Daten
Kommune
Wesseling
Größe
1,3 MB
Datum
10.12.2013
Erstellt
18.11.13, 17:09
Aktualisiert
18.11.13, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
__. Ausfertigung
Gemarkung: Wesseling , Flur 23
Entwurfsverfasser
Anschlussbebauungsplan Nr 1/104
Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung
Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung
Wesseling, den __.__._____
Wesseling, den __.__._____
Rechtsgrundlagen
Planunterlage
Die Planunterlage entspricht der digitalen Liegenschaftskarte
Stand 2009.
1. Baugesetzbuch (BauGB)
i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414)
(BGBl. I S. 1548) in der z.Zt. geltenden Fassung
2. Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Wesseling, den _______________________
(BGBI. I S.132) in der z. Zt. geltenden Fassung
3. Planzeichenverordnung (PlanzV 90)
Baugrenze ab 1. OG
vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58, BGBL. III 213 - 1 - 6)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666),
#13m
in der z. Zt. geltenden Fassung
#38,3m
(BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256 / SGV. NRW 232), zuletzt
in der z. Zt. geltenden Fassung
6. Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Neufassung vom 21.07.2000
#3,5m
Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 158) in der z. Zt. geltenden Fassung
#36,3m
# > 3m
#3,7m
Aufstellung
Der Ausschuss
Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am
Offenlagebeschluss
Satzungsbeschluss
Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am
Rat der Stadt Wesseling am __.__.____
und 4 BauGB beschlossen, diesen
Bebauungsplan aufzustellen. Der Beschluss
ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am
Baugrenze ab 1. OG
BauGB beschlossen worden.
beschlossen.
a
Wesseling, den _______________________
#7m
#2,3m
2 - Parkebenen
Wesseling, den _______________________
Wesseling, den ______________________
In Vertretung
rA
nlie
ge
r
G2
#22,94m
In Vertretung
gu
ns
ten
de
#9,16m
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
#1,4m
Zu
#15m
worden.
#18,24m
G1
Hans-Peter Haupt
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Der Entwurf dieses Bebauungsplanes hat auf
Bekanntmachung/Inkrafttreten
Der Satzungsbeschluss sowie Ort und Zeit
Stadtentwicklung und Umweltschutz mit
sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt
Zeit vom 04.10.2013
ausgelegen.
worden. Der Bebauungsplan tritt am Tage
der Bekanntmachung in Kraft
Baugrenze ab 1. OG
#12m
die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung zu
#6m
Anschlussbebauungsplan Nr 1/31
Zu
gu
ns
ten
d
#4m
er
ge
me
inh
eit
#3,8m
Wesseling, den _______________________
Wesseling, den _______________________
All
Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt.
In Vertretung
#15m
Wesseling, den _______________________
In Vertretung
#31,8m
#2,3m
#15m
#3m
Hans-Peter Haupt
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Anschlussbebauungsplan Nr 1/31 A
#6m
#4,5m
#13m
#9m
#23,2m
#3m
#2,4m
#11m
#15m
Sonstige Planzeichen (unverbindlich)
Art der baulichen Nutzung
WA
Kennzeichnungen und Hinweise
Textliche Festsetzungen
Zeichnerische Festsetzungen
Allgemeines Wohngebiet
1.
Art der baulichen Nutzung
1.1.
1.3.
Das Kerngebiet dient vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft,
der Verwaltung und der Kultur.
WB
Besonderes Wohngebiet
1. Kampfmittel
Es ist nicht
dass Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Sollten bei
Kampfmittel
gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und umgehend das Ordnungsamt der Stadt Wesseling
Hauptanlage
Allgemeines Wohngebiet 1
Das Allgemeine Wohngebiet 1 dient vorwiegend dem Wohnen.
WA 1:
WA 2:
WA 3:
WB 1:
WB 2:
MK:
Einzelhandelsbetriebe, Schank und Speisewirtschaften und Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
MK
Kerngebiet
Sonstige Planzeichen
Garage, Schuppen)
die der Versorgung des Gebietes dienenden
Handwerksbetriebe
Garagen und Gemeinschaftsanlagen
Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht
GRZ
0,4
0,4
0,4
0,6
0,6
1,0
GFZ
0,8
1,2
1,2
1,6
1,6
3,0
Die im WB 2 festgesetzte
0,4
GSt
Ab dem 1. OG sind Wohnungen, die nicht unter
9 Abs. 2 Nr. 6 und 7 BauNVO fallen, gem.
1 Abs. 6 BauNVO i.V.m.
1
darf gem.
etc. wird
2. Altlasten
Innerhalb des Plangebietes sind keine Hinweise auf
bekannt. Sollten sich bei
Tiefbauarbeiten oder im Rahmen sonstiger Arbeiten Hinweise auf Verunreinigung des Bodens ergeben, so sind
die Untere Wasser-, Abfallwirtschaft- und
des Rhein-Erft-Kreises und die Stadt Wesseling,
Fachbereich Bauaufsicht hiervon umgehend zu unterrichten.
19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO durch
Garagen und
3. Niederschlagswasser
51a LWG ist Niederschlagswasser von
die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut,
befestigt oder an die
Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, zu versickern oder
Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
Die
geplante
des
Niederschlagswassers
ist
mit
der
Unteren
des
Anlagen der Verwaltung.
In allen festgesetzten Baugebieten sind
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen
II
Bauweise
Gartenbaubetriebe und
Tankstellen
Zuweisungslinie - Nutzungsschablone
1.2.
die der Versorgung des Gebietes dienenden
Handwerksbetriebe
geschlossene Bauweise
# 3m
Die besonderen Wohngebiet 1+2 dienen vorwiegend dem Wohnen.
4. Geh- Fahr- und Leitungsrechte
Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht
:
Baugrenze
Betriebe des Beherbergungsgewerbes
sonstige Gewerbebetriebe,
Anlagen der Verwaltung.
Nutzungsschablone
Baugebiet
Vollgeschosse
Bauweise
Die nach
4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise
Nutzungen werden gem.
1 Abs. 6 BauNVO nicht Bestandteil des
Gartenbaubetriebe und
Tankstellen
12 BauNVO nur innerhalb der
und in den
der Baugrenzen und festgesetzten
Garagen und Gemeinschaftsanlagen ist
4. Bodendenkmalpflege
Wenn bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde entdeckt werden, ist nach den
15 und 16
Denkmalschutzgesetz NRW die Entdeckung
der Stadt Wesseling, Untere
oder
dem Landschaftsverband Rheinland/ der Bodendenkmalpflege im Rheinland,
Nideggen,
45, 52385 Nideggen, Tel. 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199, anzuzeigen. Bodendenkmal und
sind
zu erhalten. Die Weisung des Landschaftsverbandes Rheinland/
.
Allgemeines Wohngebiet 2+3
Die Allgemeinen Wohngebiete 2 und 3 dienen vorwiegend dem Wohnen.
offene Bauweise
i.S.d.
Ausnahmsweise
und Garagen i.S.d. 12 BauNVO auch
zugelassen werden. In der mit a gekennzeichneten
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
g
Vollgeschosse
II
III
III
IV
I-IX (siehe Planzeichnung)
II-IV
3.
0,8
o
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
5. Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse T
der Karte der Erdbebenzone
und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland
Nordrhein-Westfalen (Juni 2006), Karte zu DIN 4149 (Fassung April 2005). In der genannten DIN 4149 (Geltung
6. DIN-Vorschriften
DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen verwiesen wird, finden
jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie
beim Fachbereich
Stadtplanung der Stadt Wesseling eingesehen werden.