-Vorschriften)
beim Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung,
- der Stadt Bedburg, Rathaus 1 in 50181 Bedburg
der
eingesehen werden. Herausgeber
DIN-Vorschriften ist das Deutsche Institut
Normung e. V., Berlin. DIN-Vorschriften,
auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, sind
den Beuth Verlag GmbH zu
beziehen. Sie finden jeweils in der bei Rechtskraft dieser Satzung geltenden Fassung
Anwendung.
Bedburg Kirchtroisdorf
Bebauungsplan Nr. 8 "An der Spring/Im Vogelsang"
Entwurf
Flur: 26
Stadt- und Regionalplanung
Dr. Jansen GmbH
06.09.
2017