Daten
Kommune
Bedburg
Größe
73 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
26.04.17, 18:03
Aktualisiert
26.04.17, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Bürgermeister
1.) A U S Z U G
aus der Niederschrift über die 19. Sitzung des Rates in der 9. Wahlperiode des
Rates der Stadt Bedburg vom 21.02.2017 im Rathaus Kaster
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Hauptsatzung der Stadt Bedburg
hier: Beschluss über die 3. Änderungssatzung
Herr Schmitz spricht sich seitens der CDU-Fraktion aufgrund der jährlichen Kosten in
Höhe von 25.000 € dafür aus, die Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende
nicht zu zahlen und alle Ausschüsse von der Regelung des § 46 GO NRW auszunehmen.
Herr Nitsche erklärt für die SPD-Fraktion, dass infolge des aktuellen Auslegungserlasses des Innenministeriums ein Komplettausschluss aller Ausschüsse aus seiner
Sicht rechtlich nicht zulässig sei. Vor dem Hintergrund der Tagungshäufigkeit der
einzelnen Ausschüsse schlage man daher vor, lediglich den Rechnungsprüfungsausschuss von der Regelung auszunehmen, der – wenn überhaupt – nur einmal
jährlich tage.
Auf Nachfrage von Herrn Stefan Merx erläutert stellv. Fachdienstleiter Koehl nochmals die Rechtslage und zitiert insbesondere aus einem aktuellen Rechtsgutachten
in der Sache des Kommunalrechtsprofessors Dr. Bätge, wonach es ermessensfehlerhaft und rechtswidrig sei, wenn der Rat aus haushaltswirtschaftlichen Gründen
auch solche Ausschüsse von der zusätzlichen Aufwandsentschädigung ausnehmen
würde, die aufgrund ihrer Sitzungshäufigkeit nicht auf eine nur geringe zeitliche Belastung der Ausschussvorsitzenden schließen lassen, so dass die Gewährung einer
zusätzlichen Aufwandsentschädigung geboten erscheint.
Herr vom Berg erklärt für die Grünen-Fraktion, dass die grundsätzliche Regelung
wohl unumgänglich sei, er in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender aber – soweit rechtlich möglich – auf seine Entschädigung verzichten und diese zugunsten der
„Aufforstung“ wieder an die Stadt spenden wolle.
Herr Schmitz beantragt, die Entscheidung über den Tagesordnungspunkt zu vertagen, um das neue Rechtsgutachten zunächst noch einmal fraktionsintern bewerten
zu können. Hierüber besteht sodann Einvernehmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den vorgenannten Tagesordnungspunkt zu
vertagen und in der Ratssitzung am 09.05.2017 erneut zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
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