Daten
Kommune
Bedburg
Größe
562 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
14.09.17, 18:01
Aktualisiert
14.09.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
raskin
Umweltplanung und
Umweltberatung GbR
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
(Artenschutzprüfung Stufe I)
Titel:
Aufstellung des Bebauungsplans „An der Spring“
in Bedburg
Datum:
19. Mai 2017
Auftraggeber:
RWE Power Aktiengesellschaft
Ansprechpartner:
Frau Antonia Kühl
Auftrag vom:
19. April 2017
Projekt-Nr.:
31-17
Auftragnehmer:
raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR
Projektbearbeitung:
M. Sc. Angew. Geographie Verena Niedek
Dipl.-Umweltwiss. Sarah Geilenkirchen
Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin
Kirberichshofer Weg 6, D-52066 Aachen
Fon +49(0)241-53 43 39, Fax +49(0)241-54 36 18, info@raskin-ac.de
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AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“
I
INHALTSVERZEICHNIS
1
Veranlassung ..............................................................................................1
2
Vorgehensweise .........................................................................................1
3
Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ................................................3
4
Vorprüfung des Artenspektrums...............................................................4
4.1 Potentielle Vorkommen im Plangebiet ....................................................4
4.2 Fundorte planungsrelevanter Arten im Plangebiet und Umfeld...............4
4.3 Potenzial-Analyse des Plangebietes.......................................................4
4.4 Einengung des Pools planungsrelevanter Arten .....................................6
5
Vorprüfung der Wirkfaktoren auf den eingeengten Artenpool ...............9
6
Vermeidungsmaßnahmen für europäisch geschützte Vogelarten .........9
7
Artenschutzrechtliche Beurteilung .........................................................10
8
Quellen.......................................................................................................11
Dokumentation
Tab. D1:
Planungsrelevante Arten für den ersten Quadranten des Messtischblattes 5005-1 (Bergheim) in ausgewählten Lebensraumtypen.
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AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“
Veranlassung
Die RWE Power AG plant die Erschließung eines ca. 0,5 ha großen Baugebietes
in Bedburg Kirchtroisdorf. Hierzu soll der Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“
aufgestellt werden.
Im Rahmen der B-Planaufstellung sind artenschutzrechtliche Vorschriften nach
§§ 44 ff. BNatSchG zu berücksichtigen und ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
zur Artenschutzprüfung (ASP Stufe I) zu erstellen.
Die RWE Power AG hat die raskin • Umweltplanung und -beratung GbR am
19. April 2017 mit der Erstellung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages
(ASP I) beauftragt.
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Vorgehensweise
Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange (Stufe I)
Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag (ASP Stufe I) wird unter besonderer Berücksichtigung der Verwaltungsvorschrift Artenschutz (MKULNV 2016) und der
Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung“ (MWEBWV &
MKULNV 2010) durchgeführt. Weiterhin wird der Leitfaden „Methodenhandbuch
zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen - Bestandserfassung und Monitoring" berücksichtigt (MKULNV 2017).
Durch eine überschlägige Prognose wird im Rahmen des artenschutzrechtlichen
Fachbeitrages (ASP Stufe I) geklärt, ob und gegebenenfalls bei welchen Arten
durch das Vorhaben artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können.
Vorprüfung des Artenspektrums (Stufe I.1)
Hierzu wird in einem ersten Arbeitsschritt eine Vorprüfung des Artenspektrums
durchgeführt. Aufgabe ist zu klären, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten
aktuell bekannt oder zu erwarten sind. Das Artenschutzregime bei Planungs- und
Zulassungsverfahren ist nach der Novelle des BNatSchG auf die streng geschützten Arten und die europäischen Vogelarten beschränkt. Zu den europäischen Vogelarten zählen nach der VS-RL alle in Europa heimischen wildlebenden Vogelarten. Streng geschützt sind FFH-Anhang-IV-Arten sowie Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG aufgeführt sind.
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AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“
Zur Einengung des Pools planungsrelevanter Arten wurde das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ ausgewertet. Hierzu erfolgte
zunächst eine Abfrage der auf dem ersten Quadranten des Messtischblatts Bergheim (5005-1) vorkommenden planungsrelevanten Arten (LANUV 2017).
Durch die Verschneidung der Lebensraumansprüche der ermittelten Arten mit der
Biotop- und Habitatausstattung im Plangebiet wird der Artenpool weiter eingeengt.
Zur Ermittlung der Biotop- und Habitatausstattung erfolgte eine Begehung des
Plangebietes am 05.05.2017. Darüber hinaus wurde eine konkrete Abfrage des
Fundortkatasters des LANUV durchgeführt (FOK @LINFOS, Datenanfrage am
25.04.2017).
Vorprüfung der Wirkfaktoren (Stufe I.2)
Im zweiten Arbeitsschritt erfolgt eine Vorprüfung der Wirkfaktoren. Es wird beurteilt, bei welchen (potentiell) im Plangebiet verbreiteten planungsrelevanten Arten
aufgrund der Wirkungen des Vorhabens Konflikte mit den artenschutzrechtlichen
Vorschriften möglich sind.
Nach § 44 I BNatSchG ist es verboten,
wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie
zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus
der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung
liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen
Population einer Art verschlechtert,
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders
geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören,
wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Sollten bei europäisch geschützten Arten Zugriffsverbote des § 44 I BNatSchG
ausgelöst werden, ist eine weiterführende Analyse in Form einer „vertiefenden
Prüfung der Verbotstatbestände (ASP Stufe II)“ erforderlich (MKULNV 2016,
MWEBWV & MKULNV 2010).
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AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“
Abgrenzung des Untersuchungsgebietes
Das ca. 0,5 ha große Plangebiet liegt in Bedburg Kirchtroisdorf (Abb. 1). Auf der
Fläche sind Grünland, Ruderalvegetation und wenige Gehölze zu finden. Sie wird
im Norden von der K37 „An der Spring“ begrenzt, im Westen und Süden durch die
wenig befahrene Straße „Im Vogelsang“. Östlich schließt Wohnsiedlung (Einfamilienhausbebauung mit Gärten) an das B-Plangebiet an.
MKULNV (2017) empfiehlt für kleinflächige Vorhaben oder Vorhaben im bebauten
Innenbereich (§ 34 BauGB) als Untersuchungsgebiet den Vorhabensbereich zuzüglich eines 300 m-Radius abzugrenzen, für größere einen 500 m-Radius. Vorsorglich wird ein 500 m-Radius um das Plangebiet betrachtet.
Abb. 1:
Lage des B-Plangebietes im Raum (Ausschnitt aus der digitalen DTK, Quelle:
Geobasisdaten: Land NRW, 16.05.2017).
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AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“
Vorprüfung des Artenspektrums
4.1 Potentielle Vorkommen im Plangebiet
Das Plangebiet liegt auf dem ersten Quadranten des Messtischblatts Bergheim
(5005-1). Für diesen Quadranten sind insgesamt 34 planungsrelevante Arten gemeldet (LANUV 2017). Das Gros der Arten stellen die Vögel mit 33 Arten. Hinzu
kommt die Haselmaus als Vertreterin der Säugetierarten.
4.2 Fundorte planungsrelevanter Arten im Plangebiet und Umfeld
Das Fundortkataster @LINFOS des LANUV enthält keine Informationen zu konkreten Fundpunkten planungsrelevanter Arten im 500 m - Radius um das Plangebiet (E-Mail von Frau Kreil am 05.05.2017).
4.3 Potenzial-Analyse des Plangebietes
Ergänzend zu den oben erläuterten Datenabfragen wurde zur Beurteilung der Habitatausstattung eine Geländebegehung durchgeführt.
Das Plangebiet ist größtenteils eine Grünfläche, auf der eine Rosskastanie, eine
Birke und eine Hecke aus Ziersträuchern zu finden sind (Abb. 2). Baumhöhlen
oder Rindenspalten konnten weder in der Birke, noch in der Rosskastanie festgestellt werden. Einschränkend ist aber zu bemerken, dass die Rosskastanie schwer
einsichtig war, da sie sich im belaubten Zustand befand. Ebenfalls auf der Fläche
vorhanden sind ein kleiner geschotterter Lagerplatz und eine Fläche mit schütterer Ruderalvegetation (Abb. 3), welche von einer kleinen Böschung eingefasst ist
und die ca. 50 cm tiefer liegt als die umgebende Grünfläche. Auf Vernässung oder
zeitweise stehendes Wasser deutet hier die Vegetation allerdings nicht hin, sondern eher auf warme und trockene Standortverhältnisse (z.B. durch das Vorkommen der Königskerze, Verbascum spec.).
Während der Begehung konnten verschiedene europäische Vogelarten erfasst
werden. Diese waren Kohlmeise, Amsel, Ringeltaube, Grünfink, Dohle, Stieglitz,
Star, Buchfink, Hausrotschwanz und Haussperling, welche sich in den Gehölzen
oder der direkten Umgebung der Fläche des B-Plans aufhielten. Die Haussperlinge nutzten die Hecke aus Ziersträuchern als Nahrungshabitat. Zwar konnten in
der Birke und der Rosskastanie keine Nester festgestellt werden, einzelne Brutvorkommen allgemein häufiger und ungefährdeter Vogelarten im Plangebiet sind
aber nicht auszuschließen.
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AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“
Abb. 2:
Blick von Westen in Richtung Osten auf Birke und Rosskastanie im südlichen
B-Plangebiet. Die kleine geschotterte Fläche am rechten Bildrand ist ebenfalls
zu erkennen (Foto vom 05.05.2017).
Abb. 3:
Die Fläche mit ruderaler Vegetation im Norden des B-Plangebietes liegt etwas
tiefer als das übrige Grünland, Blickrichtung von Osten in Richtung Westen
(Foto vom 05.05.2017).
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AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“
4.4 Einengung des Pools planungsrelevanter Arten
Im Plangebiet sind die Lebensraumtypen „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“, „Fettwiesen und –
weiden“ sowie „Brachen“ zu betrachten. In diesem Lebensraumtypen können 24
der 34 auf dem Messtischblattquadranten gemeldeten planungsrelevanten Arten
potentiell vorkommen (Tab. D1). Bei einigen Arten kann ein Vorkommen aufgrund
ihrer speziellen Habitatansprüche in Verschneidung mit der Habitatausstattung
vor Ort jedoch im Vorhinein sicher ausgeschlossen werden.
Die Haselmaus kann im B-Plangebiet nicht vorkommen. Sie benötigt eine nahrungs- und deckungsreiche Gehölzflora, die zudem sehr unterschiedlich zusammengesetzt sein soll um ihr über die gesamte Aktivitätsperiode Nahrungsmöglichkeiten zu bieten (LANUV 2017). Das B-Plangebiet ist somit für die Haselmaus
ungeeignet.
Für einige planungsrelevante Vogelarten können die Biotoptypen im B-Plangebiet
potentiell als Nahrungshabitat dienen (grau markierte Bereiche in Tab. D1). Für
diese Arten ist eine potentielle Betroffenheit im Sinne einer erheblichen Störung,
welche den Erhaltungszustand der Lokalpopulation verschlechtert, von vornherein
auszuschließen, da das B-Plangebiet alleine schon aufgrund seiner geringen
Größe für keine der acht auf dem Messtischblattquadranten gemeldeten Nahrungsgäste essentiell ist. Nahrungshabitate sind auch bei Überplanung der Fläche
im direkten Umfeld noch weiterhin vorhanden. Bei Umsetzung des BPlanvorhabens kann es somit auch für die gemeldeten Nahrungsgäste im Höchstfall zu einer Beeinträchtigung nicht essentieller Nahrungsbereiche kommen, was
keinen Verbotstatbestand erfüllt (MKULNV 2016).
Einige gemeldete planungsrelevante Vogelarten können die Biotoptypen im BPlangebiet potentiell als Bruthabitat nutzen. Diese werden nachfolgend betrachtet.
Die Feldlerche benötigt eine offene Feldflur. Sie nimmt in erster Linie ihre Umwelt
optisch wahr und hält zu vertikalen Landschaftselementen relativ große Abstände
(i.d.R. >100 m) ein (BMVBS 2010). Straßen oder Gebäudekulissen meidet sie.
Ein Vorkommen der Feldlerche im B-Plangebiet ist folglich auszuschließen.
Auch Vorkommen von Wachtel und Rebhuhn, die ebenfalls offene Kulturlandschaften besiedeln, sind auszuschließen. Beide Arten bevorzugen Ackerflächen,
Brachen und Grünländer, die ausreichend Deckung bieten.
Offene Feldflur in Kombination mit Gewässern dient dem Graureiher als Lebensstätte (LANUV 2017). Sein Vorkommen im B-Plangebiet ist auszuschließen, zumal er als Koloniebrüter auffällige Nester anlegt, die nicht festegestellt werden
konnte.
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Der Wiesenpieper, dessen Lebensraum aus offenen, baum- und straucharmen
feuchten Flächen mit höheren Singwarten besteht (z.B. extensiv genutzte, frische
bis feuchte Dauergrünländer, Heideflächen und Moore, LANUV 2017), findet im
Plangebiet ebenfalls keine geeignete Habitatausstattung. Gleiches gilt für den
Baumfalken, der ähnliche Habitatansprüche hat und darüber hinaus zur Brutplatzanlage lichte Altholzbestände, Feldgehölze, Baumreihe oder Waldränder benötigt.
Der Turmfalke brütet zwar u.a. auch in alten Krähennestern in Bäumen, jedoch
werden wesentlich häufiger Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden (z.B. an Hochhäusern, Scheunen, Ruinen,
Brücken) genutzt (LANUV 2017). Allenfalls könnte ihm das Gebiet als Nahrungshabitat dienen (Schlussfolgerung für Nahrungsgäste s.o.).
Dem Steinkauz dienen als Brutplatz Baumhöhlen (v.a. in Obstbäumen, Kopfweiden), Höhlen und Nischen in Gebäuden und Viehställen oder Nistkästen
(LANUV 2017). In seinem Jagdgebiet bevorzugt er kurzrasige Viehweiden sowie
Streuobstgärten. Sein Vorkommen im Plangebiet ist auszuschließen.
Zwar kann der Mäusebussard potentiell in Einzelbäumen seinen Horst anlegen,
jedoch gab es hierfür während der Geländebegehung keinerlei Hinweise, weshalb
ein Brutvorkommen ausgeschlossen werden kann.
Der Feldschwirl bevorzugt gebüschreiche, feuchte Extensivgrünländer, größere
Waldlichtungen, grasreiche Heidegebiete sowie Verlandungszonen von Gewässern und legt sein Nest in Bodennähe oder unmittelbar am Boden in Pflanzenhorsten an (LANUV 2017). Das Plangebiet ist somit für ihn ungeeignet.
Die Nachtigall besiedelt vorwiegend gebüschreiche Ränder von Laub- und
Mischwäldern, Feldgehölze, Gebüsche, Hecken sowie naturnahe Parkanlagen
und Dämme. Dabei sucht sie die Nähe zu Gewässern, Feuchtgebieten oder Auen
(LANUV 2017). Ein Brutrevier der Nachtigall im Plangebiet ist aufgrund ihrer Habitatansprüche auszuschließen. Gleichermaßen gilt dies für ein Vorkommen des
Pirols. Auch er sucht die Nähe zu Gewässern und brütet in lichten, feuchten und
sonnigen Laubwäldern, Auwäldern und Feuchtwäldern.
Der Kampfläufer, der als „rastend“ auf dem Messtischblattquadranten gemeldet
ist, kommt nicht im B-Plangebiet vor. Er bevorzugt nahrungsreiche Flachwasserzonen und Schlammufer, überschwemmte Grünlandflächen in Gewässernähe,
Verrieselungsflächen oder mit Blänken durchsetztes Feuchtgrünland als Rastgebiet (LANUV 2017).
Die Turteltaube, die in offenen bis halboffenen Parklandschaften mit einem
Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen vorkommen kann, ist im Plangebiet auszuschließen. „Im Siedlungsbereich kommt die Turteltaube eher selten vor, dann
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AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“
werden verwilderte Gärten, größere Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfe besiedelt.“ (LANUV 2017)
Der Kiebitz als Charaktervogel offener Grünlandgebiete bevorzugt feuchte, extensiv genutzte Wiesen und Weiden sowie Äcker, die im Plangebiet nicht zu finden sind.
Vorkommen der gemeldeten planungsrelevanten Arten im B-Plangebiet sind somit
auszuschließen.
§ 44 I BNatSchG ist neben den planungsrelevanten Vogelarten auch für alle weiteren heimischen Vogelarten als europäisch geschützte Arten zu beachten. Dies
gilt, auch wenn im Regelfall davon ausgegangen werden kann, dass wegen ihrer
Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes („Allerweltsarten“) bei Eingriffen nicht gegen die Verbote des § 44 I BNatSchG verstoßen wird und diese in Planungs- und Zulassungsverfahren nicht artenschutzrechtlich zu untersuchen sind.
Fortpflanzungs- und Ruhestätten einzelner häufiger und ungefährdeter europäischer Vogelarten können im B-Plangebiet nicht ausgeschlossen werden (z.B.
Ringeltaube, Amsel oder Buchfink). Der eingeengte Artenpool beschränkt sich
somit auf die allgemein häufigen nicht planungsrelevanten Vogelarten.
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Vorprüfung der Wirkfaktoren auf den eingeengten Artenpool
Zu den Wirkfaktoren auf die europäischen Vogelarten gehört in erster Linie der
dauerhafte Verlust von Grünfläche, ruderaler Fläche und Gehölzen als potentielle
Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Hinzu kommen temporäre optische und akustische Störungen sowie ein Tötungsrisiko von Einzelindividuen während der Bauarbeiten. Für die anpassungsfähigen, im Plangebiet vorkommenden „Allerweltsarten“, die sich landesweit in einem günstigen Erhaltungszustand befinden, kann in
Anlehnung an MKULNV (2016) davon ausgegangen werden, dass in diesem Fall
nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird (d.h. keine
erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen
oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Zur Vermeidung der
Tötung von Einzelindividuen während der Bauarbeiten ist die Einhaltung eines
Bauzeitenfensters sinnvoll (s. Kap. 6).
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Vermeidungsmaßnahmen für europäisch geschützte Vogelarten
Aus artenschutzfachlicher Sicht empfiehlt sich bezüglich aller europäisch geschützten Vogelarten durch ein Bauzeitenfenster für die Baufeldfreimachung auszuschließen, dass Einzelindividuen während der Bauarbeiten zu Schaden kommen.
Hierzu ist die Baufeldräumung (vor allem die Entnahme der Gehölze) außerhalb
der Brutperiode europäischer Vogelarten durchzuführen. Es ergibt sich ein Zeitfenster zwischen Ende August und Ende Februar, unter dessen Beachtung die
Wahrscheinlichkeit des Tötens von Einzelindividuen durch das Vernichten von
Niststandorten oder Bruten bei der Baufeldräumung sicher ausgeschlossen wird.1
1
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass laut § 39 Abs. 5 BNatSchG Gehölzentnahmen ohne
Sondergenehmigung nur im Zeitraum vom 01.10. bis 28.02. durchzuführen sind.
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AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“
Artenschutzrechtliche Beurteilung
Artenschutzrechtlich relevante Vorkommen planungsrelevanter Arten im Plangebiet und seiner Umgebung sind auf Grundlage der in Kap. 4 durchgeführten Vorprüfung des Artenspektrums auszuschließen. Der Eintritt von Verbotstatbeständen nach § 44 I BNatSchG kann für die am Planstandort potentiell vorkommenden
allgemein häufigen europäischen Brutvogelarten unter Beachtung der in Kap. 6
aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen sicher ausgeschlossen werden. Eine Artzu-Art Analyse mit Erfassungen (ASP Stufe II) ist nicht erforderlich.
Aachen, den 19. Mai 2017
M.Sc. Angew. Geogr. Verena Niedek
Dipl.-Umweltwiss. Sarah Geilenkirchen
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AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“
8 Quellen
BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) (2010): Arbeitshilfe
Vögel und Straßenverkehr. – Ergebnis des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens FE 02.286/2007/LRB. – Bearbeiter: Garniel, A. & Mierwald, U.; KIfL Kiel.
LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2017): Fachinformationssystem „Geschützte Arten in NRW“ - http://www. naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe, letzter Zugriff am 16.05.2017.
MKULNV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND
VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN) (2016): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). - Rd.Erl. d. Ministeriums für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW v.
06.06.2016, - III-4 - 615.17.03.13 –Düsseldorf.
MKULNV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND
VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN) (2017): Leitfaden
„Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen Bestandserfassung und Monitoring-". - Forschungsprojekt d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW v.
09.03.2017, - III 4 - 616.06.01.17 –Düsseldorf.
MWEBWV (Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW) &
MKULNV (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) (2010): Artenschutz in der
Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben - Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010.
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AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“
Dok.
Dokumentation
Tab. D1:
Planungsrelevante Arten für den ersten Quadranten des Messtischblattes 5005-1 (Bergheim) in ausgewählten Lebensraumtypen.
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Dok.
AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“
Tab. D1: Planungsrelevante Arten im ersten Quadranten des Messtischblattes Bergheim (5005-1) in ausgewählten
Lebensraumtypen
Erläuterungen:
Status: Nv = Nachweis ab 2000 vorhanden, Bv = Nachweis Brutvorkommen ab 2000 vorhanden, NRWv = Nachweis Rast/Wintervorkommen ab 2000
vorhanden
EHZ: Erhaltungszustand in der atlantischen Region von NRW, G = gut, U = ungünstig, S = schlecht, - = Tendenz abnehmend
Lebensstättenkategorien in den verschiedenen Biotoptypen: FoRu - Fortpflanzung- und Ruhestätte (Vorkommen im Lebensraum), (FoRu) - Fortpflanzung- und Ruhestätte (potentielles Vorkommen im Lebensraum), FoRu! - Fortpflanzung- und Ruhestätte (Hauptvorkommen im Lebensraum),
Ru - Ruhestätte (Vorkommen im Lebensraum), Na - Nahrungshabitat (Vorkommen im Lebensraum), (Na) - Nahrungshabitat (potentielles Vorkommen im Lebensraum)
grau unterlegt: Nahrungsgäste
alle Angaben nach LANUV (2017)
Art
Status
Wissenschaftlicher Name Deutscher Name
EHZ
Kleingehölze,
Gärten,
(ATL)
Einzelnbäume
Siedlungsbrachen
FoRu
(FoRu)
Fettwiesen
Brachen
FoRu!
FoRu!
FoRu
(FoRu)
Säugetiere
Muscardinus avellanarius
Haselmaus
Nv
G
Alauda arvensis
Feldlerche
Bv
U-
Alcedo atthis
Eisvogel
Bv
G
Anthus pratensis
Wiesenpieper
Bv
S
Ardea cinerea
Graureiher
Bv
G
(FoRu)
Na
Na
Asio otus
Waldohreule
Bv
U
Na
Na
(Na)
(Na)
Athene noctua
Steinkauz
Bv
G-
(FoRu)
(FoRu)
Na
Na
Vögel
(Na)
raskin
Dok.
AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“
Fortsetzung Tab. D1
Art
Status
Wissenschaftlicher Name Deutscher Name
EHZ
Kleingehölze,
Gärten,
(ATL)
Einzelnbäume
Siedlungsbrachen
(FoRu)
Fettwiesen
Brachen
Na
(Na)
(FoRu)
FoRu!
(Na)
(Na)
Na
Na
(Na)
(Na)
Vögel
Buteo buteo
Mäusebussard
Bv
G
Coturnix coturnix
Wachtel
Bv
U
Cuculus canorus
Kuckuck
Bv
U-
Delichon urbicum
Mehlschwalbe
Bv
U
Falco subbuteo
Baumfalke
Bv
U
(FoRu)
Falco tinnunculus
Turmfalke
Bv
G
(FoRu)
Na
Na
Na
Hirundo rustica
Rauchschwalbe
Bv
U
(Na)
Na
Na
(Na)
Locustella naevia
Feldschwirl
Bv
U
FoRu
(FoRu)
FoRu
Luscinia megarhynchos
Nachtigall
Bv
G
FoRu!
FoRu
Oriolus oriolus
Pirol
Bv
U-
FoRu
(FoRu)
Passer montanus
Feldsperling
Bv
U
(Na)
Na
Na
Na
Perdix perdix
Rebhuhn
Bv
S
(FoRu)
FoRu
FoRu!
Philomachus pugnax
Kampfläufer
NRWv
U
Streptopelia turtur
Turteltaube
Bv
S
FoRu
(Na)
(Na)
Na
Strix aluco
Waldkauz
Bv
G
Na
Na
(Na)
Na
Tyto alba
Schleiereule
Bv
G
Na
Na
Na
Na
Vanellus vanellus
Kiebitz
Bv
U-
FoRu
FoRu
Vanellus vanellus
Kiebitz
NRWv
U-
Ru, Na
Na
FoRu
Ru, Na