Daten
Kommune
Bedburg
Größe
96 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
27.10.17, 18:02
Aktualisiert
18.01.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9161/2017
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
14.11.2017
Betreff:
Antrag der FWG-Fraktion vom 24.03.2017 „Ausweisung und Entwicklung von neuem
Bauland in Kirchherten und Grottenherten
Antrag der CDU-Fraktion vom 28.09.2017 „Baulandentwicklung in Kirch-/Gottenherten“
Antrag (in Teilen) der SPD-Fraktion vom 10.04.2017 „Bedburg wächst“
hier: Mitteilungen der Verwaltung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Zum Zeitpunkt Oktober 2017 befinden sich im Bereich von Kirch-/Grottenherten mit dem
Bebauungsplan (BP) 5a, der noch am Anfang des Verfahrens steht und dem BP 3 und
dem BP 5, die zwar zur Satzung gebracht worden sind, derzeit aber aus Gründen, die
nicht im Wirkungsbereich der Fachverwaltung liegen, noch nicht umgesetzt worden sind,
drei Bauleitpläne für Wohnbaulandentwicklung entweder im Stadium der Satzung –
allerdings ohne Umsetzung - oder stehen am Verfahrensbeginn. Darüber hinaus gibt es
eine Interessensbekundung für eine Wohngebietsarrondierung südlich von Am Harffer
Kreuz, die von der Verwaltung ebenfalls positiv gesehen und mit einer Bauleitplanung
begleitet werden würde.
Wie auch beim Baufeld westlich der Prümer Straße gilt hier gleichwohl, dass die Priorität
in der Bauleitplanung aktuell besteht, laufenden Verfahren so zeitnah wie möglich zu
Ende zu führen, um dort, wo laufende Planverfahren bestehen und somit auch konkrete
Bebauungsmöglichkeiten in Aussicht gestellt sind, Bauwilligen möglichst schnell
Genehmigungen erteilen zu können.
Mit den o.g. Bebauungsplänen 3 und 5 und dem begonnenen Bebauungsplan 5a
bestünden aktuell Baumöglichkeiten im Bereich von Kirch-/Grottenherten für – je nach
Bebauungsvarianten - rd. 60 bis 70 Wohneinheiten. Die Verwaltung hat daher unlängst
begonnen, erneut in Gespräche mit den Eigentümern im Geltungsbereich des BP 5 zu
treten, um die Umsetzung dieses Bauleitplans anzugehen und damit dann auch den sich
anschließenden BP 5a grundsätzlich umsetzbar zu machen.
Darüber hinaus hat die Verwaltung der Bezirksregierung Köln im Rahmen der
Vorbereitungen für den neuen Regionalplan im Bereich von Kirch-/Grottenherten weitere
Flächen gemeldet, die im Grundsatz aktivierbar sind und somit regionalplanerisch
gesichert bleiben sollen. Hierbei handelt es sich um solche Flächen, die entweder im
Flächennutzungsplan (FNP) noch nicht dargestellt sind, aber im Regionalplan als so
genannter „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) erhalten bleiben sollen (bspw. Flächen
nördlich und südlich Weidgasse) oder aber Flächen, die im Regionalplan „abgerundet“,
also arrondiert werden sollen und für die hier vor Ort bereits Vorsorge getroffen worden
ist, bspw. durch eine begonnene FNP-Änderung (bspw. Zuckerfabrik). Damit verfolgt die
Verwaltung das Ziel, dass Kirch-/Grottenherten auch weiterhin im Regionalplan als ASBFlächen dargestellt und damit auch die Voraussetzungen erfüllt bleiben, weitere
Ausweisungen vorzunehmen oder durch Anpassungen des Flächennutzungsplanes
vorzubereiten.
Insoweit
würden
Kirchund
Grottenherten
neben
dem
zusammenhängenden Kernstadtbereich Bedburg / Kirdorf / Broich / Kaster / Königshoven
die einzigen im Regionalplan dargestellten ASB-Flächen bleiben.
Im Ergebnis stehen also in Kirch-/Grottenherten aus Sicht der Stadtplanung in durchaus
relevanten Umfang sofort aktivierbare und mit Planungsrecht versehene Reserven zur
Verfügung. Darüber hinaus will die Fachverwaltung auch weiterhin durch
Baulückenschließungen unter weitestmöglicher Auslegung der Regelungen des §34
BauGB (Zulässigkeit von Bauvorhaben im so genannten „unbeplanten Innenbereich“, also
Gebieten, für die kein Bebauungsplan rechtskräftig ist) potentielles Bauland auch ohne
formelle Bauleitplanung erschließbar machen.
Mitteilungsvorlage WP9-161/2017
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 25.10.2017
Mitteilungsvorlage WP9-161/2017
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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