Daten
Kommune
Bedburg
Größe
208 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
21.06.17, 18:03
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-88/2017
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
04.07.2017
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimme(n), 6
Gegenstimme(n), 0
Stimmenthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 40 / Bedburg, 2. Änderung – Teilbereich zwischen Pfarrer-BoddenStraße und Kirdorfer Allee
Hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 40 / Bedburg, 2. Änderung – Teilbereich zwischen Pfarrer-Bodden-Straße und
Kirdorfer Allee gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den unbebauten
Teilbereich zwischen Pfarrer-Bodden-Straße im Norden und Kirdorfer Allee im Süden, konkret das
Flurstück Nr. 1715 (Flur 3, Gemarkung Bedburg), vor. Angestrebt wird der Neubau eines
Einfamilienhauses, dem die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 40 / Bedburg in Form eines
nicht vorhandenen Baufensters und eines Streifens für die „Umgrenzung von Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“ (nachfolgend
„Grünstreifen“ genannt) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB entgegenstehen. Diese Festsetzung
sichert die Flächen für die Durchführung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und schafft
somit den Bezug auf die Ausgleichsverpflichtung nach § 1a Abs. 3 BauGB.
So wird im landschaftspflegerischen Begleitplan des Bebauungsplanes Nr. 40 / Bedburg die
Anpflanzung von Strauchhecken unterschiedlicher Breite vorzugsweise entlang der inneren
Grundstücksgrenzen als ökologischer Ausgleich und Verbesserung Wohnumfeldqualität
empfohlen. Durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan konnte der ökologische
Eingriffswert im Plangebiet damit vermindert werden. Die tatsächliche Situation vor Ort weicht
jedoch an vielen Stellen von dieser Festsetzung ab, so dass eine entsprechend flexible
Handhabung von planerischer Seite empfohlen wird.
Nun vorliegend wird beantragt, einen solchen „Grünstreifen“ aufzuheben und stattdessen ein
Baufenster auszuweisen. Im nördlichen Bereich des Flurstücks Nr. 1715 wurde ein Doppelhaus
genehmigt, an dessen Erscheinungsbild das beantragte Bauvorhaben in Bezug auf die
Außenabmessungen sowie Trauf- und Firsthöhe angepasst werden soll. Eine entsprechende
Teilung des Grundstücks erfolgt ebenfalls.
Aus städtebaulicher Sicht kann der Baulückenschluss an dieser Stelle begrüßt werden, da aus
heutiger Sicht die Aussparung eines Baufensters an dieser Stelle nicht verfolgt werden würde. Ein
das Plangebiet durchquerender Grünzug kann durch die bestehenden baulichen Strukturen –
insb. durch das Gelände der katholischen Pfarrkirche – ohnehin nicht erreicht werden. Vielmehr ist
es städtebaulich ratsam, den Siedlungsrand zu arrondieren, das Baulandpotenzial zu nutzen und
die bestehende technische Infrastruktur optimal auszunutzen. Gleichwohl wird seitens der
Verwaltung empfohlen, den entfallenden „Grünstreifen“ in ähnlichen Ausmaßen als neuen
Pflanzstreifen am Rande des privaten Grundstücks festzusetzen oder durch eine Reduzierung der
zulässigen Grundflächenzahl gemäß § 19 BauNVO der ursprünglichen Planintention gerecht zu
werden. Die Erschließungssituation in Form einer 2,99 Meter breiten Zufahrt von der PfarrerBodden-Straße wurde in Abstimmung mit der Unteren Bauaufsicht und der Feuerwehr als
ausreichend bewertet und steht dem Vorhaben nicht entgegen.
Zusammenfassend betrachtet kann die beantragte Änderung des Bebauungsplanes städtebaulich
vertreten werden, wenn der entfallende „Grünstreifen“ als neuer Pflanzstreifen am Rande des
Grundstücks im Bebauungsplan festgesetzt oder die mögliche überbaubare Fläche durch
Reduzierung der Grundflächenzahl eingeschränkt wird.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich,
welche auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei.
Beschlussvorlage WP9-88/2017
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein Der Antragsteller hat die Planungskosten zu tragen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 08.06.2017
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Udo Schmitz
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Stellv. Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-88/2017
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