Daten
Kommune
Bedburg
Größe
203 kB
Datum
16.05.2017
Erstellt
03.05.17, 08:51
Aktualisiert
21.07.17, 18:02
Stichworte
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Drucksache: WP9214/2016
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.: 40
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
16.05.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Beteiligung der Schülervertretungen der Bedburger Schulen an Sitzungen des Schul- und
Bildungsausschusses
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 25.10.2016
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und beschließt, die Schülervertretungen der Schulen informell mit beratender Stimme
(Vorschlag 2) an den Sitzungen des Schul- und Bildungsausschusses zu beteiligen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
In der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses vom 27.09.2016 wurde der
Schülersprecher des Gymnasiums zu dem Thema IT Konzept angehört. Aus Sicht der
Verwaltung wurde hierbei augenscheinlich, dass eine Verbesserung der Informationen für
die Schülerinnen und Schüler der Bedburger Schulen wichtig ist und die Schülerinnen und
Schüler besser angehört werden müssten. In einem ersten Schritt wurde der
Schülersprecher des Gymnasiums Max Ketterer zu einem persönlichen Gespräch in die
Verwaltung eingeladen und seine Meinung zur Beteiligung der Schülersprecher an den
Ausschusssitzungen angehört. Er befürwortete den Vorschlag.
Die SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg beantragte mit Schreiben vom 25.10.2016
(Anlage 1) die Beteiligung der Schülervertretungen der Bedburger Schulen an Sitzungen
des Schul- und Bildungsausschusses.
Herr Fachdienstleiter Brunken sprach am 13.12.2016 bei einer Schulkonferenz in der
Realschule die anwesenden Schülervertreter an und erhielt, gleichfalls ein positives
Feedback.
Verwaltungsseitig wurde die Möglichkeit einer Beteiligung der Schülervertreter als
beratende Mitglieder im Schul- und Bildungsausschuss geprüft. Gem. § 58 Abs. 4 GO
können als Mitglieder mit beratender Stimme den Ausschüssen volljährige sachkundige
Einwohner angehören. Die Zusammensetzung des Schulausschusses ergibt sich aus § 85
Absatz 2 SchulG. Danach ist die Bestellung von sachkundigen Bürgern möglich. Seit der
Änderung durch das 2. Modernisierungsgesetz vom 09. Mai 2000, gibt es folgende
Formulierung: „Außerdem können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen
Beratung berufen werden.“ Vor der Änderung hieß es „Vertreter der Lehrerschaft“. Wer als
Vertreter der Schulen in Betracht kommt, ist weder im Gesetz noch in der Kommentierung
näher bestimmt. Da Schulen aber nach außen durch die Schulleitungen vertreten werden,
kommen laut Kommentierung vornehmlich diese in Betracht. Nach Sinn und Zweck der
Änderung des Wortlautes im Gesetz „Vertreter der Schule“ kann jedoch die Annahme
ausgeschlossen werden, dass es sich dabei ausschließlich um Schulleitungen handeln
soll. Die Neufassung soll bewirken, dass das berufene Ausschussmitglied nicht mehr
allein die Interessen der Lehrerschaft vertreten soll, sondern die der Schule insgesamt.
Die Formulierung „Vertreter der Schule“ ist weitaus weniger spezifisch als die frühere
Formulierung und kann somit ohne besonderes Legitimationsverfahren von jeder im
vorgenannten Sinne dem Schulbereich zuzuordnenden Person wahrgenommen werden.
Die Stellung des Vertreters der Schulen ist im Schulausschuss die schwächste überhaupt,
da sie nicht berufen werden müssen, sondern lediglich berufen werden können. Im
Weiteren besagt die Kommentierung, Eltern und Schülern steht keine besondere
Vertretung im Schulausschuss zu, es sei denn, sie wären im Einzelfall als Ratsmitglied
oder sachkundiger Bürger berufen. Somit ergibt sich die Möglichkeit, volljährige
Schülervertreter zum ständigen beratenden Mitglied zu wählen.
Unproblematisch ist es, den Schülervertretungen der weiterführenden Schulen die
öffentliche Einladung der Sitzungen zukommen zu lassen. Die Verwaltung wird den
Schülern die Möglichkeit geben, sich mit Fragen direkt an die Verwaltung zu wenden. Die
Schülerinnen und Schüler können selbst entscheiden, ob sie der Verwaltung ihre
Meinungen vorab mündlich oder schriftlich mitteilen oder als Gäste in den öffentlichen Teil
des Ausschusses kommen. Der Ausschuss kann die Sitzung im Vorfeld oder für eine
Aussprache zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten unterbrechen.
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Eine Information der Grundschüler durch Zuleiten der Vorlagen erscheint wenig geeignet,
ebenso die Anhörung im Ausschuss. Daher wurden die Schulleitungen mit Mail vom
15.12.2016 über das Vorhaben informiert (Anlage 2) und um Einreichung von
Vorschlägen gebeten. Geeignet ist die Möglichkeit, die Ausschussthemen `kindgerecht´
vorzubereiten und in den Grundschulen zu erläutern. Dies ist an vier Grundschulen mit
dem aktuell vorhandenen Personal im Schulverwaltungsamt nicht durchführbar und bedarf
einer Unterstützung z.B. durch Lehrer oder künftig Schulsozialarbeiter. Zeitnah
(voraussichtlich nach den Sommerferien) werden zwei zusätzliche Schulsozialarbeiter in
Vollzeit für die Grundschulen eingestellt.
Am 02.02.2017 haben sich der Bürgermeister Solbach und der Fachdienstleiter Brunken
mit den Schülervertretern der weiterführenden Schulen in der Mensa zusammengesetzt.
Hierbei wurde gemeinsam erörtert, wie eine Beteiligung der Schülerinnen und Schüler
erfolgen kann. Es wurde den Schülervertretern dargelegt, dass es viele Möglichkeiten sich
zu beteiligen gibt.
Auch anschließend haben sich der Bürgermeister und der Fachdienstleiter direkt an
Schülerinnen und Schüler gewandt, die hierauf außerordentlich positiv reagiert haben und
immer sehr gute Ideen und Rückmeldung gegeben haben!
Folgende Vorschläge wurden vom Fachdienstleiter Brunken bei dem Termin vorgestellt:
Vorschlag 1 – Ausschussarbeit:
Ein Schülervertreter jeder Schule wird beratendes Mitglied im Schul- und
Bildungsausschuss. Hierzu wäre es aber notwendig, dass diese Schüler volljährig sind.
Dies dürfte für die meisten der 7 Bedburger Schulen nicht möglich sein.
Vorschlag 2 – Ausschussarbeit ohne reguläres Mandat
- Schulen erhalten zu jedem Schul- und Bildungsausschuss eine Einladung mit allen
öffentlichen Vorlagen
- Schülerinnen und Schüler schauen, ob für sie etwas Interessantes dabei ist
- Ein Vertreter der Verwaltung kommt an die Schule und steht für Fragen und
Anregungen zur Verfügung
- Über das „Ergebnis“ wird im Ausschuss berichtet und/oder Schüler werden im
Ausschuss angehört
- Schulen erhalten zu jedem Schul- und Bildungsausschuss eine öffentliche
Niederschrift
Vorschlag 3 - Projektarbeit:
Zu einzelnen Aufgaben erhalten die Schülervertretungen die Möglichkeit Stellung zu
beziehen. Das kann schriftlich oder in Rahmen von Workshops erfolgen. Folgende
Themenbeispiele sind aktuell denkbar:
-
Sicherer Schulweg / Wer Bedarfe kennt, kann Lösungen finden!
Schulhofgestaltung oder Zaunanlage
Gute Schule 2020 / Was wünschen sich Lehrer/Schülerinnen und Schüler
Die Leiterinnen der Grundschulen wurden, da eine regelmäßige Teilnahme von
Schülerinnen und Schüler dieser Schulen an den Ausschusssitzung nicht denkbar ist,
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Sitzungsvorlage
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Mitte Dezember 2016 angeschrieben, ob und wie sie sich eine Beteiligung ihrer Schüler
vorstellen können.
Bis zur Erstellung der Vorlage für den Schul- und Bildungsausschuss lagen folgende
Rückmeldungen der Grundschulen vor:
Grundschule Kaster: Eine Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an Sitzungen wird
nicht gewünscht. Die Schulleiterin schlägt vor, Schülerinnen und Schüler an
„Bürgermeisterrunden“ o.ä. zu beteiligen und diese vorher in der Schule entsprechend
vorzubereiten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine ersichtlich
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Keller
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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