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Mitteilungsvorlage (Verkehrsführung im Bereich der Einmündung "Von-Droste-Hülshoff-Straße" hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.09.2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
108 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
27.10.17, 18:02
Aktualisiert
18.01.18, 18:01
Mitteilungsvorlage (Verkehrsführung im Bereich der Einmündung "Von-Droste-Hülshoff-Straße"
hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.09.2017) Mitteilungsvorlage (Verkehrsführung im Bereich der Einmündung "Von-Droste-Hülshoff-Straße"
hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.09.2017) Mitteilungsvorlage (Verkehrsführung im Bereich der Einmündung "Von-Droste-Hülshoff-Straße"
hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.09.2017) Mitteilungsvorlage (Verkehrsführung im Bereich der Einmündung "Von-Droste-Hülshoff-Straße"
hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.09.2017)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9147/2017 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 14.11.2017 Betreff: Verkehrsführung im Bereich der Einmündung "Von-Droste-Hülshoff-Straße" hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.09.2017 Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Mit Schreiben vom 28.09.2017 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg die Ausweitung der Tempo 30er Zone auf der Herderstraße bis zur Einbiegung Von-DrosteHülshoff-Str., die Verkehrsführung an der Einbiegung Von-Droste-Hülshoff-Str. ersichtlich zu kennzeichnen sowie den Gehweg in diesem Bereich bis zur Karlstraße zu verlängern. 1. Ausweitung der Tempo-30 Zone auf der Herderstraße Eine Ausweitung der Zone 30 kann von Seiten der Verkehrsanordnungsbehörde aus den nachfolgend beschriebenen Gründen nicht befürwortet werden: 1. Wie unter 2. dieser Vorlage noch ausführlich beschrieben ist beabsichtigt, den Bereich der Von-Droste-Hülshoff-Straße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Dies hat eine Aufhebung der bisherigen „Rechts vor Links Regelung“ und Unterordnung der Von-Droste-Hülshoff-Straße zur Folge und sollte - aufgrund einer nunmehr eindeutigen Vorfahrtsregelung - entscheidend zur beantragten Entschärfung der „kritischen Einmündungssituation“ beitragen. Weitere potentielle Gefahrenpunkte auf dem maßgeblichen Streckenabschnitt, die die Notwendigkeit einer Reduzierung der Geschwindigkeit rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich (hier: keine Querungen, da lediglich einseitige Wohnbebauung, keine sozialen Einrichtungen, kein Unfallschwerpunkt). 2. Tempo-30-Zonen werden auf Basis des § 45 Abs. 1c der StVO eingerichtet. Die Vorfahrt ist innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel „rechts vor links“ verbindlich festgelegt. Dies hat zur Folge, dass vorfahrtsregelnde Maßnahmen im Zonenbereich nicht getroffen werden können, was vorliegend, insbesondere für den Bereich der Einmündung VonDroste-Hülshoff-Str. (hier. untergeordnete Straße), zu einer fragwürdigen und unübersichtlichen Verkehrssituation führen würde und hierdurch geeignet wäre, eine noch gesteigerte Gefahren- und Unfalllage herbeizuführen. 3. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit reduziert zwar grundsätzlich auch den Lärm, der Erfolg der Geschwindigkeitsbegrenzung hängt jedoch entscheidend davon ab, ob sie auch eingehalten wird. Darüber hinaus lässt sich eine deutliche Minderung des Straßenverkehrslärms nur durch eine Vielzahl aufeinander abgestimmter Einzelinstrumente erreichen. Weitere Faktoren wie z.B. Verkehrsfluss, Fahrbahnbelag, Straßenaufbauten etc. müssten zusätzlich berücksichtigt, bzw. entsprechende straßenbauliche Anpassungen vorgenommen werden. Eine tragfähige Lösung könnte vorliegend im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberwachung erzielt werden. Die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt grundsätzlich der Polizei, bzw. der Kreisordnungsbehörde und kann nicht von der Stadt Bedburg erfolgen. Mitteilungsvorlage WP9-147/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 2. Verkehrsführung Von-Droste-Hülshoff-Straße Da es sich bei der Von-Droste-Hülshoff-Straße um eine Stichstraße mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringer Verkehrsdichte handelt ist eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich (VB) vorgesehen, womit u.a. eine Änderung der z.Z. gültigen Vorfahrtsregelung einhergeht. Dies soll vorliegend durch einen niveaugleichen Ausbau auf der ganzen Straßenbreite erfolgen. Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich gem. § 10 StVO dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Das bedeutet, dass der Ausfahrende anderen Verkehrsteilnehmer gegenüber Vorfahrt zu gewähren hat. Dies ist nach aktueller Rechtsprechung ebenfalls noch gültig, wenn das VZ 325.2 bis zu 30m in den Straßenraum eingerückt ist. Erst darüber hinaus gelangen die Vorfahrtsregelungen des § 8 StVO zur Anwendung. Zudem sollen mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen - die auch durch andersfarbige Pflasterung dargestellt werden können - in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Eine zusätzliche Kennzeichnung der Verkehrsführung wird daher weder vom Gesetzgeber vorgesehen noch ist diese aufgrund der untergeordneten Vorfahrtssituation sowie der bereits - u.a. zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragenden - vorgesehenen optischen Straßengestaltung angezeigt. 3. Verlängerung des Gehweges bis zur Karlstraße Straßenbau- und Straßenunterhaltungsrelevante Angelegenheiten tangieren nicht den Zuständigkeitsbereich des Stadtentwicklungsausschusses (hierzu: Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg vom 02.09.2014). Die Bearbeitung dieses Teilantrages erfolgt daher durch den Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof - und könnte erforderlichenfalls gesondert im sachlich zuständigen Bauausschuss beraten werden. Der Antrag wurde verwaltungsintern weitergeleitet. Mitteilungsvorlage WP9-147/2017 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 25.10.2017 ----------------------------------Guido Heinrichs ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP9-147/2017 Seite 4