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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz hier: a) Abwägung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
213 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
26.04.17, 18:03
Aktualisiert
30.10.17, 11:31
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
hier: 
a) Abwägung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
hier: 
a) Abwägung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
hier: 
a) Abwägung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz
hier: 
a) Abwägung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9224/2016 3. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 29.11.2016 Stadtentwicklungsausschuss 07.03.2017 Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2017 Rat der Stadt Bedburg 09.05.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz hier: a) Abwägung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage ‚Abwägungsliste‘. b) Für den Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg, 5. Änderung – südlicher Teilbereich zwischen Oberschlager Straße und Bedburger Schweiz - wird der Satzungsbeschluss nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), gefasst. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Beschlussvorlage WP9-224/2016 3. Ergänzung Seite: 2 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Sachstand zur Sitzung am 29.11.2016: Die Planungen zur Errichtung eines Spielplatzes auf dem Grünstreifen zwischen der Oberschlager Straße und der Bedburger Schweiz sind durch den FD 4 vorangeschritten und werden am 15.11.2016 im Jugendhilfeausschuss unter dem Tagesordnungspunkt „Umsetzung Spielplatzkonzept – Aktueller Sachstand“ präsentiert (vgl. WP9-202/2016). Vorbehaltlich der inhaltlichen Diskussion soll parallel aus Gründen der Rechtssicherheit der aktuelle Bebauungsplan Nr. 12 / Bedburg für diesen Bereich angepasst werden. Dieser trifft für den relevanten Bereich lediglich die Festsetzung Grünfläche ohne gesonderte Zweckbestimmung. Baurechtlich spezifiziert werden sollte aber zudem die Zweckbestimmung Spielplatz, die in einer vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB festgesetzt werden soll. Hierzu soll der Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung gefasst werden, um zeitlich analog mit der Planung des FD 4 gegen Ende März die Offenlage abgeschlossen zu haben und den Satzungsbeschluss fassen zu können. Für die vereinfachte Änderung des Bebauungsplans entstehen keine Kosten, da diese durch die Verwaltung erarbeitet wird. Sachstand zur Sitzung am 07.03.2017: In der Sitzung am 29.11.2016 wurde durch den Stadtentwicklungsausschuss der Aufstellungsbeschluss zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 / Bedburg gefasst. Zwischenzeitlich wurden die Verfahrensunterlagen durch die Verwaltung erarbeitet und insbesondere das Hinzufügen der Zweckbestimmung Spielplatz zur festgesetzten Grünfläche begründet. Damit das Bauleitplanverfahren weiterhin zeitlich analog mit der Planung des FD 4 fortschreiten kann, wurde als nächster Verfahrensschritt die Offenlage der Planung beschlossen. Aktueller Sachstand zur Sitzung am 02.05.2017 und 09.05.2017: Die öffentliche Auslegung der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 22.03.2017 bis 26.04.2017 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 10.03.2017 beteiligt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste aufgeführten Punkte eingegangen. Aufgrund der Zustellungsfrist für die Sitzung des Rates der Stadt Bedburg werden später eingegangene Stellungnahmen sowie die Planunterlagen nachgereicht. Vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.05.2017 empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt Bedburg planungsrechtlich dem vorgenannten Beschlussvorschlag zu folgen. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die geplante Änderung des Bebauungsplanes aus Gründen der Rechtssicherheit mittels Hinzufügung der Zweckbestimmung „Spielplatz“ erfolgt und somit die Umsetzung des Spielplatzes auf der vorhandenen Grünfläche gesichert wird. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Die bedarfsgerechte Bereitstellung und Instandhaltung von Spielplätzen trägt zu einem lebenswerten Umfeld bei und kommt insbesondere jungen Familien mit Kindern zu Gute. Beschlussvorlage WP9-224/2016 3. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 19.04.2017 ----------------------------------Dirk Meyer ----------------------------------Udo Schmitz ----------------------------------Sibille Brabender-Lipej Sachbearbeiter Stellv. Fachdienstleiter Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-224/2016 3. Ergänzung Seite 4