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Mitteilungsvorlage (Bahnübergänge in Bedburg hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 06.09.2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
98 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
14.09.17, 18:01
Aktualisiert
27.10.17, 18:02
Mitteilungsvorlage (Bahnübergänge in Bedburg
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 06.09.2017) Mitteilungsvorlage (Bahnübergänge in Bedburg
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9131/2017 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2017 Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Betreff: Bahnübergänge in Bedburg hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 06.09.2017 Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 06.09.2017 die Verwaltung um Beantwortung der Fragestellung gebeten, warum es keine förmliche Kündigung der bestehenden Verwaltungsvereinbarung - betreffend die Bahnübergänge Lindenstraße und Erkelenzer Straße - mit dem Rhein-Erft-Kreis gegeben habe. Darüber hinaus beantragt die CDU-Fraktion, den Schriftverkehr der Stadt Bedburg an den Rhein-Erft-Kreis zu der Thematik dem Ausschuss zur Kenntnis zu bringen den Entwurf der neuen Planungsvereinbarung mit dem REK und Eisenbahnbundesamt dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen den Ausschuss über den Sachstand der Gespräche mit dem Eisenbahnbundesamt zu informieren Hierzu wird verwaltungsseitig wie folgt im Einzelnen mitgeteilt: Im Frühjahr 2017 fand ein Abstimmungstermin zwischen dem Rhein-Erft-Kreis (REK), der Stadt Bedburg und der DB AG statt, in dem übereingekommen wurde, für den Bahnübergang K 37 (Lindenstraße) und den Bahnübergang Erkelenzer Straße eine Machbarkeitsstudie durchzuführen. An der Kreuzung Lindenstraße ist die DB Netz AG als Baulastträger des Schienenweges und der Rhein-Erft-Kreis als Straßenbaulastträger beteiligt. An der Kreuzung Erkelenzer Straße ist die DB Netz AG als Baulastträger des Schienenweges und die Stadt Bedburg als Straßenbaulastträger beteiligt; der REK ist kreuzungsbetroffen, weil der unmittelbar neben dem Bahnübergang liegende Knotenpunkt K 36 (Neusser Straße) / Erkelenzer Straße in die Signalisierung integriert werden soll. Inzwischen liegt ein Planungsvereinbarungsentwurf vor, der aktuell vom REK unter Beteiligung einer Fachanwaltskanzlei geprüft wird. Der Abschluss der Planungsvereinbarung setzt zudem eine förmliche Kündigung der bestehenden Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Bedburg voraus. Zum Abschluss dieser Vereinbarung bedarf es zuletzt noch einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung der Verwaltung des REK .Das seinerzeit vereinbarte Ziel der Schließung des Bahnübergangs im Rahmen einer Eisenbahnkreuzungsmaßnahme ist mit dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Bedburg vom 28.06.2016, den Bahnüberübergang weiterhin aufrecht zu erhalten, nicht mehr erreichbar. Dies wurde dem Rhein-Erft-Kreis mit Schreiben vom 15.12.2016 mitgeteilt. Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass eine neue Planungsvereinbarung abgeschlossen werden muss. Die komplexe verkehrliche Situation aller Verkehrswege im Umfeld der Bahnstrecke Horrem-Grevenbroich erfordert einen unbelasteten planerischen Neustart. Insbesondere die Streckenteilung der RB 38 in Bedburg ist hierbei von Bedeutung. Hier wird es zukünftig einen 60-minütigen Takt in Richtung Grevenbroich geben und eine 20-minütige Taktung bei Einrichtung der S-Bahn von Bedburg nach Köln. Beim planerischen Neustart soll die Stadt Bedburg unbedingt beteiligt werden. Wegen des (altersbedingt) hohen Ausfallrisikos der Bahnsignaltechnik will der REK - eigenen Aussagen zufolge - „auf schnelle Entscheidungen drängen“, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die bestehende Anlage bei einer gravierenden Signalstörung nicht mehr repariert werden könnte. Eine Kompletterneuerung der Signaltechnik würde einen monatelangen Vorlauf erfordern, bei dem der Bahnübergang für den Straßenverkehr Mitteilungsvorlage WP9-131/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 geschlossen werden müsste. Die Erreichbarkeit des Bedburger Stadtzentrums würde damit erheblichen Einschränkungen unterliegen. Der geprüfte und mit der DB AG abgestimmte Entwurfstext der Planungsvereinbarung kann voraussichtlich im November 2017 zur Beschlussfassung in den Ausschuss eingebracht werden. Bezüglich des BÜ Erkelenzer Straße gilt sinngemäß das Gleiche wie oben ausgeführt. Darüber hinaus ist seitens der Verwaltung ein Vor-Ort-Termin mit dem REK für den 20.09.2017 zur Sachstandserörterung und des Weiteren eine Bahnübergangsschau mit dem REK, der Polizei und der DB AG für den 27.09.2017 terminiert. Über die Ergebnisse der Termine wird in der Sitzung ergänzend mündlich berichtet. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Bessere Erreichbarkeit der Innenstadt Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 13.09.2017 Mitteilungsvorlage WP9-131/2017 ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Seite 3