Daten
Kommune
Wesseling
Größe
105 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
25.11.13, 17:15
Aktualisiert
25.11.13, 17:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
309/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Ratsbüro
I/K
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2014
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
I/K
12.11.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 309/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Meerwein
12.11.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen
2014
Beschlussentwurf:
Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich
einen Grundbetrag von 300,00 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Fraktionsmitglied von 128,00 €. Der
bis zum Ende der Wahlperiode des Rates (31.05.2014) zustehende Betrag wird im Januar 2014 ausgezahlt.
Der Restbetrag nach Bildung der neuen Fraktionen.
Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen für die am 31.05.2014 endende
Wahlperiode bis zum 31.07.2014 einen Nachweis zu führen. Für den Zeitraum vom 01.06.2014 bis
31.12.2014 ist der Nachweis bis zum 15.02.2015 zu führen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling bestimmt, dass die Höhe dieser Zuwendungen jährlich durch den Rat neu festzusetzen ist.
2. Lösung
Für das Kalenderjahr 2013 hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 18.12.2012 Zuwendungen
zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen in Höhe von
300,00 € (mtl. Grundbetrag je Fraktion) und 128,00 € (mtl. Erhöhungsbetrag je Fraktionsmitglied) beschlossen. Die Mittel für die Durchführung einer Klausurtagung sind in diesen Beträgen enthalten.
Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltssituation wird vorgeschlagen, die Zuwendungen für das Jahr
2014 in unveränderter Höhe festzusetzen.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten. Der bis zum Ende der Wahlperiode des Rates (31.05.2014) zustehende Betrag wird im Januar 2014 ausgezahlt. Der Restbetrag nach Bildung der neuen Fraktionen.
Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen für die am 31.05.2014 endende
Wahlperiode bis zum 31.07.2014 einen Nachweis zu führen. Für den Zeitraum vom 01.06.2014 bis
31.12.2014 ist der Nachweis bis zum 15.02.2015 zu führen.
3. Alternativen
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
- wie im Vorjahr 2013 Damit werden Mittel im Umfang von 86.200 € benötigt.