Daten
Kommune
Bedburg
Größe
231 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
26.04.17, 18:03
Aktualisiert
26.04.17, 18:03
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
1.
A die Mitteilung zur
Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
Kenntnis zu nehmen.
28.10.2014
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unter-
2.
PLEdoc GmbH, Essen,
28.10.2014
nehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt.
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und
Richtigkeit und nehmen Sie bei den Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
- Open Grid Europe GmbH , Essen
- Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
- Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN),
Schwaig
- Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungs-
C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx
A die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
gesellschaft mbH (METG), Essen
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
- GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher
Gasversorungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
- Viatel GmbH, Frankfurt
2b.
PLEdoc GmbH, Essen,
13.12.2016
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentren gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt.
mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich
keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen
vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft
ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte
überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
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A die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
Betreiber:
-
-
-
-
Open Grid Europe GmbH, Essen
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher
Gasversorungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des
Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Ab-
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
stimmung mit uns.
3.
Thyssengas GmbH, Dortmund, 27.10.2014
4.
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
Bonn, 19.9.2014
4b.
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
Bonn, 13.12.2016
Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Entfällt.
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
Entfällt.
Zum o. a. Sachverhalt teilen wir folgendes mit:
Die Bundeswehr ist berührt, aber nicht betroffen.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen einschl. untergeordneter Gebäudeteile eine
Höhe von 30 m nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe
überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall
mir die Planungsunterlagen vor Erteilung einer
Baugenehmigung zur Prüfung zuzuleiten.
Im o. g. Verfahren gibt die Bundeswehr bei gleich- Entfällt.
bleibender Sach- und Rechtslage folgende Stellungnahme ab:
Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die
Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschließlich untergeordneter Gebäudeteile
– eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte
entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle mir
die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
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A die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
A die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
A die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
5.
Bezirksregierung DüsselLuftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere
dorf, Düsseldorf, 30.10.2014 historischen Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im beantragten Bereich.
Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf
Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben). In der beigefügten Karte ist
lediglich der konkrete Verdacht dargestellt. Ich
empfehle eine Überprüfung des konkreten Verdachtes sowie der zu überbauenden Fläche auf
Kampfmittel. Die Beauftragung Überprüfung erfolgt
über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer Internetseite.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat,
sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945
abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise
wird um Terminabsprache für einen Ortstermin
gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in
diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt
für Baugrundeingriffe.
Der Anregung wird Rechnung getragen und ein ... den Hinweis zur
entsprechender Hinweis zum Bebauungsplan wie- Kampfmittelbeseitigung
zu ergänzen.
folgt ergänzt:
Kampfmittelbeseitigung:
Auf die Möglichkeit des Vorhandenseins von Blindgängern bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben) wird hingewiesen. Generell sind
Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel
gefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige
Ordnungsbehörde, der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf oder die
nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu
verständigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion
empfohlen.
Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmit
telbeseitigung/service/index.html.
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf
mittelbeseitigung/index.jsp
A die Mitteilung zur
6.
Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
Kenntnis zu nehmen.
30.10.2014
keine 110 kV-Hochspannungsleitungen der West-
6b.
netz GmbH.
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht
auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE
Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Bitte nehmen Sie unsere neue Anschrift zur
Kenntnis. Sie lautet nun:
Westnetz GmbH, DRW-S-LK-TM, Florianstr. 1521, 44139 Dortmund.
Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
22.12.2016
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten
Anlagen
des
110-kV-
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A die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
Hochspannungsnetzes und ergeht auch im Auftrag
und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland
GmbH als Eigentümerin des 110-kV Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
A die Mitteilung zur
7.
Unitymedia NRW GmbH,
Vielen Dank für Ihre Informationen. Im Planbereich Entfällt.
Kenntnis zu nehmen.
Kassel, 3.11.2014
liegen keine Versorgungsanlagen der Unitymedia
7b.
Unitymedia NRW GmbH,
Kassel, 19.12.2016
NRW GmbH. Wir sind grundsätzlich daran interessiert, unser glasfaserbasiertes Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit einen Beitrag
zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre
Bürger zu leisten.
Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weiter geleitet, die sich mit Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten
wir Sie, uns am Bebauungsplanverfahren weiter zu
beteiligen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben
stehende Vorgangsnummer an.
Vielen Dank für Ihre Informationen.
Entfällt.
Im Planbereich liegen keine Versorgungsanlagen
der Unitymedia NRW GmbH. Wir sind grundsätzlich daran interessiert, unser glasfaserbasiertes
Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und
damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten.
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A die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weiter geleitet, die sich mit Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten
wir Sie, uns am Bebauungsplanverfahren weiter zu
beteiligen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben
stehende Vorgangsnummer an.
8.
A die Mitteilung zur
Stadt Grevenbroich, GreGegen den o. g. Bebauungsplan Nr. 17 bestehen Entfällt.
Kenntnis zu nehmen.
venbroich, 28.10.2014
von Seiten der Stadt Grevenbroich keine Beden9.
Westnetz GmbH, Bergheim,
ken.
in Ihrem Schreiben vom 23.10.2014 bitten Sie uns Entfällt.
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben. Eine Erweiterung unserer
Versorgungsleitungen soll im Zuge des Baufortschrittes erfolgen. Da Netzausbaumaßnahmen
erforderlich werden, binden Sie uns bitte in die
weiteren Planungen mit ein. Die Erweiterung des
Gasnetzes ist abhängig von einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage
zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx
A die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagenstandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum- und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
bitten wir Sie, die VGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus
sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit
uns abzustimmen.
A die Mitteilung und
9b.
Westnetz GmbH, Bergheim, In Ihrem Schreiben vom 08.12.2016 bitten Sie uns
29.12.2016
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Eine Erweiterung unserer Versorgungsleitungen
soll im Zuge des Baufortschrittes erfolgen. Die
Erweiterung des Gasnetzes ist Nachfrageabhängig.
Wir halten ein Abstimmungsgespräch für den Auf- Ein Abstimmungsgespräch wird begrüßt und zeitnah
C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
bau des Niederspannungs- und Straßenbeleuch- durchgeführt.
tungsnetzes für erforderlich.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu
diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet
werden unsere Versorgungsanlagen z. T. berührt.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können.
Wir bitten Sie, bei der Planung von Bepflanzungs- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
zonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum- und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus
sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit
uns abzustimmen.
10.
A die Mitteilung zur
Bezirksregierung Arnsberg, Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt Entfällt.
Kenntnis zu nehmen. In
Dortmund, 10.11.2014
über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksder Begründung wer-
C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
den die Aussagen im
feld „Bedburg 1“. Eigentümerin des BergwerkfelHinblick auf bergbaudes „Bedburg 1“ ist die RV Rheinbraun Handel und
bedingte GrundwasserDienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die
absenkungen bereits
RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsieddargestellt und entlung in 50416 Köln.
sprechend ergänzt. Ein
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenHinweis in den Textliden Unterlagen (Differenzenpläne mi Stand
chen Festsetzungen
wird aufgenommen.
01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des
Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1)
von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen
betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasseranstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Än-
C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
derungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Die RWE Power AG (siehe Stellungnahme Nr. 16)
sowie der Erftverband (siehe Stellungnahme Nr. 13)
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an
wurden bereits fristgerecht am Verfahren beteiligt.
die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln,
sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu
stellen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
ebenfalls den o. g. Eigentümer der bestehenden
Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme
zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur
Verfügung.
11.
A die Mitteilung zur
Evonik Industries GmbH,
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
Kenntnis zu nehmen.
Essen, 27.10.2014
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
11b.
EVONIK GmbH, Marl,
12.12.2016
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
A die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
12.
IHK Köln, Geschäftsstelle
Rhein-Erft, Bergheim,
25.11.14
A die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
12b.
IHK Köln, Geschäftsstelle
Rhein-Erft, Bergheim,
17.01.2017
Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich
Entfällt.
der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 / Bedburg – Leitweg – Zwischen den Lindchen – keine
Bedenken oder Anregungen.
Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Entfällt.
Köln bestehen hinsichtlich des Bebauungsplanes
Nr. 17/Bedburg – Leitweg, Zwischen den Lindchen
C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx
A die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
– keine Bedenken oder Anregungen. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Unterlagen,
sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht berührt.
13.
A die Mitteilung zur
Erftverband, Bergheim,
Die geplante Niederschlagswasserbeseitigung wird Entfällt.
Kenntnis zu nehmen.
19.11.2014
seitens des Erftverbandes begrüßt. Darüber hinEntsprechende
Empaus regen wir an, weitere Möglichkeiten zur Niefehlungen werden unter
derschlagswasserbeseitigung zu nutzen, gerade in
der Rubrik Hinweise in
Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen
die Planfassung aufgeHaushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten
nommen.
an, wie z. B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die
offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen,
die Anlage von Einstaudächern, Gründächern,
Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur
einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv
gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die
Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie
u. a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung,
zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch
sinnvoll und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.
Des Weiteren bestehen aus abwassertechnischer
Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken
gegen die 5. Änderung des Bebauungsplanes.
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
13b. Erftverband, Bergheim,
Gegen die v. g. Planung bestehen grundsätzlich Entfällt.
A die Mitteilung zur
20.12.2016
keine Bedenken, sofern folgende Hinweise und
Kenntnis zu nehmen.
Anregungen berücksichtigt werden:
Entsprechende
EmpGem. §§ 44 Abs. 1 LWG 2016, 55 Abs. 2 WHG ist
fehlungen wurden beNiederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln
reits unter der Rubrik
oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten.
Hinweise in die PlanZur Entlastung der Kanalisation durch den starken
fassung aufgenommen.
Oberflächenabfluss und zur Verringerung der
nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im
Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen
zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und
Nutzung festgesetzt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte
eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B.
die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von
versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige
Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage
von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind,
werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u. a.
zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur
Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch
sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie fordert in einem
festgelegten Zeitrahmen die Herstellung eines
„guten Zustands“ der Gewässer. Daher ist es sinnvoll, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
soweit möglich am Gewässer durchzuführen. Hier-
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
zu gehören neben den notwendigen Maßnahmen
zur Erreichung eines guten chemischen Zustands
auch Maßnahmen am Gewässer selbst
oder/und bis ins Gewässerumfeld. Die Umsetzung
Da gemäß §1a Abs. 3 S. 5 BauGB ein Ausgleich
ist nach derzeitigem Wissenstand nicht zu umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen sowie nicht erforderlich ist, sind die Hinweise zu AusFlächen im Gewässerumfeld beanspruchen. Um gleichsmaßnahmen in diesem Bereich gegenstandssowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu los.
vermeiden als auch den Flächenentzug für die
Landwirtschaft zu reduzieren, halten wir es für
unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer
zu lenken.
Auch wenn sich in unmittelbarer Nähe des Plangebietes kein Gewässer befindet, können für die
Ausgleichsmaßnahmen Flächen an Gewässern im
Gemeindegebiet oder sogar im Kreisgebiet einbezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit der
Unteren Landschaftsbehörde notwendig.
Sollten Sie diesbezüglich Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Scholten, Abteilung G2 Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr.: 02271/881216.
14.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten25.11.2014
den Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Naturschutz und Landschaftspflege
Ansprechpartnerin Frau Fitzek Tel.: 02271 834213
Entfällt
Seitens der Unteren Landschaftsbehörde bestehen
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A die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
keine Bedenken.
Wasserwirtschaft
Ansprechpartnerin Frau Schröder Tel.: 02271834729
Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen
keine Bedenken.
Ich bitte um Übersendung einer Kopie des hydrogeologischen Gutachtens, das in Punkt 6.1.4 erwähnt wird.
Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren
Wasserbehörde abzustimmen. Für die geplante
Versickerungsanlage ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren
Wasserbehörde zu beantragen.
Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den
Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserspiegel voraussichtlich wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der Wiederanstieg des Grundwasserstandes auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen.
Die Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ sind u beachten.
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A die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
In der Begründung
werden die Aussagen
im Hinblick auf bergbaubedingte
Grundwasserabsenkungen
bereits dargestellt, ein
entsprechender
Hinweis wird in den Textlichen
Festsetzungen
ergänzt.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
Bodenschutz
Entfällt
Ansprechpartnerin Frau Wolf, Tel. 02271-834715
A die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine
Bedenken.
Immissionsschutz
Entfällt
Ansprechpartnerin Frau Klinkhammer, Tel. 02271833454
14b.
Zum Bebauungsplan Nr. 17 werden aus der Sicht
des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertre23.01.2017
tenden Belange werden folgende Anregungen und
Bedenken geäußert:
Naturschutz und Landschaftspflege
Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel: 02271/834213 Die für die potenziell auftretenden Fledermaus- und
Vogelarten durchzuführenden Vermeidungs- und
Aus Sicht des Naturschutzes und der Land- Minderungsmaßnahmen sind textlich unter Pkt. 6
schaftspflege bestehen zur 5. Änderung des Be- festgesetzt und eine Durchführung somit gewährleisbauungsplanes Nr. 17/Bedburg dann keine Be- tet.
denken, wenn – wie in der Artenschutzprüfung des
Kölner Büro für Faunistik aus Dezember 2016
unter Punkt 8 zusammengefasst – für die potenziell auftretenden Fledermaus- und Vogelarten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen durchgeführt werden, um Tötungen und Störungen und
evtl. durchzuführende Kontrollen des Vorhabenbe-
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A die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
A die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
In der Begründung sind
die Aussagen im Hinblick auf die Durchführung von Vermeidungsund Tötungsmaßnahmen bereits dargestellt
und als Textliche Festsetzung aufgenommen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
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Nr.
Bedburg beschließt "
reichs auf aktuelle Bruten von Vogelarten (z. B.
nicht planungsrelevante Arten) festgelegt.
Dadurch ist sichergestellt, dass die artenschutzbezogenen Verbotstatbestände des BNatSchG und
des LNatSchG NRW nicht verletzt werden.
Wasserwirtschaft
Ansprechpartnerin:
02271/834729
In der Begründung sind
die Aussagen im Hinblick auf bergbaubedingte Grundwasserabsenkungen bereits dargestellt und ein entsprechender Hinweis in
keine Bedenken.
den Textlichen FestsetIch bitte um Übersendung einer Kopie des hydro- Das Gutachten wird dem Rhein-Erft-Kreis zugestellt. zungen aufgenommen.
geologischen Gutachtens, das im Punkt 6.1.4 erwähnt wird.
Tel.: Die Anmerkungen hinsichtlich der geplanten Entwässerung sowie der durch den Braunkohlentagebau bedingten Grundwasserabsenkung und die
Zu o. a. Bebauungsplan verweise ich auf meine hierdurch zu beachtenden Vorschriften der DIN
Stellungnahme vom 20.11.2014:
181954 „Bauwerksabdichtungen“ sind bereits als
Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen Hinweis in die Planunterlagen aufgenommen.
Frau
Schröder,
Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren
Wasserbehörde abzustimmen. Für die geplante
Versickerungsanlage ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren
Wasserbehörde zu beantragen.
Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den
Braunkohlentagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserspiegel voraussichtlich wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der Wiederanstieg des Grundwasserstan-
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
des auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen.
Die Vorschriften der DIN 181954 „Bauwerksabdichtungen“ sind zu beachten.
Bodenschutz
Ansprechpartner: Herr Pisi, Tel.: 02271/834672
Für die vom Bebauungsplan betroffene Fläche
liegen im Kataster für Altlasten und altlastenverdächtige Flächen keine Einträge vor. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Planungen keine Bedenken.
Bodenschutzrechtlich ist der langfristige Schutz
des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt vorgegeben. Gem. § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBodSchG) haben bei
der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen die damit
befassten Stellen im Rahmen der planerischen
Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht
versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten
Flächen möglich ist.
Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens
nachzuweisen.
Im Rahmen des Verfahrens wird auch die Inanspruchnahme dieser Flächen wie folgt berücksichtigt
und in der Begründung unter Kap. 6.6. aufgeführt:
Für den Planbereich besteht bereits heute Baurecht
in Form des BP Nr. 17 bzw. der 4. Änderung. Er ist
bereits von Bebauung umgeben und stellt somit eine
städtebaulich verträgliche Arrondierung des Siedlungsrandes dar. Die Fläche befindet sich nicht im
Eigentum eines landwirtschaftlichen Betriebes, im
Umfeld sind ausreichend weitere landwirtschaftliche
Flächen vorhanden.
Alternative Nachverdichtungspotentiale für die
nachgefragten Wohnformen in integrierten Lagen
stehen in Bedburg nicht zu Verfügung. Zwar bestehen einige wenige Brachflächen, diese eignen sich
aufgrund der Restriktionen (Altlasten, Umgebungsbebauung) jedoch nicht für die beabsichtigten
Wohnnutzungen oder führen aufgrund der hohen
Erschließungskosten dazu, dass der Wohnraum für
z.B. junge Familien mit Kindern nicht bezahlbar ist.
Die Zahl der Baulücken ist in Bedburg durch die
bauliche Entwicklung in den letzten Jahren zurückgegangen. Zwar stehen im Siedlungsgefüge Baulü-
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In der Begründung
werden die Aussagen
im Hinblick auf die Inanspruchnahme weiterer Flächen bereits
dargestellt.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
cken nach § 34 BauGB theoretisch für eine Bebauung zur Verfügung. Gegenläufige Eigentümerinteressen (Immobilienspekulationen/ Familienvorhaltung, Eigenbedarf für gärtnerische Nutzungen), eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit durch Restriktionen und Belastungen aus dem Umfeld, teilweise zu
hoher Erschließungsaufwand, erschwerte Erschließungsvoraussetzungen, unattraktive Grundstückszuschnitte und nicht nachfragegerechte Lage im
Stadtgebiet führen allerdings dazu, dass Baulückenreserven für eine bauliche Entwicklung oftmals nicht
verfügbar sind.
Aus diesen Gründen ist nach sachgerechter Abwägung die Inanspruchnahme der Fläche für die Umsetzung der aktuellen Planungsabsichten gerechtfertigt.
15.
Anwohner, 14.11.2014
Im Rahmen der z. Zt. Laufenden frühzeitigen Be- Die Bedenken des Anwohners hinsichtlich Flächen- A.die
Anregungen
teiligung möchte ich folgende Stellungnahme zu inanspruchnahme werden aus folgenden Gründen begründet
zurückzudem Planverfahren abgeben:
zurückgewiesen:
weisen. Die Planungsziele zur Entwicklung
Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion um Boden- Das Plangebiet wird derzeit als Ackerfläche genutzt. eines
Wohngebietes
schutz und zunehmender Flächenversiegelung, Für den Planbereich besteht jedoch bereits seit den gelten nach wie vor.
halte ich es vom Grundsatz her für fragwürdig und 1970er Jahren Baurecht in Form des BP Nr. 17 bzw.
bedenklich, diesen Plan weiter zu verfolgen und der 4. Änderung. Er ist bereits von Bebauung umgeeine Ausweitung des Wohngebietes in die freie ben und stellt somit eine städtebaulich verträgliche
Fläche vorzunehmen.
Arrondierung des Siedlungsrandes dar. Die Fläche
Ich bitte hier, die Ausführungen im Landesboden- befindet sich nicht im Eigentum eines landwirtschaft-
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
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Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
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schutzgesetz, insbesondere § 1 und § 4 stärker zu lichen Betriebes, im Umfeld sind ausreichend weitere landwirtschaftliche Flächen vorhanden.
beachten.
Auch möchte ich darauf hinweisen, dass es sich
bei dieser bislang landwirtschaftliche genutzten Alternative Nachverdichtungspotentiale für die
Fläche um qualitativ sehr hochwertigen Ackerbo- nachgefragten Wohnformen in integrierten Lagen
den mit einer Ertragsmeßzahl von 90 handelt. Die- stehen in Bedburg nicht zu Verfügung. Zwar bestese Böden zählen zu den Spitzenstandorten im hen einige wenige Brachflächen, diese eignen sich
Stadtgebiet und hiermit sollte doch sehr sorgsam aufgrund der Restriktionen (Altlasten, Umgebungsbebauung) jedoch nicht für die beabsichtigten
und verantwortungsvoll umgegangen werden.
Ich verweise hier auf den § 1 des Bodenschät- Wohnnutzungen oder führen aufgrund der hohen
zungsgesetzes (BodSchätzG) und halte es für Erschließungskosten dazu, dass der Wohnraum für
ratsam und sachgerecht, bei der Ausweisung von z.B. junge Familien mit Kindern nicht bezahlbar ist.
Baugebieten auch diese Vorgaben stärker zu berücksichtigen. Bekanntlich weiß jeder, dass das Die Zahl der Baulücken ist in Bedburg durch die
knappe Gut „Grund und Boden“ unvermehrbar ist bauliche Entwicklung in den letzten Jahren zurückgegangen. Zwar stehen im Siedlungsgefüge Baulüund hiermit sorgsam umgegangen werden muss.
Es gibt im Stadtgebiet m. M. nach andere Standor- cken nach § 34 BauGB theoretisch für eine Bebaute, die für eine Bebauung eher in Frage kommen. ung zur Verfügung. Gegenläufige EigentümerinteIch denke hier u. a. an das brachliegende Zucker- ressen (Immobilienspekulationen/ Familienvorhalfabriksgelände oder sonstige Bereiche einer in- tung, Eigenbedarf für gärtnerische Nutzungen), eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit durch Restriktionerörtlichen Entwicklung.
Konkret zum vorliegenden städtebaulichen Kon- nen und Belastungen aus dem Umfeld, teilweise zu
zept möchte ich anfragen, ob die Darstellung im hoher Erschließungsaufwand, erschwerte ErschliePlan zutreffend ist, dass die südlichen (süd- ßungsvoraussetzungen, unattraktive Grundstücksöstlichen) Grundstücke unmittelbar an den dort zuschnitte und nicht nachfragegerechte Lage im
verlaufenden Feldweg (Feldweg in Verlängerung Stadtgebiet führen allerdings dazu, dass Baulückenreserven für eine bauliche Entwicklung oftmals nicht
der Pfarrer-Bodden-Str.) angrenzen?
Falls ja, so beantrage ich, dass zwischen dem verfügbar sind.
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
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Stellungnahme
Abwägung
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Feldweg und den Grundstücksgrenzen ein städti- Aus diesen Gründen ist nach sachgerechter Abwäscher Grünstreifen (Rasen oder niedriges Gehölz) gung die Inanspruchnahme der Fläche für die Umvon mind. 1 m verbleibt. Ansonsten kann es bei setzung der aktuellen Planungsabsichten gerechtferden heutigen Breiten ldw. Maschinen und Geräte tigt.
zu Problemen kommen, diesen Weg zu befahren.
So würden auch „Nachbarschaftsprobleme“ mit Das Plangebiet mit der angedachten Nutzung Wohden dortigen Anwohnern von vornherein vermin- nen ragt bis an die Wegeparzelle 480 ran. Die
Wegeparzelle weist eine Breite von ca. 5,50 m, ausdert oder vermieden.
Hier auch kurz der Hinweis, dass dieser Feldweg gebaut ist ein Weg von ca. 3,0 m Breite, der in der
(wie auch der parallel verlaufende Feldweg am Kartengrundlage auch dargestellt ist. Gem. KartenSportplatz) dringend einer Sanierung bedarf, ins- eintrag verbleiben mehr als 1,0 m zwischen ausgebesondere auch einen Frei-/Rückschnitt der Ge- bautem Feldweg und Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Die Bedenken des Anwohners diesbehölze im Bereich des Wohnblocks.
Diese beiden Wege werden doch sehr stark von züglich können daher zurückgewiesen werden.
Spaziergängern, Joggern, Hundehaltern (s. auch
letzter Absatz) etc. genutzt und dienen demnach Die Anregungen zum Ausbaustandard der Wege
und zur Situation der freilaufenden Hunde sind nicht
auch in großem Maße der Allgemeinheit.
(Herr Wahner war gestern dankenswerterweise mit bebauungsplanrelevant und bedürfen im Rahmen
mir vor Ort und wir haben die Feldwegesituation der vorliegenden Bauleitplanung keiner Abwägung.
dort allgemein besprochen.)
Zu den vorgenannten Hundehaltern noch die Anmerkung,
dass
die
Beeinträchtigungen/Belästigungen durch freilaufende Hunde in
dieser Feldlage immer größer werden; nur wenige
Hundehalter sind vernünftig und halten ihren Hund
auf den Feldwegen.
Bei Durchführung dieses Baugebietes befürchte
ich, dass sich diese Situation noch verschlimmert.
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
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Stellungnahme
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Bedburg beschließt "
Von daher bitte ich zu prüfen, ob es möglich wäre,
für diese Feldlage zwischen der Ortslage Kirdorf/Blerichen und der A 61 einen generellen Leinenzwang zu verordnen.
A die Mitteilung zur
16.
RWE Power AG, Köln,
Im Bereich des Plangebietes befindet sich die akti- Entfällt.
Kenntnis zu nehmen.
24.11.2014
ve Grundwassermessstelle 82373 der RWE Power
Ein Hinweis in den
AG.
Textlichen FestsetzunAktive Grundwassermessstellen sind unter dem
gen wird aufgenommen
Gesichtspunkt des Bestandschutzes zu erhalten
und die Grundwasserbzw. während eventueller Baumaßnahmen zu
messstelle zur Informasichern. Die jeweilige Zugänglichkeit für Grundtion im Plan dargestellt.
wasserstandsmessungen sowie Entnahmen von
Grundwasseranalysen ist zu gewährleisten.
Messtelle 82373
R-Wert 25 39609
H-Wert 56 49319,3
17b. Bezirksregierung Köln, Köln, Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt.
A die Mitteilung zur
30.12.2016
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allKenntnis zu nehmen.
gemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
keine Bedenken vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33
sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
18b.
Deutsche Bahn AG, Köln,
19.12.2016
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt.
der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen,
übersendet Ihnen hiermit folgende Stellungnahme.
Durch den o. g. Bebauungsplan werden die Belange der DB AG und ihrer Konzernunternehmen
nicht berührt. Wir haben daher weder Bedenken
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Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
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Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
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noch Anregungen vorzubringen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
19b. Landesbetrieb Straßenbau
Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens Die Begründung wird entsprechend unter Kap. 6.5
A die Mitteilung zur
NRW, Euskirchen,
der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine ergänzt.
Kenntnis zu nehmen
22.12.2016
Bedenken.
und die Begründung
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenentsprechend zu erüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen
gänzen.
Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der A 61, auch künftig
nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei
Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist.
Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder
textlich auf die Verkehrsimmissionen (Staub, Lärm,
Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden
Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB).
Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu
Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und
nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
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Stellungnahme
Abwägung
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20b. Regionalforstamt RheinGegen die o. g. Planungen bestehen keine grund- Das Plangebiet wurde bereits durch den Ursprungs- A die Mitteilung zur
Sieg-Erft, Eitorf, 04.01.2017 sätzlichen Bedenken von Seiten des Landesbe- bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg überplant. Die be- Kenntnis zu nehmen,
triebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
treffende Fläche ist in selbigen als Wohngebiet aus- jedoch aufgrund des
bestehenden PlanungsDie mit Bäumen bewachsene Fläche von ca. 0,3 gewiesen, so dass die Belange des Forstschutzes
rechts der Anregung
ha auf Flurstück Nr. 512 sollte jedoch erhalten bereits abgewogen wurden. Durch die 5. Änderung
nicht zu folgen.
werden. Als einziger Waldbereich stellt sie einen wird für das Flurstück 512 nur die zwingende Vierwertvollen Bestandteil des Gebietes dar, da sie geschossigkeit in eine maximale Viergeschossigkeit
geändert, so dass alle weiteren Festsetzungen fortverschiedene Funktionen erfüllt:
Der Wald sorgt für eine optische Unterbrechung bestehen.
des bebauten Bereiches, dient als kleine Frisch- Belange des Artenschutzes als eine der „verschieluftzelle für die östlich gelegenen Gebäude und denen Funktionen“ des Waldbereichs wurden im
Übrigen erneut untersucht. Durch Vermeidungs- und
schirmt gegen die Autobahn A 61 ab.
Verminderungsmaßnahmen kann eine Betroffenheit
geschützter Arten ausgeschlossen werden.
21b. Geologischer Dienst NRW - Vielen Dank für die Zusendung der Anlagen!
Entfällt.
A die Mitteilung zur
Landesbetrieb -, Krefeld,
Kenntnis zu nehmen.
Von meiner Seite liegen zu o.g. Planungsvorhaben
13.01.2017
keine weiteren Anregungen vor.
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
A die Mitteilung zur
22b. Landesbetrieb Straßenbau
Seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Entfällt.
Kenntnis zu nehmen.
NRW, Krefeld, 18.01.2017
Autobahnniederlassung Krefeld, bestehen keine
grundsätzlichen Bedenken gegen o. g. Bebauungsplanänderung.
Es ist zu beachten, dass gegenüber der Straßenbauverwaltung weder jetzt noch zukünftig aus dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz oder ggfls. erforderlich werdende Maßnahmen bzgl. der Schadstoffausbreitung
geltend gemacht werden können.
23b.
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26 – Luftverkehr, Düsseldorf,
23.01.2017
Gegen die o. g. Planänderung bestehen aus ziviler Entfällt.
luftrechtlicher Sicht keine Bedenken.
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A die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-24b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt "
24b. RWE Power AG, Köln, Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen Entfällt.
A die Mitteilung zur
08.12.2016
mit, dass wir hierzu aus BergschadensgesichtsKenntnis zu nehmen.
punkten des Braunkohlenbergbaus keine Bedenken vorzubringen haben.
Hinweise zu den Bodenverhältnissen, zum Grundwasserwiederanstieg und zur Grundwassermessstelle 82373 der RWE Power AG sind erforderlich
und wurden bereits in den Entwurf zur 5. Änderung
des Bebauungsplanes 17 aufgenommen.
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