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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/118 "Südliche Flach-Fengler-Straße" hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
18.11.13, 17:09
Aktualisiert
18.11.13, 17:09
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/118 "Südliche Flach-Fengler-Straße"
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/118 "Südliche Flach-Fengler-Straße"
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 271/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bebauungsplan Nr. 1/118 "Südliche Flach-Fengler-Straße" hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 07.11.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 271/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Stefan Wessels 13.11.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/118 "Südliche Flach-Fengler-Straße" hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen - zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (siehe Anlage - Abwägung) entsprechend § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen der vorliegenden Beschlussvorlage zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/118 „Südliche Flach-Fengler-Straße“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.7. 1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 19.09. 2013 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1/118 „Südliche Flach-Fengler-Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss ist am 25.09.2013 im Amtsblatt der Stadt Wesseling ortsüblich bekannt gemacht worden. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/118 „Südliche Flach-Fengler-Straße“ (einschließlich Begründung) hat in der Zeit vom 04.10.2013 bis einschließlich 06.11.2013 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 20.09.2013 entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung der Stadt Wesseling beteiligt worden. 2. Lösung Auswertung der Information/Beteiligung gemäß § 13a Abs. 3 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13a Abs. 3 BauGB Gelegenheit gegeben, sich im Rathaus der Stadt Wesseling über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Im Rahmen dieser Information/ Beteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Im Rahmen der Offenlage vom 04.10.2013 bis einschließlich 06.11.2013 sind keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingegangen, in denen Bedenken gegen die Planung vorgetragen wurden. Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Im Rahmen der Behördenbeteiligung sind schriftliche Stellungnahmen eingegangen. In einer Stellungnahme wurden Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/118 vorgetragen. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste zu entnehmen (siehe Anlage - Abwägung). Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und Satzungsbeschluss Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/118 „Südliche Flach-Fengler-Straße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB) wurde gemäß § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet. Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13a Abs. 3 BauGB Gelegenheit gegeben, sich im Rathaus der Stadt Wesseling über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/118 „Südliche Flach-Fengler-Straße“ umfasst alle im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen. Auf die zusammenfassende Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) und eine Umweltprüfung (inkl. Umweltbericht) wurde gemäß den Regelungen des beschleunigten Verfahrens verzichtet (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB). 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Der Bebauungsplan wurde von der Stadt Wesseling im Rahmen des laufenden Verwaltungsgeschäftes durchgeführt. Kosten für Gutachten sind nicht entstanden. Anlagen: - Karte - Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/118 „Südliche Flach-Fengler-Straße“ - Auswertung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit/ Behörden (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen (Anlage - Abwägung) - Bebauungsplan Nr. 1/118 (Satzungsfassung, Verkleinerung DIN A 3) - Textliche Festsetzungen auf DIN A 4 - Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/118 Anmerkung: - Die Fraktionen erhalten je ein Exemplar des Bebauungsplanes Nr. 1/118 „Südliche Flach-FenglerStraße“ im Maßstab der Satzungsfassung (1:500).