Daten
Kommune
Bedburg
Größe
224 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
08.11.17, 16:33
Aktualisiert
07.05.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9175/2014 6. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Stadtentwicklungsausschuss
02.12.2014
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
05.05.2015
(kein Text vorhanden)
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2016
siehe oben
Stadtentwicklungsausschuss
07.03.2017
Stadtentwicklungsausschuss
04.07.2017
Stadtentwicklungsausschuss
14.11.2017
Rat der Stadt Bedburg
21.11.2017
zu a) Einstimmig, 0
Enthaltung(en) zu b)
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Sonnenfeldhier:
a) Abwägung über die im Wege der Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Beteiligungsschritte nach § 3
Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung
durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage ‚Abwägungsliste‘.
b) Für den Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Sonnenfeld wird der
Satzungsbeschluss nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1
BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S.
2808), gefasst.
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Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im
Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
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Begründung:
Sachstand zur Sitzung am 28.06.2016:
Die Stadt Bedburg plant die Entwicklung des Kasterer Ackers als Wohnbaufläche. Hierzu trat am
18.11.2008 der entsprechende Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster in Kraft. Ergänzend trat die 1.
Änderung am 08.12.2009 in Kraft. Inhalt dieses Bebauungsplans ist im Wesentlichen die
Baurechtschaffung für den Bau des Monte Mare Bades sowie die Festsetzung der daneben
liegenden Restfläche des Kasterer Ackers als Wohnbaufläche.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans soll das Baurecht für die Entwicklung des
Wohnbaugebietes auf der Basis aktueller städtebaulicher Anforderungen schaffen. Auf die letzte
Sitzungsvorlage Nr. 175/2014, 1. Ergänzung wird verwiesen.
Das in der dortigen Sitzungsvorlage vorgestellte Konzept wurde seitdem mit möglichen
Entwicklungspartnern sowie im Arbeitskreis (AK) Sonnenfeld intensiv diskutiert. Da die Gespräche
mit möglichen Entwicklern zeigten, dass dort wenig Interesse besteht, das von der Politik
beschlossene Konzept umzusetzen, hatte die Stadtverwaltung im Folgenden dieses entsprechend
überarbeitet. Kritisiert wurden seitens der Entwickler insbesondere der hohe Anteil an
Mehrfamilienhäusern sowie der prozentual höhere Anteil an notwendigen Verkehrsflächen, die
dem seinerzeitigen Bebauungskonzept geschuldet waren. Darüber hinaus weist die bei der
Liegenschaftsabteilung der Stadtverwaltung geführte Liste für Grundstücksinteressenten einen
hohen Anteil an Nachfragen nach Einzel- und Doppelhäusern auf.
Das überarbeitete Konzept sollte einen entsprechenden Kompromiss zwischen den
Anforderungen der Entwickler sowie den Wünschen, die im AK Sonnenfeld beraten wurden
darstellen. Dieses wurde dem AK Sonnenfeld in seiner Sitzung am 17.03.2016 zur Diskussion
vorgestellt. Das Konzept mit einem niedrigeren Anteil an Mehrfamilienhäusern und höherem Anteil
an von innen erschlossenen Wendehämmern für Einzel- und Doppelhaushälften fand jedoch im
Arbeitskreis keine Zustimmung. Vielmehr wurde ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass
das ursprüngliche Konzept mit einigen Anpassungen umgesetzt werden solle.
Diese Anregungen hat die Verwaltung nunmehr in einer Überarbeitung des Konzeptes
berücksichtigt. Dies bezieht sich insbesondere auf die Anpassung des Gebäuderiegels direkt an
der Albert-Schweitzer-Straße sowie die Verschiebung des Versickerungsbeckens nach Süden
teilweise auf Flächen im bisher ungenutzten Außenbereich des Monte-Mare Bades.
Darüber hinaus wurde ein Gespräch mit der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
geführt, deren Mitgesellschafter die Stadt Bedburg ist, ob diese ebenfalls Interesse an der
Entwicklung einer größeren Teilfläche im Bereich der Mehrfamilienhäuser habe. Hierzu wurde
nach Abstimmung mit der Geschäftsführung der Erftland eine Fläche konzeptionell berücksichtigt,
auf der ein dem Erftland-Projekt Hüttenstraße in Kerpen-Sindorf ähnliches Projekt umgesetzt
werden könnte.
Insgesamt geht die Verwaltung davon aus, dass sie derzeit selbst als Erschließungsträger für das
Gebiet auftritt und die Vermarktung von den im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücken
selbst vornimmt. Darüber hinaus würde sie die nördlich des heutigen Feldweges befindlichen
Schrebergärten nach Ausbau der dortigen Straße zu entsprechenden Erschließungskosten
heranziehen.
Sachstand zur Sitzung am 07.03.2017:
Auf Grundlage des beschlossenen städtebaulichen Konzepts wurde die frühzeitige Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vom 12.10.2016 bis zum 02.11.2016 durchgeführt. Die
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.10.2016 beteiligt. Die dabei
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eingegangenen Stellungnahmen dienen als wichtige Grundlage und werden bei dem nun zu
erstellenden Bebauungsplanentwurf für die Offenlage berücksichtigt.
Da die zu erstellenden Planunterlagen und die benötigten Fachgutachten insbesondere in Bezug
auf Auswirkungen durch Verkehrslärm und Gewerbelärm (Monte Mare), aber auch die Planung
der Verkehrsflächen in Bezug auf die Dimensionierung und Kanalisierung sehr planungsintensiv
sind, ist der Beschluss zur Offenlage der Planung frühestens in der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 02.05.2017 vorgesehen. Der avisierte Abschluss des
Bebauungsplanverfahrens im Herbst 2017 bleibt planmäßig hiervon unberührt.
Sachstand zur Sitzung am 04.07.2017:
Die oben skizzierten Fachplanungen sind zwischenzeitlich abgeschlossen und führen zu einer
notwendigen Vergrößerung des Regenrückhaltebeckens. Da die Monte Mare GmbH sehr
kooperativ und unterstützend bei der Planung mitgewirkt hat, kann im Ergebnis die Vergrößerung
des Regenrückhaltebeckens auf dem Betriebsgelände durchgeführt werden. Auf diese Weise
kann eine Beeinträchtigung der geplanten Wohnbauflächen vermieden werden.
Immissionsschutzrechtliche Belange, hier insbesondere der Verkehrslärm und der vom Monte
Mare ausgehende Lärm, wurden gutachterlich untersucht und führen zu einer Kombination aus
Lärmschutzwall und –wand zwischen geplantem Wohngebiet und dem Monte Mare Gelände sowie
zu Lärmpegelbereichen im Plangebiet. Mit diesen Vorgaben sind gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse gewahrt und es kann ein attraktives Wohngebiet mit durchmischten
Wohnformen und hohem Grünanteil umgesetzt werden.
Als nächster Verfahrensschritt soll nun die Offenlage der Planung beschlossen werden.
Aktueller Sachstand zur Sitzung am 21.11.2017:
Die Offenlage der Planung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom
19.07.2017 – 01.09.2017 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2
BauGB mit Schreiben vom 17.07.2017 beteiligt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste
aufgeführten Punkte eingegangen. Die Stellungnahmen führen zu keiner Änderung der Planung,
so dass nunmehr das Verfahren abgeschlossen werden kann.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die Bebauung des Kasterer Ackers ist ein wesentlicher Baustein im Rahmen der Bereitstellung von Wohnbauflächen im
Siedlungsschwerpunkt Kaster. Dies trägt zu einer Stabilisierung der Wohn- und Bevölkerungsstruktur in Kaster bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Durch das Änderungsverfahren entstehen entsprechende Planungskosten.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
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Bedburg, den 18.10.2017
----------------------------------Harald Schreier
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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