Daten
Kommune
Bedburg
Größe
257 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
26.04.17, 18:03
Aktualisiert
30.10.17, 11:31
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-96/2014
3. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
30.09.2014
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
Stadtentwicklungsausschuss
07.03.2017
Beschlussergebnis zu a)
einstimmig: JA
Beschlussergebnis zu b)
einstimmig: JA
Rat der Stadt Bedburg
09.05.2017
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung
- Leitweg - Zwischen den Lindchen hier:
a) Abwägung über die im Wege der Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Beteiligungsschritte nach § 3
Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung
durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage ‚Abwägungsliste‘.
b) Für den Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung - Leitweg - Zwischen den
Lindchen - wird der Satzungsbeschluss nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
2015 (BGBI. I S. 1722), gefasst.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im
Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-96/2014 3. Ergänzung
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Sachstand zur Sitzung am 30.09.2014:
Der Bereich hinter dem Gelände der Pro 8 in Bedburg-Blerichen ist im Flächennutzungsplan der
Stadt Bedburg als Wohnbaufläche dargestellt und stellt einen wichtigen Bestandteil der
Siedlungsflächenreserven in diesem Stadtteil dar. Anfang 2010 trat für den hier geltenden
Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg die 4. Änderung in Kraft, die eine Erweiterung der Einrichtung
Pro 8 zum Inhalt hatte.
Da inzwischen absehbar ist, dass diese Erweiterung nicht vorgenommen wird, möchte der
Grundstückseigentümer
die
Fläche
wieder
entsprechend
der
Darstellung
des
Flächennutzungsplans als Wohnbaufläche entwickeln. Da im Umfeld das Baugebiet an der
Goethestraße zur Realisierung ansteht, ist beabsichtigt, nunmehr diesen Bereich nachfolgend der
Wohnbebauung zuzuführen, um weiterhin attraktives Wohnbauland im Bereich Bedburg /
Blerichen anbieten zu können.
Weder der Ursprungsbebauungsplan Nr 17 / Bedburg, welcher noch eine mehrgeschossige
Wohnbebauung entsprechend der östlichen liegenden Bebauung an der Brucknerstraße /
Offenbachstraße vorsah, noch die 4. Änderung, welche speziell auf das Vorhaben Pro 8
ausgerichtet war, stellen eine geeignete Grundlage für die bedarfsgerechte Entwicklung der
Fläche zu Wohnbauzwecken dar. Daher soll in der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 /
Bedburg eine entsprechende Überplanung stattfinden. Ein erstelltes städtebauliches Konzept dient
als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung.
Sachstand zur Sitzung am 29.11.2016:
Das frühzeitige Beteiligungsverfahren ist in der Zeit vom 22.10.2014 bis 24.11.2014 durchgeführt
worden. Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.10.2014 um Stellungnahme
gebeten. Zwischenzeitlich wurde zudem der städtebauliche Entwurf u.a. mit der Integration von
vier Mehrfamilienhäusern zur Deckung des Bedarfs an Eigentums- bzw. Mietwohnungen
überarbeitet und die benötigten Gutachten und der Umweltbericht erstellt.
Dabei wurde der städtebauliche Entwurf in Bezug auf die zuvor genannte Gebäudetypologie und
die Dimensionierung der Erschließungsstraßen überarbeitet und der Geltungsbereich um die
östlich gelegene Fläche des Flurstückes 512 nachträglich erweitert, damit diese Fläche ebenfalls
einer geordneten Bebauung zugeführt werden kann. Die hinzugefügte Fläche ist im Eigentum der
Stadt Bedburg und liegt im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 17 / Bedburg,
der jedoch eine zwingende Viergeschossigkeit vorsieht. Der neue Bebauungsplanentwurf sieht
keinen städtebaulichen Bedarf für eine zwingende Festsetzung und setzt daher an dieser Stelle
einer Viergeschossigkeit als Höchstmaß fest. Insgesamt betrachtet, wird auf der Basis des
angepassten städtebaulichen Entwurfs die Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes am
westlichen Siedlungsrand von Bedburg ermöglicht. In Anlehnung an die umgebende Bebauung ist
ein harmonischer Übergang von mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern am östlichen
Plangebietsrand, hin zu aufgelockerten Bebauungstypen (Einzel- und Doppelhäuser) mit
zweigeschossiger Bauweise im übrigen Planbereich vorgesehen. Sollte in absehbarer Zukunft
Erweiterungsbedarf in westlicher Richtung bestehen, so ermöglicht die Erschließungskonzeption
eine Anbindung über das derzeit geplante Wohngebiet.
Das Verfahren wurde mit der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fortgeführt.
Aktueller Sachstand zur Sitzung am 07.03.2017 und 09.05.2017:
Die Offenlage der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 14.12.2016 bis
23.01.2017 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit
Schreiben vom 08.12.2016 beteiligt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste
aufgeführten Punkte eingegangen. Die Stellungnahmen führen zu keiner Änderung der Planung,
so dass nunmehr das Verfahren abgeschlossen werden kann.
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im
Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die Baulandbereitstellung ist ein wesentlicher Faktor zum Umgang mit den Auswirkungen des demographischen
Wandels. Das Angebot soll sich auch an Familien mit Kindern richten, so dass die Planung zur Stabilisierung
vorhandener sozialer Strukturen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung beiträgt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x – Die Planungskosten werden vom Antragssteller übernommen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 19.04.2017
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Udo Schmitz
----------------------------------Sibille Brabender-Lipej
Sachbearbeiter
Stellv. Fachdienstleiter
Allgemeine Vertreterin des
Bürgermeisters
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