Daten
Kommune
Bedburg
Größe
98 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
14.09.17, 18:01
Aktualisiert
27.10.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9131/2017
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
28.09.2017
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Betreff:
Bahnübergänge in Bedburg
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 06.09.2017
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Inhalt der Mitteilung:
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 06.09.2017 die Verwaltung um Beantwortung
der Fragestellung gebeten, warum es keine förmliche Kündigung der bestehenden
Verwaltungsvereinbarung - betreffend die Bahnübergänge Lindenstraße und Erkelenzer
Straße - mit dem Rhein-Erft-Kreis gegeben habe.
Darüber hinaus beantragt die CDU-Fraktion,
den Schriftverkehr der Stadt Bedburg an den Rhein-Erft-Kreis zu der
Thematik dem Ausschuss zur Kenntnis zu bringen
den Entwurf der neuen Planungsvereinbarung mit dem REK und
Eisenbahnbundesamt dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen
den Ausschuss über den Sachstand der Gespräche mit dem
Eisenbahnbundesamt zu informieren
Hierzu wird verwaltungsseitig wie folgt im Einzelnen mitgeteilt:
Im Frühjahr 2017 fand ein Abstimmungstermin zwischen dem Rhein-Erft-Kreis (REK), der
Stadt Bedburg und der DB AG statt, in dem übereingekommen wurde, für den
Bahnübergang K 37 (Lindenstraße) und den Bahnübergang Erkelenzer Straße eine
Machbarkeitsstudie durchzuführen. An der Kreuzung Lindenstraße ist die DB Netz AG als
Baulastträger des Schienenweges und der Rhein-Erft-Kreis als Straßenbaulastträger
beteiligt. An der Kreuzung Erkelenzer Straße ist die DB Netz AG als Baulastträger des
Schienenweges und die Stadt Bedburg als Straßenbaulastträger beteiligt; der REK ist
kreuzungsbetroffen, weil der unmittelbar neben dem Bahnübergang liegende Knotenpunkt
K 36 (Neusser Straße) / Erkelenzer Straße in die Signalisierung integriert werden soll.
Inzwischen liegt ein Planungsvereinbarungsentwurf vor, der aktuell vom REK unter
Beteiligung
einer
Fachanwaltskanzlei
geprüft
wird.
Der
Abschluss
der
Planungsvereinbarung setzt zudem eine förmliche Kündigung der bestehenden
Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Bedburg voraus.
Zum Abschluss dieser Vereinbarung bedarf es zuletzt noch einer haushaltsrechtlichen
Ermächtigung der Verwaltung des REK .Das seinerzeit vereinbarte Ziel der Schließung
des Bahnübergangs im Rahmen einer Eisenbahnkreuzungsmaßnahme ist mit dem
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Bedburg vom 28.06.2016, den
Bahnüberübergang weiterhin aufrecht zu erhalten, nicht mehr erreichbar. Dies wurde dem
Rhein-Erft-Kreis mit Schreiben vom 15.12.2016 mitgeteilt. Hierbei wurde auch darauf
hingewiesen, dass eine neue Planungsvereinbarung abgeschlossen werden muss.
Die komplexe verkehrliche Situation aller Verkehrswege im Umfeld der Bahnstrecke
Horrem-Grevenbroich erfordert einen unbelasteten planerischen Neustart. Insbesondere
die Streckenteilung der RB 38 in Bedburg ist hierbei von Bedeutung. Hier wird es
zukünftig einen 60-minütigen Takt in Richtung Grevenbroich geben und eine 20-minütige
Taktung bei Einrichtung der S-Bahn von Bedburg nach Köln.
Beim planerischen Neustart soll die Stadt Bedburg unbedingt beteiligt werden. Wegen des
(altersbedingt) hohen Ausfallrisikos der Bahnsignaltechnik will der REK - eigenen
Aussagen zufolge - „auf schnelle Entscheidungen drängen“, insbesondere auch vor dem
Hintergrund, dass die bestehende Anlage bei einer gravierenden Signalstörung nicht mehr
repariert werden könnte. Eine Kompletterneuerung der Signaltechnik würde einen
monatelangen Vorlauf erfordern, bei dem der Bahnübergang für den Straßenverkehr
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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geschlossen werden müsste. Die Erreichbarkeit des Bedburger Stadtzentrums würde
damit erheblichen Einschränkungen unterliegen.
Der geprüfte und mit der DB AG abgestimmte Entwurfstext der Planungsvereinbarung
kann voraussichtlich im November 2017 zur Beschlussfassung in den Ausschuss
eingebracht werden.
Bezüglich des BÜ Erkelenzer Straße gilt sinngemäß das Gleiche wie oben ausgeführt.
Darüber hinaus ist seitens der Verwaltung ein Vor-Ort-Termin mit dem REK für den
20.09.2017 zur Sachstandserörterung und des Weiteren eine Bahnübergangsschau mit
dem REK, der Polizei und der DB AG für den 27.09.2017 terminiert. Über die Ergebnisse
der Termine wird in der Sitzung ergänzend mündlich berichtet.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Bessere Erreichbarkeit der Innenstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 13.09.2017
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----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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