Daten
Kommune
Wesseling
Größe
181 kB
Erstellt
02.12.13, 17:11
Aktualisiert
02.12.13, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
288/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Immobilienmanagement
- 14 -
- 20 -
41
Vorlage für
Bau- und Vergabeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Erneuerung der Elektroakustischen Anlage in Gymnasium Bogenstrasse
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 14 -
- 20 -
41
04.11.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 288/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Wolfgang Fleischer
04.11.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Bau- und Vergabeausschuss
Betreff:
Erneuerung der Elektroakustischen Anlage in Gymnasium Bogenstrasse
Beschlussentwurf:
Der Planung und Umsetzung zur Erneuerung der Elektroakustischen Anlage in Gymnasium Bogenstrasse
wird, unter Einhaltung der städtischen Vergabevorschriften, zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Eine Elektroakustische Anlage (ELA), auch elektrische Lautsprecheranlage, ist eine Beschallungsanlage und
dient im Wesentlichen der Informationsweitergabe, vor allem der Sprache. Die zur Anwendung kommenden
Systeme sind daher auf Verständlichkeit und Reichweite optimiert und weniger auf Authentizität im Klang.
Nach in Augenscheinnahme der Elektroakustischen Anlage im Gymnasium ist festzustellen, dass diese Anlage den heutigen Ansprüchen und geltenden Vorschriften nicht mehr genügt.
Gemäß dem vorliegenden TÜV-Bericht wird davon ausgegangen, dass die Anlage zu irgendeinem
Zeitpunkt genehmigungsfähig war und von der Baubehörde so abgenommen wurde.
Bei der vorhandenen Elektroakustischen Anlage handelt es sich im Wesentlichen um eine
Alarmierungsanlage und gehört somit zu den sicherheitstechnischen Einrichtungen, die den
geltenden Vorschriften ohne jeglichen Bestandsschutz unterliegen.
Festzustellen ist, dass die Anlage in einem F 90-Raum separat unterzubringen ist und über
eine batteriegestützte Notromversorgung verfügen muss. Weiterhin sind im Gebäude zur
Auslösung von Alarmen Hausalarmtaster vorzusehen, die momentan nur begrenzt vorhanden
sind.
Im TÜV-Bericht wird darauf hingewiesen, dass bis zum heutigen Tag die Funktion der vorhandenen
Sprechstelle nicht gewährleistet ist und somit eine Evakuierung einzelner Etagen oder Bereiche
nicht möglich ist.
Zudem muss die Verkabelung einer sicherheitstechnischen Anlage mit funktionserhaltenden
E 30 – Leitungen erfolgen. Die vorhandene Verkabelung ist im gesamten Gebäude so nicht ausgeführt
worden. Die Lautsprecher haben zudem keine A/B Funktion, d.h. die Lautsprecher werden über zwei funktional gleiche Leitungen versorgt um den störungsfreien Normalbetrieb aufrecht zu halten.
Die Sicherstellung der Alarmierung und Evakuierung ist somit nicht sichergestellt.
Da es sich bei den aufgeführten Punkten um gravierende Mängel handelt, ist die Erneuerung
der ELA – Anlage sowie der Verkabelung unbedingt erforderlich.
2. Lösung
Es ist erforderlich die Zentrale zu erneuern, ebenso die Lautsprecher und die Verkabelung
Der Funktionserhalt muss sichergestellt werden.
Die Planunterlagen sind auf DIN-A 4 verkleinert der Vorlage beigefügt. Die Fraktionen und der Ausschussvorsitzende erhalten zusätzlich einen Plan auf DIN-A 3. Der Plan steht auch im Internet zur Verfügung.
Das Ingenieurbüro H.- Ullrich Scheibke hat die Ausführungsplanung erarbeitet und dabei
den heutigen Stand der Technik
alle gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen und
die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter besonderer Beachtung der Folgekosten
berücksichtigt.
Die Kostenermittlung nach DIN 276 wird nach Kostengruppen nachstehend dargestellt:
Bauwerk – Baukonstruktionen
Bauwerk – technische Anlagen
Baunebenkosten
Gesamtherstellungskosten:
5.000,00 €
75.645,00€
22.500,00 €
103.145,00 €
Über die Ausführungsplanung muss ein Beschluss gefasst werden. Die Verwaltung empfiehlt, der vorgestellten Ausführungsplanung zuzustimmen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel sind auf der Bst M217-0001-0710003 vorhanden.