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Beschlussvorlage (Artenschutzprüfung Stufe 1)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
562 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
14.09.17, 18:01
Aktualisiert
14.09.17, 18:01

Inhalt der Datei

raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Artenschutzprüfung Stufe I) Titel: Aufstellung des Bebauungsplans „An der Spring“ in Bedburg Datum: 19. Mai 2017 Auftraggeber: RWE Power Aktiengesellschaft Ansprechpartner: Frau Antonia Kühl Auftrag vom: 19. April 2017 Projekt-Nr.: 31-17 Auftragnehmer: raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR Projektbearbeitung: M. Sc. Angew. Geographie Verena Niedek Dipl.-Umweltwiss. Sarah Geilenkirchen Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin Kirberichshofer Weg 6, D-52066 Aachen Fon +49(0)241-53 43 39, Fax +49(0)241-54 36 18, info@raskin-ac.de raskin AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“ I INHALTSVERZEICHNIS 1 Veranlassung ..............................................................................................1 2 Vorgehensweise .........................................................................................1 3 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ................................................3 4 Vorprüfung des Artenspektrums...............................................................4 4.1 Potentielle Vorkommen im Plangebiet ....................................................4 4.2 Fundorte planungsrelevanter Arten im Plangebiet und Umfeld...............4 4.3 Potenzial-Analyse des Plangebietes.......................................................4 4.4 Einengung des Pools planungsrelevanter Arten .....................................6 5 Vorprüfung der Wirkfaktoren auf den eingeengten Artenpool ...............9 6 Vermeidungsmaßnahmen für europäisch geschützte Vogelarten .........9 7 Artenschutzrechtliche Beurteilung .........................................................10 8 Quellen.......................................................................................................11 Dokumentation Tab. D1: Planungsrelevante Arten für den ersten Quadranten des Messtischblattes 5005-1 (Bergheim) in ausgewählten Lebensraumtypen. raskin 1 AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“ Veranlassung Die RWE Power AG plant die Erschließung eines ca. 0,5 ha großen Baugebietes in Bedburg Kirchtroisdorf. Hierzu soll der Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“ aufgestellt werden. Im Rahmen der B-Planaufstellung sind artenschutzrechtliche Vorschriften nach §§ 44 ff. BNatSchG zu berücksichtigen und ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung (ASP Stufe I) zu erstellen. Die RWE Power AG hat die raskin • Umweltplanung und -beratung GbR am 19. April 2017 mit der Erstellung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (ASP I) beauftragt. 2 Vorgehensweise Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange (Stufe I) Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag (ASP Stufe I) wird unter besonderer Berücksichtigung der Verwaltungsvorschrift Artenschutz (MKULNV 2016) und der Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung“ (MWEBWV & MKULNV 2010) durchgeführt. Weiterhin wird der Leitfaden „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen - Bestandserfassung und Monitoring" berücksichtigt (MKULNV 2017). Durch eine überschlägige Prognose wird im Rahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (ASP Stufe I) geklärt, ob und gegebenenfalls bei welchen Arten durch das Vorhaben artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Vorprüfung des Artenspektrums (Stufe I.1) Hierzu wird in einem ersten Arbeitsschritt eine Vorprüfung des Artenspektrums durchgeführt. Aufgabe ist zu klären, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten aktuell bekannt oder zu erwarten sind. Das Artenschutzregime bei Planungs- und Zulassungsverfahren ist nach der Novelle des BNatSchG auf die streng geschützten Arten und die europäischen Vogelarten beschränkt. Zu den europäischen Vogelarten zählen nach der VS-RL alle in Europa heimischen wildlebenden Vogelarten. Streng geschützt sind FFH-Anhang-IV-Arten sowie Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG aufgeführt sind. 1 raskin AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“ Zur Einengung des Pools planungsrelevanter Arten wurde das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ ausgewertet. Hierzu erfolgte zunächst eine Abfrage der auf dem ersten Quadranten des Messtischblatts Bergheim (5005-1) vorkommenden planungsrelevanten Arten (LANUV 2017). Durch die Verschneidung der Lebensraumansprüche der ermittelten Arten mit der Biotop- und Habitatausstattung im Plangebiet wird der Artenpool weiter eingeengt. Zur Ermittlung der Biotop- und Habitatausstattung erfolgte eine Begehung des Plangebietes am 05.05.2017. Darüber hinaus wurde eine konkrete Abfrage des Fundortkatasters des LANUV durchgeführt (FOK @LINFOS, Datenanfrage am 25.04.2017). Vorprüfung der Wirkfaktoren (Stufe I.2) Im zweiten Arbeitsschritt erfolgt eine Vorprüfung der Wirkfaktoren. Es wird beurteilt, bei welchen (potentiell) im Plangebiet verbreiteten planungsrelevanten Arten aufgrund der Wirkungen des Vorhabens Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften möglich sind. Nach § 44 I BNatSchG ist es verboten,  wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,  wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,  Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,  wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Sollten bei europäisch geschützten Arten Zugriffsverbote des § 44 I BNatSchG ausgelöst werden, ist eine weiterführende Analyse in Form einer „vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände (ASP Stufe II)“ erforderlich (MKULNV 2016, MWEBWV & MKULNV 2010). 2 raskin 3 AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“ Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Das ca. 0,5 ha große Plangebiet liegt in Bedburg Kirchtroisdorf (Abb. 1). Auf der Fläche sind Grünland, Ruderalvegetation und wenige Gehölze zu finden. Sie wird im Norden von der K37 „An der Spring“ begrenzt, im Westen und Süden durch die wenig befahrene Straße „Im Vogelsang“. Östlich schließt Wohnsiedlung (Einfamilienhausbebauung mit Gärten) an das B-Plangebiet an. MKULNV (2017) empfiehlt für kleinflächige Vorhaben oder Vorhaben im bebauten Innenbereich (§ 34 BauGB) als Untersuchungsgebiet den Vorhabensbereich zuzüglich eines 300 m-Radius abzugrenzen, für größere einen 500 m-Radius. Vorsorglich wird ein 500 m-Radius um das Plangebiet betrachtet. Abb. 1: Lage des B-Plangebietes im Raum (Ausschnitt aus der digitalen DTK, Quelle: Geobasisdaten: Land NRW, 16.05.2017). 3 raskin 4 AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“ Vorprüfung des Artenspektrums 4.1 Potentielle Vorkommen im Plangebiet Das Plangebiet liegt auf dem ersten Quadranten des Messtischblatts Bergheim (5005-1). Für diesen Quadranten sind insgesamt 34 planungsrelevante Arten gemeldet (LANUV 2017). Das Gros der Arten stellen die Vögel mit 33 Arten. Hinzu kommt die Haselmaus als Vertreterin der Säugetierarten. 4.2 Fundorte planungsrelevanter Arten im Plangebiet und Umfeld Das Fundortkataster @LINFOS des LANUV enthält keine Informationen zu konkreten Fundpunkten planungsrelevanter Arten im 500 m - Radius um das Plangebiet (E-Mail von Frau Kreil am 05.05.2017). 4.3 Potenzial-Analyse des Plangebietes Ergänzend zu den oben erläuterten Datenabfragen wurde zur Beurteilung der Habitatausstattung eine Geländebegehung durchgeführt. Das Plangebiet ist größtenteils eine Grünfläche, auf der eine Rosskastanie, eine Birke und eine Hecke aus Ziersträuchern zu finden sind (Abb. 2). Baumhöhlen oder Rindenspalten konnten weder in der Birke, noch in der Rosskastanie festgestellt werden. Einschränkend ist aber zu bemerken, dass die Rosskastanie schwer einsichtig war, da sie sich im belaubten Zustand befand. Ebenfalls auf der Fläche vorhanden sind ein kleiner geschotterter Lagerplatz und eine Fläche mit schütterer Ruderalvegetation (Abb. 3), welche von einer kleinen Böschung eingefasst ist und die ca. 50 cm tiefer liegt als die umgebende Grünfläche. Auf Vernässung oder zeitweise stehendes Wasser deutet hier die Vegetation allerdings nicht hin, sondern eher auf warme und trockene Standortverhältnisse (z.B. durch das Vorkommen der Königskerze, Verbascum spec.). Während der Begehung konnten verschiedene europäische Vogelarten erfasst werden. Diese waren Kohlmeise, Amsel, Ringeltaube, Grünfink, Dohle, Stieglitz, Star, Buchfink, Hausrotschwanz und Haussperling, welche sich in den Gehölzen oder der direkten Umgebung der Fläche des B-Plans aufhielten. Die Haussperlinge nutzten die Hecke aus Ziersträuchern als Nahrungshabitat. Zwar konnten in der Birke und der Rosskastanie keine Nester festgestellt werden, einzelne Brutvorkommen allgemein häufiger und ungefährdeter Vogelarten im Plangebiet sind aber nicht auszuschließen. 4 raskin AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“ Abb. 2: Blick von Westen in Richtung Osten auf Birke und Rosskastanie im südlichen B-Plangebiet. Die kleine geschotterte Fläche am rechten Bildrand ist ebenfalls zu erkennen (Foto vom 05.05.2017). Abb. 3: Die Fläche mit ruderaler Vegetation im Norden des B-Plangebietes liegt etwas tiefer als das übrige Grünland, Blickrichtung von Osten in Richtung Westen (Foto vom 05.05.2017). 5 raskin AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“ 4.4 Einengung des Pools planungsrelevanter Arten Im Plangebiet sind die Lebensraumtypen „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“, „Fettwiesen und – weiden“ sowie „Brachen“ zu betrachten. In diesem Lebensraumtypen können 24 der 34 auf dem Messtischblattquadranten gemeldeten planungsrelevanten Arten potentiell vorkommen (Tab. D1). Bei einigen Arten kann ein Vorkommen aufgrund ihrer speziellen Habitatansprüche in Verschneidung mit der Habitatausstattung vor Ort jedoch im Vorhinein sicher ausgeschlossen werden. Die Haselmaus kann im B-Plangebiet nicht vorkommen. Sie benötigt eine nahrungs- und deckungsreiche Gehölzflora, die zudem sehr unterschiedlich zusammengesetzt sein soll um ihr über die gesamte Aktivitätsperiode Nahrungsmöglichkeiten zu bieten (LANUV 2017). Das B-Plangebiet ist somit für die Haselmaus ungeeignet. Für einige planungsrelevante Vogelarten können die Biotoptypen im B-Plangebiet potentiell als Nahrungshabitat dienen (grau markierte Bereiche in Tab. D1). Für diese Arten ist eine potentielle Betroffenheit im Sinne einer erheblichen Störung, welche den Erhaltungszustand der Lokalpopulation verschlechtert, von vornherein auszuschließen, da das B-Plangebiet alleine schon aufgrund seiner geringen Größe für keine der acht auf dem Messtischblattquadranten gemeldeten Nahrungsgäste essentiell ist. Nahrungshabitate sind auch bei Überplanung der Fläche im direkten Umfeld noch weiterhin vorhanden. Bei Umsetzung des BPlanvorhabens kann es somit auch für die gemeldeten Nahrungsgäste im Höchstfall zu einer Beeinträchtigung nicht essentieller Nahrungsbereiche kommen, was keinen Verbotstatbestand erfüllt (MKULNV 2016). Einige gemeldete planungsrelevante Vogelarten können die Biotoptypen im BPlangebiet potentiell als Bruthabitat nutzen. Diese werden nachfolgend betrachtet. Die Feldlerche benötigt eine offene Feldflur. Sie nimmt in erster Linie ihre Umwelt optisch wahr und hält zu vertikalen Landschaftselementen relativ große Abstände (i.d.R. >100 m) ein (BMVBS 2010). Straßen oder Gebäudekulissen meidet sie. Ein Vorkommen der Feldlerche im B-Plangebiet ist folglich auszuschließen. Auch Vorkommen von Wachtel und Rebhuhn, die ebenfalls offene Kulturlandschaften besiedeln, sind auszuschließen. Beide Arten bevorzugen Ackerflächen, Brachen und Grünländer, die ausreichend Deckung bieten. Offene Feldflur in Kombination mit Gewässern dient dem Graureiher als Lebensstätte (LANUV 2017). Sein Vorkommen im B-Plangebiet ist auszuschließen, zumal er als Koloniebrüter auffällige Nester anlegt, die nicht festegestellt werden konnte. 6 raskin AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“ Der Wiesenpieper, dessen Lebensraum aus offenen, baum- und straucharmen feuchten Flächen mit höheren Singwarten besteht (z.B. extensiv genutzte, frische bis feuchte Dauergrünländer, Heideflächen und Moore, LANUV 2017), findet im Plangebiet ebenfalls keine geeignete Habitatausstattung. Gleiches gilt für den Baumfalken, der ähnliche Habitatansprüche hat und darüber hinaus zur Brutplatzanlage lichte Altholzbestände, Feldgehölze, Baumreihe oder Waldränder benötigt. Der Turmfalke brütet zwar u.a. auch in alten Krähennestern in Bäumen, jedoch werden wesentlich häufiger Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden (z.B. an Hochhäusern, Scheunen, Ruinen, Brücken) genutzt (LANUV 2017). Allenfalls könnte ihm das Gebiet als Nahrungshabitat dienen (Schlussfolgerung für Nahrungsgäste s.o.). Dem Steinkauz dienen als Brutplatz Baumhöhlen (v.a. in Obstbäumen, Kopfweiden), Höhlen und Nischen in Gebäuden und Viehställen oder Nistkästen (LANUV 2017). In seinem Jagdgebiet bevorzugt er kurzrasige Viehweiden sowie Streuobstgärten. Sein Vorkommen im Plangebiet ist auszuschließen. Zwar kann der Mäusebussard potentiell in Einzelbäumen seinen Horst anlegen, jedoch gab es hierfür während der Geländebegehung keinerlei Hinweise, weshalb ein Brutvorkommen ausgeschlossen werden kann. Der Feldschwirl bevorzugt gebüschreiche, feuchte Extensivgrünländer, größere Waldlichtungen, grasreiche Heidegebiete sowie Verlandungszonen von Gewässern und legt sein Nest in Bodennähe oder unmittelbar am Boden in Pflanzenhorsten an (LANUV 2017). Das Plangebiet ist somit für ihn ungeeignet. Die Nachtigall besiedelt vorwiegend gebüschreiche Ränder von Laub- und Mischwäldern, Feldgehölze, Gebüsche, Hecken sowie naturnahe Parkanlagen und Dämme. Dabei sucht sie die Nähe zu Gewässern, Feuchtgebieten oder Auen (LANUV 2017). Ein Brutrevier der Nachtigall im Plangebiet ist aufgrund ihrer Habitatansprüche auszuschließen. Gleichermaßen gilt dies für ein Vorkommen des Pirols. Auch er sucht die Nähe zu Gewässern und brütet in lichten, feuchten und sonnigen Laubwäldern, Auwäldern und Feuchtwäldern. Der Kampfläufer, der als „rastend“ auf dem Messtischblattquadranten gemeldet ist, kommt nicht im B-Plangebiet vor. Er bevorzugt nahrungsreiche Flachwasserzonen und Schlammufer, überschwemmte Grünlandflächen in Gewässernähe, Verrieselungsflächen oder mit Blänken durchsetztes Feuchtgrünland als Rastgebiet (LANUV 2017). Die Turteltaube, die in offenen bis halboffenen Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen vorkommen kann, ist im Plangebiet auszuschließen. „Im Siedlungsbereich kommt die Turteltaube eher selten vor, dann 7 raskin AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“ werden verwilderte Gärten, größere Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfe besiedelt.“ (LANUV 2017) Der Kiebitz als Charaktervogel offener Grünlandgebiete bevorzugt feuchte, extensiv genutzte Wiesen und Weiden sowie Äcker, die im Plangebiet nicht zu finden sind. Vorkommen der gemeldeten planungsrelevanten Arten im B-Plangebiet sind somit auszuschließen. § 44 I BNatSchG ist neben den planungsrelevanten Vogelarten auch für alle weiteren heimischen Vogelarten als europäisch geschützte Arten zu beachten. Dies gilt, auch wenn im Regelfall davon ausgegangen werden kann, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes („Allerweltsarten“) bei Eingriffen nicht gegen die Verbote des § 44 I BNatSchG verstoßen wird und diese in Planungs- und Zulassungsverfahren nicht artenschutzrechtlich zu untersuchen sind. Fortpflanzungs- und Ruhestätten einzelner häufiger und ungefährdeter europäischer Vogelarten können im B-Plangebiet nicht ausgeschlossen werden (z.B. Ringeltaube, Amsel oder Buchfink). Der eingeengte Artenpool beschränkt sich somit auf die allgemein häufigen nicht planungsrelevanten Vogelarten. 8 raskin 5 AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“ Vorprüfung der Wirkfaktoren auf den eingeengten Artenpool Zu den Wirkfaktoren auf die europäischen Vogelarten gehört in erster Linie der dauerhafte Verlust von Grünfläche, ruderaler Fläche und Gehölzen als potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Hinzu kommen temporäre optische und akustische Störungen sowie ein Tötungsrisiko von Einzelindividuen während der Bauarbeiten. Für die anpassungsfähigen, im Plangebiet vorkommenden „Allerweltsarten“, die sich landesweit in einem günstigen Erhaltungszustand befinden, kann in Anlehnung an MKULNV (2016) davon ausgegangen werden, dass in diesem Fall nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird (d.h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Zur Vermeidung der Tötung von Einzelindividuen während der Bauarbeiten ist die Einhaltung eines Bauzeitenfensters sinnvoll (s. Kap. 6). 6 Vermeidungsmaßnahmen für europäisch geschützte Vogelarten Aus artenschutzfachlicher Sicht empfiehlt sich bezüglich aller europäisch geschützten Vogelarten durch ein Bauzeitenfenster für die Baufeldfreimachung auszuschließen, dass Einzelindividuen während der Bauarbeiten zu Schaden kommen. Hierzu ist die Baufeldräumung (vor allem die Entnahme der Gehölze) außerhalb der Brutperiode europäischer Vogelarten durchzuführen. Es ergibt sich ein Zeitfenster zwischen Ende August und Ende Februar, unter dessen Beachtung die Wahrscheinlichkeit des Tötens von Einzelindividuen durch das Vernichten von Niststandorten oder Bruten bei der Baufeldräumung sicher ausgeschlossen wird.1 1 Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass laut § 39 Abs. 5 BNatSchG Gehölzentnahmen ohne Sondergenehmigung nur im Zeitraum vom 01.10. bis 28.02. durchzuführen sind. 9 raskin 7 AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“ Artenschutzrechtliche Beurteilung Artenschutzrechtlich relevante Vorkommen planungsrelevanter Arten im Plangebiet und seiner Umgebung sind auf Grundlage der in Kap. 4 durchgeführten Vorprüfung des Artenspektrums auszuschließen. Der Eintritt von Verbotstatbeständen nach § 44 I BNatSchG kann für die am Planstandort potentiell vorkommenden allgemein häufigen europäischen Brutvogelarten unter Beachtung der in Kap. 6 aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen sicher ausgeschlossen werden. Eine Artzu-Art Analyse mit Erfassungen (ASP Stufe II) ist nicht erforderlich. Aachen, den 19. Mai 2017 M.Sc. Angew. Geogr. Verena Niedek Dipl.-Umweltwiss. Sarah Geilenkirchen 10 raskin AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“ 8 Quellen BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. – Ergebnis des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens FE 02.286/2007/LRB. – Bearbeiter: Garniel, A. & Mierwald, U.; KIfL Kiel. LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2017): Fachinformationssystem „Geschützte Arten in NRW“ - http://www. naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe, letzter Zugriff am 16.05.2017. MKULNV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN) (2016): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). - Rd.Erl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW v. 06.06.2016, - III-4 - 615.17.03.13 –Düsseldorf. MKULNV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN) (2017): Leitfaden „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen Bestandserfassung und Monitoring-". - Forschungsprojekt d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW v. 09.03.2017, - III 4 - 616.06.01.17 –Düsseldorf. MWEBWV (Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW) & MKULNV (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben - Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. 11 raskin AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“ Dok. Dokumentation Tab. D1: Planungsrelevante Arten für den ersten Quadranten des Messtischblattes 5005-1 (Bergheim) in ausgewählten Lebensraumtypen. raskin Dok. AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“ Tab. D1: Planungsrelevante Arten im ersten Quadranten des Messtischblattes Bergheim (5005-1) in ausgewählten Lebensraumtypen Erläuterungen: Status: Nv = Nachweis ab 2000 vorhanden, Bv = Nachweis Brutvorkommen ab 2000 vorhanden, NRWv = Nachweis Rast/Wintervorkommen ab 2000 vorhanden EHZ: Erhaltungszustand in der atlantischen Region von NRW, G = gut, U = ungünstig, S = schlecht, - = Tendenz abnehmend Lebensstättenkategorien in den verschiedenen Biotoptypen: FoRu - Fortpflanzung- und Ruhestätte (Vorkommen im Lebensraum), (FoRu) - Fortpflanzung- und Ruhestätte (potentielles Vorkommen im Lebensraum), FoRu! - Fortpflanzung- und Ruhestätte (Hauptvorkommen im Lebensraum), Ru - Ruhestätte (Vorkommen im Lebensraum), Na - Nahrungshabitat (Vorkommen im Lebensraum), (Na) - Nahrungshabitat (potentielles Vorkommen im Lebensraum) grau unterlegt: Nahrungsgäste alle Angaben nach LANUV (2017) Art Status Wissenschaftlicher Name Deutscher Name EHZ Kleingehölze, Gärten, (ATL) Einzelnbäume Siedlungsbrachen FoRu (FoRu) Fettwiesen Brachen FoRu! FoRu! FoRu (FoRu) Säugetiere Muscardinus avellanarius Haselmaus Nv G Alauda arvensis Feldlerche Bv U- Alcedo atthis Eisvogel Bv G Anthus pratensis Wiesenpieper Bv S Ardea cinerea Graureiher Bv G (FoRu) Na Na Asio otus Waldohreule Bv U Na Na (Na) (Na) Athene noctua Steinkauz Bv G- (FoRu) (FoRu) Na Na Vögel (Na) raskin Dok. AFB – Aufstellung des Bebauungsplan Bedburg „An der Spring“ Fortsetzung Tab. D1 Art Status Wissenschaftlicher Name Deutscher Name EHZ Kleingehölze, Gärten, (ATL) Einzelnbäume Siedlungsbrachen (FoRu) Fettwiesen Brachen Na (Na) (FoRu) FoRu! (Na) (Na) Na Na (Na) (Na) Vögel Buteo buteo Mäusebussard Bv G Coturnix coturnix Wachtel Bv U Cuculus canorus Kuckuck Bv U- Delichon urbicum Mehlschwalbe Bv U Falco subbuteo Baumfalke Bv U (FoRu) Falco tinnunculus Turmfalke Bv G (FoRu) Na Na Na Hirundo rustica Rauchschwalbe Bv U (Na) Na Na (Na) Locustella naevia Feldschwirl Bv U FoRu (FoRu) FoRu Luscinia megarhynchos Nachtigall Bv G FoRu! FoRu Oriolus oriolus Pirol Bv U- FoRu (FoRu) Passer montanus Feldsperling Bv U (Na) Na Na Na Perdix perdix Rebhuhn Bv S (FoRu) FoRu FoRu! Philomachus pugnax Kampfläufer NRWv U Streptopelia turtur Turteltaube Bv S FoRu (Na) (Na) Na Strix aluco Waldkauz Bv G Na Na (Na) Na Tyto alba Schleiereule Bv G Na Na Na Na Vanellus vanellus Kiebitz Bv U- FoRu FoRu Vanellus vanellus Kiebitz NRWv U- Ru, Na Na FoRu Ru, Na