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Kommune
Bedburg
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Datum
09.05.2017
Erstellt
26.04.17, 18:03
Aktualisiert
26.04.17, 18:03
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Steinfurt
Aufwandsentschädigungen: Kreis hält sich raus
Kommunalaufsicht wird Ratsbeschlüsse der Kommunen, die verzichten, nicht beanstanden
-ar- Steinfurt - Die CDU-Fraktion hatte in ihrer am Dienstag veröffentlichten Presseinformation den Eindruck erweckt,
der Rat habe gar nicht anders gekonnt. So wird Norbert Kerkhoff zitiert, dass die CDU „voll und ganz im Sinne des
Gesetzes gehandelt hat und es keine andere, gesetzeskonforme Möglichkeit“ gegeben habe. Wie eine Anfrage
dieser Zeitung ergeben hat, sieht der Kreis als Kommunalaufsicht die Sache aber ganz anders. . .
Es geht dabei um die Verdoppelung der Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende. Sie war mit den
Stimmen von CDU und SPD verabschiedet worden und kostet den Steinfurter Steuerzahler rund 28 000 Euro jährlich.
Andere Kommunen im Umland hatten die vom Land per Gesetz ermöglichte Erhöhung meist mit Hinweis auf die
eigene desolate Haushaltslage abgelehnt.
Der Kreis als Kommunalaufsicht wird diese Ratsbeschlüsse jedenfalls nicht beanstanden, wie er auf Anfrage dieser
Zeitung schriftlich mitteilte. Wörtlich heißt es in der Antwort: „Gegenwärtig sieht die Kommunalaufsicht jedenfalls
keine Veranlassung, etwaige Ratsbeschlüsse über den Ausschluss sämtlicher Ausschüsse von der Gewährung einer
zusätzlichen Aufwandsentschädigung aufzugreifen.“
Der Kreis erklärt im Folgenden auch warum: Zum einen sei es eine Angelegenheit der kommunalen
Selbstverwaltung, in die sich die Kommunalaufsicht prinzipiell nicht einmische. Zum anderen – und damit nimmt die
Aufsicht direkten Bezug auf das betreffende Landesgesetz – sieht sie keinen Verstoß gegen geltendes Recht, wenn
Städte oder Gemeinden auf die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen verzichten. Zitat aus dem Schreiben des
Kreises: „Da die Entscheidung über den Ausschluss weiterer Ausschüsse von der Gewährung einer zusätzlichen
Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende als Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung im
pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde liegt, ist es der allgemeinen Kommunalaufsicht als reine Rechtsaufsicht
grundsätzlich verwehrt, hierauf Einfluss zu nehmen.“
Außerdem habe die Kommunalaufsicht „selbst einen Ermessensspielraum“, so der Kreis. Soweit, und das sei hier der
Fall, „keine eindeutigen Rechtsverstöße seitens der Kommunen vorliegen“, sei die Kommunalaufsicht erst recht nicht
zum Einschreiten verpflichtet.
Dem vom Innenminister Ralf Jäger nachgeschobenen Erlass zum Gesetz zur Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung, in dem die neuen Entschädigungssätze festgeschrieben sind, stellt die Kommunalaufsicht keine
guten Noten aus: „Er lässt tatsächlich Fragen offen, die klärungsbedürftig sind.“
Ein Ministeriumssprecher hatte die Erläuterungen als „Entscheidungshilfe für die Kommunen“ bezeichnet.
ar
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Westfälische Nachrichten
Steinfurt
Nr.40
Donnerstag, den 16. Februar 2017
Nr.15
https://epaper.wn.de/digiPaper/servlet/articlepageservlet?page=1202019&text=8454873
16.02.2017