Daten
Kommune
Bedburg
Größe
47 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
18.04.17, 18:03
Aktualisiert
18.04.17, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
raskin
Umweltplanung und
Umweltberatung GbR
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
Titel:
Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in BedburgBlerichen
Datum:
20.12.2016
Auftraggeber:
Stadt Bedburg
Auftraggeber:
Herr Dirk Meyer (Fachdienst 5)
Auftrag vom:
01.12.2016
Projekt-Nr.:
77-16
Auftragnehmer:
raskin • Umweltplanung und -beratung GbR
Projektbearbeitung:
Dipl.- Geogr. Anja Werfling
Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin
Kirberichshofer Weg 6, D-52066 Aachen
Fon +49(0)241-53 43 39, Fax +49(0)241-54 36 18, info@raskin-ac.de
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Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung Bedburg-Blerichen
I
INHALTSVERZEICHNIS
1
Veranlassung ..............................................................................................1
2
Vorgehensweise .........................................................................................1
3
Beschreibung und Bewertung der Biotoptypen ......................................1
4
Beschreibung und Bewertung des Planzustandes..................................3
5
Bilanzierung des Eingriffs..........................................................................4
6
Fazit .............................................................................................................5
7
Quellen.........................................................................................................6
Karten
Karte 1:
Biotoptypen im Ist-Zustand (M 1 : 500)
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Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung Bedburg-Blerichen
1
1 Veranlassung
Die Stadt Bedburg erstellt derzeit die Begründung zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Bedburg-Blerichen.
Das etwa 0,25 ha große Plangebiet liegt in der Gemarkung Bedburg (4610), Flur
49 und beinhaltet die Flurstücke 593, 595 sowie 410 und 412 (tlw.). Es ist die Errichtung von Wohnbebauung geplant. Der nördliche Teilbereich des Plangebietes
ist durch z.T. sehr dichte Grünstrukturen und der südliche Bereich durch Rasenflächen bzw. Gärten gekennzeichnet.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist die Erstellung einer Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung erforderlich.
Die Stadt Bedburg hat die raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR mit
der Erstellung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung beauftragt.
2
Vorgehensweise
Die Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen der Abarbeitung
der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung nach § 14 f. BNatSchG erfolgt auf
Grundlage einer am 15.12.2016 durchgeführten Erfassung der Biotoptypen auf
dem betreffenden Grundstück und ihrer Bewertung nach dem LANUV-Verfahren
(2008).
3
Beschreibung und Bewertung der Biotoptypen
Das 0,22 ha große Plangebiet umfasst gehölzgeprägte Biotope, Garten- und grünlandähnliche Biotope (Karte 1). Sie werden wie folgt bewertet:
Balsamtannenbestand: „Feldgehölz mit lebensraumtypischen BaumartenAnteilen 0<30%“, Code nach LANUV: BA 30, ta1-2, m. Der Biotopwert beträgt 4 Punkte.
Trotz der forstartigen Ausprägung des Gehölzbestandes wird er als Feldgehölz eingestuft, da er mit 600 m² eine nur geringe Größe aufweist. Es
dominiert die nicht heimische Balsamtanne in 3-4 Pflanzreihen und mit
Stammdurchmessern von 10-40 cm. Der Unterwuchs im Bestand ist sehr
spärlich ausgebildet und besteht überwiegend aus Efeu. Am südlichen
Rand des Bestandes tritt der Waldziest (Stachys sylvatica) als typische
Waldpflanzenart auf. In der nordöstlichen Ecke befinden sich zwei alte Korkenzieherweiden mit Stammdurchmessern von 50 bzw. 80 cm Stammdurchmesser und Baumhöhlen, die potentiell artenschutzrechtlich relevant
sind. Am nördlichen Rand des Bestandes ist im Randbereich zur Straße
ein schmaler Waldrand aus ruderalen Gebüschen (Schwarzer Holunder,
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Salweide), teilweise überwachsen mit Waldrebe (Clematis vitalba) und in
der Krautschicht geprägt von nitrophilen Stauden wie Brennnessel und
Beißuß, ausgebildet.
Gebüsch /verwilderter Garten: „Gebüsch mit lebensraumtypischen
Gehölzartenanteilen >= 50-70%“, Code nach LANUV: BB0 70. Der Biotopwert beträgt 5 Punkte.
Restliche Beeteinfassungen, einzelne Eibenbüsche und Reihen von Buchsbäumen sowie vereinzelte durchgewachsene Obstbaum-Viertelstämme
(Kirsche, Pflaume, Apfel) weisen auf eine ehemalige Gartennutzung hin.
Der Biotop ist jedoch von Salweide, Hundsrose sowie jungen Birken und
Eichen sowie Herden von Landreitgras durchdrungen, so dass er den Charakter eines Gebüsches angenommen hat.
Ruderalgebüsch: „Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteilen
> 70 %“, Code nach LANUV: BB0 100. Aufgrund der teilweise vorhandenen Beeinträchtigungen durch Bauwerksreste, Lagernutzung sowie der Artenarmut (fast ausschließlich Brombeere und Holunder) wird eine Abwertung auf 5 Punkte angesetzt.
Nutzgarten, strukturarm: „Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit überwiegend
fremdländischen Gehölzen“, Code nach LANUV: HJ, ka4. Der Biotopwert
beträgt 2 Punkte.
Das Gartengrundstück wird sehr intensiv durch Kleintierhaltung genutzt.
Der Boden und die Vegetationsdecke sind entsprechend stark gestört und
kleinflächig durch Ställe und Unterstände überbaut. Außerdem ist ein vegetationsfreier Folienteich angelegt worden.
Intensivwiese / Rasen: „Intensivwiese, artenarm“, Code nach LANUV: EA3,
xd2. Der Biotopwert beträgt 3 Punkte.
Der artenarme, intensiv genutzte grünlandartige Rasen befindet sich im
hinteren Teil des Gartengrundstücks.
Ruderale Wiese, artenarm: „Mischtyp Intensivwiese/ Ruderalflur“, (Code
nach LANUV: EA, xd2/K, neo5. Der Biotopwert beträgt 3 Punkte.
Die artenarme Wiese wird durch wenige ubiquitäre ruderale Stauden wie
Stumpfblättriger Ampfer als verbrachend gekennzeichnet.
Einzelbaum: „Einzelbaum, lebensraumtypisch“, Code nach LANUV: BF3
90. Es handelt sich um einen Walnussbaum mit einem Stammdurchmesser
von knapp 30 cm, der sich allerdings bereits in einer Höhe von 0,5m verzweigt und daher wahrscheinlich ein alter Viertelstamm ist. Er hat daher
eher strauchartigen Charakter, so dass der Biotopwert mit 6 Punkten angesetzt wird.
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4 Beschreibung und Bewertung des Planzustandes
Unter Berücksichtigung der Ergänzungssatzung wird der Charakter des angrenzenden Wohngebietes zugrunde gelegt. Hier gilt eine GRZ von 0,4. Zuzüglich der
nach Baunutzungsverordnung möglichen 50%igen Überschreitung ergibt sich eine
maximale Versiegelung von 60% des Plangebietes. Die überbaubaren Flächen
werden aufgrund des einzuhaltenden Abstandes von der Feuerwehr etwa mittig
innerhalb des Plangebietes liegen. Vom östlichen Rand wird ein kleiner Abstand
aufgrund der erforderlichen Aussparung des Überschwemmungsgebietes der Erft
verbleiben. Die Zufahrten zu den Wohngrundstücken werden am Nordrand des
Plangebietes liegen.
Ein Erhalt einzelner Gehölze durch entsprechende Festsetzungen ist planerisch
durch die o.g. Randbedingungen nicht sinnvoll und aus naturschutzfachlicher
Sicht nicht angezeigt.
Im Hinblick auf die beiden alten Korkenzieherweiden in der Nordostecke des
Plangebietes ist ein artenschutzfachlich motivierter Erhalt zwar theoretisch möglich, aber aus Verkehrssicherungsgründen im unmittelbaren Umfeld von Zuwegungen und Gärten nicht möglich.
Daher wird für das Plangebiet der folgende Planzustand angesetzt:
1
Versiegelte Flächen (Gebäude, Straßen, Wege etc.), Code nach LANUV
VF0. Der Biotopwert beträgt 0 Punkte und gilt für 60% der Plangebietsfläche1.
Gärten mit geringem Gehölzbestand. Entsprechend dem Vorbild des angrenzenden Wohngebietes wird von Gärten mit einem kleinen Anteil heimischen Gehölzestandes ausgegangen. Für diese wird als Mischtyp der
LANUV-Codes HJ, ka4 und HJ, ka6 ein Biotopwert von 3 Punkten angesetzt. Er gilt für 40% der Plangebietsfläche.
Falls versickerungsfähige Beläge festgesetzt würden, wäre auf entsprechenden Teilflächen die
Berücksichtigung eines Biotopwertes von 1 Punkt möglich.
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5 Bilanzierung des Eingriffs
Im Ausgangszustand hat das Plangebiet einen Gesamtflächenwert von 7.273
Punkten. Im Planzustand ergibt sich ein Gesamtflächenwert von 2.640 Punkten
Aus der Gegenüberstellung von Ausgangs- und Planzustand ergibt ein Defizit von
4.633 Punkten nach dem LANUV-Verfahren (Tab. 1).
Tab. 1: Eingriffsbilanzierung
Biotoptypen bzw. festgesetzte Nutzungen
Flächengröße
(m²)
Wert
Flächenwert
Ist-Zustand
Balsamtannenbestand: „Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen 0<30%“ (BA 30, ta1-2, m)
600
4
2.400
Gebüsch /verwilderter Garten: „Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteilen >= 50-70%“ (BB0 70)
190
5
950
Ruderalgebüsch: „Gebüsch mit lebensraumtypischen
Gehölzartenanteilen > 70 %“ (BB0 100)
434
5
2.170
Nutzgarten, strukturarm: „Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit
überwiegend fremdländischen Gehölzen“ (HJ, ka4)
408
2
816
Intensivwiese / Rasen: „Intensivwiese, artenarm“
(EA3, xd2)
200
3
600
Ruderale Wiese, artenarm: „Mischtyp Intensivwiese/ Ruderalflur“ (EA, xd2/K, neo5)
337
3
1.011
31
6
186
Einzelbaum: „Einzelbaum, lebensraumtypisch“ (BF3 90)
Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes
2.200
7.273
Plan-Zustand
Allgemeines Wohngebiet, Bereich der (potentiell) vollversiegelten Flächen (VF0) entsprechend einer GRZ von 0,4
880
0
0
Allgemeines Wohngebiet, Bereich der (potentiell) vollversiegelten Flächen (VF0) entsprechend einer potentiellen 50%igen
Überschreitung der GRZ
440
0
0
Allgemeines Wohngebiet, Bereich der Gärten (HJ, ka4/ka6)
880
3
2.640
Gesamtflächenwert B des Planzustandes
Gesamtbilanz B-A
2.200
2.640
- 4.633
raskin
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung Bedburg-Blerichen
5
6 Fazit
Der geplante Eingriff durch die geplante Bebauung kann auf der Grundlage der
Ergänzungssatzung zu einem guten Drittel innerhalb des Plangebietes
ausgeglichen werden. Eingriffsmindernde Festsetzungen zum teilweisen Erhalt
von Gehölzen sind aufgrund der geringen Grundstücksgröße, des Zustandes und
der Standorte der Gehölze nicht sinnvoll.
Das verbleibende Defizit von 4.633 ökologischen Werteinheiten nach dem
LANUV-Verfahren ist außerhalb des Plangebietes oder über ein Ersatzgeld
auszugleichen.
Aachen, den 20. Dezember 2016
Dipl.-Geogr. A. Werfling
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7 Quellen
LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. Recklinghausen.
Karten
Karte 1:
Biotoptypen im Ist-Zustand (M 1 : 500)