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Beschlussvorlage (Eingriffs/Ausgleichsbilanzierung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
47 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
18.04.17, 18:03
Aktualisiert
18.04.17, 18:03

Inhalt der Datei

raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Titel: Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in BedburgBlerichen Datum: 20.12.2016 Auftraggeber: Stadt Bedburg Auftraggeber: Herr Dirk Meyer (Fachdienst 5) Auftrag vom: 01.12.2016 Projekt-Nr.: 77-16 Auftragnehmer: raskin • Umweltplanung und -beratung GbR Projektbearbeitung: Dipl.- Geogr. Anja Werfling Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin Kirberichshofer Weg 6, D-52066 Aachen Fon +49(0)241-53 43 39, Fax +49(0)241-54 36 18, info@raskin-ac.de raskin Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung Bedburg-Blerichen I INHALTSVERZEICHNIS 1 Veranlassung ..............................................................................................1 2 Vorgehensweise .........................................................................................1 3 Beschreibung und Bewertung der Biotoptypen ......................................1 4 Beschreibung und Bewertung des Planzustandes..................................3 5 Bilanzierung des Eingriffs..........................................................................4 6 Fazit .............................................................................................................5 7 Quellen.........................................................................................................6 Karten Karte 1: Biotoptypen im Ist-Zustand (M 1 : 500) raskin Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung Bedburg-Blerichen 1 1 Veranlassung Die Stadt Bedburg erstellt derzeit die Begründung zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Bedburg-Blerichen. Das etwa 0,25 ha große Plangebiet liegt in der Gemarkung Bedburg (4610), Flur 49 und beinhaltet die Flurstücke 593, 595 sowie 410 und 412 (tlw.). Es ist die Errichtung von Wohnbebauung geplant. Der nördliche Teilbereich des Plangebietes ist durch z.T. sehr dichte Grünstrukturen und der südliche Bereich durch Rasenflächen bzw. Gärten gekennzeichnet. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist die Erstellung einer Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung erforderlich. Die Stadt Bedburg hat die raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR mit der Erstellung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung beauftragt. 2 Vorgehensweise Die Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen der Abarbeitung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung nach § 14 f. BNatSchG erfolgt auf Grundlage einer am 15.12.2016 durchgeführten Erfassung der Biotoptypen auf dem betreffenden Grundstück und ihrer Bewertung nach dem LANUV-Verfahren (2008). 3 Beschreibung und Bewertung der Biotoptypen Das 0,22 ha große Plangebiet umfasst gehölzgeprägte Biotope, Garten- und grünlandähnliche Biotope (Karte 1). Sie werden wie folgt bewertet:  Balsamtannenbestand: „Feldgehölz mit lebensraumtypischen BaumartenAnteilen 0<30%“, Code nach LANUV: BA 30, ta1-2, m. Der Biotopwert beträgt 4 Punkte. Trotz der forstartigen Ausprägung des Gehölzbestandes wird er als Feldgehölz eingestuft, da er mit 600 m² eine nur geringe Größe aufweist. Es dominiert die nicht heimische Balsamtanne in 3-4 Pflanzreihen und mit Stammdurchmessern von 10-40 cm. Der Unterwuchs im Bestand ist sehr spärlich ausgebildet und besteht überwiegend aus Efeu. Am südlichen Rand des Bestandes tritt der Waldziest (Stachys sylvatica) als typische Waldpflanzenart auf. In der nordöstlichen Ecke befinden sich zwei alte Korkenzieherweiden mit Stammdurchmessern von 50 bzw. 80 cm Stammdurchmesser und Baumhöhlen, die potentiell artenschutzrechtlich relevant sind. Am nördlichen Rand des Bestandes ist im Randbereich zur Straße ein schmaler Waldrand aus ruderalen Gebüschen (Schwarzer Holunder, raskin Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung Bedburg-Blerichen 2 Salweide), teilweise überwachsen mit Waldrebe (Clematis vitalba) und in der Krautschicht geprägt von nitrophilen Stauden wie Brennnessel und Beißuß, ausgebildet.  Gebüsch /verwilderter Garten: „Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteilen >= 50-70%“, Code nach LANUV: BB0 70. Der Biotopwert beträgt 5 Punkte. Restliche Beeteinfassungen, einzelne Eibenbüsche und Reihen von Buchsbäumen sowie vereinzelte durchgewachsene Obstbaum-Viertelstämme (Kirsche, Pflaume, Apfel) weisen auf eine ehemalige Gartennutzung hin. Der Biotop ist jedoch von Salweide, Hundsrose sowie jungen Birken und Eichen sowie Herden von Landreitgras durchdrungen, so dass er den Charakter eines Gebüsches angenommen hat.  Ruderalgebüsch: „Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteilen > 70 %“, Code nach LANUV: BB0 100. Aufgrund der teilweise vorhandenen Beeinträchtigungen durch Bauwerksreste, Lagernutzung sowie der Artenarmut (fast ausschließlich Brombeere und Holunder) wird eine Abwertung auf 5 Punkte angesetzt.  Nutzgarten, strukturarm: „Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit überwiegend fremdländischen Gehölzen“, Code nach LANUV: HJ, ka4. Der Biotopwert beträgt 2 Punkte. Das Gartengrundstück wird sehr intensiv durch Kleintierhaltung genutzt. Der Boden und die Vegetationsdecke sind entsprechend stark gestört und kleinflächig durch Ställe und Unterstände überbaut. Außerdem ist ein vegetationsfreier Folienteich angelegt worden.  Intensivwiese / Rasen: „Intensivwiese, artenarm“, Code nach LANUV: EA3, xd2. Der Biotopwert beträgt 3 Punkte. Der artenarme, intensiv genutzte grünlandartige Rasen befindet sich im hinteren Teil des Gartengrundstücks.  Ruderale Wiese, artenarm: „Mischtyp Intensivwiese/ Ruderalflur“, (Code nach LANUV: EA, xd2/K, neo5. Der Biotopwert beträgt 3 Punkte. Die artenarme Wiese wird durch wenige ubiquitäre ruderale Stauden wie Stumpfblättriger Ampfer als verbrachend gekennzeichnet.  Einzelbaum: „Einzelbaum, lebensraumtypisch“, Code nach LANUV: BF3 90. Es handelt sich um einen Walnussbaum mit einem Stammdurchmesser von knapp 30 cm, der sich allerdings bereits in einer Höhe von 0,5m verzweigt und daher wahrscheinlich ein alter Viertelstamm ist. Er hat daher eher strauchartigen Charakter, so dass der Biotopwert mit 6 Punkten angesetzt wird. raskin Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung Bedburg-Blerichen 3 4 Beschreibung und Bewertung des Planzustandes Unter Berücksichtigung der Ergänzungssatzung wird der Charakter des angrenzenden Wohngebietes zugrunde gelegt. Hier gilt eine GRZ von 0,4. Zuzüglich der nach Baunutzungsverordnung möglichen 50%igen Überschreitung ergibt sich eine maximale Versiegelung von 60% des Plangebietes. Die überbaubaren Flächen werden aufgrund des einzuhaltenden Abstandes von der Feuerwehr etwa mittig innerhalb des Plangebietes liegen. Vom östlichen Rand wird ein kleiner Abstand aufgrund der erforderlichen Aussparung des Überschwemmungsgebietes der Erft verbleiben. Die Zufahrten zu den Wohngrundstücken werden am Nordrand des Plangebietes liegen. Ein Erhalt einzelner Gehölze durch entsprechende Festsetzungen ist planerisch durch die o.g. Randbedingungen nicht sinnvoll und aus naturschutzfachlicher Sicht nicht angezeigt. Im Hinblick auf die beiden alten Korkenzieherweiden in der Nordostecke des Plangebietes ist ein artenschutzfachlich motivierter Erhalt zwar theoretisch möglich, aber aus Verkehrssicherungsgründen im unmittelbaren Umfeld von Zuwegungen und Gärten nicht möglich. Daher wird für das Plangebiet der folgende Planzustand angesetzt: 1  Versiegelte Flächen (Gebäude, Straßen, Wege etc.), Code nach LANUV VF0. Der Biotopwert beträgt 0 Punkte und gilt für 60% der Plangebietsfläche1.  Gärten mit geringem Gehölzbestand. Entsprechend dem Vorbild des angrenzenden Wohngebietes wird von Gärten mit einem kleinen Anteil heimischen Gehölzestandes ausgegangen. Für diese wird als Mischtyp der LANUV-Codes HJ, ka4 und HJ, ka6 ein Biotopwert von 3 Punkten angesetzt. Er gilt für 40% der Plangebietsfläche. Falls versickerungsfähige Beläge festgesetzt würden, wäre auf entsprechenden Teilflächen die Berücksichtigung eines Biotopwertes von 1 Punkt möglich. raskin 4 Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung Bedburg-Blerichen 5 Bilanzierung des Eingriffs Im Ausgangszustand hat das Plangebiet einen Gesamtflächenwert von 7.273 Punkten. Im Planzustand ergibt sich ein Gesamtflächenwert von 2.640 Punkten Aus der Gegenüberstellung von Ausgangs- und Planzustand ergibt ein Defizit von 4.633 Punkten nach dem LANUV-Verfahren (Tab. 1). Tab. 1: Eingriffsbilanzierung Biotoptypen bzw. festgesetzte Nutzungen Flächengröße (m²) Wert Flächenwert Ist-Zustand Balsamtannenbestand: „Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen 0<30%“ (BA 30, ta1-2, m) 600 4 2.400 Gebüsch /verwilderter Garten: „Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteilen >= 50-70%“ (BB0 70) 190 5 950 Ruderalgebüsch: „Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteilen > 70 %“ (BB0 100) 434 5 2.170 Nutzgarten, strukturarm: „Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit überwiegend fremdländischen Gehölzen“ (HJ, ka4) 408 2 816 Intensivwiese / Rasen: „Intensivwiese, artenarm“ (EA3, xd2) 200 3 600 Ruderale Wiese, artenarm: „Mischtyp Intensivwiese/ Ruderalflur“ (EA, xd2/K, neo5) 337 3 1.011 31 6 186 Einzelbaum: „Einzelbaum, lebensraumtypisch“ (BF3 90) Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes 2.200 7.273 Plan-Zustand Allgemeines Wohngebiet, Bereich der (potentiell) vollversiegelten Flächen (VF0) entsprechend einer GRZ von 0,4 880 0 0 Allgemeines Wohngebiet, Bereich der (potentiell) vollversiegelten Flächen (VF0) entsprechend einer potentiellen 50%igen Überschreitung der GRZ 440 0 0 Allgemeines Wohngebiet, Bereich der Gärten (HJ, ka4/ka6) 880 3 2.640 Gesamtflächenwert B des Planzustandes Gesamtbilanz B-A 2.200 2.640 - 4.633 raskin Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung Bedburg-Blerichen 5 6 Fazit Der geplante Eingriff durch die geplante Bebauung kann auf der Grundlage der Ergänzungssatzung zu einem guten Drittel innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden. Eingriffsmindernde Festsetzungen zum teilweisen Erhalt von Gehölzen sind aufgrund der geringen Grundstücksgröße, des Zustandes und der Standorte der Gehölze nicht sinnvoll. Das verbleibende Defizit von 4.633 ökologischen Werteinheiten nach dem LANUV-Verfahren ist außerhalb des Plangebietes oder über ein Ersatzgeld auszugleichen. Aachen, den 20. Dezember 2016 Dipl.-Geogr. A. Werfling raskin Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung Bedburg-Blerichen 6 7 Quellen LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. Recklinghausen. Karten Karte 1: Biotoptypen im Ist-Zustand (M 1 : 500)