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Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2014)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
105 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
25.11.13, 17:15
Aktualisiert
25.11.13, 17:15
Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2014) Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2014) Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2014)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 309/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Ratsbüro I/K Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2014 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche I/K 12.11.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 309/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meerwein 12.11.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2014 Beschlussentwurf: Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich einen Grundbetrag von 300,00 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Fraktionsmitglied von 128,00 €. Der bis zum Ende der Wahlperiode des Rates (31.05.2014) zustehende Betrag wird im Januar 2014 ausgezahlt. Der Restbetrag nach Bildung der neuen Fraktionen. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen für die am 31.05.2014 endende Wahlperiode bis zum 31.07.2014 einen Nachweis zu führen. Für den Zeitraum vom 01.06.2014 bis 31.12.2014 ist der Nachweis bis zum 15.02.2015 zu führen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling bestimmt, dass die Höhe dieser Zuwendungen jährlich durch den Rat neu festzusetzen ist. 2. Lösung Für das Kalenderjahr 2013 hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 18.12.2012 Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen in Höhe von 300,00 € (mtl. Grundbetrag je Fraktion) und 128,00 € (mtl. Erhöhungsbetrag je Fraktionsmitglied) beschlossen. Die Mittel für die Durchführung einer Klausurtagung sind in diesen Beträgen enthalten. Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltssituation wird vorgeschlagen, die Zuwendungen für das Jahr 2014 in unveränderter Höhe festzusetzen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten. Der bis zum Ende der Wahlperiode des Rates (31.05.2014) zustehende Betrag wird im Januar 2014 ausgezahlt. Der Restbetrag nach Bildung der neuen Fraktionen. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen für die am 31.05.2014 endende Wahlperiode bis zum 31.07.2014 einen Nachweis zu führen. Für den Zeitraum vom 01.06.2014 bis 31.12.2014 ist der Nachweis bis zum 15.02.2015 zu führen. 3. Alternativen Es werden keine Alternativen vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen - wie im Vorjahr 2013 Damit werden Mittel im Umfang von 86.200 € benötigt.