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Beschlussvorlage (B_Plan_1_118)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
1,3 MB
Datum
10.12.2013
Erstellt
18.11.13, 17:09
Aktualisiert
18.11.13, 17:09
Beschlussvorlage (B_Plan_1_118)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling __. Ausfertigung Gemarkung: Wesseling , Flur 23 Entwurfsverfasser Anschlussbebauungsplan Nr 1/104 Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung Wesseling, den __.__._____ Wesseling, den __.__._____ Rechtsgrundlagen Planunterlage Die Planunterlage entspricht der digitalen Liegenschaftskarte Stand 2009. 1. Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) (BGBl. I S. 1548) in der z.Zt. geltenden Fassung 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) Wesseling, den _______________________ (BGBI. I S.132) in der z. Zt. geltenden Fassung 3. Planzeichenverordnung (PlanzV 90) Baugrenze ab 1. OG vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58, BGBL. III 213 - 1 - 6) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), #13m in der z. Zt. geltenden Fassung #38,3m (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256 / SGV. NRW 232), zuletzt in der z. Zt. geltenden Fassung 6. Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Neufassung vom 21.07.2000 #3,5m Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 158) in der z. Zt. geltenden Fassung #36,3m # > 3m #3,7m Aufstellung Der Ausschuss Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am Offenlagebeschluss Satzungsbeschluss Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am Rat der Stadt Wesseling am __.__.____ und 4 BauGB beschlossen, diesen Bebauungsplan aufzustellen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am Baugrenze ab 1. OG BauGB beschlossen worden. beschlossen. a Wesseling, den _______________________ #7m #2,3m 2 - Parkebenen Wesseling, den _______________________ Wesseling, den ______________________ In Vertretung rA nlie ge r G2 #22,94m In Vertretung gu ns ten de #9,16m Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter #1,4m Zu #15m worden. #18,24m G1 Hans-Peter Haupt Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Der Entwurf dieses Bebauungsplanes hat auf Bekanntmachung/Inkrafttreten Der Satzungsbeschluss sowie Ort und Zeit Stadtentwicklung und Umweltschutz mit sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Zeit vom 04.10.2013 ausgelegen. worden. Der Bebauungsplan tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft Baugrenze ab 1. OG #12m die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu #6m Anschlussbebauungsplan Nr 1/31 Zu gu ns ten d #4m er ge me inh eit #3,8m Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ All Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt. In Vertretung #15m Wesseling, den _______________________ In Vertretung #31,8m #2,3m #15m #3m Hans-Peter Haupt Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Anschlussbebauungsplan Nr 1/31 A #6m #4,5m #13m #9m #23,2m #3m #2,4m #11m #15m Sonstige Planzeichen (unverbindlich) Art der baulichen Nutzung WA Kennzeichnungen und Hinweise Textliche Festsetzungen Zeichnerische Festsetzungen Allgemeines Wohngebiet 1. Art der baulichen Nutzung 1.1. 1.3. Das Kerngebiet dient vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. WB Besonderes Wohngebiet 1. Kampfmittel Es ist nicht dass Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Sollten bei Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und umgehend das Ordnungsamt der Stadt Wesseling Hauptanlage Allgemeines Wohngebiet 1 Das Allgemeine Wohngebiet 1 dient vorwiegend dem Wohnen. WA 1: WA 2: WA 3: WB 1: WB 2: MK: Einzelhandelsbetriebe, Schank und Speisewirtschaften und Betriebe des Beherbergungsgewerbes, MK Kerngebiet Sonstige Planzeichen Garage, Schuppen) die der Versorgung des Gebietes dienenden Handwerksbetriebe Garagen und Gemeinschaftsanlagen Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht GRZ 0,4 0,4 0,4 0,6 0,6 1,0 GFZ 0,8 1,2 1,2 1,6 1,6 3,0 Die im WB 2 festgesetzte 0,4 GSt Ab dem 1. OG sind Wohnungen, die nicht unter 9 Abs. 2 Nr. 6 und 7 BauNVO fallen, gem. 1 Abs. 6 BauNVO i.V.m. 1 darf gem. etc. wird 2. Altlasten Innerhalb des Plangebietes sind keine Hinweise auf bekannt. Sollten sich bei Tiefbauarbeiten oder im Rahmen sonstiger Arbeiten Hinweise auf Verunreinigung des Bodens ergeben, so sind die Untere Wasser-, Abfallwirtschaft- und des Rhein-Erft-Kreises und die Stadt Wesseling, Fachbereich Bauaufsicht hiervon umgehend zu unterrichten. 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO durch Garagen und 3. Niederschlagswasser 51a LWG ist Niederschlagswasser von die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, zu versickern oder Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Die geplante des Niederschlagswassers ist mit der Unteren des Anlagen der Verwaltung. In allen festgesetzten Baugebieten sind Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen II Bauweise Gartenbaubetriebe und Tankstellen Zuweisungslinie - Nutzungsschablone 1.2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Handwerksbetriebe geschlossene Bauweise # 3m Die besonderen Wohngebiet 1+2 dienen vorwiegend dem Wohnen. 4. Geh- Fahr- und Leitungsrechte Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht : Baugrenze Betriebe des Beherbergungsgewerbes sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen der Verwaltung. Nutzungsschablone Baugebiet Vollgeschosse Bauweise Die nach 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise Nutzungen werden gem. 1 Abs. 6 BauNVO nicht Bestandteil des Gartenbaubetriebe und Tankstellen 12 BauNVO nur innerhalb der und in den der Baugrenzen und festgesetzten Garagen und Gemeinschaftsanlagen ist 4. Bodendenkmalpflege Wenn bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde entdeckt werden, ist nach den 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW die Entdeckung der Stadt Wesseling, Untere oder dem Landschaftsverband Rheinland/ der Bodendenkmalpflege im Rheinland, Nideggen, 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199, anzuzeigen. Bodendenkmal und sind zu erhalten. Die Weisung des Landschaftsverbandes Rheinland/ . Allgemeines Wohngebiet 2+3 Die Allgemeinen Wohngebiete 2 und 3 dienen vorwiegend dem Wohnen. offene Bauweise i.S.d. Ausnahmsweise und Garagen i.S.d. 12 BauNVO auch zugelassen werden. In der mit a gekennzeichneten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht g Vollgeschosse II III III IV I-IX (siehe Planzeichnung) II-IV 3. 0,8 o Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, eine Sicherheitsdetektion empfohlen. 5. Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse T der Karte der Erdbebenzone und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006), Karte zu DIN 4149 (Fassung April 2005). In der genannten DIN 4149 (Geltung 6. DIN-Vorschriften DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen verwiesen wird, finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie beim Fachbereich Stadtplanung der Stadt Wesseling eingesehen werden.