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Beschlussvorlage (Erneuerung der Elektroakustischen Anlage in Gymnasium Bogenstrasse)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
181 kB
Erstellt
02.12.13, 17:11
Aktualisiert
02.12.13, 17:11
Beschlussvorlage (Erneuerung der Elektroakustischen Anlage in Gymnasium Bogenstrasse) Beschlussvorlage (Erneuerung der Elektroakustischen Anlage in Gymnasium Bogenstrasse) Beschlussvorlage (Erneuerung der Elektroakustischen Anlage in Gymnasium Bogenstrasse) Beschlussvorlage (Erneuerung der Elektroakustischen Anlage in Gymnasium Bogenstrasse)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 288/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Immobilienmanagement - 14 - - 20 - 41 Vorlage für Bau- und Vergabeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Erneuerung der Elektroakustischen Anlage in Gymnasium Bogenstrasse Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 14 - - 20 - 41 04.11.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 288/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Wolfgang Fleischer 04.11.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Bau- und Vergabeausschuss Betreff: Erneuerung der Elektroakustischen Anlage in Gymnasium Bogenstrasse Beschlussentwurf: Der Planung und Umsetzung zur Erneuerung der Elektroakustischen Anlage in Gymnasium Bogenstrasse wird, unter Einhaltung der städtischen Vergabevorschriften, zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Eine Elektroakustische Anlage (ELA), auch elektrische Lautsprecheranlage, ist eine Beschallungsanlage und dient im Wesentlichen der Informationsweitergabe, vor allem der Sprache. Die zur Anwendung kommenden Systeme sind daher auf Verständlichkeit und Reichweite optimiert und weniger auf Authentizität im Klang. Nach in Augenscheinnahme der Elektroakustischen Anlage im Gymnasium ist festzustellen, dass diese Anlage den heutigen Ansprüchen und geltenden Vorschriften nicht mehr genügt. Gemäß dem vorliegenden TÜV-Bericht wird davon ausgegangen, dass die Anlage zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigungsfähig war und von der Baubehörde so abgenommen wurde. Bei der vorhandenen Elektroakustischen Anlage handelt es sich im Wesentlichen um eine Alarmierungsanlage und gehört somit zu den sicherheitstechnischen Einrichtungen, die den geltenden Vorschriften ohne jeglichen Bestandsschutz unterliegen. Festzustellen ist, dass die Anlage in einem F 90-Raum separat unterzubringen ist und über eine batteriegestützte Notromversorgung verfügen muss. Weiterhin sind im Gebäude zur Auslösung von Alarmen Hausalarmtaster vorzusehen, die momentan nur begrenzt vorhanden sind. Im TÜV-Bericht wird darauf hingewiesen, dass bis zum heutigen Tag die Funktion der vorhandenen Sprechstelle nicht gewährleistet ist und somit eine Evakuierung einzelner Etagen oder Bereiche nicht möglich ist. Zudem muss die Verkabelung einer sicherheitstechnischen Anlage mit funktionserhaltenden E 30 – Leitungen erfolgen. Die vorhandene Verkabelung ist im gesamten Gebäude so nicht ausgeführt worden. Die Lautsprecher haben zudem keine A/B Funktion, d.h. die Lautsprecher werden über zwei funktional gleiche Leitungen versorgt um den störungsfreien Normalbetrieb aufrecht zu halten. Die Sicherstellung der Alarmierung und Evakuierung ist somit nicht sichergestellt. Da es sich bei den aufgeführten Punkten um gravierende Mängel handelt, ist die Erneuerung der ELA – Anlage sowie der Verkabelung unbedingt erforderlich. 2. Lösung Es ist erforderlich die Zentrale zu erneuern, ebenso die Lautsprecher und die Verkabelung Der Funktionserhalt muss sichergestellt werden. Die Planunterlagen sind auf DIN-A 4 verkleinert der Vorlage beigefügt. Die Fraktionen und der Ausschussvorsitzende erhalten zusätzlich einen Plan auf DIN-A 3. Der Plan steht auch im Internet zur Verfügung. Das Ingenieurbüro H.- Ullrich Scheibke hat die Ausführungsplanung erarbeitet und dabei    den heutigen Stand der Technik alle gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter besonderer Beachtung der Folgekosten berücksichtigt. Die Kostenermittlung nach DIN 276 wird nach Kostengruppen nachstehend dargestellt:     Bauwerk – Baukonstruktionen Bauwerk – technische Anlagen Baunebenkosten Gesamtherstellungskosten: 5.000,00 € 75.645,00€ 22.500,00 € 103.145,00 € Über die Ausführungsplanung muss ein Beschluss gefasst werden. Die Verwaltung empfiehlt, der vorgestellten Ausführungsplanung zuzustimmen. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Mittel sind auf der Bst M217-0001-0710003 vorhanden.