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Beschlussvorlage (Artenschutzprüfung Stufe 1)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
953 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
18.04.17, 18:03
Aktualisiert
18.04.17, 18:03

Inhalt der Datei

raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung Titel: Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in BedburgBlerichen Datum: 22.12.2016 Auftraggeber: Stadt Bedburg Auftraggeber: Herr Dirk Meyer (Fachdienst 5) Auftrag vom: 01.12.2016 Projekt-Nr.: 77-16 Auftragnehmer: raskin • Umweltplanung und -beratung GbR Projektbearbeitung: M. Sc. Angew. Geogr. Verena Niedek Qualitätssicherung: Dipl.- Umweltwiss. Sarah Geilenkirchen Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin Kirberichshofer Weg 6, D-52066 Aachen Fon +49(0)241-53 43 39, Fax +49(0)241-54 36 18, info@raskin-ac.de raskin AFB Ergänzungssatzung Bedburg-Blerichen I INHALTSVERZEICHNIS 1 Veranlassung ..............................................................................................1 2 Vorgehensweise .........................................................................................1 3 Lage und Habitatausstattung des Plangebietes ......................................3 3.1 Lage und Größe des Plangebietes .........................................................3 3.2 Habitatausstattung des Plangebietes......................................................4 4 Potentielle Auswirkungen auf die Tierwelt (Wirkfaktoren)......................5 5 Vorprüfung des Artenspektrums...............................................................6 5.1 Potentielle Vorkommen im Plangebiet ....................................................6 5.2 Fundorte planungsrelevanter Arten im Plangebiet und Umfeld...............6 5.3 Einengung des Pools planungsrelevanter Arten .....................................6 5.4 Vorprüfung der Wirkfaktoren...................................................................9 6 Artenschutzfachliche Bewertung unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ......................................9 7 Artenschutzrechtliche Beurteilung .........................................................10 8 Quellen.......................................................................................................11 raskin AFB Ergänzungssatzung Bedburg-Blerichen II Dokumentation Dok. I: Foto-Dokumentation Tab. D1: Planungsrelevante Arten für den ersten Quadranten des Messtischblattes 5005 (Bergheim) und ausgewählten Lebensraumtypen raskin AFB Ergänzungssatzung Bedburg-Blerichen 1 1 Veranlassung Die Stadt Bedburg erstellt derzeit die Begründung zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Bedburg-Blerichen. Das etwa 0,25 ha große Plangebiet liegt in der Gemarkung Bedburg (4610), Flur 49 und beinhaltet die Flurstücke 593, 595 sowie 410 und 412 (tlw.). Es ist die Errichtung von Wohnbebauung geplant. Der nördliche Teilbereich des Plangebietes ist durch z.T. sehr dichte Grünstrukturen und der südliche Bereich durch Rasenflächen bzw. Gärten gekennzeichnet. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind unter anderem artenschutzrechtliche Belange nach § 44 I BNatSchG zu beachten. Die Stadt Bedburg hat die raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR am 01.12.2016 mit der Erstellung des Fachbeitrags zur Artenschutzprüfung beauftragt. 2 Vorgehensweise Der Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung (ASP Stufe I) wird unter besonderer Berücksichtigung der Verwaltungsvorschrift Artenschutz durchgeführt (MKULNV 2016). Durch eine überschlägige Prognose wird im Rahmen der ASP Stufe I geklärt, ob und gegebenenfalls bei welchen Arten durch das Bauvorhaben artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Vorprüfung des Artenspektrums (Stufe I.1) Hierzu wird in einem ersten Arbeitsschritt eine Vorprüfung des Artenspektrums durchgeführt. Es ist zu klären, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten aktuell bekannt oder zu erwarten sind. Das Artenschutzregime bei Planungs- und Zulassungsverfahren ist nach der Novelle des BNatSchG auf die streng geschützten Arten und die europäischen Vogelarten beschränkt. Zu den europäischen Vogelarten zählen nach der VS-RL alle in Europa heimischen wildlebenden Vogelarten. Streng geschützt sind FFH-Anhang-IV-Arten sowie Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG aufgeführt sind. Zur Einengung des Pools planungsrelevanter Arten wurde das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ ausgewertet (LANUV 2016a). Hierzu erfolgte zunächst eine Abfrage der auf dem ersten Quadranten des Messtischblatts Bergheim (5005) vorkommenden planungsrelevanten Arten. raskin AFB Ergänzungssatzung Bedburg-Blerichen 2 Durch die Verschneidung der Lebensraumansprüche der ermittelten Arten mit der Biotop- und Habitatausstattung im Plangebiet wird der Artenpool weiter eingeengt. Zur Ermittlung der Biotop- und Habitatausstattung erfolgte eine Begehung des Plangebietes am 15.12.2016. Darüber hinaus wurde eine konkrete Abfrage des Fundortkatasters des LANUV (FOK @LINFOS, Datenanfrage am 06.12.2016) und der Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft e.V. (am 06.12.2016 an Herrn P. Schmidt) durchgeführt. Vorprüfung der Wirkfaktoren (Stufe I.2) Im zweiten Arbeitsschritt erfolgt eine Vorprüfung der Wirkfaktoren. Es wird beurteilt, bei welchen (potentiell) im Plangebiet verbreiteten planungsrelevanten Arten aufgrund der Wirkungen des Vorhabens Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften möglich sind. Nach § 44 I BNatSchG ist es verboten,  wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,  wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,  Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,  wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Sollten bei europäisch geschützten Arten Zugriffsverbote des § 44 I BNatSchG ausgelöst werden, ist eine weiterführende Analyse in Form einer „Vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände (ASP Stufe II)“ erforderlich (MKULNV 2016). raskin 3 AFB Ergänzungssatzung Bedburg-Blerichen 3 Lage und Habitatausstattung des Plangebietes 3.1 Lage und Größe des Plangebietes Die Fläche (Ergänzungsbereich) im Ortsteil Bedburg-Blerichen liegt zwischen der Kolpingstraße und der Erft. Im Norden grenzt ein Abzweig der Kolpingsstraße (Hirtenend) mit Bebauung im Bereich der Kolpingstraße 1 und 1a und dem Gelände der Feuerwehr an. Hier ist Misch- und Gewerbegebiet mit einigen Brachflächen vorhanden. Zwischen dem Plangebiet und der Erft liegen zwei Gebäude eines städtischen Pumpwerks und eine verwilderte Gehölzfläche. Im Westen des Plangebietes liegen die Gärten der angrenzenden Wohnsiedlung. Südlich davon grenzen Garagenhöfe und Wohnbebauung an (vgl. Abb. 1). Der Westen und Süden sind folglich eindeutig wohnbaulich geprägt. Das Naturschutzgebiet (NSG) „Erft zwischen Bergheim und Bedburg“ (BM-041) liegt ca. 30 m östlich des Plangebietes an der Erft (vgl. Abb. 1). Schutzziel des NSG ist die „Herstellung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von Wasser- und Watvögeln“ und dient dem „Schutz und der Entwicklung von Wasserflächen, die überregionalbedeutsame Brut-, Nahrungs- und Durchzugsbiotope für Wasser- und Watvögel darstellen“ (LANUV 2016b). Das NSG „Ehemalige Klärteiche Bedburg“ (BM-040) liegt weiter östlich des eben genannten NSG und hat ähnliche Schutzziele. raskin Abb. 1: AFB Ergänzungssatzung Bedburg-Blerichen 4 Lage des Plangebietes im Raum und die Naturschutzgebiete BM-041 und BM-040 (M 1:10.000, DTK). 3.2 Habitatausstattung des Plangebietes Im Plangebiet sind verschiedene Biotoptypen vertreten: ein Balsamtannenbestand mit sehr spärlichem Unterwuchs (meist Efeu, vgl. Foto 1), Gebüsch/verwildeter Garten (Obstbäume, Salweide, Hundsrose sowie junge Birken und Eichen, Foto 2), Ruderalgebüsch (fast ausschließlich Brombeere und Holunder), strukturarmer Nutzgarten mit Kleintierhaltung (Foto 3), Intensivwiese/Rasen, eine artenarme ruderale Wiese und ein Einzelbaum (Walnuss, Brusthöhendurchmesser BHD ca. 30 cm) (vgl. RASKIN 2016). Das Vorhabensgebiet wurde auch gezielt auf das Vorhandensein von Nestern, Horsten, Baumhöhlen und Bruthöhlen untersucht. Zwei Korkenzieherweiden im Nordosten des Plangebietes (BHD 50 und 80 cm) im Balsampappelbestand weisen einige Spechtlöcher (Foto 4), zwei größere Höhlen in Bodennähe und einige Totholz-Äste auf. raskin 4 AFB Ergänzungssatzung Bedburg-Blerichen 5 Potentielle Auswirkungen auf die Tierwelt (Wirkfaktoren) Zu den möglichen Wirkfaktoren auf planungsrelevante Tierarten gehört in erster Linie der dauerhafte Verlust von Gehölzen in Form des Balsamtannenbestandes, der (Ruderal-) Gebüsche, der Obstbäume sowie des Walnussbaumes (BHD ca. 30 cm) und der Korkenzieherweiden (BHD 50 und 80 cm) als potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte bzw. als Nahrungshabitat. Auch auf den übrigen Flächen wie z.B. bei dem verwilderten Garten, dem Nutzgarten, der Intensivwiese und der ruderalen Wiese kann es zu einem Verlust von potentiellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten und Nahrungshabitaten kommen. Darüber hinaus ist von temporären optischen und akustischen Störungen während der Bauarbeiten auszugehen. Im Hinblick auf die potentiellen Auswirkungen auf die Tierwelt während der Bauphase ist darauf hinzuweisen, dass durch die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung bereits optische und akustische Störungen für planungsrelevante Arten vorliegen. Anwohner nutzen das Plangebiet regelmäßig (Gartennutzung) und zudem ist ein Prädationsrisiko für Vögel durch Katzen und Hunde derzeit bereits gegeben. raskin AFB Ergänzungssatzung Bedburg-Blerichen 6 5 Vorprüfung des Artenspektrums 5.1 Potentielle Vorkommen im Plangebiet Das Plangebiet liegt auf dem ersten Quadranten des Messtischblatts Bergheim (5005-1). Für diesen Quadranten sind insgesamt 34 planungsrelevante Arten gemeldet (LANUV 2016a). Das Gros der Arten stellen die Vögel mit 33 Arten. Hinzu kommt eine Säugetierart. 5.2 Fundorte planungsrelevanter Arten im Plangebiet und Umfeld Das Fundortkataster @LINFOS enthält keine Informationen zu konkreten Fundpunkten planungsrelevanter Arten im 300 m - Radius um das Gebiet des Vorhabens (Antwort LANUV 07.12.2016). Eine Antwort von Herrn Schmidt der Biologischen Station Bonn / Rhein-Erft ist bis dato (Stand: 22.12.2016) ausgeblieben, so dass wir davon ausgehen, dass der Biologischen Station keine weiterführenden Daten vorliegen. 5.3 Einengung des Pools planungsrelevanter Arten Im Plangebiet sind die Lebensraumtypen „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“ und „Höhlenbäume“ zu betrachten. In diesen Lebensraumtypen können 19 der aufgeführten, planungsrelevanten Arten des betreffenden Messtischblattquadranten potentiell vorkommen (vgl. Tab. D1). Bei den folgenden Arten kann ein Vorkommen aufgrund ihrer speziellen Habitatansprüche in Verschneidung mit der Habitatausstattung vor Ort jedoch im Vorhinein sicher ausgeschlossen werden. Säugetiere Die Haselmaus gilt als eng an Gehölze gebundene Art, die in ihrem Lebensraum eine hohe Diversität an Bäumen und Sträuchern benötigt, damit ihr während ihrer Aktivitätsperiode ausreichend Nahrung zur Verfügung steht (JUŠKAITIS & BÜCHNER 2010). Eine reich strukturierte, unbeschattete Strauchschicht ist ebenfalls wichtig. Im Plangebiet treffen diese Ansprüche höchstens auf für einen kleinen Bereich mit verschiedenen Obstbäumen, Salweide, Hundsrose und jungen Birken und Eichen (Bereich „Gebüsch/verwildeter Garten“, vgl. RASKIN 2016, Karte 1, Foto 2) zu. JUŠKAITIS & BÜCHNER (2010) geben Aktionsräume der Haselmaus von minimal 0,14 ha (Weibchen) und maximal 0,68 ha (Männchen) an. Nach BRIGHT & MORRIS (1996, zit. in JUŠKAITIS & BÜCHNER 2010) nutzen die Haselmäuse verteilt über den Jahresverlauf eine Fläche von rund 1 ha. Sie legen Strecken zwischen 72 und raskin AFB Ergänzungssatzung Bedburg-Blerichen 7 500 m zurück. Mit einer Größe von 190 m² ist der für Haselmäuse geeignete Bereich „Gebüsch/verwildeter Garten“ im Plangebiet aber sehr klein und isoliert liegend, umgeben von Siedlung, Wohnbebauung (vgl. Foto 3) und Gewerbe/Industrie. Zudem wurden im Rahmen des Geländetermins in den gut einsichtigen Gehölzen und Gebüschen keine Kugelnester oder Spuren der Haselmaus festgestellt. Ein Vorkommen der Haselmaus ist somit auszuschließen. Vögel Der Eisvogel besiedelt Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern aus Lehm oder Sand, an dessen Wänden er in selbst gegrabenen Bruthöhlen brütet (LANUV 2016a). Eine solche Ausstattung ist im Plangebiet nicht zu finden. Ein Vorkommen des Eisvogels ist somit auszuschließen. Der Graureiher benötigt als Habitatelemente eine Kombination aus Gewässern und offenen Feldfluren, was im Plangebiet nicht vorzufinden ist. Auch als Jagdhabitat ist der siedlungsnahe Bereich für den Graureiher unattraktiv. Die Eulenarten Waldohreule, Waldkauz und Schleiereule benötigen eine halboffene und strukturierte Kulturlandschaft. Der Waldkauz benötigt zusätzlich Baumbestände mit einem guten Angebot an Höhlen, die Schleiereule deckungsreiche Tageseinstände (LANUV 2016a). Auch der Feldsperling ist an Offenlandschaften mit landwirtschaftlicher Nutzung gebunden. Für diese Arten ist das Plangebiet ungeeignet, ein Vorkommen folglich auszuschließen. Der Steinkauz kommt in offenen und grünlandreichen Kulturlandschaften vor und nutzt als Jagdhabitat u.a. gerne Streuobstgärten. Hierfür ist eine niedrige Vegetation mit ausreichendem Nahrungsangebot von entscheidender Bedeutung. Als Brutplätze nutzt er Baumhöhlen (v.a. in Obstbäumen, Kopfweiden) sowie Höhlen und Nischen in Gebäuden (LANUV 2016a). Aufgrund für ihn mangelnder Habitatausstattung, ist er im Plangebiet auszuschließen. Der Mäusebussard brütet meist an Waldrändern und Feldgehölzen und bevorzugt zur Nahrungssuche offene Ackerflächen und Feldfluren. Auch der Turmfalke benötigt diese Strukturen und brütet hauptsächlich in Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden, seltener auch in Bäumen (LANUV 2016a). Der seltene Baumfalke legt seinen Horst meist in meist in lichten Altholzbeständen, in Feldgehölzen, Baumreihen oder an Waldrändern an. Die Art besiedelt halboffene, strukturreiche Kulturlandschaften mit Feuchtwiesen, Mooren, Heiden sowie Gewässern (LANUV 2016a). Ein Brutvorkommen im Bereich des Plangebietes ist auszuschließen. Zwar ist der Kuckuck in vielen Lebensräumen anzutreffen, er bevorzugt aber halboffenen, strukturreichen Parklandschaften mit einem Wechsel von Gehölzen, raskin AFB Ergänzungssatzung Bedburg-Blerichen 8 Hecken, lichten Waldbereichen, Säumen und extensiv genutzten Agrarflächen (LANUV 2016a). Zudem meidet er Menschen. Sein Vorkommen ist somit im Plangebiet auszuschließen. Die Turteltaube bevorzugt offene, bis halboffene Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen (LANUV 2016a). Ähnliche Ansprüche an den Lebensraum hat das Rebhuhn, welches kleinräumig strukturierte Kulturlandschaften mit Ackerflächen, Brachen und Grünländern benötigt (LANUV 2016a). Im Plangebiet ist somit mit beiden Arten nicht zu rechnen. Die beiden Schwalbenarten Rauch- und Mehlschwalbe benötigen für ihre Nestanlage Gebäude. Diese finden sich nicht im Plangebiet. Das Habitat der Nachtigall ist meist bevorzugt in Gewässernähe in unterholzreiche (Au-) Laubwälder zu finden. Ausschlaggebend für ihre Ansiedlung ist eine dichte Strauchschicht mit Falllaubdecke am Boden (LANUV 2016a). Diese ist im Plangebiet nur so kleinräumig zu finden, dass ein Vorkommen der Nachtigall ausgeschlossen werden kann. Geeignete Brutmöglichkeiten finden sich beispielsweise weiter im Osten im Bereich der angrenzenden Naturschutzgebiete. Den Habitatansprüchen des Pirols wird das Plangebiet nicht gerecht. Er benötigt lichte, feuchte und sonnige Laubwälder, Auwälder und Feuchtwälder in Gewässernähe. Zudem ist sein Brutrevier zwischen 7 bis 50 ha groß (LANUV 2016a). Sein Vorkommen ist auszuschließen. Auch für den Feldschwirl eignet sich das Plangebiet nicht, da er als Habitat z. B. Großseggenriede, Pfeifengraswiesen, schütteres und mit Gräsern durchsetztes Landschilf oder brachgefallene Feuchtwiesen mit einzelnen Büschen bevorzugt. Nach Einengung des Artenpools aufgrund der Habitatausstattung vor Ort sind Vorkommen aller gemeldeten planungsrelevanten Arten im Plangebiet auszuschließen. Es ist jedoch mit Brutvorkommen allgemein häufiger Vogelarten zu rechnen (alle europäischen Brutvogelarten sind besonders geschützt!). So konnten während der Ortsbegehung z.B. Kohlmeise, Blaumeise, Amsel, Rabenkrähe und Elster erfasst werden. Bei der Ankunft überflog ein Grünspecht das Plangebiet. raskin AFB Ergänzungssatzung Bedburg-Blerichen 9 5.4 Vorprüfung der Wirkfaktoren Eine Beeinträchtigung planungsrelevanter Arten durch das Vorhaben erfolgt nicht, da Vorkommen dieser Arten ausgeschlossen sind. Eine Vorprüfung der Wirkfaktoren ist somit für planungsrelevante Arten nicht erforderlich. Die europäischen Brutvogelarten finden in Kap. 6 Beachtung. 6 Artenschutzfachliche Bewertung unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Eine Betroffenheit planungsrelevanter Arten ist auszuschließen. Neben den in der Liste der planungsrelevanten Arten aufgeführten Vogelarten sind auch die übrigen besonders geschützten europäischen Brutvogelarten zu betrachten. Brutvorkommen besonders geschützter europäischer Brutvogelarten können im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden (vgl. auch die im Rahmen der Geländebegehung erfassten Vogelarten, Kap. 5.3). Durch die Entnahme der Gehölze (vgl. Kap. 4), den kleinräumigen Eingriff sowie durch optisch - akustische Störungen während der Bauphase können sich Beeinträchtigungen für diese Arten ergeben. Geeignete Nistbäume bleiben in der Umgebung des Plangebietes vorhanden. Die Kleinräumigkeit des Eingriffs bietet ausreichend Ausweichmöglichkeiten im direkten Umfeld des Vorhabens. Aktuelle Brutplätze (Horste, Nester) konnten in dem zu entnehmenden Gehölz und Gebüsch im Rahmen des Geländetermins nicht festgestellt werden. Es konnten einige Spechtlöcher und Baumhöhlen in geringer Höhe an den Korkenzieherweiden im Plangebiet erfasst werden (vgl. Foto 4, Hinweis auf Aktivität des gesichteten Grünspechts). Vor diesem Hintergrund ist vorsorglich eine Baufeldräumung außerhalb der Brutund Fortpflanzungszeiten der europäischen Vogelarten durchzuführen. Aus artenschutzfachlicher Sicht ergibt sich ein Zeitfenster von Ende September bis Anfang März. Dieser Zeitraum liegt außerhalb der Brutperiode aller europäischen Brutvogelarten. Unter Beachtung des Zeitraums ist die Wahrscheinlichkeit des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände durch ein Vernichten von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch die Baufeldräumung ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG die Gehölzentnahmen im Zeitraum zwischen 01.10. und 28.02. durchzuführen sind. Ist dieser Zeitraum nicht einzuhalten, ist eine landschaftsrechtliche Befreiung von den Verboten gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 a und c BNatSchG zu beantragen. raskin 7 AFB Ergänzungssatzung Bedburg-Blerichen 10 Artenschutzrechtliche Beurteilung Die Vorprüfung ergibt, dass eine Betroffenheit planungsrelevanter Arten durch die Umsetzung des Vorhabens auszuschließen ist. Der Eintritt von Verbotstatbeständen nach § 44 I BNatSchG kann für die im Plangebiet potentiell vorkommenden europäischen Brutvogelarten unter Beachtung eines begrenzten Zeitraumes für die Baufeldfreimachung (vgl. Kap. 6) ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung dieser Vermeidungsmaßnahme werden die artenschutzrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Verbote gemäß § 44 BNatSchG eingehalten. Eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung (ASP Stufe II) ist nicht erforderlich. Aachen, den 22. Dezember 2016 M. Sc. Angew. Geogr. Verena Niedek Dipl.-Umweltwiss. Sarah Geilenkirchen raskin AFB Ergänzungssatzung Bedburg-Blerichen 11 8 Quellen JUŠKAITIS, R. & BÜCHNER, S. (2010): Die Haselmaus. - Hohenwarsleben (Westarp Wissenschaften). LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2016a): Fachinformationssystem „Geschützte Arten in NRW“: - http://www. naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe, letzter Zugriff am 21.12.2016. LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2016b): Naturschutzgebiete, Naturschutzgebiet Erft zwischen Bergheim und Bedburg http://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/BM_04 1, letzter Zugriff am 15.12.2016. MKULNV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN) (2016): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). - Rd.Erl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW v. 06.06.2016, - III 4 - 616.06.01.17 –Düsseldorf. RASKIN · UMWELTPLANUNG UND UMWELTBERATUNG GBR (2016): Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung - Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in Bedburg-Blerichen – i.A. der Stadt Bedburg. raskin AFB Ergänzungssatzung Bedburg-Blerichen 12 Dokumentation Dok. I: Foto-Dokumentation Tab. D1: Planungsrelevante Arten für den ersten Quadranten des Messtischblattes 5005 (Bergheim) und ausgewählten Lebensraumtypen raskin AFB Ergänzungssatzung Bedburg-Blerichen Dok. Foto 1: Balsampappelbestand mit spärlicher Krautschicht. Foto 2: Die einzige, für die Haselmaus interessante Habitatstruktur ist mit 190 m² zu klein und isoliert gelegen. raskin AFB Ergänzungssatzung Bedburg-Blerichen Dok. Foto 3: Hinter dem strukturarmen Nutzgarten und der ruderalen Wiese grenzt direkt die bestehende Wohnbebauung an. Foto 4: Spechtlöcher an der Korkenzieherweide im Nordosten des Plangebietes. raskin Dok. AFB Ergänzungssatzung Bedburg-Blerichen Tab. D1: Planungsrelevante Arten für den ersten Quadranten des Messtischblattes 5005 (Bergheim) für ausgewählte Lebensraumtypen Erläuterungen: Status: Nv = Nachweis ab 2000 vorhanden, NBv = Nachweis Brutvorkommen ab 2000 vorhanden NRWv = Nachweis Rast/Wintervorkommen ab 2000 vorhanden grau = nicht in den vorhandenen Lebensraumtypen vorkommend EHZ (kon.) = Erhaltungszustand in der kontinentalen Region von NRW, G = gut, U = ungünstig, S = schlecht, - = Tendenz abnehmend LSK = Lebensstätten-Kategorien: FoRu - Fortpflanzung- und Ruhestätte (Vorkommen im Lebensraum), (FoRu) - Fortpflanzung- und Ruhestätte (potentielles Vorkommen im Lebensraum), FoRu! = Fortpflanzung- und Ruhestätte (Hauptvorkommen im Lebensraum), (Ru) = Ruhestätte (potenzielles Vorkommen im Lebensraum) alle Angaben nach LANUV (2016a) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Status EHZ Kleingehölze Gärten Höhlenbäume FoRu (FoRu) FoRu Säugetiere Muscardinus avellanarius Haselmaus NV G Vögel Actitis hypoleucos Flussuferläufer NRWv G Alauda arvensis Feldlerche NBv U- Alcedo atthis Eisvogel NBv G Anas acuta Spießente NRWv U Anas clypeata Löffelente NRWv S Anas crecca Krickente NRWv G Anas querquedula Knäkente NRWv U Anthus pratensis Wiesenpieper NBv S Ardea cinerea Graureiher NBv G (FoRu) Na Asio otus Waldohreule NBv U Na Na Athene noctua Steinkauz NBv G- (FoRu) (FoRu) Buteo buteo Mäusebussard NBv NBv G (FoRu) Calidris alpina Alpenstrandläufer NRWv U Coturnix coturnix Wachtel NBv U Cuculus canorus Kuckuck NBv U- Na (Na) Delichon urbica Mehlschwalbe NBv U Falco subbuteo Baumfalke NBv U (FoRu) Falco tinnunculus Turmfalke NBv G (FoRu) Na Hirundo rustica Rauchschwalbe NBv U (Na) Na Locustella naevia Feldschwirl NBv U FoRu Luscinia megarhynchos Nachtigall NBv G FoRu! (Na) Na FoRu FoRu! raskin Dok. AFB Ergänzungssatzung Bedburg-Blerichen Tab. D1: Fortsetzung Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Status EHZ Kleingehölze Gärten Höhlenbäume Vögel Oriolus oriolus Pirol NBv U- FoRu (FoRu) Passer montanus Feldsperling NBv U (Na) Na Perdix perdix Rebhuhn NBv S Philomachus pugnax Kampfläufer NRWv U Streptopelia turtur Turteltaube NBv S FoRu (Na) Strix aluco Waldkauz NBv G Na Na Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher NRWv G Tadorna tadorna Brandgans NBv U+ Tringa nebularia Grünschenkel NRWv U Tringa ochropus Waldwasserläufer NRWv G Tyto alba Schleiereule NBv G Na Na Vanellus vanellus Kiebitz NBv U- FoRu (FoRu) FoRu!