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Beschlussvorlage (Anl. 4 - Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
231 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
26.04.17, 18:03
Aktualisiert
26.04.17, 18:03

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " 1. A die Mitteilung zur Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. Kenntnis zu nehmen. 28.10.2014 keine Höchstspannungsleitungen unseres Unter- 2. PLEdoc GmbH, Essen, 28.10.2014 nehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt. wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei den Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. - Open Grid Europe GmbH , Essen - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen - Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungs- C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx A die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " gesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen - GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen - Viatel GmbH, Frankfurt 2b. PLEdoc GmbH, Essen, 13.12.2016 Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt. mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx A die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " Betreiber: - - - - Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Ab- C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " stimmung mit uns. 3. Thyssengas GmbH, Dortmund, 27.10.2014 4. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, 19.9.2014 4b. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, 13.12.2016 Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Entfällt. Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Entfällt. Zum o. a. Sachverhalt teilen wir folgendes mit: Die Bundeswehr ist berührt, aber nicht betroffen. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen einschl. untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen vor Erteilung einer Baugenehmigung zur Prüfung zuzuleiten. Im o. g. Verfahren gibt die Bundeswehr bei gleich- Entfällt. bleibender Sach- und Rechtslage folgende Stellungnahme ab: Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschließlich untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx A die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. A die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. A die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " 5. Bezirksregierung DüsselLuftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere dorf, Düsseldorf, 30.10.2014 historischen Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im beantragten Bereich. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben). In der beigefügten Karte ist lediglich der konkrete Verdacht dargestellt. Ich empfehle eine Überprüfung des konkreten Verdachtes sowie der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel. Die Beauftragung Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer Internetseite. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Der Anregung wird Rechnung getragen und ein ... den Hinweis zur entsprechender Hinweis zum Bebauungsplan wie- Kampfmittelbeseitigung zu ergänzen. folgt ergänzt: Kampfmittelbeseitigung: Auf die Möglichkeit des Vorhandenseins von Blindgängern bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben) wird hingewiesen. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmit telbeseitigung/service/index.html. C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf mittelbeseitigung/index.jsp A die Mitteilung zur 6. Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. Kenntnis zu nehmen. 30.10.2014 keine 110 kV-Hochspannungsleitungen der West- 6b. netz GmbH. Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Bitte nehmen Sie unsere neue Anschrift zur Kenntnis. Sie lautet nun: Westnetz GmbH, DRW-S-LK-TM, Florianstr. 1521, 44139 Dortmund. Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 22.12.2016 keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV- C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx A die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " Hochspannungsnetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kV Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. A die Mitteilung zur 7. Unitymedia NRW GmbH, Vielen Dank für Ihre Informationen. Im Planbereich Entfällt. Kenntnis zu nehmen. Kassel, 3.11.2014 liegen keine Versorgungsanlagen der Unitymedia 7b. Unitymedia NRW GmbH, Kassel, 19.12.2016 NRW GmbH. Wir sind grundsätzlich daran interessiert, unser glasfaserbasiertes Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten. Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weiter geleitet, die sich mit Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten wir Sie, uns am Bebauungsplanverfahren weiter zu beteiligen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. Vielen Dank für Ihre Informationen. Entfällt. Im Planbereich liegen keine Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW GmbH. Wir sind grundsätzlich daran interessiert, unser glasfaserbasiertes Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten. C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx A die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weiter geleitet, die sich mit Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten wir Sie, uns am Bebauungsplanverfahren weiter zu beteiligen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. 8. A die Mitteilung zur Stadt Grevenbroich, GreGegen den o. g. Bebauungsplan Nr. 17 bestehen Entfällt. Kenntnis zu nehmen. venbroich, 28.10.2014 von Seiten der Stadt Grevenbroich keine Beden9. Westnetz GmbH, Bergheim, ken. in Ihrem Schreiben vom 23.10.2014 bitten Sie uns Entfällt. um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Eine Erweiterung unserer Versorgungsleitungen soll im Zuge des Baufortschrittes erfolgen. Da Netzausbaumaßnahmen erforderlich werden, binden Sie uns bitte in die weiteren Planungen mit ein. Die Erweiterung des Gasnetzes ist abhängig von einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx A die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagenstandorte notwendig. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum- und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie, die VGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. A die Mitteilung und 9b. Westnetz GmbH, Bergheim, In Ihrem Schreiben vom 08.12.2016 bitten Sie uns 29.12.2016 um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Eine Erweiterung unserer Versorgungsleitungen soll im Zuge des Baufortschrittes erfolgen. Die Erweiterung des Gasnetzes ist Nachfrageabhängig. Wir halten ein Abstimmungsgespräch für den Auf- Ein Abstimmungsgespräch wird begrüßt und zeitnah C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " bau des Niederspannungs- und Straßenbeleuch- durchgeführt. tungsnetzes für erforderlich. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsanlagen z. T. berührt. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Wir bitten Sie, bei der Planung von Bepflanzungs- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. zonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum- und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. 10. A die Mitteilung zur Bezirksregierung Arnsberg, Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt Entfällt. Kenntnis zu nehmen. In Dortmund, 10.11.2014 über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksder Begründung wer- C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " den die Aussagen im feld „Bedburg 1“. Eigentümerin des BergwerkfelHinblick auf bergbaudes „Bedburg 1“ ist die RV Rheinbraun Handel und bedingte GrundwasserDienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die absenkungen bereits RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsieddargestellt und entlung in 50416 Köln. sprechend ergänzt. Ein Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenHinweis in den Textliden Unterlagen (Differenzenpläne mi Stand chen Festsetzungen wird aufgenommen. 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasseranstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Än- C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " derungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Die RWE Power AG (siehe Stellungnahme Nr. 16) sowie der Erftverband (siehe Stellungnahme Nr. 13) Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an wurden bereits fristgerecht am Verfahren beteiligt. die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls den o. g. Eigentümer der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. 11. A die Mitteilung zur Evonik Industries GmbH, An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. Kenntnis zu nehmen. Essen, 27.10.2014 laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. 11b. EVONIK GmbH, Marl, 12.12.2016 An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. A die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 12. IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft, Bergheim, 25.11.14 A die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 12b. IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft, Bergheim, 17.01.2017 Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich Entfällt. der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 / Bedburg – Leitweg – Zwischen den Lindchen – keine Bedenken oder Anregungen. Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Entfällt. Köln bestehen hinsichtlich des Bebauungsplanes Nr. 17/Bedburg – Leitweg, Zwischen den Lindchen C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx A die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " – keine Bedenken oder Anregungen. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Unterlagen, sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht berührt. 13. A die Mitteilung zur Erftverband, Bergheim, Die geplante Niederschlagswasserbeseitigung wird Entfällt. Kenntnis zu nehmen. 19.11.2014 seitens des Erftverbandes begrüßt. Darüber hinEntsprechende Empaus regen wir an, weitere Möglichkeiten zur Niefehlungen werden unter derschlagswasserbeseitigung zu nutzen, gerade in der Rubrik Hinweise in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen die Planfassung aufgeHaushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten nommen. an, wie z. B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u. a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch sinnvoll und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Des Weiteren bestehen aus abwassertechnischer Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken gegen die 5. Änderung des Bebauungsplanes. C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " 13b. Erftverband, Bergheim, Gegen die v. g. Planung bestehen grundsätzlich Entfällt. A die Mitteilung zur 20.12.2016 keine Bedenken, sofern folgende Hinweise und Kenntnis zu nehmen. Anregungen berücksichtigt werden: Entsprechende EmpGem. §§ 44 Abs. 1 LWG 2016, 55 Abs. 2 WHG ist fehlungen wurden beNiederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln reits unter der Rubrik oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Hinweise in die PlanZur Entlastung der Kanalisation durch den starken fassung aufgenommen. Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und Nutzung festgesetzt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u. a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie fordert in einem festgelegten Zeitrahmen die Herstellung eines „guten Zustands“ der Gewässer. Daher ist es sinnvoll, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen soweit möglich am Gewässer durchzuführen. Hier- C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " zu gehören neben den notwendigen Maßnahmen zur Erreichung eines guten chemischen Zustands auch Maßnahmen am Gewässer selbst oder/und bis ins Gewässerumfeld. Die Umsetzung Da gemäß §1a Abs. 3 S. 5 BauGB ein Ausgleich ist nach derzeitigem Wissenstand nicht zu umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen sowie nicht erforderlich ist, sind die Hinweise zu AusFlächen im Gewässerumfeld beanspruchen. Um gleichsmaßnahmen in diesem Bereich gegenstandssowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu los. vermeiden als auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren, halten wir es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken. Auch wenn sich in unmittelbarer Nähe des Plangebietes kein Gewässer befindet, können für die Ausgleichsmaßnahmen Flächen an Gewässern im Gemeindegebiet oder sogar im Kreisgebiet einbezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde notwendig. Sollten Sie diesbezüglich Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Scholten, Abteilung G2 Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr.: 02271/881216. 14. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten25.11.2014 den Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben: Naturschutz und Landschaftspflege Ansprechpartnerin Frau Fitzek Tel.: 02271 834213 Entfällt Seitens der Unteren Landschaftsbehörde bestehen C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx A die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " keine Bedenken. Wasserwirtschaft Ansprechpartnerin Frau Schröder Tel.: 02271834729 Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen keine Bedenken. Ich bitte um Übersendung einer Kopie des hydrogeologischen Gutachtens, das in Punkt 6.1.4 erwähnt wird. Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Für die geplante Versickerungsanlage ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserspiegel voraussichtlich wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der Wiederanstieg des Grundwasserstandes auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ sind u beachten. C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx A die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. In der Begründung werden die Aussagen im Hinblick auf bergbaubedingte Grundwasserabsenkungen bereits dargestellt, ein entsprechender Hinweis wird in den Textlichen Festsetzungen ergänzt. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " Bodenschutz Entfällt Ansprechpartnerin Frau Wolf, Tel. 02271-834715 A die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Immissionsschutz Entfällt Ansprechpartnerin Frau Klinkhammer, Tel. 02271833454 14b. Zum Bebauungsplan Nr. 17 werden aus der Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertre23.01.2017 tenden Belange werden folgende Anregungen und Bedenken geäußert: Naturschutz und Landschaftspflege Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel: 02271/834213 Die für die potenziell auftretenden Fledermaus- und Vogelarten durchzuführenden Vermeidungs- und Aus Sicht des Naturschutzes und der Land- Minderungsmaßnahmen sind textlich unter Pkt. 6 schaftspflege bestehen zur 5. Änderung des Be- festgesetzt und eine Durchführung somit gewährleisbauungsplanes Nr. 17/Bedburg dann keine Be- tet. denken, wenn – wie in der Artenschutzprüfung des Kölner Büro für Faunistik aus Dezember 2016 unter Punkt 8 zusammengefasst – für die potenziell auftretenden Fledermaus- und Vogelarten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen durchgeführt werden, um Tötungen und Störungen und evtl. durchzuführende Kontrollen des Vorhabenbe- C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx A die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. A die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. In der Begründung sind die Aussagen im Hinblick auf die Durchführung von Vermeidungsund Tötungsmaßnahmen bereits dargestellt und als Textliche Festsetzung aufgenommen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " reichs auf aktuelle Bruten von Vogelarten (z. B. nicht planungsrelevante Arten) festgelegt. Dadurch ist sichergestellt, dass die artenschutzbezogenen Verbotstatbestände des BNatSchG und des LNatSchG NRW nicht verletzt werden. Wasserwirtschaft Ansprechpartnerin: 02271/834729 In der Begründung sind die Aussagen im Hinblick auf bergbaubedingte Grundwasserabsenkungen bereits dargestellt und ein entsprechender Hinweis in keine Bedenken. den Textlichen FestsetIch bitte um Übersendung einer Kopie des hydro- Das Gutachten wird dem Rhein-Erft-Kreis zugestellt. zungen aufgenommen. geologischen Gutachtens, das im Punkt 6.1.4 erwähnt wird. Tel.: Die Anmerkungen hinsichtlich der geplanten Entwässerung sowie der durch den Braunkohlentagebau bedingten Grundwasserabsenkung und die Zu o. a. Bebauungsplan verweise ich auf meine hierdurch zu beachtenden Vorschriften der DIN Stellungnahme vom 20.11.2014: 181954 „Bauwerksabdichtungen“ sind bereits als Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen Hinweis in die Planunterlagen aufgenommen. Frau Schröder, Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Für die geplante Versickerungsanlage ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohlentagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserspiegel voraussichtlich wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der Wiederanstieg des Grundwasserstan- C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " des auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der DIN 181954 „Bauwerksabdichtungen“ sind zu beachten. Bodenschutz Ansprechpartner: Herr Pisi, Tel.: 02271/834672 Für die vom Bebauungsplan betroffene Fläche liegen im Kataster für Altlasten und altlastenverdächtige Flächen keine Einträge vor. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Planungen keine Bedenken. Bodenschutzrechtlich ist der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt vorgegeben. Gem. § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBodSchG) haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen. Im Rahmen des Verfahrens wird auch die Inanspruchnahme dieser Flächen wie folgt berücksichtigt und in der Begründung unter Kap. 6.6. aufgeführt: Für den Planbereich besteht bereits heute Baurecht in Form des BP Nr. 17 bzw. der 4. Änderung. Er ist bereits von Bebauung umgeben und stellt somit eine städtebaulich verträgliche Arrondierung des Siedlungsrandes dar. Die Fläche befindet sich nicht im Eigentum eines landwirtschaftlichen Betriebes, im Umfeld sind ausreichend weitere landwirtschaftliche Flächen vorhanden. Alternative Nachverdichtungspotentiale für die nachgefragten Wohnformen in integrierten Lagen stehen in Bedburg nicht zu Verfügung. Zwar bestehen einige wenige Brachflächen, diese eignen sich aufgrund der Restriktionen (Altlasten, Umgebungsbebauung) jedoch nicht für die beabsichtigten Wohnnutzungen oder führen aufgrund der hohen Erschließungskosten dazu, dass der Wohnraum für z.B. junge Familien mit Kindern nicht bezahlbar ist. Die Zahl der Baulücken ist in Bedburg durch die bauliche Entwicklung in den letzten Jahren zurückgegangen. Zwar stehen im Siedlungsgefüge Baulü- C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx In der Begründung werden die Aussagen im Hinblick auf die Inanspruchnahme weiterer Flächen bereits dargestellt. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " cken nach § 34 BauGB theoretisch für eine Bebauung zur Verfügung. Gegenläufige Eigentümerinteressen (Immobilienspekulationen/ Familienvorhaltung, Eigenbedarf für gärtnerische Nutzungen), eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit durch Restriktionen und Belastungen aus dem Umfeld, teilweise zu hoher Erschließungsaufwand, erschwerte Erschließungsvoraussetzungen, unattraktive Grundstückszuschnitte und nicht nachfragegerechte Lage im Stadtgebiet führen allerdings dazu, dass Baulückenreserven für eine bauliche Entwicklung oftmals nicht verfügbar sind. Aus diesen Gründen ist nach sachgerechter Abwägung die Inanspruchnahme der Fläche für die Umsetzung der aktuellen Planungsabsichten gerechtfertigt. 15. Anwohner, 14.11.2014 Im Rahmen der z. Zt. Laufenden frühzeitigen Be- Die Bedenken des Anwohners hinsichtlich Flächen- A.die Anregungen teiligung möchte ich folgende Stellungnahme zu inanspruchnahme werden aus folgenden Gründen begründet zurückzudem Planverfahren abgeben: zurückgewiesen: weisen. Die Planungsziele zur Entwicklung Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion um Boden- Das Plangebiet wird derzeit als Ackerfläche genutzt. eines Wohngebietes schutz und zunehmender Flächenversiegelung, Für den Planbereich besteht jedoch bereits seit den gelten nach wie vor. halte ich es vom Grundsatz her für fragwürdig und 1970er Jahren Baurecht in Form des BP Nr. 17 bzw. bedenklich, diesen Plan weiter zu verfolgen und der 4. Änderung. Er ist bereits von Bebauung umgeeine Ausweitung des Wohngebietes in die freie ben und stellt somit eine städtebaulich verträgliche Fläche vorzunehmen. Arrondierung des Siedlungsrandes dar. Die Fläche Ich bitte hier, die Ausführungen im Landesboden- befindet sich nicht im Eigentum eines landwirtschaft- C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " schutzgesetz, insbesondere § 1 und § 4 stärker zu lichen Betriebes, im Umfeld sind ausreichend weitere landwirtschaftliche Flächen vorhanden. beachten. Auch möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dieser bislang landwirtschaftliche genutzten Alternative Nachverdichtungspotentiale für die Fläche um qualitativ sehr hochwertigen Ackerbo- nachgefragten Wohnformen in integrierten Lagen den mit einer Ertragsmeßzahl von 90 handelt. Die- stehen in Bedburg nicht zu Verfügung. Zwar bestese Böden zählen zu den Spitzenstandorten im hen einige wenige Brachflächen, diese eignen sich Stadtgebiet und hiermit sollte doch sehr sorgsam aufgrund der Restriktionen (Altlasten, Umgebungsbebauung) jedoch nicht für die beabsichtigten und verantwortungsvoll umgegangen werden. Ich verweise hier auf den § 1 des Bodenschät- Wohnnutzungen oder führen aufgrund der hohen zungsgesetzes (BodSchätzG) und halte es für Erschließungskosten dazu, dass der Wohnraum für ratsam und sachgerecht, bei der Ausweisung von z.B. junge Familien mit Kindern nicht bezahlbar ist. Baugebieten auch diese Vorgaben stärker zu berücksichtigen. Bekanntlich weiß jeder, dass das Die Zahl der Baulücken ist in Bedburg durch die knappe Gut „Grund und Boden“ unvermehrbar ist bauliche Entwicklung in den letzten Jahren zurückgegangen. Zwar stehen im Siedlungsgefüge Baulüund hiermit sorgsam umgegangen werden muss. Es gibt im Stadtgebiet m. M. nach andere Standor- cken nach § 34 BauGB theoretisch für eine Bebaute, die für eine Bebauung eher in Frage kommen. ung zur Verfügung. Gegenläufige EigentümerinteIch denke hier u. a. an das brachliegende Zucker- ressen (Immobilienspekulationen/ Familienvorhalfabriksgelände oder sonstige Bereiche einer in- tung, Eigenbedarf für gärtnerische Nutzungen), eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit durch Restriktionerörtlichen Entwicklung. Konkret zum vorliegenden städtebaulichen Kon- nen und Belastungen aus dem Umfeld, teilweise zu zept möchte ich anfragen, ob die Darstellung im hoher Erschließungsaufwand, erschwerte ErschliePlan zutreffend ist, dass die südlichen (süd- ßungsvoraussetzungen, unattraktive Grundstücksöstlichen) Grundstücke unmittelbar an den dort zuschnitte und nicht nachfragegerechte Lage im verlaufenden Feldweg (Feldweg in Verlängerung Stadtgebiet führen allerdings dazu, dass Baulückenreserven für eine bauliche Entwicklung oftmals nicht der Pfarrer-Bodden-Str.) angrenzen? Falls ja, so beantrage ich, dass zwischen dem verfügbar sind. C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " Feldweg und den Grundstücksgrenzen ein städti- Aus diesen Gründen ist nach sachgerechter Abwäscher Grünstreifen (Rasen oder niedriges Gehölz) gung die Inanspruchnahme der Fläche für die Umvon mind. 1 m verbleibt. Ansonsten kann es bei setzung der aktuellen Planungsabsichten gerechtferden heutigen Breiten ldw. Maschinen und Geräte tigt. zu Problemen kommen, diesen Weg zu befahren. So würden auch „Nachbarschaftsprobleme“ mit Das Plangebiet mit der angedachten Nutzung Wohden dortigen Anwohnern von vornherein vermin- nen ragt bis an die Wegeparzelle 480 ran. Die Wegeparzelle weist eine Breite von ca. 5,50 m, ausdert oder vermieden. Hier auch kurz der Hinweis, dass dieser Feldweg gebaut ist ein Weg von ca. 3,0 m Breite, der in der (wie auch der parallel verlaufende Feldweg am Kartengrundlage auch dargestellt ist. Gem. KartenSportplatz) dringend einer Sanierung bedarf, ins- eintrag verbleiben mehr als 1,0 m zwischen ausgebesondere auch einen Frei-/Rückschnitt der Ge- bautem Feldweg und Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Die Bedenken des Anwohners diesbehölze im Bereich des Wohnblocks. Diese beiden Wege werden doch sehr stark von züglich können daher zurückgewiesen werden. Spaziergängern, Joggern, Hundehaltern (s. auch letzter Absatz) etc. genutzt und dienen demnach Die Anregungen zum Ausbaustandard der Wege und zur Situation der freilaufenden Hunde sind nicht auch in großem Maße der Allgemeinheit. (Herr Wahner war gestern dankenswerterweise mit bebauungsplanrelevant und bedürfen im Rahmen mir vor Ort und wir haben die Feldwegesituation der vorliegenden Bauleitplanung keiner Abwägung. dort allgemein besprochen.) Zu den vorgenannten Hundehaltern noch die Anmerkung, dass die Beeinträchtigungen/Belästigungen durch freilaufende Hunde in dieser Feldlage immer größer werden; nur wenige Hundehalter sind vernünftig und halten ihren Hund auf den Feldwegen. Bei Durchführung dieses Baugebietes befürchte ich, dass sich diese Situation noch verschlimmert. C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " Von daher bitte ich zu prüfen, ob es möglich wäre, für diese Feldlage zwischen der Ortslage Kirdorf/Blerichen und der A 61 einen generellen Leinenzwang zu verordnen. A die Mitteilung zur 16. RWE Power AG, Köln, Im Bereich des Plangebietes befindet sich die akti- Entfällt. Kenntnis zu nehmen. 24.11.2014 ve Grundwassermessstelle 82373 der RWE Power Ein Hinweis in den AG. Textlichen FestsetzunAktive Grundwassermessstellen sind unter dem gen wird aufgenommen Gesichtspunkt des Bestandschutzes zu erhalten und die Grundwasserbzw. während eventueller Baumaßnahmen zu messstelle zur Informasichern. Die jeweilige Zugänglichkeit für Grundtion im Plan dargestellt. wasserstandsmessungen sowie Entnahmen von Grundwasseranalysen ist zu gewährleisten. Messtelle 82373 R-Wert 25 39609 H-Wert 56 49319,3 17b. Bezirksregierung Köln, Köln, Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt. A die Mitteilung zur 30.12.2016 wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allKenntnis zu nehmen. gemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 18b. Deutsche Bahn AG, Köln, 19.12.2016 Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt. der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Stellungnahme. Durch den o. g. Bebauungsplan werden die Belange der DB AG und ihrer Konzernunternehmen nicht berührt. Wir haben daher weder Bedenken C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx A die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " noch Anregungen vorzubringen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 19b. Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens Die Begründung wird entsprechend unter Kap. 6.5 A die Mitteilung zur NRW, Euskirchen, der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine ergänzt. Kenntnis zu nehmen 22.12.2016 Bedenken. und die Begründung Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenentsprechend zu erüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen gänzen. Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der A 61, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsimmissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " 20b. Regionalforstamt RheinGegen die o. g. Planungen bestehen keine grund- Das Plangebiet wurde bereits durch den Ursprungs- A die Mitteilung zur Sieg-Erft, Eitorf, 04.01.2017 sätzlichen Bedenken von Seiten des Landesbe- bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg überplant. Die be- Kenntnis zu nehmen, triebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. treffende Fläche ist in selbigen als Wohngebiet aus- jedoch aufgrund des bestehenden PlanungsDie mit Bäumen bewachsene Fläche von ca. 0,3 gewiesen, so dass die Belange des Forstschutzes rechts der Anregung ha auf Flurstück Nr. 512 sollte jedoch erhalten bereits abgewogen wurden. Durch die 5. Änderung nicht zu folgen. werden. Als einziger Waldbereich stellt sie einen wird für das Flurstück 512 nur die zwingende Vierwertvollen Bestandteil des Gebietes dar, da sie geschossigkeit in eine maximale Viergeschossigkeit geändert, so dass alle weiteren Festsetzungen fortverschiedene Funktionen erfüllt: Der Wald sorgt für eine optische Unterbrechung bestehen. des bebauten Bereiches, dient als kleine Frisch- Belange des Artenschutzes als eine der „verschieluftzelle für die östlich gelegenen Gebäude und denen Funktionen“ des Waldbereichs wurden im Übrigen erneut untersucht. Durch Vermeidungs- und schirmt gegen die Autobahn A 61 ab. Verminderungsmaßnahmen kann eine Betroffenheit geschützter Arten ausgeschlossen werden. 21b. Geologischer Dienst NRW - Vielen Dank für die Zusendung der Anlagen! Entfällt. A die Mitteilung zur Landesbetrieb -, Krefeld, Kenntnis zu nehmen. Von meiner Seite liegen zu o.g. Planungsvorhaben 13.01.2017 keine weiteren Anregungen vor. C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " A die Mitteilung zur 22b. Landesbetrieb Straßenbau Seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Entfällt. Kenntnis zu nehmen. NRW, Krefeld, 18.01.2017 Autobahnniederlassung Krefeld, bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen o. g. Bebauungsplanänderung. Es ist zu beachten, dass gegenüber der Straßenbauverwaltung weder jetzt noch zukünftig aus dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz oder ggfls. erforderlich werdende Maßnahmen bzgl. der Schadstoffausbreitung geltend gemacht werden können. 23b. Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26 – Luftverkehr, Düsseldorf, 23.01.2017 Gegen die o. g. Planänderung bestehen aus ziviler Entfällt. luftrechtlicher Sicht keine Bedenken. C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx A die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 5. Änderung, Leitweg, Zwischen den Lindchen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-16) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1b-24b, falls „b“ vorhanden) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt " 24b. RWE Power AG, Köln, Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen Entfällt. A die Mitteilung zur 08.12.2016 mit, dass wir hierzu aus BergschadensgesichtsKenntnis zu nehmen. punkten des Braunkohlenbergbaus keine Bedenken vorzubringen haben. Hinweise zu den Bodenverhältnissen, zum Grundwasserwiederanstieg und zur Grundwassermessstelle 82373 der RWE Power AG sind erforderlich und wurden bereits in den Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 17 aufgenommen. C:\Users\medi780\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\6TFWYD59\BB44_2017.04.03_Abwägungsliste BP 17.5 Leitweg Offenlage.docx