Daten
Kommune
Bedburg
Größe
208 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
27.10.17, 18:02
Aktualisiert
18.01.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9146/2017
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
14.11.2017
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 26 / Kaster, 15. ver. Änd. - Ehemaliger Spielplatz Allhovener Straße hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 BauGB i.V.m. §13a BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 26 / Kaster, 15. ver. Änd. – Ehemaliger Spielplatz „Allhovener Straße“ – gemäß § 2
Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017
(BGBl. I S. 1057).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Die Stadt Bedburg hat vor einiger Zeit die Nutzung des Spielplatzes neben dem Objekt
Brunnenstraße 10 („Ehemaliger Spielplatz Allhovener Straße“, Gemarkung Kaster, Flur 5, Nr. 873)
aufgegeben.
Diese mindergenutzte Fläche ist 426 qm groß und eignet sich, aus Sicht der Verwaltung, als
Baugrundstück.
Die Gemeinden sind gehalten, mit dem Flächenverbrauch sparsam umzugehen.
Um dem konstant hohen Druck auf die Wohnbauflächenentwicklung gerecht zu werden soll die
Parzelle einer sinnvollen, maßvollen Nachverdichtung zugeführt werden.
Die Parzelle ist derzeit im Bebauungsplan Nr. 26 Kaster als „öffentliche Grünfläche,
Zweckbestimmung Spielplatz“ festgesetzt. Der Flächennutzungsplan stellt die Parzelle als
„Wohnbaufläche“ dar.
Das Planungsrecht für das angrenzende Baugrundstück Brunnenstraße 10 weist hier folgende
Festsetzungen aus (siehe Planausschnitt):
- Allgemeines Wohngebiet (WA)
- Doppel- oder Einzelhaus zulässig
- Maximal 2 Vollgeschosse
- Grundflächenzahl 0,4
- Geschossflächenzahl 0,5
- Satteldach (Dachneigung 30° - 35°)
- Abstand des Baufenster von der Straßenbegrenzungslinie: 3,00 m
- Tiefe des Baufenster 16,00 m
Im Sinne einer maßvollen Nachverdichtung sollen die o.a. Festsetzungen für die Fläche des
„Ehemaligen Spielplatzes Allhovener Straße“ nach Möglichkeit übernommen werden.
Die Erschließung der Parzelle ist über den Wendehammer Brunnenstraße 8-18 und dem Weg
zwischen den Objekten Brunnenstraße 10 und 12 gesichert.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die sich auf dem Grundstück befindlichen Bäume zunächst
stehen bleiben können, da diese die Bebauung der Fläche nicht behindern.
Es handelt sich um eine innerstädtische Nachverdichtungsfläche. Daher soll das Verfahren gemäß
§13a BauGB ohne Erstellung eines Umweltberichts und ohne eine Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Als nächster Schritt sollen die Planunterlagen (Planzeichnung, Begründung, Bodengutachten)
erstellt werden. Danach wird der Beschluss zur Offenlage nach §§ 3 und 4 BauGB vorbereitet und
dem Stadtentwicklungsausschuss zugeleitet.
Bzgl. des Bodens ist davon auszugehen, dass es sich um eine uneingeschränkt bebaubare Fläche
handelt. Ein Altlastenverdacht liegt hier nicht vor.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Mit Änderung des Planungsrechts wird eine mindergenutzte Fläche einer Wohnbebauung zugeführt. Eine
Wohnbauentwicklung wird somit gewährleistet.
Beschlussvorlage WP9-146/2017
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja nach Änderung des Planungsrechts soll die Fläche einer Veräußerung zugeführt
werden.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 19.10.2017
----------------------------------Markus Teich
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-146/2017
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